| Bericht
von Rechtsanwalt Siegfried Haag:
(Pressekonferenz am 10.11.74, Tonbandabschrift)
"Ich möchte die Ereignisse schildern. Am
Freitag, späten Nachmittag, rief Holger Meins aus
der Justizvollzugsanstalt Wittlich bei uns im Heidelberger
Büro an und teilte dem Kollegen Laubscher mit,
daß er am Samstag - also gestern - von mir besucht
werden wolle, daß er sich in einem sehr schlechten
gesundheitlichen Zustand befinde. Er hat gesagt, wörtlich:
'Ich komme nicht mehr hoch' und hatte nach dem
Eindruck von Rechtsanwalt Laubscher erhebliche Mühe,
deutlich zu sprechen. Rechtsanwalt Laubscher hat mir
mitgeteilt, daß er den Eindruck hat, daß
Holger Meins Schwierigkeiten der Konzentration, Schwierigkeiten
hat, sich überhaupt auf den Beinen zu halten.
Ich bin dann Samstag vormittag nach Wittlich gefahren,
war um kurz nach 11.00 Uhr in der Justizvollzugsanstalt.
Zunächst liefen die Formalien normal - als es an
der Zeit war, daß der Gefangene in die Sprechzelle
kommen sollte, teilte mir der Sicherheitsbeamte (dessen
Namen ich nicht weiß) mit, daß Herr Meins
angeblich nicht mehr aus der Zelle gehen könne.
Er sagte 'angeblich'. Daraufhin sagte ich, daß
ich dann eben in die Zelle gehen würde und den
Besuch dort abhalten wolle. Der Sicherheitsbeamte teilte
mir dann mit, daß ohne die Genehmigung des Leiters
der Justizvollzugsanstalt und ohne die Genehmigung des
Justizministeriums niemand die Zelle von Holger Meins
betreten könne. Ich habe dann dem Sicherheitsbeamten
mitgeteilt, daß ich hier aus der Justizvollzugsanstalt
nicht weggehen werde, bevor ich nicht mit Herrn Meins
gesprochen hätte. Daraufhin machte sich der Beamte
daran, mit dem Leiter der Justizvollzugsanstalt zu sprechen,
der für mich nicht erreichbar war. Nach einigen
Minuten teilte mir dann der Sicherheitsbeamte mit, daß
der Leiter der Justizvollzugsanstalt aus Sicherheitsgründen
das Anwaltsgespräch in der Zelle nicht genehmigt.
Ich habe dann alles versucht, um die dort anwesenden
Beamten dazu zu veranlassen, das Justizministerium und,
wie sie selbst anboten, den Notdienst in Karlsruhe zu
verständigen. Ich selbst verließ die Justizvollzugsanstalt
und telefonierte mit dem Büro Croissant um 12.00
Uhr. Um 12.00 Uhr teilte ich Herrn Croissant mit, wie
die Situation ist und habe ihn gebeten, daß er
sofort sich mit Herrn Prinzing in Verbindung setzt und
ihm folgendes mitteilt:
l. daß er die Justizvollzugsanstalt Wittlich
anweisen solle, daß ich den Besuch in der Zelle
abhalten kann,
2. daß er sofort den Arzt genehmigt und sicherstellt,
daß ein Arzt des Vertrauens sofort in die Justizvollzugsanstalt
kommen kann. ...
Ich selbst bin dann nach dem Telefonat wieder zurück
in die Justizvollzugsanstalt. Man empfing mich und sagte
mir, die Möglichkeit des Besuchs besteht in der
Weise, daß Herr Meins auf der Bahre in den Verwaltungstrakt
- d.h. schon etwas für das Sicherheitsargument
- gebracht werde und ich dann dort den Besuch abhalten
könne.
Diesem Vorgehen hätten das Justizministerium und
der Anstaltsleiter und Holger Meins selbst zugestimmt.
Nach einer Weile wurde Herr Meins in das Konferenzzimmer
hereingetragen auf einer Bahre, mit einer grauen Decke
zugedeckt (auf Frage: das war um 5 nach eins). Er befand
sich auf der Bahre liegend, mit geschlossenen Augen,
bis zum Skelett abgemagert. Er hat nicht die Augen offen
gehabt. Er hat nicht um sich geschaut, um festzustellen,
wo er hingebracht wird, um sich Orientierung zu verschaffen.
