|
[ Projektseite
Dep.Class ] [ zur Prozess-Seite
]
Protokoll/Bericht
vom 1. Verhandlungstag im Prozess wegen der Online-Demonstration
gegen Lufthansa
[Download
.pdf-Datei]
Ab 8.30 Uhr findet vor dem Eingang des Gerichtsgebäude
E eine Kundgebung statt. Es werden Transparente aufgespannt,
mehr und mehr Teilnehmer/innen kommen. Auch ein Seminar
der FH Frankfurt von Prof. Sibylla Flügge ist anwesend.
Etwa 100 Menschen, einige sind bevor sie zu ihrer Arbeit
gehen, noch gekommen. Kurze Redebeiträge von Libertad!
und Kein Mensch ist illegal. Auch der Angeklagte spricht
kurz.
Die Prozesseröffnung wurde, weil die Richterin
im Stau steckte, um 30 Minuten verschoben. Sie betritt
um 9.15 Uhr den Saal.
Der Prozess findet im Hochsicherheitsbereich statt.
Es gibt Einlasskontrollen. Taschen dürfen nicht
in den Gerichtsaal mitgenommen werden. Eine Panzerglas-Wand
trennt im Saal das Publikum von den Prozessbeteiligten
ab. Es gibt etwa 65 Zuschauerplätze. Mehrere Interessierte
kommen wegen Überfüllung nicht mehr hinein.
Auf der Anklagebank, vor dem Angeklagten, steht eine
Tüte mit dem Aufdruck "deportation.class".
Davor ein Handwagen mit drei ehemals beschlagnahmten
Computern. Der Angeklagte hatte sie mit zum Prozess
gebracht, um sie als unbrauchbaren Schrott zurückzugeben,
nachdem sie dreieinhalb Jahre einbehalten waren. Justizbeamte
verweigerten anfangs den Zugang des Angeklagten mit
diesen Beweismitteln. Die Richterin musste es erst genehmigen.
Staatsanwältin Heil, die ihren Vornamen nicht nennen
will, bejaht der Presse die Frage, ob dies der erste
Prozesstag sei und führt aus: "Ich hoffe auch
der letzte".
Gegen 9.30 beginnt der Prozess. Die Zuschauer/innen
hinter der Scheibe hören schlecht über die
Saalmikrophone und äußern das lautstark.
Die Richterin: Zwischenrufe werde sie nicht dulden.
Nach dreimaliger Ermahnung flögen die Leute raus.
Die Zeugen, Frau Bettina Adenauer, Justiziarin der Lufthansa
und ein oder zwei Männer (darunter Staatsschützer
Günter Brandt) wurden belehrt. Die geladene BKA-Beamtin
aus Meckenheim war offenbar nicht dabei.
Die Verteidigung fragt, wer die drei Männer sind,
die auf den Stühlen hinter der Staatsanwaltschaft
sitzen. Der erste stellt sich als Herr Gries vor, die
anderen beiden als "Lufthansa Konzernsicherheit".
Die Verteidigung äußert Bedenken, die Richterin
schickt die Herren freundlich raus.
Richterin Bettina Wild äußert, dass nicht
zur Zwischenrufe, sondern auch Applaus zum Räumen
des Saals führen können.
Die Zuschauer beschweren sich wiederholt, weil sie sehr
schlecht hören.
Der Angeklagte kürzt das Ritual der Personalienfeststellung
ab, nachdem er kund tat, dass dies eigentlich nicht
seine Art sei. In Hamburg geboren, Deutscher, ALG II-Empfänger,
Schreiner.
Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklageschrift (in
der Pressemappe vorhanden: http://www.libertad.de/service/downloads/pdf/infomappe.pdf).
Die Richterin: Am 26.02.2005 wurde die Anklage angenommen.
Der Angeklagte wäre bereit für eine Erklärung,
aber zunächst stellt sein Anwalt einen Antrag
auf Einstellung des Verfahrens (liegt schriftlich
vor: http://www.libertad.de/service/downloads/pdf/einstellungsantrag.pdf).
