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Protokoll/Bericht vom 1. Verhandlungstag im Prozess wegen der Online-Demonstration gegen Lufthansa

 

[ Projektseite Dep.Class ] [ zur Prozess-Seite ]

Protokoll/Bericht vom 1. Verhandlungstag im Prozess wegen der Online-Demonstration gegen Lufthansa

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Ab 8.30 Uhr findet vor dem Eingang des Gerichtsgebäude E eine Kundgebung statt. Es werden Transparente aufgespannt, mehr und mehr Teilnehmer/innen kommen. Auch ein Seminar der FH Frankfurt von Prof. Sibylla Flügge ist anwesend. Etwa 100 Menschen, einige sind bevor sie zu ihrer Arbeit gehen, noch gekommen. Kurze Redebeiträge von Libertad! und Kein Mensch ist illegal. Auch der Angeklagte spricht kurz.
Die Prozesseröffnung wurde, weil die Richterin im Stau steckte, um 30 Minuten verschoben. Sie betritt um 9.15 Uhr den Saal.
Der Prozess findet im Hochsicherheitsbereich statt. Es gibt Einlasskontrollen. Taschen dürfen nicht in den Gerichtsaal mitgenommen werden. Eine Panzerglas-Wand trennt im Saal das Publikum von den Prozessbeteiligten ab. Es gibt etwa 65 Zuschauerplätze. Mehrere Interessierte kommen wegen Überfüllung nicht mehr hinein.

Auf der Anklagebank, vor dem Angeklagten, steht eine Tüte mit dem Aufdruck "deportation.class". Davor ein Handwagen mit drei ehemals beschlagnahmten Computern. Der Angeklagte hatte sie mit zum Prozess gebracht, um sie als unbrauchbaren Schrott zurückzugeben, nachdem sie dreieinhalb Jahre einbehalten waren. Justizbeamte verweigerten anfangs den Zugang des Angeklagten mit diesen Beweismitteln. Die Richterin musste es erst genehmigen.
Staatsanwältin Heil, die ihren Vornamen nicht nennen will, bejaht der Presse die Frage, ob dies der erste Prozesstag sei und führt aus: "Ich hoffe auch der letzte".
Gegen 9.30 beginnt der Prozess. Die Zuschauer/innen hinter der Scheibe hören schlecht über die Saalmikrophone und äußern das lautstark. Die Richterin: Zwischenrufe werde sie nicht dulden. Nach dreimaliger Ermahnung flögen die Leute raus. Die Zeugen, Frau Bettina Adenauer, Justiziarin der Lufthansa und ein oder zwei Männer (darunter Staatsschützer Günter Brandt) wurden belehrt. Die geladene BKA-Beamtin aus Meckenheim war offenbar nicht dabei.
Die Verteidigung fragt, wer die drei Männer sind, die auf den Stühlen hinter der Staatsanwaltschaft sitzen. Der erste stellt sich als Herr Gries vor, die anderen beiden als "Lufthansa Konzernsicherheit". Die Verteidigung äußert Bedenken, die Richterin schickt die Herren freundlich raus.
Richterin Bettina Wild äußert, dass nicht zur Zwischenrufe, sondern auch Applaus zum Räumen des Saals führen können.
Die Zuschauer beschweren sich wiederholt, weil sie sehr schlecht hören.

