[ zur
Andrea-Seite ]
[ zur IUK-Seite ]
|
RUNDBRIEF 1-1999 |
INHALTSVERZEICHNIS: I. Artikel v. Jutta Hermanns vom November
1998 |
I.
DIE INTERNATIONALE UNTERSUCHUNGSKOMMISSION STELLT SICH VOR
Am 28. Oktober 1998 meldete der
kurdische Sender Med.TV, daß Andrea Wolf und acht weitere
PKK-Kämpferinnen im Verlauf eines Gefechts mit türkischen
Armee-Einheiten gefangen genommen, verhört und anschließend
hingerichtet worden seien. Ähnlich lautende Berichte wurden ab
dem 7. November 1998 von verschiedenen Nachrichtenagenturen und
deutschen Zeitungen bzw. Magazinen verbreitet.
Daraus ergab sich für den Initiativkreis der FreundInnen und
GenossInnen von Andrea Wolf eine Reihe von politischen wie
rechtlichen Fragen, die auf keinen Fall einfach unter den
Meldungen über Kriegstote in Vergessenheit geraten sollten.
Deshalb wurde beschlossen, eine internationale unabhängige
Untersuchungskommission ins Leben zu rufen, die sich um die
Aufklärung der Todesumstände bemüht.
Der Auftrag an die Kommission
wurde folgendermaßen skizziert:
1. Zweifelsohne hat Andrea Wolf die Entscheidung für die aktive
Teilnahme an dem bewaffneten Kampf der PKK freiwillig und in dem
Wissen um die Gefahren getroffen. Aber auch für
Guerilla-Kämpferinnen müssen internationale Rechtsstandards
gelten.
2. Die in den Fernseh- und Zeitungsberichten erwähnten
Zeugenaussagen sprechen von einer extralegalen Hinrichtung nach
ihrer Gefangennahme. Dies ist unter Umständen ein Verstoß gegen
die Genfer Konvention bzw. gegen das Völkerrecht und anscheinend
eine weitverbreitete Praxis des türkischen Militärs im Umgang
mit der kurdischen Guerilla.
3. Sollten sich diese Berichte bestätigen, müssen die
Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Möglicherweise
handelt es sich um keinen Einzelfall. Dann stellt sich die Frage
nach der generellen Behandlung von Gefangenen in diesem Krieg.
Die Türkei müßte gegebenenfalls damit konfrontiert werden.
4. Darüber hinaus muß man fragen, inwiefern andere Regierungen
- nicht zuletzt die deutsche - ihre Augen zugedrückt haben im
Umgang mit der türkischen Regierung als Nato-Partner,
potentielles EU-Mitglied und geschätzter Adressat für
Waffenlieferungen.
5. Damit politische Aktivitäten entfaltet werden können, ist es
zuallererst notwendig, die genauen Todesumstände von Andrea Wolf
und ihrer Mitkämpferinnen aufzuklären. Zudem müssen
Informationen über vergleichbare Fälle gesammelt werden, um die
Behauptung zu stützen, in der Türkei werden systematisch
gefangene PKK-Guerilla hingerichtet.
Diese Überlegungen und
Forderungen des Initiativkreises bilden die Grundlagen für
unsere Tätigkeit im Rahmen der Internationalen Unabhängigen
Untersuchungskommission. Dazu möchten wir feststellen, daß wir
die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der türkischen
Armee und der PKK als Krieg betrachten - entgegen der bislang von
türkischer Seite eingenommenen Haltung.
Darüber hinaus sehen wir unsere Aufgabe nicht darin, eine
politisches Urteil über diesen Krieg zu fällen. Vielmehr gilt
unser Augenmerk den Fragen von Kriegs- und
Menschenrechtsverletzungen und sich evtl. daraus ergebenden
rechtlichen Konsequenzen. Dazu benötigen wir freilich jede
erdenkliche politische Unterstützung. Denn ohne die
entsprechende Öffentlichkeit wird es wohl kaum möglich sein,
die tatsächlichen Geschehnisse aufzudecken.
Der Untersuchungskommission gehören bisher drei Personen an:
Angelika Lex, Rechtsanwältin:
Durch ihren Beruf als Rechtsanwältin ist sie seit fast zehn
Jahren mit der juristischen Aufarbeitung der Verfolgung von
Kurdinnen und Kurden in der Türkei und der BRD beschäftigt.
Besonders seit dem PKK-Verbot 1993 bemüht sie sich, juristisch
die Verfolgung von KurdInnen zu bekämpfen, die den Versuch
unternehmen, sich auch in Deutschland für die Interessen eines
unabhängigen Kurdistan einzusetzen. Sie war Verteidigerin im
Prozeß gegen die Besetzer des Türkischen Konsulats 1994 und
gegen die BesetzerInnen des Kurdischen Elternvereins in München
1995 sowie in einem § 129a-Verfahren gegen einen kurdischen
Politiker.
Daneben ist sie in Asylverfahren für kurdische Flüchtlinge
tätig.
Aus dieser Geschichte heraus war sie bereit, die Unabhängige
Untersuchungskommission zum Tode von Andrea Wolf in ihrer Kanzlei
anzusiedeln und die Arbeit zu unterstützen.
Die Mutter von Andrea Wolf, Lilo Wolf, hat sie mandatiert, alle
juristischen Schritte zur Aufklärung der Todesumstände ihrer
Tochter zu ergreifen.
Inga Rogg, Ethnologin und freie
Journalistin:
Sie befaßt sich seit vielen Jahren mit den Konflikten in und um
die kurdischen Regionen. Zudem war sie bis zur Auflösung des
Vereins Mitarbeiterin des Kurdistan Informationszentrums in
München, das als Anlauf- und Beratungsstelle für kurdische
Flüchtlinge diente, seine Aufgabe aber auch darin sah, die
bundesdeutsche Öffentlichkeit über aktuelle politische wie
kulturelle Entwicklungen in Kurdistan auf dem Laufenden zu
halten. Darüber hinaus hat sie über die Auswirkungen der
irakischen Baath-Herrschaft auf das kurdische Alltagsleben und
die Beteiligung von Frauen in der irakisch-kurdischen
Widerstandsbewegung geforscht. Sie ist Mitglied im
Lenkungsausschusses des "International Kurdish Women's
Studies Network".
Oskar Schmid, EDV-Berater:
Er war mehrere Jahre Referent für Menschenrechte beim
Ökumenischen Büro für Frieden und Gerechtigkeit in München.
