|
[ Projektseite
Dep.Class ] [ zur Prozess-Seite
]
Presse zum Prozess
[Vor Prozessbeginn
] - [ Zum 1. Verhandlungstag
] - [ 2. Verhandlungstag/Urteil
] - [ nach Freispruch
]
- Vor dem Urteil:
- Deportation.class versus Lufthansa
/ Online Demonstration verursacht Staatsanwaltschaft
und Polizei Kopfschmerzen, DA - Direkte Aktion - Nr.
170 - Juli/August 2005
- NETZTAGEBUCH: Netz-Demos,
VON KLAUS KREIMEIER, Frankfurter Rundschau 02.07.05
- Mit Bits und Bytes gegen Abschiebungen,
Liga 6000. Frankfurt digital 20.06.2005
- Wenn Server-Abschüsse legal
werden, computerwelt.at 15.06.05
- Erster Prozess gegen Online-Demonstration,
netzeitung.de 15.06.05
- Online-Demonstration: Lufthansa
gibt 8-minütigen Ausfall ihres Servers zu
/ Angeklagter greift Abschiebepraxis an und verteidigt
die Demonstrationsfreiheit im Internet, de.internet.com
- National / Online-Demos nur
noch nach Anmeldung? giga.de 15.06.05
- Virtuelles Sit-in im Internet
vor Gericht, taz 15.06.05
- Online-Demo gegen Lufthansa
/ Prozess und Urteilsverkündung wurde auf ersten
Juli vertagt. Schreibt der Fall Justizgeschichte?,
News 15.06.05
- Ist das Internet ein öffentlicher
Raum? / Prozess gegen »Online-Demo«
könnte Grundsatzfragen klären, Neues Deutschland
15.06.05
- Polizei nimmt Abschiebe-Gegner
im Gerichtssaal fest / Frankfurter Internet-Aktivist
ist wegen Aufrufs zu Online-Demonstration gegen Lufthansa
angeklagt / Tumult im Zuschauerraum, Frankfurter Rundschau
15.06.05
- Demonstration / 120 Polizisten
begleiten 40 Abschiebungsgegner, Frankfurter Rundschau
(Main-Taunus Ost) 15.06.05
- Prozess wegen Online-Blockade
der Lufthansa wird nicht eingestellt, heise-online
14.06.05
- Lufthansa verklagt Web-Demonstranten
/ Nach einer spektakulären Internet-Boykottaktion
gegen die Lufthansa muss sich ein Mann vor Gericht
verantworten. dpa-meldung 14.06.05
- Demonstration / 40 Teilnehmer,
120 Polizisten, Taunuszeitung 14.06.05
Taunuszeitung 14.06.2005,
S. 18
Demonstration / 40 Teilnehmer,
120 Polizisten
Oberursel. Eine Gruppe von 40 Personen hat gestern
Nachmittag vor dem Firmensitz von Aero Flight in der
Lessingstraße dagegen protestiert, dass die Fluggesellschaft
Rückflüge nicht anerkannter Asylbewerber in
ihre Heimatländer übernehme. Die Demonstration
steht offenbar in Zusammenhang mit dem Prozessbeginn
gegen die Organisation Libertad, die im Juni 2001 zu
einer Online-Demonstration im Internet gegen die Lufthansa
aufgerufen hatte. Die Lufthansa sollte sich aus dem
"Abschiebe-Geschäft" zurückziehen,
hatte Libertad gefordert.
Im Dezember 2004 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage
gegen die Organisation wegen Nötigung und öffentlicher
Aufforderung zu Straftaten erhoben, am heutigen Dienstag
ist in Frankfurt Prozessbeginn.
Die Teilnehmer der Demonstration in Oberursel warfen
Aero Flight vor, sich im Oktober 2004 an einer vom Hamburger
Flughafen ausgehenden Sammelabschiebung beteiligt zu
haben. Das Unternehmen wurde aufgefordert, keine Abschiebungen
mehr zu übernehmen. Begleitet wurde die angemeldete
Demonstration von 120 Polizeibeamten aus dem gesamten
Hochtaunuskreis. Die Demonstranten zogen nach der Kundgebung
durch die Adenauerallee zum Sporthaus Taunus zu einer
Abschlusskundgebung.
Am 1. April dieses Jahres hatte es bereits einen Zwischenfall
bei Aero Flight gegeben. Zwölf vermummte Personen
hatten die Worte "Abschiebung stopp!" ans
Firmengebäude gemalt. Drei Personen waren vorübergehend
festgenommen worden. (csc/new)
dpa 14.06.05
Lufthansa verklagt Web-Demonstranten
Nach einer spektakulären Internet-Boykottaktion
gegen die Lufthansa muss sich ein Mann vor Gericht verantworten.
Die Anklage wirft dem 49-Jährigen Aufforderung
zu einer Straftat vor. Der Angeklagte hatte im Mai 2001
über seine Internetseiten zu einer Online-Demo
gegen das Flugunternehmen aufgerufen. Hintergrund war
sein Unmut über die Beteiligung der Lufthansa an
Abschiebungen von Ausländern.
Zum angegebenen Zeitpunkt blockierten schließlich
rund 13 000 Nutzer mit mehr als 1,2 Millionen Zugriffen
die Lufthansa-Homepage. Zahlreiche Kunden mussten daher
bei der Bestellung von Flugtickets warten - es kam zu
Umsatzeinbrüchen. Die Lufthansa bezifferte den
Schaden auf mindestens 45 000 Euro.
Legaler Boykottaufruf?
Vor dem Amtsgericht Frankfurt argumentierte der Angeklagte,
sein Verhalten sei kein strafbarer Aufruf zur Nötigung
gewesen. Denn die Online-Demo sei nicht
gewalttätig gewesen. Über die rechtlichen
Hintergründe habe er sich vorher eigens bei einem
Rechtsanwalt erkundigt, der ihm die Legalität der
Boykottaktion zugesichert habe.
Das Gericht setzt den Prozess am 1. Juli mit der Vernehmung
dieses Juristen fort.
(so oder variiert in: intomorrow-news: http://tomorrow.msn.de/news?id=166048,
focus-online: http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=15593)
heise online - 14.06.2005
14:51 - http://www.heise.de/newsticker/meldung/60603
Prozess wegen Online-Blockade der
Lufthansa wird nicht eingestellt
Im Prozess um die spektakuläre Online-Blockade
gegen Lufthansa forderte die Verteidigung am heutigen
ersten Prozesstag die Einstellung des Verfahrens. Dies
aber lehnte die Richterin ab; sie hält offensichtlich
eine Strafbarkeit der Aktion für möglich.
Im Prinzip handele es sich hierbei um Gewalt gegen Sachen,
hatte die Richterin bei Festsetzung des Prozesstermins
erklärt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten
Andreas-Thomas Vogel unter anderem Nötigung nach
Paragraph 240 des Strafgesetzbuches (StGB) vor.
Gegenstand des Prozesses ist eine Aktion der Gruppe
"deportation.class" des Aktionsbündnisses
"Kein Mensch ist illegal", "Libertad!"
und weiterer Gruppen aus aller Welt. Als "Online-Demonstration"
oder "virtuelles Sit-in" sollte die Website
der Lufthansa während der Aktionärshauptversammlung
"zeitweise" unzugänglich gemacht werden.
Mit der Aktion wollte man gegen die Abschiebung von
Flüchtlingen durch die Lufthansa protestieren.
Aber über die aktuelle Aktion hinaus ging es auch
darum, ob bürgerliche Freiheiten wie Versammlungen
oder Demonstrationen, die das Grundgesetz gewährt,
auch in den Cyberspace übertragbar sind.
Dies sei der erste Prozess, in dem von staatlicher
Seite versucht werde, massenhafte Proteste im Internet
abzuurteilen und damit eine Handhabe gegen zukünftige
Online-Aktivitäten zu haben, hatte der Angeklagte
Andreas-Thomas Vogel erklärt, als der Prozesstermin
vor kurzem festgesetzt wurde. Die Frage, ob das Recht
auf Versammlungsfreiheit und damit insbesondere auf
Demonstrationen aller Art auch im virtuellen Raum gilt,
ist in den vergangenen Jahren ausgiebig diskutiert worden.
