|
Klaus Croissant:
(Pressekonferenz am 10.11.74, Tonbandabschrift)
"Ich bin von Herrn Rechtsanwalt Haag, wie er ausgeführt
hat, angerufen worden, gegen Mittag, und bin über
den kritischen Gesundheitszustand von Holger Meins,
über die Gefahr, die für ihn besteht, aufgrund
der Tatsache, daß Herr Rechtsanwalt Haag nicht
zu ihm vorgelassen wurde in seine Zelle, unterrichtet
worden. ...
Über Telefon erklärte ich Herrn Prinzing
die Situation, erklärte ihm, daß Holger Meins
nicht mehr gehen könne, daß aber dem Rechtsanwalt
nicht erlaubt werde, aus Sicherheitsgründen, in
seine Zelle zu kommen. Herr Prinzing erklärte zunächst,
daß er die vorgebrachten Sicherheitsbedenken nicht
nachprüfen könne. Herr Prinzing war ungehalten
darüber, daß ich ihn am Samstag angerufen
habe, daß er am Samstag mich zurückrufen
sollte. Er erklärte, er sei durch den Baader-Meinhof-Prozeß
fünf Tage in der Woche angestrengt und brauche
die zwei ihm verbleibenden Tage der Woche zur Entspannung,
zur Ruhe, um sich wieder konzentrieren zu können
auf die nächste Woche.
Ich habe Herrn Prinzing erklärt, daß es
seine Pflicht sei, daß es in seiner Verantwortung
liege:
1. sofort durch einen Anruf den Besuch des Herrn Rechtsanwalts
Haag bei Herrn Holger Meins sicherzustellen. Ein schlichter
Anruf von ihm genüge.
2. daß er in dieser Situation anordnen müsse,
daß ein Arzt des Vertrauens sofort zu Herrn Meins
vorgelassen werde.
Herr Prinzing hat erklärt, daß er bereits
beschlossen habe, das ist jener Beschluß vom 14.10.1974,
daß Ärzte des Vertrauens zu den fünf
Angeklagten nicht zugelassen würden. Dieser Beschluß
heißt, ich zitiere ihn an dieser Stelle:
'... der Antrag der Angeschuldigten Ärzte ihres
Vertrauens zur medizinischen Untersuchung zuzulassen,
wird abgelehnt.
Gründe: Die Angeschuldigten befinden sich im Hungerstreik,
wollen sich aber nicht von den zuständigen Anstaltsärzten
untersuchen lassen, sie fordern die Zulassung von 'Ärzten
ihres Vertrauens'. Der angeschuldigte Baader ist z.Z.
noch Strafgefangener, so daß dem Senat für
die beantragte Entscheidung schon die Zuständigkeit
fehlt.'
Eine Bemerkung hierzu: Herr Untersuchungsrichter Dr.
Maul hat hier seine Zuständigkeit durchaus angenommen,
indem er z.B. die Zwangsernährung angeordnet hat.
'Hinsichtlich der übrigen Angeschuldigten ergibt
der Antrag keinen begründeten Anhalt dafür,
daß die Ärzte in den jeweiligen Vollzugsanstalten
ihre Pflichten vernachlässigen würden oder
ihren Aufgaben nicht gewachsen wären. Für
die Angeschuldigte Meinhof hat dies der Senat bereits
entschieden. Für die Angeschuldigten Ensslin, Meins
und Raspe, für die keine neuen Tatsachen vorgetragen
worden sind, gilt nichts anderes.
In diesem Zusammenhang sieht sich der Senat veranlaßt,
daraufhinzuweisen, daß es ständige Übung
des Senats ist, Eingaben mit diffamierenden Formulierungen
nicht zu bescheiden.'
Mit dieser Eingabe ist der Arztantrag der Verteidigung
vom 6.10.1974 gemeint, in dem hingewiesen wurde auf
die fortwährende Isolationsfolter, auf die Vernichtungshalt,
die an den Gefangenen verübt wird.