Die Arbeit war auf die Länder Mittel- und Südamerikas
beschränkt. Die Militärdiktaturen Südamerikas, die
Freiheitskämpfe der FMLN in El Salvador und der URNG in
Guatemala, der Contra-Krieg in Nicaragua sowie der Übergang von
Militärregierungen zu sogenannten demokratischen Regierungen in
anderen Ländern der Region boten mancherlei Gelegenheit, sich
mit den Menschenrechten im allgemeinen und der Behandlung von
Kriegsgefangenen oder gefangenen Terroristen - je nach Sichtweise
- auseinanderzusetzen.
Dabei konnte er auch Erfahrungen mit der Arbeit von
Untersuchungs-kommissionen sammeln. Erwähnt seien hier die
Untersuchungskommission des Ökumenischen Büros zur Aufklärung
der Ermordung von Jürg Weiss durch das salvadorianische Militär
1988 und die 200-köpfige internationale Untersuchungskommission,
die im Februar 1998 in Mexiko das Massaker von Acteál
untersuchte.
Wir haben den Auftrag angenommen, weil wir der Meinung sind, daß es im Krieg zwischen der türkischen Armee und der PKK zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt, denen unseres Erachtens viel zu wenig Beachtung geschenkt wird. Um unsere Tätigkeit zu erleichtern, haben wir mit verschiedenen Menschenrechtsorganisationen, den Vereinten Nationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz Kontakt aufgenommen.
Da wir für unsere Arbeit dringend
auf alle verfügbaren Hintergrund-informationen angewiesen sind,
bitten wir auch die Leserinnen und Leser dieses Rundbriefes, uns
Ihr Wissen zur Verfügung zu stellen.
![]()
II. PRESSESPIEGEL (IN AUSZÜGEN)
Kurdistan Informations-Zentrum
Köln, 5.11.1998
Nachfolgend dokumentieren wir aus aktuellem Anlaß eine
Presseerklärung der Europavertretung der Nationalen
Befreiungsfront Kurdistans, ERNK:
Am 24. Oktober 1998 gab es in Van,
im Distrikt Catak/ Region Kelaxte ein Gefecht, in dem die
ARGK-Guerilla Ronahi (Andrea Wolf) lebend von den türkischen
Spezialteams gefangen genommen und später hingerichtet wurde.
Unsere Genossin Ronahi hat mit ihrem internationalistischen
Verständnis in Kurdistan an der Seite des kurdischen Volkes
gegen Faschismus und Ausbeutung gekämpft. In diesem Kampf ist
sie gefallen.
In Erinnerung an sie verbeugen wir uns respektvoll und möchten
erneut die Notwendigkeit der Verbundenheit mit unseren Gefallenen
hervorheben.
Unsere Partei hat im Januar 1995 die Genfer Kriegskonvention aus
dem Jahre 1949 sowie die Zusatzprotokolle aus dem Jahre 1977
unterzeichnet und damit alle Verpflichtungen durch diese
Unterschrift garantiert. Wie bereits vor diesem Datum, werden
auch danach die Verpflichtungen mit großer Genauigkeit
eingehalten. Verschiedene Male kamen türkische Soldaten in
Gefangenschaft, die dann freigelassen und dem Internationalen
Roten Kreuz übergeben wurden. Am 8. Dezember 1996 wurden 5
türkische Soldaten einer Delegation aus der Türkei übergeben,
die aus dem Vorsitzenden des Menschenrechtsvereins IHD, Akin
Birdal, dem Abgeordneten der Refah-Partei, Fetullah Erbas und
einem Vertreter des Mazlum-Der bestand.
Obwohl wir diese Verpflichtungen eingehalten haben, hat die
Türkische Republik das Zusatzprotokoll aus dem Jahre 1977 noch
nicht einmal unterzeichnet. Jeden Tag werden alle diese
internationalen Vereinbarungen (durch die türkische Armee)
verletzt. Die Hinrichtung der ARGK-Guerilla Andrea Wolf ist
dafür das jüngste Beispiel.
Wir laden alle verantwortlichen Unterzeichnerstaaten und
internationale Institutionen diesbezüglich ein, ihre
Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der Genfer Kriegskonvention zu
richten. Die Türkische Republik ist in Sachen Kriegsverbrechen
ein Land, das den Rekord hält. Wir fordern, daß dies ein Ende
findet und die Verbrechen von einem Kriegsverbrechergericht
verurteilt werden.
Europavertretung der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans, ERNK
4. November 1998
Kurdistan Informations-Zentrum, Köln, 10.11.1998
Augenzeugenbericht gibt Aufschluß über die Hinrichtung von
Andrea Wolf (Ronahi)
Von Augenzeugen des Angriffs der türkischen Armee, bei dem die
ARGK-Guerilla Ronahi (Andrea Wolf) ermordet wurde, erhielt die
Nationale Befreiungsfront Kurdistans, ERNK, einen ersten Bericht
von der Volksbefreiungsarmee Kurdistans, ARGK, über die
Ereignisse. Daraus geht hervor, daß Ronahi nicht, wie zunächst
gemeldet, am 24. Oktober, sondern bereits am 22. Oktober 1998 in
Beytüssebap Catak, im Kreis des Dorfes Keles festgenommen wude.
Sie gehörte zu einer Guerillaeinheit der ARGK von 39
KämpferInnen, die von der türkischen Armee angegriffen wurde.
24 Guerillakämpferinnen und -kämpfer kamen dabei ums Leben.
In dem Bericht heißt es:
"(...) Der Kampf dauerte von morgens 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr
am Nachmittag. Später folgten Angriffe von Kobra-Hubschraubern,
die bis abends andauerten. Ronahi fiel zusammen mit 8 bis 10
Genossen und Genossinnen in die Hände der türkischen Armee. Das
war nachts zwischen 1.30 und 2.00 Uhr." Weiter heißt es in
dem Bericht: "20 Minuten lang wurde sie von türkischen
Offizieren verhört. Nachdem sie erfuhren, daß sie eine deutsche
Staatsbürgerin ist, sagten sie: 'Sie wird uns genauso großen
Ärger bereiten wie Kani.' Dann haben sie sie kaltblütig
erschossen. Drei Freundinnen und Freunde, die sich in einer
Höhle versteckt hielten, sahen aus einer Entfernung von vier
Metern, wie Ronahi und die anderen Freunde gefangen genommen
wurden. Zweimal wurden Handgranaten in die Höhle geworfen, aber
ihnen passierte nichts."
