In Frankfurt am Main stehen die Organisatoren einer
"Onlinedemonstration" vor Gericht. Die Angeklagten
berufen sich auf das Versammlungsrecht Dreieinhalb Jahre
nach einer "Onlinedemonstration" (Kein digitaler
Sturzflug des Kranich?) gegen die Lufthansa AG müssen
sich die Initiatoren nun vor Gericht verantworten. Die
Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main erhob Anklage
gegen den Anmelder der Domains sooderso.de und libertad.de.
Auf beiden Internetseiten war im Sommer 2001 zu dem
virtuellen Protest gegen die das Reiseunternehmen aufgerufen
worden, weil dieses nach Meinung der Demonstranten mit
dem Transport von Abschiebehäftlingen verdiene.
Nachdem die verantwortliche Organisation einen Vergleich
im Mai vergangenen Jahres abgelehnt hatte, da die Anklage
dann hätte anerkannt werden müssen, wurde
vor wenigen Wochen der Strafantrag gestellt. Der Seiteninhaber
wird sich in Kürze stellvertretend für die
Organisation wegen "Anstiftung zur Nötigung",
strafbar nach Paragraph 240 StGB, verantworten müssen.
Der Fall ist ein Novum in der bundesdeutschen Justiz,
denn nie zuvor wurde hierzulande ein Rechtsstreit um
Legitimation und Folgen einer solchen virtuellen Protestaktion
gegen ein Unternehmen ausgefochten.
Ein Aufruf zur Online-Demo von Libertad!
Von März 2001 an hatte die Antirassismusinitiative
Libertad! zu der "Onlinedemonstration" gegen
die Lufthansa AG mobilisiert. Für den Tag der Hauptversammlung
des Flugunternehmens, den 20. Juni 2001, wurden Aktivisten
öffentlich aufgerufen, von ihren Heimcomputern
aus das kommerzielle Internetportal des Unternehmens
zu blockieren. Durchgeführt werden sollte die versuchte
Blockade mit einem Programm, das potentiellen Demonstranten
auf den Seiten der Organisatoren zur Verfügung
gestellt wurde (es handelte sich nicht, wie irrtümlich
zunächst berichtet wurde, um einen DoS-Angriff,
sondern um ein Programm, das automatisch eine Webseite
aufruft und sie dadurch, wenn dies viele machen, langsam
oder zeitweise unzugänglich machen kann - Anm.
der Redaktion).
Libertad! versuchte damals, sich weder politisch noch
strafrechtlich angreifbar zu machen. Gegenüber
Telepolis erklärte die "stellvertretende Versammlungsleiterin"
Anne Morell, Libertad! lehne Programme ab, die fremde
Rechner ohne das Wissen der jeweiligen User einbänden.
Die Aktion wollte sie als "elektronische Abstimmung
gegen das Abschiebegeschäft" verstanden wissen.
Und schließlich sollte das Lufthansa-System auch
nicht durch Viren oder Trojaner-Programme geschädigt
werden.
Den Organisatoren ging es nach eigenem Bekunden darum,
das Portal der Lufthansa AG zu blockieren - was allerdings
nicht gelungen war (Kein digitaler Sturzflug des Kranich?).
Weil das Unternehmen jährlich schätzungsweise
10.000 abgelehnte Asylbewerber aus der Haft heraus in
ihre Herkunftsländer transportiere, verdiene es
mit am "Abschiebegeschäft". Nach Angaben
der Lufthansa AG soll das Onlineportal in diesem Jahr
ein Viertel der Buchungen abwickeln.
Wenn Konzerne, die mit Abschiebung Geld verdienen,
ihre größten Filialen im Netz aufbauen, dann
muss man auch genau dort demonstrieren. Auszug aus einem
Aufruf zu der virtuellen Protestaktion Unterstützt
wurde die Aktion nach Angaben von Libertad! von "rund
250 Gruppen und Einzelpersonen aus den Bereichen der
Menschenrechtsarbeit, der Asylpolitik, von Gewerkschaften
und Nichtregierungsorganisationen".
Das so ins Visier genommene Unternehmen reagierte prompt.
Die Lufthansa AG verurteilte die "Onlinedemonstration"
als "aggressive Initiative" und "terroristische
Hackerattacke". Dabei war lange unklar, auf welchen
Straftatbestand sich die von vornherein angekündigte
Anklage stützen könnte. Mit dem Vorwurf der
"Aufforderung zur Nötigung" bewegt sich
die Staatsanwaltschaft sicherlich noch am unteren Ende
der Skala (Staatsschutz wittert Terror im Netz). Die
Anklage wollen die Organisatoren trotzdem nicht anerkennen.
Man blicke dem Prozess "politisch und moralisch
souverän" entgegen, heißt es in einer
Erklärung zum bevorstehenden Prozess.
Libertad! beruft sich vor allem auf das Versammlungsrecht
- auch wenn das Justizministerium (Justizministerium
verneint Recht zur Online-Demo) und die Polizei, bei
der die Protestaktion damals ohne Erfolg angemeldet
wurde, dieses Recht nur auf den "realen öffentlichen,
und nicht den virtuellen Raum" bezieht.
Hans-Peter Kartenberg, Sprecher der Initiative, will
mit dem bevorstehenden Prozess auch die Definition des
Internets als öffentlichen Raum verteidigen. Zum
einen wickele die Lufthansa AG dort einen großen
Teil ihres Geschäftes ab, "zum anderen werden
im Internet Meinungen ausgetauscht und es finden Aktionen
statt", so Kartenberg im Gespräch mit Telepolis.
Eine Protestaktion im Onlineportal der Lufthansa AG
sei daher ebenso legitim wie eine Demonstration vor
dem realen Firmensitz. Der Prozess wird zeigen, ob sich
diese Haltung bestätigt. Schon jetzt, sagt Kartenberg,
hätten sich aber Juristen gemeldet, die das Verfahren
mit Interesse verfolgten.
BERLIN taz Zum ersten Mal in der deutschen Justizgeschichte
droht einem Organisator einer Online-Demonstration eine
Geldstrafe. Aus Protest gegen die Abschiebepraxis der
Lufthansa hatten im Juni 2001 nach einem Aufruf der
antirassistischen Netzwerke "kein mensch ist illegal"
und "Libertad!" rund 13.000 Internetnutzer
die Homepage der Fluggesellschaft für mehrere Stunden
lahm gelegt. Libertad!-Mitglied Andreas Vogel, der die
Aktion angemeldet hat, muss sich nun vor dem Amtsgericht
Frankfurt wegen Nötigung und Aufruf zur Nötigung
verantworten. Im Falle einer Verurteilung würde
ein Präzedenzfall geschaffen, der künftige
Online-Proteste erschweren könnte.
"Das ist absolutes Neuland", sagte Vogels
Verteidiger Thomas Scherzfeld. "Und es ist sehr
fraglich, ob so etwas überhaupt Nötigung sein
kann." Zur Nötigung gehöre immer die
Verwerflichkeit der Tat, um strafbar zu sein. Wenn so
viele Organisationen und Persönlichkeiten gegen
die Abschiebepraxis in der BRD protestieren und diese
für unmenschlich halten, sei es sehr fraglich,
ob dies der Fall sein könnte.
Kurioserweise hatten BKA und das Justizministerium
im Vorfeld der öffentlich angekündigten und
angemeldeten Demonstration keine juristischen Möglichkeiten
gesehen, gegen die Aufrufer vorzugehen, weil sie keine
Straftat erkennen konnten. Um Ermittlungen aufzunehmen,
bedurfte es erst einer Anzeige der Lufthansa im Sommer
2001. Von den Vorwürfen Computersabotage, Datenveränderung
und Nötigung, die gegen Vogel erhoben wurden, mussten
im Verlauf der Ermittlungen die beiden ersten Punkte
wieder fallengelassen werden, da sie mit der Aktion
nichts zu tun hatten.
Inzwischen hat auch die Lufthansa offenbar das Interesse
an dem Fall verloren. "Der Fall interessiert uns
nicht mehr besonders, aber wir freuen uns trotzdem,
dass es zu einer Anklage gekommen ist", sagte Lufthansasprecher
Thomas Jachnow. Für ihn handelte es sich bei den
Online-Protesten um eine "reine Diffamierungskampagne"
unseriöser AktivistInnen. Eine "politische
Verantwortung" der Lufthansa sehe er nicht.
Für Andreas Vogel und seinen Anwalt bietet der
Prozess jedoch die Gelegenheit, das Abschiebegeschäft
der Lufthansa und Online-Proteste noch einmal in die
Öffentlichkeit zu bringen. "Die Abschiebepraxis
der Lufthansa hat sich nicht wesentlich geändert.
Die Fluggesellschaft versucht auch über Tochterfirmen,
die nicht mehr den Namen Lufthansa tragen, vermehrt
Abschiebungen abzuwickeln", sagte Vogel.
Im Verfahren wolle man die Verwerflichkeitsprüfung
dazu nutzen, um Zeugen und Sachverständige zu laden,
die über die Abschiebepraxis Auskunft geben, kündigte
Vogels Verteidiger Scherzberg an. "So können
wir die politischen Inhalte wieder in die Öffentlichkeit
tragen."
Nach eigenen Angaben von April 2000 schiebt die Lufthansa
jährlich etwa 10.000 abgelehnte AsylbewerberInnen
mit Linienflügen ab. Neuere Zahlen wollte Lufthansa-Sprecher
Thomas Jachnow gestern gegenüber der taz nicht
nennen. "ANNE BECKER
Am 20. Juni 2001 brach die Webseite www.lufthansa.com
unter einem nie da gewesenen Besucheransturm zusammen.
