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Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit!
   
Deportation Class
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Stoppen wir das Abschiebegeschäft
 
   
Presseberichterstattung zum bevorstehenden Prozess wegen Internet-Demo gegen das Abschiebegeschäft

 

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Artikel & anderes

[Vor Prozessbeginn ] - [ Zum 1. Verhandlungstag ] - [ 2. Verhandlungstag/Urteil ] - [ nach Freispruch ]



Anklage gegen E-Demonstranten
Harald Neuber 09.02.2005 - Telepolis: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19404/1.html

In Frankfurt am Main stehen die Organisatoren einer "Onlinedemonstration" vor Gericht. Die Angeklagten berufen sich auf das Versammlungsrecht Dreieinhalb Jahre nach einer "Onlinedemonstration" (Kein digitaler Sturzflug des Kranich?) gegen die Lufthansa AG müssen sich die Initiatoren nun vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main erhob Anklage gegen den Anmelder der Domains sooderso.de und libertad.de. Auf beiden Internetseiten war im Sommer 2001 zu dem virtuellen Protest gegen die das Reiseunternehmen aufgerufen worden, weil dieses nach Meinung der Demonstranten mit dem Transport von Abschiebehäftlingen verdiene. Nachdem die verantwortliche Organisation einen Vergleich im Mai vergangenen Jahres abgelehnt hatte, da die Anklage dann hätte anerkannt werden müssen, wurde vor wenigen Wochen der Strafantrag gestellt. Der Seiteninhaber wird sich in Kürze stellvertretend für die Organisation wegen "Anstiftung zur Nötigung", strafbar nach Paragraph 240 StGB, verantworten müssen. Der Fall ist ein Novum in der bundesdeutschen Justiz, denn nie zuvor wurde hierzulande ein Rechtsstreit um Legitimation und Folgen einer solchen virtuellen Protestaktion gegen ein Unternehmen ausgefochten.

Ein Aufruf zur Online-Demo von Libertad!

Von März 2001 an hatte die Antirassismusinitiative Libertad! zu der "Onlinedemonstration" gegen die Lufthansa AG mobilisiert. Für den Tag der Hauptversammlung des Flugunternehmens, den 20. Juni 2001, wurden Aktivisten öffentlich aufgerufen, von ihren Heimcomputern aus das kommerzielle Internetportal des Unternehmens zu blockieren. Durchgeführt werden sollte die versuchte Blockade mit einem Programm, das potentiellen Demonstranten auf den Seiten der Organisatoren zur Verfügung gestellt wurde (es handelte sich nicht, wie irrtümlich zunächst berichtet wurde, um einen DoS-Angriff, sondern um ein Programm, das automatisch eine Webseite aufruft und sie dadurch, wenn dies viele machen, langsam oder zeitweise unzugänglich machen kann - Anm. der Redaktion).

Libertad! versuchte damals, sich weder politisch noch strafrechtlich angreifbar zu machen. Gegenüber Telepolis erklärte die "stellvertretende Versammlungsleiterin" Anne Morell, Libertad! lehne Programme ab, die fremde Rechner ohne das Wissen der jeweiligen User einbänden. Die Aktion wollte sie als "elektronische Abstimmung gegen das Abschiebegeschäft" verstanden wissen. Und schließlich sollte das Lufthansa-System auch nicht durch Viren oder Trojaner-Programme geschädigt werden.

Den Organisatoren ging es nach eigenem Bekunden darum, das Portal der Lufthansa AG zu blockieren - was allerdings nicht gelungen war (Kein digitaler Sturzflug des Kranich?). Weil das Unternehmen jährlich schätzungsweise 10.000 abgelehnte Asylbewerber aus der Haft heraus in ihre Herkunftsländer transportiere, verdiene es mit am "Abschiebegeschäft". Nach Angaben der Lufthansa AG soll das Onlineportal in diesem Jahr ein Viertel der Buchungen abwickeln.

Wenn Konzerne, die mit Abschiebung Geld verdienen, ihre größten Filialen im Netz aufbauen, dann muss man auch genau dort demonstrieren. Auszug aus einem Aufruf zu der virtuellen Protestaktion Unterstützt wurde die Aktion nach Angaben von Libertad! von "rund 250 Gruppen und Einzelpersonen aus den Bereichen der Menschenrechtsarbeit, der Asylpolitik, von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen".

Internet als öffentlicher Raum

Das so ins Visier genommene Unternehmen reagierte prompt. Die Lufthansa AG verurteilte die "Onlinedemonstration" als "aggressive Initiative" und "terroristische Hackerattacke". Dabei war lange unklar, auf welchen Straftatbestand sich die von vornherein angekündigte Anklage stützen könnte. Mit dem Vorwurf der "Aufforderung zur Nötigung" bewegt sich die Staatsanwaltschaft sicherlich noch am unteren Ende der Skala (Staatsschutz wittert Terror im Netz). Die Anklage wollen die Organisatoren trotzdem nicht anerkennen. Man blicke dem Prozess "politisch und moralisch souverän" entgegen, heißt es in einer Erklärung zum bevorstehenden Prozess.

Libertad! beruft sich vor allem auf das Versammlungsrecht - auch wenn das Justizministerium (Justizministerium verneint Recht zur Online-Demo) und die Polizei, bei der die Protestaktion damals ohne Erfolg angemeldet wurde, dieses Recht nur auf den "realen öffentlichen, und nicht den virtuellen Raum" bezieht.

Hans-Peter Kartenberg, Sprecher der Initiative, will mit dem bevorstehenden Prozess auch die Definition des Internets als öffentlichen Raum verteidigen. Zum einen wickele die Lufthansa AG dort einen großen Teil ihres Geschäftes ab, "zum anderen werden im Internet Meinungen ausgetauscht und es finden Aktionen statt", so Kartenberg im Gespräch mit Telepolis. Eine Protestaktion im Onlineportal der Lufthansa AG sei daher ebenso legitim wie eine Demonstration vor dem realen Firmensitz. Der Prozess wird zeigen, ob sich diese Haltung bestätigt. Schon jetzt, sagt Kartenberg, hätten sich aber Juristen gemeldet, die das Verfahren mit Interesse verfolgten.


Jahre später: Anklage nach Online-Demo - Velten Schäfer - Neues Deutschland 25.01.05

Mehr als drei Jahre nach der »Tat« folgt nun das gerichtliche Nachspiel.

Wie am Wochenende bekannt wurde, soll sich die Frankfurter Initiative "Liberdad!"demnächst gerichtlich wegen eines Blockade-Aufrufs gegen die Internet-Seite der Lufthansa im Sommer 2001 verantworten.
Dem damals für die Internet-Seite der Gruppe zuständigen Mitarbeiter wird von der Staatsanwaltschaft Nötigung und Aufruf zu Straftaten vorgeworfen. Im Prozess würde es vor allem um einen dort
veröffentlichten Aufruf gehen, den Online-Auftritt der Lufthansa durch massenhaftes Abfragen der Seite für einen Zeitraum von zwei Stunden lahm zu legen. Die Gruppe »Liberdad!« wollte seinerzeit in Kooperation mit anderen Initiativen wie »Kein Mensch ist illegal!« darauf aufmerksam machen, dass die Lufthansa an der aus Sicht der Kritiker inhumanen Abschiebepraxis Deutschlands viel Geld verdiene.

Dazu wurde im Internet ein Programm zur freien Verfügung gestellt, das die Lufthansa-Seite automatisch in schneller Folge abrufen und so für Überlastung sorgen sollte. Auf der »Liberdad«-Seite, so Gruppen-Sprecher Hans-Peter Kartenberg, war allerdings nicht das Programm selbst herunterzuladen; vor Gericht solle es nur um den Aufruf gehen.
Das Unternehmen hatte den Internet-Auftritt dann selbst kurzzeitig vom Netz genommen. Die Aktion war damals breit angekündigt und als »Demonstration« angemeldet worden. Über die Zulassung der Klage müssen jetzt Amtsrichter in Frankfurt (Main) entscheiden.


Einfach in den Nicht-Streik treten
Mit Verängstigten kämpfen - die Linke auf der Suche nach neuen Aktionsformen
Von Velten Schäfer - Neues Deutschland 14.01.05


Was ist ein »Unstrike«, was eine »Online-Demo«? Gerade die in - oder gegen - Unternehmen agierende Linke braucht in Zeiten eingeschüchterter Arbeitnehmer neue Aktionsformen. Ein Blick über den Tellerrand.
Am leichtesten wäre es, wenn sich die Welt verhielte wie ein Song von Udo Lindenberg: »Commander Superfinger«. In dem Stück aus den 80ern geht es darum, wie ein Cyber-Terrorist mit ein paar Tastenanschlägen alles klar macht für eine bessre Welt.
Der Ruf nach »neuen Aktionsformen« begleitet die Linke seit einem Jahrzehnt. Auch auf dem Kongress der Gewerkschaftslinken, der heute in Stuttgart beginnt, wird die Suche nach neuen Wegen zu Mitstreitern und Öffentlichkeit Gegenstand einer Arbeitsgruppe sein.

Verstoß gegen die Kleiderordnung
Gerade im Gewerkschaftsspektrum, glaubt Mag Wompel, sind neue Aktionsformen vonnöten. Aktionen, die sich unter Bedingungen durchführen lassen, die das traditionelle Mittel des >regulären< Streiks verbieten. Und solche Bedingungen greifen immer mehr um sich.
Ein gelungenes Beispiel sieht die Macherin der Internet-Plattform »Labournet« im »Unstrike« - dem Nicht-Streik, mit dem kanadische Beschäftigte der notorisch gewerkschaftsfeindlichen Kaffeehauskette »Starbucks« vor einigen Jahren die Kunden auf ihre Belange aufmerksam gemacht haben. Die Mitarbeiter des Konzerns, der großen Wert auf ein einheitlich-properes Erscheinungsbild der Angestellten legt, erschienen nicht im Corporate-Outfit, sondern in Räuberzivil: gefärbte Haare, Tätowierungen, Kaffeeausschank im Morgenmantel. Obwohl also ganz normaler Betrieb herrschte, hatten die Beschäftigten vielfach Gelegenheit, den amüsierten und daher aufgeschlossenen Kunden den Grund für den Mummenschanz zu erläutern.
Wenn die Angst um den eigenen Job die Wut über dortige Zumutungen übersteigt, sind niedrigschwellige Aktionen gefragt. Wie wäre es damit, Betriebsversammlungen in der Öffentlichkeit abzuhalten, zum Beispiel im Kassenbereich eines Supermarktes? Solche Ideen finden sich in einem auf Labournet veröffentlichten Papier der in ver.di aufgegangenen Gewerkschaft HBV. Denkbar sind auch neue Formen des Bummelstreiks. Etwa die individuelle Beschwerde beim Betriebsrat, die aber eine ganze Abteilung gemeinsam wahrnimmt. Während einer vorspricht, warten die anderen vor der Tür.
Neue Anstöße für linke Politik gibt seit Ende der Neunziger auch die globalisierungskritische Szene. Im Unterschied zur Gewerkschaftsarbeit werden die Konzerne dabei von außen kritisiert, da diese Szene in den Unternehmen kaum Rückhalt hat.

Ideen aus der No-Global-Szene
Unter Berücksichtigung der im Medienkapitalismus explodierten Bedeutung von Produkt- und Firmenimages hat diese Szene die alte Idee des Boykotts modernisiert. Marken, Logos und zur Marke gewordene Slogans werden in einer oft witzigen Weise bis zur Kenntlichkeit entstellt. Gerade Werbeplakate lassen sich - ob am Bildschirm oder nachts mit Leim und Leiter - dementsprechend verändern. Auch dieses Feld haben die Starbucks-Leute bearbeitet: Sie persiflierten das Firmenlogo in »Warbucks« und machten das alternative Signet über Anstecker und Internet publik. Solche Aktionen können bei kleinem Einsatz große Wirkung zeigen: Nicht Proteste der Sweatshop-Arbeiter, sondern »üble Nachrede« im reichen Westen hat einige Multis dazu bewegt, einen - wenn auch alibihaften - Sozialkodex für die Auslandsproduktion in Kraft zu setzen.