Zusammengefasst: Es wird argumentiert mit Art. 103 GG,
Abs. 2. Damit, dass keine Strafgesetze für die
vorgeworfenen Handlungen existieren. Mit §238c,
§242 (Strom ist keine Sache). Mit Entscheidungen
des BGH und des BVerfG. Es könne begriffsnotwendig
kein physischer Zwang vorliegen, der eine Voraussetzung
bei Nötigung ist. Mit Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit).
Mit der Entscheidung des Europarats von Mitte Mai 2005
in Warschau, wo auch Kanzler Schröder anwesend
war und die auch einen Rahmen für Versammlungsfreiheit
steckt. Die Bundesregierung habe damit das Recht dieses
Raumes anerkannt.
StA erwidert: Der §240 sieht neben Gewalt auch
"Drohung mit empfindlichen Übel" vor.
Die Richterin unterbricht die Verhandlung für 10
Minuten, kommt nach einiger Zeit in den Gerichtssaal
zurück, greift sich das Gesetzbuch und geht wieder.
Sie benötigt insgesamt 20 Minuten. Sie sieht keine
Verfahrenshinderung. Verstoß gegen Art 103 GG
bestehe nicht. Das sei vom BVerfG anerkannt. Der Vorwurf
erfülle den Gewaltbegriff.
Ob "Nötigung" erfüllt, wird erst
die Hauptverhandlung zeigen, ebenso, ob Grundrechte
tangiert sind.
Der Angeklagte hält in freier Rede seine Erklärung
(auch diese liegt schriftlich vor: http://www.libertad.de/service/downloads/pdf/atv140605.pdf).
Er stehe stellvertretend für viele und spricht
sich deutlich gegen die Große Koalition der Rassisten
aus. Er erwähnt, dass an diesem Tag das Schengener
Abkommen 20 Jahre alt wird und dass über 5000 Flüchtlinge
seitdem ums Leben kamen. Er spricht sich dafür
aus, soziale und politische Prozesse im Gang zu setzen,
um gesellschaftliche Verhältnisse zu verändern.
Zur Online-Demo: es gab an diesem Tag mehr Menschen,
die demonstrierten, als solche, die ein Ticket kaufen
wollten. Das war E-Voting. Der LH-Vorstand ist durchgefallen.
"Solidarität kennt keine Grenzen". Die
Online-Demo erweiterte die Handungsfähigkeit und:
"wir haben der Freiheit eine Gasse geschlagen für
Demonstrationsfreiheit".
In der Rede spricht der Angeklagte die Richterin auch
direkt an, die 2003 Airbase-Blockierer/innen gegen den
Irakkrieg verurteilte. Sie stehe auf der einen Seite,
die Demonstranten auf der andern. In diesem Prozess
werde sich zeigen, auf welcher Seite sie diesmal steht.
Sie wird Geschichte schreiben, nicht die große,
aber Justizgeschichte, und dass sie sich ihrer Verantwortung
bewusst werden muss.
Das Internet sei öffentlich, gehöre allen
und sei Teil der Realität. Und diese Realität
findet sich im Internet.
Die Verurteilung der Online-Demo wäre die Kriminalisierung
und Unterdrückung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Das läge im Trend, wenn man sieht, dass Folter
und Lagerhaft legitimiert wird.
Die Anklage ("Nötigung") sei gering,
wohl auch, um mit einem Urteil auf jeden Fall zu einer
Handhabe gegen Online-Aktivismus zu kommen. Anfangs
hätte die Bundesregierung und die ersten Ermittlungen
von Computersabotage gesprochen.
Dann erwähnt er noch, dass die dunkle Seite der
Macht Libertad 10 Rechner geklaut hat, um die Arbeit
zu behindern - und dass es in diesem Prozess um die
Versammlungsfreiheit im Internet geht.
Es wurde mehrfach geklatscht. 1. Rüge, 2. Rüge.
Rechtsanwalt (RA): Es ist ein ordnungsgemäßer
Prozess, auch wenn es Zuschauerredaktionen gibt.