Die Verteidigung argumentierte nun für die Einstellung
des Verfahrens, dass keine Gewalt angewandt worden sei,
da es sich um einen virtuellen Raum handle. Daher könne
auch keine Verurteilung nach Paragraph 240 oder 111
StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten) erfolgen.
Außerdem gebe es keine Regelungen zu Versammlungen
im Internet, nach Artikel 103 des Grundgesetzes könne
aber niemand für eine Tat bestraft werden, die
zum Zeitpunkt ihrer Begehung gar nicht strafbar war.
Die Staatsanwaltschaft sprach dagegen von einer Drohung
mit großem Schaden, die für die Lufthansa
mit der Aktion verbunden gewesen sei.
Die Beweisaufnahme, in die das Gericht nach Ablehnung
des Einstellungsantrags der Verteidigung einstieg, drehte
sich zuerst um den Schaden, den der Lufthansa durch
die Aktion entstanden war. Erfolgreich im Sinne der
Protestierenden war die durch ein Programm zum automatischen
Aufrufen der Website geplante Blockierung wohl nicht
gewesen. "Wir haben verstärkt Zugriffe registriert",
erklärte Lufthansa- Unternehmenssprecher Thomas
Ellerbeck damals. In den ersten Minuten der DoS-Attacke
habe sich der Aufbau ihrer Site "verlangsamt".
Schnell hätten jedoch die Techniker "die Kapazität
der Leitungen erhöhnt". Ellerbecks Kollege
Martin Riecken sprach allerdings davon, in den ersten
zehn Minuten sei es nicht möglich gewesen, die
Homepage aufzurufen. Nach Aussagen der Zeugin von der
Lufthansa am heutigen ersten Prozesstag war zwar die
Webseite einige Minuten nicht erreichbar, es sei aber
bei den Lufthansapartnern beispielsweise jederzeit möglich
gewesen, Tickets der Airline zu bestellen. Insgesamt
habe es durch Nicht-Erreichbarkeit der Lufthansa-Server
aber Buchungsausfälle gegeben; den Mehraufwand
bezifferte die Lufthansa-Zeugin auf 42.370,80 Euro.
Der Prozess soll am 1. Juli mit weiteren Zeugenvernehmungen
fortgesetzt werden. Zudem stehen noch diverse Beweisanträge
im Raum, etwa die Ladung von Bundesinnenminister Otto
Schily zur Abschiebpraxis und der Rolle der Lufthansa.
Immerhin, so die Verteidigung, seien in Europa acht
Menschen bei Abschiebung gestorben, zwei davon bei Abschiebung
mit Lufthansa-Flügen. Mehr als 10.000 Abschiebungen
im Jahr gebe es mittels Lufthansa-Flügen. Auch
die Vernehmung eines Beamten des Ordnungsamts Köln
ist beantragt -- immerhin wollten die Organisatoren
die Online-Demonstration anmelden, erhielten aber den
Bescheid, eine virtuelle Demo sei nicht vorgesehen.
(Volker Weber) / (jk/c't)
FR 15.06.05 - Frankfurt&Hessen
Polizei nimmt Abschiebe-Gegner
im Gerichtssaal fest
Frankfurter Internet-Aktivist ist wegen Aufrufs zu Online-Demonstration
gegen Lufthansa angeklagt / Tumult im Zuschauerraum
Begleitet von Tumulten hat gestern vor dem Frankfurter
Amtsgericht ein Strafverfahren gegen einen Internet-Aktivisten
begonnen, das zum Präzedenzfall taugt. Der Angeklagte
hatte dazu aufgerufen, massenhaft auf die Lufthansa-Webseite
zuzugreifen, um gegen Abschiebungen zu protestieren.
VON MATTHIAS THIEME
Frankfurt · 14. Juni · Die Anklage wirft
dem Frankfurter Schreiner Andreas-Thomas V. vor, im
Jahr 2001 zur Blockade der Lufthansa-Website aufgerufen
zu haben, um gegen die Beteiligung der Fluggesellschaft
an Abschiebungen zu protestieren. Damit soll er den
Straftatbestand der Nötigung erfüllt haben.
"Lufthansa goes offline" und "Deportation
class - Internet-Demo gegen das Abschiebegeschäft"
lauteten die Parolen. "Wenn Konzerne, die mit Abschiebungen
Geld verdienen, ihre größten Filialen im
Internet aufbauen, dann muss man auch genau dort demonstrieren",
meinte der Angeklagte und startete beim Ordnungsamt
Köln sogar den Versuch, die virtuelle Demonstration
anzumelden. Beabsichtigter Demonstrationsort sei die
Internetadresse www.lufthansa.com. Man könne leider
nur "physische Versammlungen im öffentlichen
Raum" genehmigen, antwortete die Behörde.
Was bei virtuellen Demonstrationen zu beachten sei,
wisse man nicht.
Genau dies könnte den Frankfurter Prozess jetzt
zu einem interessanten Präzedenzfall machen, denn
die Demonstration fand ohne Genehmigung statt: Laut
Anklageschrift kam es am 20. Juni 2001 in der Zeit zwischen
10 und 12 Uhr zu über 1,2 Millionen Zugriffen auf
die Seite der Lufthansa. Gestartet worden sei der Angriff
von etwa 13 600 unterschiedlichen Computern. Kunden
hätten bei Buchungen wegen der Überlastung
bis zu 10 Minuten warten müssen, sagt Lufthansa.
Das Unternehmen habe "einen deutlichen Buchungsrückgang"
und damit Einnahmeausfälle erlitten.
Wie hoch der Schaden tatsächlich war, ließ
sich am ersten Prozesstag aber nicht ermitteln. Von
einer halben Million Euro sei einmal die Rede gewesen,
sagte Verteidiger Thomas Scherzberg. Eine Konzernjuristin
sprach von Schwierigkeiten, eine konkrete Summe zu errechnen,
und nannte einen Betrag von 42 370 Euro plus weitere
Kosten von 5400 Euro.
Publikum hinter Panzerglas
"Dass ich jetzt wegen Nötigung angeklagt
bin, nehme ich als interessante biografische Notiz zur
Kenntnis", sagte der Angeklagte. Er stehe stellvertretend
für tausende Online-Demonstranten vor Gericht,
die gegen die "Betäubung, Fesselung und gewaltsame
Drangsalierung von Menschen bei Abschiebungen mit Lufthansa-Flügen"
protestiert hätten. "Lufthansa ist eine Abschiebe-Airline
- sie verdient kein sauberes Image", rief der Angeklagte.
Wegen wiederholten Beifallsbekundungen aus dem voll
besetzten Zuschauerraum ließ Richterin Bettina
Wild zwei Männer abführen. Hinter der Panzerglasscheibe
im Publikumsbereich kam es daraufhin zu massiven Handgreiflichkeiten
zwischen Ordnungskräften und Prozessbeobachtern.
Einigen Zuhörern wurden draußen auf dem Gerichtsflur
Handschellen angelegt.
Rechtsanwalt Thomas Scherzberg beantragte, das Verfahren
gegen seinen Mandanten einzustellen. Der Vorwurf der
Nötigung sei absurd, da hierfür laut Gesetz
"physisch wirkender Zwang" für das Opfer
- Lufthansa - gewirkt haben müsste, ließ
er erklären. Dies sei im Bereich des Internets
nicht möglich, da es dort keine "im körperlichen
Sinne begehbaren Räume" gebe. Für die
Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs- und
Versammlungsfreiheit im Internet bedürfe und gebe
es bislang keine Regeln.
Dem hielt die Staatsanwaltschaft entgegen, dass bereits
die "Drohung mit einem empfindlichen Übel"
als Nötigung zu betrachten sei. Das Gericht lehnte
daraufhin eine Einstellung des Verfahrens ab. Mit einer
Flut vorbereiteter Anträge, dutzende Zeugen zu
vernehmen, konterte Verteidiger Scherzberg. Der Prozess
wird fortgesetzt.