Der Angeklagte kürzt das Ritual der Personalienfeststellung ab, nachdem er kund tat, dass dies eigentlich nicht seine Art sei. In Hamburg geboren, Deutscher, ALG II-Empfänger, Schreiner.
Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklageschrift (in der Pressemappe vorhanden: http://www.libertad.de/service/downloads/pdf/infomappe.pdf).
Die Richterin: Am 26.02.2005 wurde die Anklage angenommen.
Der Angeklagte wäre bereit für eine Erklärung, aber zunächst stellt sein Anwalt einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens (liegt schriftlich vor: http://www.libertad.de/service/downloads/pdf/einstellungsantrag.pdf). Zusammengefasst: Es wird argumentiert mit Art. 103 GG, Abs. 2. Damit, dass keine Strafgesetze für die vorgeworfenen Handlungen existieren. Mit §238c, §242 (Strom ist keine Sache). Mit Entscheidungen des BGH und des BVerfG. Es könne begriffsnotwendig kein physischer Zwang vorliegen, der eine Voraussetzung bei Nötigung ist. Mit Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit). Mit der Entscheidung des Europarats von Mitte Mai 2005 in Warschau, wo auch Kanzler Schröder anwesend war und die auch einen Rahmen für Versammlungsfreiheit steckt. Die Bundesregierung habe damit das Recht dieses Raumes anerkannt.
StA erwidert: Der §240 sieht neben Gewalt auch "Drohung mit empfindlichen Übel" vor.
Die Richterin unterbricht die Verhandlung für 10 Minuten, kommt nach einiger Zeit in den Gerichtssaal zurück, greift sich das Gesetzbuch und geht wieder. Sie benötigt insgesamt 20 Minuten. Sie sieht keine Verfahrenshinderung. Verstoß gegen Art 103 GG bestehe nicht. Das sei vom BVerfG anerkannt. Der Vorwurf erfülle den Gewaltbegriff.
Ob "Nötigung" erfüllt, wird erst die Hauptverhandlung zeigen, ebenso, ob Grundrechte tangiert sind.

Der Angeklagte hält in freier Rede seine Erklärung (auch diese liegt schriftlich vor: http://www.libertad.de/service/downloads/pdf/atv140605.pdf). Er stehe stellvertretend für viele und spricht sich deutlich gegen die Große Koalition der Rassisten aus. Er erwähnt, dass an diesem Tag das Schengener Abkommen 20 Jahre alt wird und dass über 5000 Flüchtlinge seitdem ums Leben kamen. Er spricht sich dafür aus, soziale und politische Prozesse im Gang zu setzen, um gesellschaftliche Verhältnisse zu verändern. Zur Online-Demo: es gab an diesem Tag mehr Menschen, die demonstrierten, als solche, die ein Ticket kaufen wollten. Das war E-Voting. Der LH-Vorstand ist durchgefallen. "Solidarität kennt keine Grenzen". Die Online-Demo erweiterte die Handungsfähigkeit und: "wir haben der Freiheit eine Gasse geschlagen für Demonstrationsfreiheit".
In der Rede spricht der Angeklagte die Richterin auch direkt an, die 2003 Airbase-Blockierer/innen gegen den Irakkrieg verurteilte. Sie stehe auf der einen Seite, die Demonstranten auf der andern. In diesem Prozess werde sich zeigen, auf welcher Seite sie diesmal steht. Sie wird Geschichte schreiben, nicht die große, aber Justizgeschichte, und dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst werden muss.
Das Internet sei öffentlich, gehöre allen und sei Teil der Realität. Und diese Realität findet sich im Internet.
Die Verurteilung der Online-Demo wäre die Kriminalisierung und Unterdrückung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Das läge im Trend, wenn man sieht, dass Folter und Lagerhaft legitimiert wird.
Die Anklage ("Nötigung") sei gering, wohl auch, um mit einem Urteil auf jeden Fall zu einer Handhabe gegen Online-Aktivismus zu kommen. Anfangs hätte die Bundesregierung und die ersten Ermittlungen von Computersabotage gesprochen.
Dann erwähnt er noch, dass die dunkle Seite der Macht Libertad 10 Rechner geklaut hat, um die Arbeit zu behindern - und dass es in diesem Prozess um die Versammlungsfreiheit im Internet geht.

