Samstag , den 11.02.2012 - 13:58 - online: [an error occurred while processing this directive]
 
 
    English
    Shop & Vertrieb
Impressum
Kontakt
CopyLeft
Suche auf der Homepage
 
Libertad!-Logo  
START  | Aktuell  | Projekte & Kampagnen  | internationale Solidarität  |  |  |  |
 
   
Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit!
   
Deportation Class
Internet-Demo
Stoppen wir das Abschiebegeschäft
 
   
Presseberichterstattung zum Prozess wegen Internet-Demo gegen das Abschiebegeschäft

 

[ Projektseite Dep.Class ] [ zur Prozess-Seite ]

Presse zum Prozess

[Vor Prozessbeginn ] - [ Zum 1. Verhandlungstag ] - [ 2. Verhandlungstag/Urteil ] - [ nach Freispruch ]



Taunuszeitung 14.06.2005, S. 18

Demonstration / 40 Teilnehmer, 120 Polizisten

Oberursel. Eine Gruppe von 40 Personen hat gestern Nachmittag vor dem Firmensitz von Aero Flight in der Lessingstraße dagegen protestiert, dass die Fluggesellschaft Rückflüge nicht anerkannter Asylbewerber in ihre Heimatländer übernehme. Die Demonstration steht offenbar in Zusammenhang mit dem Prozessbeginn gegen die Organisation Libertad, die im Juni 2001 zu einer Online-Demonstration im Internet gegen die Lufthansa aufgerufen hatte. Die Lufthansa sollte sich aus dem "Abschiebe-Geschäft" zurückziehen, hatte Libertad gefordert.

Im Dezember 2004 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Organisation wegen Nötigung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten erhoben, am heutigen Dienstag ist in Frankfurt Prozessbeginn.

Die Teilnehmer der Demonstration in Oberursel warfen Aero Flight vor, sich im Oktober 2004 an einer vom Hamburger Flughafen ausgehenden Sammelabschiebung beteiligt zu haben. Das Unternehmen wurde aufgefordert, keine Abschiebungen mehr zu übernehmen. Begleitet wurde die angemeldete Demonstration von 120 Polizeibeamten aus dem gesamten Hochtaunuskreis. Die Demonstranten zogen nach der Kundgebung durch die Adenauerallee zum Sporthaus Taunus zu einer Abschlusskundgebung.

Am 1. April dieses Jahres hatte es bereits einen Zwischenfall bei Aero Flight gegeben. Zwölf vermummte Personen hatten die Worte "Abschiebung stopp!" ans Firmengebäude gemalt. Drei Personen waren vorübergehend festgenommen worden. (csc/new)

 


dpa 14.06.05

Lufthansa verklagt Web-Demonstranten
Nach einer spektakulären Internet-Boykottaktion gegen die Lufthansa muss sich ein Mann vor Gericht verantworten.

Die Anklage wirft dem 49-Jährigen Aufforderung zu einer Straftat vor. Der Angeklagte hatte im Mai 2001 über seine Internetseiten zu einer „Online-Demo“ gegen das Flugunternehmen aufgerufen. Hintergrund war sein Unmut über die Beteiligung der Lufthansa an Abschiebungen von Ausländern.

Zum angegebenen Zeitpunkt blockierten schließlich rund 13 000 Nutzer mit mehr als 1,2 Millionen Zugriffen die Lufthansa-Homepage. Zahlreiche Kunden mussten daher bei der Bestellung von Flugtickets warten - es kam zu Umsatzeinbrüchen. Die Lufthansa bezifferte den Schaden auf mindestens 45 000 Euro.

Legaler Boykottaufruf?

Vor dem Amtsgericht Frankfurt argumentierte der Angeklagte, sein Verhalten sei kein strafbarer Aufruf zur Nötigung gewesen. Denn die „Online-Demo“ sei nicht gewalttätig gewesen. Über die rechtlichen Hintergründe habe er sich vorher eigens bei einem Rechtsanwalt erkundigt, der ihm die Legalität der Boykottaktion zugesichert habe.

Das Gericht setzt den Prozess am 1. Juli mit der Vernehmung dieses Juristen fort.

(so oder variiert in: intomorrow-news: http://tomorrow.msn.de/news?id=166048, focus-online: http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=15593)


heise online - 14.06.2005 14:51 - http://www.heise.de/newsticker/meldung/60603

Prozess wegen Online-Blockade der Lufthansa wird nicht eingestellt

Im Prozess um die spektakuläre Online-Blockade gegen Lufthansa forderte die Verteidigung am heutigen ersten Prozesstag die Einstellung des Verfahrens. Dies aber lehnte die Richterin ab; sie hält offensichtlich eine Strafbarkeit der Aktion für möglich. Im Prinzip handele es sich hierbei um Gewalt gegen Sachen, hatte die Richterin bei Festsetzung des Prozesstermins erklärt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Andreas-Thomas Vogel unter anderem Nötigung nach Paragraph 240 des Strafgesetzbuches (StGB) vor.

Gegenstand des Prozesses ist eine Aktion der Gruppe "deportation.class" des Aktionsbündnisses "Kein Mensch ist illegal", "Libertad!" und weiterer Gruppen aus aller Welt. Als "Online-Demonstration" oder "virtuelles Sit-in" sollte die Website der Lufthansa während der Aktionärshauptversammlung "zeitweise" unzugänglich gemacht werden. Mit der Aktion wollte man gegen die Abschiebung von Flüchtlingen durch die Lufthansa protestieren. Aber über die aktuelle Aktion hinaus ging es auch darum, ob bürgerliche Freiheiten wie Versammlungen oder Demonstrationen, die das Grundgesetz gewährt, auch in den Cyberspace übertragbar sind.

Dies sei der erste Prozess, in dem von staatlicher Seite versucht werde, massenhafte Proteste im Internet abzuurteilen und damit eine Handhabe gegen zukünftige Online-Aktivitäten zu haben, hatte der Angeklagte Andreas-Thomas Vogel erklärt, als der Prozesstermin vor kurzem festgesetzt wurde. Die Frage, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und damit insbesondere auf Demonstrationen aller Art auch im virtuellen Raum gilt, ist in den vergangenen Jahren ausgiebig diskutiert worden. Die Verteidigung argumentierte nun für die Einstellung des Verfahrens, dass keine Gewalt angewandt worden sei, da es sich um einen virtuellen Raum handle. Daher könne auch keine Verurteilung nach Paragraph 240 oder 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten) erfolgen. Außerdem gebe es keine Regelungen zu Versammlungen im Internet, nach Artikel 103 des Grundgesetzes könne aber niemand für eine Tat bestraft werden, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung gar nicht strafbar war. Die Staatsanwaltschaft sprach dagegen von einer Drohung mit großem Schaden, die für die Lufthansa mit der Aktion verbunden gewesen sei.

