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RUNDBRIEF 1-1999

Internationale Unabhängige Untersuchungskommission zur Aufklärung der Todesumstände von Andrea Wolf und weiterer KämpferInnen in Kurdistan und zur Untersuchung von Kriegsverbrechen und der Behandlung von Kriegsgefangenen durch das türkische Militär.

Koordinationsbüro München c/o RAin Angelika Lex, Landwehrstraße 55, 80336 München
Tel.: 089/5139-9300; Fax: 089/5139-9399;
E-Mail: iuk-andrea.wolf@brd.de

INHALTSVERZEICHNIS:

I. Die Kommission stellt sich vor
II. Pressespiegel
III. PDS-Anfrage
IV. Aufruf und Liste der ErstunterzeichnerInnen
V. Finanzen

ANHANG:

I. Artikel v. Jutta Hermanns vom November 1998
II. IHD-Statistik 1997

 


I. DIE INTERNATIONALE UNTERSUCHUNGSKOMMISSION STELLT SICH VOR

Am 28. Oktober 1998 meldete der kurdische Sender Med.TV, daß Andrea Wolf und acht weitere PKK-Kämpferinnen im Verlauf eines Gefechts mit türkischen Armee-Einheiten gefangen genommen, verhört und anschließend hingerichtet worden seien. Ähnlich lautende Berichte wurden ab dem 7. November 1998 von verschiedenen Nachrichtenagenturen und deutschen Zeitungen bzw. Magazinen verbreitet.
Daraus ergab sich für den Initiativkreis der FreundInnen und GenossInnen von Andrea Wolf eine Reihe von politischen wie rechtlichen Fragen, die auf keinen Fall einfach unter den Meldungen über Kriegstote in Vergessenheit geraten sollten. Deshalb wurde beschlossen, eine internationale unabhängige Untersuchungskommission ins Leben zu rufen, die sich um die Aufklärung der Todesumstände bemüht.

Der Auftrag an die Kommission wurde folgendermaßen skizziert:
1. Zweifelsohne hat Andrea Wolf die Entscheidung für die aktive Teilnahme an dem bewaffneten Kampf der PKK freiwillig und in dem Wissen um die Gefahren getroffen. Aber auch für Guerilla-Kämpferinnen müssen internationale Rechtsstandards gelten.
2. Die in den Fernseh- und Zeitungsberichten erwähnten Zeugenaussagen sprechen von einer extralegalen Hinrichtung nach ihrer Gefangennahme. Dies ist unter Umständen ein Verstoß gegen die Genfer Konvention bzw. gegen das Völkerrecht und anscheinend eine weitverbreitete Praxis des türkischen Militärs im Umgang mit der kurdischen Guerilla.
3. Sollten sich diese Berichte bestätigen, müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Möglicherweise handelt es sich um keinen Einzelfall. Dann stellt sich die Frage nach der generellen Behandlung von Gefangenen in diesem Krieg. Die Türkei müßte gegebenenfalls damit konfrontiert werden.
4. Darüber hinaus muß man fragen, inwiefern andere Regierungen - nicht zuletzt die deutsche - ihre Augen zugedrückt haben im Umgang mit der türkischen Regierung als Nato-Partner, potentielles EU-Mitglied und geschätzter Adressat für Waffenlieferungen.
5. Damit politische Aktivitäten entfaltet werden können, ist es zuallererst notwendig, die genauen Todesumstände von Andrea Wolf und ihrer Mitkämpferinnen aufzuklären. Zudem müssen Informationen über vergleichbare Fälle gesammelt werden, um die Behauptung zu stützen, in der Türkei werden systematisch gefangene PKK-Guerilla hingerichtet.

Diese Überlegungen und Forderungen des Initiativkreises bilden die Grundlagen für unsere Tätigkeit im Rahmen der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission. Dazu möchten wir feststellen, daß wir die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Armee und der PKK als Krieg betrachten - entgegen der bislang von türkischer Seite eingenommenen Haltung.
Darüber hinaus sehen wir unsere Aufgabe nicht darin, eine politisches Urteil über diesen Krieg zu fällen. Vielmehr gilt unser Augenmerk den Fragen von Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen und sich evtl. daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen. Dazu benötigen wir freilich jede erdenkliche politische Unterstützung. Denn ohne die entsprechende Öffentlichkeit wird es wohl kaum möglich sein, die tatsächlichen Geschehnisse aufzudecken.

Der Untersuchungskommission gehören bisher drei Personen an:

Angelika Lex, Rechtsanwältin:
Durch ihren Beruf als Rechtsanwältin ist sie seit fast zehn Jahren mit der juristischen Aufarbeitung der Verfolgung von Kurdinnen und Kurden in der Türkei und der BRD beschäftigt. Besonders seit dem PKK-Verbot 1993 bemüht sie sich, juristisch die Verfolgung von KurdInnen zu bekämpfen, die den Versuch unternehmen, sich auch in Deutschland für die Interessen eines unabhängigen Kurdistan einzusetzen. Sie war Verteidigerin im Prozeß gegen die Besetzer des Türkischen Konsulats 1994 und gegen die BesetzerInnen des Kurdischen Elternvereins in München 1995 sowie in einem § 129a-Verfahren gegen einen kurdischen Politiker.
Daneben ist sie in Asylverfahren für kurdische Flüchtlinge tätig.
Aus dieser Geschichte heraus war sie bereit, die Unabhängige Untersuchungskommission zum Tode von Andrea Wolf in ihrer Kanzlei anzusiedeln und die Arbeit zu unterstützen.
Die Mutter von Andrea Wolf, Lilo Wolf, hat sie mandatiert, alle juristischen Schritte zur Aufklärung der Todesumstände ihrer Tochter zu ergreifen.