Die Richterin verfügt die Entfernung von 2 Menschen,
die die Richterin klatschen gesehn hat. Die Staatsanwältin
zeigt denunzierend mit dem Finger in den Zuschauerraum.
10 Minuten Unterbrechung. Das Publikum versucht die
Entfernung der beiden Ausgeschlossenen zu blockieren.
Sie werden mit brutalen Mitteln gewaltsam aus dem Saal
gebracht, an die Wand gestellt, ihnen werden Handschellen
angelegt und die Personalien aufgenommen.
Die StA spricht während der Unterbrechung an, dass
einige Zuschauer "Demonstrationshemden" tragen.
Die Richterin: "Das steht doch nur "Online-Demonstration"
drauf. Der Angeklagte: "Online-DemonstrantIn"
steht drauf.
Die Richterin hat den Saal verlassen. Sie wird nach
erfolgter Räumung wieder gerufen.
Sie hat Fragen an den Angeklagten.
RA: Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Die Verteidigung stellte eine Reihe von Beweisanträgen:
(liegen z.T. schriftlich vor)
1. den Präsidenten der Pilotenvereinigung
Cockpit, den Fachgruppenleiter Luftverkehr von ver.di
und Nicolai von Ruckteschell (Chefjurist der LH) als
Zeugen laden. Um folgenden Beweis zu führen: Die
Online-Demo war notwendig, um eine Auseinandersetzung
auf Seiten der Lufthansa (LH) zu beginnen. Sie war ein
notwendiger Beitrag zur politischen Meinungsbildung.
Außerdem soll der arte-Film "deportation.class"
in der Verhandlung gezeigt werden.
2. (vom Angeklagten verlesen) exemplarisch Jose
Bove, Mag Wompel u.v.a. zu laden, die die bekunden werden,
dass sie den Aufruf "Wir machen mit" zur Online-Demo
unterschrieben haben. Dieser Aufruf wird verlesen. Zum
Beweis: Online-Demonstration war und ist notwendiges
und legitimes gesellschaftliches Engagement
Außerdem Hans Branscheidt u.a. zu laden, die den
Aufruf "250 werden mehr", mit dem die Razzia
vom 17.10.01 kritisiert wurde, initiierten bzw. unterstützten.
Auch dieser Aufruf wird verlesen und zeigt: Auch danach
stehen die Menschen dazu. Recht auf Meinungsfreiheit
wahrgenommen. Protest legitim und notwendig.
3. Vertreter des Ordnungsamts und Polizeipräsidiums
Köln zu laden wegen der Anmeldung der Online-Demo
am 10.05.2001 durch Jan Hofmann. Zum Beweis: Online-Demo
war mehrere Wochen vorher bekannt und wurde nicht verboten.
4. den Vorstandsvorsitzenden der Lufthansa AG
Jürgen Weber zu laden. Zum Beweis, dass er 2000
behauptete in Verhandlungen zum Ausstieg aus dem Abschiebegeschäft
zu stehen, aber 2001 und danach weiterhin an Abschiebungen
beteiligt war.
5. Bundesinnnenminister Otto Schily zu laden.
Zum Beweis, dass er zu Hackerangriffen auf ihm missliebige
Internetseiten aufrief und das für rechtmäßig
hält.
6. Vertreter von ProAsyl, (ex-) Mitglieder des
Bundestages, den Chef des UN-Anti-Folter-Ausschusses,
eine Rechtsanwältin. den Kapitän des Fluges
LH 588 (bei dem Aamir Ageeb zu Tode kam) und LH-Vorstand
Jügen Weber zu laden.
Mit diesem Antrag wird die europäische Abschiebepolitik,
ihre Geschichte und Auswirkungen sowie der Protest dagegen
ausführlich thematisiert. Eine hervorragende Zusammenfassung.