Weiter wird berichtet, daß die Namen der anderen Guerillas, die
zusammen mit Ronahi gefangen genommen wurden, bisher noch nicht
bekannt sind. Auch sie wurden später erschossen. Beim Verhör
von Ronahi sei ein Intellektueller anwesend gewesen, der in der
Armee dient. Er verfolgte das Verhör. In dem Augenzeugenbericht
heißt es hierzu: "Dieser Intellektuelle hat ein
vierseitiges Schreiben über den Vorgang an unsere Partei
geschickt. Diesen Brief werden wir in Kürze erhalten. Acht der
Guerilla, die sich versteckt gehalten hatten, konnten sich
befreien und zu den Freunden zurückkehren. Drei Tage später
kehrten die Freunde an den Ort des Geschehens zurück, um zu
untersuchen, was dort geschehen ist. Sie fanden den Leichnam von
Ronahi Heval und auch die Leichname der anderen Guerillas. Sie
beerdigten die Leichname unserer Freunde und Freundinnen. Heval
Ronahi hat Tagebuch geführt. Ihr Tagebuch und auch andere
persönliche Sachen werden vermißt. Höchstwahrscheinlich wurde
alles von den Armeesoldaten beschlagnahmt."
Der Bericht schließt mit einigen Daten zu den letzten
Aktivitäten von Ronahi: "In der letzten Zeit, bis Mai 1998,
befand sich Ronahi Heval in Südkurdistan. Ab Mai war sie in der
Ebene von Botan. Sie war vor allem im Hauptquartier der Freien
Frauenbewegung Kurdistans, YAJK. Hier hatte sie keinerlei
Schwierigkeiten, jede Art von Aufgaben hat sie mit ganzer Energie
übernommen. Sie war in höchster Form, sehr durchtrainiert und
zeigte in jeder Hinsicht eine militante Haltung." Kani ist
der Guerillaname der Hamburgerin Eva Juhnke, die im September
wegen PKK-Mitgliedschaft vor dem Staatssicherheitsgericht in Van
zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
Associated Press, 10.11.1998
Als RAF Mitglied gesuchte Deutsche angeblich am 22.Oktober
von türkischen Offizieren getötet
Frankfurt/Main (AP). Die mutmaßliche deutsche Terroristin Andrea
Wolf ist Nach Angaben des Kurdistan Informations-Zentrum (KIZ) am
22. Oktober in Osttürkei von türkischen Offizieren erschossen
worden. Die 33jährige wird in Deutschland als ehemalige
Angehörige der Rote-Armee-Fraktion (RAF) gesucht. Wolf, alias
Ronahi, gehörte dem am Dienstag abend vom KIZ verbreiteten
Bericht zufolge einer Guerillagruppe der
"Volksbefreiungsarmee Kurdistan" (ARGK) an, die für
einen unabhängigen Kurdenstaat kämpft. Bei einem Angriff
türkischer Soldaten im Raum Keles seien 24 der 39 Angehörigen
der Gruppe ums Leben gekommen, berichtete das
Informationszentrum. Es berief sich auf Augenzeugenberichte, die
von der "Nationalen Befreiungsfront Kurdistan" (ERNK)
übermittelt worden seien. Wolf und acht bis zehn andere Kämpfer
seien gefangen genommen worden. "Zwanzig Minuten lang wurde
sie von türkischen Offizieren verhört. Nachdem sie erfuhren,
daß sie eine deutsche Staatsbürgerin ist, sagten sie: 'Sie wird
uns genauso große Schwierigkeiten bereiten wie Kani'. Dann haben
sie sie kaltblütig erschossen." Kani ist der Kriegsname der
Hamburgerin Eva Juhnke, die dem Bericht zufolge im September von
einem Staatssicherheitsgericht in Van wegen Mitgliedschaft in der
verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu 15 Jahren Haft
verurteilt wurde.
In früheren Berichten hatte es geheißen, Wolf sei am 24.
Oktober getötet worden. Das Auswärtige Amt hatte am vergangenen
Sonntag dazu erklärt, die Todesmeldung sei unbestätigt, die
türkische Regierung habe noch nicht auf eine Bitte um
Aufklärung geantwortet. Laut Nachrichtenmagazin "Der
Spiegel" war Bonn jedoch bereits vom Bundeskriminalamt
informiert worden; deutsche Diplomaten in Ankara hätten schon
protestiert, hieß es. Dem Magazin zufolge hatte die türkische
Armee einen weiteren spektakulären Prozeß gegen eine deutsche
Aktivistin vermeiden wollen ...
Spiegel, Online, 7.11.98
...Der Spiegel berichtete am Samstag vorab, die 33 jährige
sei am 24. Oktober mit anderen Guerillakämpfern der kurdischen
PKK nahe der osttürkischen Stadt Van von türkischen Einheiten
gefangen genommen und "kurzerhand liquidiert" worden.
Das Nachrichtenmagazin "Focus" meldete, Wolf sei
bereits Ende September bei Van gefangen genommen worden. In
Verhören habe sie geschwiegen. Sie sei erschossen worden, weil
"die Armee einen weiteren spektakulären Prozeß gegen eine
deutsche PKK-Aktivistin vermeiden wollte". ...
Berliner Zeitung, 7.11.98
... Eine Deutsche, die sich der PKK angeschlossen hatte, ist
... von türkischen Soldaten nach ihrer Festnahme hingerichtet
worden. Nach Informationen der "Berliner Zeitung" gehen
deutsche Sicherheitsbehörden davon aus, daß die (Informationen)
über den Hergang "denkbar und sehr wahrscheinlich
sind".
Das Auswärtige Amt hat die türkische Regierung um eine
Stellungnahme gebeten. Am vergangenen Mittwoch sei der türkische
Gesandte in Bonn ins Ministerium einbestellt worden, sagte ein
Sprecher ... Die türkischen Behörden seien um eine
"unverzügliche Aufklärung" des Vorfalls, der sich
bereits Ende Oktober ereignete, gebeten worden. Eine Antwort hat
das Auswärtige Amt noch nicht erhalten ...
taz, 7/8.11.98
... Das Auswärtige Amt erklärte gestern in Bonn, ihm seien
Meldungen bekannt, "wonach eine deutsche Staatsangehörige
bei Auseinandersetzungen im Südosten der Türkei zu Tode
gekommen sein soll". Die türkische Regierung wurde über
deren Botschaft in Bonn und über die deutsche Botschaft in
Ankara um Stellungnahme und Aufklärung gebeten.
Wie die FAZ heute berichtet, soll Wolf von türkischen
Sicherheitskräften erschossen worden sein ... Das Kölner
Kurdistan-Informationszentrum warf gestern den türkischen
Sicherheitskräften vor, sie hätten Wolf lebend gefangen
genommen "und später hingerichtet" ...
junge welt, 9.11.98
... Sollte sich nun der Vorwurf bestätigen, daß türkische
Soldaten die bei Gefechten gefangene Deutsche zunächst
festgenommen und später hingerichtet haben, dann müsste das,
anders als in der Vergangenheit, zumindest für den Juniorpartner
der neuen Bundesregierung Anlaß sein, eine grundlegende
Änderung bei den deutsch-türkischen Beziehungen ins Auge zu
fassen ... Die Einhaltung von Menschenrechten und internationalen
Normen sei, so Fischer, Richtschnur der deutschen Außenpolitik
...
