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Pressekonferenz 10.11.74 in Stuttgart:
Erklärung von Ärzten zur Zwangsernährung an Holger Meins

 

Erklärung von Ärzten zur Zwangsernährung an Holger Meins

Am 10. 11. 74, einen Tag nach dem Tod von Holger Meins, wurden auf einer Pressekonferenz in Stuttgart die folgende Erklärung Hamburger Ärzte veröffentlicht:

Die an HOLGER MEINS seit dem 30.9.1974 durchgeführte sogenannte Zwangsernährung war keine Ernährung.

1. Ihm wurden täglich ca. 400 Kalorien (3 Eßlöffel des Präparats "Stardit") durch einen Magenschlauch zugeführt, der tägliche Minimalbedarf eines erwachsenen Menschen beträgt 1600 Kalorien. Holger Meins hat also nur ein Viertel des Minimalbedarfs (1200 Kalorien zu wenig) erhalten.

2. Selbst diese minimale Kalorienmenge konnte nicht ausreichend resorbiert, d.h. aufgenommen werden,

a. weil die Nahrung nicht adäquat zugeführt wurde, das bedeutet, statt wie in diesen Fällen üblich die Nahrung in mindestens fünf über den Tag verteilten Einzelportionen zu verabreichen, wurde in 24stündigen Abständen eine Gesamtportion eingeflößt,

b. weil durch den fortdauernden Hungerzustand eine weitgehende Atrophie (Rückbildung) der Darmschleimhaut eine ausreichende Nährstoffaufnahme unmöglich macht.

Es hat also entgegen den Behauptungen der Justiz keine Ernährung stattgefunden. Vielmehr ist die zwangsweise durchgeführte, qualvolle Zufuhr von Sondennahrung mittels eines dicken Magenschlauches nichts weiter als eine zusätzliche Tortur, zusätzliche Gefährdung des Lebens der Gefangenen. Beim Einführen des Magenschlauches entstehen Verletzungen an Mundhöhle, Rachen und Speiseröhre, die schnell wegen der verminderten Infektabwehr zu großen entzündlichen Geschwüren führen können. Darüberhinaus ist das Verfahren der Zwangsernährung mit Komplikationen verbunden:

3. Aspiration, d. h. Einatmung von hochgewürgtem Mageninhalt mit der Folge schwerster Lungenentzündung.

4. Reflektorischer Kehlkopfkrampf, der unmittelbar zum Erstickungstod führen kann.

In der Öffentlichkeit gibt die Justiz vor, die Gefangenen, die sich angeblich durch ihren Hungerstreik zu Tode richten wollen, durch Zwangsernährung am Leben zu erhalten. In Wirklichkeit ist jedoch der Hungerstreik letzter Versuch der Gefangenen, der Vernichtung durch die Isolationsfolter zu entgehen, d. h. zu überleben - und die Justiz ist es, die das Leben der Gefangenen angreift, Holger Meins ermordet hat, um die Forderung der Gefangenen im Hungerstreik nicht erfüllen zu müssen: Aufhebung der Vernichtungshaft.

[aus: Der Kampf gegen die Vernichtungshaft. Herausgegeben von Komitees gegen Folter an politischen Gefangenen in der BRD. Hamburg 1974]


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