Dem E-Business mit E-Demos begegnen?
Doch was ist mit Commander Superfinger? Im Unterschied zu der Zeit, in der Lindenberg den Song schrieb, besteht heute tatsächlich eine globale Datenvernetzung. Als Diskussionsplattform leistet das Internet auch der Linken gute Dienste - doch als Raum tatsächlicher politischer Aktionen hat sich das Netz noch kaum erwiesen.
Dabei gab es in Deutschland zumindest einen viel versprechenden Ansatz: die von antirassistischen Gruppen organisierte »Internet-Demonstration« gegen Abschiebungen im Rahmen der »Deportation Class«-Kampagne gegen die Lufthansa im Jahr 2001. Mittels eines herunterzuladenden Programms, das die Lufthansa-Seiten in schnellem Rhythmus automatisch abfragte, sollte das Portal lahm gelegt werden. Der Erfolg war nicht messbar, weil das Unternehmen die Seite vor der angekündigten Aktion selbst offline stellte - dafür folgte Monate später eine Razzia wegen »Nötigung« und die Beschlagnahme mehrerer Rechner.
Über drei Jahre später läuft das Verfahren noch immer. Gegen ein Geständnis, einen Verzicht auf die beschlagnahmten Computer und auf jeden Schadensersatz, berichtet Hans-Peter von der Initiative »Liberdad«, die die Aktion seinerzeit mitorganisierte, wäre es eingestellt worden. Doch darauf wollten sich die Betroffenen nicht einlassen, »auch, um diese empfehlenswerte und effektive Protestform rechtlich einmal klären zu lassen«. Einsetzbar sei sie jedenfalls gegen alle Firmen, die über das Internet Produkte anbieten - warum nicht auch in einem Arbeitskampf? Die tatsächlichen Teilnehmer wären so leicht nicht zu ermitteln.


Antirassistischer Online-Protest vor Gericht
Anklage wegen Nötigung: Nach einer Online-Demo gegen die Lufthansa-Abschiebepraxis droht erstmals ein juristisches Nachspiel

BERLIN taz Zum ersten Mal in der deutschen Justizgeschichte droht einem Organisator einer Online-Demonstration eine Geldstrafe. Aus Protest gegen die Abschiebepraxis der Lufthansa hatten im Juni 2001 nach einem Aufruf der antirassistischen Netzwerke "kein mensch ist illegal" und "Libertad!" rund 13.000 Internetnutzer die Homepage der Fluggesellschaft für mehrere Stunden lahm gelegt. Libertad!-Mitglied Andreas Vogel, der die Aktion angemeldet hat, muss sich nun vor dem Amtsgericht Frankfurt wegen Nötigung und Aufruf zur Nötigung verantworten. Im Falle einer Verurteilung würde ein Präzedenzfall geschaffen, der künftige Online-Proteste erschweren könnte.

"Das ist absolutes Neuland", sagte Vogels Verteidiger Thomas Scherzfeld. "Und es ist sehr fraglich, ob so etwas überhaupt Nötigung sein kann." Zur Nötigung gehöre immer die Verwerflichkeit der Tat, um strafbar zu sein. Wenn so viele Organisationen und Persönlichkeiten gegen die Abschiebepraxis in der BRD protestieren und diese für unmenschlich halten, sei es sehr fraglich, ob dies der Fall sein könnte.

Kurioserweise hatten BKA und das Justizministerium im Vorfeld der öffentlich angekündigten und angemeldeten Demonstration keine juristischen Möglichkeiten gesehen, gegen die Aufrufer vorzugehen, weil sie keine Straftat erkennen konnten. Um Ermittlungen aufzunehmen, bedurfte es erst einer Anzeige der Lufthansa im Sommer 2001. Von den Vorwürfen Computersabotage, Datenveränderung und Nötigung, die gegen Vogel erhoben wurden, mussten im Verlauf der Ermittlungen die beiden ersten Punkte wieder fallengelassen werden, da sie mit der Aktion nichts zu tun hatten.

Inzwischen hat auch die Lufthansa offenbar das Interesse an dem Fall verloren. "Der Fall interessiert uns nicht mehr besonders, aber wir freuen uns trotzdem, dass es zu einer Anklage gekommen ist", sagte Lufthansasprecher Thomas Jachnow. Für ihn handelte es sich bei den Online-Protesten um eine "reine Diffamierungskampagne" unseriöser AktivistInnen. Eine "politische Verantwortung" der Lufthansa sehe er nicht.

Für Andreas Vogel und seinen Anwalt bietet der Prozess jedoch die Gelegenheit, das Abschiebegeschäft der Lufthansa und Online-Proteste noch einmal in die Öffentlichkeit zu bringen. "Die Abschiebepraxis der Lufthansa hat sich nicht wesentlich geändert. Die Fluggesellschaft versucht auch über Tochterfirmen, die nicht mehr den Namen Lufthansa tragen, vermehrt Abschiebungen abzuwickeln", sagte Vogel.

Im Verfahren wolle man die Verwerflichkeitsprüfung dazu nutzen, um Zeugen und Sachverständige zu laden, die über die Abschiebepraxis Auskunft geben, kündigte Vogels Verteidiger Scherzberg an. "So können wir die politischen Inhalte wieder in die Öffentlichkeit tragen."

Nach eigenen Angaben von April 2000 schiebt die Lufthansa jährlich etwa 10.000 abgelehnte AsylbewerberInnen mit Linienflügen ab. Neuere Zahlen wollte Lufthansa-Sprecher Thomas Jachnow gestern gegenüber der taz nicht nennen. "ANNE BECKER

taz Nr. 7586 vom 9.2.2005, Seite 6, 102 Zeilen (TAZ-Bericht), ANNE BECKER


---ak - analyse + kritik - Zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 492 / 18.2.2005 - http://www.akweb.de/ak_s/ak492/19.htm

Online-Demo vor Gericht
Ziviler elektronischer Widerstand oder Computersabotage?

Am 20. Juni 2001 brach die Webseite www.lufthansa.com unter einem nie da gewesenen Besucheransturm zusammen. Um gegen die Abschiebungen mit Lufthansa-Maschinen zu protestieren, hatten tausende Internet-NutzerInnen während der Aktionärsversammlung des Konzerns zeitgleich die Seiten aufgerufen. Ob es sich bei der ersten großen Online-Demonstration in Deutschland um eine Modernisierung des Demonstrationsrechts handelte oder um eine Straftat, wird nun - dreieinhalb Jahre später - vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main verhandelt: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Domain-Inhaber von www.libertad.de "Nötigung" und "Aufruf zu Straftaten" vor. Die Initiative Libertad! hatte u.a. mit kein mensch ist illegal und Kanak Attak zu der Demonstration aufgerufen.

Über 13.000 Personen beteiligten sich laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft am 20. Juni 2001 an der Demonstration. Manchen TeilnehmerInnen sei es gelungen, die Seiten der Lufthansa innerhalb von zwei Stunden bis zu 25.000 Mal aufzurufen. Die OrganisatorInnen hatten eine Online-Protest-Software programmiert, mit deren Hilfe die DemonstrantInnen automatisiert Fluganfragen an die Datenbanken der Buchungsserver stellen konnten. (vgl. ak 450) Die Lufthansa AG, die sich bei der Aktionärsversammlung im Zeichen des Internet-Booms als "Netzkonzern" präsentieren wollte, scheute keine Mühe, um ihre Homepage erreichbar zu halten. Zusätzliche Serverkapazitäten waren angemietet worden; bei Überlastung schalteten die Techniker kurzfristig zwischen verschiedenen Breitbandnetzen hin und her. Vom Deutschen Forschungs-Netz, an das der Großteil der Hochschulen angeschlossen ist, war der Zugriff auf die Lufthansa-Homepage pauschal gesperrt worden. Vielerorts waren unter lufthansa.com trotzdem nur leere Bildschirme zu sehen: "Die Antwortzeiten für bei der Lufthansa anfragende Interessenten und Kunden in dem genannten Zeitraum (lagen) zeitweise zwischen drei bis zehn Minuten, was zu einem deutlichen Buchungsrückgang und damit verbundenen Einnahmeausfall bei der Gesellschaft führte", so resümiert die Anklageschrift die Wirksamkeit der Demonstration.

Versammlungsort: www.lufthansa.com
Schon im Vorfeld war es zu Kontroversen über die Legalität der neuen Protestform gekommen: "Die Bundesregierung spricht einer solchen Demonstration im virtuellen Raum ihre Rechtmäßigkeit ab", erklärte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums, denn: "Die im Artikel 8 Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit ist nur auf die physische Anwesenheit im realen öffentlichen, und nicht im virtuellen Raum zu beziehen." Das Ministerium riet der Lufthansa AG zur Anzeige und wies darauf hin, dass Datenveränderung als Computersabotage mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet würde. Die OrganisatorInnen indes pochten auf ihr Recht und argumentierten, das Netz sei ein öffentlicher Raum wie das Straßenland: "Wenn man im Internet schmutzige Geschäfte machen kann, kann man da auch demonstrieren." Um die Legalität zu unterstreichen, hatten die OrganisatorInnen vorab garantiert, dass keine Daten zerstört werden und jeder Demonstrationsteilnehmer durch seine IP-Adresse erkennbar sein werde. Die Demo war öffentlich angekündigt und beim Ordnungsamt Köln per Email angemeldet worden ("Versammlungsort: www.lufthansa.com"). Von den Strafandrohungen zeigten sich die OrganisatorInnen unbeeindruckt. Sie wiesen darauf hin, dass das Demonstrationsrecht "auch historisch gegen den Widerstand der Mächtigen durchgesetzt wurde".

Vier Monate nach der Demonstration zeigte sich, dass dies noch notwendig sein wird. Im Oktober 2001 brachen BeamtInnen der politischen Polizei die Tür des Frankfurter Dritte-Welt-Haus auf. In dem dort befindlichen Libertad!-Büro sowie in der Wohngemeinschaft des Inhabers von libertad.de beschlagnahmten die BeamtInnen insgesamt zehn Computer sowie CD-ROMs und Festplatten. (vgl. ak 455) Durch die Hausdurchsuchungen wurde die Initiative, die sich gegen staatliche Repression und für die Freiheit politischer Gefangener einsetzt, kurzfristig arbeitsunfähig. Seitdem befinden sich die Computer im Besitz der Frankfurter Polizei, die keine Bereitschaft erkennen lässt, die Rechner zurückzugeben. Vielmehr unterbreitete die Staatsanwaltschaft Libertad! ein Angebot, das Verfahren einzustellen; allerdings gegen ein Schuldeingeständnis, den Verzicht auf Schadensersatz und den Verzicht auf Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände. Die Initiative lehnte das Geschäft ab, darauf hin wurde im Januar 2005 Anklage erhoben.

Jetzt geht die Auseinandersetzung in eine neue Runde. Dreieinhalb Jahre hat Oberstaatsanwalt Jörg Claude benötigt, um eine fünfseitige Anklageschrift wegen der Online-Demonstration vorzulegen. Darin wird die Auffassung vertreten, Libertad! habe "durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat - Nötigung gemäß §240 StGB - aufgefordert". Konkret wird dem Domain-Inhaber von libertad.de vorgeworfen, Texte und Aufrufe zur Online-Demo auf der Webseite der Initiative publiziert zu haben. Das Strafmaß bewegt sich bei Aufruf zu Straftaten, in diesem Falle Nötigung der Lufthansa, zwischen Geldstrafe und drei Jahren Haft. Als ZeugInnen will die Staatsanwaltschaft neben BeamtInnen des Bundeskriminalamts und des Frankfurter Staatsschutzes auch die Lufthansa-Pressesprecherin Bettina Adenauer aufbieten. Sie wird Rede und Antwort stehen müssen. Libertad! hat angekündigt, einen offensiven Prozess zu führen, um das Demonstrationsrecht zu verteidigen und auf das Ziel der Online-Demonstration hinzuweisen, Kritik an Abschiebungen zu üben.