Inga Rogg, Ethnologin und freie Journalistin:
Sie befaßt sich seit vielen Jahren mit den Konflikten in und um die kurdischen Regionen. Zudem war sie bis zur Auflösung des Vereins Mitarbeiterin des Kurdistan Informationszentrums in München, das als Anlauf- und Beratungsstelle für kurdische Flüchtlinge diente, seine Aufgabe aber auch darin sah, die bundesdeutsche Öffentlichkeit über aktuelle politische wie kulturelle Entwicklungen in Kurdistan auf dem Laufenden zu halten. Darüber hinaus hat sie über die Auswirkungen der irakischen Baath-Herrschaft auf das kurdische Alltagsleben und die Beteiligung von Frauen in der irakisch-kurdischen Widerstandsbewegung geforscht. Sie ist Mitglied im Lenkungsausschusses des "International Kurdish Women's Studies Network".
Oskar Schmid, EDV-Berater:
Er war mehrere Jahre Referent für Menschenrechte beim Ökumenischen Büro für Frieden und Gerechtigkeit in München. Die Arbeit war auf die Länder Mittel- und Südamerikas beschränkt. Die Militärdiktaturen Südamerikas, die Freiheitskämpfe der FMLN in El Salvador und der URNG in Guatemala, der Contra-Krieg in Nicaragua sowie der Übergang von Militärregierungen zu sogenannten demokratischen Regierungen in anderen Ländern der Region boten mancherlei Gelegenheit, sich mit den Menschenrechten im allgemeinen und der Behandlung von Kriegsgefangenen oder gefangenen Terroristen - je nach Sichtweise - auseinanderzusetzen.
Dabei konnte er auch Erfahrungen mit der Arbeit von Untersuchungs-kommissionen sammeln. Erwähnt seien hier die Untersuchungskommission des Ökumenischen Büros zur Aufklärung der Ermordung von Jürg Weiss durch das salvadorianische Militär 1988 und die 200-köpfige internationale Untersuchungskommission, die im Februar 1998 in Mexiko das Massaker von Acteál untersuchte.

Wir haben den Auftrag angenommen, weil wir der Meinung sind, daß es im Krieg zwischen der türkischen Armee und der PKK zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt, denen unseres Erachtens viel zu wenig Beachtung geschenkt wird. Um unsere Tätigkeit zu erleichtern, haben wir mit verschiedenen Menschenrechtsorganisationen, den Vereinten Nationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz Kontakt aufgenommen.

Da wir für unsere Arbeit dringend auf alle verfügbaren Hintergrund-informationen angewiesen sind, bitten wir auch die Leserinnen und Leser dieses Rundbriefes, uns Ihr Wissen zur Verfügung zu stellen.



II. PRESSESPIEGEL (IN AUSZÜGEN)

Kurdistan Informations-Zentrum Köln, 5.11.1998
Nachfolgend dokumentieren wir aus aktuellem Anlaß eine Presseerklärung der Europavertretung der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans, ERNK:

Am 24. Oktober 1998 gab es in Van, im Distrikt Catak/ Region Kelaxte ein Gefecht, in dem die ARGK-Guerilla Ronahi (Andrea Wolf) lebend von den türkischen Spezialteams gefangen genommen und später hingerichtet wurde. Unsere Genossin Ronahi hat mit ihrem internationalistischen Verständnis in Kurdistan an der Seite des kurdischen Volkes gegen Faschismus und Ausbeutung gekämpft. In diesem Kampf ist sie gefallen.
In Erinnerung an sie verbeugen wir uns respektvoll und möchten erneut die Notwendigkeit der Verbundenheit mit unseren Gefallenen hervorheben.
Unsere Partei hat im Januar 1995 die Genfer Kriegskonvention aus dem Jahre 1949 sowie die Zusatzprotokolle aus dem Jahre 1977 unterzeichnet und damit alle Verpflichtungen durch diese Unterschrift garantiert. Wie bereits vor diesem Datum, werden auch danach die Verpflichtungen mit großer Genauigkeit eingehalten. Verschiedene Male kamen türkische Soldaten in Gefangenschaft, die dann freigelassen und dem Internationalen Roten Kreuz übergeben wurden. Am 8. Dezember 1996 wurden 5 türkische Soldaten einer Delegation aus der Türkei übergeben, die aus dem Vorsitzenden des Menschenrechtsvereins IHD, Akin Birdal, dem Abgeordneten der Refah-Partei, Fetullah Erbas und einem Vertreter des Mazlum-Der bestand.
Obwohl wir diese Verpflichtungen eingehalten haben, hat die Türkische Republik das Zusatzprotokoll aus dem Jahre 1977 noch nicht einmal unterzeichnet. Jeden Tag werden alle diese internationalen Vereinbarungen (durch die türkische Armee) verletzt. Die Hinrichtung der ARGK-Guerilla Andrea Wolf ist dafür das jüngste Beispiel.
Wir laden alle verantwortlichen Unterzeichnerstaaten und internationale Institutionen diesbezüglich ein, ihre Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der Genfer Kriegskonvention zu richten. Die Türkische Republik ist in Sachen Kriegsverbrechen ein Land, das den Rekord hält. Wir fordern, daß dies ein Ende findet und die Verbrechen von einem Kriegsverbrechergericht verurteilt werden.
Europavertretung der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans, ERNK
4. November 1998


