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Bericht von Rechtsanwalt Siegfried Haag
Pressekonferenz am 10.11.74 in Stuttgart

 

Bericht von Rechtsanwalt Siegfried Haag:

(Pressekonferenz am 10.11.74, Tonbandabschrift)

"Ich möchte die Ereignisse schildern. Am Freitag, späten Nachmittag, rief Holger Meins aus der Justizvollzugsanstalt Wittlich bei uns im Heidelberger Büro an und teilte dem Kollegen Laubscher mit, daß er am Samstag - also gestern - von mir besucht werden wolle, daß er sich in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand befinde. Er hat gesagt, wörtlich: 'Ich komme nicht mehr hoch' und hatte nach dem Eindruck von Rechtsanwalt Laubscher erhebliche Mühe, deutlich zu sprechen. Rechtsanwalt Laubscher hat mir mitgeteilt, daß er den Eindruck hat, daß Holger Meins Schwierigkeiten der Konzentration, Schwierigkeiten hat, sich überhaupt auf den Beinen zu halten.

Ich bin dann Samstag vormittag nach Wittlich gefahren, war um kurz nach 11.00 Uhr in der Justizvollzugsanstalt. Zunächst liefen die Formalien normal - als es an der Zeit war, daß der Gefangene in die Sprechzelle kommen sollte, teilte mir der Sicherheitsbeamte (dessen Namen ich nicht weiß) mit, daß Herr Meins angeblich nicht mehr aus der Zelle gehen könne. Er sagte 'angeblich'. Daraufhin sagte ich, daß ich dann eben in die Zelle gehen würde und den Besuch dort abhalten wolle. Der Sicherheitsbeamte teilte mir dann mit, daß ohne die Genehmigung des Leiters der Justizvollzugsanstalt und ohne die Genehmigung des Justizministeriums niemand die Zelle von Holger Meins betreten könne. Ich habe dann dem Sicherheitsbeamten mitgeteilt, daß ich hier aus der Justizvollzugsanstalt nicht weggehen werde, bevor ich nicht mit Herrn Meins gesprochen hätte. Daraufhin machte sich der Beamte daran, mit dem Leiter der Justizvollzugsanstalt zu sprechen, der für mich nicht erreichbar war. Nach einigen Minuten teilte mir dann der Sicherheitsbeamte mit, daß der Leiter der Justizvollzugsanstalt aus Sicherheitsgründen das Anwaltsgespräch in der Zelle nicht genehmigt.

Ich habe dann alles versucht, um die dort anwesenden Beamten dazu zu veranlassen, das Justizministerium und, wie sie selbst anboten, den Notdienst in Karlsruhe zu verständigen. Ich selbst verließ die Justizvollzugsanstalt und telefonierte mit dem Büro Croissant um 12.00 Uhr. Um 12.00 Uhr teilte ich Herrn Croissant mit, wie die Situation ist und habe ihn gebeten, daß er sofort sich mit Herrn Prinzing in Verbindung setzt und ihm folgendes mitteilt:

l. daß er die Justizvollzugsanstalt Wittlich anweisen solle, daß ich den Besuch in der Zelle abhalten kann,

2. daß er sofort den Arzt genehmigt und sicherstellt, daß ein Arzt des Vertrauens sofort in die Justizvollzugsanstalt kommen kann. ...

Ich selbst bin dann nach dem Telefonat wieder zurück in die Justizvollzugsanstalt. Man empfing mich und sagte mir, die Möglichkeit des Besuchs besteht in der Weise, daß Herr Meins auf der Bahre in den Verwaltungstrakt - d.h. schon etwas für das Sicherheitsargument - gebracht werde und ich dann dort den Besuch abhalten könne.
Diesem Vorgehen hätten das Justizministerium und der Anstaltsleiter und Holger Meins selbst zugestimmt.