Um gegen die Abschiebungen mit Lufthansa-Maschinen zu
protestieren, hatten tausende Internet-NutzerInnen während
der Aktionärsversammlung des Konzerns zeitgleich
die Seiten aufgerufen. Ob es sich bei der ersten großen
Online-Demonstration in Deutschland um eine Modernisierung
des Demonstrationsrechts handelte oder um eine Straftat,
wird nun - dreieinhalb Jahre später - vor dem Amtsgericht
Frankfurt/Main verhandelt: Die Staatsanwaltschaft wirft
dem Domain-Inhaber von www.libertad.de "Nötigung"
und "Aufruf zu Straftaten" vor. Die Initiative
Libertad! hatte u.a. mit kein mensch ist illegal und
Kanak Attak zu der Demonstration aufgerufen.
Über 13.000 Personen beteiligten sich laut Anklageschrift
der Staatsanwaltschaft am 20. Juni 2001 an der Demonstration.
Manchen TeilnehmerInnen sei es gelungen, die Seiten
der Lufthansa innerhalb von zwei Stunden bis zu 25.000
Mal aufzurufen. Die OrganisatorInnen hatten eine Online-Protest-Software
programmiert, mit deren Hilfe die DemonstrantInnen automatisiert
Fluganfragen an die Datenbanken der Buchungsserver stellen
konnten. (vgl. ak 450) Die Lufthansa AG, die sich bei
der Aktionärsversammlung im Zeichen des Internet-Booms
als "Netzkonzern" präsentieren wollte,
scheute keine Mühe, um ihre Homepage erreichbar
zu halten. Zusätzliche Serverkapazitäten waren
angemietet worden; bei Überlastung schalteten die
Techniker kurzfristig zwischen verschiedenen Breitbandnetzen
hin und her. Vom Deutschen Forschungs-Netz, an das der
Großteil der Hochschulen angeschlossen ist, war
der Zugriff auf die Lufthansa-Homepage pauschal gesperrt
worden. Vielerorts waren unter lufthansa.com trotzdem
nur leere Bildschirme zu sehen: "Die Antwortzeiten
für bei der Lufthansa anfragende Interessenten
und Kunden in dem genannten Zeitraum (lagen) zeitweise
zwischen drei bis zehn Minuten, was zu einem deutlichen
Buchungsrückgang und damit verbundenen Einnahmeausfall
bei der Gesellschaft führte", so resümiert
die Anklageschrift die Wirksamkeit der Demonstration.
Vier Monate nach der Demonstration zeigte sich, dass
dies noch notwendig sein wird. Im Oktober 2001 brachen
BeamtInnen der politischen Polizei die Tür des
Frankfurter Dritte-Welt-Haus auf. In dem dort befindlichen
Libertad!-Büro sowie in der Wohngemeinschaft des
Inhabers von libertad.de beschlagnahmten die BeamtInnen
insgesamt zehn Computer sowie CD-ROMs und Festplatten.
(vgl. ak 455) Durch die Hausdurchsuchungen wurde die
Initiative, die sich gegen staatliche Repression und
für die Freiheit politischer Gefangener einsetzt,
kurzfristig arbeitsunfähig. Seitdem befinden sich
die Computer im Besitz der Frankfurter Polizei, die
keine Bereitschaft erkennen lässt, die Rechner
zurückzugeben. Vielmehr unterbreitete die Staatsanwaltschaft
Libertad! ein Angebot, das Verfahren einzustellen; allerdings
gegen ein Schuldeingeständnis, den Verzicht auf
Schadensersatz und den Verzicht auf Rückgabe der
beschlagnahmten Gegenstände. Die Initiative lehnte
das Geschäft ab, darauf hin wurde im Januar 2005
Anklage erhoben.
Jetzt geht die Auseinandersetzung in eine neue Runde.
Dreieinhalb Jahre hat Oberstaatsanwalt Jörg Claude
benötigt, um eine fünfseitige Anklageschrift
wegen der Online-Demonstration vorzulegen. Darin wird
die Auffassung vertreten, Libertad! habe "durch
Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat
- Nötigung gemäß §240 StGB - aufgefordert".
Konkret wird dem Domain-Inhaber von libertad.de vorgeworfen,
Texte und Aufrufe zur Online-Demo auf der Webseite der
Initiative publiziert zu haben. Das Strafmaß bewegt
sich bei Aufruf zu Straftaten, in diesem Falle Nötigung
der Lufthansa, zwischen Geldstrafe und drei Jahren Haft.
Als ZeugInnen will die Staatsanwaltschaft neben BeamtInnen
des Bundeskriminalamts und des Frankfurter Staatsschutzes
auch die Lufthansa-Pressesprecherin Bettina Adenauer
aufbieten. Sie wird Rede und Antwort stehen müssen.
Libertad! hat angekündigt, einen offensiven Prozess
zu führen, um das Demonstrationsrecht zu verteidigen
und auf das Ziel der Online-Demonstration hinzuweisen,
Kritik an Abschiebungen zu üben.
Weil der Protest im Internet trotz allem nur als Ergänzung
zu dem auf der Straße gedacht war, demonstrierten
Libertad! und kein mensch ist illegal im Juni 2001 auch
vor und in der Lufthansa-Aktionärsversammlung.
Wenn Protest angeklagt wird, ist es das mindeste, darauf
auch mit Protesten zu antworten. Im Zusammenhang mit
der Prozesseröffnung wird es in Frankfurt eine
Protestkundgebung geben, zu deren Teilnahme bereits
herzlich eingeladen wird.
Frankfurter Rundschau, 08.04.2005:
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/computer_und_internet/netzwerk/?cnt=657984
Protest mit Folgen
Vier Jahre nach der ersten Online-Demonstration setzt
die Frankfurter Justiz ein Verfahren gegen die Initiatoren
an
VON TORSTEN KLEINZ
Ist das Internet öffentlicher Raum? Darf man
sich online versammeln und Sitzblockaden vor Webseiten
abhalten? Fast vier Jahre nach der Online-Demonstration
gegen die Lufthansa ist jetzt ein Prozess gegen einen
der Initiatoren angesetzt worden. Am 14. Juni wird
sich der Frankfurter Andreas Thomas Vogel vor dem
Amtsgericht rechtfertigen müssen. Die Anklage
wirft ihm vor, er habe zu Straftaten aufgerufen.
Es war der 20. Juni 2001, Punkt 10 Uhr, als die Attacke
begann. Mehr als 13 000 Internet-Demonstranten waren
aufgezogen, um zeitgleich mit der Jahreshauptversammlung
der Lufthansa die Internetseite der Fluglinie zu belagern.
Mittel des Protests war eine eigens dafür geschriebene
Software. Die rief möglichst oft Seiten aus dem
Webangebot der Kranich-Airline ab - und bemühte
sich so, Leitungen und Server zu verstopfen. Die Aktion
wollte gegen Abschiebungen vom Ausländern in
Lufthansa-Maschinen demonstrieren.
Die Auswirkungen des Protests sind umstritten. Während
manche Surfer eine kaum langsamere Ladezeit der Website
spürten, schien sie für andere für
einige Minuten überhaupt nicht erreichbar zu
sein. Zeitweise trafen 67 000 Anfragen pro Sekunde
auf den Webservern ein. Die Zahl der Internetbuchungen
soll wesentlich zurückgegangen sein, Flüge
online zu bestellen, war zeitweise unmöglich
- die Webseite blieb aber online. Die Lufthansa hatte
vorgesorgt; sie fing mit kurzfristigen Sperren und
angemieteten Kapazitäten den Ansturm der Onlinedemonstranten
ab. So konnte zumindest der Imageschaden einer überrannten
Webseite vermieden werden.
Online-Protest
Formen: Virtuelle Sit-Ins haben sich nicht
durchgesetzt. Zunehmend beliebt sind dagegen Unterschriftenlisten
im
Internet. So fanden Fans 7000 Unterzeichner, die
eine Fortsetzung der Pro7-Serie "Mein neuer
Freund" forderten. Der Privatsender nahm
die Sendung daraufhin wieder ins Programm.
Umsetzung: Wer nicht viel technisches
Geschick hat, um selbst eine solche Liste aufzusetzen,
kann sich kostenlos der Dienste der Webprojekts
"Petition Online" bedienen. Die spendenfinanzierte
Seite ermöglicht es, in wenigen Minuten
eine Petition aufzusetzen und Mitstreiter zur
Hilfe zu rufen. Die virtuellen Unterschriften
werden per Mail bestätigt, Dopplungen aussortiert.
www.petitiononline.com
|
Die Online-Demonstration war ein Politikum erster
Klasse. Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz
erklärten die Aktion für rechtswidrig, da
das Versammlungsrecht nur für Treffen von Menschen
auf öffentlichen Plätzen gelte, nicht jedoch
fürs Internet. Die Organisatoren entgegneten:
"Wenn man im Internet schmutzige Geschäfte
abwickeln kann, kann man auch demonstrieren."
Auch heute ist Hans-Peter Kartenberg, Sprecher des
Projekts Libertad, vom Erfolg der Aktion überzeugt:
"Das erste Ziel hatte die Online-Demo schon vor
dem ersten Mausklick erreicht." Die neue Art
des Protests brachte den Aktiven viel Aufmerksamkeit
- und die Kritik an der Lufthansa in die Öffentlichkeit.
Auch dass sich tausende Surfer engagierten, wertet
Kartenberg als einen Erfolg.
Trotzdem hat sich die Demonstrationsform in Deutschland
nicht durchgesetzt. "Vielleicht realisieren mögliche
Nachahmer, dass es nicht unbedingt einfacher ist,
eine massenhafte Beteiligung an einer Internet-Aktion
zu erreichen, als zu einer Offline-Demonstration",
sagt der Sprecher.