Inhalt: Tote bei Abschiebungen in Europa, Zahlen der
Abschiebungen aus Deutschland, Amir Ageeb, Todesfälle,
Verletzungen, Menschenrechtsverletzungen. Abschiebungen
fließen in die Gewinnmasse der LH ein und sind
eingeplant. Menschenunwürdige Praxis, zivilgesellschaftliches
Engagement.
7. RA Stefan Schraage aus Berlin zu laden. Der
Anwalt hatte sich bei der Verteidigung gemeldet, dass
er die Initiator/innen der Online-Demo im Vorfeld der
Aktion beriet und sagte: Strafbarkeit sei nicht gegeben.
Die Richterin stellt die Beweisanträge zurück.
Es geht unmittelbar mit der Zeugenvernehmung weiter.
Frau Adenauer, Kreuzweg 12, Frankfurt, 58 Jahre,
Konzernjustitiarin
Frage Richterin Wild: Wie wurde Online-Demo auf Seite
der Lufthansa wahrgenommen? Gab es Auswirkungen?
Antwort A(denauer): Anfang April wurde der Aufruf zur
Blockade wahrgenommen. Zunächst wurde zu einem
"Tag X" aufgerufen. Später terminiert:
LH-Hauftversammlung 2001, am 20. Juni 2001. Die Rechtsabteilung
prüfte einstweilige Verfügung. Diese wurde
als nicht erfolgsversprechend eingestuft, weil LH die
Initiatoren nicht kannte. Sie begannen auf technischem
Weg Vorkehrungen zu treffen, die Zahl der Zugriffe begrenzt
zu halten. Die "Konzernsicherheit" (der geheimdienstliche
Werkschutz der LH), Ecommerce (heute nicht mehr existierendes
Tochterunternehmen der LH) haben dabei geholfen.
Wiederholt konnte sie zu Fragen keine näheren Ausführungen
machen, denn wie sie mehrmals sagte: "Ich bin kein
Techniker".
Die Internet-Bandbreite wurde erhöht
Um 10.05 wurden erhöhte Zugriffe registriert
Um 10.10 wurde das erste Mal die Kapazität erhöht
Zwischen 10.30-10.35 wurde Kapazität um Faktor
10 erhöht ("ich lese ab, weil ich das nicht
verstehe")
Gegen 12.30 endete es, das System wurde auf Normal zurückgefahren
Mehrfach war die Web-Seite 3-10 Minuten verzögert.
8 Minuten war das Portal weltweit nicht erreichbar gewesen.
Richterin fragt, ob die komplette Homepage betroffen
war oder nur das Buchungssystem?
Adenauer: kann ich nicht im einzelnen ausführen.
Acht Minuten bewegte sich nichts. Konkret wann, kann
ich nicht sagen. Es existiert eine CD-Rom der Lufthansa
"Lufthansa ddos-Attak" mit einem Ablaufprotokoll.
(Verteidigung: Liegt und nicht vor. Richterin zeigt
die CD in der Mappe.)
R(ichterin): Sie haben technische Wege gefunden. War
das mit Kosten verbunden?
Adenauer: 42.3**,** Euro wurden von LH-Ecommerce in
Rechnung gestellt. Es gibt weitere Rechnungen von T-Systems,
E-Systems. Außerdem seien eigene Kosten unmittelbar
entstanden.
Richterin: Buchungsausfälle?
Adenauer: Anhand von Transaktionsberichten wurden Vergleiche
gezogen mit vergleichbaren Buchungszahlen, daraus "deutlich
weniger" Buchungen an diesem Tag.
Auf Nachfrage weiß sie keine konkreten Zahlen
zu nennen. Sie hatte die Zahlen damals gehört.
Wie diese festgestellt wurden, weiß sie auch nicht.
Eventuell wurden Tickets über Reisebüros bestellt
oder Kunden sind zu anderen Fluggesellschaften abgesprungen.
"Ich bin kein Experte".
StA: Buchten Reisebüros auch über die LH-Homepage?
A: Unsicher, es gibt Reservierungssysteme
Der RA fragt nochmal, ob die komplette Homepage betroffen
war: Was war zu der Zeit der Online-Demo?