Kurdistan Informations-Zentrum, Köln, 10.11.1998
Augenzeugenbericht gibt Aufschluß über die Hinrichtung von Andrea Wolf (Ronahi)
Von Augenzeugen des Angriffs der türkischen Armee, bei dem die ARGK-Guerilla Ronahi (Andrea Wolf) ermordet wurde, erhielt die Nationale Befreiungsfront Kurdistans, ERNK, einen ersten Bericht von der Volksbefreiungsarmee Kurdistans, ARGK, über die Ereignisse. Daraus geht hervor, daß Ronahi nicht, wie zunächst gemeldet, am 24. Oktober, sondern bereits am 22. Oktober 1998 in Beytüssebap Catak, im Kreis des Dorfes Keles festgenommen wude. Sie gehörte zu einer Guerillaeinheit der ARGK von 39 KämpferInnen, die von der türkischen Armee angegriffen wurde. 24 Guerillakämpferinnen und -kämpfer kamen dabei ums Leben.
In dem Bericht heißt es:
"(...) Der Kampf dauerte von morgens 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr am Nachmittag. Später folgten Angriffe von Kobra-Hubschraubern, die bis abends andauerten. Ronahi fiel zusammen mit 8 bis 10 Genossen und Genossinnen in die Hände der türkischen Armee. Das war nachts zwischen 1.30 und 2.00 Uhr." Weiter heißt es in dem Bericht: "20 Minuten lang wurde sie von türkischen Offizieren verhört. Nachdem sie erfuhren, daß sie eine deutsche Staatsbürgerin ist, sagten sie: 'Sie wird uns genauso großen Ärger bereiten wie Kani.' Dann haben sie sie kaltblütig erschossen. Drei Freundinnen und Freunde, die sich in einer Höhle versteckt hielten, sahen aus einer Entfernung von vier Metern, wie Ronahi und die anderen Freunde gefangen genommen wurden. Zweimal wurden Handgranaten in die Höhle geworfen, aber ihnen passierte nichts."
Weiter wird berichtet, daß die Namen der anderen Guerillas, die zusammen mit Ronahi gefangen genommen wurden, bisher noch nicht bekannt sind. Auch sie wurden später erschossen. Beim Verhör von Ronahi sei ein Intellektueller anwesend gewesen, der in der Armee dient. Er verfolgte das Verhör. In dem Augenzeugenbericht heißt es hierzu: "Dieser Intellektuelle hat ein vierseitiges Schreiben über den Vorgang an unsere Partei geschickt. Diesen Brief werden wir in Kürze erhalten. Acht der Guerilla, die sich versteckt gehalten hatten, konnten sich befreien und zu den Freunden zurückkehren. Drei Tage später kehrten die Freunde an den Ort des Geschehens zurück, um zu untersuchen, was dort geschehen ist. Sie fanden den Leichnam von Ronahi Heval und auch die Leichname der anderen Guerillas. Sie beerdigten die Leichname unserer Freunde und Freundinnen. Heval Ronahi hat Tagebuch geführt. Ihr Tagebuch und auch andere persönliche Sachen werden vermißt. Höchstwahrscheinlich wurde alles von den Armeesoldaten beschlagnahmt."
Der Bericht schließt mit einigen Daten zu den letzten Aktivitäten von Ronahi: "In der letzten Zeit, bis Mai 1998, befand sich Ronahi Heval in Südkurdistan. Ab Mai war sie in der Ebene von Botan. Sie war vor allem im Hauptquartier der Freien Frauenbewegung Kurdistans, YAJK. Hier hatte sie keinerlei Schwierigkeiten, jede Art von Aufgaben hat sie mit ganzer Energie übernommen. Sie war in höchster Form, sehr durchtrainiert und zeigte in jeder Hinsicht eine militante Haltung." Kani ist der Guerillaname der Hamburgerin Eva Juhnke, die im September wegen PKK-Mitgliedschaft vor dem Staatssicherheitsgericht in Van zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

Associated Press, 10.11.1998
Als RAF Mitglied gesuchte Deutsche angeblich am 22.Oktober von türkischen Offizieren getötet
Frankfurt/Main (AP). Die mutmaßliche deutsche Terroristin Andrea Wolf ist Nach Angaben des Kurdistan Informations-Zentrum (KIZ) am 22. Oktober in Osttürkei von türkischen Offizieren erschossen worden. Die 33jährige wird in Deutschland als ehemalige Angehörige der Rote-Armee-Fraktion (RAF) gesucht. Wolf, alias Ronahi, gehörte dem am Dienstag abend vom KIZ verbreiteten Bericht zufolge einer Guerillagruppe der "Volksbefreiungsarmee Kurdistan" (ARGK) an, die für einen unabhängigen Kurdenstaat kämpft. Bei einem Angriff türkischer Soldaten im Raum Keles seien 24 der 39 Angehörigen der Gruppe ums Leben gekommen, berichtete das Informationszentrum. Es berief sich auf Augenzeugenberichte, die von der "Nationalen Befreiungsfront Kurdistan" (ERNK) übermittelt worden seien. Wolf und acht bis zehn andere Kämpfer seien gefangen genommen worden. "Zwanzig Minuten lang wurde sie von türkischen Offizieren verhört. Nachdem sie erfuhren, daß sie eine deutsche Staatsbürgerin ist, sagten sie: 'Sie wird uns genauso große Schwierigkeiten bereiten wie Kani'. Dann haben sie sie kaltblütig erschossen." Kani ist der Kriegsname der Hamburgerin Eva Juhnke, die dem Bericht zufolge im September von einem Staatssicherheitsgericht in Van wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde.
In früheren Berichten hatte es geheißen, Wolf sei am 24. Oktober getötet worden. Das Auswärtige Amt hatte am vergangenen Sonntag dazu erklärt, die Todesmeldung sei unbestätigt, die türkische Regierung habe noch nicht auf eine Bitte um Aufklärung geantwortet. Laut Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" war Bonn jedoch bereits vom Bundeskriminalamt informiert worden; deutsche Diplomaten in Ankara hätten schon protestiert, hieß es. Dem Magazin zufolge hatte die türkische Armee einen weiteren spektakulären Prozeß gegen eine deutsche Aktivistin vermeiden wollen ...

Spiegel, Online, 7.11.98
...Der Spiegel berichtete am Samstag vorab, die 33 jährige sei am 24. Oktober mit anderen Guerillakämpfern der kurdischen PKK nahe der osttürkischen Stadt Van von türkischen Einheiten gefangen genommen und "kurzerhand liquidiert" worden.
Das Nachrichtenmagazin "Focus" meldete, Wolf sei bereits Ende September bei Van gefangen genommen worden. In Verhören habe sie geschwiegen. Sie sei erschossen worden, weil "die Armee einen weiteren spektakulären Prozeß gegen eine deutsche PKK-Aktivistin vermeiden wollte". ...

Berliner Zeitung, 7.11.98
... Eine Deutsche, die sich der PKK angeschlossen hatte, ist ... von türkischen Soldaten nach ihrer Festnahme hingerichtet worden. Nach Informationen der "Berliner Zeitung" gehen deutsche Sicherheitsbehörden davon aus, daß die (Informationen) über den Hergang "denkbar und sehr wahrscheinlich sind".
Das Auswärtige Amt hat die türkische Regierung um eine Stellungnahme gebeten. Am vergangenen Mittwoch sei der türkische Gesandte in Bonn ins Ministerium einbestellt worden, sagte ein Sprecher ... Die türkischen Behörden seien um eine "unverzügliche Aufklärung" des Vorfalls, der sich bereits Ende Oktober ereignete, gebeten worden. Eine Antwort hat das Auswärtige Amt noch nicht erhalten ...

taz, 7/8.11.98
... Das Auswärtige Amt erklärte gestern in Bonn, ihm seien Meldungen bekannt, "wonach eine deutsche Staatsangehörige bei Auseinandersetzungen im Südosten der Türkei zu Tode gekommen sein soll". Die türkische Regierung wurde über deren Botschaft in Bonn und über die deutsche Botschaft in Ankara um Stellungnahme und Aufklärung gebeten.
Wie die FAZ heute berichtet, soll Wolf von türkischen Sicherheitskräften erschossen worden sein ... Das Kölner Kurdistan-Informationszentrum warf gestern den türkischen Sicherheitskräften vor, sie hätten Wolf lebend gefangen genommen "und später hingerichtet" ...

junge welt, 9.11.98
... Sollte sich nun der Vorwurf bestätigen, daß türkische Soldaten die bei Gefechten gefangene Deutsche zunächst festgenommen und später hingerichtet haben, dann müsste das, anders als in der Vergangenheit, zumindest für den Juniorpartner der neuen Bundesregierung Anlaß sein, eine grundlegende Änderung bei den deutsch-türkischen Beziehungen ins Auge zu fassen ... Die Einhaltung von Menschenrechten und internationalen Normen sei, so Fischer, Richtschnur der deutschen Außenpolitik ...