Focus, 9.11.98
... Türkische Sicherheitskräfte haben die nahe der
iranischen grenze getötete Linksextremistin Andrea Wolf offenbar
nach einem Verhör kaltblütig erschossen. Nach Erkenntnissen
deutscher Verfassungsschützer wurde Wolf beim Zusammenstoß mit
einer Antiterror-Einheit in der Nähe der osttürkischen Stadt
Van Ende September gefangengenommen ... In Verhören soll die
33jährige, so seriöse Quellen, über PKK-Strukturen geschwiegen
haben. Daraufhin sei sie liquidiert worden ...
Der Spiegel, 9.11.98
... Das Leben der Guerillera mit dem Kampfnamen
"Ronahi" endete am 24. Oktober im Südosten der
Türkei. Nahe dem Ort Van wurden sie und weitere Kämpfer der
kurdischen PKK von türkischen Spezialeinheiten gestellt und
beschossen.
Ronahi blieb unverletzt, wurde aber gefangen genommen. Wenig
später, so berichten Überlebende ihrer Gruppe und Dorfbewohner,
fielen noch einmal Schüsse: Ronahi sei kurzerhand liquidiert
worden.
Vom Tod der Kämpferin wurden in Deutschland die Spitzen der
Sicherheitsbehörden und sogar die Bundesregierung durch eilige
Fernschreiben des Bundeskriminalamtes (BKA) informiert. Denn mit
Ronahis "Festnahme und Erschießung" (BKA) starb in den
Bergen Kurdistans eine Frau, die auch in Deutschland als
Staatsfeind galt - Andrea Wolf, 33 .... Sollten die Angaben über
die Exekution tatsächlich stimmen, wäre das ein Verstoß gegen
alle Regeln, wie mit Gefangenen umzugehen ist - ein kaltblütiger
Mord. Dem Auswärtigen Amt scheinen die Aussagen über die
Exekution jedenfalls so glaubwürdig, daß Diplomaten
unverzüglich in Ankara protestierten. Auch der türkische
Gesandte in Bonn wurde einbestellt, lückenlose Aufklärung
verlangt.
Wenn sich der Verdacht, Wolf sei hingerichtet worden, zur
Gewißheit verdichtet, droht dem ohnehin angespannten
deutsch-türkischen Verhältnis eine ernste Belastungsprobe.
SZ, 12.11.98
... Jetzt ist der Fall Wolf zu einem deutsch-türkischen
Politikum geworden. Ende Oktober soll die 33 Jahre alte Frau,
Kampfname "Ronahi", erschossen worden sein. Umstritten
ist, ob die gebürtige Münchnerin von türkischen Spezialtruppen
liquidiert wurde oder, wie in Ankara behauptet, im Gefecht
gefallen ist. Der türkische Gesandte in Bonn wurde ins
Außenministerium einbestellt und - vergeblich - um Aufklärung
gebeten. Nicht nur im Fall Wolf hat in der Türkei das Militär
das Sagen. Welche der kursierenden Versionen - Exekution oder Tod
im Gefecht - wirklich stimmt, darüber ist von der Armee keine
zweifelsfreie Antwort zu erwarten. Deutsche Sicherheitsbehörden
können nur Mutmaßungen anstellen ... Kolportiert wird auch, es
habe ein Spezialkommando zur Ergreifung und Exekution Wolfs
gegeben. Vermutlich ist das reinste Desinformation. Nicht
auszuschließen ist allerdings, daß ein durchgedrehter Offizier
die Deutsche erschoß.
taz, 11.11.98
... Die türkische Regierung ist der Darstellung
entgegengetreten, türkische Sicherheitskräfte hätten die
mutmaßliche RAF-Terroristin Andrea Wolf
"hingerichtet". Wolf sei offenbar im Gefecht zwischen
Einheiten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und türkischen
Sicherheitskräften getötet worden, zitierte die Zeitung
"Hürriyet" einen ungenannten türkischen Diplomaten.
Die Behörden wüßten nicht, wo die Leiche der 33-jährigen sei.
"Möglicherweise haben die PKK-Kämpfer die Leiche
mitgenommen", erklärte der Diplomat. Mit Blick auf die
Anfrage der Bundesregierung sagte er, Deutschland solle zunächst
einmal untersuchen, wie Bundesbürger dazu kämen, sich einer
"Terrororganisation" wie der PKK anzuschließen ...
junge Welt, 12.11.98
... Ihr Tod könnte nun zu Spannungen in den
deutsch-türkischen Beziehungen führen. Schließlich wird in der
vom Kurdistan-Informations-Zentrum in Köln vor einer Woche
verbreiteten ERNK-Erklärung darauf hingewiesen, daß die PKK die
Genfer Kriegskonvention aus dem Jahre 1949 sowie die
Zusatzprotokolle aus dem Jahre 1977 unterzeichnet und damit alle
Verpflichtungen durch diese Unterschrift garantiert habe. Obwohl
die kurdische Guerilla diese Verpflichtungen eingehalten habe,
setzte sich die Türkei über internationales Recht hinweg. Jeden
Tag würden internationale Vereinbarungen durch die türkische
Armee verletzt. Wörtlich heißt es: "Die Hinrichtung der
ARGK-Guerilla Andrea Wolf ist dafür das jüngste Beispiel ...
Die Türkische Republik ist in Sachen Kriegsverbrechen das Land,
das den Rekord hält." Unstrittig ist, daß die Türkei in
den letzten Jahren weder die Genfer Kriegskonvention eingehalten
hat, die die Ermordung von Gefangenen ebenso untersagt, wie deren
Mißhandlung und Folterung, noch auf internationale,
völkerrechtlich verbindliche Bestimmungen Rücksicht nimmt.
Selbst im Nordirak (Südkurdistan), auf fremdem Territorium,
gehen türkische Truppen nicht nur gegen vermeintliche
PKK-Stellungen, sondern auch die Zivilbevölkerung des
Autonomie-Gebietes vor ...
In Bezug auf Andrea Wolf läßt sich feststellen: Sollte sich der
Vorwurf bestätigen, daß türkische Soldaten die bei Gefechten
gefangene Deutsche zunächst verhört und später hingerichtet
haben, dann wird der neue Außenminister schneller, als ihm lieb
ist, sich des Themas "Türkei" annehmen müssen.