Es wurde mehrfach geklatscht. 1. Rüge, 2. Rüge.
Rechtsanwalt (RA): Es ist ein ordnungsgemäßer Prozess, auch wenn es Zuschauerredaktionen gibt.
Die Richterin verfügt die Entfernung von 2 Menschen, die die Richterin klatschen gesehn hat. Die Staatsanwältin zeigt denunzierend mit dem Finger in den Zuschauerraum. 10 Minuten Unterbrechung. Das Publikum versucht die Entfernung der beiden Ausgeschlossenen zu blockieren. Sie werden mit brutalen Mitteln gewaltsam aus dem Saal gebracht, an die Wand gestellt, ihnen werden Handschellen angelegt und die Personalien aufgenommen.
Die StA spricht während der Unterbrechung an, dass einige Zuschauer "Demonstrationshemden" tragen. Die Richterin: "Das steht doch nur "Online-Demonstration" drauf. Der Angeklagte: "Online-DemonstrantIn" steht drauf.
Die Richterin hat den Saal verlassen. Sie wird nach erfolgter Räumung wieder gerufen.

Sie hat Fragen an den Angeklagten.
RA: Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Die Verteidigung stellte eine Reihe von Beweisanträgen: (liegen z.T. schriftlich vor)
1. den Präsidenten der Pilotenvereinigung Cockpit, den Fachgruppenleiter Luftverkehr von ver.di und Nicolai von Ruckteschell (Chefjurist der LH) als Zeugen laden. Um folgenden Beweis zu führen: Die Online-Demo war notwendig, um eine Auseinandersetzung auf Seiten der Lufthansa (LH) zu beginnen. Sie war ein notwendiger Beitrag zur politischen Meinungsbildung. Außerdem soll der arte-Film "deportation.class" in der Verhandlung gezeigt werden.
2. (vom Angeklagten verlesen) exemplarisch Jose Bove, Mag Wompel u.v.a. zu laden, die die bekunden werden, dass sie den Aufruf "Wir machen mit" zur Online-Demo unterschrieben haben. Dieser Aufruf wird verlesen. Zum Beweis: Online-Demonstration war und ist notwendiges und legitimes gesellschaftliches Engagement
Außerdem Hans Branscheidt u.a. zu laden, die den Aufruf "250 werden mehr", mit dem die Razzia vom 17.10.01 kritisiert wurde, initiierten bzw. unterstützten. Auch dieser Aufruf wird verlesen und zeigt: Auch danach stehen die Menschen dazu. Recht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen. Protest legitim und notwendig.
3. Vertreter des Ordnungsamts und Polizeipräsidiums Köln zu laden wegen der Anmeldung der Online-Demo am 10.05.2001 durch Jan Hofmann. Zum Beweis: Online-Demo war mehrere Wochen vorher bekannt und wurde nicht verboten.
4. den Vorstandsvorsitzenden der Lufthansa AG Jürgen Weber zu laden. Zum Beweis, dass er 2000 behauptete in Verhandlungen zum Ausstieg aus dem Abschiebegeschäft zu stehen, aber 2001 und danach weiterhin an Abschiebungen beteiligt war.
5. Bundesinnnenminister Otto Schily zu laden. Zum Beweis, dass er zu Hackerangriffen auf ihm missliebige Internetseiten aufrief und das für rechtmäßig hält.
6. Vertreter von ProAsyl, (ex-) Mitglieder des Bundestages, den Chef des UN-Anti-Folter-Ausschusses, eine Rechtsanwältin. den Kapitän des Fluges LH 588 (bei dem Aamir Ageeb zu Tode kam) und LH-Vorstand Jügen Weber zu laden.
Mit diesem Antrag wird die europäische Abschiebepolitik, ihre Geschichte und Auswirkungen sowie der Protest dagegen ausführlich thematisiert. Eine hervorragende Zusammenfassung. Inhalt: Tote bei Abschiebungen in Europa, Zahlen der Abschiebungen aus Deutschland, Amir Ageeb, Todesfälle, Verletzungen, Menschenrechtsverletzungen. Abschiebungen fließen in die Gewinnmasse der LH ein und sind eingeplant. Menschenunwürdige Praxis, zivilgesellschaftliches Engagement.
7. RA Stefan Schraage aus Berlin zu laden. Der Anwalt hatte sich bei der Verteidigung gemeldet, dass er die Initiator/innen der Online-Demo im Vorfeld der Aktion beriet und sagte: Strafbarkeit sei nicht gegeben.