Frankfurter Rundschau, 15.06.2005,
Main-Taunus-Ost, Hochtaunus
Demonstration
120 Polizisten begleiten 40 Abschiebungsgegner
Oberursel · 14. Juni · jüs ·
Ein Großaufgebot an Polizisten aus dem gesamten
Hochtaunuskreis hat am frühen Montagabend einen
Protestzug von etwa 40 Menschen vom Hauptgebäude
der Fluggesellschaft Aero-Flight in der Lessingstraße
in die Innenstadt abgesichert. Sie waren dem Aufruf
der Organisation Libertad gefolgt, die bisher vor allem
im Internet mit Protest-Aktionen gegen so genannte Charter-Abschiebung
von nicht anerkannten Asylbewerbern hervorgetreten ist.
Wie ein Polizeisprecher gestern sagte, sei in Polizeikreisen
mit mehr Demonstranten, auch aus dem "gewaltbereiten
Spektrum" gerechnet worden. Die Demonstration sei
aber "absolut friedlich verlaufen" und habe
sich nach einer halbstündigen Abschlusskundgebung
in der Fußgängerzone aufgelöst.
Der Aufruf zum Protest gegen Aero-Flight steht im Zusammenhang
mit einem Prozess, der gestern vor dem Amtsgericht Frankfurt
begann. Darin geht es um den Massen-Protest gegen Lufthansa
im Internet, zu dem ebenfalls Libertad aufgerufen hatte.
Angeklagt ist der Inhaber der Internet-Domain www.libertad.de
wegen Veröffentlichung eines Textes, der 2001 zur
ersten Online-Demonstration in Deutschland geführt
hat.
Siehe auch Seite 13
Neues Deutschland 15.06.05 -
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=73391&IDC=2
Ist das Internet ein öffentlicher
Raum?
Prozess gegen »Online-Demo« könnte
Grundsatzfragen klären
Von Martin Brust, Frankfurt (Main)
Aus Protest gegen die Abschiebepraxis der Lufthansa
hatten Initiativen im Jahr 2001 dazu aufgerufen, die
Internetseite der Fluggesellschaft durch massenhaftes
Aufrufen lahm zu legen. Ein Frankfurter Gericht muss
nun darüber entscheiden, ob das Nötigung war
oder ob die ordentlich angemeldete Aktion unter
das Demonstrationsrecht fällt.
Vor Amtsgerichten kommen normalerweise kleinere Delikte
zur Verhandlung. Das war auch gestern in Frankfurt (Main)
nicht anders. Angeklagt ist der arbeitslose Schreiner
Andreas-Thomas Vogel wegen Anstiftung zur Nötigung.
Genötigt wurde, so Staatsanwältin Heil, die
Lufthansa. Brisant ist das Verfahren, weil es trotz
des eher geringen Tatvorwurfs Justizgeschichte schreiben
könnte. Denn das Mittel zur angeblichen Nötigung
waren Computer, angeklagt ist erstmals in der deutschen
Rechtsgeschichte eine Internet-Aktion.
Am 20. Juni 2001 fand in Köln die jährliche
Hauptversammlung der Lufthansa AG statt. Wegen ihrer
Beteiligung an Abschiebungen mit Amir Ageeb und
Kola Bankole starben bereits zwei Menschen bei ihrer
Abschiebung in Lufthansa-Maschinen stand die
Airline damals in der Kritik. Im Rahmen einer Kampagne
namens »deportation class« wurde an Flugschaltern,
vor Reisebüros oder auf dem Aktionärstreffen
des Vorjahres protestiert. Als Fortführung mobilisierten
die Gruppen »Kein Mensch ist illegal« und
»Libertad!« seit März 2001 zu einer
Online-Demonstration gegen die Lufthansa-Internetseite
für den Tag der Hauptversammlung 2001. Die Initiatoren
riefen dazu auf, die Seite am 20. Juni vormittags so
häufig wie möglich aufzurufen. Dazu wurde
eine Software bereitgestellt, die solche Seitenabrufe
automatisieren und beschleunigen kann. Die Aktion wurde
per E-Mail bei den zuständigen Stellen als Demonstration
angemeldet.
Ziel der Aktion sollte es sein, die Internetseite zu
stören oder lahm zu legen, um die Online-Aktivitäten
der Lufthansa etwa Ticketverkauf oder die Übertragung
der Rede des Vorstandes auf der Hauptversammlung
zu blockieren. Im Aufruf hieß es: »Wenn
Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre
größten Filialen im Netz aufbauen, dann muss
man auch genau dort demonstrieren.«
Rund 1,2 Millionen Zugriffe von 13600 Rechnern aus
Die Aktion hatte einigen Erfolg. Die Anklage weiß
von rund 1,2 Millionen Zugriffen auf die Internetseite,
die von 13600 verschiedenen Rechnern ausgingen. Auf
dem Höhepunkt der Aktion sei deshalb die Seite
mit einer Ladezeit von drei bis zehn Minuten auffällig
langsam gewesen. Zu dem entstandenen Schaden konnte
Lufthansa-Justiziarin Bettina Adenauer gestern aber
keine allzu konkreten Angaben machen. Dafür gab
sie erstmals zu, dass die Internetseite
acht Minuten lang nicht erreichbar gewesen sei. Worüber
sich die anwesenden Vertreter der Protest-Initiativen
erfreut zeigten. Denn zuvor hatte die Lufthansa die
Behinderungen stets heruntergespielt.
Im Prozess präsentierte Adenauer die Rechnungen
einer Lufthansa-Tochter sowie externer Zulieferer in
Höhe von rund 42000 Euro für technische
Vorbeugemaßnahmen. Sie bezifferte den Schaden
darüber hinaus auf gut 5000 Euro für Sicherheitspersonal
und nannte Buchungsausfälle, die sie aber nicht
beziffern konnte. Ihr Unternehmen habe diese durch den
Vergleich mit einem einzigen anderen Buchungstag ermittelt
ein Vorgehen, das sogar bei der Richterin ein
Lächeln hervorrief.
Der Beschuldigte stellte in einer Erklärung den
politischen Zusammenhang her und berief sich auf Grundrechte
wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit: »Das Internet
ist nicht nur erweiterte Plakatwand für Werbebotschaften
oder Regierungspropaganda. Es ist auch nicht nur eine
Plattform für Geschäfte. Das Internet ist
öffentlich und es gehört allen, die es nutzen.«
Prozess und Urteilsverkündung wurden auf den 1.
Juli vertagt. Dann soll nach dem Willen der Verteidigung
auch Innenminister Schily aussagen, der im Vorfeld der
Online-Demo in öffentlichen Stellungnahmen, bezogen
auf Nazi-Webseiten, sogar Überlegungen angestellt
habe, diese durch Hacker zu lähmen. Ein viel gravierenderer
Eingriff als die seinem Mandanten vorgeworfene Aktion,
so dessen Anwalt Thomas Scherzberg.
News 15.06.05 - http://www.news-frankfurt.com/psnfr/fn/nfr/sfn/buildnfr/cn/cn_art/sid/4/did/46172/SH/0/depot/0/index.html
Online-Demo gegen Lufthansa
Prozess und Urteilsverkündung wurde auf ersten
Juli vertagt. Schreibt der Fall Justizgeschichte?
VOR AMTSGERICHTEN kommen normalerweise eher kleinere
Delikte zur Verhandlung. Das war auch gestern unter
Vorsitz von Richterin Bettina Wild nicht anders: Angeklagt
ist der arbeitslose Schreiner Andreas-Thomas Vogel wegen
Anstiftung zur Nötigung. Genötigt wurde, so
Staatsanwältin Heil, die Lufthansa. Brisant ist
das Verfahren, weil es trotz des geringen Tatvorwurfs
Justizgeschichte schreiben kann. Gerichtlich beurteilt
wird hier erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte
eine elektronische Aktionsform.