A: Ja, während der LH-Hauptversammlung, während
Herr Weber sprach.
Der RA fragt, ob dessen Rede übertragen wurde?
live oder versetzt? Die Juristin ist sich unsicher,
meint versetzt. "Wurden die Kapazitäten hinzugekauft
um die Rede zu übertragen?" fragt der RA,
blieb aber ohne Antwort.
Auf seine Frage, wie viele Vergleichstage für den
festgestellten Buchungsrückgang herangezogen wurden,
erfährt man, dass es nur einer war. LH-Ecommerce
machte die Auswertung. Herr Holzrichter sei die Ansprechperson
für technische Fragen. Dieser sei telefonisch über
die LH erreichbar.
Der RA fragt, ob man Lufthansaflüge über z.B.
www.billig-flieger.de buchen konnte?
A: LH fällt nicht unter Billigflieger (worauf der
RA sagte: sie sollten öfter über Internet
buchen)
RA: Die Schadenssumme wird in den Akten auf über
eine halbe Million Euro beziffert. Woher kommt diese
Zahl? Von der Polizei?
Frau Adenauer hat "keine Ahnung", es sei ihr
nicht bekannt, dass die Summe aus dem Haus der Lufthansa
kommt.
Der RA fragt zur beabsichtigten einstweiligen Verfügung.
War die Anmeldung bekannt?
A: Wir haben bei Polizeibehörden danach gefragt
"um zu wissen, das los ist". Unsere Frage
wurde nicht so beantwortet, dass wir einen Gegner feststellen
konnten. Die Konzernsicherheit weiß darüber
mehr. An anderer Stelle: Wir hatten Personalaufwand
durch bestehendes Personal. Die mussten analysieren,
welche Maßnahmen notwendig waren. Die von LH-Systems
konnten das nicht machen.
RA: Ist ihnen die Email an Jürgen Weber bekannt?
- Antwort: "nein".
Auch der Angeklagte stellt eine Frage: Gab es bei LH
eine Diskussion darum, ob die Schadenssumme öffentlich
mitgeteilt wird?
A: LH "muss sich überlegen, was sie sagt".
Nach dieser Zeugin wurden drei weitere Beweisanträge
von der Verteidigung gestellt:
8. Die Verantwortlichen von 17 online-Reisebüros
(von wwww.travelchannel.de bis www.nix-wie-weg.de) zu
laden. Zum Beweis: über ihre Internetseiten waren
jederzeit LH-Flüge buchbar.
9. Die Domain-Inhaber von lufthansa.de und lufthansa.com,
die Leiter von IT-/Servicebereich und LH-systems zu
laden. Die Zeugen werden bestätigen, dass sie zum
20. Juni 2001 Vorkehrungen trafen, Fremdleistungen/Kapazitäten
kauften, um die live-Ansprache von Jürgen Webers
sicherzustellen.
10. (zu Protokoll gegeben, liegt nicht schriftlich
vor) Ladung von Herrn Holzrichter über LH. Zeuge
wird bestätigen, dass er ausschließlich anhand
eines einzigen Beweistages angebliche Buchungsrückgänge
ermittelte.
Anschließend die Vernehmung von KHK Günter
Brandt, 48 Jahre, Leiter K41 (Staatsschutz) beim
Polizeipräsidium Frankfurt
B(randt) berichtete, das die Strafanzeige der LH nach
der Online-demo am 25.06.01 einging.
Er hatte bereits den Domain-Inhaber von www.libertad.de
festgestellt und seine Ermittlungen der StA vorgelegt
mit dem Ziel eine Hausdurchsuchung vorzunehmen, die
dann am 17.10.01 im Libertad!-Büro und dem Beschuldigten
erfolgte. Dabei wurden zahlreiche PCs, schriftliche
Unterlagen, Disketten und CDs beschlagnahmt. Die Auswertung
hat durch (nicht näher ausgeführte) Umstände
lange gedauert.