Die Richterin stellt die Beweisanträge zurück.
Es geht unmittelbar mit der Zeugenvernehmung weiter.

Frau Adenauer, Kreuzweg 12, Frankfurt, 58 Jahre, Konzernjustitiarin
Frage Richterin Wild: Wie wurde Online-Demo auf Seite der Lufthansa wahrgenommen? Gab es Auswirkungen?
Antwort A(denauer): Anfang April wurde der Aufruf zur Blockade wahrgenommen. Zunächst wurde zu einem "Tag X" aufgerufen. Später terminiert: LH-Hauftversammlung 2001, am 20. Juni 2001. Die Rechtsabteilung prüfte einstweilige Verfügung. Diese wurde als nicht erfolgsversprechend eingestuft, weil LH die Initiatoren nicht kannte. Sie begannen auf technischem Weg Vorkehrungen zu treffen, die Zahl der Zugriffe begrenzt zu halten. Die "Konzernsicherheit" (der geheimdienstliche Werkschutz der LH), Ecommerce (heute nicht mehr existierendes Tochterunternehmen der LH) haben dabei geholfen.
Wiederholt konnte sie zu Fragen keine näheren Ausführungen machen, denn wie sie mehrmals sagte: "Ich bin kein Techniker".
Die Internet-Bandbreite wurde erhöht
Um 10.05 wurden erhöhte Zugriffe registriert
Um 10.10 wurde das erste Mal die Kapazität erhöht
Zwischen 10.30-10.35 wurde Kapazität um Faktor 10 erhöht ("ich lese ab, weil ich das nicht verstehe")
Gegen 12.30 endete es, das System wurde auf Normal zurückgefahren
Mehrfach war die Web-Seite 3-10 Minuten verzögert. 8 Minuten war das Portal weltweit nicht erreichbar gewesen.
Richterin fragt, ob die komplette Homepage betroffen war oder nur das Buchungssystem?
Adenauer: kann ich nicht im einzelnen ausführen. Acht Minuten bewegte sich nichts. Konkret wann, kann ich nicht sagen. Es existiert eine CD-Rom der Lufthansa "Lufthansa ddos-Attak" mit einem Ablaufprotokoll.
(Verteidigung: Liegt und nicht vor. Richterin zeigt die CD in der Mappe.)
R(ichterin): Sie haben technische Wege gefunden. War das mit Kosten verbunden?
Adenauer: 42.3**,** Euro wurden von LH-Ecommerce in Rechnung gestellt. Es gibt weitere Rechnungen von T-Systems, E-Systems. Außerdem seien eigene Kosten unmittelbar entstanden.
Richterin: Buchungsausfälle?
Adenauer: Anhand von Transaktionsberichten wurden Vergleiche gezogen mit vergleichbaren Buchungszahlen, daraus "deutlich weniger" Buchungen an diesem Tag.
Auf Nachfrage weiß sie keine konkreten Zahlen zu nennen. Sie hatte die Zahlen damals gehört. Wie diese festgestellt wurden, weiß sie auch nicht. Eventuell wurden Tickets über Reisebüros bestellt oder Kunden sind zu anderen Fluggesellschaften abgesprungen. "Ich bin kein Experte".
StA: Buchten Reisebüros auch über die LH-Homepage?
A: Unsicher, es gibt Reservierungssysteme
Der RA fragt nochmal, ob die komplette Homepage betroffen war: Was war zu der Zeit der Online-Demo?
A: Ja, während der LH-Hauptversammlung, während Herr Weber sprach.
Der RA fragt, ob dessen Rede übertragen wurde? live oder versetzt? Die Juristin ist sich unsicher, meint versetzt. "Wurden die Kapazitäten hinzugekauft um die Rede zu übertragen?" fragt der RA, blieb aber ohne Antwort.
Auf seine Frage, wie viele Vergleichstage für den festgestellten Buchungsrückgang herangezogen wurden, erfährt man, dass es nur einer war. LH-Ecommerce machte die Auswertung. Herr Holzrichter sei die Ansprechperson für technische Fragen. Dieser sei telefonisch über die LH erreichbar.
Der RA fragt, ob man Lufthansaflüge über z.B. www.billig-flieger.de buchen konnte?
A: LH fällt nicht unter Billigflieger (worauf der RA sagte: sie sollten öfter über Internet buchen)
RA: Die Schadenssumme wird in den Akten auf über eine halbe Million Euro beziffert. Woher kommt diese Zahl? Von der Polizei?
Frau Adenauer hat "keine Ahnung", es sei ihr nicht bekannt, dass die Summe aus dem Haus der Lufthansa kommt.
Der RA fragt zur beabsichtigten einstweiligen Verfügung. War die Anmeldung bekannt?
A: Wir haben bei Polizeibehörden danach gefragt "um zu wissen, das los ist". Unsere Frage wurde nicht so beantwortet, dass wir einen Gegner feststellen konnten. Die Konzernsicherheit weiß darüber mehr. An anderer Stelle: Wir hatten Personalaufwand durch bestehendes Personal. Die mussten analysieren, welche Maßnahmen notwendig waren. Die von LH-Systems konnten das nicht machen.
RA: Ist ihnen die Email an Jürgen Weber bekannt? - Antwort: "nein".
Auch der Angeklagte stellt eine Frage: Gab es bei LH eine Diskussion darum, ob die Schadenssumme öffentlich mitgeteilt wird?
A: LH "muss sich überlegen, was sie sagt".