Kritik wegen Abschiebungen
Am 20. Juni 2001 fand in Köln die Hauptversammlung
(HV) der Lufthansa statt. Wegen ihrer Beteiligung an
Abschiebungen sowohl Amir Ageeb, als auch Kola
Bankole starben in Lufthansa-Maschinen stand
die Airline damals in der Kritik. Im Rahmen der Kampagne
deportation.class wurde an Flugschaltern,
vor Reisebüros oder auf dem Aktionärstreffen
protestiert. Als Fortführung mobilisierten die
Gruppen Kein Mensch ist illegal und Libertad!
seit März 2001 zu einer Online-Demonstration gegen
die Webseite www.lufthansa.com am Tag der HV. Die Initiatoren
riefen dazu auf, am 20. Juni vormittags so häufig
wie möglich die Webseite der Lufthansa zu besuchen.
Dazu wurde eine Software bereitgestellt, die solche
Seitenabrufe automatisieren kann.
Demo gegen Konzerne
Ziel der Aktion sollte sein, die Webseite zu stören
oder gar lahm zu legen, um so die Online-Aktivitäten
der Lufthansa beispielsweise Ticketverkauf oder
die Übertragung der Vorstands-Rede auf der HV
zu blockieren. In ihrem Aufruf schrieben die Aktivisten:
Wenn Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen,
ihre größten Filialen im Netz aufbauen, dann
muss man auch genau dort demonstrieren.
Der Anklage zufolge gab es rund 1,2 Millionen Zugriffe
von 13 600 verschiedenen Rechnern. Auf dem Höhepunkt
der Aktion war deshalb die Ladezeit der Webseite mit
bis zu zehn Minuten stark erhöht. Nach dem entstandenen
Schaden befragt, konnte Lufthansa-Justiziarin Bettina
Adenauer gestern nur wenige Angaben machen. Dafür
gab sie erstmals zu, dass die Webseite sogar eine Zeit
lang gar nicht erreicht werden konnte.
Im Prozess präsentierte Adenauer dann Rechnungen
einer Lufthansa-Tochter sowie externer Zulieferer in
Höhe von rund 42 000 Euro Kosten für
technische Vorbeugemaßnahmen. Sie bezifferte den
Schaden darüber hinaus auf gut 5000 Euro für
Sicherheitspersonal. Ihr Unternehmen hat diese durch
den Vergleich mit einem einzigen anderen Buchungstag
ermittelt: Ein Vorgehen, das auf Grund der schwachen
Vergleichsbasis sogar bei der Richterin ein Lächeln
hervor rief.
Das Internet gehört allen
Der Beschuldigte stellte in einer Erklärung den
Zusammenhang mit der Abschiebepraxis her und berief
sich auf die Grundrechte: Das Internet ist nicht
nur erweiterte Plakatwand für Werbebotschaften.
Das Internet ist öffentlich und es gehört
allen, die es nutzen. Prozess und Urteilsverkündung
wurde auf den 1. Juli vertagt. Dann soll auch Innenminister
Otto Schily aussagen. Der hatte im Vorfeld der Online-Demo,
bezogen auf Nazi-Webseiten, sogar Überlegungen
angestellt, diese durch Hacker lahmlegen zu lassen.
Dies sei aber ein größerer Eingriff, als
der seines Mandanten, so Anwalt Thomas Scherzberg. Hans
Freiberg
taz 15.06.05 - http://www.taz.de/pt/2005/06/15/a0096.nf/text.ges,1
Virtuelles
Sit-in im Internet vor Gericht
Vor vier Jahren blockierte eine linke Gruppierung mit
einer "Online-Demo" die Website der Lufthansa
- aus Protest gegen Abschiebungen per Flugzeug. Nun
muss sich ein Gericht erstmals mit der Versammlungsfreiheit
im Internet befassen
AUS FRANKFURT
CHRISTIAN RATH
Gilt die Versammlungsfreiheit auch im Internet? Und
wo sind hier die Grenzen? Diese Fragen muss erstmals
das Amtsgericht Frankfurt/Main klären. Gestern
wurde der Prozess gegen einen Anti-Abschiebungs-Aktivisten
eröffnet. Der Vorwurf: "Aufruf zur Nötigung"
der Lufthansa.
Im Juni 2001 hatte die linke Gruppierung Libertad!
zu einer "Online-Demonstration" mobilisiert,
um gegen die Beteiligung der Lufthansa an der "menschenunwürdigen
und teilweise tödlichen" Abschiebung von Ausländern
zu protestieren. Pünktlich zur Hauptversammlung
des Konzerns sollte das Lufthansa-Buchungssystem im
Internet lahm gelegt werden. Den Teilnehmern des "virtuellen
Sit-ins" wurde sogar spezielle Software zur Verfügung
gestellt, die den massenhaften gleichzeitigen Zugriff
auf die Seite erleichterte.
Nach Angaben der Lufthansa hatte die Aktion durchaus
Wirkung. Es gab rund 1,2 Millionen Zugriffe auf die
Seite, die von etwa 13.000 verschiedenen Computern ausgingen.
Acht Minuten lang konnte die Seite überhaupt nicht
aufgerufen werden, ansonsten war Lufthansa.com an diesem
Vormittag sehr langsam, drei bis zehn Minuten mussten
die Kunden auf eine Reaktion warten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-jährigen Andreas-Thomas
Vogel nun vor, er sei für die Aktion verantwortlich,
da er Inhaber der Webseite www.libertad.de ist, auf
der für die Online-Blockade geworben wurde. Rund
ein Dutzend Computer und hunderte Speichermedien wurden
beschlagnahmt und ausgewertet. Laut Strafgesetzbuch
drohen Vogel bis zu fünf Jahre Haft, im Vorfeld
wurde ihm aber bereits die Einstellung des Verfahrens
"wegen geringer Schuld" angeboten. Doch Vogel
und sein Anwalt Thomas Scherzberg wollen einen Freispruch
erreichen.
Ihr Antrag, das Verfahren sofort mangels Strafbarkeit
des Delikts zu beenden, wurde von Richterin Bettina
Wild zunächst abgelehnt. Sie will erst die Beweisaufnahme
durchführen. Der Angeklagte Vogel reagierte grinsend:
"Ich dachte ja, dass ich mich mit Nötigung
auskenne, aber da kann ich heute noch viel lernen."
Das gilt möglicherweise auch für die Polizei.
Ihr waren die Aufrufe zur Internet-Aktion durchaus vorab
bekannt gewesen, doch Anlass zum Eingreifen sah sie
nicht. Dabei hatten die Aktivisten die Demo sogar noch
- wie eine Kundgebung auf der Straße - beim Ordnungsamt
angemeldet. Aber auch die dortigen Beamten blieben untätig.
So stehen zumindest die Chancen gut, dass Vogel ein
"Verbotsirrtum" zugebilligt wird.
Damit bliebe allerdings die Frage offen, ab wann eine
symbolische Störung von Online-Angeboten in eine
strafbare Nötigung umschlägt. Eine Vertreterin
der Lufthansa gab gestern an, dass die Airline insgesamt
47.000 Euro aufgewandt habe, um sich auf die Internet-Attacke
vorzubereiten. "Wir haben vorsichtshalber die Bandbreite
unseres Internetangebots um den Faktor 10 erhöht",
sagte die Mitarbeitern. Außerdem habe es an diesem
Tag auch "deutlich weniger" Buchungen gegeben.
Wie viele Aufträge der Airline konkret entgangen
sind, weil Kunden zur Konkurrenz wechselten, konnte
die Zeugin nicht sagen.
Der Prozess begann in angespannter Atmosphäre.
Vor dem Gericht demonstrierten etwa 50 Personen für
den freien Onlineprotest und gegen staatlichen Rassismus.