Herr Prinzing hat auf meine Forderung, daß die
Situation bei Holger Meins doch dadurch gekennzeichnet
sei, daß der Anstaltsarzt bereits wegen gefährlicher
Körperverletzung, wegen grober Verletzung seiner
ärztlichen Pflichten angezeigt worden sei, daß
ihm dieser Antrag vorliege, daß es in seiner Hand
liege, den Beschluß auch wieder abzuändern,
erklärt, das könne er nicht allein tun, das
könne nur der Senat, der Senat sei jetzt nicht
zusammenzutrommeln. Ich möge mich an den Bereitschaftsrichter
eventuell wenden. Er hat dann schließlich versprochen
- das war nicht leicht, ihn wenigstens dazu zu bewegen
- die Vollzugsanstalt in Wittlich anzurufen und den
Besuch von Herrn Haag bei Herrn Meins zu ermöglichen.
...
Der Brief, den Rechtsanwalt Haag durchgegeben hatte,
ist sofort geschrieben worden. Ich bin dann zusammen
mit Frau Rechtsanwältin Becker, die diesen Brief
als Kanzleikollegin des Herrn Rechtsanwaltes Haag unterzeichnet
hat, herausgefahren in die Privatwohnung zu Herrn Prinzing,
weil wir uns überlegt haben, daß die Zustellung
eines Telegramms sicher mehr Zeit in Anspruch nimmt
als die persönliche Fahrt zu Herrn Prinzing.
Ich habe Herrn Prinzing an der Gartenpforte herausgeläutet,
ich habe erklärt, 'Ich muß Sie sofort
sprechen, Holger Meins liegt im Sterben.' Und Frau
Becker hat Herrn Prinzing den Brief übergeben.
Wir haben Herrn Prinzing mündlich über den
Inhalt des Briefes unterrichtet. Wir haben ihn auf seine
Verantwortung hingewiesen, den Tod des Gefangenen zu
verhindern, und wir haben darauf bestanden, daß
sofort ein Arzt des Vertrauens zugelassen wird. Wir
haben auf unseren Arztantrag verwiesen, in dem sechs
renommierte Ärzte, teilweise Kapazitäten,
deren Fachwissen über jeden Zweifel erhaben ist,
benannt worden sind. Ich habe ausdrücklich genannt
den Namen des Arztes Schmidt-Voigt. Ich habe Herrn Prinzing
darauf hingewiesen, daß dieser Arzt das Gutachten
für Astrid Proll erstattet habe, die infolge der
Unterbringung in einem Gehirnwäschetrakt, in einem
akustischen Vakuum, in der Justizvollzugsanstalt Köln
unter der Verantwortung des Justizministers Posser so
gefoltert wurde, daß sie haftunfähig war,
daß sie als haftunfähig entlassen wurde.
Die Antwort von Herrn Prinzing, die uns allen zu denken
gibt und die sehr aufschlußreich ist, war die:
'Ja, Sie wissen aber doch, Astrid Proll ist in den Untergrund
gegangen.' Diese Antwort ist entlarvend. Die Vernichtung
von Revolutionären, von Gefangenen, von politischen
Gefangenen, die ein ganz bestimmtes Selbstverständnis
haben, hat den Vorzug vor der Erhaltung ihres Lebens,
wenn es nur dadurch erhalten werden kann, daß
die Gefangenen wegen Haftunfähigkeit, wegen ihrer
Vernichtung im Haftvollzug, in die Freiheit entlassen
werden.