Mit dem Ende des Protests war die Geschichte nicht
zu Ende. Die Lufthansa stellte Strafanzeige gegen
Unbekannt, und der Rechtsweg nahm seinen Lauf. Vier
Monate nach der Aktion durchsuchten Beamte des Staatsschutzes
Räume im Frankfurter Dritte-Welt-Haus, beschlagnahmten
Computer und Datenträger. Dann geschah lange
Zeit nichts - die Stelle zur Auswertung von Computerdaten
war überlastet. Im vergangenen Jahr bot die Staatsanwaltschaft
den Initiatoren an, das Verfahren außergerichtlich
zu beenden. Doch die lehnten ab. So wurde Anklage
erhoben gegen den Schreiner Andreas Thomas Vogel.
Der 48-Jährige hat die Internetseiten registriert,
die zur Online-Demonstation aufriefen.
Während der mehr als dreijährigen Ermittlungen
sind einige Punkte auf der Strecke geblieben: Die
Vorwürfe der Datenveränderung und der Computersabotage
schafften es nicht in die Anklageschrift. Das Grundrecht
auf Versammlungsfreiheit will die Justiz aber nicht
gelten lassen: Staatanwaltschaft und Amtsrichterin
Bettina Wild sagen, das Versammlungsrecht gelte nur
für physische Versammlungen - nicht für
virtuelle Sit-Ins. Kartenberg ist da anderer Meinung:
"Wir halten dagegen, dass die Menschen das Recht
und die Pflicht haben, jeden öffentlichen Raum
als Raum für die Menschen zu nutzen. Andreas-Thomas
Vogel und seine Verteidigung werden das im Gerichtssaal
thematisieren - durch alle notwendigen Instanzen."
Er verweist auf einen Entwurf des Europarats, der
ein Recht auf Versammlungsfreiheit auch online für
unabdingbar erklärt. Die Aussichten, dieses Argument
in der ersten Instanz erfolgreich anbringen zu können,
sind jedoch gering.
Wie man eine Attacke gegen die Lufthansa-Server veranstaltet,
machte die Lufthansa kürzlich selbst vor. Zum
Firmen-Jubiläum hatte die Fluglinie mit einer
50-Prozent-Rabattaktion gelockt. Dem anschließenden
Besucheransturm waren die Webserver nicht gewachsen
- als Entschädigung verlängerte der Konzern
seine Aktion.
www.libertad.de/online-demo/
[ document info ]
Copyright © Frankfurter Rundschau online 2005
Dokument erstellt am 07.04.2005 um 16:08:22 Uhr
Erscheinungsdatum 08.04.2005
raumzeit - monatszeitung aus
nürnberg - fürth - erlangen
http://www.raumzeit-online.de/?mode=show_article&article=731&pub=112&cat=33
"Wenn man im Internet schmutzige
Geschäfte machen kann, kann man da auch demonstrieren"
Prozess wegen Online-Demo gegen Lufthansa
Der Kranich bekam die Flügel gestutzt und lag
lahm. Jedenfalls zeitweise. Antirassistische Initiativen
hatten die Fluglinie mit dem Kranich auf den Tragflächen
ins Visier genommen und eine Demonstration gegen Lufthansa
gestartet. Nicht auf der Straße, sondern virtuell,
im Internet: eine Online-Demo. Es funktionierte tatsächlich:
Der ungewohnter Besucheransturm zwang die Website
der Lufthansa immer wieder in die Knie.
Das war am 20. Juni 2001. Der Protest richtete sich
gegen Abschiebungen mit Maschinen der Lufthansa. Nun,
bald 4 Jahre später, wird der Gefangenenhilfsorganisation
Libertad deswegen der Prozess gemacht. Libertad war
eine der Gruppen, die zu den Online-Protesten aufriefen.
Mehrere tausend Menschen klickten vor gut 4 Jahren
eifrig auf die website der Lufthansa, obwohl sie gar
kein Ticket kaufen wollten. Doch Mitte Juni 2001 ging
es weniger darum sich Infos über die Fluggesellschaft
oder Buchungen aus dem internet zu ziehen, als darum
die Lufthansa zu blockieren. Virtuell, mit einer ungewöhnlichen
Protestform, einer Online-Demonstration. Gehen nur
genügend Leute ständig auf die Homepage
der Lufthansa - eine spezielle Software erledigte
das ohne sich die Finger wund zu klicken - geht der
Server in die Knie. Warum das Ganze? Die Lufthansa
verdient sich eine goldene Nase mit Abschiebungen,
meinte die Kampagne "deportation.class"
und startete vielfältige Aktionen gegen die Abschiebungsgewinnler.
Eine davon war die Online-Demo, an der sich massenhaft
Leute beteiligten. Die Lufthansa war mächtig
genervt und erstattete Anzeige.
Fast 4 Jahre später kommt es tatsächlich
zum Prozess. Am 14. Juni 2005 wird vor dem Frankfurter
Amtsgericht verhandelt. Zugestellt wurde die Anklageschrift
dem Domaininhaber von www.libertad.de. Ihm wird vorgeworfen,
dass er auf der Webseite von libertad.de zur Online-Demonstration
aufgerufen hat. Konkreter Vorwurf: Aufruf zu Straftaten,
in diesem Fall zur Nötigung der Lufthansa.
Demonstration per Mausklick
Kein Pappenstiel, aber es hätte schlimmer kommen
können. Schließlich hatte sich das Justizministerium
kurz vor der Online-Demo eingeschaltet und sie als
Straftat der Computersabotage bezeichnet. Darauf stehen
bis zu 5 Jahre Haft. Dagegen bleibt die Anklage nun
auf niedrigerem Niveau. Hans-Peter Kartenberg von
der betroffenen Initiative Libertad kann ihr sogar
etwas Gutes abgewinnen: "Durch den Prozess können
wir das Abschiebegeschäft der Lufthansa noch
einmal thematisieren." Darauf freue er sich.
Libertad würde das jederzeit wieder machen, schließlich
war "der Protest, den wir da initiiert haben,
richtig und gut".
Es war eine ungewöhnliche Art des Protests,
die da 2001 durch die Fasern und Strippen zog, bis
hin zur Homepage der Lufthansa. Mehr als 10.000 Abschiebungen
pro Jahr führte die Lufthansa 2001 durch, meist
gegen den Willen der Flüchtlinge und MigrantInnen.
Doch häufig wird trotz Gegenwehr abgeschoben,
mit sogar tödlichen Folgen. Im Mai 1999 wurde
der 30-jährige Sudanese Amir Ageeb an Bord einer
Lufthansa-Maschine von BGS-Beamten getötet. Nur
selten wird eine Abschiebung noch an Bord eines Flugzeugs
gestoppt, obwohl der/die PilotIn dort die alleinige
Befehlsgewalt hat. Doch eine Airline verdient nicht
schlecht an diesem Geschäft. Die Abschiebemaschinerie
zu stoppen war erklärtes Ziel von "deportation.class".
Eine Aktionsform davon war die virtuelle Demonstration
gegen Lufthansa. Ausgerechnet am Tag der Aktionärsversammlung,
die live im Internet übertragen werden sollte.
Die Lufthansa hatte vorgesorgt: Sie hatte technisch
aufgerüstet und zusätzliche Server angemietet.
Das Deutsche Forschungsnetz, an das viele Universitäten
angeschlossen sind, hatte den Zugriff zur Lufthansa-Homepage
pauschal gesperrt.
www.lufthansa.com: nicht erreichbar
Ein Erfolg war die Online-Demonstration auf jeden
Fall, meint Hans-Peter Kartenberg: "Es war ein
riesiges Medienecho, es gab kaum eine Tageszeitung
in Deutschland, die darüber nicht berichtet hat
und auch weltweit kamen wir in die Schlagzeilen, zum
Beispiel in der New York Times". Neben dem medialen
Erfolg freut er sich über das technischen Gelingen:
"Es war wirklich so, dass die Lufthansa-Homepage
für gewissen Zeiten während der Aktionärsversammlung
2001 nicht erreichbar war".
Die Lufthansa bestritt das zunächst, aber die
Anklageschrift gibt Libertad recht. Dort heißt
es: "Die Antwortzeiten für bei der Lufthansa
anfragende Interessenten und Kunden in dem genannten
Zeitraum (lagen) zeitweise zwischen drei bis zehn
Minuten, was zu einem deutlichen Buchungsrückgang
und damit verbundenen Einnahmeausfall bei der Gesellschaft
führt." Laut Anklageschrift beteiligten
sich über 13.000 Personen an der Demonstration.
Manchen Teilnehmern sei es gelungen, die Seiten der
Lufthansa innerhalb von zwei Stunden bis zu 25.000
Mal aufzurufen.
Keine Versammlungsfreiheit im virtuellen Raum
Vielleicht ist auch dieser Erfolg eine Ursache
für die hartnäckige Strafverfolgung und
das große Aufsehen. Aber sicher auch deshalb,
weil es eine neue Art des Protestes war. Keine Demonstration
auf der Straße mit Füßen, sondern
virtuell per Mausklick. Angemeldet war sie ganz offiziell
per Email beim Ordnungsamt, als Versammlungsort war
www.lufthansa.com angegeben.
Die Reaktion kam vom Justizministerium. Es wies darauf
hin, dass die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit
nur für den realen öffentlichen, nicht den
virtuellen Raum gelte. Die OrganisatorInnen der Demo
setzten dagegen: "Wenn man im Internet schmutzige
Geschäfte machen kann, kann man da auch demonstrieren".