Nach dieser Zeugin wurden drei weitere Beweisanträge von der Verteidigung gestellt:
8. Die Verantwortlichen von 17 online-Reisebüros (von wwww.travelchannel.de bis www.nix-wie-weg.de) zu laden. Zum Beweis: über ihre Internetseiten waren jederzeit LH-Flüge buchbar.
9. Die Domain-Inhaber von lufthansa.de und lufthansa.com, die Leiter von IT-/Servicebereich und LH-systems zu laden. Die Zeugen werden bestätigen, dass sie zum 20. Juni 2001 Vorkehrungen trafen, Fremdleistungen/Kapazitäten kauften, um die live-Ansprache von Jürgen Webers sicherzustellen.
10. (zu Protokoll gegeben, liegt nicht schriftlich vor) Ladung von Herrn Holzrichter über LH. Zeuge wird bestätigen, dass er ausschließlich anhand eines einzigen Beweistages angebliche Buchungsrückgänge ermittelte.

Anschließend die Vernehmung von KHK Günter Brandt, 48 Jahre, Leiter K41 (Staatsschutz) beim Polizeipräsidium Frankfurt
B(randt) berichtete, das die Strafanzeige der LH nach der Online-demo am 25.06.01 einging.
Er hatte bereits den Domain-Inhaber von www.libertad.de festgestellt und seine Ermittlungen der StA vorgelegt mit dem Ziel eine Hausdurchsuchung vorzunehmen, die dann am 17.10.01 im Libertad!-Büro und dem Beschuldigten erfolgte. Dabei wurden zahlreiche PCs, schriftliche Unterlagen, Disketten und CDs beschlagnahmt. Die Auswertung hat durch (nicht näher ausgeführte) Umstände lange gedauert.
Festgestellt wurde dabei eine Email, wo der Absender schrieb, er habe Dokumente eingestellt, habe die Software besorgt. Der Beschuldigte habe als Administrator das organisiert. Unter anderem er.
Er (Brandt) hat Unterlagen zusammengestellt, was welche PCs und CDs enthalten.
Am 20.06.2001 hat er die Lufthansa-Homepage nicht verfolgt; die Seite sei wohl nicht erreichbar gewesen. LH habe den Schaden beschrieben. Offensichtlich habe LH nicht ausreichend Speicher dazugekauft. Libertad! hat nach der Online-Demo mit dem Erfolg Reklame gemacht.
Die Richterin fragt den Zeugen, ob ("wie manchmal bei solchen Sachen") eine rechtliche Bewertung veröffentlicht wurde? Dem Tenor nach: es sei nicht strafbar, ihr könnt ruhig mitmachen.
Brandt weiß nichts davon, aber er hätte eine blaue Mappe mit schriftlichen Unterlagen sichergestellt: Darin ein Papier mit rechtlicher Wertung. Er kann nicht sagen, wer es ins Netz gestellt hat. Ein Name eines Rechtsanwaltes sei nicht dabei gewesen.
Auf Frage der Staatsanwältin (StA): ja, er habe eine rechtliche Absicherung gefunden, darin stände dass "Nötigung wahrscheinlich" anwendbar sei.
Zur Anmeldung der Demo in Köln. Brandt hat schlechte Kopie der Anmeldung erhalten, wonach ein Jan Hofmann bei Ordnungsamt und Polizeibehörde die Demo anmeldete. "Ich gehe davon aus, dass Jan Hofmann nicht existiert".
RA fragt, ob der Zeuge vor der LH-Anzeige am 25.06. Kenntnis von der Online-Demo hatte? Seit März 2001 hatte er Kenntnis "von der geplanten Straftat". Er hätte den Aufruf bei libertad.de gefunden und dann regelmäßig die Seite beobachtet, was dort angekündigt wurde und ausgedruckt und dokumentiert. Von sich aus hätte er dann mit LH Kontakt aufgenommen, gesagt, dass Maßnahmen bevorstehen. Der StA hätte er seine Erkenntnisse nicht vorgelegt, sondern erst nach Anzeige der LH: es gab ja keine Straftat, sondern höchstens "straflose Vorbereitung".
