An
die
Deutsche Lufthansa AG
Herrn Jürgen Weber,
Vorstandsvorsitzender
Von-der-Gablenz-Strasse 2-6
50679 Köln
Berlin, 24.10.01
Sehr geehrter Herr Weber,
Durch Presseberichte
habe ich erfahren, dass - vermutlich aufgrund einer Strafanzeige
der Deutschen Lufthansa AG - gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
einer Online-Protestaktion gegen die Lufthansa wegen Verdachts auf
versuchte Nötigung ermittelt wird.
Diese Online-Protestaktion
vom Juni 2001, mit der etwa 150 Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen,
Gewerkschaften und NGO's gegen die Abschiebungen von Flüchtlingen
durch die Lufthansa AG protestiert haben, war und ist in meinen
Augen ein legitimer und notwendiger Protest gegen Inhumanität
und Rassismus. Dass sich an dieser Aktion anscheinend 13.000 Menschen
beteiligt haben, begrüße ich sehr.
Dass sich jetzt
die Lufthansa über wirtschaftliche Schäden und angebliche
"Eingriffe in den Gewerbebetrieb" beklagt, wundert mich
nicht, rechtfertigt aber in meinen Augen überhaupt nicht die
Kriminalisierung des Protests. Jeder gewerkschaftliche Streik ist
ein "Eingriff in den Gewerbebetrieb" und dennoch zulässig.
Jede Demonstration vor einem Unternehmen aus Protest gegen dessen
Geschäftspraktiken beeinträchtigt das betroffene Unternehmen.
Trotzdem sind solche Aktionen selbstverständlich erlaubt.
Das gilt in
meinen Augen auch für diese Protestaktion. Ich bin empört
über die versuchte Kriminalisierung dieser Aktion und über
die Razzia gegen den Verein "Libertad" im Oktober.
Sollte die Lufthansa
AG eine Strafanzeige gegen die Betreiber und Beteiligte der Protestaktion
eingereichte haben, appelliere ich an Sie, diese Strafanzeige sofort
zurückzuziehen. Die Deutsche Lufthansa AG sollte ihre Mitwirkung
an solchen inhumanen Abschiebungen beenden, statt Proteste dagegen
auch noch kriminalisieren zu wollen.
Mit freundlichen
Grüßen
Innenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion
|