Die Beweisaufnahme, in die das Gericht nach Ablehnung des Einstellungsantrags der Verteidigung einstieg, drehte sich zuerst um den Schaden, den der Lufthansa durch die Aktion entstanden war. Erfolgreich im Sinne der Protestierenden war die durch ein Programm zum automatischen Aufrufen der Website geplante Blockierung wohl nicht gewesen. "Wir haben verstärkt Zugriffe registriert", erklärte Lufthansa- Unternehmenssprecher Thomas Ellerbeck damals. In den ersten Minuten der DoS-Attacke habe sich der Aufbau ihrer Site "verlangsamt". Schnell hätten jedoch die Techniker "die Kapazität der Leitungen erhöhnt". Ellerbecks Kollege Martin Riecken sprach allerdings davon, in den ersten zehn Minuten sei es nicht möglich gewesen, die Homepage aufzurufen. Nach Aussagen der Zeugin von der Lufthansa am heutigen ersten Prozesstag war zwar die Webseite einige Minuten nicht erreichbar, es sei aber bei den Lufthansapartnern beispielsweise jederzeit möglich gewesen, Tickets der Airline zu bestellen. Insgesamt habe es durch Nicht-Erreichbarkeit der Lufthansa-Server aber Buchungsausfälle gegeben; den Mehraufwand bezifferte die Lufthansa-Zeugin auf 42.370,80 Euro.

Der Prozess soll am 1. Juli mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden. Zudem stehen noch diverse Beweisanträge im Raum, etwa die Ladung von Bundesinnenminister Otto Schily zur Abschiebpraxis und der Rolle der Lufthansa. Immerhin, so die Verteidigung, seien in Europa acht Menschen bei Abschiebung gestorben, zwei davon bei Abschiebung mit Lufthansa-Flügen. Mehr als 10.000 Abschiebungen im Jahr gebe es mittels Lufthansa-Flügen. Auch die Vernehmung eines Beamten des Ordnungsamts Köln ist beantragt -- immerhin wollten die Organisatoren die Online-Demonstration anmelden, erhielten aber den Bescheid, eine virtuelle Demo sei nicht vorgesehen. (Volker Weber) / (jk/c't)


FR 15.06.05 - Frankfurt&Hessen
Polizei nimmt Abschiebe-Gegner im Gerichtssaal fest
Frankfurter Internet-Aktivist ist wegen Aufrufs zu Online-Demonstration gegen Lufthansa angeklagt / Tumult im Zuschauerraum

Begleitet von Tumulten hat gestern vor dem Frankfurter Amtsgericht ein Strafverfahren gegen einen Internet-Aktivisten begonnen, das zum Präzedenzfall taugt. Der Angeklagte hatte dazu aufgerufen, massenhaft auf die Lufthansa-Webseite zuzugreifen, um gegen Abschiebungen zu protestieren.

VON MATTHIAS THIEME

Frankfurt · 14. Juni · Die Anklage wirft dem Frankfurter Schreiner Andreas-Thomas V. vor, im Jahr 2001 zur Blockade der Lufthansa-Website aufgerufen zu haben, um gegen die Beteiligung der Fluggesellschaft an Abschiebungen zu protestieren. Damit soll er den Straftatbestand der Nötigung erfüllt haben.

"Lufthansa goes offline" und "Deportation class - Internet-Demo gegen das Abschiebegeschäft" lauteten die Parolen. "Wenn Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre größten Filialen im Internet aufbauen, dann muss man auch genau dort demonstrieren", meinte der Angeklagte und startete beim Ordnungsamt Köln sogar den Versuch, die virtuelle Demonstration anzumelden. Beabsichtigter Demonstrationsort sei die Internetadresse www.lufthansa.com. Man könne leider nur "physische Versammlungen im öffentlichen Raum" genehmigen, antwortete die Behörde. Was bei virtuellen Demonstrationen zu beachten sei, wisse man nicht.

Genau dies könnte den Frankfurter Prozess jetzt zu einem interessanten Präzedenzfall machen, denn die Demonstration fand ohne Genehmigung statt: Laut Anklageschrift kam es am 20. Juni 2001 in der Zeit zwischen 10 und 12 Uhr zu über 1,2 Millionen Zugriffen auf die Seite der Lufthansa. Gestartet worden sei der Angriff von etwa 13 600 unterschiedlichen Computern. Kunden hätten bei Buchungen wegen der Überlastung bis zu 10 Minuten warten müssen, sagt Lufthansa. Das Unternehmen habe "einen deutlichen Buchungsrückgang" und damit Einnahmeausfälle erlitten.

Wie hoch der Schaden tatsächlich war, ließ sich am ersten Prozesstag aber nicht ermitteln. Von einer halben Million Euro sei einmal die Rede gewesen, sagte Verteidiger Thomas Scherzberg. Eine Konzernjuristin sprach von Schwierigkeiten, eine konkrete Summe zu errechnen, und nannte einen Betrag von 42 370 Euro plus weitere Kosten von 5400 Euro.

Publikum hinter Panzerglas

"Dass ich jetzt wegen Nötigung angeklagt bin, nehme ich als interessante biografische Notiz zur Kenntnis", sagte der Angeklagte. Er stehe stellvertretend für tausende Online-Demonstranten vor Gericht, die gegen die "Betäubung, Fesselung und gewaltsame Drangsalierung von Menschen bei Abschiebungen mit Lufthansa-Flügen" protestiert hätten. "Lufthansa ist eine Abschiebe-Airline - sie verdient kein sauberes Image", rief der Angeklagte.

Wegen wiederholten Beifallsbekundungen aus dem voll besetzten Zuschauerraum ließ Richterin Bettina Wild zwei Männer abführen. Hinter der Panzerglasscheibe im Publikumsbereich kam es daraufhin zu massiven Handgreiflichkeiten zwischen Ordnungskräften und Prozessbeobachtern. Einigen Zuhörern wurden draußen auf dem Gerichtsflur Handschellen angelegt.

Rechtsanwalt Thomas Scherzberg beantragte, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen. Der Vorwurf der Nötigung sei absurd, da hierfür laut Gesetz "physisch wirkender Zwang" für das Opfer - Lufthansa - gewirkt haben müsste, ließ er erklären. Dies sei im Bereich des Internets nicht möglich, da es dort keine "im körperlichen Sinne begehbaren Räume" gebe. Für die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Internet bedürfe und gebe es bislang keine Regeln.

Dem hielt die Staatsanwaltschaft entgegen, dass bereits die "Drohung mit einem empfindlichen Übel" als Nötigung zu betrachten sei. Das Gericht lehnte daraufhin eine Einstellung des Verfahrens ab. Mit einer Flut vorbereiteter Anträge, dutzende Zeugen zu vernehmen, konterte Verteidiger Scherzberg. Der Prozess wird fortgesetzt.