Festgestellt wurde dabei eine Email, wo der Absender
schrieb, er habe Dokumente eingestellt, habe die Software
besorgt. Der Beschuldigte habe als Administrator das
organisiert. Unter anderem er.
Er (Brandt) hat Unterlagen zusammengestellt, was welche
PCs und CDs enthalten.
Am 20.06.2001 hat er die Lufthansa-Homepage nicht verfolgt;
die Seite sei wohl nicht erreichbar gewesen. LH habe
den Schaden beschrieben. Offensichtlich habe LH nicht
ausreichend Speicher dazugekauft. Libertad! hat nach
der Online-Demo mit dem Erfolg Reklame gemacht.
Die Richterin fragt den Zeugen, ob ("wie manchmal
bei solchen Sachen") eine rechtliche Bewertung
veröffentlicht wurde? Dem Tenor nach: es sei nicht
strafbar, ihr könnt ruhig mitmachen.
Brandt weiß nichts davon, aber er hätte eine
blaue Mappe mit schriftlichen Unterlagen sichergestellt:
Darin ein Papier mit rechtlicher Wertung. Er kann nicht
sagen, wer es ins Netz gestellt hat. Ein Name eines
Rechtsanwaltes sei nicht dabei gewesen.
Auf Frage der Staatsanwältin (StA): ja, er habe
eine rechtliche Absicherung gefunden, darin stände
dass "Nötigung wahrscheinlich" anwendbar
sei.
Zur Anmeldung der Demo in Köln. Brandt hat schlechte
Kopie der Anmeldung erhalten, wonach ein Jan Hofmann
bei Ordnungsamt und Polizeibehörde die Demo anmeldete.
"Ich gehe davon aus, dass Jan Hofmann nicht existiert".
RA fragt, ob der Zeuge vor der LH-Anzeige am 25.06.
Kenntnis von der Online-Demo hatte? Seit März 2001
hatte er Kenntnis "von der geplanten Straftat".
Er hätte den Aufruf bei libertad.de gefunden und
dann regelmäßig die Seite beobachtet, was
dort angekündigt wurde und ausgedruckt und dokumentiert.
Von sich aus hätte er dann mit LH Kontakt aufgenommen,
gesagt, dass Maßnahmen bevorstehen. Der StA hätte
er seine Erkenntnisse nicht vorgelegt, sondern erst
nach Anzeige der LH: es gab ja keine Straftat, sondern
höchstens "straflose Vorbereitung".
Der RA fragte dann, ob der Zeuge auch nichts unternehmen
würde, wenn er [der RA] ankündige, ein Auto
in die Luft zu sprengen?
B: Das ist ja eine andere Sache.
Von der Anmeldung der Online-Demo hatte er Kenntnis
durch Fax von PP Köln vom 17.5. Das habe er zu
den Akten genommen. Auch da sah er keinen Anlass, die
StA einzuschalten, denn: "Anmeldung ist noch keine
Straftat", auch "Versammlung ist keine Straftat".
Der RA fragt: Ist ausgewertet worden, wie Demo funktionierte?
B antwortete, dass LH eine Auswertung gemacht hätte.
Auch das BKA hat die Aussage getroffen, dass die Software
nur für einen bestimmten Zeitraum verwendbar war.
Auf die Frage, ob er noch beschlagnahmtes Material hat,
antwortet B: alles wurde zurückgegeben oder ist
bei der StA.
Auch der Angeklagte befragt den KHK: Gab es vor der
Durchsuchung eine Entscheidung die Rechner mitzunehmen?
B: Ja, alle Rechner. Warum wurden die Festplatten nicht
gespiegelt wie es das BKA macht? Hat das mit meiner
Person zu tun oder wird immer so vorgegangen? Darauf
B: "Ich würde das nächste Mal auch Bildschirme,
Mäuse und Tastatur mitnehmen".
Insgesamt 160 GB Daten hätten sie gehabt und er
war allein damit beschäftigt. "Tut mir leid,
wenn es lang gedauert hat".