Focus, 9.11.98
... Türkische Sicherheitskräfte haben die nahe der iranischen grenze getötete Linksextremistin Andrea Wolf offenbar nach einem Verhör kaltblütig erschossen. Nach Erkenntnissen deutscher Verfassungsschützer wurde Wolf beim Zusammenstoß mit einer Antiterror-Einheit in der Nähe der osttürkischen Stadt Van Ende September gefangengenommen ... In Verhören soll die 33jährige, so seriöse Quellen, über PKK-Strukturen geschwiegen haben. Daraufhin sei sie liquidiert worden ...

Der Spiegel, 9.11.98
... Das Leben der Guerillera mit dem Kampfnamen "Ronahi" endete am 24. Oktober im Südosten der Türkei. Nahe dem Ort Van wurden sie und weitere Kämpfer der kurdischen PKK von türkischen Spezialeinheiten gestellt und beschossen.
Ronahi blieb unverletzt, wurde aber gefangen genommen. Wenig später, so berichten Überlebende ihrer Gruppe und Dorfbewohner, fielen noch einmal Schüsse: Ronahi sei kurzerhand liquidiert worden.
Vom Tod der Kämpferin wurden in Deutschland die Spitzen der Sicherheitsbehörden und sogar die Bundesregierung durch eilige Fernschreiben des Bundeskriminalamtes (BKA) informiert. Denn mit Ronahis "Festnahme und Erschießung" (BKA) starb in den Bergen Kurdistans eine Frau, die auch in Deutschland als Staatsfeind galt - Andrea Wolf, 33 .... Sollten die Angaben über die Exekution tatsächlich stimmen, wäre das ein Verstoß gegen alle Regeln, wie mit Gefangenen umzugehen ist - ein kaltblütiger Mord. Dem Auswärtigen Amt scheinen die Aussagen über die Exekution jedenfalls so glaubwürdig, daß Diplomaten unverzüglich in Ankara protestierten. Auch der türkische Gesandte in Bonn wurde einbestellt, lückenlose Aufklärung verlangt.
Wenn sich der Verdacht, Wolf sei hingerichtet worden, zur Gewißheit verdichtet, droht dem ohnehin angespannten deutsch-türkischen Verhältnis eine ernste Belastungsprobe.

SZ, 12.11.98
... Jetzt ist der Fall Wolf zu einem deutsch-türkischen Politikum geworden. Ende Oktober soll die 33 Jahre alte Frau, Kampfname "Ronahi", erschossen worden sein. Umstritten ist, ob die gebürtige Münchnerin von türkischen Spezialtruppen liquidiert wurde oder, wie in Ankara behauptet, im Gefecht gefallen ist. Der türkische Gesandte in Bonn wurde ins Außenministerium einbestellt und - vergeblich - um Aufklärung gebeten. Nicht nur im Fall Wolf hat in der Türkei das Militär das Sagen. Welche der kursierenden Versionen - Exekution oder Tod im Gefecht - wirklich stimmt, darüber ist von der Armee keine zweifelsfreie Antwort zu erwarten. Deutsche Sicherheitsbehörden können nur Mutmaßungen anstellen ... Kolportiert wird auch, es habe ein Spezialkommando zur Ergreifung und Exekution Wolfs gegeben. Vermutlich ist das reinste Desinformation. Nicht auszuschließen ist allerdings, daß ein durchgedrehter Offizier die Deutsche erschoß.

taz, 11.11.98
... Die türkische Regierung ist der Darstellung entgegengetreten, türkische Sicherheitskräfte hätten die mutmaßliche RAF-Terroristin Andrea Wolf "hingerichtet". Wolf sei offenbar im Gefecht zwischen Einheiten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und türkischen Sicherheitskräften getötet worden, zitierte die Zeitung "Hürriyet" einen ungenannten türkischen Diplomaten. Die Behörden wüßten nicht, wo die Leiche der 33-jährigen sei. "Möglicherweise haben die PKK-Kämpfer die Leiche mitgenommen", erklärte der Diplomat. Mit Blick auf die Anfrage der Bundesregierung sagte er, Deutschland solle zunächst einmal untersuchen, wie Bundesbürger dazu kämen, sich einer "Terrororganisation" wie der PKK anzuschließen ...

junge Welt, 12.11.98
... Ihr Tod könnte nun zu Spannungen in den deutsch-türkischen Beziehungen führen. Schließlich wird in der vom Kurdistan-Informations-Zentrum in Köln vor einer Woche verbreiteten ERNK-Erklärung darauf hingewiesen, daß die PKK die Genfer Kriegskonvention aus dem Jahre 1949 sowie die Zusatzprotokolle aus dem Jahre 1977 unterzeichnet und damit alle Verpflichtungen durch diese Unterschrift garantiert habe. Obwohl die kurdische Guerilla diese Verpflichtungen eingehalten habe, setzte sich die Türkei über internationales Recht hinweg. Jeden Tag würden internationale Vereinbarungen durch die türkische Armee verletzt. Wörtlich heißt es: "Die Hinrichtung der ARGK-Guerilla Andrea Wolf ist dafür das jüngste Beispiel ... Die Türkische Republik ist in Sachen Kriegsverbrechen das Land, das den Rekord hält." Unstrittig ist, daß die Türkei in den letzten Jahren weder die Genfer Kriegskonvention eingehalten hat, die die Ermordung von Gefangenen ebenso untersagt, wie deren Mißhandlung und Folterung, noch auf internationale, völkerrechtlich verbindliche Bestimmungen Rücksicht nimmt. Selbst im Nordirak (Südkurdistan), auf fremdem Territorium, gehen türkische Truppen nicht nur gegen vermeintliche PKK-Stellungen, sondern auch die Zivilbevölkerung des Autonomie-Gebietes vor ...
In Bezug auf Andrea Wolf läßt sich feststellen: Sollte sich der Vorwurf bestätigen, daß türkische Soldaten die bei Gefechten gefangene Deutsche zunächst verhört und später hingerichtet haben, dann wird der neue Außenminister schneller, als ihm lieb ist, sich des Themas "Türkei" annehmen müssen.
Inzwischen gibt es zum Tod von Andrea Wolf unterschiedliche Darstellungen. Nach Angaben der türkischen Tageszeitung Hürriyet, die sich auf die Aussagen eines türkischen Diplomaten beruft sei die Deutsche bei einem Gefecht umgekommen und die Behörden wüßten nicht, wo ihre Leiche sei. Im Widerspruch dazu gab ein Sprecher des Außenministeriums in Ankara an, die Nachforschungen seien noch am Laufen. Das Kurdistan-Informations-Zentrum verbreitet unterdessen einen Augenzeugenbericht des Angriffs der türkischen Armee, bei dem Andrea Wolf ermordet wurde. Danach ist sie nicht, wie zunächst gemeldet am 24. Oktober, sondern bereits am 22. Oktober in Beytüssebap Catak "festgenommen" worden. Bei dem Angriff der türkischen Armee auf eine Guerillaeinheit seien von den 39 Kämpfern 24 ums Leben gekommen. In dem Bericht ist davon die Rede, daß Andrea Wolf nach einem mehrstündigen Kampf zusammen mit acht bis zehn Guerilleros "in die Hände der türkischen Armee fiel. 20 Minuten sei sie von türkischen Offizieren verhört, dann "kaltblütig erschossen" worden ...