Frankfurter Rundschau, 15.06.2005, Main-Taunus-Ost, Hochtaunus

Demonstration
120 Polizisten begleiten 40 Abschiebungsgegner

Oberursel · 14. Juni · jüs · Ein Großaufgebot an Polizisten aus dem gesamten Hochtaunuskreis hat am frühen Montagabend einen Protestzug von etwa 40 Menschen vom Hauptgebäude der Fluggesellschaft Aero-Flight in der Lessingstraße in die Innenstadt abgesichert. Sie waren dem Aufruf der Organisation Libertad gefolgt, die bisher vor allem im Internet mit Protest-Aktionen gegen so genannte Charter-Abschiebung von nicht anerkannten Asylbewerbern hervorgetreten ist. Wie ein Polizeisprecher gestern sagte, sei in Polizeikreisen mit mehr Demonstranten, auch aus dem "gewaltbereiten Spektrum" gerechnet worden. Die Demonstration sei aber "absolut friedlich verlaufen" und habe sich nach einer halbstündigen Abschlusskundgebung in der Fußgängerzone aufgelöst.

Der Aufruf zum Protest gegen Aero-Flight steht im Zusammenhang mit einem Prozess, der gestern vor dem Amtsgericht Frankfurt begann. Darin geht es um den Massen-Protest gegen Lufthansa im Internet, zu dem ebenfalls Libertad aufgerufen hatte. Angeklagt ist der Inhaber der Internet-Domain www.libertad.de wegen Veröffentlichung eines Textes, der 2001 zur ersten Online-Demonstration in Deutschland geführt hat.

Siehe auch Seite 13



Neues Deutschland 15.06.05 - http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=73391&IDC=2

Ist das Internet ein öffentlicher Raum?
Prozess gegen »Online-Demo« könnte Grundsatzfragen klären


Von Martin Brust, Frankfurt (Main)

Aus Protest gegen die Abschiebepraxis der Lufthansa hatten Initiativen im Jahr 2001 dazu aufgerufen, die Internetseite der Fluggesellschaft durch massenhaftes Aufrufen lahm zu legen. Ein Frankfurter Gericht muss nun darüber entscheiden, ob das Nötigung war – oder ob die ordentlich angemeldete Aktion unter das Demonstrationsrecht fällt.

Vor Amtsgerichten kommen normalerweise kleinere Delikte zur Verhandlung. Das war auch gestern in Frankfurt (Main) nicht anders. Angeklagt ist der arbeitslose Schreiner Andreas-Thomas Vogel wegen Anstiftung zur Nötigung. Genötigt wurde, so Staatsanwältin Heil, die Lufthansa. Brisant ist das Verfahren, weil es trotz des eher geringen Tatvorwurfs Justizgeschichte schreiben könnte. Denn das Mittel zur angeblichen Nötigung waren Computer, angeklagt ist erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte eine Internet-Aktion.

Am 20. Juni 2001 fand in Köln die jährliche Hauptversammlung der Lufthansa AG statt. Wegen ihrer Beteiligung an Abschiebungen – mit Amir Ageeb und Kola Bankole starben bereits zwei Menschen bei ihrer Abschiebung in Lufthansa-Maschinen – stand die Airline damals in der Kritik. Im Rahmen einer Kampagne namens »deportation class« wurde an Flugschaltern, vor Reisebüros oder auf dem Aktionärstreffen des Vorjahres protestiert. Als Fortführung mobilisierten die Gruppen »Kein Mensch ist illegal« und »Libertad!« seit März 2001 zu einer Online-Demonstration gegen die Lufthansa-Internetseite für den Tag der Hauptversammlung 2001. Die Initiatoren riefen dazu auf, die Seite am 20. Juni vormittags so häufig wie möglich aufzurufen. Dazu wurde eine Software bereitgestellt, die solche Seitenabrufe automatisieren und beschleunigen kann. Die Aktion wurde per E-Mail bei den zuständigen Stellen als Demonstration angemeldet.

Ziel der Aktion sollte es sein, die Internetseite zu stören oder lahm zu legen, um die Online-Aktivitäten der Lufthansa – etwa Ticketverkauf oder die Übertragung der Rede des Vorstandes auf der Hauptversammlung – zu blockieren. Im Aufruf hieß es: »Wenn Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre größten Filialen im Netz aufbauen, dann muss man auch genau dort demonstrieren.«

Rund 1,2 Millionen Zugriffe von 13600 Rechnern aus

Die Aktion hatte einigen Erfolg. Die Anklage weiß von rund 1,2 Millionen Zugriffen auf die Internetseite, die von 13600 verschiedenen Rechnern ausgingen. Auf dem Höhepunkt der Aktion sei deshalb die Seite mit einer Ladezeit von drei bis zehn Minuten auffällig langsam gewesen. Zu dem entstandenen Schaden konnte Lufthansa-Justiziarin Bettina Adenauer gestern aber keine allzu konkreten Angaben machen. Dafür gab sie – erstmals – zu, dass die Internetseite acht Minuten lang nicht erreichbar gewesen sei. Worüber sich die anwesenden Vertreter der Protest-Initiativen erfreut zeigten. Denn zuvor hatte die Lufthansa die Behinderungen stets heruntergespielt.
Im Prozess präsentierte Adenauer die Rechnungen einer Lufthansa-Tochter sowie externer Zulieferer in Höhe von rund 42000 Euro – für technische Vorbeugemaßnahmen. Sie bezifferte den Schaden darüber hinaus auf gut 5000 Euro für Sicherheitspersonal und nannte Buchungsausfälle, die sie aber nicht beziffern konnte. Ihr Unternehmen habe diese durch den Vergleich mit einem einzigen anderen Buchungstag ermittelt – ein Vorgehen, das sogar bei der Richterin ein Lächeln hervorrief.
Der Beschuldigte stellte in einer Erklärung den politischen Zusammenhang her und berief sich auf Grundrechte wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit: »Das Internet ist nicht nur erweiterte Plakatwand für Werbebotschaften oder Regierungspropaganda. Es ist auch nicht nur eine Plattform für Geschäfte. Das Internet ist öffentlich und es gehört allen, die es nutzen.«

Prozess und Urteilsverkündung wurden auf den 1. Juli vertagt. Dann soll nach dem Willen der Verteidigung auch Innenminister Schily aussagen, der im Vorfeld der Online-Demo in öffentlichen Stellungnahmen, bezogen auf Nazi-Webseiten, sogar Überlegungen angestellt habe, diese durch Hacker zu lähmen. Ein viel gravierenderer Eingriff als die seinem Mandanten vorgeworfene Aktion, so dessen Anwalt Thomas Scherzberg.



News 15.06.05 - http://www.news-frankfurt.com/psnfr/fn/nfr/sfn/buildnfr/cn/cn_art/sid/4/did/46172/SH/0/depot/0/index.html

Online-Demo gegen Lufthansa
Prozess und Urteilsverkündung wurde auf ersten Juli vertagt. Schreibt der Fall Justizgeschichte?