Präzedenzfall Internet- Demonstration
Die Online-Demonstration hatte einige internationale Vorbilder. Das New Yorker Electronic Disturbance Theatre koordiniert seit Jahren "zivilen elektronischen Widerstand" im Internet. In Deutschland hat die Online-Demonstration bislang leider keine NachahmerInnen gefunden. Von Medien- und PolitikwissenschaftlerInnen sowie JuristInnen wurde das Phänomen allerdings ausführlich in Fachzeitschriften diskutiert; die Aktion war auch Thema von Dissertationen. Mit dem Prozess wird Internet-Protest in Deutschland nun erstmals eine juristische Würdigung erhalten. Es wird darum gehen, ob Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, auch im Internet übertragbar sind, wie es u.a. der Richter und Experte für Online-Recht, Sierk Hamann, fordert. Auf Grund des Präzedenzcharakters werden Internet-Rechtsexperten das Verfahren genau beobachten. Die zuständige Amtsrichterin indes ist bislang nicht als Fachfrau für Internet-Recht in Erscheinung getreten. Bekannt ist sie vielmehr durch ihre konsequente Aburteilungen von DemonstrantInnen, die während des Irak-Kriegs an der US-Airbase in Frankfurt protestiert hatten.

Weil der Protest im Internet trotz allem nur als Ergänzung zu dem auf der Straße gedacht war, demonstrierten Libertad! und kein mensch ist illegal im Juni 2001 auch vor und in der Lufthansa-Aktionärsversammlung. Wenn Protest angeklagt wird, ist es das mindeste, darauf auch mit Protesten zu antworten. Im Zusammenhang mit der Prozesseröffnung wird es in Frankfurt eine Protestkundgebung geben, zu deren Teilnahme bereits herzlich eingeladen wird.

Libertad!


heise-online 30.03.05 - http://www.heise.de/newsticker/meldung/58057

Prozesstermin wegen Onlineblockade der Lufthansa-Website festgesetzt

Die spektakuläre Online-Blockade gegen Lufthansa wird ein spätes Nachspiel haben: Vier Jahre nach der Aktion wird es gegen den Anmelder der Domains libertad.de und sooderso.de am 14. Juni 2005 einen Prozess wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Nötigung geben. Das Amtsgericht Frankfurt hat die nach mehr als dreijährigen Ermittlungen erhobene Anklage der Staatsanwaltschaft akzeptiert. Damit geht das Gericht zumindest von einer prinzipiellen Strafbarkeit des Aufrufs aus, während die Aktivisten auch weiterhin auf einem von der Justiz bestrittenen Online-Demonstrationsrecht bestehen.

Der Angeklagte Andreas-Thomas Vogel erklärte laut einer Presseerklärung von Libertad!: "Ich stehe stellvertretend für alle Aktivisten der Online-Demo vor Gericht. Dabei hat der Prozess auch eine grundsätzliche Bedeutung." Es sei der erste Prozess, in dem von staatlicher Seite versucht werde, massenhafte Proteste im Internet abzuurteilen und damit eine Handhabe gegen zukünftige Online-Aktivitäten zu haben. Die Frage, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und damit insbesondere auf Demonstrationen aller Art auch im virtuellen Raum gilt, ist in den vergangenen Jahren ausgiebig diskutiert worden. Nun wird diese Frage im konkreten Fall auch juristisch beleuchtet werden.

Proteste an sich seien natürlich auch online nicht strafbar, bestätigte die zuständige Richterin auf Nachfrage von heise online. Die Anklage stütze sich vor allem darauf, dass nicht zu individuellen Protesten aufgerufen wurde, sondern zu einer konzertierten Aktion zu einem fest verabredeten Zeitpunkt mit einer klaren Behinderungsabsicht. Die Tatsache, dass auf den genannten Domains eine Software zur Verfügung gestellt wurde, die den massenhaften Aufruf der Lufthansa-Website automatisch erledigte, wird als deutliches Indiz hierfür gewertet. Die 1,2 Millionen Zugriffe seien von 13.000 IP-Adressen ausgegangen, wobei von 137 Adressen jeweils zwischen 1000 und 25.000 Zugriffe registriert worden seien.

Im Prinzip handele es sich hierbei um Gewalt gegen Sachen, sagte die Richterin. Auch wenn ihr speziell für diesen Fall kein Präzedenzfall bekannt sei, so gebe es doch eine Vielzahl an Fällen, bei denen Gewalt nicht zwingend als körperliche Gewalt verstanden wird, die die vorläufige Einschätzung stützen, dass der Aufruf eine Straftat gewesen sein könnte.

Ein abschließendes Urteil wird natürlich erst nach der Verhandlung gefällt, bei dem auch die Dauer der Blockade von einigen Minuten und die Höhe des Schadens eine Rolle spielen werden. Trotz ihrer Beschwichtigungen unmittelbar nach der Aktion, dass deren Erfolg nur minimal gewesen sei, wird die Lufthansa im Verfahren wohl auch einen wirtschaftlichen Schaden in die Waagschale werfen wollen. "Wie hoch der Schaden wirklich ist, müssen wir noch sehen", erklärte die Richterin gegenüber heise online. Unabhängig von einer zivilrechtlichen Klage werde es hierzu wohl auch im Strafverfahren eine Beweisaufnahme geben.

Neben der grundsätzlich interessanten Frage, welche Protestformen im Internet erlaubt sind, wird die Entscheidung des Gerichts für den Angeklagten auch persönlich sehr bedeutsam sein: Die Anstiftung zu einer Straftat kann prinzipiell wie die Tat selbst bestraft werden. Bei Nötigung bedeutet dies eine Geldstrafe oder Haft bis zu maximal drei Jahren. Das eigentliche Ziel behält Libertad! trotzdem fest im Blick: Am Prozesstag ist vor dem Amtsgericht eine ganz reale Demonstration für einen freien Online-Protest geplant. (anm/c't)


ND 01.04.05 - http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=69701&IDC=41

Prozess wegen Online-Demo gegen Lufthansa im Juni
(ND). Vier Jahre nach einer Online-Demonstration »gegen das Abschiebegeschäft der Lufthansa« wird im Juni der Prozess gegen den Anmelder einer aufrufenden Internetseite in Frankfurt (Main) stattfinden. Am 20. Juni 2001 hatten die Initiativen »kein mensch ist illegal« und »Libertad!« zu einem elektronischen Go-In auf der Internetpräsenz der Lufthansa eingeladen. Die Kranich-Airline stehe, so damals die Aufrufer, stellvertretend für das Abschiebegeschäft von Fluggesellschaften. Parallel zu einer Hauptversammlung der Lufthansa hatten sich schließlich mehr als 13000 Menschen an der Online-Demo beteiligt. Die Lufthansa-Seite war durch die zahlreichen Zugriffe daraufhin teilweise nur schwer oder gar nicht zu erreichen. In monatelanger Auswertung beschlagnahmter Datenträger hatten die Behörden schließlich herausgefunden, was niemals in Frage stand: die Initiative Libertad! hatte zu der Online-Demo aufgerufen. Die Aktion war seinerzeit sogar beim Ordnungsamt der Kölner Polizei zwecks »Verkehrsregulierung« auf den Datenautobahnen »angemeldet« worden. Libertad! hofft nun auf breite Solidarität. Der Prozess, so ein Sprecher, sei eine gute Gelegenheit, erneut auf die Beteiligung von Fluggesellschaften bei Abschiebungen hinzuweisen.
www.libertad.de/online-demo


"Junge Welt", 05.04.2005 - http://www.jungewelt.de/2005/04-05/016.php

Interview: Ronald Weber

"Einnahmeverluste der Lufthansa freuen uns"

Homepage der Fluggesellschaft wurde 2001 mit zahllosen E-Mails überflutet. Jetzt langt die Justiz zu. Ein Gespräch mit Hans-Peter Kartenberg

* Hans-Peter Kartenberg ist Mitglied der Initiative "Libertad! – Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit". Gegen die Initiative beginnt am 14. Juni vor dem Amtsgericht Frankfurt/M. ein Prozeß wegen einer Online-Demonstration gegen die Deutsche Lufthansa.

F: Im Jahr 2001 haben "kein mensch ist illegal" und "Libertad!" mit massenhaften E-Mails die Homepage der Lufthansa blockiert, um gegen die Abschiebung von Ausländern auf dem Luftwege zu protestieren. Was waren die Hintergründe?

Diese Online-Demo fand im Rahmen der "Deportation Class"-Kampagne statt, die die Mitwirkung von Fluggesellschaften an der staatlichen Abschiebepraxis ins Licht der Öffentlichkeit rückte. Bis heute werden jährlich einige tausend Flüchtlinge mit Lufthansa-Maschinen gegen ihren Willen außer Landes gebracht. Als die Gesellschaft im Frühjahr 2001 den Umbau zum "Netzkonzern" ankündigte, war es das Startzeichen zu diesem Internet-Protest. Wir wollten damit auch eine Debatte in der Linken über diese neue Aktionsform anstoßen und hatten gehofft, daß sie Nachahmer findet. Schade, daß die Idee in Deutschland bisher nicht wieder aufgegriffen wurde.

F: Der unkonventionelle Protest löste zwar ein großes Echo in den Medien aus – die Lufthansa fand das aber gar nicht witzig und erstattete Anzeige. Kam dann die Polizei?

Im Herbst 2001 wurden in Büros und Wohnungen Computer und Datenträger beschlagnahmt. Kürzlich bot uns die Justiz die Einstellung des Verfahrens an – allerdings sollten wir unsere Schuld eingestehen sowie auf Schadenersatz und Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände verzichten. Darauf haben wir uns nicht eingelassen, so daß es am 14. Juni in Frankfurt einen Prozeß gegen ein "Libertad!"-Mitglied geben wird. Und zwar wegen Aufrufs zu Straftaten. Konkret: Die Lufthansa sei genötigt worden. Außerdem sei es zu einem deutlichen Buchungsrückgang bei Flugtickets gekommen, da 13000 Menschen dem Aufruf gefolgt seien.

F: Was sagen Sie zu dem Vorwurf?

Läßt man sich auf einen Vergleich unserer Aktion mit herkömmlichen Protesten ein, ist die Anklage nicht haltbar. Eine Demonstration mit Kundgebung vor einer Filiale der LTU gegen deren Charterabschiebungen in die Türkei würde niemals als Nötigung gewertet werden. Mit der Online-Demo haben wir das gleiche im virtuellen Raum gemacht: Zahlreiche Teilnehmer versperrten mit der wiederholten Abfrage der Lufthansa-Homepage kurzzeitig diese Filiale im Internet. Daß es bei solchen Aktionen auch zu Umsatzeinbußen kommt, liegt in der Natur der Sache. Nach Demonstrationen hört man ja auch immer wieder Einzelhändler jammern. Das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit steht glücklicherweise höher als der Konsumrausch. Wenn die Online-Demo und unsere Öffentlichkeitsarbeit tatsächlich zu Einnahmeausfällen bei Lufthansa geführt haben, freut uns das.

F: Sie hatten Ihre Demo beim Ordnungsamt der Stadt Köln angemeldet. Das war eine originelle Idee, aber ein Demonstrationsrecht im Internet gibt es nicht.

