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Wolf-Kommission
setzt Ankara zu
Fall der toten Deutschen beschäftigt türkischen Generalstab
Von Iris Hilberth (München)
Zwei Jahre ist es her, dass der kurdische Sender Med-TV den Tod der
Münchnerin Andrea Wolf bei einem Gefecht zwischen PKK und türkischer
Armee meldete. Wenige Monate später schlossen sich die Anwältin
Angelika Lex, die Journalistin Inga Rogg und der Menschenrechtler Oskar
Schmid zu einer Kommission zusammen, um den Tod der damals 33-Jährigen
aufzuklären. Auf Grund der gesammelten Informationen hat die türkische
Rechtsanwältin Eren Keskin im Auftrag der Mutter Wolfs jetzt bei
der Staatsanwaltschaft Istanbul eine Strafanzeige wegen Mordes eingereicht.
Die Kommission hofft, dadurch den Vorgang vor den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Das ist erst möglich,
wenn alle nationalen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
1996 hatte Wolf Deutschland verlassen und sich der PKK angeschlossen.
Sie hatte im Verdacht gestanden, die Rote Armee Fraktion zu unterstützen,
daher war ein internationaler Haftbefehl ergangen. 1999 wurden die Ermittlungen
eingestellt.
"Sie ging nicht in erster Linie als Kämpferin zur PKK, sondern
um den Kampf zu dokumentieren", sagte Schmid. Wie inzwischen auch
eine Augenzeugin bestätigt, soll Andrea Wolf mit weiteren PKK-Kämpferinnen
von türkischen Soldaten unbewaffnet gefangen genommen, verhört,
gefoltert und erschossen worden sein. Die türkischen Behörden
bestätigen zwar Ort und Zeitpunkt des Gefechts, bestreiten jedoch
Hinweise auf Wolfs Verbleib.
Seit gut einem Jahr ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen
Unbekannt, "und auch die geht davon aus, dass die Aussagen der
Augenzeugin authentisch sind", sagt Anwältin Lex. Mit der
Strafanzeige in der Türkei wolle die Kommission auch die deutschen
Behörden zwingen, aktiver zu werden. Die Türkei nehme den
Vorfall sehr ernst, der Generalstab kümmere sich darum. "Wir
hoffen, dass sie als EU-Beitrittsland etwas offener sind, das aufzuklären",
so Lex. Allerdings habe der Generalstab Anklage gegen die türkische
Anwältin Keskin erhoben. "Wegen Beleidigung des Militärs",
heißt es. Ihr drohe eine ein Jahr Haft.
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Copyright © Frankfurter Rundschau 2000
Dokument erstellt am 29.09.2000 um 21:05:27 Uhr
Erscheinungsdatum 30.09.2000
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