Inzwischen gibt es zum Tod von Andrea Wolf unterschiedliche
Darstellungen. Nach Angaben der türkischen Tageszeitung
Hürriyet, die sich auf die Aussagen eines türkischen Diplomaten
beruft sei die Deutsche bei einem Gefecht umgekommen und die
Behörden wüßten nicht, wo ihre Leiche sei. Im Widerspruch dazu
gab ein Sprecher des Außenministeriums in Ankara an, die
Nachforschungen seien noch am Laufen. Das
Kurdistan-Informations-Zentrum verbreitet unterdessen einen
Augenzeugenbericht des Angriffs der türkischen Armee, bei dem
Andrea Wolf ermordet wurde. Danach ist sie nicht, wie zunächst
gemeldet am 24. Oktober, sondern bereits am 22. Oktober in
Beytüssebap Catak "festgenommen" worden. Bei dem
Angriff der türkischen Armee auf eine Guerillaeinheit seien von
den 39 Kämpfern 24 ums Leben gekommen. In dem Bericht ist davon
die Rede, daß Andrea Wolf nach einem mehrstündigen Kampf
zusammen mit acht bis zehn Guerilleros "in die Hände der
türkischen Armee fiel. 20 Minuten sei sie von türkischen
Offizieren verhört, dann "kaltblütig erschossen"
worden ...
junge welt, 14.11.98
... Über 200 deutsche, kurdische und türkische Freunde und
Genossen der aus München stammenden Internationalistin
protestierten am Samstag vor dem türkischen Generalkonsulat in
München gegen diesen Mord. Sie forderten die sofortige
Einstellung der deutschen Militärhilfe an die Türkei ...
Freunde der Ermordeten kündigten unterdessen die Einrichtung
einer internationalen unabhängigen Untersuchungskommission an.
Diese Kommission soll nicht nur die genauen Umstände von Andrea
Wolfs Tod aufklären, sondern zur internationalen Ächtung der
Türkei wegen ständiger Verstöße gegen die Menschenrechte
beitragen ... Unterstützung kommt auch von den Münchner
Grünen. Andrea Wolf ist dort noch bekannt durch gemeinsame
Vorbereitungen der Proteste gegen den Weltwirtschaftsgipfel 1992.
Die Stadtversammlung der Grünen fordert ihren Parteifreund
Joschka Fischer auf, als Außenminister die Arbeit einer solchen
Kommission in der Türkei sicherzustellen. Auch die
PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke will mit einer kleinen
Anfrage an die Bundesregierung zur Aufklärung beitragen ...
SZ, 14/15.11.98
Erschießung von Andrea Wolf bestritten
Die türkische Regierung hat offiziell dementiert, daß die
mutmaßliche RAF-Terroristin Andrea Wolf von türkischen
Sicherheitskräften gefangen genommen und erschossen worden sei.
Wolf sei bei keiner Operation der türkischen
Sicherheitsbehörden "innerhalb der Türkei oder außerhalb
tot oder lebendig aufgefunden" worden, erklärte die
türkische Botschaft in Bonn nach Angaben des Bonner
Außenamtssprechers Martin Erdmann vom Freitag. Diese
"abschließende Stellungnahme" der türkischen
Regierung zu dem Fall sei dem Bonner Außenministerium nach
mehreren dringlichen Nachfragen in Ankara und bei der türkischen
Botschaft zugeleitet worden, sagte Erdmann. Darin heiße es, die
türkische Regierung habe keine Erkenntnisse über den Verbleib
der 33jährigen Frau ... Erdmann betonte, diese Stellungnahme der
türkischen Regierung stehe im Gegensatz zu anderslautenden
Meldungen, die aber aus unklaren, schwer nachprüfbaren Quellen
stammten.
junge welt, 26.11.98
Den Mördern auf die Spur kommen / Untersuchungskommission
soll Tod von Andrea Wolf klären
Nachdem in Norddeutschland in verschiedenen Städten Mitglieder
von Kurdistan-Solidaritätsgruppen Büros der Grünen besetzt
haben, um die Bundesregierung zu drängen, sich für eine
politische Lösung des Kurdistan-Konflikts einzusetzen und sich
um die Aufklärung der Todesumstände der deutschen
Internationalistin Andrea Wolf zu bemühen, gibt es nun weitere
Bestrebungen, Bonn zum Handeln zu bewegen. In einem
"Münchner Aufruf" fordert der "Initiativkreis der
FreundInnen und GenossInnen von Andrea Wolf die Unterstützung
einer Internationalen unabhängigen Untersuchungskommission"
...
Nach Augenzeugenberichten war Andrea Wolf, die sich dem
Frauenverband innerhalb der PKK-Guerilla angeschlossen hatte, am
22. Oktober 1998 bei einem Gefecht von der türkischen Armee
gefangen genommen und nach einem Verhör mit acht weiteren
Guerillas erschossen worden. Auf Anfragen des Auswärtigen Amtes
hat die türkische Regierung diesen Sachverhalt dementiert:
Andrea Wolf sei "bei keiner Operation der türkischen
Sicherheitsbehörden innerhalb der Türkei oder außerhalb tot
oder lebendig aufgefunden worden".
Das widerspricht Angaben eines türkischen Diplomaten, die
Deutsche sei bei einem Gefecht umgekommen, und die Behörden
wüßten nicht, wo sich ihre Leiche befinde.
Diese Ungereimtheiten und die Tatsache, daß die türkische Armee
seit Jahren gegen die Zivilbevölkerung und die Guerilla vorgeht,
so der Initiativkreis, mache eine Untersuchungskommission
notwendig. Die Aufklärungsarbeit der geforderten Kommission hat
laut Aufruf eine klare Zielsetzung: "Der türkische Staat
muß gezwungen werden, die Genfer Konvention zu unterschreiben,
anzuerkennen und einzuhalten. Die Verantwortlichen für
Mißhandlung. Folter und Ermordung müssen zur Rechenschaft
gezogen werden, der türkische Staat muß wegen seiner ständigen
Verstöße gegen das Völkerrecht und seiner Kriegsverbrechen
international geächtet werden."
Rechtsanwältin Lex und der Initiativkreis sind darum bemüht,
eine breites Spektrum politisch aktiver Personen und Gruppen für
die Unterstützung dieser Sache zu gewinnen. Einige
bündnisgrüne und PDS-Politikerinnen und -Politiker hätten
signalisiert, daß sie das Vorhaben mittragen werden.
Der Spiegel 14.12.98
Aus dem Interview mit Abdullah Öcalan:
Spiegel: Der türkische
Justizminister hat Italien bestätigt, daß Sie die Todesstrafe
nicht fürchten müßten...