junge welt, 14.11.98
... Über 200 deutsche, kurdische und türkische Freunde und Genossen der aus München stammenden Internationalistin protestierten am Samstag vor dem türkischen Generalkonsulat in München gegen diesen Mord. Sie forderten die sofortige Einstellung der deutschen Militärhilfe an die Türkei ... Freunde der Ermordeten kündigten unterdessen die Einrichtung einer internationalen unabhängigen Untersuchungskommission an. Diese Kommission soll nicht nur die genauen Umstände von Andrea Wolfs Tod aufklären, sondern zur internationalen Ächtung der Türkei wegen ständiger Verstöße gegen die Menschenrechte beitragen ... Unterstützung kommt auch von den Münchner Grünen. Andrea Wolf ist dort noch bekannt durch gemeinsame Vorbereitungen der Proteste gegen den Weltwirtschaftsgipfel 1992. Die Stadtversammlung der Grünen fordert ihren Parteifreund Joschka Fischer auf, als Außenminister die Arbeit einer solchen Kommission in der Türkei sicherzustellen. Auch die PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke will mit einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung zur Aufklärung beitragen ...

SZ, 14/15.11.98
Erschießung von Andrea Wolf bestritten
Die türkische Regierung hat offiziell dementiert, daß die mutmaßliche RAF-Terroristin Andrea Wolf von türkischen Sicherheitskräften gefangen genommen und erschossen worden sei. Wolf sei bei keiner Operation der türkischen Sicherheitsbehörden "innerhalb der Türkei oder außerhalb tot oder lebendig aufgefunden" worden, erklärte die türkische Botschaft in Bonn nach Angaben des Bonner Außenamtssprechers Martin Erdmann vom Freitag. Diese "abschließende Stellungnahme" der türkischen Regierung zu dem Fall sei dem Bonner Außenministerium nach mehreren dringlichen Nachfragen in Ankara und bei der türkischen Botschaft zugeleitet worden, sagte Erdmann. Darin heiße es, die türkische Regierung habe keine Erkenntnisse über den Verbleib der 33jährigen Frau ... Erdmann betonte, diese Stellungnahme der türkischen Regierung stehe im Gegensatz zu anderslautenden Meldungen, die aber aus unklaren, schwer nachprüfbaren Quellen stammten.

junge welt, 26.11.98
Den Mördern auf die Spur kommen / Untersuchungskommission soll Tod von Andrea Wolf klären
Nachdem in Norddeutschland in verschiedenen Städten Mitglieder von Kurdistan-Solidaritätsgruppen Büros der Grünen besetzt haben, um die Bundesregierung zu drängen, sich für eine politische Lösung des Kurdistan-Konflikts einzusetzen und sich um die Aufklärung der Todesumstände der deutschen Internationalistin Andrea Wolf zu bemühen, gibt es nun weitere Bestrebungen, Bonn zum Handeln zu bewegen. In einem "Münchner Aufruf" fordert der "Initiativkreis der FreundInnen und GenossInnen von Andrea Wolf die Unterstützung einer Internationalen unabhängigen Untersuchungskommission" ...
Nach Augenzeugenberichten war Andrea Wolf, die sich dem Frauenverband innerhalb der PKK-Guerilla angeschlossen hatte, am 22. Oktober 1998 bei einem Gefecht von der türkischen Armee gefangen genommen und nach einem Verhör mit acht weiteren Guerillas erschossen worden. Auf Anfragen des Auswärtigen Amtes hat die türkische Regierung diesen Sachverhalt dementiert: Andrea Wolf sei "bei keiner Operation der türkischen Sicherheitsbehörden innerhalb der Türkei oder außerhalb tot oder lebendig aufgefunden worden".
Das widerspricht Angaben eines türkischen Diplomaten, die Deutsche sei bei einem Gefecht umgekommen, und die Behörden wüßten nicht, wo sich ihre Leiche befinde.
Diese Ungereimtheiten und die Tatsache, daß die türkische Armee seit Jahren gegen die Zivilbevölkerung und die Guerilla vorgeht, so der Initiativkreis, mache eine Untersuchungskommission notwendig. Die Aufklärungsarbeit der geforderten Kommission hat laut Aufruf eine klare Zielsetzung: "Der türkische Staat muß gezwungen werden, die Genfer Konvention zu unterschreiben, anzuerkennen und einzuhalten. Die Verantwortlichen für Mißhandlung. Folter und Ermordung müssen zur Rechenschaft gezogen werden, der türkische Staat muß wegen seiner ständigen Verstöße gegen das Völkerrecht und seiner Kriegsverbrechen international geächtet werden."
Rechtsanwältin Lex und der Initiativkreis sind darum bemüht, eine breites Spektrum politisch aktiver Personen und Gruppen für die Unterstützung dieser Sache zu gewinnen. Einige bündnisgrüne und PDS-Politikerinnen und -Politiker hätten signalisiert, daß sie das Vorhaben mittragen werden.