In den Prozess geht Libertad offensiv: "Wir wollen
auch eine juristische Klärung, ob es möglich
und erlaubt ist bürgerliche Grundrechte wie eine
Demonstration auch im World Wide Web wahrzunehmen",
so Hans-Peter Kartenberg.
Angeklagt ist nur Libertad, obwohl 250 Gruppen zur
Online-Demo aufgerufen hatten. Bei einer Durchsuchung
2001 wurden 10 Computer von Libertad beschlagnahmt.
Später signalisierte die Staatsanwaltschaft,
dass die Ermittlungen eingestellt werden könnten.
Die Bedingung: ein Schuldeingeständis, der Verzicht
auf die Rückgabe der Computer und eventuellen
Schadenersatz. Libertad ging darauf nicht ein.
Erst vor wenigen Wochen bekam die Initiative die
Festplatten zurück, nicht aber die Computer,
was sie als bewusste Behinderung ihrer politischen
Arbeit wertet. [ANMERKUNG: Genau umgekehrt - Die
Rechner erhielten wir zurück, aber mit ausgebauten
und einbehaltenen Festplatten]
Lufthansa: vor Gericht bisher erfolglos
In den Prozess geht Libertad guten Mutes. Vielleicht
auch, weil Lufthansa bis jetzt vor Gericht wenig Erfolg
hatte. Hans-Peter Kartenberg weist auf mehrere Verfahren
gegen antirassistische AktivistInnen durch Lufthansa
2001 hin: "Es gab eine Ausstellung im Internet
mit Plakaten, es gab in Frankfurt/Main ein Künstlerprojekt
mit einem deportation.class-Bus, der sich im Lufthansa-Layout
an Aktionen beteiligt hat." Gegen all sie habe
Lufthansa Klage eingereit, jedoch immer verloren.
Nun versucht es Lufthansa gegen den virtuellen Protest.
Während der Online-Demo hat sie die IP-Adressen
der TeilnehmerInnen registriert. Alle Computer, die
die Lufthansa-Homepage in der fraglichen Zeit aufgesucht
haben, wurden vorsorglich registriert. Doch bis jetzt
hat Lufthansa das nicht weiter verfolgt. Wohl auch,
"weil die Provider, die die Namen hätten
rausgeben müssen, nicht mitgespielt haben, weil
sie die Daten nicht rausgegeben haben", mutmaßt
Hans-Peter Kartenberg.
Mehr als 10.000 Abschiebungen mit Lufthansa waren
es 2001. Heute sind es weniger geworden. Öffentlich
ist Lufthansa sicher nicht zuletzt wegen der Kampagne
"deportation.class" eher in die Defensive
gegangen. Doch die sinkende Zahl hat vor allem andere
Gründe. Während die Lufthansa Linienflüge
für Einzelabschiebungen zur Verfügung stellt,
gibt es heut mehr und mehr Abschiebungen per Charterflug.
Lufthansa schiebt also nach wie vor ab, doch in geringerem
Umfang. Die Kampagne "deportation.class"
hat darauf reagiert und ihre Proteste ausgeweitet.
Ins Visier rückte zunehmend die LTU, die monatlich
Charterabschiebungen von Düsseldorf in die Türkei
fliegt.
AutorIn: Maike Dimar
ngo-online: 23.05.2005 -
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11113
Online-Proteste verhindern
"Online Demonstration" gegen Abschiebungen
führt zu Gerichtsprozess
23. Mai 2005
Die Menschenrechtskampagne "Libertad!"
sieht wegen einer "Online-Demonstration"
gegen die Praxis der Abschiebung durch die Lufthansa
Anfang 2001 einem Strafprozess entgegen. Bei der Aktion
waren die Internet-Seiten der Lufthansa durch massenhaftes
Aufrufen zeitweise nur schlecht erreichbar gewesen.
Absicht sei es gewesen, die "Zufahrtswege"
der Internet-Filliale des Unternehmens analog zu einer
Demonstration zu blockieren. Ein Mitglied ist wegen
der Aktion wegen Nötigung und Aufruf zur Nötigung
angeklagt.
Angeklagt sei das Libertad!-Mitglied Andreas-Thomas
Vogel wegen Nötigung und Aufruf zur Nötigung,
weil im Frühjahr 2001 auf den Internetseiten
von Libertad!, für die er als Domaininhaber eingetragen
ist, zur damaligen Online-Demonstration gegen Lufthansa
aufgerufen wurde. Gemeinsam mit "kein mensch
ist illegal" hatte "Libertad!" zum
Protest gegen das "deportation.business"
(Abschiebe-Business) der Lufthansa aufgerufen. Nach
Angaben der Kampagne hatten sich 13.000 Menschen an
der Aktion beteiligt. Die Demonstration hatte parallel
zur Jahreshauptversammlung der Lufthansa AG am 20.
Juni 2001 zwischen 10 und 12 Uhr stattgefunden.
Libertad! schrieb: "Obwohl die Mobilisierung
zur Online-Demo eine große Öffentlichkeit
erreichte - und schon im Vorfeld verschiedenste Behörden
und Institutionen alarmierte (Staatsschutz, Verfassungsschutz,
Justizministerium), gab es offensichtlich kein "öffentliches
Interesse" an der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
von Staats wegen." Erst auf Anzeige der Lufthansa
AG nach der Online-Demo sei das Verfahren eingeleitet
worden. Daraufhin sei es zu Durchsuchungen und Beschlagnahmungen
gekommen.
Ursprünglich sei neben Nötigung (§
240 StGB) auch wegen Datenveränderung (§
303a) und Computersabotage (§ 303b) ermittelt
worden. Diese "schweren Geschütze"
seien aber wieder fallengelassen worden. Von den Staatsorganen
wie der Staatsanwaltschaft, dem Bundeskriminalamt
und anderen sei während der Ermittlungen immer
wieder betont worden, dass man mit dem Verfahren juristisches
Neuland betrete und es allgemeine Bedeutung habe.
Laut Libertad! sei auch gegen die Inhaber von Domains
ermittelt worden, die die Aufruf-Website auf ihre
eigene Domain kopiert hatten.
Die Menschenrechtskampagne schrieb: "Der Versuch
der staatlichen Organe, diese elektronische Protestform
zu kriminalisieren, geht über den unmittelbaren
Zusammenhang mit der Abschiebepraxis hinaus."
Zwar habe sich die "staatsschützerische
Aufregung" gelegt, trotzdem komme dem Verfahren
"eine grundsätzliche Bedeutung" zu.
Es sei der erste Prozess, in dem von staatlicher
Seite versucht werde, virtuelle Demos, Blockaden,
"Go-ins", "Sit-ins" und andere
Demonstrationsformen im Internet abzuurteilen. "Vergleichbar
wäre die juristische Bedeutung mit den Urteilen
um die 'Mutlangen-Proteste' aus den 1980er Jahren,
als 'friedliche' Sit-Ins vor Kasernen etc. kriminalisiert
wurden", schrieb die Kampagne. "Auch da
war 'Nötigung' der Hebel, also nicht der 'Schaden',
sondern die Absicht, mit der gemeinsamen Aktivität
auch etwas bezwecken und erreichen zu wollen."
Analog zu dieser juristischen Auslegung wolle "die
politische Justiz" auch für das Internet
eine entsprechende Handhabe gegen zukünftige
Online-Demonstrationen und ähnliches haben. Dies
wiederum geschehe in dem Kontext der "ohnehin"
laufenden staatlichen Regulierung und Kontrolle des
Datenverkehrs über das Internet, wie der Speicherung
von Verbindungsdaten, eMail-Überwachung und anderem.
http://www.referendare.net/modules.php?name=News&file=article&sid=329
Kann man online demonstrieren?
Diese verfassungsrechtliche Frage beschäftigt
jetzt ein Strafgericht (!) in Frankfurt. Eine vor
vier Jahren sehr spektakuläre Online-Blockade
des Lufthansa-Internetauftritts erreicht jetzt die
erste Instanz. Damit wird der Fall für die mündliche
Prüfung im ersten und zweiten juristischen Examen
sowohl im öffentlichen Recht als auch im Strafrecht
hoch spannend.
Hintergrund ist der Transport von Abschiebefällen
durch die Lufthansa. Damals waren zwei der Abgeschobenen
zu Tode gekommen. Der Angeklagte Andreas-Thomas Vogel
rief damals auf seiner Website ->www.libertad.de
dazu auf, die Website der Lufthansa ->www.lufthansa.com
zu blockieren. Das sollte durch massenhaften Aufruf
der Website geschehen. Auf der Seite wurde auch eine
Software veröffentlicht, die den wiederholten
Aufruf der Website automatisieren konnte. Der Angeklagte
meldete die Aktion unter Angabe des Blockadezeitraums
beim Ordnungsamt und Polizei an. Als Ort gab er dabei
Adresse www.lufthansa.com an.
Der Erfolg der Aktion ist schwer zu beurteilen. Die
Lufthansa wusste von der Aktion und hatte Serverleistung
und Leitungskapazitäten hinzugemietet. Außerdem
verhinderte sie den Zugriff auf die Seite aus dem
Deutschen Forschungsnetz, an dem die Universiäten
hängen. Die Zugriffszahlen stiegen, aus einigen
Regionen war die Seite für bis zu 15 Minuten
lang nicht zu erreichen. An anderen Stellen war von
der Aktion nichts zu merken. Aus dem Gesichtspunkt
der PR war die Aktion damals ein riesiger Erfolg.
Offline.