VOR AMTSGERICHTEN kommen normalerweise eher kleinere Delikte zur Verhandlung. Das war auch gestern unter Vorsitz von Richterin Bettina Wild nicht anders: Angeklagt ist der arbeitslose Schreiner Andreas-Thomas Vogel wegen Anstiftung zur Nötigung. Genötigt wurde, so Staatsanwältin Heil, die Lufthansa. Brisant ist das Verfahren, weil es trotz des geringen Tatvorwurfs Justizgeschichte schreiben kann. Gerichtlich beurteilt wird hier erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte eine elektronische Aktionsform.

Kritik wegen Abschiebungen

Am 20. Juni 2001 fand in Köln die Hauptversammlung (HV) der Lufthansa statt. Wegen ihrer Beteiligung an Abschiebungen – sowohl Amir Ageeb, als auch Kola Bankole starben in Lufthansa-Maschinen – stand die Airline damals in der Kritik. Im Rahmen der Kampagne „deportation.class“ wurde an Flugschaltern, vor Reisebüros oder auf dem Aktionärstreffen protestiert. Als Fortführung mobilisierten die Gruppen „Kein Mensch ist illegal“ und „Libertad!“ seit März 2001 zu einer Online-Demonstration gegen die Webseite www.lufthansa.com am Tag der HV. Die Initiatoren riefen dazu auf, am 20. Juni vormittags so häufig wie möglich die Webseite der Lufthansa zu besuchen. Dazu wurde eine Software bereitgestellt, die solche Seitenabrufe automatisieren kann.

Demo gegen Konzerne

Ziel der Aktion sollte sein, die Webseite zu stören oder gar lahm zu legen, um so die Online-Aktivitäten der Lufthansa – beispielsweise Ticketverkauf oder die Übertragung der Vorstands-Rede auf der HV – zu blockieren. In ihrem Aufruf schrieben die Aktivisten: „Wenn Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre größten Filialen im Netz aufbauen, dann muss man auch genau dort demonstrieren.“

Der Anklage zufolge gab es rund 1,2 Millionen Zugriffe von 13 600 verschiedenen Rechnern. Auf dem Höhepunkt der Aktion war deshalb die Ladezeit der Webseite mit bis zu zehn Minuten stark erhöht. Nach dem entstandenen Schaden befragt, konnte Lufthansa-Justiziarin Bettina Adenauer gestern nur wenige Angaben machen. Dafür gab sie erstmals zu, dass die Webseite sogar eine Zeit lang gar nicht erreicht werden konnte.

Im Prozess präsentierte Adenauer dann Rechnungen einer Lufthansa-Tochter sowie externer Zulieferer in Höhe von rund 42 000 Euro – Kosten für technische Vorbeugemaßnahmen. Sie bezifferte den Schaden darüber hinaus auf gut 5000 Euro für Sicherheitspersonal. Ihr Unternehmen hat diese durch den Vergleich mit einem einzigen anderen Buchungstag ermittelt: Ein Vorgehen, das auf Grund der schwachen Vergleichsbasis sogar bei der Richterin ein Lächeln hervor rief.

„Das Internet gehört allen“

Der Beschuldigte stellte in einer Erklärung den Zusammenhang mit der Abschiebepraxis her und berief sich auf die Grundrechte: „Das Internet ist nicht nur erweiterte Plakatwand für Werbebotschaften. Das Internet ist öffentlich und es gehört allen, die es nutzen.“ Prozess und Urteilsverkündung wurde auf den 1. Juli vertagt. Dann soll auch Innenminister Otto Schily aussagen. Der hatte im Vorfeld der Online-Demo, bezogen auf Nazi-Webseiten, sogar Überlegungen angestellt, diese durch Hacker lahmlegen zu lassen. Dies sei aber ein größerer Eingriff, als der seines Mandanten, so Anwalt Thomas Scherzberg. Hans Freiberg



taz 15.06.05 - http://www.taz.de/pt/2005/06/15/a0096.nf/text.ges,1

Virtuelles Sit-in im Internet vor Gericht

Vor vier Jahren blockierte eine linke Gruppierung mit einer "Online-Demo" die Website der Lufthansa - aus Protest gegen Abschiebungen per Flugzeug. Nun muss sich ein Gericht erstmals mit der Versammlungsfreiheit im Internet befassen
AUS FRANKFURT
CHRISTIAN RATH

Gilt die Versammlungsfreiheit auch im Internet? Und wo sind hier die Grenzen? Diese Fragen muss erstmals das Amtsgericht Frankfurt/Main klären. Gestern wurde der Prozess gegen einen Anti-Abschiebungs-Aktivisten eröffnet. Der Vorwurf: "Aufruf zur Nötigung" der Lufthansa.

Im Juni 2001 hatte die linke Gruppierung Libertad! zu einer "Online-Demonstration" mobilisiert, um gegen die Beteiligung der Lufthansa an der "menschenunwürdigen und teilweise tödlichen" Abschiebung von Ausländern zu protestieren. Pünktlich zur Hauptversammlung des Konzerns sollte das Lufthansa-Buchungssystem im Internet lahm gelegt werden. Den Teilnehmern des "virtuellen Sit-ins" wurde sogar spezielle Software zur Verfügung gestellt, die den massenhaften gleichzeitigen Zugriff auf die Seite erleichterte.

Nach Angaben der Lufthansa hatte die Aktion durchaus Wirkung. Es gab rund 1,2 Millionen Zugriffe auf die Seite, die von etwa 13.000 verschiedenen Computern ausgingen. Acht Minuten lang konnte die Seite überhaupt nicht aufgerufen werden, ansonsten war Lufthansa.com an diesem Vormittag sehr langsam, drei bis zehn Minuten mussten die Kunden auf eine Reaktion warten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-jährigen Andreas-Thomas Vogel nun vor, er sei für die Aktion verantwortlich, da er Inhaber der Webseite www.libertad.de ist, auf der für die Online-Blockade geworben wurde. Rund ein Dutzend Computer und hunderte Speichermedien wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Laut Strafgesetzbuch drohen Vogel bis zu fünf Jahre Haft, im Vorfeld wurde ihm aber bereits die Einstellung des Verfahrens "wegen geringer Schuld" angeboten. Doch Vogel und sein Anwalt Thomas Scherzberg wollen einen Freispruch erreichen.

Ihr Antrag, das Verfahren sofort mangels Strafbarkeit des Delikts zu beenden, wurde von Richterin Bettina Wild zunächst abgelehnt. Sie will erst die Beweisaufnahme durchführen. Der Angeklagte Vogel reagierte grinsend: "Ich dachte ja, dass ich mich mit Nötigung auskenne, aber da kann ich heute noch viel lernen."

Das gilt möglicherweise auch für die Polizei. Ihr waren die Aufrufe zur Internet-Aktion durchaus vorab bekannt gewesen, doch Anlass zum Eingreifen sah sie nicht. Dabei hatten die Aktivisten die Demo sogar noch - wie eine Kundgebung auf der Straße - beim Ordnungsamt angemeldet. Aber auch die dortigen Beamten blieben untätig. So stehen zumindest die Chancen gut, dass Vogel ein "Verbotsirrtum" zugebilligt wird.

