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Rechtsanwalt Klaus Croissant am 10.11.1974 auf der Pressekonferenz in Stuttgart

 

Klaus Croissant:
(Pressekonferenz am 10.11.74, Tonbandabschrift)

"Ich bin von Herrn Rechtsanwalt Haag, wie er ausgeführt hat, angerufen worden, gegen Mittag, und bin über den kritischen Gesundheitszustand von Holger Meins, über die Gefahr, die für ihn besteht, aufgrund der Tatsache, daß Herr Rechtsanwalt Haag nicht zu ihm vorgelassen wurde in seine Zelle, unterrichtet worden. ...

Über Telefon erklärte ich Herrn Prinzing die Situation, erklärte ihm, daß Holger Meins nicht mehr gehen könne, daß aber dem Rechtsanwalt nicht erlaubt werde, aus Sicherheitsgründen, in seine Zelle zu kommen. Herr Prinzing erklärte zunächst, daß er die vorgebrachten Sicherheitsbedenken nicht nachprüfen könne. Herr Prinzing war ungehalten darüber, daß ich ihn am Samstag angerufen habe, daß er am Samstag mich zurückrufen sollte. Er erklärte, er sei durch den Baader-Meinhof-Prozeß fünf Tage in der Woche angestrengt und brauche die zwei ihm verbleibenden Tage der Woche zur Entspannung, zur Ruhe, um sich wieder konzentrieren zu können auf die nächste Woche.

Ich habe Herrn Prinzing erklärt, daß es seine Pflicht sei, daß es in seiner Verantwortung liege:
1. sofort durch einen Anruf den Besuch des Herrn Rechtsanwalts Haag bei Herrn Holger Meins sicherzustellen. Ein schlichter Anruf von ihm genüge.
2. daß er in dieser Situation anordnen müsse, daß ein Arzt des Vertrauens sofort zu Herrn Meins vorgelassen werde.

Herr Prinzing hat erklärt, daß er bereits beschlossen habe, das ist jener Beschluß vom 14.10.1974, daß Ärzte des Vertrauens zu den fünf Angeklagten nicht zugelassen würden. Dieser Beschluß heißt, ich zitiere ihn an dieser Stelle:
'... der Antrag der Angeschuldigten Ärzte ihres Vertrauens zur medizinischen Untersuchung zuzulassen, wird abgelehnt.
Gründe: Die Angeschuldigten befinden sich im Hungerstreik, wollen sich aber nicht von den zuständigen Anstaltsärzten untersuchen lassen, sie fordern die Zulassung von 'Ärzten ihres Vertrauens'. Der angeschuldigte Baader ist z.Z. noch Strafgefangener, so daß dem Senat für die beantragte Entscheidung schon die Zuständigkeit fehlt.'

Eine Bemerkung hierzu: Herr Untersuchungsrichter Dr. Maul hat hier seine Zuständigkeit durchaus angenommen, indem er z.B. die Zwangsernährung angeordnet hat.
'Hinsichtlich der übrigen Angeschuldigten ergibt der Antrag keinen begründeten Anhalt dafür, daß die Ärzte in den jeweiligen Vollzugsanstalten ihre Pflichten vernachlässigen würden oder ihren Aufgaben nicht gewachsen wären. Für die Angeschuldigte Meinhof hat dies der Senat bereits entschieden. Für die Angeschuldigten Ensslin, Meins und Raspe, für die keine neuen Tatsachen vorgetragen worden sind, gilt nichts anderes.
In diesem Zusammenhang sieht sich der Senat veranlaßt, daraufhinzuweisen, daß es ständige Übung des Senats ist, Eingaben mit diffamierenden Formulierungen nicht zu bescheiden.'

Mit dieser Eingabe ist der Arztantrag der Verteidigung vom 6.10.1974 gemeint, in dem hingewiesen wurde auf die fortwährende Isolationsfolter, auf die Vernichtungshalt, die an den Gefangenen verübt wird.

Herr Prinzing hat auf meine Forderung, daß die Situation bei Holger Meins doch dadurch gekennzeichnet sei, daß der Anstaltsarzt bereits wegen gefährlicher Körperverletzung, wegen grober Verletzung seiner ärztlichen Pflichten angezeigt worden sei, daß ihm dieser Antrag vorliege, daß es in seiner Hand liege, den Beschluß auch wieder abzuändern, erklärt, das könne er nicht allein tun, das könne nur der Senat, der Senat sei jetzt nicht zusammenzutrommeln. Ich möge mich an den Bereitschaftsrichter eventuell wenden. Er hat dann schließlich versprochen - das war nicht leicht, ihn wenigstens dazu zu bewegen - die Vollzugsanstalt in Wittlich anzurufen und den Besuch von Herrn Haag bei Herrn Meins zu ermöglichen. ...

Der Brief, den Rechtsanwalt Haag durchgegeben hatte, ist sofort geschrieben worden. Ich bin dann zusammen mit Frau Rechtsanwältin Becker, die diesen Brief als Kanzleikollegin des Herrn Rechtsanwaltes Haag unterzeichnet hat, herausgefahren in die Privatwohnung zu Herrn Prinzing, weil wir uns überlegt haben, daß die Zustellung eines Telegramms sicher mehr Zeit in Anspruch nimmt als die persönliche Fahrt zu Herrn Prinzing.