Im Saal war das Publikum wie in einem Terroristenprozess
mit einer Trennscheibe vom eigentlich Verhandlungsraum
getrennt. Auf Beifallsbekundungen reagierte die Richterin
scharf und ließ zwei junge Männer von der
Polizei aus dem Saal schleifen. Später beruhigte
sich das Klima etwas. Der Prozess wird am 1. Juli fortgeführt.
taz Nr. 7690 vom 15.6.2005, Seite 7, 128 Zeilen (TAZ-Bericht),
CHRISTIAN RATH
de.internet.com - http://de.internet.com/index.php?id=2036278
Online-Demonstration: Lufthansa
gibt 8-minütigen Ausfall ihres Servers zu
Angeklagter greift Abschiebepraxis an und verteidigt
die Demonstrationsfreiheit im Internet
Vor dem Amtsgericht Frankfurt (Main) wurde gestern
der Prozess gegen einen der Initiatoren einer "Online-Demonstration"
eröffnet. Dem Angeklagten Andreas-Thomas Vogel,
Domaininhaber der Website libertad.de, wird "Nötigung"
und "Öffentlicher Aufruf zu Straftaten"
vorgeworfen. Am 20. Juni 2001 hatten sich, so die Frankfurter
Staatsanwältin Heil, etwa 13.000 Personen an einer
virtuellen Blockade des Lufthansa-Internetportals beteiligt,
um gegen Abschiebungen zu demonstrieren. Die Initiative
Libertad hatte auf ihrer Website dazu aufgerufen. Im
Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage der Anwendbarkeit
des Demonstrations- und Versammlungsrechts. Der Angeklagte
und die Initiative Libertad hatten eine Einstellung
des Verfahrens gegen ein Schuldeingeständnis abgelehnt,
weil sie auf dem Recht auf Internet-Demonstrationen
beharren.
Der Prozess begann turbulent. Vor dem Gebäude
hatten etwa hundert Abschiebegegner lautstark "Demonstrationsfreiheit
im Internet" gefordert. Besucher wurden erst nach
Leibesvisitationen in dem Hochsicherheitssaal zugelassen,
in dem sonst u.a. Strafprozesse nach §129a (Bildung
einer terroristischen Vereinigung) stattfinden. Viele
der Aktivisten, die den Angeklagten begleitet hatten,
fanden keinen Platz mehr im Gerichtssaal. Mehrere Zuschauer
wurden während des laufenden Verfahrens aufgrund
zustimmenden Beifalls gewaltsam von Polizeibeamten aus
dem Saal entfernt. Richterin Bettina Wild, die die Anordnung
zur Räumung gab, wollte dieser Gewaltanwendung
offenbar selbst nicht beiwohnen und verließ zuvor
den Gerichtssaal.
Zum Auftakt des Prozesses stellte die Verteidigung
mehrere Beweisanträge, in denen sie das Ausmaß
der Abschiebepraxis in Europa und die Verwicklung der
Lufthansa darin darlegten. Rechtsanwalt Thomas Scherzberg,
der den Angeklagten vertritt, forderte das Gericht auf,
die Legitimität des Anliegens der Demonstration
zu würdigen.
Vor Gericht erklärte die von der Staatsanwaltschaft
geladene Justiziarin der Lufthansa, Bettina Adenauer,
dass es nicht nur eine minutenlange Verzögerung
bei Aufruf der Lufthansa-Webseite gegeben habe, sondern
dass diese zum Zeitpunkt der Demonstration sogar "acht
Minuten lang weltweit nicht erreichbar war". Das
benutzte Protest-Tool hat sich zu einem voreingestellten
Zeitpunkt aktiviert. "Es begann in kurzen Abständen,
die Homepage der Lufthansa abzurufen, wie es auch ein
Browser tut", so ein Sprecher von Libertad gegenüber
de.internet.com. Damit kann es nicht als DDOS-Tool bezeichnet
werden; diese nutzen modifizierte IP-Pakete, die möglichst
klein sind und dabei möglichst viel Arbeit vom
Server verlangen.
Der Beschuldigte Andreas-Thomas Vogel stellte in einer
ausführlichen Erklärung den Zusammenhang zwischen
der Abschiebepraxis der Lufthansa und dem Anliegen der
Online-Demonstration her. Für ihn war die Aktion
"eine zutiefst demokratische und notwendige Angelegenheit",
mit der nicht nur gegen die Abschiebe-Airline Lufthansa
protestiert werden sollte, sondern mit der darüber
hinaus für das Demonstrationsrecht im Internet
"der Freiheit eine Gasse geschlagen" werden
sollte.
Der Prozess wurde auf den 1. Juli 2005 vertagt. Geladen
u.a. ein Rechtsanwalt, den die Online-Demo-Aktivisten
im Vorfeld juristisch konsultierten. Noch nicht entschieden
wurde über Beweisanträge der Verteidigung,
Personen des öffentlichen Lebens zu laden, die
im Vorfeld der Online-Demo ihre Unterstützung und
Beteiligung zugesagt hatten. Ebenso zurückgestellt
wurden Anträge, die Lufthansa-IT-Experten zu laden,
damit diese über den entstandenen Schaden Auskunft
geben können. (Hans-Peter Kartenberg/as)
netzeitung.de 15. Jun 10:15
- http://www.netzeitung.de/internet/343818.html
Erster Prozess gegen Online-Demonstration
In Frankfurt wird eine Klage der Lufthansa gegen eine
Online-Demonstration verhandelt. Die Teilnehmer hatten
gegen die deutsche Abschiebepraxis demonstriert.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main verhandelt seit Dienstag
über eine «Online-Demonstration», mit
der «libertad.de» im Jahr 2001 den Server
der Lufthansa kurzzeitig lahm gelegt hat. Dem Initiator
Andreas-Thomas Vogel, Inhaber der Website «libertad.de»,
wird Nötigung und Aufruf zu Straftaten vorgeworfen.
Laut Anklage hatten sich im Juni 2001 etwa 13.000 Personen
an einer virtuellen Blockade des Lufthansa-Internetportals
beteiligt, zu der «libertad.de» aufgerufen
hatte. Sie demonstrierten damit gegen die deutsche Abschiebepraxis
und die Beteiligung der Lufthansa daran.
Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob das
Versammlungsrecht auch auf Online-Demontration angewandt
werden kann. Der Angeklagte hatte eine Einstellung des
Verfahrens gegen Schuldeingeständnis abgelehnt
- weil er auf dem Recht auf Internet-Demonstrationen
beharrt
"Libertad.de" hatte die Demonstration zuvor
beim Ordnungsamt angemeldet. Die Polizei war dadurch
informiert, sah aber keinen Anlass zum Einschreiten.
1,2 Millionen Seitenzugriffe
So wurde pünktlich zur Hauptversammlung des Lufthansa-Konzerns
das Buchungssystem lahm gelegt. Den Teilnehmern des
«Sit-ins» wurde sogar spezielle Software
zur Verfügung gestellt, um den massenhaften gleichzeitigen
Zugriff auf die Seite zu ermöglichen.
Laut Lufthansa gab es rund 1,2 Millionen Zugriffe auf
die Seite, die von etwa 13.000 verschiedenen Computern
ausgingen. Acht Minuten lang konnte die Seite überhaupt
nicht aufgerufen werden. Den restlichen Vormittag lief
die Site sehr langsam, Kunden mussten teilweise mehrere
Minuten warten.
Die Lufthansa hatte die Serverkapazität zuvor um
das Zehnfache erhöht, jedoch ohne Erfolg. Dadurch
habe es an diesem Vormittag wesentlich weniger Online-Buchungen
gegeben, sagte eine Zeugin vor Gericht. Wie hoch der
entstandene Schaden war, konnte sie jedoch nicht beziffern.
Tumult im Gerichtssaaal
Zu Prozessbeginn am Dienstag forderten vor dem Gebäude
etwa 50 Abschiebegegner lautstark «Demonstrationsfreiheit
im Internet». Mehrere Zuschauer wurden wegen «zustimmenden
Beifalls» von Polizeibeamten aus dem Gerichtssaal
entfernt.