Nach einer Weile wurde Herr Meins in das Konferenzzimmer hereingetragen auf einer Bahre, mit einer grauen Decke zugedeckt (auf Frage: das war um 5 nach eins). Er befand sich auf der Bahre liegend, mit geschlossenen Augen, bis zum Skelett abgemagert. Er hat nicht die Augen offen gehabt. Er hat nicht um sich geschaut, um festzustellen, wo er hingebracht wird, um sich Orientierung zu verschaffen. Er hat erst die Augen aufgemacht, als er abgestellt wurde. Sein Zustand war, für jeden Laien erkennbar, sehr ernst und ich habe sehr schnell erfahren, daß Herr Meins in Todesgefahr schwebt. Er hat mir seinen Körper gezeigt, wo man in der Tat - das ist der korrekte Ausdruck - nur sagen kann, bis zum Skelett abgemagert. In die Hose hat er sich Toilettenpapier und andere Papiertaschentücher hineingesteckt, daß die Hose noch hält, daß ihm der Gürtel nicht auf den Knochen der Hüften schneidet. Er hat sich versucht zu konzentrieren. Das Gespräch verlief sehr mühsam. Er konnte teilweise nur flüstern. Die Bahre stand auf dem Boden, ich lag neben ihm, hab mein Ohr an seinem Mund gehabt - nur so konnte ich ihn verstehen. Manchesmal hat er sich unter Aufbietung aller Kräfte einen einigermaßen laut gesprochenen Satz abringen können. Die Situation war also für jeden erkennbar, daß Herr Meins in der nächsten Zeit sterben wird. Er selbst verlangte von mir nicht, daß ich die Justizvollzugsanstalt verlasse, um sofort einen Arzt zu holen - ich habe den sicheren Eindruck gewonnen, daß er wußte, daß er im Sterben liegt.

Der Besuch dauerte zwei Stunden, und wie ich bereits geschildert habe, zwei Stunden auch deshalb, weil mir klar geworden ist, daß das sein letztes Gespräch war und daß er das wußte.

Ich habe dann die Anstalt gegen 3 Uhr verlassen - den Besuch gegen 3 Uhr beendet - weil ich noch alles mögliche, menschenmögliche unternehmen wollte, damit sofort ein Arzt in die Justizvollzugsanstalt kommt und er einer Intensivbehandlung, einer Rettungsbehandlung unterzogen werden kann.

Zwischen 3.00 Uhr und 3.15 Uhr habe ich mit dem Sicherheitsbeamten noch geredet und folgende Situation vorgefunden: daß der Leiter der Justizvollzugsanstalt für mich nicht erreichbar war; daß der stellvertretende Leiter verreist bzw. weggefahren sein sollte; daß der Arzt, der ihn die ganze Zeit behandelt hat, ihn ermordet hat, daß dieser Arzt nicht vor Montag zurückkommen würde.

Ich habe dem Sicherheitsbeamten mitgeteilt, daß Herr Meins im Sterben liegt. Und er sagte mir daraufhin, gestern konnte er ja noch zum Telefon gehen; er drückte also damit aus, daß er das nicht glaubt. Außerdem sagte er, jeden Tag wäre ja der Arzt bei ihm, es wäre ausgeschlossen, daß etwas passieren könne, und falls ein Notfall einträte - was der Sanitäter im Lazarett feststellen sollte - dann würde der Notarzt in der Stadt informiert werden.

Als ich gemerkt habe, daß hier in der Anstalt die Verantwortlichen nicht da und die, die Verantwortung tragen, den Mord an Holger Meins verwaltungsmäßig ablaufen ließen, habe ich die Anstalt verlassen und sofort mit dem Büro in Stuttgart, mit Herrn Croissant, telefoniert und ihm die Situation geschildert. Ich habe dann danach einen Brief abgefaßt an den Vorsitzenden des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart, Herrn Dr. Prinzing, den ich telefonisch, damit keine Zeit verloren geht, Herrn Croissant durchgegeben habe, der dann diesen Brief zusammen mit Rechtsanwältin Becker zu Herrn Prinzing direkt in die Privatwohnung getragen hat.

Der Brief hat den Wortlaut:

'Ich habe heute, Samstag, den 9.11.1974, den Gefangenen Holger MEINS in der Justizvollzugsanstalt Wittlich besucht.
Seit 13.9.1974 befindet sich Holger Meins mit 35 weiteren Gefangenen im Hungerstreik gegen Isolation und Sonderbehandlung, gegen die Vernichtungshaft, die zum Ziel hat, die revolutionäre Identität der Gefangenen zu zerstören.
Die Vernichtungshaft wird weiter vollzogen.
Holger Meins wiegt weniger als 42 Kilogramm, kann nicht mehr gehen, kann kaum noch sprechen. Er stirbt. In höchstens zwei Tagen wird er tot sein. Sie sind für seinen Tod verantwortlich, denn die Bedingungen der Haft bestimmen Sie.
Ihre Verantwortung bleibt, auch wenn Sie in der Vollzugsanstalt Wittlich anrufen und von dort andere Auskünfte über seinen Zustand erhalten sollten.
Tatsache ist, daß bei Holger Meins die Vernichtungshaft durch langsames Verhungernlassen auf seinen Tod abzielt.
Sie wissen seit Beginn des Hungerstreiks, daß dieser enden wird, wenn die Isolation und Sonderbehandlung aufgehoben ist. Sie kennen also ihre Verantwortlichkeit.
Lassen Sie sofort einen der im Schriftsatz der Verteidigung vom 6.10.1974 benannten Ärzte des Vertrauens zu. Als weiteren Arzt des Vertrauens benenne ich Herrn Dr. Christof LÖCHERBACH, 7401 Talheim, Römerweg 5.