Nun, das World Wide Web hat sich zu einem öffentlichen Raum entwickelt, in dem – wie in den Städten und Straßen – nicht nur Geschäftsbeziehungen geknüpft, sondern auch soziale und politische Konflikte ausgetragen werden. So liegt es nahe, dort auch zu protestieren. So argumentieren sogar bürgerliche Kreise in Internetforen. Selbst der Europarat – der vor gut 50 Jahren die Europäische Menschenrechtskonvention ausgearbeitet hat – legte kürzlich einen Entwurf für eine Erklärung zur Sicherung der Menschenrechte in der Informationsgesellschaft vor. Punkt 10 lautet: "Das Recht auf Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit – wie es Artikel 11 der europäischen Menschenrechtskonvention vorsieht – ist online genauso zu achten wie offline." Hinter diese internationale Rechtsauffassung wollen wir im anstehenden Prozeß nicht zurückfallen.

* Info: http://www.libertad.de/online-demo


Frankfurter Rundschau, 08.04.2005: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/computer_und_internet/netzwerk/?cnt=657984

Protest mit Folgen
Vier Jahre nach der ersten Online-Demonstration setzt die Frankfurter Justiz ein Verfahren gegen die Initiatoren an

VON TORSTEN KLEINZ

Ist das Internet öffentlicher Raum? Darf man sich online versammeln und Sitzblockaden vor Webseiten abhalten? Fast vier Jahre nach der Online-Demonstration gegen die Lufthansa ist jetzt ein Prozess gegen einen der Initiatoren angesetzt worden. Am 14. Juni wird sich der Frankfurter Andreas Thomas Vogel vor dem Amtsgericht rechtfertigen müssen. Die Anklage wirft ihm vor, er habe zu Straftaten aufgerufen.

Es war der 20. Juni 2001, Punkt 10 Uhr, als die Attacke begann. Mehr als 13 000 Internet-Demonstranten waren aufgezogen, um zeitgleich mit der Jahreshauptversammlung der Lufthansa die Internetseite der Fluglinie zu belagern. Mittel des Protests war eine eigens dafür geschriebene Software. Die rief möglichst oft Seiten aus dem Webangebot der Kranich-Airline ab - und bemühte sich so, Leitungen und Server zu verstopfen. Die Aktion wollte gegen Abschiebungen vom Ausländern in Lufthansa-Maschinen demonstrieren.

Die Auswirkungen des Protests sind umstritten. Während manche Surfer eine kaum langsamere Ladezeit der Website spürten, schien sie für andere für einige Minuten überhaupt nicht erreichbar zu sein. Zeitweise trafen 67 000 Anfragen pro Sekunde auf den Webservern ein. Die Zahl der Internetbuchungen soll wesentlich zurückgegangen sein, Flüge online zu bestellen, war zeitweise unmöglich - die Webseite blieb aber online. Die Lufthansa hatte vorgesorgt; sie fing mit kurzfristigen Sperren und angemieteten Kapazitäten den Ansturm der Onlinedemonstranten ab. So konnte zumindest der Imageschaden einer überrannten Webseite vermieden werden.

Online-Protest
• Formen: Virtuelle Sit-Ins haben sich nicht durchgesetzt. Zunehmend beliebt sind dagegen Unterschriftenlisten im
Internet. So fanden Fans 7000 Unterzeichner, die eine Fortsetzung der Pro7-Serie "Mein neuer Freund" forderten. Der Privatsender nahm die Sendung daraufhin wieder ins Programm.

• Umsetzung: Wer nicht viel technisches Geschick hat, um selbst eine solche Liste aufzusetzen, kann sich kostenlos der Dienste der Webprojekts "Petition Online" bedienen. Die spendenfinanzierte Seite ermöglicht es, in wenigen Minuten eine Petition aufzusetzen und Mitstreiter zur Hilfe zu rufen. Die virtuellen Unterschriften werden per Mail bestätigt, Dopplungen aussortiert.

www.petitiononline.com

Die Online-Demonstration war ein Politikum erster Klasse. Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz erklärten die Aktion für rechtswidrig, da das Versammlungsrecht nur für Treffen von Menschen auf öffentlichen Plätzen gelte, nicht jedoch fürs Internet. Die Organisatoren entgegneten: "Wenn man im Internet schmutzige Geschäfte abwickeln kann, kann man auch demonstrieren."

Auch heute ist Hans-Peter Kartenberg, Sprecher des Projekts Libertad, vom Erfolg der Aktion überzeugt: "Das erste Ziel hatte die Online-Demo schon vor dem ersten Mausklick erreicht." Die neue Art des Protests brachte den Aktiven viel Aufmerksamkeit - und die Kritik an der Lufthansa in die Öffentlichkeit. Auch dass sich tausende Surfer engagierten, wertet Kartenberg als einen Erfolg.

Trotzdem hat sich die Demonstrationsform in Deutschland nicht durchgesetzt. "Vielleicht realisieren mögliche Nachahmer, dass es nicht unbedingt einfacher ist, eine massenhafte Beteiligung an einer Internet-Aktion zu erreichen, als zu einer Offline-Demonstration", sagt der Sprecher.

Mit dem Ende des Protests war die Geschichte nicht zu Ende. Die Lufthansa stellte Strafanzeige gegen Unbekannt, und der Rechtsweg nahm seinen Lauf. Vier Monate nach der Aktion durchsuchten Beamte des Staatsschutzes Räume im Frankfurter Dritte-Welt-Haus, beschlagnahmten Computer und Datenträger. Dann geschah lange Zeit nichts - die Stelle zur Auswertung von Computerdaten war überlastet. Im vergangenen Jahr bot die Staatsanwaltschaft den Initiatoren an, das Verfahren außergerichtlich zu beenden. Doch die lehnten ab. So wurde Anklage erhoben gegen den Schreiner Andreas Thomas Vogel. Der 48-Jährige hat die Internetseiten registriert, die zur Online-Demonstation aufriefen.

Während der mehr als dreijährigen Ermittlungen sind einige Punkte auf der Strecke geblieben: Die Vorwürfe der Datenveränderung und der Computersabotage schafften es nicht in die Anklageschrift. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit will die Justiz aber nicht gelten lassen: Staatanwaltschaft und Amtsrichterin Bettina Wild sagen, das Versammlungsrecht gelte nur für physische Versammlungen - nicht für virtuelle Sit-Ins. Kartenberg ist da anderer Meinung: "Wir halten dagegen, dass die Menschen das Recht und die Pflicht haben, jeden öffentlichen Raum als Raum für die Menschen zu nutzen. Andreas-Thomas Vogel und seine Verteidigung werden das im Gerichtssaal thematisieren - durch alle notwendigen Instanzen." Er verweist auf einen Entwurf des Europarats, der ein Recht auf Versammlungsfreiheit auch online für unabdingbar erklärt. Die Aussichten, dieses Argument in der ersten Instanz erfolgreich anbringen zu können, sind jedoch gering.

Wie man eine Attacke gegen die Lufthansa-Server veranstaltet, machte die Lufthansa kürzlich selbst vor. Zum Firmen-Jubiläum hatte die Fluglinie mit einer 50-Prozent-Rabattaktion gelockt. Dem anschließenden Besucheransturm waren die Webserver nicht gewachsen - als Entschädigung verlängerte der Konzern seine Aktion.

www.libertad.de/online-demo/

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Copyright © Frankfurter Rundschau online 2005
Dokument erstellt am 07.04.2005 um 16:08:22 Uhr
Erscheinungsdatum 08.04.2005


raumzeit - monatszeitung aus nürnberg - fürth - erlangen
http://www.raumzeit-online.de/?mode=show_article&article=731&pub=112&cat=33

"Wenn man im Internet schmutzige Geschäfte machen kann, kann man da auch demonstrieren"
Prozess wegen Online-Demo gegen Lufthansa

Der Kranich bekam die Flügel gestutzt und lag lahm. Jedenfalls zeitweise. Antirassistische Initiativen hatten die Fluglinie mit dem Kranich auf den Tragflächen ins Visier genommen und eine Demonstration gegen Lufthansa gestartet. Nicht auf der Straße, sondern virtuell, im Internet: eine Online-Demo. Es funktionierte tatsächlich: Der ungewohnter Besucheransturm zwang die Website der Lufthansa immer wieder in die Knie.

Das war am 20. Juni 2001. Der Protest richtete sich gegen Abschiebungen mit Maschinen der Lufthansa. Nun, bald 4 Jahre später, wird der Gefangenenhilfsorganisation Libertad deswegen der Prozess gemacht. Libertad war eine der Gruppen, die zu den Online-Protesten aufriefen.

Mehrere tausend Menschen klickten vor gut 4 Jahren eifrig auf die website der Lufthansa, obwohl sie gar kein Ticket kaufen wollten. Doch Mitte Juni 2001 ging es weniger darum sich Infos über die Fluggesellschaft oder Buchungen aus dem internet zu ziehen, als darum die Lufthansa zu blockieren. Virtuell, mit einer ungewöhnlichen Protestform, einer Online-Demonstration. Gehen nur genügend Leute ständig auf die Homepage der Lufthansa - eine spezielle Software erledigte das ohne sich die Finger wund zu klicken - geht der Server in die Knie. Warum das Ganze? Die Lufthansa verdient sich eine goldene Nase mit Abschiebungen, meinte die Kampagne "deportation.class" und startete vielfältige Aktionen gegen die Abschiebungsgewinnler. Eine davon war die Online-Demo, an der sich massenhaft Leute beteiligten. Die Lufthansa war mächtig genervt und erstattete Anzeige.

Fast 4 Jahre später kommt es tatsächlich zum Prozess. Am 14. Juni 2005 wird vor dem Frankfurter Amtsgericht verhandelt. Zugestellt wurde die Anklageschrift dem Domaininhaber von www.libertad.de. Ihm wird vorgeworfen, dass er auf der Webseite von libertad.de zur Online-Demonstration aufgerufen hat. Konkreter Vorwurf: Aufruf zu Straftaten, in diesem Fall zur Nötigung der Lufthansa.


Demonstration per Mausklick

Kein Pappenstiel, aber es hätte schlimmer kommen können. Schließlich hatte sich das Justizministerium kurz vor der Online-Demo eingeschaltet und sie als Straftat der Computersabotage bezeichnet. Darauf stehen bis zu 5 Jahre Haft. Dagegen bleibt die Anklage nun auf niedrigerem Niveau. Hans-Peter Kartenberg von der betroffenen Initiative Libertad kann ihr sogar etwas Gutes abgewinnen: "Durch den Prozess können wir das Abschiebegeschäft der Lufthansa noch einmal thematisieren." Darauf freue er sich. Libertad würde das jederzeit wieder machen, schließlich war "der Protest, den wir da initiiert haben, richtig und gut".

Es war eine ungewöhnliche Art des Protests, die da 2001 durch die Fasern und Strippen zog, bis hin zur Homepage der Lufthansa. Mehr als 10.000 Abschiebungen pro Jahr führte die Lufthansa 2001 durch, meist gegen den Willen der Flüchtlinge und MigrantInnen. Doch häufig wird trotz Gegenwehr abgeschoben, mit sogar tödlichen Folgen. Im Mai 1999 wurde der 30-jährige Sudanese Amir Ageeb an Bord einer Lufthansa-Maschine von BGS-Beamten getötet. Nur selten wird eine Abschiebung noch an Bord eines Flugzeugs gestoppt, obwohl der/die PilotIn dort die alleinige Befehlsgewalt hat. Doch eine Airline verdient nicht schlecht an diesem Geschäft. Die Abschiebemaschinerie zu stoppen war erklärtes Ziel von "deportation.class". Eine Aktionsform davon war die virtuelle Demonstration gegen Lufthansa. Ausgerechnet am Tag der Aktionärsversammlung, die live im Internet übertragen werden sollte. Die Lufthansa hatte vorgesorgt: Sie hatte technisch aufgerüstet und zusätzliche Server angemietet. Das Deutsche Forschungsnetz, an das viele Universitäten angeschlossen sind, hatte den Zugriff zur Lufthansa-Homepage pauschal gesperrt.


www.lufthansa.com: nicht erreichbar

Ein Erfolg war die Online-Demonstration auf jeden Fall, meint Hans-Peter Kartenberg: "Es war ein riesiges Medienecho, es gab kaum eine Tageszeitung in Deutschland, die darüber nicht berichtet hat und auch weltweit kamen wir in die Schlagzeilen, zum Beispiel in der New York Times". Neben dem medialen Erfolg freut er sich über das technischen Gelingen: "Es war wirklich so, dass die Lufthansa-Homepage für gewissen Zeiten während der Aktionärsversammlung 2001 nicht erreichbar war".