Der Fall wird am 14. Juni 2005 am Amtsgericht Frankfurt
verhandelt. Da die Anklage vom Gericht zugelassen
wurde, geht das Gericht wohl von einer Strafbarkeit
des Handelns aus. Der Angeklagte hingegen beruft sich
auf seine verfassungsgemäßen Rechte, insbesondere
die Versammlungsfreiheit. Auf seiner Website schreibt
er: "Ich stehe stellvertretend für alle
Aktivisten der Online-Demo vor Gericht. Dabei hat
der Prozess auch eine grundsätzliche Bedeutung."
Angeklagt hat die Staatsanwaltschaft Anstiftung zur
Nötigung, §§ 240, 26 StGB. Die Richterin
erklärte im Vorfeld, dass sie die Aktion - ohne
dass es Präzedenzfälle gäbe - als Gewalt
gegen Sachen einschätzen würde. Gewalt müsse
aber nicht körperliche Gewalt meinen.
Von Karsten Voigt, Montag, 04 April 2005
Dazu folgender Hinweis auf http://www.lexexakt.de/glossar/onlinedemo.php
Online-Demo/Online-Blockade
(it.recht it.kultur)
Mit Online-Demo werden Proteste bezeichnet, die sich
des Internet als Plattform bedienen. Noch ungeklärt
ist, ob Online-Demos in Form von Denial
of Service-Attacken (DOS-Attacken) strafrechtlich
relevant sind oder unter die Versammlungs- bzw. Meinungsfreiheit
fallen.
Untersucht wird die Frage jetzt in erster Instanz
vor dem Amtsgericht Frankfurt anlässlich der
Online-Blockade der Lufthansa-Website. Hier hatten
die Betreiber der Website libertad.de mit der Aktion
"deportation.class" zu einer DOS-Attacke
gegen die Website der Lufthansa aufgerufen und entsprechende
Programme zur Verfügung gestellt. Mit der Aktion
wollten die Initatoren gegen die Abschiebung von Flüchtlingen
durch die Lufthansa protestieren. Die Staatsanwaltschaft
hat Anklage wegen Nötigung
erhoben.
Telepolis 25.05.05: http://www.telepolis.de/r4/artikel/20/20169/1.html
Europarat verabschiedet Menschenrechtsdeklaration
fürs Informationszeitalter
Stefan Krempl 25.05.2005
Grundprinzipien des Datenschutzes, der freien Meinungsäußerung
und des offenen Informationszugangs sollen auch im
Cyberspace gelten, doch Bürgerrechtlern geht
die Erklärung nicht weit genug
Die kürzlich verabschiedete Ausweitung der Europäischen
Menschenrechtskonvention auf die virtuellen Gefilde
der Datenreisenden im digitalen Zeitalter ist voll
des Lobes für das wirtschaftliche und demokratische
Potenzial der Informations- und Kommunikationstechnologien
(IuK). Sie lässt aber auch keinen Zweifel daran,
dass im Falle eines Falles die Bürgerrechte etwa
hinter dem Geistigen Eigentum von Verwertern oder
den Interessen von Strafverfolgern zurückstehen
müssen.
Der Straßburger Europarat (1) hat seinen Entwurf
für eine "politische Erklärung über
die Einhaltung der Menschenrechte in der Informationsgesellschaft"
(Der Europarat will die Menschenrechte im Cyberspace
retten (2)) vom Anfang des Jahres noch einmal überarbeitet
und Mitte Mai auf einem Gipfeltreffen in Warschau
als Erklärung des Ministerkomitees zu Menschenrechten
und rechtlichen Spielregeln der Informationsgesellschaft
(3) verabschiedet. Die Vertreter des Gremiums, dem
sich über die Grenzen Europas hinaus gut 40 Staaten
angeschlossen haben, wollen damit laut einer Mitteilung
(4) "Standards" setzen für eine von
Mobiltelefonen, dem Internet und Computern gekennzeichneten
Gesellschaft.
Es handle sich "um den ersten internationalen
Versuch, ein Rahmenwerk für dieses Feld abzustecken",
heißt es in dem Eigenlob. Man sei "Bahn
brechend" tätig geworden, indem man die
Prinzipien der bereits fünfzig Jahre alten Europäischen
Menschenrechtskonvention (5) für das Cyberzeitalter
fortgeschrieben habe. Außerdem zeige die Erklärung
auf, wie alle Mitspieler in der Informationsgesellschaft
von den Internetprovidern über Computerfirmen
und die Zivilgesellschaft bis zu den Regierungen international
kooperieren könnten bei Fragen der Zensur, des
Schutzes privater Informationen und sensibler Daten
oder anderer medienethischer Belange. Gezielt will
der Europarat mit der Deklaration einen Beitrag für
den World Summit on the Information Society (WSIS)
liefern (Noch 250 Tage bis zum 2. WSIS-Gipfel (6)),
dessen zweite Runde Mitte November in Tunis ansteht.
Schutz der Bürgerrechte:
Ja, aber...
Doch was genau besagt das achtseitige Papier? Auffällig
ist an den meisten Punkten eine "Ja, aber"-Perspektive.
Viel ist da einerseits die Rede vom Recht auf freie
Meinungsäußerung, vom Respekt vor der Privatsphäre
oder dem "Recht auf Bildung" und dem einfachen
sowie diskriminierungsfreien Zugang zu den neuen Informationstechnologien.
Sowohl die Inhalts-, als auch die bei der Abwicklung
von Telekommunikationsdiensten anfallenden Verkehrsdaten
sollen nur dann gespeichert und ausgewertet werden
dürfen, insoweit ein "Eingriff gesetzlich
vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft
notwendig ist für die nationale oder öffentliche
Sicherheit".
Andererseits werden die zunächst hoch gehaltenen
Rechte auch sehr schnell immer wieder relativiert.
Exemplarisch dafür ist der Ansatz bei der Redefreiheit.
Im Artikel 1 heißt es:
Mitgliedsstaaten sollten rechtliche und praktische
Maßnahmen beibehalten und verbessern, um staatliche
und private Zensur zu verhindern. Gleichzeitig sollten
Mitgliedsstaaten die Einhaltung des Zusatzprotokolls
zur Cybercrime-Konvention und zu anderen relevanten
Abkommen sicherstellen, die Äußerungen
rassistischer und fremdenfeindlicher Natur, die über
Computersysteme vorgenommen werden, kriminalisieren.
In diesem Zusammenhang sollen Mitgliedsstaaten Rahmenwerke
für eine Selbst- und Ko-Regulierung durch private
Akteure vorantreiben.
Genauso zwiespältig präsentiert sich der
gesonderte Artikel zum "Schutz von Eigentum".
Demnach sind die Mitgliedsstaaten zum einen angehalten,
"wo immer möglich" politische, ökonomische
oder wissenschaftliche Informationen in die "Public
Domain" zu geben, also jedermann rechtefrei zur
Verfügung zu stellen. Zum anderen erinnert sie
die Erklärung aber gleichzeitig an die besonderen
urheberrechtsrelevanten Vergehen, denen der Europarat
mit seinem umstrittenen Cybercrime-Abkommen international
einen Riegel vorschieben will (Europarat verabschiedet
Cybercrime-Abkommen (7)).
Skepsis beim E-Voting, grünes
Licht für Online-Versammlungen
Dem Eindruck, dass die versammelten Regierungen mit
gespaltener Zunge sprechen, kann sich auch die "European
Digital Rights"-Initative (EDRi (8)) nicht entziehen.
"Liest man die Deklaration genauer, bietet sie
den Internetnutzern keinerlei neuen Rechte",
monieren die Bürgerrechtler. Immer wieder sei
von der Ausbalancierung mit "Herausforderungen"
die Rede, die das Internet mit sich bringe. Zurückzustehen
hätten die Menschenrechte etwa auch "im
Bereich der Strafverfolgung oder im Kampf gegen den
Terrorismus", heißt es in der Erklärung
beispielsweise stereotyp.
Auf relatives Neuland begibt sich der Europarat allein
mit der Ausweitung des Versammlungs- und Demonstrationsrechts
auf den Cyberspace. Demnach sollten "alle Gesellschaftsgruppen
die Freiheit haben, am IuK-gestützten Gemeinschaftsleben
teilhaben, weil dieses zur Entwicklung einer starken
Zivilgesellschaft beiträgt." Die Mitgliedsstaaten
sind aufgerufen, ihre rechtlichen Regelungen so anzupassen,
dass sie "die Freiheit der IuK-gestützten
Versammlung" garantieren. Gleichzeitig sollen
sie die ebenfalls einfacher werdende Überwachung
im Rahmen der demokratischen Spielregeln verhindern.
Den Initiatoren einer der ersten großen Online-Demos
hierzulande, die sich 2001 gegen die Lufthansa-Homepage
richtete, nützt das aber nichts mehr: sie müssen
sich Mitte Juni in Frankfurt vor Gericht verantworten
(Anklage gegen E-Demonstranten (9)).
Sorgen macht sich der Europarat zudem um eine mögliche
Aufweichung des freien, geheimen und gleichen Wahlrechts
durch die Online-Stimmabgabe. Generell sehen die Regierungsvertreter
zwar auch hier eine Chance, die repräsentative
Demokratie durch eine leichtere Durchführbarkeit
von Wahlen oder Referenden zu stärken. "Sicherheits-
und Zuverlässigkeitsprobleme in Beziehung auf
einige E-Voting-Systeme" könnten die allgemeinen
Prinzipien jedoch gefährden, heben sie hervor.
Auf die Einhaltung offener und transparenter Standards
müsse daher Wert gelegt werden.
Links
(1) http://www.coe.int/
(2) http://www.telepolis.de/r4/artikel/19/19396/1.html
(3) http://www.minbzk.nl/contents/pages/42826/declaration.pdf
(4) http://press.coe.int/cp/2005/260a(2005).htm
(5) http://dejure.org/gesetze/MRK
(6) http://www.telepolis.de/r4/artikel/19/19571/1.html
(7) http://www.telepolis.de/r4/artikel/11/11083/1.html
(8) http://www.edri.org/
(9) http://www.telepolis.de/r4/artikel/19/19404/1.html
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20223/1.html
Nötigung
oder legitime Protestform?