Der RA fragte dann, ob der Zeuge auch nichts unternehmen würde, wenn er [der RA] ankündige, ein Auto in die Luft zu sprengen?
B: Das ist ja eine andere Sache.
Von der Anmeldung der Online-Demo hatte er Kenntnis durch Fax von PP Köln vom 17.5. Das habe er zu den Akten genommen. Auch da sah er keinen Anlass, die StA einzuschalten, denn: "Anmeldung ist noch keine Straftat", auch "Versammlung ist keine Straftat".
Der RA fragt: Ist ausgewertet worden, wie Demo funktionierte? B antwortete, dass LH eine Auswertung gemacht hätte. Auch das BKA hat die Aussage getroffen, dass die Software nur für einen bestimmten Zeitraum verwendbar war.
Auf die Frage, ob er noch beschlagnahmtes Material hat, antwortet B: alles wurde zurückgegeben oder ist bei der StA.
Auch der Angeklagte befragt den KHK: Gab es vor der Durchsuchung eine Entscheidung die Rechner mitzunehmen? B: Ja, alle Rechner. Warum wurden die Festplatten nicht gespiegelt wie es das BKA macht? Hat das mit meiner Person zu tun oder wird immer so vorgegangen? Darauf B: "Ich würde das nächste Mal auch Bildschirme, Mäuse und Tastatur mitnehmen".
Insgesamt 160 GB Daten hätten sie gehabt und er war allein damit beschäftigt. "Tut mir leid, wenn es lang gedauert hat".
Angeklagter: "Diese CDs habe ich heute wieder bekommen, nach vier Jahren. Das ist Software und Beilagen zu Computer-Zeitschriften. Was haben die mit der Online-Demo zu tun? Warum wurde vier Jahre gebraucht, hier z.B. Linux 6.2 zu untersuchen?"
B: Festplatten sind Beweismaterial.
Der RA zitiert aus den Akten, dass das Verfahren gegen zwei Personen eingeleitet wurde. LH hat mehrere Personen genannt, u.a. eine Person aus Marburg. "Wurde gegen andere ermittelt?"
B: Wir haben Personen verfolgt, auch aus den LH-Unterlagen, aber es war nicht zu beweisen, wer mit welcher Intensität auf die LH-Seite zugegriffen hat.
LH hat mitgeteilt, dass besagte Person in Marburg mit einem Flugblatt zur Demo aufrief. In Rücksprache mit StA Claude wurde kein Verfahren eingeleitet. Im Gegensatz zur Person in Marburg wurde eine "massive Tätigkeit" des Herrn Vogel festgestellt. Für andere Beteiligte galt, dass "die Straftat nicht bekannt [war] für viele".
Zum Schaden.
B: Lufthansa hat schriftlich eine Schadensaufstellung übersandt. Der RA: zitiert aus einem Schreiben der LH: der von ihnen genannte "Schaden i.H.v. 511.291,99 Euro ist überhöht". RA: Von wem stammt diese Zahl? Der Zeuge weiß es nicht, meint aber dass ihm diese Zahl von LH-eCommerce genannnt wurde. Mit wem er dort gesprochen hat, weiß er auch nicht mehr.
Weitere Fragen des RA: Wie wurde der Schaden ermittelt? Wissen sie etwas von Buchungsrückgang?
B: Nichts.
Der Angeklagte sagt, daß gegen den Presserechtlich Verantwortlichen der dep.class-Zeitung ermittelt wurde. Ob dem Zeugen diese Zeitung bekannt ist. Darin ist der Anmelder der Demo, Jan Hofmann, abgebildet.
B: Jan Hofmann ist eine fiktive Person, sie hätten versucht diese Person zu ermitteln, aber hätten sie Person nicht auftreiben können. Angeklagter: "Nur weil Sie die Personen nicht kennen und sie Ihnen nicht vorgestellt wurde, heißt es ja nicht, dass es sie nicht gibt".
RA: War ihnen die Antwort des Ordnungsamts auf die Anmeldung bekannt?
B: Ja.
RA: Also war ihnen eine Antwortmöglichkeit zu Jan Hofmann gegeben?
B: Ja.