Der Beschuldigte Andreas-Thomas Vogel verlas zu Beginn
eine Erklärung: Für ihn sei die Aktion "eine
zutiefst demokratische und notwendige Angelegenheit"
gewesen, sagte er. Damit habe er sowohl gegen die Abschiebe-Airline
Lufthansa protestieren als auch für das Demonstrationsrecht
im Internet kämpfen wollen.
Das Gericht muss nun klären, ob die symbolische
Störung von Online-Angeboten eine Nötigung
darstellt. Der Prozess soll am 1. Juli fortgesetzt werden.
(auch in sat1news.de: http://www.sat1.de/nachrichten/politik/feed/n/2/0/0/5/0/6/1/5/1/0/1/9/1/5/0/0/0/0/2/,
N24.de: http://www.n24.de/wirtschaft/multimedia/index.php/n2005061510191500002,
fatnews.de: http://www.fatnews.de/autor/news/kategorie_id/3b9d230d8d9ae/artikel_id/42affe8f3cb21/layout/1
computerwelt.at 15|6|2005 -
http://www.computerwelt.at/detailArticle.asp?a=94066&n=4
Wenn Server-Abschüsse
legal werden, (Roland Kissling)
Darf man Internet-Server durch Denial of Service Attacken
abschießen, wenn man zuvor bei der Polizei eine
Online-Demo angemeldet hat? Ein Prozess der Lufthansa
gegen Internet-Aktivisten sorgt derzeit in Deutschland
für Aufregung. Die Aktivisten hatten gegen die
deutsche Abschiebepraxis demonstriert, indem sie im
Jahr 2001 den Server der Lufthansa kurzzeitig lahm gelegt
hatten. Rund 13.000 Personen hatten sich an der virtuellen
Blockade mittels DDOS-Tool beteiligt. Der Inhaber der
Website libertad.de, Andreas-Thomas Vogel, muss sich
nun wegen Nötigung und Aufruf zu Straftaten verantworten.
Der Prozess kreist nun um die Frage, ob das Versammlungsrecht
auch im Internet gilt. Der Angeklagte hatte nämlich
die Demonstration zuvor bei der Polizei angemeldet
diese sah aber keinen Anlass zum Einschreiten, während
das Buchungssystem der Lufthansa genau zur Zeit der
Hauptversammlung in die Knie ging. 1,2 Mio. Zugriffe
von etwa 13.000 verschiedenen Computern waren zu viel:
Acht Minuten lang konnte die Seite überhaupt nicht
aufgerufen werden, auch danach kroch sie noch Stunden
im Schneckentempo dahin. Der Prozess wird am 1. Juli
fortgesetzt.
giga.de 15.06.05 - http://www.giga.de/index.php?storyid=121227
National / Online-Demos nur noch
nach Anmeldung?
(Sebastian) Seit Dienstag verhandelt das Amtsgericht
in Frankfurt über Demonstrationen im Internet.
Im konkreten Fall legten Demonstranten den Web-Auftritt
der Lufthansa lahm.
Die Inhaber der Website Libertad.de riefen im Jahr
2001 zu einer Online-Demonstration auf. Durch den Aufruf
versammelten sich etwa 13.000 Personen zur gleichen
Zeit auf der Lufthansa-Website und legten damit den
Server lahm.
Laut Anklageschrift muss das Gericht nun klären,
ob der Aufruf zur Online-Demo als "Nötigung
und Aufruf zu Straftaten" geahndet wird. Zudem
muss das Gericht klären, ob bei Online-Demonstrationen
geltendes Versammlungsrecht Anwendung findet.
Der gesamte Prozess wird auf der Homepage der Angeklagten
dokumentiert, die findet Ihr bei den RELATED LINKS.
Was haltet Ihr von Online-Demos? Postet in den COMMENTS-Bereich!
Liga 6000. Frankfurt digital 20.06.2005: http://www.liga6000.de/html_version/index_5_334.html
Mit
Bits und Bytes gegen Abschiebungen
Nicht nur vor dem königlich bayrischen Amtsgericht
kommen normalerweise eher kleinere Delikte - Schwarzfahren,
Ladendiebstahl, Straße anspucken u.ä. - zur
Verhandlung. Das war auch Mitte Juni in Frankfurt unter
Vorsitz von Richterin Bettina Wild nicht anders: Angeklagt
ist der arbeitslose Schreiner Andreas-Thomas Vogel wegen
Anstiftung zur Nötigung - so ziemlich einer der
mildesten Vorwürfe, den das deutsche Strafrecht
kennt. Interessant ist dabei, dass noch am Vorabend
der Aktion, die nun angeklagt wurde, dass Bundesjustizministerium
von Terrorismusverdacht sprach, so zumindest der Angeklagte
in seiner Einlassung. Das förmliche Ermittlungsverfahren
gegen ihn war dann aber erst nach einer Anzeige der
Lufthansa aufgenommen worden und lautete: "Verdacht
auf Computersabotage und Eindringen in Datennetze".
Übrig blieb davon eben die Anstiftung zur Nötigung
- konkret vorgeworfen wird dem Betreiber zweier Webseiten
die Veröffentlichung von Texten, die zu einer Online-Demonstration
gegen www.lufthansa.com im Jahr 2001 aufriefen. Wie
schwer sich die Staatsanwaltschaft mit diesem Verfahren
tut lässt sich auch an etlichen Versuchen, zu einer
Einstellung zu gelangen, ablesen. Nach den Worten des
Verteidigers Thomas Scherzberg wurde er "mit Kompromissangeboten
geradezu überhäuft". Sein Mandant aber
verweigerte eine Einstellung wegen "geringer Schuld",
denn er hält sich für unschuldig und zudem
sein Tun für gerechtfertigt - und nicht zuletzt,
so sollte der naive Kenner der Grundrechte denken, ist
der Aufruf auf einer Webseite zu einer Demonstration,
die sogar angemeldet wurde, nicht mehr als die Verbreitung
einer Information und somit eine Frage der Meinungsfreiheit?
Bits und Bytes gegen Abschiebungen
Aber der Reihe nach: Genötigt wurde, so Staatsanwältin
Heil, die Lufthansa. Brisant ist das Verfahren, weil
es Justizgeschichte schreiben könnte. Denn gerichtlich
beurteilt wird hier erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte
eine elektronische Aktionsform. Am 20. Juni 2001 fand
in Köln die Hauptversammlung (HV) der Lufthansa
statt. Wegen ihrer Beteiligung an Abschiebungen - sowohl
Amir Ageeb, als auch Kola Bankole starben in Lufthansa-Maschinen
- stand die Airline damals in der Kritik. Im Rahmen
der Kampagne "deportation.class" wurde an
Flugschaltern, vor Reisebüros oder auf dem Aktionärstreffen
des Vorjahres protestiert. Als Fortführung dieser
Aktionen mobilisierten die Gruppen "Kein Mensch
ist illegal" und "Libertad!" seit März
2001 zu einer Online-Demonstration gegen die Webseite
www.lufthansa.com am Tag der HV. Die Initiatoren schlugen
vor, am 20. Juni vormittags so häufig wie möglich
die Webseite der Lufthansa aufzurufen. Dazu wurde auch
eine Software bereitgestellt, die solche Seitenabrufe
automatisieren kann. Ziel der Aktion sollte sein, die
Webseite zu stören oder gar lahm zu legen, um so
die Online-Aktivitäten der Lufthansa - beispielsweise
Ticketverkauf oder die Übertragung der Vorstands-Rede
auf der HV - zu blockieren. Das "virtuelle Sit-In"
wurde sogar per E-Mail beim Ordnungsamt Köln (dort
fand die HV statt) angemeldet - das sich für nicht
zuständig erklärte und an die Polizeibehörde
verwies. Vorsichtshalber fügte der Sachbearbeiter
jedoch hinzu: "Eine virtuelle Demonstration ist
daher m.E. nicht vorgesehen." Auch von Seiten der
Polizeibehörden oder der Fluggesellschaft selbst
erfolgte kein Kontaktversuch zu den Anmeldern.
Wer blockiert denn da wen?