Ich habe die Nachricht vom Tode von Holger Meins erfahren
auf einer Vortragsveranstaltung, die die Angehörigen
der Gefangenen, die sich seit Freitag im Hungerstreik
befinden, in der Mensa der Universität gestern
veranstaltet haben. Es war etwa 20.30 Uhr. Ich war mitten
in meinem Vortrag, als ich unterbrochen wurde mit der
Meldung, Holger Meins sei verstorben. Ich war bei folgendem
Satz, und ich bitte Sie das zu bedenken. Der Satz lautete
- ein Satz, den ich bereits in der Pressekonferenz vom
16. 10. 1974, auch Herrn Prinzing ist er bekannt, in
aller Öffentlichkeit ausgesprochen habe. Ein Satz,
der dem Staatsschutzapparat, der dem Generalbundesanwalt,
der dem vorsitzenden Richter Prinzing bekannt ist:
'Der Widerspruch zwischen dem Vernichtungsinteresse
der Staatsschutzbehörden und dem Interesse der
Justiz, die Haft- und Verhandlungsfähigkeit der
Gefangenen wenigstens noch solange zu erhalten, daß
die Prozesse durchgezogen werden können, ist bei
einer Fortdauer der Isolation nicht lösbar.'
Dieser Satz gilt. Dieser Widerspruch hat sich bei Holger
Meins aufgelöst.
Verantwortlich für den Tod an Holger Meins sind
- ich nenne jetzt nicht den Vollzugsarzt an erster Stelle
- sondern ich nenne den vorsitzenden Richter Dr. Prinzing
an erster Stelle. Es ist die Justiz, die seit dem Debakel
des 1000-jährigen Reiches, seit dem NS-Faschismus,
in den sie sich lückenlos eingegliedert hat, gegen
den sie nicht protestiert hat, nichts hinzugelernt hat.
Die Justiz ordnet sich heute dem Vernichtungsinteresse
des Staatsschutzapparates, der imperialistischen Machtstrukturen,
der Geheimdienste unter. Sie beschließt die vom
Generalbundesanwalt beantragten Haftbedingungen, die
menschenvernichtende Isolierungshaft.
Sie ist der Notar der Bundesanwaltschaft.
Es gibt keine noch so grausamen und mörderischen
Haftbedingungen, die sie nicht beschlossen hätte.
Ich verweise auf das Kursbuch Nr.32, wo bezüglich
des ermordeten Gefangenen Holger Meins eine Verfügung
enthalten ist, beschämend, von 23 Punkten - ich
lese sie nicht vor, das Kursbuch ist Ihnen bekannt -
genehmigt vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes
am 11. April 73.
Holger Meins könnte heute noch leben, wenn das
Vernichtungsinteresse der Staatsschutzabteilung des
Bundeskriminalamtes, des Generalbundesanwalts nicht
obsiegt hätte. Der Generalbundesanwalt ist die
Schaltstelle zwischen den Geheimdiensten, zwischen den
sogenannten Staatsschützern und der politischen
Justiz.
Er beantragt die Haftbedingungen.
Er entscheidet darüber, was angeblich im Interesse
der Sicherheit erforderlich ist - der Sicherheit, sprich
der Vernichtung von gefangenen Revolutionären.
Richter Dr. Prinzing ist von der Verteidigung und von
mir in mehreren Gesprächen darauf hingewiesen worden,
er möge mißtrauen den Haftbedingungen, die
hier von der Bundesanwaltschaft eingeführt worden
sind. Er möge die Institution Isolation als das
erkennen, was sie ist, als Menschenvernichtung.
Isolation über Jahre hinweg ist ein Verbrechen.
Ein Satz, den ich Herrn Prinzing gegenüber am Telefon
gesagt habe.
Herr Dr. Prinzing hat darauf nicht reagiert.
Herr Dr. Prinzing hat sich nicht berichten lassen darüber,
was seiner Fürsorgepflicht als Vorsitzender dieses
künftigen Prozesses entsprochen hätte, wie
es einem Gefangenen geht und wie es den Gefangenen geht,
die sich seit 56 Tagen im Hungerstreik befinden. Nichts
ist geschehen.
Es gibt einen Mord, es gibt einen Totschlag, der nicht
begangen wird dadurch, daß man die Hände
um den Gefangenen legt und ihn erwürgt. Es gibt
im Strafrecht die Rechtsform des Mordes, des strafbaren
Handelns durch Unterlassen.
