An
die
Staatsanwaltschaft Frankfurt
Konrad-Adenauer-Str. 20
60313 Frankfurt/Main
Berlin, 24.10.01
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Behörde
soll gegen den Verein "Libertad!" und andere Teilnehmer/innen
einer Online-Protestaktion gegen die Deutsche Lufthansa AG und deren
Mitwirkung bei Abschiebungen von Flüchtlingen wegen Verdachts
auf versuchte Nötigung (§ 111, 240 StGB) ermitteln. Dabei
wurden am 15. Oktober auch die Räume von "Libertad!"
und andere Büros im Frankfurter Dritte-Welt-Haus durchsucht.
Sechs Computer, Festplatten, hunderte CD's etc. sollen beschlagnahmt
und erheblicher Sachschaden entstanden sein.
Hintergrund
der Aktion ist eine Online-Demonstration, zu der Libertad! und andere
am 20. Juni aufgerufen hatten, um gegen Abschiebungen der Deutschen
Lufthansa AG zu protestieren. Laut Durchsuchungsbeschluß des
Amtsgerichts Frankfurt sollen sich an diesem Protest 13.614 Menschen
beteiligt haben. Für mich ist diese Aktion ein legitimer und
notwendiger Protest gegen Inhumanität und Rassismus. Die Abschiebung
von Flüchtlingen ist inhuman und eine Verletzung von Menschenrechten.
Dass sich die
Lufthansa AG über wirtschaftliche Schäden und angebliche
"Eingriffe in den Gewerbebetrieb" beklagt, wundert mich
nicht. Das rechtfertigt aber in meinen Augen nicht die Kriminalisierung
dieses Protests. Jeder gewerkschaftliche Streik ist ein "Eingriff
in den Gewerbebetrieb" und dennoch zulässig. Jede Demonstration
vor einem Unternehmen aus Protest gegen dessen Geschäftspraktiken
beeinträchtigt das betroffene Unternehmen. Trotzdem sind solche
Aktionen selbstverständlich erlaubt.
Das gilt in
meinen Augen auch für diese Protestaktion. Ich bin empört
über die nun betriebene Kriminalisierung und die damit begründete
Razzia. Für mich ist diese Kriminalisierung eine Einschränkung
von Grundrechten. Ich appelliere an Sie, das Ermittlungsverfahren
gegen "Libertad!" u.a. sofort einzustellen, alle beschlagnahmten
Gegenstände wieder zurückzugeben und den angerichteten
Schaden wieder gut zu machen.
Hochachtungsvoll
|