In ihrem Aufruf schrieben die Aktivisten: "Wenn
Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre
größten Filialen im Netz aufbauen, dann muss
man auch genau dort demonstrieren." Der Anklage
zufolge gab es rund 1,2 Millionen Zugriffe von 13.600
verschiedenen Rechnern. Auf dem Höhepunkt der Aktion
sei deshalb die Ladezeit der Webseite mit drei bis zehn
Minuten stark erhöht gewesen. Nach dem entstandenen
Schaden befragt, konnte Lufthansa-Justiziarin Bettina
Adenauer am ersten Verhandlungstag aber nur wenige konkrete
Angaben machen. Dafür gab sie erstmals zu, dass
die Webseite sogar acht Minuten lang gar nicht erreichbar
gewesen sei. Zunächst hatte die Lufthansa interessanterweise
Behinderungen stark heruntergespielt. Allerdings verwischen
sich die Grenzen - wie im virtuellen Raum zu erwarten
- zwar deuten die Downloads der Protestsoftware, verschiedene
andere Anzeichen und nicht zuletzt auch die Anklageschrift
tatsächlich darauf hin, dass die von den Veranstaltern
angegebene Zahl von mehr als 10.000 Beteiligten richtig
ist. Aber wer kann schon unterscheiden, warum jemand
am fraglichen Tag zur fraglichen Zeit die Webseite in
seinem Browser aufrief? Der Klick der Kundin besteht
wie der des Demonstranten aus Einsen und Nullen - und
die sehen einander nun mal zum Verwechseln ähnlich.
Pikanterweise hatten nach Angaben von "Libertad!"
Systemadministratoren der LH bei verschiedenen Internetprovidern
angefragt, ob die bereit wären, aus ihren Netzen
Anfragen an den LH-Server herauszufiltern. Und das Deutsche
Forschungsnetz (DFN), dass alle Universitäten und
damit auch die meisten Studenten ans Internet anbindet,
war tatsächlich diesen Schritt gegangen und leitete
Anfragen an www.lufthansa.com gar nicht erst weiter.
Wer blockiert denn da wen?
Wandelbare Schadenshöhen
Im Prozess präsentierte Adenauer dann Rechnungen
einer Lufthansa-eigenen IT-Tochter sowie externer Zulieferer
in Höhe von rund 42.000 Euro - Kosten für
technische Vorbeugemaßnahmen. Sie bezifferte den
Schaden darüber hinaus auf gut 5.000 Euro für
Sicherheitspersonal - das aber, wie sie auf Nachfragen
einräumte, sowieso fest angestellt ist - und nannte
Buchungsausfälle, die sie aber nicht genauer beziffern
konnte. Ihr Unternehmen habe diese durch den Vergleich
mit einem einzigen andern Buchungstag ermittelt - ein
Vorgehen, das auf Grund der schwachen Vergleichsbasis
sogar bei der Richterin ein Lächeln hervor rief.
Unklar bleib am ersten Verhandlungstag, wie eine zunächst
im Raum stehende Schadenssumme von gut 500.000 Euro
zu Stande kam: Einem als Beweismittel vorliegenden Schreiben
der LH-Justiziarin an den - übrigens angeblich
auf eigene Initiative und ohne förmliches Ermittlungsverfahren
schon seit März die Aktion beobachtenden - obersten
politischen Polizisten im Frankfurter Präsidium
ist zu entnehmen, dass diese Summe von eben diesem gekommen
sein muss. Der aber bestritt das im Prozess vehement
- ohne sich noch erinnern zu können, warum er diese
Summe gegenüber Frau Adenauer ins Spiel gebracht
hatte. Die Frage der Schadenssumme ist nicht ganz unrelevant
für die Strafe im Falle einer Verurteilung, ebenso
wie für mögliche zivilrechtliche Ansprüche
der Lufthansa. Allerdings ist eines klar: Der größte
Schaden dürfte im Bereich der Imageverschmutzung
liegen - denn die Kampagne hatte es im Jahr 2001 verstanden,
ein reges Medieninteresse zu entfachen. Der Beschuldigte
stellte in einer Erklärung vor Gericht den Zusammenhang
der Aktion mit der herrschenden Abschiebepraxis und
der damals außerordentlich starken Beteiligung
der Lufthansa daran her und berief sich auf Grundrechte
wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit: "Das Internet
ist nicht nur erweiterte Plakatwand für Werbebotschaften
oder Regierungspropaganda. Es ist auch nicht nur eine
Plattform für Geschäfte. ... Das Internet
ist öffentlich und es gehört allen, die es
nutzen." Konfrontiert mit einer Vielzahl zusätzlicher
Beweisanträge und Zeugenvorladungen und sichtlich
zwischen Überforderung und Unsicherheit in den
technischen Aspekten des Falles schwankend, vertagte
die Richterin Prozess und Urteilsverkündung auf
den 1. Juli. Dann soll nach dem Willen der Verteidigung
auch Innenminister Schily aussagen, der im Vorfeld der
Online-Demo in öffentlichen Stellungnahmen, bezogen
auf Nazi-Webseiten, sogar Überlegungen angestellt
habe, diese durch Hacker lahm legen zu lassen. Dies
sei aber ein viel weitgehender Eingriff, als die seinem
Mandanten vorgeworfene Aktion, so dessen Anwalt Thomas
Scherzberg.
PS: War auch die angeklagte Demo virtuell - bei der
realen Prozesseröffnung im gleichen Hochsicherheitssaal
mit schusssicheren Scheiben, in dem auch schon RAF-Prozesse
stattgefunden haben, ließen sich die angereisten
Unterstützer des Angeklagten natürlich die
Gelegenheit zu lautstarken Unterstützungsbekundungen
nicht nehmen. Beifallklatschen aber konnte die Richterin
nicht ertragen , weshalb sie Uniformierte in Bewegung
setzte und so einige Verhaftungen provozierte. Die große
Koalition der Rituale funktioniert im RL wesentlich
besser als virtuell.
Martin Brust
Frankfurter Rundschau 02.07.05 : http://www.fr-aktuell.de/ressorts/kultur_und_medien/medien/?cnt=695145
NETZTAGEBUCH
Netz-Demos
VON KLAUS KREIMEIER
Dass Demonstrationen zur politischen Kultur einer Demokratie
gehören, ist eine Selbstverständlichkeit,
die in der Vergangenheit oft die blanke Wut einer schweigenden,
will sagen: ihre Wut in sich hinein schweigenden Mehrheit
provozierte.
Heute rümpfen auch diejenigen, die einst Barrikaden
bauten, aus ästhetischen Gründen die Nase,
wenn von Entlassung bedrohte Arbeiter ihrem Boss mit
robusten Sprüchen und Trillerpfeifen auf die Pelle
rücken oder Atomkraftgegner sich in hilfloser Widerstandssymbolik
gegen die Castor-Transporte stellen. Geblieben ist jene
Gouvernantenmentalität, die Gewalt wittert, sobald
jemand unübersehbar von seinem demokratischen Recht
auf Einspruch Gebrauch macht.
Das Internet könnte da einiges ändern. Der
in Frankfurt anhängige Prozess gegen die Online-Aktivisten
der Initiative "Libertad!" wird - unabhängig
von seinem Ausgang - da sicher lehrreich sein. Vor drei
Jahren hatten etliche tausend Menschen, ihren Computer
mit gesellschaftspolitischem Verantwortungsbewusstsein
nutzend, die Lufthansa-Webseiten blockiert, um gegen
die teilweise tödlich verlaufenen Abschiebungen
unerwünschter Ausländer mit Hilfe der Fluggesellschaft
zu protestieren. Für begrenzte Zeit war das Lufthansa-Portal
nur schwer oder gar nicht erreichbar.
Das sei Gewalt, beschied die Richterin schon im Vorfeld.