Mörder ist, wer durch Unterlassen sich schuldig
macht, denn wenn er verpflichtet ist zu handeln, wenn
er die Rechtspflicht zum Handeln hat. Das kann in jedem
Lehrbuch des Strafgesetzbuches nachgelesen werden. Das
kann in den einschlägigen Entscheidungen nachgelesen
werden. Das ist Rechtsprechung.
Verantwortlich ist natürlich auch der Arzt und
darüber, was dieser Arzt getan hat, ist alles gesagt
worden. Was der Vollzug getan hat, der Vollzug, der
sich den Interessen der Staatsschutzbehörden unterordnet,
der ebenso wie die anderen Verantwortlichen, die ich
genannt habe, an dem von der Staatsschutzabteilung vorgeplanten
Mord an Holger Meins mitgewirkt hat.
Die Situation ist heute die, daß auch den anderen
Gefangenen dasselbe Schicksal zugedacht ist.
Andreas Baader befindet sich in einem Zustand, in dem
seine Nieren wegen eines Mordversuchs vom Sommer 1973
- begangen durch Wasserentzug - begangen mit Wissen
und Wollen des Generalbundesanwalts, der genau Bescheid
wußte, dessen Nieren nur zu einem Viertel funktionieren.
...
Ich weise darauf hin, daß die Zwangsernährung
bei Andreas Baader am 4.11. eingestellt worden ist mit
der Begründung des Anstaltsleiters: 'Wenn er
im Koma liege, werde man weitersehen' - Regierungsdirektor
Wachter zu Andreas Baader.
Der Arzt, der Anstaltsarzt hat die Zwangsernährung
mit der Begründung abgelehnt, er könne nicht
verhindern, daß das Gewicht von Andreas Baader
noch weiter absinke, auch nicht mit der Zwangsernährung.
Das ist genau das Argument, das Bundesinnenminister
Genscher damals in Fürstenfeldbruck gebraucht hat:
'Die israelischen Geiseln wären in den sicheren
Tod geflogen, wenn man ihnen Starterlaubnis gegeben
hätte.'
Also erschießt man sie lieber, also richtet man
lieber das Blutbad an.
Die Gefangenen, die gesprochen worden sind, heute vormittag
von der Rechtsanwältin Marie-Luise Becker und Herrn
Rechtsanwalt Siegfried Haag, werden auf die Situation,
die jetzt gegeben ist, damit reagieren, daß sie
zu einem bestimmten Zeitpunkt, zu einem nahegelegenen
Zeitpunkt, den sie selber bestimmen werden, geschlossen
in den Durststreik treten.
Was das bedeutet, welche Alternativen sich hier für
den Staatsschutzapparat, für den Generalbundesanwalt,
für Herrn Prinzing, für die anderen verantwortlichen
Richter, für die Untersuchungsgefangenen beim Landgericht
Kaiserslautern, beim Landgericht Hamburg, beim Amtsgericht
Hamburg, beim Landgericht Hannover stellen, für
die Justizminister, die für die Strafgefangenen
verantwortlich sind - in Berlin befinden sich viele
Gefangene schon im Strafvollzug - ist klar: Aufhebung
der Isolation für alle Gefangenen - auch der letzte
Gefangene muß aus der Isolation raus - oder das,
was jetzt eingetreten ist. Sie wissen: es ist ein Kampf
auf Leben und Tod, und Sie wissen - ich sage jetzt nochmal,
was der Kollege Schily gesagt hat: es kostet nur vielleicht
einige Telefongespräche, vielleicht eine Konferenz
der Verantwortlichen und die Isolation ist aufgehoben,
der Hungerstreik ist beendet und es werden keine Menschen
mehr sterben."
[aus: Der Kampf gegen die Vernichtungshaft. Herausgegeben
von Komitees gegen Folter an politischen Gefangenen
in der BRD. Hamburg 1974]
|