Damit bliebe allerdings die Frage offen, ab wann eine symbolische Störung von Online-Angeboten in eine strafbare Nötigung umschlägt. Eine Vertreterin der Lufthansa gab gestern an, dass die Airline insgesamt 47.000 Euro aufgewandt habe, um sich auf die Internet-Attacke vorzubereiten. "Wir haben vorsichtshalber die Bandbreite unseres Internetangebots um den Faktor 10 erhöht", sagte die Mitarbeitern. Außerdem habe es an diesem Tag auch "deutlich weniger" Buchungen gegeben. Wie viele Aufträge der Airline konkret entgangen sind, weil Kunden zur Konkurrenz wechselten, konnte die Zeugin nicht sagen.

Der Prozess begann in angespannter Atmosphäre. Vor dem Gericht demonstrierten etwa 50 Personen für den freien Onlineprotest und gegen staatlichen Rassismus. Im Saal war das Publikum wie in einem Terroristenprozess mit einer Trennscheibe vom eigentlich Verhandlungsraum getrennt. Auf Beifallsbekundungen reagierte die Richterin scharf und ließ zwei junge Männer von der Polizei aus dem Saal schleifen. Später beruhigte sich das Klima etwas. Der Prozess wird am 1. Juli fortgeführt.

taz Nr. 7690 vom 15.6.2005, Seite 7, 128 Zeilen (TAZ-Bericht), CHRISTIAN RATH



de.internet.com - http://de.internet.com/index.php?id=2036278

Online-Demonstration: Lufthansa gibt 8-minütigen Ausfall ihres Servers zu
Angeklagter greift Abschiebepraxis an und verteidigt die Demonstrationsfreiheit im Internet

Vor dem Amtsgericht Frankfurt (Main) wurde gestern der Prozess gegen einen der Initiatoren einer "Online-Demonstration" eröffnet. Dem Angeklagten Andreas-Thomas Vogel, Domaininhaber der Website libertad.de, wird "Nötigung" und "Öffentlicher Aufruf zu Straftaten" vorgeworfen. Am 20. Juni 2001 hatten sich, so die Frankfurter Staatsanwältin Heil, etwa 13.000 Personen an einer virtuellen Blockade des Lufthansa-Internetportals beteiligt, um gegen Abschiebungen zu demonstrieren. Die Initiative Libertad hatte auf ihrer Website dazu aufgerufen. Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage der Anwendbarkeit des Demonstrations- und Versammlungsrechts. Der Angeklagte und die Initiative Libertad hatten eine Einstellung des Verfahrens gegen ein Schuldeingeständnis abgelehnt, weil sie auf dem Recht auf Internet-Demonstrationen beharren.

Der Prozess begann turbulent. Vor dem Gebäude hatten etwa hundert Abschiebegegner lautstark "Demonstrationsfreiheit im Internet" gefordert. Besucher wurden erst nach Leibesvisitationen in dem Hochsicherheitssaal zugelassen, in dem sonst u.a. Strafprozesse nach §129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) stattfinden. Viele der Aktivisten, die den Angeklagten begleitet hatten, fanden keinen Platz mehr im Gerichtssaal. Mehrere Zuschauer wurden während des laufenden Verfahrens aufgrund zustimmenden Beifalls gewaltsam von Polizeibeamten aus dem Saal entfernt. Richterin Bettina Wild, die die Anordnung zur Räumung gab, wollte dieser Gewaltanwendung offenbar selbst nicht beiwohnen und verließ zuvor den Gerichtssaal.

Zum Auftakt des Prozesses stellte die Verteidigung mehrere Beweisanträge, in denen sie das Ausmaß der Abschiebepraxis in Europa und die Verwicklung der Lufthansa darin darlegten. Rechtsanwalt Thomas Scherzberg, der den Angeklagten vertritt, forderte das Gericht auf, die Legitimität des Anliegens der Demonstration zu würdigen.

Vor Gericht erklärte die von der Staatsanwaltschaft geladene Justiziarin der Lufthansa, Bettina Adenauer, dass es nicht nur eine minutenlange Verzögerung bei Aufruf der Lufthansa-Webseite gegeben habe, sondern dass diese zum Zeitpunkt der Demonstration sogar "acht Minuten lang weltweit nicht erreichbar war". Das benutzte Protest-Tool hat sich zu einem voreingestellten Zeitpunkt aktiviert. "Es begann in kurzen Abständen, die Homepage der Lufthansa abzurufen, wie es auch ein Browser tut", so ein Sprecher von Libertad gegenüber de.internet.com. Damit kann es nicht als DDOS-Tool bezeichnet werden; diese nutzen modifizierte IP-Pakete, die möglichst klein sind und dabei möglichst viel Arbeit vom Server verlangen.

Der Beschuldigte Andreas-Thomas Vogel stellte in einer ausführlichen Erklärung den Zusammenhang zwischen der Abschiebepraxis der Lufthansa und dem Anliegen der Online-Demonstration her. Für ihn war die Aktion "eine zutiefst demokratische und notwendige Angelegenheit", mit der nicht nur gegen die Abschiebe-Airline Lufthansa protestiert werden sollte, sondern mit der darüber hinaus für das Demonstrationsrecht im Internet "der Freiheit eine Gasse geschlagen" werden sollte.

Der Prozess wurde auf den 1. Juli 2005 vertagt. Geladen u.a. ein Rechtsanwalt, den die Online-Demo-Aktivisten im Vorfeld juristisch konsultierten. Noch nicht entschieden wurde über Beweisanträge der Verteidigung, Personen des öffentlichen Lebens zu laden, die im Vorfeld der Online-Demo ihre Unterstützung und Beteiligung zugesagt hatten. Ebenso zurückgestellt wurden Anträge, die Lufthansa-IT-Experten zu laden, damit diese über den entstandenen Schaden Auskunft geben können. (Hans-Peter Kartenberg/as)



netzeitung.de 15. Jun 10:15 - http://www.netzeitung.de/internet/343818.html

Erster Prozess gegen Online-Demonstration

In Frankfurt wird eine Klage der Lufthansa gegen eine Online-Demonstration verhandelt. Die Teilnehmer hatten gegen die deutsche Abschiebepraxis demonstriert.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main verhandelt seit Dienstag über eine «Online-Demonstration», mit der «libertad.de» im Jahr 2001 den Server der Lufthansa kurzzeitig lahm gelegt hat. Dem Initiator Andreas-Thomas Vogel, Inhaber der Website «libertad.de», wird Nötigung und Aufruf zu Straftaten vorgeworfen.
Laut Anklage hatten sich im Juni 2001 etwa 13.000 Personen an einer virtuellen Blockade des Lufthansa-Internetportals beteiligt, zu der «libertad.de» aufgerufen hatte. Sie demonstrierten damit gegen die deutsche Abschiebepraxis und die Beteiligung der Lufthansa daran.
Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob das Versammlungsrecht auch auf Online-Demontration angewandt werden kann. Der Angeklagte hatte eine Einstellung des Verfahrens gegen Schuldeingeständnis abgelehnt - weil er auf dem Recht auf Internet-Demonstrationen beharrt
"Libertad.de" hatte die Demonstration zuvor beim Ordnungsamt angemeldet. Die Polizei war dadurch informiert, sah aber keinen Anlass zum Einschreiten.