Der Gegenseite geht es um eine Grundsatzentscheidung
zur Frage des Versammlungsrechts im Internet. Als pflichtbewusster
Staatsbürger hatte der Angeklagte die Protestaktion
beim Ordnungsamt angemeldet und dabei den Zeitraum für
die Blockade und sogar den korrekten Ort angegeben:
<http://www.lufthansa.com>www.lufthansa.com. Der
Ironie der Sache war er sich bestimmt bewusst. Gegen
ein Schuldeingeständnis wurde ihm Straffreiheit
angeboten. Doch mit Recht bestand er darauf, dass sich
die Justiz ganz unironisch mit der Frage befasst, ob
es auch im ortlosen Netz einen Platz für die demokratischen
Rechte geben muss.
Eine Frage der Software
Vielleicht aber wird nicht die Justiz, sondern die
Software die Frage entscheiden. Zu einer nunmehr weltweiten
Online-Demo rufen jetzt Attac und die "Compact!de"
auf: Gegen die von der EU-Kommission geplante Patentierung
von Computerprogrammen, die den Giganten der Branche
ein Monopol einräumen, den kleineren und intelligenteren
Werkstätten wie Linux oder Mozilla jedoch das Wasser
abgraben würde. Softwareprogramme sind Texte, so
argumentieren die Aktivisten; sie seien bereits durch
das Urheberrecht geschützt. Sie zu patentieren,
"wäre genauso absurd wie ein Patent auf Krimis,
das das Schreiben von Kriminalromanen für 20 Jahre
monopolisieren würde".
Sollten sich die Giganten durchsetzen, würde ökonomischer
Sachzwang nicht nur den Wettbewerb beseitigen, sondern
auch der Demokratie das Atmen erschweren. Auch die Versammlungsfreiheit
im Netz benötigt eine fantasievolle, benutzerfreundliche,
gegebenenfalls subversive Software. Democracy now, auch
im Cyberspace.
DA - Direkte Aktion - Nr. 170 -
Juli/August 2005/Seite 3-
Deportation.class versus Lufthansa
Online Demonstration verursacht Staatsanwaltschaft und
Polizei Kopfschmerzen
Dreizehntausend Teilnehmer demonstrierten im Juni 2001
im Rahmen der Deportation.class- Kampagne gegen die
Geschäftmacherei und aktive Beteiligung der Lufthansa
an Abschiebungen. Das Novum: Sie taten es im Internet.
Ihr Ziel: Die Blockade der Lufthansa-Server während
einer Aktionärshauptversammlung durch verstärkte
Zugriffe auf die Webseiten des Konzerns. Als Vorbild
für die in Deutschland in dieser Größenordung
bisher einzigartige Aktion dienten den Initiatoren u.a.
Aktivitäten der italienischen Gruppe Netstrike,
sowie die Arbeiten von Ricardo Dominguez, einem Mitglied
des New Yorker Electronic Disturbance Theater. Dominguez,
der auch diese Aktion unterstützte, hatte bereits
1998 eine Reihe virtueller Sit-Ins auf mexikanischen
Regierungs-Servern zur Unterstützung der Zapatisten
organisiert.
Heute, ziemlich genau 4 Jahre später, steht Andreas
Vogel von der Initiative Libertad als einziger der Aufrufer
und Beteiligten vor Gericht. Am 14. Juni begann in Frankfurt
der Prozeß. Warum so spät und warum überhaupt?
Bei der Beschäftigung mit diesen Fragen wird schnell
deutlich, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sich sowohl
bei der Ermittlung, als auch bei der Eröffnung
des Verfahrens schwer taten. Mühe haben sie sich
gegeben, um schlußendlich doch noch zu einem Präzedenzurteil
für derartige Aktionen im Internet zu kommen. In
einem Gespräch mit der DA skizzierte Andreas die
Entwicklung bis zum 1. Prozeßtag.
Demnach gestaltete sich bereits die Anmeldung der Demonstration
abenteuerlich.
Ein erster Versuch, die Demo beim Ordnungsamt Köln
unter Bekanntgabe des Demoleiters und der ungefähr
erwarteten Anzahl der Teilnehmer anzumelden, wurde ignoriert.
Erst auf Nachfrage äußerte man sich bei der
Kölner Behörde. Man habe die Anmeldung zwar
erhalten, aber man sei nicht zuständig und schon
gar nicht für virtuelle Demonstrationen, hieß
es. Aber auch das zuständige Polizeipräsidium
in Köln reagierte nicht auf die Anmeldung. Es gab
weder Einwände, noch wurden Verfügungen oder
Auflagen erlassen. Da in Deutschland keine Genehmigungspflicht
für Demonstrationen besteht, betrachteten die Veranstalter
die Sache fortan als erledigt. Aus den Akten zum Prozeß
geht klar hervor, spätestens hier beginnt das große
Kopfzerbrechen über den Umgang mit einer solchen
Aktion bei den Behörden. Von der Abteilung Analyse
bis hin zu Abteilungen von deren Existenz Otto -Normalbürger
keine Kenntnis hat, landete die Anmeldung auf diversen
Schreibtischen des Präsidiums.
Schon im Vorfeld der Demo äußerte sich das
Bundesjustizministerium, wenn auch fachlich nicht sonderlich
qualifiziert. Terrorismus sei dies, mindestens aber
Computersabotage! Mit dem Hinweis darauf, daß
so etwas mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden könne,
riet das Ministerium der Lufthansa zur Anzeige.
Die Lufthansa ließ sich diese Chance nicht entgehen.
Ihre Anzeige löste die Einleitung des Ermittlungsverfahrens
wegen Computersabotage, Eindringen in fremde Datennetze
und Nötigung aus. Ganze 4 Monate dauerte es, bis
sich Staatsanwaltschaft, BKA und andere auf die Begründung
zur Durchsuchung der Räumlichkeiten von Libertad,
den Privatwohnungen von Andreas, seiner Lebensgefährtin,
sowie dem presserechtlich Verantwortlichen (ViSdP) der
Deportation.class - Kampagnenzeitung im Oktober geeinigt
hatten.
Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem
Dach, dachte sich wohl das BKA und riet auf Grund der
geringen Chancen vor Gericht, die beiden ersten Ermittlungspunkte
fallen zu lassen, um überhaupt zu einer Anklageerhebung
und Verurteilung in diesem Fall zu gelangen. Das für
eine Anklage gegen den ViSdP der Deportation.class -
Zeitung zuständige Amtsgericht hatte offenbar keine
Lust, sich mit dem Fall weiter zu beschäftigen.
Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde eingestellt.
Auch heute, 4 Jahre später, Verwirrung im Gerichtssaal.
Der Leiter der Staatsschutzabteilung in Frankfurt, Brandt,
antwortete auf die Frage, warum es erst nach der Online-Demonstration
zur Ermittlung gekommen sei, er habe die Sache zwar
auf den Seiten von Libertad, deren Betreiber Hr. Vogel
ist, regelmäßig verfolgt, hätte aber
darüber hinaus nicht tätig werden können.
Die Vorbereitung zu Straftaten allein sei ja schließlich
noch keine Straftat. Nicht nur den anwesenden Juristen
entlockte diese Erklärung ob des baren Unsinns
ein Schmunzeln. Bombardierte die Staatsanwaltschaft
den Angeklagten zuvor mit diversen Angeboten zur Einstellung
des Verfahrens, soll der Prozess nun fortgesetzt werden.
Der Angeklagte hatte die Einstellung des Verfahrens
gegen geringe Schuld abgelehnt, um ein Präzedenzurteil
mit Auswirkungen auf ähnlich gelagerten Aktionen
zu verhindern.
Am 1. Juli wird es zunächst mit der Aussage eines
Anwaltes weitergehen, der die Aktivisten zuvor beraten
und Ihnen die juristische Unbedenklichkeit der Online-Demonstration
bestätigt hatte. Weitere Beweisanträge stehen
noch im Raum, so z.B. die Ladung des Bundesinnenministers
Otto Schily zur Abschiebepraxis und der Rolle der Lufthansa.
Immerhin kamen in Europa bisher 8 Menschen bei Abschiebungen
um, zwei davon bei Abschiebungen mit Lufthansa-Flügen.
|