Der Spiegel 14.12.98
Aus dem Interview mit Abdullah Öcalan:

Spiegel: Der türkische Justizminister hat Italien bestätigt, daß Sie die Todesstrafe nicht fürchten müßten...
Öcalan: ... Das ist doch Augenwischerei. Es wird eben auf andere Art und Weise hingerichtet, massenhaft und ohne Gerichtsurteil, von Militärs wie von Zivilfaschisten. Die Türken behaupten, sie hätten 20 000 Kämpfer getötet. Ich sage Ihnen: Die Hälfte dieser Leute wurde erst gefangengenommen und dann ermordet.
Spiegel: Ist auch die deutsche PKK-Kämpferin Andrea Wolf im Oktober auf diese Weise getötet worden?
Öcalan: Ehre ihrem Angedenken, ich verneige mich in Hochachtung vor dieser großen Märtyrerin. Ich wollte nicht, daß sie nach Kurdistan in den Krieg zog. Aber sie ließ sich nicht abhalten. Soweit wir wissen, wurde sie mit sechs weiteren Guerilleros lebend festgenommen und anschließend liquidiert. Die Militärs fürchteten, als Gefangene würde Andrea Wolf eine Belastung für die deutsch-türkischen Beziehungen sein.


III. KLEINE ANFRAGE DER PDS UND DIE ANTWORT DER BUNDERSREGIERUNG

Türkische Behörden mauern

Die PDS-Abgeordnet Ulla Jelpke hat im November 1998 der Bundesregierung eine Kleine Anfrage betreffs Andrea Wolf vorgelegt. Im Antwortschreiben behauptet die Bundesregierung, daß sie lediglich über die "am 28. Oktober vom PKK-Fernsehsender 'MED-TV' verbreitete Nachricht" vom Tod von Andrea Wolf erfahren habe, was sie veranlaßt habe bei den türkischen Behörden nachzufragen. Am 12. November 1998 hätte dann die türkische Botschaft in Bonn amtlich mitgeteilt, daß die türkische Regierung über keine Hinweise hinsichtlich des Verbleibs von Frau W. verfüge.

Anlaß für die Anfrage der PDS an die Bundesregierung waren neben der Meldung im kurdischen Fernsehen insbesondere die Berichte in den Nachrichtenmagazinen Focus und Spiegel. Focus meldete, daß "die deutsche Staatsangehörige A. W. offenbar nach einem Verhör" durch das Türkische Militär "kaltblütig erschossen" worden sei. Frau W. sei bereits Ende September als Mitglied einer Einheit der kurdischen Befreiungsbewegung PKK in der Nähe der türkisch-kurdischen Stadt Van durch eine Antiterror-Einheit der türkischen Armee festgenommen worden. Anschließend sei Frau W. einem Verhör u. a. über PKK-Strukturen unterzogen worden. Als sie hierzu geschwiegen habe, wurde Frau W. "liquidiert". "Mit ihrer Erschießung" habe die türkische Armee einen weiteren spektakulären Prozeß gegen eine deutsche PKK-Aktivistin vermeiden wollen. Der Spiegel berichtete sogar davon, daß die Spitzen der Sicherheitsbehörden und sogar die Bundesregierung durch ein eiliges Fernschreiben des Bundeskriminalamtes darüber informiert worden seien, daß Frau W. festgenommen und erschossen worden sei. Die Bundesregierung habe daraufhin bei den türkischen Behörden protestiert und vom türkischen Gesandten in Bonn sei lückenlose Aufklärung verlangt worden.

Die PDS war mit siebzehn detaillierten Fragen zur Gefangennahme und Erschießung von Andrea Wolf und anderen PKK-KämpferInnen nach ihrer Festnahme durch die türkische Armee an die Bundesregierung herangetreten. Die Antwort war dürftig. Sie verfüge über keine Erkenntnisse von dritter Seite, sondern beziehe sich lediglich auf die "MED-TV" Meldung, die die deutschen Sicherheitsbehörden per Fernschreiben am 30. Oktober 1998 erhalten hätten.Die Bundesregierung hätte am 4. November 1998 den türkischen Gesandten einbestellt und nachdrücklich um umfassende Unterrichtung gebeten. Am gleichen Tag hätte der Gesandte der Deutschen Botschaft in Ankara in gleichem Sinne im türkischen Außenministerium vorgesprochen. Nach mehreren Nachfragen um Aufklärung des Vorfalls, ließen dann am 12. November die türkischen Behörden Bonn wissen, ihnen sei von der ganzen Sache nichts bekannt. Angesichts dieser Mitteilung stelle sich die Frage nach einer Expertenkommission für die Bundesregierung nicht, heißt es daraufhin in der Beantwortung der Anfrage.

Die Frage, ob nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Strafverfolgungsbehörden bzw. Nachrichtendienste vor der Festnahme Informationen über Frau W. an die türkische Seite übermittelt hätten, wurde bestätigt: "Das Bundeskriminalamt führt im Auftrag des Generalbundesanwalts ein Ermittlungsverfahren gegen Frau W. wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens wird gegen Frau W. auch international gefahndet. Im Juni 1998 erfolgte eine internationale Ausschreibung zur Festnahme, die auch den Fahndungsraum Türkei erfaßt und somit an Interpol Ankara weitergeleitet worden ist."
Mittlerweile hat das Landgericht Frankfurt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Tötung zum Nachteil der Frau W. eingeleitet.

Auf Nachfrage bleibt das Auswärtige Amt bei der Behauptung, die Information, daß Andrea Wolf erschossen wurde, nur aus MED-TV bzw. PKK-Kreisen bzw. aus dem Spiegel-Interview mit Öcalan zu kennen und läßt durchblicken, daß Andrea Wolf nicht freiwillig in der Türkei war, sondern um der hiesigen Fahndung zu entgehen, und daß sie deshalb unter Umständen ein Interesse daran haben könnte, die Fahnder glauben zu machen, nicht mehr am Leben zu sein. Die Akte Andrea Wolf sei aufgrund der Lage nicht geschlossen, und es gäbe Versuche, Näheres zu erfahren.



IV. AUFRUF UND LISTE DER ERSTUNTERZEICHNERINNEN

UNTERSUCHUNGSKOMMISSION ANDREA WOLF

Internationale Unabhängige Untersuchungskommission zur Aufklärung der Todesumstände von Andrea Wolf und weiterer KämpferInnen in Kurdistan und zur Untersuchung von Kriegsverbrechen und der Behandlung von Kriegsgefangenen durch das türkische Militär.