1,2 Millionen Seitenzugriffe

So wurde pünktlich zur Hauptversammlung des Lufthansa-Konzerns das Buchungssystem lahm gelegt. Den Teilnehmern des «Sit-ins» wurde sogar spezielle Software zur Verfügung gestellt, um den massenhaften gleichzeitigen Zugriff auf die Seite zu ermöglichen.
Laut Lufthansa gab es rund 1,2 Millionen Zugriffe auf die Seite, die von etwa 13.000 verschiedenen Computern ausgingen. Acht Minuten lang konnte die Seite überhaupt nicht aufgerufen werden. Den restlichen Vormittag lief die Site sehr langsam, Kunden mussten teilweise mehrere Minuten warten.
Die Lufthansa hatte die Serverkapazität zuvor um das Zehnfache erhöht, jedoch ohne Erfolg. Dadurch habe es an diesem Vormittag wesentlich weniger Online-Buchungen gegeben, sagte eine Zeugin vor Gericht. Wie hoch der entstandene Schaden war, konnte sie jedoch nicht beziffern.

Tumult im Gerichtssaaal

Zu Prozessbeginn am Dienstag forderten vor dem Gebäude etwa 50 Abschiebegegner lautstark «Demonstrationsfreiheit im Internet». Mehrere Zuschauer wurden wegen «zustimmenden Beifalls» von Polizeibeamten aus dem Gerichtssaal entfernt.
Der Beschuldigte Andreas-Thomas Vogel verlas zu Beginn eine Erklärung: Für ihn sei die Aktion "eine zutiefst demokratische und notwendige Angelegenheit" gewesen, sagte er. Damit habe er sowohl gegen die Abschiebe-Airline Lufthansa protestieren als auch für das Demonstrationsrecht im Internet kämpfen wollen.

Das Gericht muss nun klären, ob die symbolische Störung von Online-Angeboten eine Nötigung darstellt. Der Prozess soll am 1. Juli fortgesetzt werden.

(auch in sat1news.de: http://www.sat1.de/nachrichten/politik/feed/n/2/0/0/5/0/6/1/5/1/0/1/9/1/5/0/0/0/0/2/,
N24.de: http://www.n24.de/wirtschaft/multimedia/index.php/n2005061510191500002,
fatnews.de: http://www.fatnews.de/autor/news/kategorie_id/3b9d230d8d9ae/artikel_id/42affe8f3cb21/layout/1

computerwelt.at 15|6|2005 - http://www.computerwelt.at/detailArticle.asp?a=94066&n=4

Wenn Server-Abschüsse legal werden, (Roland Kissling)

Darf man Internet-Server durch Denial of Service Attacken abschießen, wenn man zuvor bei der Polizei eine Online-Demo angemeldet hat? Ein Prozess der Lufthansa gegen Internet-Aktivisten sorgt derzeit in Deutschland für Aufregung. Die Aktivisten hatten gegen die deutsche Abschiebepraxis demonstriert, indem sie im Jahr 2001 den Server der Lufthansa kurzzeitig lahm gelegt hatten. Rund 13.000 Personen hatten sich an der virtuellen Blockade mittels DDOS-Tool beteiligt. Der Inhaber der Website libertad.de, Andreas-Thomas Vogel, muss sich nun wegen Nötigung und Aufruf zu Straftaten verantworten.

Der Prozess kreist nun um die Frage, ob das Versammlungsrecht auch im Internet gilt. Der Angeklagte hatte nämlich die Demonstration zuvor bei der Polizei angemeldet – diese sah aber keinen Anlass zum Einschreiten, während das Buchungssystem der Lufthansa genau zur Zeit der Hauptversammlung in die Knie ging. 1,2 Mio. Zugriffe von etwa 13.000 verschiedenen Computern waren zu viel: Acht Minuten lang konnte die Seite überhaupt nicht aufgerufen werden, auch danach kroch sie noch Stunden im Schneckentempo dahin. Der Prozess wird am 1. Juli fortgesetzt.



giga.de 15.06.05 - http://www.giga.de/index.php?storyid=121227

National / Online-Demos nur noch nach Anmeldung?

(Sebastian) Seit Dienstag verhandelt das Amtsgericht in Frankfurt über Demonstrationen im Internet. Im konkreten Fall legten Demonstranten den Web-Auftritt der Lufthansa lahm.

Die Inhaber der Website Libertad.de riefen im Jahr 2001 zu einer Online-Demonstration auf. Durch den Aufruf versammelten sich etwa 13.000 Personen zur gleichen Zeit auf der Lufthansa-Website und legten damit den Server lahm.

Laut Anklageschrift muss das Gericht nun klären, ob der Aufruf zur Online-Demo als "Nötigung und Aufruf zu Straftaten" geahndet wird. Zudem muss das Gericht klären, ob bei Online-Demonstrationen geltendes Versammlungsrecht Anwendung findet.

Der gesamte Prozess wird auf der Homepage der Angeklagten dokumentiert, die findet Ihr bei den RELATED LINKS. Was haltet Ihr von Online-Demos? Postet in den COMMENTS-Bereich!



Liga 6000. Frankfurt digital 20.06.2005: http://www.liga6000.de/html_version/index_5_334.html


Mit Bits und Bytes gegen Abschiebungen

Nicht nur vor dem königlich bayrischen Amtsgericht kommen normalerweise eher kleinere Delikte - Schwarzfahren, Ladendiebstahl, Straße anspucken u.ä. - zur Verhandlung. Das war auch Mitte Juni in Frankfurt unter Vorsitz von Richterin Bettina Wild nicht anders: Angeklagt ist der arbeitslose Schreiner Andreas-Thomas Vogel wegen Anstiftung zur Nötigung - so ziemlich einer der mildesten Vorwürfe, den das deutsche Strafrecht kennt. Interessant ist dabei, dass noch am Vorabend der Aktion, die nun angeklagt wurde, dass Bundesjustizministerium von Terrorismusverdacht sprach, so zumindest der Angeklagte in seiner Einlassung. Das förmliche Ermittlungsverfahren gegen ihn war dann aber erst nach einer Anzeige der Lufthansa aufgenommen worden und lautete: "Verdacht auf Computersabotage und Eindringen in Datennetze". Übrig blieb davon eben die Anstiftung zur Nötigung - konkret vorgeworfen wird dem Betreiber zweier Webseiten die Veröffentlichung von Texten, die zu einer Online-Demonstration gegen www.lufthansa.com im Jahr 2001 aufriefen. Wie schwer sich die Staatsanwaltschaft mit diesem Verfahren tut lässt sich auch an etlichen Versuchen, zu einer Einstellung zu gelangen, ablesen. Nach den Worten des Verteidigers Thomas Scherzberg wurde er "mit Kompromissangeboten geradezu überhäuft". Sein Mandant aber verweigerte eine Einstellung wegen "geringer Schuld", denn er hält sich für unschuldig und zudem sein Tun für gerechtfertigt - und nicht zuletzt, so sollte der naive Kenner der Grundrechte denken, ist der Aufruf auf einer Webseite zu einer Demonstration, die sogar angemeldet wurde, nicht mehr als die Verbreitung einer Information und somit eine Frage der Meinungsfreiheit?