Er hat erst die Augen aufgemacht, als er abgestellt
wurde. Sein Zustand war, für jeden Laien erkennbar,
sehr ernst und ich habe sehr schnell erfahren, daß
Herr Meins in Todesgefahr schwebt. Er hat mir seinen
Körper gezeigt, wo man in der Tat - das ist der
korrekte Ausdruck - nur sagen kann, bis zum Skelett
abgemagert. In die Hose hat er sich Toilettenpapier
und andere Papiertaschentücher hineingesteckt,
daß die Hose noch hält, daß ihm der
Gürtel nicht auf den Knochen der Hüften schneidet.
Er hat sich versucht zu konzentrieren. Das Gespräch
verlief sehr mühsam. Er konnte teilweise nur flüstern.
Die Bahre stand auf dem Boden, ich lag neben ihm, hab
mein Ohr an seinem Mund gehabt - nur so konnte ich ihn
verstehen. Manchesmal hat er sich unter Aufbietung aller
Kräfte einen einigermaßen laut gesprochenen
Satz abringen können. Die Situation war also für
jeden erkennbar, daß Herr Meins in der nächsten
Zeit sterben wird. Er selbst verlangte von mir nicht,
daß ich die Justizvollzugsanstalt verlasse, um
sofort einen Arzt zu holen - ich habe den sicheren Eindruck
gewonnen, daß er wußte, daß er im
Sterben liegt.
Der Besuch dauerte zwei Stunden, und wie ich bereits
geschildert habe, zwei Stunden auch deshalb, weil mir
klar geworden ist, daß das sein letztes Gespräch
war und daß er das wußte.
Ich habe dann die Anstalt gegen 3 Uhr verlassen - den
Besuch gegen 3 Uhr beendet - weil ich noch alles mögliche,
menschenmögliche unternehmen wollte, damit sofort
ein Arzt in die Justizvollzugsanstalt kommt und er einer
Intensivbehandlung, einer Rettungsbehandlung unterzogen
werden kann.
Zwischen 3.00 Uhr und 3.15 Uhr habe ich mit dem Sicherheitsbeamten
noch geredet und folgende Situation vorgefunden: daß
der Leiter der Justizvollzugsanstalt für mich nicht
erreichbar war; daß der stellvertretende Leiter
verreist bzw. weggefahren sein sollte; daß der
Arzt, der ihn die ganze Zeit behandelt hat, ihn ermordet
hat, daß dieser Arzt nicht vor Montag zurückkommen
würde.
Ich habe dem Sicherheitsbeamten mitgeteilt, daß
Herr Meins im Sterben liegt. Und er sagte mir daraufhin,
gestern konnte er ja noch zum Telefon gehen; er drückte
also damit aus, daß er das nicht glaubt. Außerdem
sagte er, jeden Tag wäre ja der Arzt bei ihm, es
wäre ausgeschlossen, daß etwas passieren
könne, und falls ein Notfall einträte - was
der Sanitäter im Lazarett feststellen sollte -
dann würde der Notarzt in der Stadt informiert
werden.
Als ich gemerkt habe, daß hier in der Anstalt
die Verantwortlichen nicht da und die, die Verantwortung
tragen, den Mord an Holger Meins verwaltungsmäßig
ablaufen ließen, habe ich die Anstalt verlassen
und sofort mit dem Büro in Stuttgart, mit Herrn
Croissant, telefoniert und ihm die Situation geschildert.
Ich habe dann danach einen Brief abgefaßt an den
Vorsitzenden des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts
Stuttgart, Herrn Dr. Prinzing, den ich telefonisch,
damit keine Zeit verloren geht, Herrn Croissant durchgegeben
habe, der dann diesen Brief zusammen mit Rechtsanwältin
Becker zu Herrn Prinzing direkt in die Privatwohnung
getragen hat.
Der Brief hat den Wortlaut:
'Ich habe heute, Samstag, den 9.11.1974, den Gefangenen
Holger MEINS in der Justizvollzugsanstalt Wittlich besucht.
Seit 13.9.1974 befindet sich Holger Meins mit 35 weiteren
Gefangenen im Hungerstreik gegen Isolation und Sonderbehandlung,
gegen die Vernichtungshaft, die zum Ziel hat, die revolutionäre
Identität der Gefangenen zu zerstören.
Die Vernichtungshaft wird weiter vollzogen.
Holger Meins wiegt weniger als 42 Kilogramm, kann nicht
mehr gehen, kann kaum noch sprechen. Er stirbt. In höchstens
zwei Tagen wird er tot sein. Sie sind für seinen
Tod verantwortlich, denn die Bedingungen der Haft bestimmen
Sie.
Ihre Verantwortung bleibt, auch wenn Sie in der Vollzugsanstalt
Wittlich anrufen und von dort andere Auskünfte
über seinen Zustand erhalten sollten.