Die Lufthansa bestritt das zunächst, aber die Anklageschrift gibt Libertad recht. Dort heißt es: "Die Antwortzeiten für bei der Lufthansa anfragende Interessenten und Kunden in dem genannten Zeitraum (lagen) zeitweise zwischen drei bis zehn Minuten, was zu einem deutlichen Buchungsrückgang und damit verbundenen Einnahmeausfall bei der Gesellschaft führt." Laut Anklageschrift beteiligten sich über 13.000 Personen an der Demonstration. Manchen Teilnehmern sei es gelungen, die Seiten der Lufthansa innerhalb von zwei Stunden bis zu 25.000 Mal aufzurufen.

Keine Versammlungsfreiheit im virtuellen Raum

Vielleicht ist auch dieser Erfolg eine Ursache für die hartnäckige Strafverfolgung und das große Aufsehen. Aber sicher auch deshalb, weil es eine neue Art des Protestes war. Keine Demonstration auf der Straße mit Füßen, sondern virtuell per Mausklick. Angemeldet war sie ganz offiziell per Email beim Ordnungsamt, als Versammlungsort war www.lufthansa.com angegeben.

Die Reaktion kam vom Justizministerium. Es wies darauf hin, dass die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit nur für den realen öffentlichen, nicht den virtuellen Raum gelte. Die OrganisatorInnen der Demo setzten dagegen: "Wenn man im Internet schmutzige Geschäfte machen kann, kann man da auch demonstrieren". In den Prozess geht Libertad offensiv: "Wir wollen auch eine juristische Klärung, ob es möglich und erlaubt ist bürgerliche Grundrechte wie eine Demonstration auch im World Wide Web wahrzunehmen", so Hans-Peter Kartenberg.

Angeklagt ist nur Libertad, obwohl 250 Gruppen zur Online-Demo aufgerufen hatten. Bei einer Durchsuchung 2001 wurden 10 Computer von Libertad beschlagnahmt. Später signalisierte die Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen eingestellt werden könnten. Die Bedingung: ein Schuldeingeständis, der Verzicht auf die Rückgabe der Computer und eventuellen Schadenersatz. Libertad ging darauf nicht ein.

Erst vor wenigen Wochen bekam die Initiative die Festplatten zurück, nicht aber die Computer, was sie als bewusste Behinderung ihrer politischen Arbeit wertet. [ANMERKUNG: Genau umgekehrt - Die Rechner erhielten wir zurück, aber mit ausgebauten und einbehaltenen Festplatten]

Lufthansa: vor Gericht bisher erfolglos

In den Prozess geht Libertad guten Mutes. Vielleicht auch, weil Lufthansa bis jetzt vor Gericht wenig Erfolg hatte. Hans-Peter Kartenberg weist auf mehrere Verfahren gegen antirassistische AktivistInnen durch Lufthansa 2001 hin: "Es gab eine Ausstellung im Internet mit Plakaten, es gab in Frankfurt/Main ein Künstlerprojekt mit einem deportation.class-Bus, der sich im Lufthansa-Layout an Aktionen beteiligt hat." Gegen all sie habe Lufthansa Klage eingereit, jedoch immer verloren.

Nun versucht es Lufthansa gegen den virtuellen Protest. Während der Online-Demo hat sie die IP-Adressen der TeilnehmerInnen registriert. Alle Computer, die die Lufthansa-Homepage in der fraglichen Zeit aufgesucht haben, wurden vorsorglich registriert. Doch bis jetzt hat Lufthansa das nicht weiter verfolgt. Wohl auch, "weil die Provider, die die Namen hätten rausgeben müssen, nicht mitgespielt haben, weil sie die Daten nicht rausgegeben haben", mutmaßt Hans-Peter Kartenberg.

Mehr als 10.000 Abschiebungen mit Lufthansa waren es 2001. Heute sind es weniger geworden. Öffentlich ist Lufthansa sicher nicht zuletzt wegen der Kampagne "deportation.class" eher in die Defensive gegangen. Doch die sinkende Zahl hat vor allem andere Gründe. Während die Lufthansa Linienflüge für Einzelabschiebungen zur Verfügung stellt, gibt es heut mehr und mehr Abschiebungen per Charterflug. Lufthansa schiebt also nach wie vor ab, doch in geringerem Umfang. Die Kampagne "deportation.class" hat darauf reagiert und ihre Proteste ausgeweitet. Ins Visier rückte zunehmend die LTU, die monatlich Charterabschiebungen von Düsseldorf in die Türkei fliegt.


AutorIn: Maike Dimar

 


ngo-online: 23.05.2005 - http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11113

Online-Proteste verhindern
"Online Demonstration" gegen Abschiebungen führt zu Gerichtsprozess

23. Mai 2005

Die Menschenrechtskampagne "Libertad!" sieht wegen einer "Online-Demonstration" gegen die Praxis der Abschiebung durch die Lufthansa Anfang 2001 einem Strafprozess entgegen. Bei der Aktion waren die Internet-Seiten der Lufthansa durch massenhaftes Aufrufen zeitweise nur schlecht erreichbar gewesen. Absicht sei es gewesen, die "Zufahrtswege" der Internet-Filliale des Unternehmens analog zu einer Demonstration zu blockieren. Ein Mitglied ist wegen der Aktion wegen Nötigung und Aufruf zur Nötigung angeklagt.

Angeklagt sei das Libertad!-Mitglied Andreas-Thomas Vogel wegen Nötigung und Aufruf zur Nötigung, weil im Frühjahr 2001 auf den Internetseiten von Libertad!, für die er als Domaininhaber eingetragen ist, zur damaligen Online-Demonstration gegen Lufthansa aufgerufen wurde. Gemeinsam mit "kein mensch ist illegal" hatte "Libertad!" zum Protest gegen das "deportation.business" (Abschiebe-Business) der Lufthansa aufgerufen. Nach Angaben der Kampagne hatten sich 13.000 Menschen an der Aktion beteiligt. Die Demonstration hatte parallel zur Jahreshauptversammlung der Lufthansa AG am 20. Juni 2001 zwischen 10 und 12 Uhr stattgefunden.

Libertad! schrieb: "Obwohl die Mobilisierung zur Online-Demo eine große Öffentlichkeit erreichte - und schon im Vorfeld verschiedenste Behörden und Institutionen alarmierte (Staatsschutz, Verfassungsschutz, Justizministerium), gab es offensichtlich kein "öffentliches Interesse" an der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von Staats wegen." Erst auf Anzeige der Lufthansa AG nach der Online-Demo sei das Verfahren eingeleitet worden. Daraufhin sei es zu Durchsuchungen und Beschlagnahmungen gekommen.

Ursprünglich sei neben Nötigung (§ 240 StGB) auch wegen Datenveränderung (§ 303a) und Computersabotage (§ 303b) ermittelt worden. Diese "schweren Geschütze" seien aber wieder fallengelassen worden. Von den Staatsorganen wie der Staatsanwaltschaft, dem Bundeskriminalamt und anderen sei während der Ermittlungen immer wieder betont worden, dass man mit dem Verfahren juristisches Neuland betrete und es allgemeine Bedeutung habe.

Laut Libertad! sei auch gegen die Inhaber von Domains ermittelt worden, die die Aufruf-Website auf ihre eigene Domain kopiert hatten.

Die Menschenrechtskampagne schrieb: "Der Versuch der staatlichen Organe, diese elektronische Protestform zu kriminalisieren, geht über den unmittelbaren Zusammenhang mit der Abschiebepraxis hinaus." Zwar habe sich die "staatsschützerische Aufregung" gelegt, trotzdem komme dem Verfahren "eine grundsätzliche Bedeutung" zu.

Es sei der erste Prozess, in dem von staatlicher Seite versucht werde, virtuelle Demos, Blockaden, "Go-ins", "Sit-ins" und andere Demonstrationsformen im Internet abzuurteilen. "Vergleichbar wäre die juristische Bedeutung mit den Urteilen um die 'Mutlangen-Proteste' aus den 1980er Jahren, als 'friedliche' Sit-Ins vor Kasernen etc. kriminalisiert wurden", schrieb die Kampagne. "Auch da war 'Nötigung' der Hebel, also nicht der 'Schaden', sondern die Absicht, mit der gemeinsamen Aktivität auch etwas bezwecken und erreichen zu wollen."

Analog zu dieser juristischen Auslegung wolle "die politische Justiz" auch für das Internet eine entsprechende Handhabe gegen zukünftige Online-Demonstrationen und ähnliches haben. Dies wiederum geschehe in dem Kontext der "ohnehin" laufenden staatlichen Regulierung und Kontrolle des Datenverkehrs über das Internet, wie der Speicherung von Verbindungsdaten, eMail-Überwachung und anderem.


http://www.referendare.net/modules.php?name=News&file=article&sid=329

Kann man online demonstrieren?

Diese verfassungsrechtliche Frage beschäftigt jetzt ein Strafgericht (!) in Frankfurt. Eine vor vier Jahren sehr spektakuläre Online-Blockade des Lufthansa-Internetauftritts erreicht jetzt die erste Instanz. Damit wird der Fall für die mündliche Prüfung im ersten und zweiten juristischen Examen sowohl im öffentlichen Recht als auch im Strafrecht hoch spannend.

Hintergrund ist der Transport von Abschiebefällen durch die Lufthansa. Damals waren zwei der Abgeschobenen zu Tode gekommen. Der Angeklagte Andreas-Thomas Vogel rief damals auf seiner Website ->www.libertad.de dazu auf, die Website der Lufthansa ->www.lufthansa.com zu blockieren. Das sollte durch massenhaften Aufruf der Website geschehen. Auf der Seite wurde auch eine Software veröffentlicht, die den wiederholten Aufruf der Website automatisieren konnte. Der Angeklagte meldete die Aktion unter Angabe des Blockadezeitraums beim Ordnungsamt und Polizei an. Als Ort gab er dabei Adresse www.lufthansa.com an.

Der Erfolg der Aktion ist schwer zu beurteilen. Die Lufthansa wusste von der Aktion und hatte Serverleistung und Leitungskapazitäten hinzugemietet. Außerdem verhinderte sie den Zugriff auf die Seite aus dem Deutschen Forschungsnetz, an dem die Universiäten hängen. Die Zugriffszahlen stiegen, aus einigen Regionen war die Seite für bis zu 15 Minuten lang nicht zu erreichen. An anderen Stellen war von der Aktion nichts zu merken. Aus dem Gesichtspunkt der PR war die Aktion damals ein riesiger Erfolg. Offline.

Der Fall wird am 14. Juni 2005 am Amtsgericht Frankfurt verhandelt. Da die Anklage vom Gericht zugelassen wurde, geht das Gericht wohl von einer Strafbarkeit des Handelns aus. Der Angeklagte hingegen beruft sich auf seine verfassungsgemäßen Rechte, insbesondere die Versammlungsfreiheit. Auf seiner Website schreibt er: "Ich stehe stellvertretend für alle Aktivisten der Online-Demo vor Gericht. Dabei hat der Prozess auch eine grundsätzliche Bedeutung."

Angeklagt hat die Staatsanwaltschaft Anstiftung zur Nötigung, §§ 240, 26 StGB. Die Richterin erklärte im Vorfeld, dass sie die Aktion - ohne dass es Präzedenzfälle gäbe - als Gewalt gegen Sachen einschätzen würde. Gewalt müsse aber nicht körperliche Gewalt meinen.