Für Rechtsanwalt Siegfried Haag: Rechtsanwältin (Marie-Luise Becker)'

Ich möchte noch auf folgende Tatsache hinweisen, nämlich, daß Herr Meins zu keinem Zeitpunkt während der Zwangsernährung die ausreichende Menge an Kalorien erhalten hat, die garantieren könnte, daß er nicht langsam verhungert. Er hat in den letzten 14 Tagen teilweise nur 400 cal. am Tag bekommen, in den letzten 5 Tagen ganz sicher - d.h. also, daß die Nährlösung, genannt 'Stardit', das sind 3 Eßlöffel, die 400 cal. ergeben, die wurden vorgestern aufgelöst in 160 ccm Wasser. Tage zuvor war es genauso und vor ungefähr 10 Tagen - in dem Bereich - war die Nährlösung eine Menge von ca. 400 ccm. Die maximale Nährlösungsmenge in den letzten 14 Tagen war 800 cal., in den letzten 3 bis 4 Tagen 400 cal.

Das heißt also klar, daß der Arzt, der die Zwangsernährung durchgeführt hat - ohne die Person auch nur anzusehen - wissen mußte, daß er verhungert. Er hat aber diese Person jeden Tag gesehen und er weiß, daß der Kampf, den der Gefangene geführt hat, ihn bis zum Letzten geführt hat und er mußte am Samstag wissen, daß er dort sterben wird.

Das Gewicht am 16. Sept. 74 - für den über 1,85 großen Holger Meins - war 63 Kilo, also schon sehr wenig. Am Tage seines Todes war das Gewicht unter 42 Kilogramm, und er hat während der letzten 3 Wochen der Zwangsernährung pro Tag 1 Pfund abgenommen, in den letzten 3 Tagen 1 Kilogramm. Wenn Herr Prinzing in seiner Presseerklärung, die er gestern um Mitternacht abgegeben hat, die Behauptung aufstellt, er habe von dem Zustand nichts gewußt - ich möchte diesen Satz zitieren: 'Dem Senat und der Vollzugsanstalt seien von Seiten der Anwälte keine Hinweise gegeben worden, die auf einen bedrohlichen Zustand hätten schließen lassen, davon habe er erst am Samstag erfahren '

Wenn Herr Prinzing das sagt, dann ist das falsch."

Einwand von dpa: "Er hat das mit der Vollzugsanstalt heute nachmittag telefonisch gegenüber der Deutschen Presseagentur wieder zurückgenommen, daß der Vollzugsanstalt nichts bekannt gewesen sei, "

Haag: "Und ihm?"

dpa: "Ihm sei weiter nichts bekannt gewesen, er hätte alles getan, sagt er."

Haag: "Herrn Prinzing wurde am 6. Oktober ein Antrag auf Zulassung des Arztes (des) Vertrauens (zukommen gelassen). Der wurde begründet und es wurde auf die Methoden der Zwangsernährung hingewiesen. Den Antrag hat Herr Prinzing abgelehnt.

Am 15.10 wurde eine Strafanzeige der Frankfurter Anwälte Plottnitz und Kollegen gestellt, in der das Verhalten des Arztes klar in Tatsachenform geschildert wurde, die Foltermaßnahmen und Brutalitäten, die er sich bei der Zwangsernährung geleistet hat, als auch die Tatsache, daß die Nährlösung nicht ausreichend sei, um die Körpersubstanz zu erhalten, sondern daß die Nährlösung den Hungertod mit sich führen wird.
Das wußte Herr Prinzing am 16. Oktober. Nur soviel dazu."

[aus: Der Kampf gegen die Vernichtungshaft. Herausgegeben von Komitees gegen Folter an politischen Gefangenen in der BRD. Hamburg 1974]

 


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