In Frankfurt am Main steht ein Abschiebungsgegner
wegen der Organisation einer virtuellen Protestaktion
vor Gericht. Es könnte ein Präzedenzfall
werden
Harald Neuber 06.06.2005, telepolis
Die Abschiebegegner der Initiative [extern] Libertad!
fühlten sich auf der sicheren Seite, als sie
im März 2001 eine "Onlinedemonstration"
gegen die Lufthansa AG vorbereiteten ([local] Flügel
stutzen beim Online-Kranich?). Im Rahmen der Kampagne
[extern] deportation class wollten sie das Internetportal
parallel zur Aktionärshauptversammlung des Flugunternehmens
durch massenhafte und konzertierte Zugriffe lahm legen
um so gegen den Transport von Abschiebehäftlingen
durch die Lufthansa zu protestieren. "Wenn Konzerne,
die mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre größten
Filialen im Netz aufbauen, dann muss man auch genau
dort demonstrieren", hieß es in dem Aufruf
zu der Aktion.
Über mehrere Woche wurde zu dem virtuellen Protest
mobilisiert die Hauptversammlung der Lufthansa
war am 20. Juni 2001 und die Aktion wurde wie
jede "reale" Demonstration angemeldet. Eine
Bestätigung blieb aber aus, denn bei den Behörden
fühlte sich angesichts der ungewöhnlichen
Protestform niemand angesprochen. Eine indirekte Antwort
kam erst Monate nach der Aktion in Form einer
Hausdurchsuchung bei der Initiative Libertad! Neben
der Konfiszierung von mehreren Computern und Datenträgern
wurde gegen den Betreiber der Internetseiten libertad.de
und sooderso.de Anklage wegen "Anstiftung zur
Nötigung" gemäß [extern] Paragraph
240 240 StGB erhoben ([local] Anklage gegen E-Demonstranten).
Am 14. Juni findet das Verfahren am Frankfurter Amtsgericht
statt. Telepolis sprach mit dem Anwalt Thomas
Scherzberg.
Sie vertreten den Betreiber zweier Webseiten, auf
denen zu der Onlinedemonstration aufgerufen wurde.
Vier Jahre nach der Aktion steht Ihr Mandant wegen
"Anstiftung zur Nötigung" vor Gericht
...
Thomas Scherzberg: ... und schon das belegt, dass
sich die Staatsanwaltschaft hier äußerst
schwer getan hat, eine Anklage zu erheben. Zuvor hatte
sie alles versucht, das Verfahren einzustellen. Wir
wurden mit Kompromissangeboten geradezu überhäuft.
So sollte das Verfahren wegen geringer Schuld gegen
eine Geldbuße von 50 Euro eingestellt werden.
Das aber hätte ein Schuldeingeständnis
ihres Mandanten bedeutet.
Thomas Scherzberg: Das ist richtig. Es gibt in diesem
Staat nur die Möglichkeit, ein Verfahren wegen
"geringer Schuld" einzustellen, oder wegen
erwiesener Unschuld. Daher wollte mein Mandant eine
Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld nicht
akzeptieren. Ersten ist er sich keiner Schuld bewusst
und zweitens war die Beeinträchtigung der Lufthansa-Internetseite,
auf die sich die Anklage stützt, geplant. Die
Anklage wegen "Anstiftung zur Nötigung"
ist mit das Geringste, was es geben kann. Nichtsdestotrotz
bin auch ich der Meinung, dass der Angeklagte nicht
verurteilt werden kann.
Weshalb?
Thomas Scherzberg: Aus mehreren Gründen. Die
Protestaktion war Monate vorher öffentlich bekannt,
also auch den Behörden. Zudem wurde sie beim
Ordnungsamt regelgerecht angemeldet. Die Behörde
hätte also die Möglichkeit gehabt, meinem
Mandanten Beschränkungen aufzuerlegen oder die
Aktion gänzlich zu verbieten. Im vorliegenden
Fall wurde gar nichts unternommen, wohl auch, weil
man mit der Aktionsform nicht umgehen konnte. Wenn
ein Veranstalter eine Demonstration aber anmeldet
und keine behördliche Reaktion kommt, kann er
davon ausgehen, dass es keine rechtlichen Bedenken
gibt.
Es muss grundsätzlich entschieden werden, ob
im Internet ein anderes Recht gilt als auf der Straße
Gibt es denn vergleichbare Fälle, auf die Sie
sich berufen könnten?
Thomas Scherzberg: Nein, die gibt es nicht. Es gibt
jedoch alte, grundsätzlich Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichtes zu den Grenzen des Demonstrationsrechtes.
Natürlich werden wir in dieser Hinsicht mit dem
so genannten [extern] Lüth-Urteil argumentieren.
Dieses Urteil geht auf einen Streitfall zwischen
dem Hamburger Senatsdirektor Erich Lüth und einer
Produktionsfirma zurück, die 1950 einen Film
des Nazi-Regisseurs Veit Harlan bei der "Woche
des deutschen Films" zeigen wollte. Weil Harlan
während des Hitlerfaschismus auch den Propagandafilm
"Jud Süß" drehte, rief Lüth
als Vorsitzender des Hamburger Presseclubs zum Boykott
seines neuen Films auf. Die Produktionsfirma, die
Harlan inzwischen beschäftigte, erwirkte daraufhin
eine einstweilige Verfügung gegen Lüth.
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ein solcher
Boykottaufruf ein zulässiges Mittel sei.
Und diese Entscheidung wird in allen maßgeblichen
Urteilen und Kommentaren zum Grundgesetz immer wieder
angeführt. Und es ist zu Recht ein Bezugspunkt,
weil es der Meinungsfreiheit höchste Priorität
einräumt. Wenden wir das Beispiel einmal auf
den vorliegenden Fall an: Mein Mandant wollte mit
der Aktion auf einem bestimmten Umstand, nämlich
die Abschiebepraxis, aufmerksam machen. Wenn diese
Abschiebungen mit Taxen durchgeführt würden,
dann wäre es natürlich, an großen
Taxiständen zu protestieren. Damit ginge eine
Gewerbeeinschränkung der dort parkenden Taxen
einher, was ja auch ein gewollter Effekt wäre.
Bei jeder großen Demonstration ist die Einschränkung
des Straßenverkehrs oder des Betriebes ansässiger
Ladenlokale angestrebt und Teil der Veranstaltung.
Weshalb sollte bei der Lufthansa etwas anderes gelten?
Ist von der Lufthansa AG denn überhaupt ein
Schaden beziffert worden?
Thomas Scherzberg: Nein, und das ist interessant.
Auf der einen Seite wurde gegenüber der Staatsanwaltschaft
ein Buchungsrückgang "zwischen drei und
zehn Minuten" angezeigt, der durch die hohe Anzahl
von Zugriffen erzeugt worden sei. Ein Schaden wird
aber nicht beziffert. Das Gericht hat nun eine Mitarbeiterin
der Lufthansa geladen, um genau dies zu erfahren:
ob sich eine Schadenshöhe bestimmen lässt.
Die Lufthansa AG hat sich hier selbst ein Bein gestellt,
denn zunächst hatte sie behauptet, dass diese
Protestaktion für sie kein Problem sei und zu
keinen Beeinträchtigungen führen würde.
Sie tat das, weil zeitgleich zum Protest die Aktionärshauptversammlung
stattfand und eine Ansprache des Unternehmensvorsitzenden
im Netz übertragen werden sollte.
Weshalb dann die Aufregung?
Thomas Scherzberg: Die Lufthansa AG hat nicht zivilrechtlich
geklagt, weil kein Schaden feststeht. Warum die Staatsanwaltschaft
den Fall trotzdem weiter verfolgt, darüber lässt
sich nur spekulieren. Unter Umständen soll einer
neuen Protestform ein Riegel vorgeschoben werden.
Ihr Mandant beruft sich auf ein [extern] virtuelles
Demonstrationsrecht. Ist das durch bestehende Gesetze
gedeckt?
Thomas Scherzberg: Es gibt bislang weder ein Urteil
noch eine juristische Kommentierung zu einem solchen
Sachverhalt. Nur ganz wenige Experten haben sich schon
einmal damit beschäftigt, und dann auch noch
mit unterschiedlichen Meinungen. Sierk Hamann, ein
Amtsrichter und Mitbegründer der Internet-Initiative
"Freedom for Links", kam zu dem Ergebnis,
dass der vorliegende Fall im juristischen Grenzbereich
liegt und in dubio pro reo für
den Angeklagten entschieden werden muss. Auch Professor
Thomas Hören vom Institut für Information-,
Telekommunikation- und Medienrecht der Universität
Münster sieht den Vorwurf der "Anstiftung
zur Nötigung" durch nichts begründet.
Nach seiner Meinung hätten höchstens zivilrechtliche
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden
können.
Nun hat das Internet in den vergangenen Jahren immer
mehr an Bedeutung gewonnen. Müssten die bestehenden
Gesetze also dem technischen Fortschritt angepasst
werden?
Thomas Scherzberg: Es muss grundsätzlich entschieden
werden, ob im Internet ein anderes Recht gilt als
auf der Straße. Um diese Entscheidung herbeizuführen,
haben wir das Verfahren aufrechterhalten. Nach geltendem
Recht sind alle Bedingungen für eine Demonstration
erfüllt worden: Es gab einen Veranstalter und
eine Anmeldung, es wurde ein Zeitpunkt und ein Ort
sowie die Dauer der Aktion bekannt gegeben.