Ich habe Herrn Prinzing an der Gartenpforte herausgeläutet, ich habe erklärt, 'Ich muß Sie sofort sprechen, Holger Meins liegt im Sterben.' Und Frau Becker hat Herrn Prinzing den Brief übergeben. Wir haben Herrn Prinzing mündlich über den Inhalt des Briefes unterrichtet. Wir haben ihn auf seine Verantwortung hingewiesen, den Tod des Gefangenen zu verhindern, und wir haben darauf bestanden, daß sofort ein Arzt des Vertrauens zugelassen wird. Wir haben auf unseren Arztantrag verwiesen, in dem sechs renommierte Ärzte, teilweise Kapazitäten, deren Fachwissen über jeden Zweifel erhaben ist, benannt worden sind. Ich habe ausdrücklich genannt den Namen des Arztes Schmidt-Voigt. Ich habe Herrn Prinzing darauf hingewiesen, daß dieser Arzt das Gutachten für Astrid Proll erstattet habe, die infolge der Unterbringung in einem Gehirnwäschetrakt, in einem akustischen Vakuum, in der Justizvollzugsanstalt Köln unter der Verantwortung des Justizministers Posser so gefoltert wurde, daß sie haftunfähig war, daß sie als haftunfähig entlassen wurde.

Die Antwort von Herrn Prinzing, die uns allen zu denken gibt und die sehr aufschlußreich ist, war die: 'Ja, Sie wissen aber doch, Astrid Proll ist in den Untergrund gegangen.' Diese Antwort ist entlarvend. Die Vernichtung von Revolutionären, von Gefangenen, von politischen Gefangenen, die ein ganz bestimmtes Selbstverständnis haben, hat den Vorzug vor der Erhaltung ihres Lebens, wenn es nur dadurch erhalten werden kann, daß die Gefangenen wegen Haftunfähigkeit, wegen ihrer Vernichtung im Haftvollzug, in die Freiheit entlassen werden.

Ich habe die Nachricht vom Tode von Holger Meins erfahren auf einer Vortragsveranstaltung, die die Angehörigen der Gefangenen, die sich seit Freitag im Hungerstreik befinden, in der Mensa der Universität gestern veranstaltet haben. Es war etwa 20.30 Uhr. Ich war mitten in meinem Vortrag, als ich unterbrochen wurde mit der Meldung, Holger Meins sei verstorben. Ich war bei folgendem Satz, und ich bitte Sie das zu bedenken. Der Satz lautete - ein Satz, den ich bereits in der Pressekonferenz vom 16. 10. 1974, auch Herrn Prinzing ist er bekannt, in aller Öffentlichkeit ausgesprochen habe. Ein Satz, der dem Staatsschutzapparat, der dem Generalbundesanwalt, der dem vorsitzenden Richter Prinzing bekannt ist:
'Der Widerspruch zwischen dem Vernichtungsinteresse der Staatsschutzbehörden und dem Interesse der Justiz, die Haft- und Verhandlungsfähigkeit der Gefangenen wenigstens noch solange zu erhalten, daß die Prozesse durchgezogen werden können, ist bei einer Fortdauer der Isolation nicht lösbar.'
Dieser Satz gilt. Dieser Widerspruch hat sich bei Holger Meins aufgelöst.

Verantwortlich für den Tod an Holger Meins sind - ich nenne jetzt nicht den Vollzugsarzt an erster Stelle - sondern ich nenne den vorsitzenden Richter Dr. Prinzing an erster Stelle. Es ist die Justiz, die seit dem Debakel des 1000-jährigen Reiches, seit dem NS-Faschismus, in den sie sich lückenlos eingegliedert hat, gegen den sie nicht protestiert hat, nichts hinzugelernt hat. Die Justiz ordnet sich heute dem Vernichtungsinteresse des Staatsschutzapparates, der imperialistischen Machtstrukturen, der Geheimdienste unter. Sie beschließt die vom Generalbundesanwalt beantragten Haftbedingungen, die menschenvernichtende Isolierungshaft.
Sie ist der Notar der Bundesanwaltschaft.

Es gibt keine noch so grausamen und mörderischen Haftbedingungen, die sie nicht beschlossen hätte. Ich verweise auf das Kursbuch Nr.32, wo bezüglich des ermordeten Gefangenen Holger Meins eine Verfügung enthalten ist, beschämend, von 23 Punkten - ich lese sie nicht vor, das Kursbuch ist Ihnen bekannt - genehmigt vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes am 11. April 73.
Holger Meins könnte heute noch leben, wenn das Vernichtungsinteresse der Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes, des Generalbundesanwalts nicht obsiegt hätte. Der Generalbundesanwalt ist die Schaltstelle zwischen den Geheimdiensten, zwischen den sogenannten Staatsschützern und der politischen Justiz.
Er beantragt die Haftbedingungen.
Er entscheidet darüber, was angeblich im Interesse der Sicherheit erforderlich ist - der Sicherheit, sprich der Vernichtung von gefangenen Revolutionären.