Öcalan: ... Das ist doch Augenwischerei. Es wird eben auf andere
Art und Weise hingerichtet, massenhaft und ohne Gerichtsurteil,
von Militärs wie von Zivilfaschisten. Die Türken behaupten, sie
hätten 20 000 Kämpfer getötet. Ich sage Ihnen: Die Hälfte
dieser Leute wurde erst gefangengenommen und dann ermordet.
Spiegel: Ist auch die deutsche PKK-Kämpferin Andrea Wolf im
Oktober auf diese Weise getötet worden?
Öcalan: Ehre ihrem Angedenken, ich verneige mich in Hochachtung
vor dieser großen Märtyrerin. Ich wollte nicht, daß sie nach
Kurdistan in den Krieg zog. Aber sie ließ sich nicht abhalten.
Soweit wir wissen, wurde sie mit sechs weiteren Guerilleros
lebend festgenommen und anschließend liquidiert. Die Militärs
fürchteten, als Gefangene würde Andrea Wolf eine Belastung für
die deutsch-türkischen Beziehungen sein.
![]()
III. KLEINE ANFRAGE DER PDS UND DIE ANTWORT DER BUNDERSREGIERUNG
Türkische Behörden mauern
Die PDS-Abgeordnet Ulla Jelpke hat im November 1998 der Bundesregierung eine Kleine Anfrage betreffs Andrea Wolf vorgelegt. Im Antwortschreiben behauptet die Bundesregierung, daß sie lediglich über die "am 28. Oktober vom PKK-Fernsehsender 'MED-TV' verbreitete Nachricht" vom Tod von Andrea Wolf erfahren habe, was sie veranlaßt habe bei den türkischen Behörden nachzufragen. Am 12. November 1998 hätte dann die türkische Botschaft in Bonn amtlich mitgeteilt, daß die türkische Regierung über keine Hinweise hinsichtlich des Verbleibs von Frau W. verfüge.
Anlaß für die Anfrage der PDS an die Bundesregierung waren neben der Meldung im kurdischen Fernsehen insbesondere die Berichte in den Nachrichtenmagazinen Focus und Spiegel. Focus meldete, daß "die deutsche Staatsangehörige A. W. offenbar nach einem Verhör" durch das Türkische Militär "kaltblütig erschossen" worden sei. Frau W. sei bereits Ende September als Mitglied einer Einheit der kurdischen Befreiungsbewegung PKK in der Nähe der türkisch-kurdischen Stadt Van durch eine Antiterror-Einheit der türkischen Armee festgenommen worden. Anschließend sei Frau W. einem Verhör u. a. über PKK-Strukturen unterzogen worden. Als sie hierzu geschwiegen habe, wurde Frau W. "liquidiert". "Mit ihrer Erschießung" habe die türkische Armee einen weiteren spektakulären Prozeß gegen eine deutsche PKK-Aktivistin vermeiden wollen. Der Spiegel berichtete sogar davon, daß die Spitzen der Sicherheitsbehörden und sogar die Bundesregierung durch ein eiliges Fernschreiben des Bundeskriminalamtes darüber informiert worden seien, daß Frau W. festgenommen und erschossen worden sei. Die Bundesregierung habe daraufhin bei den türkischen Behörden protestiert und vom türkischen Gesandten in Bonn sei lückenlose Aufklärung verlangt worden.
Die PDS war mit siebzehn detaillierten Fragen zur Gefangennahme und Erschießung von Andrea Wolf und anderen PKK-KämpferInnen nach ihrer Festnahme durch die türkische Armee an die Bundesregierung herangetreten. Die Antwort war dürftig. Sie verfüge über keine Erkenntnisse von dritter Seite, sondern beziehe sich lediglich auf die "MED-TV" Meldung, die die deutschen Sicherheitsbehörden per Fernschreiben am 30. Oktober 1998 erhalten hätten.Die Bundesregierung hätte am 4. November 1998 den türkischen Gesandten einbestellt und nachdrücklich um umfassende Unterrichtung gebeten. Am gleichen Tag hätte der Gesandte der Deutschen Botschaft in Ankara in gleichem Sinne im türkischen Außenministerium vorgesprochen. Nach mehreren Nachfragen um Aufklärung des Vorfalls, ließen dann am 12. November die türkischen Behörden Bonn wissen, ihnen sei von der ganzen Sache nichts bekannt. Angesichts dieser Mitteilung stelle sich die Frage nach einer Expertenkommission für die Bundesregierung nicht, heißt es daraufhin in der Beantwortung der Anfrage.
Die Frage, ob nach Kenntnis der
Bundesregierung deutsche Strafverfolgungsbehörden bzw.
Nachrichtendienste vor der Festnahme Informationen über Frau W.
an die türkische Seite übermittelt hätten, wurde bestätigt:
"Das Bundeskriminalamt führt im Auftrag des
Generalbundesanwalts ein Ermittlungsverfahren gegen Frau W. wegen
des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen
Vereinigung. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens wird gegen
Frau W. auch international gefahndet. Im Juni 1998 erfolgte eine
internationale Ausschreibung zur Festnahme, die auch den
Fahndungsraum Türkei erfaßt und somit an Interpol Ankara
weitergeleitet worden ist."
Mittlerweile hat das Landgericht Frankfurt ein
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der
Tötung zum Nachteil der Frau W. eingeleitet.
Auf Nachfrage bleibt das
Auswärtige Amt bei der Behauptung, die Information, daß Andrea
Wolf erschossen wurde, nur aus MED-TV bzw. PKK-Kreisen bzw. aus
dem Spiegel-Interview mit Öcalan zu kennen und läßt
durchblicken, daß Andrea Wolf nicht freiwillig in der Türkei
war, sondern um der hiesigen Fahndung zu entgehen, und daß sie
deshalb unter Umständen ein Interesse daran haben könnte, die
Fahnder glauben zu machen, nicht mehr am Leben zu sein. Die Akte
Andrea Wolf sei aufgrund der Lage nicht geschlossen, und es gäbe
Versuche, Näheres zu erfahren.
![]()
IV.
AUFRUF UND LISTE DER ERSTUNTERZEICHNERINNEN
UNTERSUCHUNGSKOMMISSION ANDREA WOLF
Internationale Unabhängige Untersuchungskommission zur Aufklärung der Todesumstände von Andrea Wolf und weiterer KämpferInnen in Kurdistan und zur Untersuchung von Kriegsverbrechen und der Behandlung von Kriegsgefangenen durch das türkische Militär.