Also reicht das geltende Demonstrationsrecht aus?
Thomas Scherzberg: Zumindest müsste die Anwendung
des klassischen Demonstrationsrechtes auf das neue
Medium Internet durch ein Urteil und eine Kommentierung
des Gesetzes definiert werden. Dass es diese Klarheit
im vorliegenden Fall nicht gab, kommt meinem Mandanten
zugute. Er hat nicht nur im guten Glauben gehandelt,
alle Auflagen des Demonstrationsrechtes erfüllt
zu haben. Er kann sich auch auf einen Innenminister
Otto Schily berufen, der ähnliche Mittel auf
einer anderen politischen Ebene konkret gegen
Internetauftritte der NPD auch einsetzen will.
Hätte der Mandant mich also vorher konsultiert
und gefragt, ob er eine solche Aktion durchführen
darf, hätte ich das bejaht. Es gab weder vergleichbare
Fälle noch ein gegenteiliges Urteil. Es gab aber
einen Innenminister, der das gleiche Vorgehen für
andere politische Ziele propagiert. Von meinem Standpunkt
aus wäre also nichts einzuwenden gewesen
und diese Position werden wir am 14. Juni vor Gericht
vertreten.
Telepolis 10.06.2005: http://www.telepolis.de/r4/artikel/20/20287/1.html
Gehören
Online-Demos zu den Bürgerrechten?
Peter Nowak 10.06.2005
Die Stiftung bridge will Zivilcourage in der digitalen
Gesellschaft fördern und unterstützt neben
"Libertad!" die Online-Kampagne von attac
gegen Softwarepatente
Internetdemonstrationen sind eine relativ neue Protestform,
die in der nächsten Zeit an Bedeutung gewinnen
dürften. Gleichzeitig gibt es Versuche, diese
neuen Protestformen zu kriminalisieren und zu verbieten.
Eine neue Art von Zivilcourage will die Stiftung bridge
(1) mit ihren Preisen fördern. "Bridge"
steht für "Bürgerrechte in der digitalen
Gesellschaft".
Die Stiftung wurde 2003 unter dem Dach derBewegungsstiftung
(2) gegründet und hat Ende 2003 zum ersten Mal
die jährlichen 15.000,- EUR an Fördergeldern
vergeben. Anlässlich der Stiftungsgründung
wurde, abweichend vom normalen Antragsverfahren, ein
Ideenwettbewerb ausgerufen. Gewinner war der Foebud
e.V. (3) aus Bielefeld ("Wir wollen die Welt
verbessern" (4)) mit der Idee, ein Data Privatizer
(5) genanntes Gadget zu entwickeln, mit dem man RFID-Chips
und deren Lesegeräte aufspüren kann.
Gefördertes aktuelles Projekt der Online-Demo
Stop Software Patents! (6)
In der Förderrunde 2004 entschieden der Beirat
der Stifter und der Stiftungsrat zugunsten einer Anschlussförderung
zur Fortführung der RFID-Kampagne des Foebud
e.V. Als zweites Projekt wurde die von der attac AG
Wissensallmende (7) und der Grünen Jugend initiierte
Fairsharing Kampagne (8) gefördert. Bei dieser
Kampagne geht es darum, den DRM- Plänen und der
Hatz auf Filesharer in der Form zu begegnen, dass
man Alternativen dazu aufzeigt. In Anknüpfung
an die Berlin Declaration (9) von Volker Grassmuck
fordert die Fairsharing Kampagne, die Einführung
einer Pauschalabgabe, "Kulturflatrate" genannt,
und im Gegenzug die Legalisierung von P2P-Systemen.
In diesem Jahr wurde die Initiative Libertad! (10),
deren Aktivisten sich wegen einer Internetdemonstration
gegen die Abschiebepolitik der Lufthansa nächste
Woche vor Gericht verantworten müssen, von Bridge
ausgezeichnet (Nötigung oder legitime Protestform?
(11)). Überdies fördert die Stiftung dieses
Jahr zwei Projekte, die gegen Softwarepatente arbeiten
und neue Formen von Online Demonstrationen erproben.
Zum einen ist hier wieder die attac AG Wissensallmende
zu nennen, die in ihrer europaweiten Kampagne gegen
Softwarepatente zu einer neuen Form der Online-Demo
(12) aufruft. Wer gegen Softwarepatente protestieren
will, kann bis 4. Juli ein Bild von sich auf die Website
Stoppt Softwarepatente (13) posten. Aus diesen Bildern
wird wiederum ein großes Bild mit der Demonstrationsforderung
"No e-Patents" zusammengesetzt und der Öffentlichkeit
präsentiert. Je mehr Leute mitmachen, umso höher
die Auflösung des Bildes. Der aus den Fotos zusammen
gesetzte Slogan wird schließlich zwei Tage vor
der Abstimmung im Europäischen Parlament in Straßburg
als großer Banner entrollt werden.
Gefördert wird ebenfalls der Förderverein
für eine Freie Informationelle Infrastruktur
e.V. (14), der zu Website-Schließungen aufrufen,
um gegen Softwarepatente zu demonstrieren. Die Startseite
der eigenen Website soll dabei durch eine Protestnote
(15) ersetzt werden, wie der FFII dies schon einmal
erfolgreich organisiert hat. Doch der FFII belässt
es nicht nur bei Online-Demonstrationen, sondern ruft
die Menschen auch zu realen Versammlungen, z.B. in
Berlin und Brüssel, auf. Gerade weil aber immer
weniger auf nationaler Ebene entschieden wird, werden
die Fahrtwege zu Demonstrationen weiter, z.B. nach
Brüssel und somit die Beteiligung grundsätzlich
auch geringer. Daher werden Online-Demonstrationen
und das Recht darauf in Zukunft immer wichtiger.
Frank Hansen ist Gründungsstifter der Stiftung
bridge und sitzt im Beirat der Bewegungsstiftung.
Was ist das Ziel der Stiftung Bridge?
Frank Hansen: Die Stiftung bridge möchte einen
Beitrag zum Erhalt und Ausbau der Bürgerrechte
in unserer digitalisierten Welt leisten. Dazu unterstützt
die Stiftung soziale Bewegungen, die im Sinne des
Stiftungsziels arbeiten, mit Geld und Know-How. Dass
beim Thema Bürgerrechte in der schönen neuen
digitalisierten Welt einiges im Argen liegt, dürfte
spätestens seit 9/11 und den Gesetzesverschärfungen
zur so genannten Terrorbekämpfung unbestritten
sein.
Warum erachten Sie gerade den Online-Protest als
besonders förderungswürdig?
Frank Hansen: Das Internet ist mehr als ein Marktplatz
bzw. eine erweiterte Telefonleitung. Es ist ein sozialer
Raum. Daher ist die angesprochene Neudefinition von
Grundrechten längst überfällig. Dies
zeigt sich an einem der diesjährigen Förderprojekte,
nämlich Libertad! (16), die in dieser Woche wegen
ihrer Online-Demonstration "deportation.class"
gegen die Lufthansa im Jahre 2001 vor Gericht stehen
Im Gerichtsverfahren wird es nun darum gehen, ob diese
Art der Demonstration eine Form der Nötigung
darstellt. Dabei steht aber die grundsätzliche
Frage im Raum, wie man im Internet überhaupt
demonstrieren kann, ohne zu blockieren. Muss man also
online sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aufgeben,
nur weil dies im Internet-Protokoll nicht vorgesehen
ist und sich die Behörden nicht zuständig
fühlen, wenn man eine Online-Demonstration anmelden
möchte? Bis also das Online-Demonstrationsrecht
grundsätzlich geklärt ist, müssen sich
Gruppen bemühen, Wege zu finden, wie man unter
Benutzung des Internet demonstrieren kann, ohne gleich
angeklagt zu werden.
Links
(1) http://www.stiftung-bridge.de
(2) http://www.bewegungsstiftung.de
(3) http://www.foebud.org/rfid
(4) http://www.telepolis.de/r4/artikel/19/19704/1.html
(5) http://www.netzkritik.de/art/300.shtml
(6) http://www.demo.stoppt-softwarepatente.de/
(7) http://www.attac.de/wissensallmende/
(8) http://www.fairsharing.de/index_all.php
(9) http://www.fz-juelich.de/zb/index.php?index=458
(10) http://www.libertad.de
(11) http://www.telepolis.de/r4/artikel/20/20223/1.html
(12) http://www.demo.stoppt-softwarepatente.de/index3.php
(13) http://www.demo.stoppt-softwarepatente.de
(14) http://www.ffii.org/index.de.html
(15) http://noepatents.eu.org/
(16) http://www.libertad.de/
Telepolis Artikel-URL: http://www.telepolis.de/r4/artikel/20/20287/1.html
ngo-online 13.06.05 - http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11233
Abschiebungen
Flüchtlingsräte kritisieren Prozess wegen
Lufthansa-Online-Demo
13. Jun. 2005
In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren sieben
Landes-Flüchtlingsräte den am Dienstag in
Frankfurt vor dem Amtsgericht stattfindenen Prozess
wegen der Online-Demo gegen Abschiebungen durch die
Lufthansa. Wenn man im Internet Verträge abschließen
könne, müsse man dort auch demonstrieren
können, erklärten die Flüchtlingsräte
aus Saarland, Hessen, Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen,
Bayern und Berlin. Außerden bekannten sie, dass
auch sie mitdemonstriert hätten. "Da wir
aber aus unserer Alltagsarbeit wissen, dass kein Mensch
freiwillig flieht, ist es notwendig, gegen diese Abschiebungen
zu protestieren: Selbstverständlich auch im Internet",
heißt es in der Erklärung. Angeklagt ist
der Inhaber einer Domain, auf der der Aufruf zu der
Aktion veröffentlicht wurde.