Von Karsten Voigt, Montag, 04 April 2005

Dazu folgender Hinweis auf http://www.lexexakt.de/glossar/onlinedemo.php

Online-Demo/Online-Blockade
(it.recht it.kultur)

Mit Online-Demo werden Proteste bezeichnet, die sich des Internet als Plattform bedienen. Noch ungeklärt ist, ob Online-Demos in Form von Denial of Service-Attacken (DOS-Attacken) strafrechtlich relevant sind oder unter die Versammlungs- bzw. Meinungsfreiheit fallen.

Untersucht wird die Frage jetzt in erster Instanz vor dem Amtsgericht Frankfurt anlässlich der Online-Blockade der Lufthansa-Website. Hier hatten die Betreiber der Website libertad.de mit der Aktion "deportation.class" zu einer DOS-Attacke gegen die Website der Lufthansa aufgerufen und entsprechende Programme zur Verfügung gestellt. Mit der Aktion wollten die Initatoren gegen die Abschiebung von Flüchtlingen durch die Lufthansa protestieren. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Nötigung erhoben.


Telepolis 25.05.05: http://www.telepolis.de/r4/artikel/20/20169/1.html

Europarat verabschiedet Menschenrechtsdeklaration fürs Informationszeitalter

Stefan Krempl 25.05.2005

Grundprinzipien des Datenschutzes, der freien Meinungsäußerung und des offenen Informationszugangs sollen auch im Cyberspace gelten, doch Bürgerrechtlern geht die Erklärung nicht weit genug
Die kürzlich verabschiedete Ausweitung der Europäischen Menschenrechtskonvention auf die virtuellen Gefilde der Datenreisenden im digitalen Zeitalter ist voll des Lobes für das wirtschaftliche und demokratische Potenzial der Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK). Sie lässt aber auch keinen Zweifel daran, dass im Falle eines Falles die Bürgerrechte etwa hinter dem Geistigen Eigentum von Verwertern oder den Interessen von Strafverfolgern zurückstehen müssen.

Der Straßburger Europarat (1) hat seinen Entwurf für eine "politische Erklärung über die Einhaltung der Menschenrechte in der Informationsgesellschaft" (Der Europarat will die Menschenrechte im Cyberspace retten (2)) vom Anfang des Jahres noch einmal überarbeitet und Mitte Mai auf einem Gipfeltreffen in Warschau als Erklärung des Ministerkomitees zu Menschenrechten und rechtlichen Spielregeln der Informationsgesellschaft (3) verabschiedet. Die Vertreter des Gremiums, dem sich über die Grenzen Europas hinaus gut 40 Staaten angeschlossen haben, wollen damit laut einer Mitteilung (4) "Standards" setzen für eine von Mobiltelefonen, dem Internet und Computern gekennzeichneten Gesellschaft.

Es handle sich "um den ersten internationalen Versuch, ein Rahmenwerk für dieses Feld abzustecken", heißt es in dem Eigenlob. Man sei "Bahn brechend" tätig geworden, indem man die Prinzipien der bereits fünfzig Jahre alten Europäischen Menschenrechtskonvention (5) für das Cyberzeitalter fortgeschrieben habe. Außerdem zeige die Erklärung auf, wie alle Mitspieler in der Informationsgesellschaft von den Internetprovidern über Computerfirmen und die Zivilgesellschaft bis zu den Regierungen international kooperieren könnten bei Fragen der Zensur, des Schutzes privater Informationen und sensibler Daten oder anderer medienethischer Belange. Gezielt will der Europarat mit der Deklaration einen Beitrag für den World Summit on the Information Society (WSIS) liefern (Noch 250 Tage bis zum 2. WSIS-Gipfel (6)), dessen zweite Runde Mitte November in Tunis ansteht.

Schutz der Bürgerrechte: Ja, aber...

Doch was genau besagt das achtseitige Papier? Auffällig ist an den meisten Punkten eine "Ja, aber"-Perspektive. Viel ist da einerseits die Rede vom Recht auf freie Meinungsäußerung, vom Respekt vor der Privatsphäre oder dem "Recht auf Bildung" und dem einfachen sowie diskriminierungsfreien Zugang zu den neuen Informationstechnologien. Sowohl die Inhalts-, als auch die bei der Abwicklung von Telekommunikationsdiensten anfallenden Verkehrsdaten sollen nur dann gespeichert und ausgewertet werden dürfen, insoweit ein "Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit".

Andererseits werden die zunächst hoch gehaltenen Rechte auch sehr schnell immer wieder relativiert. Exemplarisch dafür ist der Ansatz bei der Redefreiheit. Im Artikel 1 heißt es:

Mitgliedsstaaten sollten rechtliche und praktische Maßnahmen beibehalten und verbessern, um staatliche und private Zensur zu verhindern. Gleichzeitig sollten Mitgliedsstaaten die Einhaltung des Zusatzprotokolls zur Cybercrime-Konvention und zu anderen relevanten Abkommen sicherstellen, die Äußerungen rassistischer und fremdenfeindlicher Natur, die über Computersysteme vorgenommen werden, kriminalisieren. In diesem Zusammenhang sollen Mitgliedsstaaten Rahmenwerke für eine Selbst- und Ko-Regulierung durch private Akteure vorantreiben.

Genauso zwiespältig präsentiert sich der gesonderte Artikel zum "Schutz von Eigentum". Demnach sind die Mitgliedsstaaten zum einen angehalten, "wo immer möglich" politische, ökonomische oder wissenschaftliche Informationen in die "Public Domain" zu geben, also jedermann rechtefrei zur Verfügung zu stellen. Zum anderen erinnert sie die Erklärung aber gleichzeitig an die besonderen urheberrechtsrelevanten Vergehen, denen der Europarat mit seinem umstrittenen Cybercrime-Abkommen international einen Riegel vorschieben will (Europarat verabschiedet Cybercrime-Abkommen (7)).

Skepsis beim E-Voting, grünes Licht für Online-Versammlungen

Dem Eindruck, dass die versammelten Regierungen mit gespaltener Zunge sprechen, kann sich auch die "European Digital Rights"-Initative (EDRi (8)) nicht entziehen. "Liest man die Deklaration genauer, bietet sie den Internetnutzern keinerlei neuen Rechte", monieren die Bürgerrechtler. Immer wieder sei von der Ausbalancierung mit "Herausforderungen" die Rede, die das Internet mit sich bringe. Zurückzustehen hätten die Menschenrechte etwa auch "im Bereich der Strafverfolgung oder im Kampf gegen den Terrorismus", heißt es in der Erklärung beispielsweise stereotyp.

Auf relatives Neuland begibt sich der Europarat allein mit der Ausweitung des Versammlungs- und Demonstrationsrechts auf den Cyberspace. Demnach sollten "alle Gesellschaftsgruppen die Freiheit haben, am IuK-gestützten Gemeinschaftsleben teilhaben, weil dieses zur Entwicklung einer starken Zivilgesellschaft beiträgt." Die Mitgliedsstaaten sind aufgerufen, ihre rechtlichen Regelungen so anzupassen, dass sie "die Freiheit der IuK-gestützten Versammlung" garantieren. Gleichzeitig sollen sie die ebenfalls einfacher werdende Überwachung im Rahmen der demokratischen Spielregeln verhindern. Den Initiatoren einer der ersten großen Online-Demos hierzulande, die sich 2001 gegen die Lufthansa-Homepage richtete, nützt das aber nichts mehr: sie müssen sich Mitte Juni in Frankfurt vor Gericht verantworten (Anklage gegen E-Demonstranten (9)).

Sorgen macht sich der Europarat zudem um eine mögliche Aufweichung des freien, geheimen und gleichen Wahlrechts durch die Online-Stimmabgabe. Generell sehen die Regierungsvertreter zwar auch hier eine Chance, die repräsentative Demokratie durch eine leichtere Durchführbarkeit von Wahlen oder Referenden zu stärken. "Sicherheits- und Zuverlässigkeitsprobleme in Beziehung auf einige E-Voting-Systeme" könnten die allgemeinen Prinzipien jedoch gefährden, heben sie hervor. Auf die Einhaltung offener und transparenter Standards müsse daher Wert gelegt werden.
Links

(1) http://www.coe.int/
(2) http://www.telepolis.de/r4/artikel/19/19396/1.html
(3) http://www.minbzk.nl/contents/pages/42826/declaration.pdf
(4) http://press.coe.int/cp/2005/260a(2005).htm
(5) http://dejure.org/gesetze/MRK
(6) http://www.telepolis.de/r4/artikel/19/19571/1.html
(7) http://www.telepolis.de/r4/artikel/11/11083/1.html
(8) http://www.edri.org/
(9) http://www.telepolis.de/r4/artikel/19/19404/1.html


http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20223/1.html

Nötigung oder legitime Protestform?
In Frankfurt am Main steht ein Abschiebungsgegner wegen der Organisation einer virtuellen Protestaktion vor Gericht. Es könnte ein Präzedenzfall werden

Harald Neuber 06.06.2005, telepolis

Die Abschiebegegner der Initiative [extern] Libertad! fühlten sich auf der sicheren Seite, als sie im März 2001 eine "Onlinedemonstration" gegen die Lufthansa AG vorbereiteten ([local] Flügel stutzen beim Online-Kranich?). Im Rahmen der Kampagne [extern] deportation class wollten sie das Internetportal parallel zur Aktionärshauptversammlung des Flugunternehmens durch massenhafte und konzertierte Zugriffe lahm legen – um so gegen den Transport von Abschiebehäftlingen durch die Lufthansa zu protestieren. "Wenn Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre größten Filialen im Netz aufbauen, dann muss man auch genau dort demonstrieren", hieß es in dem Aufruf zu der Aktion.

Über mehrere Woche wurde zu dem virtuellen Protest mobilisiert – die Hauptversammlung der Lufthansa war am 20. Juni 2001 – und die Aktion wurde wie jede "reale" Demonstration angemeldet. Eine Bestätigung blieb aber aus, denn bei den Behörden fühlte sich angesichts der ungewöhnlichen Protestform niemand angesprochen. Eine indirekte Antwort kam erst Monate nach der Aktion – in Form einer Hausdurchsuchung bei der Initiative Libertad! Neben der Konfiszierung von mehreren Computern und Datenträgern wurde gegen den Betreiber der Internetseiten libertad.de und sooderso.de Anklage wegen "Anstiftung zur Nötigung" gemäß [extern] Paragraph 240 240 StGB erhoben ([local] Anklage gegen E-Demonstranten).

Am 14. Juni findet das Verfahren am Frankfurter Amtsgericht statt. Telepolis sprach mit dem Anwalt Thomas Scherzberg.

Sie vertreten den Betreiber zweier Webseiten, auf denen zu der Onlinedemonstration aufgerufen wurde. Vier Jahre nach der Aktion steht Ihr Mandant wegen "Anstiftung zur Nötigung" vor Gericht ...

Thomas Scherzberg: ... und schon das belegt, dass sich die Staatsanwaltschaft hier äußerst schwer getan hat, eine Anklage zu erheben. Zuvor hatte sie alles versucht, das Verfahren einzustellen. Wir wurden mit Kompromissangeboten geradezu überhäuft. So sollte das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldbuße von 50 Euro eingestellt werden.

Das aber hätte ein Schuldeingeständnis ihres Mandanten bedeutet.

Thomas Scherzberg: Das ist richtig. Es gibt in diesem Staat nur die Möglichkeit, ein Verfahren wegen "geringer Schuld" einzustellen, oder wegen erwiesener Unschuld. Daher wollte mein Mandant eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld nicht akzeptieren. Ersten ist er sich keiner Schuld bewusst und zweitens war die Beeinträchtigung der Lufthansa-Internetseite, auf die sich die Anklage stützt, geplant. Die Anklage wegen "Anstiftung zur Nötigung" ist mit das Geringste, was es geben kann. Nichtsdestotrotz bin auch ich der Meinung, dass der Angeklagte nicht verurteilt werden kann.

Weshalb?