Angeklagter: "Diese CDs habe ich heute wieder bekommen,
nach vier Jahren. Das ist Software und Beilagen zu Computer-Zeitschriften.
Was haben die mit der Online-Demo zu tun? Warum wurde
vier Jahre gebraucht, hier z.B. Linux 6.2 zu untersuchen?"
B: Festplatten sind Beweismaterial.
Der RA zitiert aus den Akten, dass das Verfahren gegen
zwei Personen eingeleitet wurde. LH hat mehrere Personen
genannt, u.a. eine Person aus Marburg. "Wurde gegen
andere ermittelt?"
B: Wir haben Personen verfolgt, auch aus den LH-Unterlagen,
aber es war nicht zu beweisen, wer mit welcher Intensität
auf die LH-Seite zugegriffen hat.
LH hat mitgeteilt, dass besagte Person in Marburg mit
einem Flugblatt zur Demo aufrief. In Rücksprache
mit StA Claude wurde kein Verfahren eingeleitet. Im
Gegensatz zur Person in Marburg wurde eine "massive
Tätigkeit" des Herrn Vogel festgestellt. Für
andere Beteiligte galt, dass "die Straftat nicht
bekannt [war] für viele".
Zum Schaden.
B: Lufthansa hat schriftlich eine Schadensaufstellung
übersandt. Der RA: zitiert aus einem Schreiben
der LH: der von ihnen genannte "Schaden i.H.v.
511.291,99 Euro ist überhöht". RA: Von
wem stammt diese Zahl? Der Zeuge weiß es nicht,
meint aber dass ihm diese Zahl von LH-eCommerce genannnt
wurde. Mit wem er dort gesprochen hat, weiß er
auch nicht mehr.
Weitere Fragen des RA: Wie wurde der Schaden ermittelt?
Wissen sie etwas von Buchungsrückgang?
B: Nichts.
Der Angeklagte sagt, daß gegen den Presserechtlich
Verantwortlichen der dep.class-Zeitung ermittelt wurde.
Ob dem Zeugen diese Zeitung bekannt ist. Darin ist der
Anmelder der Demo, Jan Hofmann, abgebildet.
B: Jan Hofmann ist eine fiktive Person, sie hätten
versucht diese Person zu ermitteln, aber hätten
sie Person nicht auftreiben können. Angeklagter:
"Nur weil Sie die Personen nicht kennen und sie
Ihnen nicht vorgestellt wurde, heißt es ja nicht,
dass es sie nicht gibt".
RA: War ihnen die Antwort des Ordnungsamts auf die Anmeldung
bekannt?
B: Ja.
RA: Also war ihnen eine Antwortmöglichkeit zu Jan
Hofmann gegeben?
B: Ja.
Ende der Zeugenvernehmung.
Die Richterin äußert sich erstmalig zu einem
Beweisantrag.
Richterin: Dem Beweisantrag Nr. 7, RA Schraage aus
Berlin zu laden wird stattgegeben.
Der RA stellt Beweisantrag 11: Ladung von Ricardo
Dominquez als Zeuge zur Software und Online-Aktivismus.
Dominquez Wird Auskunft geben, dass die Software keine
Schadprogramme beinhaltete, nur zu einem bestimmten
Tag und Zeitraum einsetzbar war. Und das Online-Demonstrationen
internationalem Recht entsprechen.
Richterin: Alle anderen Beweisanträge werden zurückgestellt.
Der RA beantragt seine Beiordnung als Pflichtverteidiger
wegen Schwierigkeit der Rechtslage.
StA: Sachlage ist nicht schwierig, wird nur mit Beweisanträgen
vorgetäuscht.
Die Richterin verpflichtet den Anwalt.
Prozess wird vertagt und fortgesetzt am Freitag,
01.07.2001 um 11 Uhr.
Themen: Zeuge RA Stefan Schraage und Asservate
Prozessende
Richterin: Die zwei rausgeworfenen dürfen nächstes
Mal wiederkommen. "Dann geht es wieder bei Null
los, neuer Tag - neues Spiel".
|