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junge Welt, 12.10.2000
Strafanzeige gegen türkisches Militär
Tod von Andrea Wolf soll juristisches Nachspiel haben

Vor zwei Jahren, im Oktober 1998, wurde die Münchnerin Andrea Wolf von
türkischen Soldaten in Kurdistan ermordet. Unter dem Namen »Ronahi« hatte
sie sich der PKK-Guerilla angeschlossen. Anfang des Monats hat die bekannte
türkische Rechtsanwältin Eren Keskin im Auftrag von Wolfs Mutter
Strafanzeige wegen Mordes bei der Staatsanwaltschaft Istanbul gestellt.
Ermöglicht wurde dieser Schritt durch die Recherchen einer Internationalen
Unabhängigen Untersuchungskommission (IUK), die Freunde und Genossen von
Andrea Wolf kurz nach der Nachricht von ihrem Tod ins Leben gerufen hatten.
Der IUK war es gelungen, eine Kurdin ausfindig zu machen, die in der- selben
PKK-Guerillaeinheit kämpfte wie Andrea Wolf. Sie hatte verborgen in einem
Erdloch mitverfolgt, wie die junge Frau unbewaffnet festgenommen, gefoltert
und hingerichtet wurde. Die Zeugin kann auch den genauen Ort angeben, an dem
sie einige Tage nach dem Gefecht die toten Guerillakämpfer bestattete.
Rechtsanwältin Keskin ist zuversichtlich, daß die Istanbuler
Staatsanwaltschaft das Verfahren eröffnet. »Wenn der Prozeß in der Türkei
scheitert, können wir noch vor den Europäischen Gerichtshof gehen. Davor
müssen wir aber alle Rechtsmittel im Land ausgeschöpft haben«, so
IUK-Anwältin Angelika Lex gegenüber junge Welt.

Keine Hilfe gab es vom Auswärtigen Amt in Berlin, an das sich die IUK
gewandt hatte: »Wäre Frau Wolf durch türkische Sicherheitskräfte getötet
worden, so hätte die Türkei dies sofort mitgeteilt«, hieß es lapidar.
Anschließend wiederholte der Referent des Auswärtigen Amtes in seinem
Antwortschreiben die bekannte türkische Greuelpropaganda gegen die
Arbeiterpartei Kurdistans: Die PKK nehme ihre Verwundeten und Toten mit, wo
immer dies möglich sei. Sei es nicht möglich, so komme es sogar vor, daß die
PKK Hände und Köpfe der Toten abschneide und mitnehme, um deren Identität zu
verschleiern. Es komme auch vor, daß die PKK ihre eigenen Leute töte. Das
Auswärtige Amt könne deswegen nicht davon ausgehen, daß Andrea Wolf im
Oktober 1998 vom türkischen Militär getötet worden sei. Gegen Rechtsanwältin
Eren Keskin, die auch Vorsitzende des Istanbuler Menschenrechtsvereins IHD
ist, läuft inzwischen ein Gerichtsverfahren. Keskin hatte in einem
Zeitungsinterview erklärt, die türkischen Militärs würden die
Demokratisierung des Landes verhindern. Eine Anzeige des türkischen
Generalstabs wegen Beleidigung folgte umgehend. Im Falle einer Verurteilung
droht Keskin bis zu einem Jahr Haft.

Nick Brauns


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