Koordinationsbüro München c/o RAin Angelika Lex, Landwehrstraße 55, 80336 München
Tel.: 089/5139-9300; Fax: 089/5139-9399; E-Mail: iuk-andrea.wolf@brd.de

Münchner Aufruf
Der Initiativkreis der FreundInnen und GenossInnen von Andrea Wolf ruft zur Unterstützung einer Internationalen unabhängigen Untersuchungskommission auf

Augenzeugen berichten, daß am 22.10.1998 Andrea Wolf, deutsche Internationalistin in der YAJK, der Frauenarmee des freien Frauenverbandes innerhalb der Kurdischen Arbeiterpartei PKK bei Keles/Kurdistan während eines Angriffs der türkischen Armee gefangengenommen wurde. Nach einem Verhör wurde sie als unbewaffnete Gefangene erschossen, weil sie sich weigerte mit dem türkischen Militär zu kooperieren. Wie die Augenzeugen berichten, wurden außer Andrea Wolf mindestens acht weitere kurdische Guerillas, deren Namen uns noch nicht bekannt sind, kaltblütig hingerichtet.

Die Erschießung von wehrlosen Gefangenen erfüllt nach geltendem, internationalem Recht den Tatbestand des Mordes. Die Tötung bereits entwaffneter und kampfunfähiger Gefangener ist ein eklatanter Verstoß gegen alle Kriterien des internationalen Völkerrechts. Die Mißhandlung und Tötung gefangener Kombattant/inn/en ist ausdrücklich durch für alle Staaten geltendes, internationales Recht verboten. Das wurde in der Haager Landkriegsordnung ebenso festgelegt wie in den Zusatzprotokollen der Genfer Konvention von 1977, die sowohl für zwischenstaatliche wie innerstaatliche Konflikte gelten.
Die Ermordung von Andrea Wolf und der anderen, noch unbekannten Kriegsgefangenen ist offensichtlich kein Einzelfall. Es gibt zahlreiche Berichte und Hinweise auf systematische Verstöße der türkischen Armee gegen das internationale Völkerrecht im Krieg gegen Kurdistan. Während von kurdischer Seite die Genfer Konvention 1995 unterzeichnet wurde und eingehalten wird, verweigert die Türkei bis heute ihre Unterschrift.
Das Ergebnis ist ein schmutziger Krieg in Kurdistan, den das türkische Militär gegen die Zivilbevölkerung und, unter Verletzung internationalen Kriegs- oder Völkerrechts, auch gegen die Guerilla führt: Seit 1984 gibt es eine massenhafte Vertreibung der kurdischen Bevölkerung und über 3000 zerstörte Dörfer. Menschenrechtler/innen "verschwinden", im staatlichen Auftrag wird auf Journalist/innen geschossen und Schriftsteller/innen werden inhaftiert, gefoltert oder ermordet, weil sie über die Existenz von Kurdistan sprechen und von der blutigen Realität des türkischen Krieges gegen Kurdinnen und Kurden berichten.
Der türkische Staat betreibt diesen Krieg, die Bundesrepublik Deutschland unterstützt ihn: Mit Militärhilfe, Ausbildung von Spezialeinheiten, enger geheimdienstlicher und diplomatischer Zusammenarbeit. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die freie politische Betätigung von Kurdinnen und Kurden aufgehoben ("PKK-Verbot": Schließung kurdischer Organisationen und Vereine) und türkische und kurdische Regimegegner/innen werden in die Türkei abgeschoben.
Nachdem der Tod von Andrea Wolf und die Umstände bekannt wurden, reagierte die türkische Regierung auf die offizielle Anfrage der Bundesregierung, in dem sie den Vorfall abstritt. Diese bisherigen Reaktionen machen deutlich: Wie unzählige Male vorher soll eine Aufklärung und Verurteilung der Täter nicht stattfinden.

Deshalb unterstützen wir die Internationale Unabhängige Untersuchungskommission

Gemeinsam mit Lilo Wolf, der Mutter von Andrea, wollen wir eine unabhängige Untersuchung:
Sie soll aufklären, was am 22.10.1998 in Keles/Kurdistan genau geschehen ist und die Umstände des Todes von Andrea Wolf und mindestens acht weiterer Kämpferinnen recherchieren. Sie soll die Öffentlichkeit darüber unterrichten, welche völkerrechtlichen, strafrechtlichen und politischen Konsequenzen aus den Untersuchungsergebnissen zu ziehen sind.
Von zentraler Bedeutung bei dieser Untersuchung ist: Die Ermordung von Andrea Wolf ist kein Einzelfall. Das Massaker vom 22.10.1998 steht in einer langen Reihe von Kriegsverbrechen. Die Statistiken der international renommierten IHD-Menschenrechtsvereine lügen nicht. Immer wieder begehen türkische Militäreinheiten im Krieg gegen die kurdische Guerilla Greueltaten: Gefangene werden auf entsetzliche Weise mißhandelt, gefoltert, Frauen vergewaltigt. Die Arbeit der Kommission ist insofern von grundsätzlicher Bedeutung. Ihre zentrale Aufgabe wird es sein, die Systematik der Mißhandlung und Hinrichtung von Kriegsgefangenen zu klären.
Die Aufklärungsarbeit der Untersuchungskommission soll eine öffentliche Verurteilung des türkischen Staates unterstützen. Der türkische Staat muß gezwungen werden, die Genfer Konvention zu unterschreiben, anzuerkennen und einzuhalten. Die Verantwortlichen für Mißhandlung, Folter und Ermordung müssen zur Rechenschaft gezogen werden, der türkische Staat wegen seiner ständigen Verstöße gegen das Völkerrecht und seiner Kriegsverbrechen international geächtet werden.
Zudem fordern wir die sofortige Einstellung der deutschen Militärhilfe an den türkischen Staat, den Stop der Ausbildung türkischer Spezialeinheiten und die Untersuchung, Verurteilung und Einstellung der Zusammenarbeit deutscher und türkischer Geheimdienste.
Die Kommission soll mit ihrer Arbeit und ihren Initiativen dazu beitragen, die Einhaltung der Genfer Konvention und des internationalen Völkerrechts durchzusetzen, sowie eine lückenlose Aufklärung und Bestrafung von Kriegsverbrechen zu ermöglichen. Menschenrechte sind kein Privileg der Mächtigen, Menschenrechte sind unteilbar: Ob für Zivilist/innen, Journalist/innen, Gewerkschafter/innen, Politiker/innen, Soldaten oder Guerilla-Kämpfer/innen.