Tatsache ist, daß bei Holger Meins die Vernichtungshaft
durch langsames Verhungernlassen auf seinen Tod abzielt.
Sie wissen seit Beginn des Hungerstreiks, daß
dieser enden wird, wenn die Isolation und Sonderbehandlung
aufgehoben ist. Sie kennen also ihre Verantwortlichkeit.
Lassen Sie sofort einen der im Schriftsatz der Verteidigung
vom 6.10.1974 benannten Ärzte des Vertrauens zu.
Als weiteren Arzt des Vertrauens benenne ich Herrn Dr.
Christof LÖCHERBACH, 7401 Talheim, Römerweg
5.
Für Rechtsanwalt Siegfried Haag: Rechtsanwältin
(Marie-Luise Becker)'
Ich möchte noch auf folgende Tatsache hinweisen,
nämlich, daß Herr Meins zu keinem Zeitpunkt
während der Zwangsernährung die ausreichende
Menge an Kalorien erhalten hat, die garantieren könnte,
daß er nicht langsam verhungert. Er hat in den
letzten 14 Tagen teilweise nur 400 cal. am Tag bekommen,
in den letzten 5 Tagen ganz sicher - d.h. also, daß
die Nährlösung, genannt 'Stardit', das sind
3 Eßlöffel, die 400 cal. ergeben, die wurden
vorgestern aufgelöst in 160 ccm Wasser. Tage zuvor
war es genauso und vor ungefähr 10 Tagen - in dem
Bereich - war die Nährlösung eine Menge von
ca. 400 ccm. Die maximale Nährlösungsmenge
in den letzten 14 Tagen war 800 cal., in den letzten
3 bis 4 Tagen 400 cal.
Das heißt also klar, daß der Arzt, der
die Zwangsernährung durchgeführt hat - ohne
die Person auch nur anzusehen - wissen mußte,
daß er verhungert. Er hat aber diese Person jeden
Tag gesehen und er weiß, daß der Kampf,
den der Gefangene geführt hat, ihn bis zum Letzten
geführt hat und er mußte am Samstag wissen,
daß er dort sterben wird.
Das Gewicht am 16. Sept. 74 - für den über
1,85 großen Holger Meins - war 63 Kilo, also schon
sehr wenig. Am Tage seines Todes war das Gewicht unter
42 Kilogramm, und er hat während der letzten 3
Wochen der Zwangsernährung pro Tag 1 Pfund abgenommen,
in den letzten 3 Tagen 1 Kilogramm. Wenn Herr Prinzing
in seiner Presseerklärung, die er gestern um Mitternacht
abgegeben hat, die Behauptung aufstellt, er habe von
dem Zustand nichts gewußt - ich möchte diesen
Satz zitieren: 'Dem Senat und der Vollzugsanstalt
seien von Seiten der Anwälte keine Hinweise gegeben
worden, die auf einen bedrohlichen Zustand hätten
schließen lassen, davon habe er erst am Samstag
erfahren '
Wenn Herr Prinzing das sagt, dann ist das falsch."
Einwand von dpa: "Er hat das mit der Vollzugsanstalt
heute nachmittag telefonisch gegenüber der Deutschen
Presseagentur wieder zurückgenommen, daß
der Vollzugsanstalt nichts bekannt gewesen sei, "
Haag: "Und ihm?"
dpa: "Ihm sei weiter nichts bekannt gewesen, er
hätte alles getan, sagt er."
Haag: "Herrn Prinzing wurde am 6. Oktober ein
Antrag auf Zulassung des Arztes (des) Vertrauens (zukommen
gelassen). Der wurde begründet und es wurde auf
die Methoden der Zwangsernährung hingewiesen. Den
Antrag hat Herr Prinzing abgelehnt.
Am 15.10 wurde eine Strafanzeige der Frankfurter Anwälte
Plottnitz und Kollegen gestellt, in der das Verhalten
des Arztes klar in Tatsachenform geschildert wurde,
die Foltermaßnahmen und Brutalitäten, die
er sich bei der Zwangsernährung geleistet hat,
als auch die Tatsache, daß die Nährlösung
nicht ausreichend sei, um die Körpersubstanz zu
erhalten, sondern daß die Nährlösung
den Hungertod mit sich führen wird.
Das wußte Herr Prinzing am 16. Oktober. Nur soviel
dazu."
[aus: Der Kampf gegen die Vernichtungshaft. Herausgegeben
von Komitees gegen Folter an politischen Gefangenen
in der BRD. Hamburg 1974]
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