Im Sommer 2001 hatten auf Initiative von "Libertad"
und "Kein Mensch ist illegal" Organisationen
und Privatleute durch ständigen Zugriff auf die
Internetseite der Lufthansa diese zum Teil lahm gelegt
und damit gegen Abschiebungen durch das Unternehmen
demonstriert.
Unabhängig von den rechtlichen Fragen fänden
die Flüchtlingsräte den Protest gegen die
Abschiebungen der Lufthansa politisch richtig und
angemessen, erklärten sie. Schließlich
transportiere die Lufthansa kein Stückgut, sondern
Menschen, die unter Zwang in ein Flugzeug verfrachtet
würden, weil ihnen in Deutschland kein Asyl gewährt
werde. Zielort sei ein Land, in dem den Abgeschobenen
Folter und Unterdrückung drohten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Domain-Inhaber den
öffentlichen Aufruf zur Nötigung vor. Die
Staatsanwaltschaft hatte auf eine Anzeige der Lufthansa
hin eine Razzia bei Libertad! durchgeführt und
dabei Computer und Datenträger beschlagnahmt.
Eine nach eigenen Angaben angebotene Einstellung des
Verfahrens gegen den Verzicht auf Rückgabe der
beschlagnahmten Gegenstände lehnte die Initiative
ab.
junge welt 14.06.2005 - http://www.jungewelt.de/2005/06-14/020.php
Philipp Mattern
»Online-Demo«
vor Gericht
Prozeß wegen virtuellem Protest gegen Abschiebegeschäft
der Lufthansa und um Grundrechte im Internet
Heute beginnt vor dem Amtsgericht Frankfurt/ Main
der Prozeß gegen die Initiatoren der bundesweit
ersten »Online-Demo«. Im Juni 2001 hatten
über 13 000 Teilnehmer mit einer virtuellen Blockade
die Internetseite der Fluggesellschaft Lufthansa zeitweise
lahmgelegt. Der Protest richtete sich gegen das »Abschiebegeschäft«
des Konzerns. Mit den Maschinen der Lufthansa werden
jährlich mehrere tausend Menschen abgeschoben,
was für die Fluggesellschaft eine lukrative Einnahmequelle
darstellt. Häufiger kam es zu Mißhandlungen
von Flüchtlingen, die sich gegen ihre Abschiebung
wehrten. Im Mai 1999 erstickte der Sudanese Amir Ageeb
an Bord einer Lufthansa-Maschine, nachdem er von BGS-Beamten
gefesselt und geknebelt wurde.
Aus Protest gegen diese Abschiebepraxis hatten die
antirassistischen Initiativen »Kein Mensch ist
illegal« und »Libertad!« im Rahmen
ihrer »stop deportation.class«-Kampagne
dazu aufgerufen, mit möglichst vielen Teilnehmern
parallel zur Eröffnungsrede der jährlich
stattfindenden Aktionärsversammlung auf die Internetseite
der Lufthansa zuzugreifen und damit ihren Server zu
überlasten.
Die »Online-Demo« wurde bei Ordnungsamt
und Polizei in Köln formgerecht als Demonstration
angemeldet. Auf den Homepages der Initiatoren wurde
eine Software bereitgestellt, welche den Demonstranten
ein automatisches Zugreifen auf die Internetseite
der Lufthansa ermöglichte.
Nach geglücktem Protest und kurzzeitiger Blockade
der Lufthansa-Homepage fanden im Oktober 2001 Hausdurchsuchungen
des polizeilichen Staatsschutzes im Frankfurter Büro
von »Libertad!« und in den Wohnräumen
des Anmelders ihrer Internet-Domain statt. Mehrere
Computer und Speichermedien wurden beschlagnahmt.
Nach über dreijähriger Ermittlungszeit erhob
die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Dezember letzten
Jahres gegen den Domain-Inhaber Anklage wegen »Nötigung«
und der »öffentlichen Aufforderung zu Straftaten«.
Neben der Skandalisierung des Abschiebegeschäftes
der Lufthansa haben die Veranstalter der »Online-Demo«
mit ihrer Protestform auch ein anderes Thema angeschnitten:
In der nun beginnenden Verhandlung wird erstmals ausgiebig
die Frage behandelt, inwiefern das Internet einen
virtuellen öffentlichen Raum darstellt und in
welcher Weise dort Grundrechte wie die Versammlungs-
und Demonstrationsfreiheit gelten. Sollte die Entscheidung
zu Lasten der Angeklagten ausfallen, drohen Geld-
oder Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren
Haft.
»Libertad!« und der Beschuldigte kündigten
unterdessen an, auch den bevorstehenden Prozeß
zu nutzen, um die Abschiebepraxis und die Beteiligung
der Fluggesellschaft öffentlich zu kritisieren.
camp tendenz, Zeitung der JundgemokratInnen/Junge
Linke
Sondernummer, Sommer 05
Abschiebungen
vor Gericht
Online Protest wird "real life" verfolgt
Am 14. Juni 2005 wird in Frankfurt am Main der Prozess
gegen Andreas-Thomas Vogel eröffnet. Er wird
als Registrant zweier Homepages stellvertretend für
die TeilnehmerInnen und InitiatorInnen der Online-Demonstration
gegen Lufthansa im Jahre 2001 von der Fluggesellschaft
angeklagt.
Im Rahmen der "deportation class Kampagne"
hatten das "kein mensch ist illegal"-Bündnis,
zusammen mit um die 250 weiteren Organisationen und
der Gruppe libertad! zu einer bis dahin völlig
neuen Protestform gegen die saubere Airline aufgerufen:
Im Internet sollte am 20. Juni 2001 zeitgleich mit
der Jahreshauptversammlung der Aktionäre die
Internetpräsenz der Lufthansa aufgerufen werden,
um die Seite zu verlangsamen oder gar wegen Überlastung
offline zu schicken.
Neben der Veröffentlichung des Aufrufs ist essenzieller
Bestandteil der Klage die ebenfalls auf der Homepage
libertad.de bereitgestellte "Protestsoftware"
eine kleines Programm, dass Mehrfachanfragen
an die angeforderte Adresse der Lufthansa beschleunigen
sollte und wohl auch hat:
Mutmaßlich 13.000 Menschen beteiligten sich
an der Aktion und verursachten um die 1,2 Millionen
Zugriffe auf die Seite.Die daraus folgende Übertragungsdauer
der Inhalte führte so die Anklageschrift
der Lufthansa "zu deutlichem Buchungsrückgang".
Zumindest für die Computer im Deutschen Forschungs-Netz
(DFN), über das die meisten Universitäten
vernetzt sind, war der Zugriff mutmaßlich wegen
Sperrung der IP-Adressen nicht möglich. Die Vermutung,
das studentische Protestpotential solle damit ausgesperrt
bleiben, liegt nahe, kann aber nicht belegt werden.
Das Gericht wird über die Vorwürfe der Nötigung
und Anstiftung zur Nötigung zu entscheiden haben.
Spannend wird die Verhandlung in mehrfacher Hinsicht,
denn sie wird für die künftige Spruchpraxis
für Internetprotest wegweisend sein.
Werden Aufrufe zu Online-Demos künftig bestraft
werden? Ist es gar eine Gewaltanwendung koordiniert
eine Internetpräsenz anzuklicken? Werden künftig
womöglich einzelne User zur Verantwortung gezogen?
Eine nicht ganz unwahrscheinliche Perspektive, hatte
die Lufthansa doch laut Presseerklärung von libertad!
erfolglos versucht, die Daten der Anfragenden von
den Providern zu bekommen. Ein Unterfangen, das heute
wegen zahlreicher Gesetzesänderungen zumindest
bei polizeilichen Ermittlungen denkbar wäre.
Die BetreiberInnen der "deportation class Kampagne"
jedenfalls bestehen darauf:Auch im Internet muss es
Versammlungsfreiheit geben: "Wenn Konzerne, die
mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre größten
Filialen im Netz aufbauen, dann muss man auch genau
dort demonstrieren."
Eine Frage auch der Freizügigkeit, also dem Recht,
auch virtuell jederzeit dorthin zu gehen, wo man will.
Es muss allen gleichermaßen möglich sein,
auf öffentliche Seiten zuzugreifen!
Real Life Abschiebung geht
weiter
Während über Strafen bei Protest verhandelt
wird, geht das legale Geschäft der Fluggesellschaften
beispielhaft LTU und Lufthansa mit den
Abschiebungen weiter. Die "deportation class
Kampagne", ist weiterhin nötiger denn je:
Allein 2004 wurden über 21.000 Abschiebungen
auf dem Luftweg durcgeführt. Viele der abzuschiebenden
Flüchtlinge wehren sich gegen den Transport in
Unrechtsstaaten und Armut, werden von BGS Beamten
gefesselt und brutal behandelt. Bereits 2004 fand
ein ganz anderer exemplarischer Prozess um die Abschiebung
statt: Der Tod von Aamir Ageeb, der 1999 bei seiner
Abschiebung gefesselt und von den "begleitenden"
Bundesgrenzschutz-Beamten in den Flugsitz gedrückt
wurde bis er erstickte, wurde als Körperverletzung
mit Todesfolge angesehen die Täter können
mit einer gemilderten Strafe von neun Monaten Freiheitsstrafe
zur Bewährung weiterhin ihren "Dienst"
tun.
Protest und Solidarität
tut not!
Kundgebung am 14. Juni 2005 am Amtsgericht Frankfurt.
Mehr Infos unter: www.libertad.de/online-demo
Astrid Papendick