Auch deshalb sind wir der Überzeugung, daß die Aufklärung der Kriegsverbrechen in Kurdistan, deren internationale Verurteilung und Beendigung zu einer politischen Lösung des Krieges in Kurdistan beitragen kann, die die Rechte und Interessen des kurdischen Volkes wahrt.

München, Marburg und Frankfurt, den 22. November 1998

Der Aufruf mit den ErstunterzeichnerInnen wird Anfang Dezember veröffentlicht und danach laufend aktualisiert.

Ich/Wir (Einzelpersonen, Initiativen, Organisationen, Parteien, etc.) unterstützen diesen Aufruf und die Arbeit der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission Andrea Wolf:

______________________________________________________________ Ort, Datum Name (bitte in Großbuchstaben) Adresse Unterschrift

Ich wünsche von den Ergebnissen laufend unterrichtet zu werden und abonniere den Rundbrief des Münchner Koordinationsbüros (vier bis sechswöchentlich) durch einen monatlichen Dauerauftrag von mindestens
5 Mark

Adresse
Die Internationale Unabhängige Untersuchungskommission bittet um Spenden:

Ich/wir spenden _______ Mark auf das Konto: Angelika Lex, Rechtsanwalts-Ander-Konto, Genossenschaftsbank, Bankleitzahl: 701 694 64, Konto-Nummer: 32 72 71
Die Verwendung der Spendengelder wird regelmäßig im Rundbrief veröffentlicht und verantwortet.

Informationen und Rundbrief über Internet abrufbar: www. libertad.de\archiv\andrea
sowie diesen Aufruf in englisch, französisch, italienisch, spanisch, türkisch

Verantwortlich und Herausgeber: Hans-Peter Kartenberg, Förderverein Libertad f. int.Kommunikation und Solidarität e.V.
c/o 3.Welt Haus, Westerbachstr.47/H3, 60489 Frankfurt; Eigendruck im Selbstverlag


LISTE DER ERSTUNTERZEICHNERINNEN:

Lilo Wolf, Mutter von Andrea; Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. Hannover; Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.; Mesopotamisches Volkshaus Bremen; Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand, Kiel; MdB Ulla Jelpke (PDS); Rotes Büro Aachen; Peter Völker (IG Medien), Stuttgart; Katrin Seybold, Filmemacherin; Ökumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V., München; Landesverband der JungsozialistInnen in der SPD, Jusos Bayern; Marcel Schaller, stellvertretender Juso-Bundesvorsitzender; Dipl. Ing.Bruska Ibrahim, Kurdische Akademie für Wissenschaft und Kunst; International Kurdish Women`s Studies Network; Bundeskonferenz der Kommunistischen Plattform der PDS, Arnstadt; Michael Stenger (Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats); Hans Branscheidt, Medico International; Jutta Koller, Judith Schmalzl, Tassia Fouki-Friedl, Sigi Benker (alle vier Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stadtrat München); Friedel Grützmacher (Abgeordnete des Landtag Rheinland-Pfalz); Roswitha Maul, Rechtsanwältin, Frankfurt; Michael Moos, Rechtsanwalt, Freiburg; Aktionskomitee Internationalismus, Mainz; AG International, München; Medienagentur für Menschenrechte (mfm) Peter Vogel, Delmenhorst; PDS-Kreisverband (Bezirkskollektiv-Ursula Hoppe) Delmenhorst; Editions Democrite, Alexandre Moumbaris, Livry-Gargan, Frankreich; Deutsche Kommunistische Partei DKP, Kreisvorstand Gießen; Deutsch-Kurdische Gesellschaft e.V.; Ruth Ruge (Trägerin des Saarländischen Verdienstordens); Bunte Hilfe, Darmstadt; AG International, Landshut; AG International, Dorfen; PDS Basis Organisation, Dachau; Infoladengruppe Eichstädt; Infogruppe Rosenheim; Karawanen-Gruppe München; Froh & Munter, München; Buchladen Sabot, Bonn; Dr. Charlotte Schmitz, Rolf Wilhelms, Ecco Meineke, Max Reitmeier, Robert Kaiser, Dr. med. H.Bilges, Peter Kleinert, Martin Schönberger, Michael Beiss, Dr. Dipl. Hanne Küchler, Irmgard Kronester-Maier, Gitta Backmund, Ullherr Brigitte, Matthias Schilling, Nick Brauns, Monika Marycs, Peter Gingold (VVN), Dirk Möller, Runke York, Paula Vieregg, Sabine Hermann, Alice Pechriggl, Rainer Tempelhoff, M. Gölles, Martin Löwenberg (VVN München), Münchner Bündnis gegen Rassismus, Bayerischer Flüchtlingsrat, Prof. Dr. Normann Paech, Hamburg.


V. FINANZEN: UNTERSTÜTZT DIE ARBEIT DER KOMMISSION!

Spendengelder kamen für die Arbeit der Kommission über 8.280,- DM (Stand 15.Januar 1999)

Vielen Dank für eure Unterstützung!!!

Ausgaben/Vorlaufkosten für die Kommission waren bisher 9.426,- DM.

Porto 125,- DM
Telefongebühren 580,- DM
Übersetzungen 500,- DM
Kommissionsarbeit 1.196,- DM
Büroeinrichtung 480,- DM
Modem 233,- DM
Computer/Fax/Drucker 6.312,- DM

Die Kommission benötigt für ihre Arbeit in 1999 voraussichtlich über 50.000,- DM (für fixe Bürokosten, Honorare, Reisekosten, Übersetzungen, Druckkosten und Porto für den Rundbrief, Großanzeige Aufruf z. B. Frankfurter Rundschau, Pressekonferenzen).

Um die monatlichen Fixkosten des Büros und die Kommissionsarbeit abzusichern, benötigen wir weiter eure Spenden und monatlichen Daueraufträge.
Für die Pressearbeit wollen wir über Spenden und Anträge bei Organisationen, Parteien, Vereinen und Stiftungen versuchen, den anderen Teil der Finanzierung sicherstellen.
Nachdem der Erfolg der Arbeit der Kommission von der finanziellen und politischen Unterstützung von euch abhängig ist, ist jeder Dauerauftrag, jede Einzugsermächtigung und jede Spende ein kleiner Beitrag / Mosaikstein um dies zu erreichen.

Spendenkonto:

Angelika Lex
Rechtsanwalts-Anderkonto
Bankleitzahl: 701 694 64
Kontonummer: 32 72 71
Stichwort: Untersuchungskommission Andrea Wolf



© MachWerk 1998