Koordinationsbüro
München c/o RAin Angelika Lex, Landwehrstraße 55, 80336
München
Tel.: 089/5139-9300; Fax: 089/5139-9399; E-Mail:
iuk-andrea.wolf@brd.de
Münchner Aufruf
Der Initiativkreis der FreundInnen und GenossInnen von Andrea
Wolf ruft zur Unterstützung einer Internationalen unabhängigen
Untersuchungskommission auf
Augenzeugen berichten, daß am 22.10.1998 Andrea Wolf, deutsche Internationalistin in der YAJK, der Frauenarmee des freien Frauenverbandes innerhalb der Kurdischen Arbeiterpartei PKK bei Keles/Kurdistan während eines Angriffs der türkischen Armee gefangengenommen wurde. Nach einem Verhör wurde sie als unbewaffnete Gefangene erschossen, weil sie sich weigerte mit dem türkischen Militär zu kooperieren. Wie die Augenzeugen berichten, wurden außer Andrea Wolf mindestens acht weitere kurdische Guerillas, deren Namen uns noch nicht bekannt sind, kaltblütig hingerichtet.
Die Erschießung von wehrlosen
Gefangenen erfüllt nach geltendem, internationalem Recht den
Tatbestand des Mordes. Die Tötung bereits entwaffneter und
kampfunfähiger Gefangener ist ein eklatanter Verstoß gegen alle
Kriterien des internationalen Völkerrechts. Die Mißhandlung und
Tötung gefangener Kombattant/inn/en ist ausdrücklich durch für
alle Staaten geltendes, internationales Recht verboten. Das wurde
in der Haager Landkriegsordnung ebenso festgelegt wie in den
Zusatzprotokollen der Genfer Konvention von 1977, die sowohl für
zwischenstaatliche wie innerstaatliche Konflikte gelten.
Die Ermordung von Andrea Wolf und der anderen, noch unbekannten
Kriegsgefangenen ist offensichtlich kein Einzelfall. Es gibt
zahlreiche Berichte und Hinweise auf systematische Verstöße der
türkischen Armee gegen das internationale Völkerrecht im Krieg
gegen Kurdistan. Während von kurdischer Seite die Genfer
Konvention 1995 unterzeichnet wurde und eingehalten wird,
verweigert die Türkei bis heute ihre Unterschrift.
Das Ergebnis ist ein schmutziger Krieg in Kurdistan, den das
türkische Militär gegen die Zivilbevölkerung und, unter
Verletzung internationalen Kriegs- oder Völkerrechts, auch gegen
die Guerilla führt: Seit 1984 gibt es eine massenhafte
Vertreibung der kurdischen Bevölkerung und über 3000 zerstörte
Dörfer. Menschenrechtler/innen "verschwinden", im
staatlichen Auftrag wird auf Journalist/innen geschossen und
Schriftsteller/innen werden inhaftiert, gefoltert oder ermordet,
weil sie über die Existenz von Kurdistan sprechen und von der
blutigen Realität des türkischen Krieges gegen Kurdinnen und
Kurden berichten.
Der türkische Staat betreibt diesen Krieg, die Bundesrepublik
Deutschland unterstützt ihn: Mit Militärhilfe, Ausbildung von
Spezialeinheiten, enger geheimdienstlicher und diplomatischer
Zusammenarbeit. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die freie
politische Betätigung von Kurdinnen und Kurden aufgehoben
("PKK-Verbot": Schließung kurdischer Organisationen
und Vereine) und türkische und kurdische Regimegegner/innen
werden in die Türkei abgeschoben.
Nachdem der Tod von Andrea Wolf und die Umstände bekannt wurden,
reagierte die türkische Regierung auf die offizielle Anfrage der
Bundesregierung, in dem sie den Vorfall abstritt. Diese
bisherigen Reaktionen machen deutlich: Wie unzählige Male vorher
soll eine Aufklärung und Verurteilung der Täter nicht
stattfinden.
Deshalb unterstützen wir die Internationale Unabhängige Untersuchungskommission
Gemeinsam mit Lilo Wolf, der
Mutter von Andrea, wollen wir eine unabhängige Untersuchung:
Sie soll aufklären, was am 22.10.1998 in Keles/Kurdistan genau
geschehen ist und die Umstände des Todes von Andrea Wolf und
mindestens acht weiterer Kämpferinnen recherchieren. Sie soll
die Öffentlichkeit darüber unterrichten, welche
völkerrechtlichen, strafrechtlichen und politischen Konsequenzen
aus den Untersuchungsergebnissen zu ziehen sind.
Von zentraler Bedeutung bei dieser Untersuchung ist: Die
Ermordung von Andrea Wolf ist kein Einzelfall. Das Massaker vom
22.10.1998 steht in einer langen Reihe von Kriegsverbrechen. Die
Statistiken der international renommierten
IHD-Menschenrechtsvereine lügen nicht. Immer wieder begehen
türkische Militäreinheiten im Krieg gegen die kurdische
Guerilla Greueltaten: Gefangene werden auf entsetzliche Weise
mißhandelt, gefoltert, Frauen vergewaltigt. Die Arbeit der
Kommission ist insofern von grundsätzlicher Bedeutung. Ihre
zentrale Aufgabe wird es sein, die Systematik der Mißhandlung
und Hinrichtung von Kriegsgefangenen zu klären.
Die Aufklärungsarbeit der Untersuchungskommission soll eine
öffentliche Verurteilung des türkischen Staates unterstützen.
Der türkische Staat muß gezwungen werden, die Genfer Konvention
zu unterschreiben, anzuerkennen und einzuhalten. Die
Verantwortlichen für Mißhandlung, Folter und Ermordung müssen
zur Rechenschaft gezogen werden, der türkische Staat wegen
seiner ständigen Verstöße gegen das Völkerrecht und seiner
Kriegsverbrechen international geächtet werden.
Zudem fordern wir die sofortige Einstellung der deutschen
Militärhilfe an den türkischen Staat, den Stop der Ausbildung
türkischer Spezialeinheiten und die Untersuchung, Verurteilung
und Einstellung der Zusammenarbeit deutscher und türkischer
Geheimdienste.
Die Kommission soll mit ihrer Arbeit und ihren Initiativen dazu
beitragen, die Einhaltung der Genfer Konvention und des
internationalen Völkerrechts durchzusetzen, sowie eine
lückenlose Aufklärung und Bestrafung von Kriegsverbrechen zu
ermöglichen. Menschenrechte sind kein Privileg der Mächtigen,
Menschenrechte sind unteilbar: Ob für Zivilist/innen,
Journalist/innen, Gewerkschafter/innen, Politiker/innen, Soldaten
oder Guerilla-Kämpfer/innen.