Ende der Zeugenvernehmung.

Die Richterin äußert sich erstmalig zu einem Beweisantrag.
Richterin: Dem Beweisantrag Nr. 7, RA Schraage aus Berlin zu laden wird stattgegeben.

Der RA stellt Beweisantrag 11: Ladung von Ricardo Dominquez als Zeuge zur Software und Online-Aktivismus. Dominquez Wird Auskunft geben, dass die Software keine Schadprogramme beinhaltete, nur zu einem bestimmten Tag und Zeitraum einsetzbar war. Und das Online-Demonstrationen internationalem Recht entsprechen.

Richterin: Alle anderen Beweisanträge werden zurückgestellt.
Der RA beantragt seine Beiordnung als Pflichtverteidiger wegen Schwierigkeit der Rechtslage.
StA: Sachlage ist nicht schwierig, wird nur mit Beweisanträgen vorgetäuscht.
Die Richterin verpflichtet den Anwalt.
Prozess wird vertagt und fortgesetzt am Freitag, 01.07.2001 um 11 Uhr.
Themen: Zeuge RA Stefan Schraage und Asservate

Prozessende

Richterin: Die zwei rausgeworfenen dürfen nächstes Mal wiederkommen. "Dann geht es wieder bei Null los, neuer Tag - neues Spiel".


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