|
Erklärung von Ärzten zur Zwangsernährung
an Holger Meins
Am 10. 11. 74, einen Tag nach dem Tod von Holger
Meins, wurden auf einer Pressekonferenz in Stuttgart
die folgende Erklärung Hamburger Ärzte veröffentlicht:
Die an HOLGER MEINS seit dem 30.9.1974 durchgeführte
sogenannte Zwangsernährung war keine Ernährung.
1. Ihm wurden täglich ca. 400 Kalorien (3 Eßlöffel
des Präparats "Stardit") durch einen
Magenschlauch zugeführt, der tägliche Minimalbedarf
eines erwachsenen Menschen beträgt 1600 Kalorien.
Holger Meins hat also nur ein Viertel des Minimalbedarfs
(1200 Kalorien zu wenig) erhalten.
2. Selbst diese minimale Kalorienmenge konnte nicht
ausreichend resorbiert, d.h. aufgenommen werden,
a. weil die Nahrung nicht adäquat zugeführt
wurde, das bedeutet, statt wie in diesen Fällen
üblich die Nahrung in mindestens fünf über
den Tag verteilten Einzelportionen zu verabreichen,
wurde in 24stündigen Abständen eine Gesamtportion
eingeflößt,
b. weil durch den fortdauernden Hungerzustand eine
weitgehende Atrophie (Rückbildung) der Darmschleimhaut
eine ausreichende Nährstoffaufnahme unmöglich
macht.
Es hat also entgegen den Behauptungen der Justiz keine
Ernährung stattgefunden. Vielmehr ist die zwangsweise
durchgeführte, qualvolle Zufuhr von Sondennahrung
mittels eines dicken Magenschlauches nichts weiter als
eine zusätzliche Tortur, zusätzliche Gefährdung
des Lebens der Gefangenen. Beim Einführen des Magenschlauches
entstehen Verletzungen an Mundhöhle, Rachen und
Speiseröhre, die schnell wegen der verminderten
Infektabwehr zu großen entzündlichen Geschwüren
führen können. Darüberhinaus ist das
Verfahren der Zwangsernährung mit Komplikationen
verbunden:
3. Aspiration, d. h. Einatmung von hochgewürgtem
Mageninhalt mit der Folge schwerster Lungenentzündung.
4. Reflektorischer Kehlkopfkrampf, der unmittelbar
zum Erstickungstod führen kann.
In der Öffentlichkeit gibt die Justiz vor, die
Gefangenen, die sich angeblich durch ihren Hungerstreik
zu Tode richten wollen, durch Zwangsernährung am
Leben zu erhalten. In Wirklichkeit ist jedoch der Hungerstreik
letzter Versuch der Gefangenen, der Vernichtung durch
die Isolationsfolter zu entgehen, d. h. zu überleben
- und die Justiz ist es, die das Leben der Gefangenen
angreift, Holger Meins ermordet hat, um die Forderung
der Gefangenen im Hungerstreik nicht erfüllen zu
müssen: Aufhebung der Vernichtungshaft.
[aus: Der Kampf gegen die Vernichtungshaft. Herausgegeben
von Komitees gegen Folter an politischen Gefangenen
in der BRD. Hamburg 1974]
|