Bits und Bytes gegen Abschiebungen
Aber der Reihe nach: Genötigt wurde, so Staatsanwältin Heil, die Lufthansa. Brisant ist das Verfahren, weil es Justizgeschichte schreiben könnte. Denn gerichtlich beurteilt wird hier erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte eine elektronische Aktionsform. Am 20. Juni 2001 fand in Köln die Hauptversammlung (HV) der Lufthansa statt. Wegen ihrer Beteiligung an Abschiebungen - sowohl Amir Ageeb, als auch Kola Bankole starben in Lufthansa-Maschinen - stand die Airline damals in der Kritik. Im Rahmen der Kampagne "deportation.class" wurde an Flugschaltern, vor Reisebüros oder auf dem Aktionärstreffen des Vorjahres protestiert. Als Fortführung dieser Aktionen mobilisierten die Gruppen "Kein Mensch ist illegal" und "Libertad!" seit März 2001 zu einer Online-Demonstration gegen die Webseite www.lufthansa.com am Tag der HV. Die Initiatoren schlugen vor, am 20. Juni vormittags so häufig wie möglich die Webseite der Lufthansa aufzurufen. Dazu wurde auch eine Software bereitgestellt, die solche Seitenabrufe automatisieren kann. Ziel der Aktion sollte sein, die Webseite zu stören oder gar lahm zu legen, um so die Online-Aktivitäten der Lufthansa - beispielsweise Ticketverkauf oder die Übertragung der Vorstands-Rede auf der HV - zu blockieren. Das "virtuelle Sit-In" wurde sogar per E-Mail beim Ordnungsamt Köln (dort fand die HV statt) angemeldet - das sich für nicht zuständig erklärte und an die Polizeibehörde verwies. Vorsichtshalber fügte der Sachbearbeiter jedoch hinzu: "Eine virtuelle Demonstration ist daher m.E. nicht vorgesehen." Auch von Seiten der Polizeibehörden oder der Fluggesellschaft selbst erfolgte kein Kontaktversuch zu den Anmeldern.

Wer blockiert denn da wen?
In ihrem Aufruf schrieben die Aktivisten: "Wenn Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre größten Filialen im Netz aufbauen, dann muss man auch genau dort demonstrieren." Der Anklage zufolge gab es rund 1,2 Millionen Zugriffe von 13.600 verschiedenen Rechnern. Auf dem Höhepunkt der Aktion sei deshalb die Ladezeit der Webseite mit drei bis zehn Minuten stark erhöht gewesen. Nach dem entstandenen Schaden befragt, konnte Lufthansa-Justiziarin Bettina Adenauer am ersten Verhandlungstag aber nur wenige konkrete Angaben machen. Dafür gab sie erstmals zu, dass die Webseite sogar acht Minuten lang gar nicht erreichbar gewesen sei. Zunächst hatte die Lufthansa interessanterweise Behinderungen stark heruntergespielt. Allerdings verwischen sich die Grenzen - wie im virtuellen Raum zu erwarten - zwar deuten die Downloads der Protestsoftware, verschiedene andere Anzeichen und nicht zuletzt auch die Anklageschrift tatsächlich darauf hin, dass die von den Veranstaltern angegebene Zahl von mehr als 10.000 Beteiligten richtig ist. Aber wer kann schon unterscheiden, warum jemand am fraglichen Tag zur fraglichen Zeit die Webseite in seinem Browser aufrief? Der Klick der Kundin besteht wie der des Demonstranten aus Einsen und Nullen - und die sehen einander nun mal zum Verwechseln ähnlich. Pikanterweise hatten nach Angaben von "Libertad!" Systemadministratoren der LH bei verschiedenen Internetprovidern angefragt, ob die bereit wären, aus ihren Netzen Anfragen an den LH-Server herauszufiltern. Und das Deutsche Forschungsnetz (DFN), dass alle Universitäten und damit auch die meisten Studenten ans Internet anbindet, war tatsächlich diesen Schritt gegangen und leitete Anfragen an www.lufthansa.com gar nicht erst weiter. Wer blockiert denn da wen?

Wandelbare Schadenshöhen
Im Prozess präsentierte Adenauer dann Rechnungen einer Lufthansa-eigenen IT-Tochter sowie externer Zulieferer in Höhe von rund 42.000 Euro - Kosten für technische Vorbeugemaßnahmen. Sie bezifferte den Schaden darüber hinaus auf gut 5.000 Euro für Sicherheitspersonal - das aber, wie sie auf Nachfragen einräumte, sowieso fest angestellt ist - und nannte Buchungsausfälle, die sie aber nicht genauer beziffern konnte. Ihr Unternehmen habe diese durch den Vergleich mit einem einzigen andern Buchungstag ermittelt - ein Vorgehen, das auf Grund der schwachen Vergleichsbasis sogar bei der Richterin ein Lächeln hervor rief. Unklar bleib am ersten Verhandlungstag, wie eine zunächst im Raum stehende Schadenssumme von gut 500.000 Euro zu Stande kam: Einem als Beweismittel vorliegenden Schreiben der LH-Justiziarin an den - übrigens angeblich auf eigene Initiative und ohne förmliches Ermittlungsverfahren schon seit März die Aktion beobachtenden - obersten politischen Polizisten im Frankfurter Präsidium ist zu entnehmen, dass diese Summe von eben diesem gekommen sein muss. Der aber bestritt das im Prozess vehement - ohne sich noch erinnern zu können, warum er diese Summe gegenüber Frau Adenauer ins Spiel gebracht hatte. Die Frage der Schadenssumme ist nicht ganz unrelevant für die Strafe im Falle einer Verurteilung, ebenso wie für mögliche zivilrechtliche Ansprüche der Lufthansa. Allerdings ist eines klar: Der größte Schaden dürfte im Bereich der Imageverschmutzung liegen - denn die Kampagne hatte es im Jahr 2001 verstanden, ein reges Medieninteresse zu entfachen. Der Beschuldigte stellte in einer Erklärung vor Gericht den Zusammenhang der Aktion mit der herrschenden Abschiebepraxis und der damals außerordentlich starken Beteiligung der Lufthansa daran her und berief sich auf Grundrechte wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit: "Das Internet ist nicht nur erweiterte Plakatwand für Werbebotschaften oder Regierungspropaganda. Es ist auch nicht nur eine Plattform für Geschäfte. ... Das Internet ist öffentlich und es gehört allen, die es nutzen." Konfrontiert mit einer Vielzahl zusätzlicher Beweisanträge und Zeugenvorladungen und sichtlich zwischen Überforderung und Unsicherheit in den technischen Aspekten des Falles schwankend, vertagte die Richterin Prozess und Urteilsverkündung auf den 1. Juli. Dann soll nach dem Willen der Verteidigung auch Innenminister Schily aussagen, der im Vorfeld der Online-Demo in öffentlichen Stellungnahmen, bezogen auf Nazi-Webseiten, sogar Überlegungen angestellt habe, diese durch Hacker lahm legen zu lassen. Dies sei aber ein viel weitgehender Eingriff, als die seinem Mandanten vorgeworfene Aktion, so dessen Anwalt Thomas Scherzberg.