Thomas Scherzberg: Aus mehreren Gründen. Die Protestaktion war Monate vorher öffentlich bekannt, also auch den Behörden. Zudem wurde sie beim Ordnungsamt regelgerecht angemeldet. Die Behörde hätte also die Möglichkeit gehabt, meinem Mandanten Beschränkungen aufzuerlegen oder die Aktion gänzlich zu verbieten. Im vorliegenden Fall wurde gar nichts unternommen, wohl auch, weil man mit der Aktionsform nicht umgehen konnte. Wenn ein Veranstalter eine Demonstration aber anmeldet und keine behördliche Reaktion kommt, kann er davon ausgehen, dass es keine rechtlichen Bedenken gibt.

Es muss grundsätzlich entschieden werden, ob im Internet ein anderes Recht gilt als auf der Straße

Gibt es denn vergleichbare Fälle, auf die Sie sich berufen könnten?

Thomas Scherzberg: Nein, die gibt es nicht. Es gibt jedoch alte, grundsätzlich Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu den Grenzen des Demonstrationsrechtes. Natürlich werden wir in dieser Hinsicht mit dem so genannten [extern] Lüth-Urteil argumentieren.

Dieses Urteil geht auf einen Streitfall zwischen dem Hamburger Senatsdirektor Erich Lüth und einer Produktionsfirma zurück, die 1950 einen Film des Nazi-Regisseurs Veit Harlan bei der "Woche des deutschen Films" zeigen wollte. Weil Harlan während des Hitlerfaschismus auch den Propagandafilm "Jud Süß" drehte, rief Lüth als Vorsitzender des Hamburger Presseclubs zum Boykott seines neuen Films auf. Die Produktionsfirma, die Harlan inzwischen beschäftigte, erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen Lüth. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ein solcher Boykottaufruf ein zulässiges Mittel sei.

Und diese Entscheidung wird in allen maßgeblichen Urteilen und Kommentaren zum Grundgesetz immer wieder angeführt. Und es ist zu Recht ein Bezugspunkt, weil es der Meinungsfreiheit höchste Priorität einräumt. Wenden wir das Beispiel einmal auf den vorliegenden Fall an: Mein Mandant wollte mit der Aktion auf einem bestimmten Umstand, nämlich die Abschiebepraxis, aufmerksam machen. Wenn diese Abschiebungen mit Taxen durchgeführt würden, dann wäre es natürlich, an großen Taxiständen zu protestieren. Damit ginge eine Gewerbeeinschränkung der dort parkenden Taxen einher, was ja auch ein gewollter Effekt wäre. Bei jeder großen Demonstration ist die Einschränkung des Straßenverkehrs oder des Betriebes ansässiger Ladenlokale angestrebt und Teil der Veranstaltung. Weshalb sollte bei der Lufthansa etwas anderes gelten?

Ist von der Lufthansa AG denn überhaupt ein Schaden beziffert worden?

Thomas Scherzberg: Nein, und das ist interessant. Auf der einen Seite wurde gegenüber der Staatsanwaltschaft ein Buchungsrückgang "zwischen drei und zehn Minuten" angezeigt, der durch die hohe Anzahl von Zugriffen erzeugt worden sei. Ein Schaden wird aber nicht beziffert. Das Gericht hat nun eine Mitarbeiterin der Lufthansa geladen, um genau dies zu erfahren: ob sich eine Schadenshöhe bestimmen lässt. Die Lufthansa AG hat sich hier selbst ein Bein gestellt, denn zunächst hatte sie behauptet, dass diese Protestaktion für sie kein Problem sei und zu keinen Beeinträchtigungen führen würde. Sie tat das, weil zeitgleich zum Protest die Aktionärshauptversammlung stattfand und eine Ansprache des Unternehmensvorsitzenden im Netz übertragen werden sollte.

Weshalb dann die Aufregung?

Thomas Scherzberg: Die Lufthansa AG hat nicht zivilrechtlich geklagt, weil kein Schaden feststeht. Warum die Staatsanwaltschaft den Fall trotzdem weiter verfolgt, darüber lässt sich nur spekulieren. Unter Umständen soll einer neuen Protestform ein Riegel vorgeschoben werden.

Ihr Mandant beruft sich auf ein [extern] virtuelles Demonstrationsrecht. Ist das durch bestehende Gesetze gedeckt?

Thomas Scherzberg: Es gibt bislang weder ein Urteil noch eine juristische Kommentierung zu einem solchen Sachverhalt. Nur ganz wenige Experten haben sich schon einmal damit beschäftigt, und dann auch noch mit unterschiedlichen Meinungen. Sierk Hamann, ein Amtsrichter und Mitbegründer der Internet-Initiative "Freedom for Links", kam zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Fall im juristischen Grenzbereich liegt und – in dubio pro reo – für den Angeklagten entschieden werden muss. Auch Professor Thomas Hören vom Institut für Information-, Telekommunikation- und Medienrecht der Universität Münster sieht den Vorwurf der "Anstiftung zur Nötigung" durch nichts begründet. Nach seiner Meinung hätten höchstens zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Nun hat das Internet in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Müssten die bestehenden Gesetze also dem technischen Fortschritt angepasst werden?

Thomas Scherzberg: Es muss grundsätzlich entschieden werden, ob im Internet ein anderes Recht gilt als auf der Straße. Um diese Entscheidung herbeizuführen, haben wir das Verfahren aufrechterhalten. Nach geltendem Recht sind alle Bedingungen für eine Demonstration erfüllt worden: Es gab einen Veranstalter und eine Anmeldung, es wurde ein Zeitpunkt und ein Ort sowie die Dauer der Aktion bekannt gegeben.

Also reicht das geltende Demonstrationsrecht aus?

Thomas Scherzberg: Zumindest müsste die Anwendung des klassischen Demonstrationsrechtes auf das neue Medium Internet durch ein Urteil und eine Kommentierung des Gesetzes definiert werden. Dass es diese Klarheit im vorliegenden Fall nicht gab, kommt meinem Mandanten zugute. Er hat nicht nur im guten Glauben gehandelt, alle Auflagen des Demonstrationsrechtes erfüllt zu haben. Er kann sich auch auf einen Innenminister Otto Schily berufen, der ähnliche Mittel auf einer anderen politischen Ebene – konkret gegen Internetauftritte der NPD – auch einsetzen will.

Hätte der Mandant mich also vorher konsultiert und gefragt, ob er eine solche Aktion durchführen darf, hätte ich das bejaht. Es gab weder vergleichbare Fälle noch ein gegenteiliges Urteil. Es gab aber einen Innenminister, der das gleiche Vorgehen für andere politische Ziele propagiert. Von meinem Standpunkt aus wäre also nichts einzuwenden gewesen – und diese Position werden wir am 14. Juni vor Gericht vertreten.


Telepolis 10.06.2005: http://www.telepolis.de/r4/artikel/20/20287/1.html

Gehören Online-Demos zu den Bürgerrechten?

Peter Nowak 10.06.2005
Die Stiftung bridge will Zivilcourage in der digitalen Gesellschaft fördern und unterstützt neben "Libertad!" die Online-Kampagne von attac gegen Softwarepatente
Internetdemonstrationen sind eine relativ neue Protestform, die in der nächsten Zeit an Bedeutung gewinnen dürften. Gleichzeitig gibt es Versuche, diese neuen Protestformen zu kriminalisieren und zu verbieten. Eine neue Art von Zivilcourage will die Stiftung bridge (1) mit ihren Preisen fördern. "Bridge" steht für "Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft".

Die Stiftung wurde 2003 unter dem Dach derBewegungsstiftung (2) gegründet und hat Ende 2003 zum ersten Mal die jährlichen 15.000,- EUR an Fördergeldern vergeben. Anlässlich der Stiftungsgründung wurde, abweichend vom normalen Antragsverfahren, ein Ideenwettbewerb ausgerufen. Gewinner war der Foebud e.V. (3) aus Bielefeld ("Wir wollen die Welt verbessern" (4)) mit der Idee, ein Data Privatizer (5) genanntes Gadget zu entwickeln, mit dem man RFID-Chips und deren Lesegeräte aufspüren kann.


Gefördertes aktuelles Projekt der Online-Demo Stop Software Patents! (6)

In der Förderrunde 2004 entschieden der Beirat der Stifter und der Stiftungsrat zugunsten einer Anschlussförderung zur Fortführung der RFID-Kampagne des Foebud e.V. Als zweites Projekt wurde die von der attac AG Wissensallmende (7) und der Grünen Jugend initiierte Fairsharing Kampagne (8) gefördert. Bei dieser Kampagne geht es darum, den DRM- Plänen und der Hatz auf Filesharer in der Form zu begegnen, dass man Alternativen dazu aufzeigt. In Anknüpfung an die Berlin Declaration (9) von Volker Grassmuck fordert die Fairsharing Kampagne, die Einführung einer Pauschalabgabe, "Kulturflatrate" genannt, und im Gegenzug die Legalisierung von P2P-Systemen.

In diesem Jahr wurde die Initiative Libertad! (10), deren Aktivisten sich wegen einer Internetdemonstration gegen die Abschiebepolitik der Lufthansa nächste Woche vor Gericht verantworten müssen, von Bridge ausgezeichnet (Nötigung oder legitime Protestform? (11)). Überdies fördert die Stiftung dieses Jahr zwei Projekte, die gegen Softwarepatente arbeiten und neue Formen von Online Demonstrationen erproben. Zum einen ist hier wieder die attac AG Wissensallmende zu nennen, die in ihrer europaweiten Kampagne gegen Softwarepatente zu einer neuen Form der Online-Demo (12) aufruft. Wer gegen Softwarepatente protestieren will, kann bis 4. Juli ein Bild von sich auf die Website Stoppt Softwarepatente (13) posten. Aus diesen Bildern wird wiederum ein großes Bild mit der Demonstrationsforderung "No e-Patents" zusammengesetzt und der Öffentlichkeit präsentiert. Je mehr Leute mitmachen, umso höher die Auflösung des Bildes. Der aus den Fotos zusammen gesetzte Slogan wird schließlich zwei Tage vor der Abstimmung im Europäischen Parlament in Straßburg als großer Banner entrollt werden.

Gefördert wird ebenfalls der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (14), der zu Website-Schließungen aufrufen, um gegen Softwarepatente zu demonstrieren. Die Startseite der eigenen Website soll dabei durch eine Protestnote (15) ersetzt werden, wie der FFII dies schon einmal erfolgreich organisiert hat. Doch der FFII belässt es nicht nur bei Online-Demonstrationen, sondern ruft die Menschen auch zu realen Versammlungen, z.B. in Berlin und Brüssel, auf. Gerade weil aber immer weniger auf nationaler Ebene entschieden wird, werden die Fahrtwege zu Demonstrationen weiter, z.B. nach Brüssel und somit die Beteiligung grundsätzlich auch geringer. Daher werden Online-Demonstrationen und das Recht darauf in Zukunft immer wichtiger.


Frank Hansen ist Gründungsstifter der Stiftung bridge und sitzt im Beirat der Bewegungsstiftung.

Was ist das Ziel der Stiftung Bridge?

Frank Hansen: Die Stiftung bridge möchte einen Beitrag zum Erhalt und Ausbau der Bürgerrechte in unserer digitalisierten Welt leisten. Dazu unterstützt die Stiftung soziale Bewegungen, die im Sinne des Stiftungsziels arbeiten, mit Geld und Know-How. Dass beim Thema Bürgerrechte in der schönen neuen digitalisierten Welt einiges im Argen liegt, dürfte spätestens seit 9/11 und den Gesetzesverschärfungen zur so genannten Terrorbekämpfung unbestritten sein.

Warum erachten Sie gerade den Online-Protest als besonders förderungswürdig?