Auch deshalb sind wir der Überzeugung, daß die Aufklärung der Kriegsverbrechen in Kurdistan, deren internationale Verurteilung und Beendigung zu einer politischen Lösung des Krieges in Kurdistan beitragen kann, die die Rechte und Interessen des kurdischen Volkes wahrt.
München, Marburg und Frankfurt, den 22. November 1998
Der Aufruf mit den ErstunterzeichnerInnen wird Anfang Dezember veröffentlicht und danach laufend aktualisiert.
Ich/Wir (Einzelpersonen, Initiativen, Organisationen, Parteien, etc.) unterstützen diesen Aufruf und die Arbeit der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission Andrea Wolf:
______________________________________________________________
Ort, Datum Name (bitte in Großbuchstaben) Adresse Unterschrift
Ich wünsche von den Ergebnissen
laufend unterrichtet zu werden und abonniere den Rundbrief des
Münchner Koordinationsbüros (vier bis sechswöchentlich) durch
einen monatlichen Dauerauftrag von mindestens
5 Mark
Adresse
Die Internationale Unabhängige Untersuchungskommission bittet um
Spenden:
Ich/wir spenden _______ Mark auf
das Konto: Angelika Lex, Rechtsanwalts-Ander-Konto,
Genossenschaftsbank, Bankleitzahl: 701 694 64, Konto-Nummer: 32
72 71
Die Verwendung der Spendengelder wird regelmäßig im Rundbrief
veröffentlicht und verantwortet.
Informationen und Rundbrief über
Internet abrufbar: www. libertad.de\archiv\andrea
sowie diesen Aufruf in englisch, französisch, italienisch,
spanisch, türkisch
Verantwortlich und Herausgeber:
Hans-Peter Kartenberg, Förderverein Libertad f.
int.Kommunikation und Solidarität e.V.
c/o 3.Welt Haus, Westerbachstr.47/H3, 60489 Frankfurt; Eigendruck
im Selbstverlag
LISTE DER ERSTUNTERZEICHNERINNEN:
Lilo Wolf, Mutter von Andrea;
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. Hannover;
Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger
e.V.; Mesopotamisches Volkshaus Bremen; Rote Hilfe e.V.
Bundesvorstand, Kiel; MdB Ulla Jelpke (PDS); Rotes Büro Aachen;
Peter Völker (IG Medien), Stuttgart; Katrin Seybold,
Filmemacherin; Ökumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit
e.V., München; Landesverband der JungsozialistInnen in der SPD,
Jusos Bayern; Marcel Schaller, stellvertretender
Juso-Bundesvorsitzender; Dipl. Ing.Bruska Ibrahim, Kurdische
Akademie für Wissenschaft und Kunst; International Kurdish
Women`s Studies Network; Bundeskonferenz der Kommunistischen
Plattform der PDS, Arnstadt; Michael Stenger (Sprecher des
Bayerischen Flüchtlingsrats); Hans Branscheidt, Medico
International; Jutta Koller, Judith Schmalzl, Tassia
Fouki-Friedl, Sigi Benker (alle vier Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen Stadtrat München); Friedel Grützmacher (Abgeordnete des
Landtag Rheinland-Pfalz); Roswitha Maul, Rechtsanwältin,
Frankfurt; Michael Moos, Rechtsanwalt, Freiburg; Aktionskomitee
Internationalismus, Mainz; AG International, München;
Medienagentur für Menschenrechte (mfm) Peter Vogel, Delmenhorst;
PDS-Kreisverband (Bezirkskollektiv-Ursula Hoppe) Delmenhorst;
Editions Democrite, Alexandre Moumbaris, Livry-Gargan,
Frankreich; Deutsche Kommunistische Partei DKP, Kreisvorstand
Gießen; Deutsch-Kurdische Gesellschaft e.V.; Ruth Ruge
(Trägerin des Saarländischen Verdienstordens); Bunte Hilfe,
Darmstadt; AG International, Landshut; AG International, Dorfen;
PDS Basis Organisation, Dachau; Infoladengruppe Eichstädt;
Infogruppe Rosenheim; Karawanen-Gruppe München; Froh &
Munter, München; Buchladen Sabot, Bonn; Dr. Charlotte Schmitz,
Rolf Wilhelms, Ecco Meineke, Max Reitmeier, Robert Kaiser, Dr.
med. H.Bilges, Peter Kleinert, Martin Schönberger, Michael
Beiss, Dr. Dipl. Hanne Küchler, Irmgard Kronester-Maier, Gitta
Backmund, Ullherr Brigitte, Matthias Schilling, Nick Brauns,
Monika Marycs, Peter Gingold (VVN), Dirk Möller, Runke York,
Paula Vieregg, Sabine Hermann, Alice Pechriggl, Rainer
Tempelhoff, M. Gölles, Martin Löwenberg (VVN München),
Münchner Bündnis gegen Rassismus, Bayerischer Flüchtlingsrat,
Prof. Dr. Normann Paech, Hamburg.
V. FINANZEN: UNTERSTÜTZT DIE ARBEIT DER KOMMISSION!
Spendengelder kamen für die Arbeit der Kommission über 8.280,- DM (Stand 15.Januar 1999)
Vielen Dank für eure Unterstützung!!!
Ausgaben/Vorlaufkosten für die Kommission waren bisher 9.426,- DM.
Porto 125,- DM
Telefongebühren 580,- DM
Übersetzungen 500,- DM
Kommissionsarbeit 1.196,- DM
Büroeinrichtung 480,- DM
Modem 233,- DM
Computer/Fax/Drucker 6.312,- DM
Die Kommission benötigt für ihre
Arbeit in 1999 voraussichtlich über 50.000,- DM (für fixe
Bürokosten, Honorare, Reisekosten, Übersetzungen, Druckkosten
und Porto für den Rundbrief, Großanzeige Aufruf z. B.
Frankfurter Rundschau, Pressekonferenzen).
Um die monatlichen Fixkosten des
Büros und die Kommissionsarbeit abzusichern, benötigen wir
weiter eure Spenden und monatlichen Daueraufträge.
Für die Pressearbeit wollen wir über Spenden und Anträge bei
Organisationen, Parteien, Vereinen und Stiftungen versuchen, den
anderen Teil der Finanzierung sicherstellen.
Nachdem der Erfolg der Arbeit der Kommission von der finanziellen
und politischen Unterstützung von euch abhängig ist, ist jeder
Dauerauftrag, jede Einzugsermächtigung und jede Spende ein
kleiner Beitrag / Mosaikstein um dies zu erreichen.
Spendenkonto:
Angelika Lex
Rechtsanwalts-Anderkonto
Bankleitzahl: 701 694 64
Kontonummer: 32 72 71
Stichwort: Untersuchungskommission Andrea Wolf
© MachWerk 1998