Richter Dr. Prinzing ist von der Verteidigung und von mir in mehreren Gesprächen darauf hingewiesen worden, er möge mißtrauen den Haftbedingungen, die hier von der Bundesanwaltschaft eingeführt worden sind. Er möge die Institution Isolation als das erkennen, was sie ist, als Menschenvernichtung.
Isolation über Jahre hinweg ist ein Verbrechen. Ein Satz, den ich Herrn Prinzing gegenüber am Telefon gesagt habe.
Herr Dr. Prinzing hat darauf nicht reagiert.
Herr Dr. Prinzing hat sich nicht berichten lassen darüber, was seiner Fürsorgepflicht als Vorsitzender dieses künftigen Prozesses entsprochen hätte, wie es einem Gefangenen geht und wie es den Gefangenen geht, die sich seit 56 Tagen im Hungerstreik befinden. Nichts ist geschehen.

Es gibt einen Mord, es gibt einen Totschlag, der nicht begangen wird dadurch, daß man die Hände um den Gefangenen legt und ihn erwürgt. Es gibt im Strafrecht die Rechtsform des Mordes, des strafbaren Handelns durch Unterlassen.
Mörder ist, wer durch Unterlassen sich schuldig macht, denn wenn er verpflichtet ist zu handeln, wenn er die Rechtspflicht zum Handeln hat. Das kann in jedem Lehrbuch des Strafgesetzbuches nachgelesen werden. Das kann in den einschlägigen Entscheidungen nachgelesen werden. Das ist Rechtsprechung.

Verantwortlich ist natürlich auch der Arzt und darüber, was dieser Arzt getan hat, ist alles gesagt worden. Was der Vollzug getan hat, der Vollzug, der sich den Interessen der Staatsschutzbehörden unterordnet, der ebenso wie die anderen Verantwortlichen, die ich genannt habe, an dem von der Staatsschutzabteilung vorgeplanten Mord an Holger Meins mitgewirkt hat.

Die Situation ist heute die, daß auch den anderen Gefangenen dasselbe Schicksal zugedacht ist.
Andreas Baader befindet sich in einem Zustand, in dem seine Nieren wegen eines Mordversuchs vom Sommer 1973 - begangen durch Wasserentzug - begangen mit Wissen und Wollen des Generalbundesanwalts, der genau Bescheid wußte, dessen Nieren nur zu einem Viertel funktionieren. ...

Ich weise darauf hin, daß die Zwangsernährung bei Andreas Baader am 4.11. eingestellt worden ist mit der Begründung des Anstaltsleiters: 'Wenn er im Koma liege, werde man weitersehen' - Regierungsdirektor Wachter zu Andreas Baader.
Der Arzt, der Anstaltsarzt hat die Zwangsernährung mit der Begründung abgelehnt, er könne nicht verhindern, daß das Gewicht von Andreas Baader noch weiter absinke, auch nicht mit der Zwangsernährung.
Das ist genau das Argument, das Bundesinnenminister Genscher damals in Fürstenfeldbruck gebraucht hat: 'Die israelischen Geiseln wären in den sicheren Tod geflogen, wenn man ihnen Starterlaubnis gegeben hätte.'
Also erschießt man sie lieber, also richtet man lieber das Blutbad an.

Die Gefangenen, die gesprochen worden sind, heute vormittag von der Rechtsanwältin Marie-Luise Becker und Herrn Rechtsanwalt Siegfried Haag, werden auf die Situation, die jetzt gegeben ist, damit reagieren, daß sie zu einem bestimmten Zeitpunkt, zu einem nahegelegenen Zeitpunkt, den sie selber bestimmen werden, geschlossen in den Durststreik treten.

Was das bedeutet, welche Alternativen sich hier für den Staatsschutzapparat, für den Generalbundesanwalt, für Herrn Prinzing, für die anderen verantwortlichen Richter, für die Untersuchungsgefangenen beim Landgericht Kaiserslautern, beim Landgericht Hamburg, beim Amtsgericht Hamburg, beim Landgericht Hannover stellen, für die Justizminister, die für die Strafgefangenen verantwortlich sind - in Berlin befinden sich viele Gefangene schon im Strafvollzug - ist klar: Aufhebung der Isolation für alle Gefangenen - auch der letzte Gefangene muß aus der Isolation raus - oder das, was jetzt eingetreten ist. Sie wissen: es ist ein Kampf auf Leben und Tod, und Sie wissen - ich sage jetzt nochmal, was der Kollege Schily gesagt hat: es kostet nur vielleicht einige Telefongespräche, vielleicht eine Konferenz der Verantwortlichen und die Isolation ist aufgehoben, der Hungerstreik ist beendet und es werden keine Menschen mehr sterben."

[aus: Der Kampf gegen die Vernichtungshaft. Herausgegeben von Komitees gegen Folter an politischen Gefangenen in der BRD. Hamburg 1974]


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