Frank Hansen: Das Internet ist mehr als ein Marktplatz bzw. eine erweiterte Telefonleitung. Es ist ein sozialer Raum. Daher ist die angesprochene Neudefinition von Grundrechten längst überfällig. Dies zeigt sich an einem der diesjährigen Förderprojekte, nämlich Libertad! (16), die in dieser Woche wegen ihrer Online-Demonstration "deportation.class" gegen die Lufthansa im Jahre 2001 vor Gericht stehen Im Gerichtsverfahren wird es nun darum gehen, ob diese Art der Demonstration eine Form der Nötigung darstellt. Dabei steht aber die grundsätzliche Frage im Raum, wie man im Internet überhaupt demonstrieren kann, ohne zu blockieren. Muss man also online sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aufgeben, nur weil dies im Internet-Protokoll nicht vorgesehen ist und sich die Behörden nicht zuständig fühlen, wenn man eine Online-Demonstration anmelden möchte? Bis also das Online-Demonstrationsrecht grundsätzlich geklärt ist, müssen sich Gruppen bemühen, Wege zu finden, wie man unter Benutzung des Internet demonstrieren kann, ohne gleich angeklagt zu werden.
Links

(1) http://www.stiftung-bridge.de
(2) http://www.bewegungsstiftung.de
(3) http://www.foebud.org/rfid
(4) http://www.telepolis.de/r4/artikel/19/19704/1.html
(5) http://www.netzkritik.de/art/300.shtml
(6) http://www.demo.stoppt-softwarepatente.de/
(7) http://www.attac.de/wissensallmende/
(8) http://www.fairsharing.de/index_all.php
(9) http://www.fz-juelich.de/zb/index.php?index=458
(10) http://www.libertad.de
(11) http://www.telepolis.de/r4/artikel/20/20223/1.html
(12) http://www.demo.stoppt-softwarepatente.de/index3.php
(13) http://www.demo.stoppt-softwarepatente.de
(14) http://www.ffii.org/index.de.html
(15) http://noepatents.eu.org/
(16) http://www.libertad.de/

Telepolis Artikel-URL: http://www.telepolis.de/r4/artikel/20/20287/1.html


ngo-online 13.06.05 - http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11233

Abschiebungen
Flüchtlingsräte kritisieren Prozess wegen Lufthansa-Online-Demo

13. Jun. 2005

In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren sieben Landes-Flüchtlingsräte den am Dienstag in Frankfurt vor dem Amtsgericht stattfindenen Prozess wegen der Online-Demo gegen Abschiebungen durch die Lufthansa. Wenn man im Internet Verträge abschließen könne, müsse man dort auch demonstrieren können, erklärten die Flüchtlingsräte aus Saarland, Hessen, Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Bayern und Berlin. Außerden bekannten sie, dass auch sie mitdemonstriert hätten. "Da wir aber aus unserer Alltagsarbeit wissen, dass kein Mensch freiwillig flieht, ist es notwendig, gegen diese Abschiebungen zu protestieren: Selbstverständlich auch im Internet", heißt es in der Erklärung. Angeklagt ist der Inhaber einer Domain, auf der der Aufruf zu der Aktion veröffentlicht wurde.

Im Sommer 2001 hatten auf Initiative von "Libertad" und "Kein Mensch ist illegal" Organisationen und Privatleute durch ständigen Zugriff auf die Internetseite der Lufthansa diese zum Teil lahm gelegt und damit gegen Abschiebungen durch das Unternehmen demonstriert.

Unabhängig von den rechtlichen Fragen fänden die Flüchtlingsräte den Protest gegen die Abschiebungen der Lufthansa politisch richtig und angemessen, erklärten sie. Schließlich transportiere die Lufthansa kein Stückgut, sondern Menschen, die unter Zwang in ein Flugzeug verfrachtet würden, weil ihnen in Deutschland kein Asyl gewährt werde. Zielort sei ein Land, in dem den Abgeschobenen Folter und Unterdrückung drohten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Domain-Inhaber den öffentlichen Aufruf zur Nötigung vor. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Anzeige der Lufthansa hin eine Razzia bei Libertad! durchgeführt und dabei Computer und Datenträger beschlagnahmt. Eine nach eigenen Angaben angebotene Einstellung des Verfahrens gegen den Verzicht auf Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände lehnte die Initiative ab.


junge welt 14.06.2005 - http://www.jungewelt.de/2005/06-14/020.php


Philipp Mattern

»Online-Demo« vor Gericht
Prozeß wegen virtuellem Protest gegen Abschiebegeschäft der Lufthansa und um Grundrechte im Internet


Heute beginnt vor dem Amtsgericht Frankfurt/ Main der Prozeß gegen die Initiatoren der bundesweit ersten »Online-Demo«. Im Juni 2001 hatten über 13 000 Teilnehmer mit einer virtuellen Blockade die Internetseite der Fluggesellschaft Lufthansa zeitweise lahmgelegt. Der Protest richtete sich gegen das »Abschiebegeschäft« des Konzerns. Mit den Maschinen der Lufthansa werden jährlich mehrere tausend Menschen abgeschoben, was für die Fluggesellschaft eine lukrative Einnahmequelle darstellt. Häufiger kam es zu Mißhandlungen von Flüchtlingen, die sich gegen ihre Abschiebung wehrten. Im Mai 1999 erstickte der Sudanese Amir Ageeb an Bord einer Lufthansa-Maschine, nachdem er von BGS-Beamten gefesselt und geknebelt wurde.

Aus Protest gegen diese Abschiebepraxis hatten die antirassistischen Initiativen »Kein Mensch ist illegal« und »Libertad!« im Rahmen ihrer »stop deportation.class«-Kampagne dazu aufgerufen, mit möglichst vielen Teilnehmern parallel zur Eröffnungsrede der jährlich stattfindenden Aktionärsversammlung auf die Internetseite der Lufthansa zuzugreifen und damit ihren Server zu überlasten.

Die »Online-Demo« wurde bei Ordnungsamt und Polizei in Köln formgerecht als Demonstration angemeldet. Auf den Homepages der Initiatoren wurde eine Software bereitgestellt, welche den Demonstranten ein automatisches Zugreifen auf die Internetseite der Lufthansa ermöglichte.

Nach geglücktem Protest und kurzzeitiger Blockade der Lufthansa-Homepage fanden im Oktober 2001 Hausdurchsuchungen des polizeilichen Staatsschutzes im Frankfurter Büro von »Libertad!« und in den Wohnräumen des Anmelders ihrer Internet-Domain statt. Mehrere Computer und Speichermedien wurden beschlagnahmt. Nach über dreijähriger Ermittlungszeit erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Dezember letzten Jahres gegen den Domain-Inhaber Anklage wegen »Nötigung« und der »öffentlichen Aufforderung zu Straftaten«.

Neben der Skandalisierung des Abschiebegeschäftes der Lufthansa haben die Veranstalter der »Online-Demo« mit ihrer Protestform auch ein anderes Thema angeschnitten: In der nun beginnenden Verhandlung wird erstmals ausgiebig die Frage behandelt, inwiefern das Internet einen virtuellen öffentlichen Raum darstellt und in welcher Weise dort Grundrechte wie die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit gelten. Sollte die Entscheidung zu Lasten der Angeklagten ausfallen, drohen Geld- oder Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren Haft.

»Libertad!« und der Beschuldigte kündigten unterdessen an, auch den bevorstehenden Prozeß zu nutzen, um die Abschiebepraxis und die Beteiligung der Fluggesellschaft öffentlich zu kritisieren.


camp tendenz, Zeitung der JundgemokratInnen/Junge Linke
Sondernummer, Sommer 05

Abschiebungen vor Gericht
Online Protest wird "real life" verfolgt


Am 14. Juni 2005 wird in Frankfurt am Main der Prozess gegen Andreas-Thomas Vogel eröffnet. Er wird als Registrant zweier Homepages stellvertretend für die TeilnehmerInnen und InitiatorInnen der Online-Demonstration gegen Lufthansa im Jahre 2001 von der Fluggesellschaft angeklagt.
Im Rahmen der "deportation class Kampagne" hatten das "kein mensch ist illegal"-Bündnis, zusammen mit um die 250 weiteren Organisationen und der Gruppe libertad! zu einer bis dahin völlig neuen Protestform gegen die saubere Airline aufgerufen: Im Internet sollte am 20. Juni 2001 zeitgleich mit der Jahreshauptversammlung der Aktionäre die Internetpräsenz der Lufthansa aufgerufen werden, um die Seite zu verlangsamen oder gar wegen Überlastung offline zu schicken.
Neben der Veröffentlichung des Aufrufs ist essenzieller Bestandteil der Klage die ebenfalls auf der Homepage libertad.de bereitgestellte "Protestsoftware" – eine kleines Programm, dass Mehrfachanfragen an die angeforderte Adresse der Lufthansa beschleunigen sollte und wohl auch hat:
Mutmaßlich 13.000 Menschen beteiligten sich an der Aktion und verursachten um die 1,2 Millionen Zugriffe auf die Seite.Die daraus folgende Übertragungsdauer der Inhalte führte – so die Anklageschrift der Lufthansa – "zu deutlichem Buchungsrückgang".
Zumindest für die Computer im Deutschen Forschungs-Netz (DFN), über das die meisten Universitäten vernetzt sind, war der Zugriff mutmaßlich wegen Sperrung der IP-Adressen nicht möglich. Die Vermutung, das studentische Protestpotential solle damit ausgesperrt bleiben, liegt nahe, kann aber nicht belegt werden.
Das Gericht wird über die Vorwürfe der Nötigung und Anstiftung zur Nötigung zu entscheiden haben. Spannend wird die Verhandlung in mehrfacher Hinsicht, denn sie wird für die künftige Spruchpraxis für Internetprotest wegweisend sein.
Werden Aufrufe zu Online-Demos künftig bestraft werden? Ist es gar eine Gewaltanwendung koordiniert eine Internetpräsenz anzuklicken? Werden künftig womöglich einzelne User zur Verantwortung gezogen? Eine nicht ganz unwahrscheinliche Perspektive, hatte die Lufthansa doch laut Presseerklärung von libertad! erfolglos versucht, die Daten der Anfragenden von den Providern zu bekommen. Ein Unterfangen, das heute wegen zahlreicher Gesetzesänderungen zumindest bei polizeilichen Ermittlungen denkbar wäre.
Die BetreiberInnen der "deportation class Kampagne" jedenfalls bestehen darauf:Auch im Internet muss es Versammlungsfreiheit geben: "Wenn Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre größten Filialen im Netz aufbauen, dann muss man auch genau dort demonstrieren."
Eine Frage auch der Freizügigkeit, also dem Recht, auch virtuell jederzeit dorthin zu gehen, wo man will. Es muss allen gleichermaßen möglich sein, auf öffentliche Seiten zuzugreifen!

Real Life Abschiebung geht weiter
Während über Strafen bei Protest verhandelt wird, geht das legale Geschäft der Fluggesellschaften – beispielhaft LTU und Lufthansa – mit den Abschiebungen weiter. Die "deportation class Kampagne", ist weiterhin nötiger denn je: Allein 2004 wurden über 21.000 Abschiebungen auf dem Luftweg durcgeführt. Viele der abzuschiebenden Flüchtlinge wehren sich gegen den Transport in Unrechtsstaaten und Armut, werden von BGS Beamten gefesselt und brutal behandelt. Bereits 2004 fand ein ganz anderer exemplarischer Prozess um die Abschiebung statt: Der Tod von Aamir Ageeb, der 1999 bei seiner Abschiebung gefesselt und von den "begleitenden" Bundesgrenzschutz-Beamten in den Flugsitz gedrückt wurde bis er erstickte, wurde als Körperverletzung mit Todesfolge angesehen – die Täter können mit einer gemilderten Strafe von neun Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung weiterhin ihren "Dienst" tun.

Protest und Solidarität tut not!
Kundgebung am 14. Juni 2005 am Amtsgericht Frankfurt.
Mehr Infos unter: www.libertad.de/online-demo
Astrid Papendick


 


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