PS: War auch die angeklagte Demo virtuell - bei der realen Prozesseröffnung im gleichen Hochsicherheitssaal mit schusssicheren Scheiben, in dem auch schon RAF-Prozesse stattgefunden haben, ließen sich die angereisten Unterstützer des Angeklagten natürlich die Gelegenheit zu lautstarken Unterstützungsbekundungen nicht nehmen. Beifallklatschen aber konnte die Richterin nicht ertragen , weshalb sie Uniformierte in Bewegung setzte und so einige Verhaftungen provozierte. Die große Koalition der Rituale funktioniert im RL wesentlich besser als virtuell.
Martin Brust


Frankfurter Rundschau 02.07.05 : http://www.fr-aktuell.de/ressorts/kultur_und_medien/medien/?cnt=695145

NETZTAGEBUCH
Netz-Demos
VON KLAUS KREIMEIER

Dass Demonstrationen zur politischen Kultur einer Demokratie gehören, ist eine Selbstverständlichkeit, die in der Vergangenheit oft die blanke Wut einer schweigenden, will sagen: ihre Wut in sich hinein schweigenden Mehrheit provozierte.

Heute rümpfen auch diejenigen, die einst Barrikaden bauten, aus ästhetischen Gründen die Nase, wenn von Entlassung bedrohte Arbeiter ihrem Boss mit robusten Sprüchen und Trillerpfeifen auf die Pelle rücken oder Atomkraftgegner sich in hilfloser Widerstandssymbolik gegen die Castor-Transporte stellen. Geblieben ist jene Gouvernantenmentalität, die Gewalt wittert, sobald jemand unübersehbar von seinem demokratischen Recht auf Einspruch Gebrauch macht.

Das Internet könnte da einiges ändern. Der in Frankfurt anhängige Prozess gegen die Online-Aktivisten der Initiative "Libertad!" wird - unabhängig von seinem Ausgang - da sicher lehrreich sein. Vor drei Jahren hatten etliche tausend Menschen, ihren Computer mit gesellschaftspolitischem Verantwortungsbewusstsein nutzend, die Lufthansa-Webseiten blockiert, um gegen die teilweise tödlich verlaufenen Abschiebungen unerwünschter Ausländer mit Hilfe der Fluggesellschaft zu protestieren. Für begrenzte Zeit war das Lufthansa-Portal nur schwer oder gar nicht erreichbar.

Das sei Gewalt, beschied die Richterin schon im Vorfeld. Der Gegenseite geht es um eine Grundsatzentscheidung zur Frage des Versammlungsrechts im Internet. Als pflichtbewusster Staatsbürger hatte der Angeklagte die Protestaktion beim Ordnungsamt angemeldet und dabei den Zeitraum für die Blockade und sogar den korrekten Ort angegeben: <http://www.lufthansa.com>www.lufthansa.com. Der Ironie der Sache war er sich bestimmt bewusst. Gegen ein Schuldeingeständnis wurde ihm Straffreiheit angeboten. Doch mit Recht bestand er darauf, dass sich die Justiz ganz unironisch mit der Frage befasst, ob es auch im ortlosen Netz einen Platz für die demokratischen Rechte geben muss.

Eine Frage der Software

Vielleicht aber wird nicht die Justiz, sondern die Software die Frage entscheiden. Zu einer nunmehr weltweiten Online-Demo rufen jetzt Attac und die "Compact!de" auf: Gegen die von der EU-Kommission geplante Patentierung von Computerprogrammen, die den Giganten der Branche ein Monopol einräumen, den kleineren und intelligenteren Werkstätten wie Linux oder Mozilla jedoch das Wasser abgraben würde. Softwareprogramme sind Texte, so argumentieren die Aktivisten; sie seien bereits durch das Urheberrecht geschützt. Sie zu patentieren, "wäre genauso absurd wie ein Patent auf Krimis, das das Schreiben von Kriminalromanen für 20 Jahre monopolisieren würde".

Sollten sich die Giganten durchsetzen, würde ökonomischer Sachzwang nicht nur den Wettbewerb beseitigen, sondern auch der Demokratie das Atmen erschweren. Auch die Versammlungsfreiheit im Netz benötigt eine fantasievolle, benutzerfreundliche, gegebenenfalls subversive Software. Democracy now, auch im Cyberspace.


DA - Direkte Aktion - Nr. 170 - Juli/August 2005/Seite 3-

Deportation.class versus Lufthansa
Online Demonstration verursacht Staatsanwaltschaft und Polizei Kopfschmerzen

Dreizehntausend Teilnehmer demonstrierten im Juni 2001 im Rahmen der Deportation.class- Kampagne gegen die Geschäftmacherei und aktive Beteiligung der Lufthansa an Abschiebungen. Das Novum: Sie taten es im Internet. Ihr Ziel: Die Blockade der Lufthansa-Server während einer Aktionärshauptversammlung durch verstärkte Zugriffe auf die Webseiten des Konzerns. Als Vorbild für die in Deutschland in dieser Größenordung bisher einzigartige Aktion dienten den Initiatoren u.a. Aktivitäten der italienischen Gruppe Netstrike, sowie die Arbeiten von Ricardo Dominguez, einem Mitglied des New Yorker Electronic Disturbance Theater. Dominguez, der auch diese Aktion unterstützte, hatte bereits 1998 eine Reihe virtueller Sit-Ins auf mexikanischen Regierungs-Servern zur Unterstützung der Zapatisten organisiert.

Heute, ziemlich genau 4 Jahre später, steht Andreas Vogel von der Initiative Libertad als einziger der Aufrufer und Beteiligten vor Gericht. Am 14. Juni begann in Frankfurt der Prozeß. Warum so spät und warum überhaupt?

Bei der Beschäftigung mit diesen Fragen wird schnell deutlich, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sich sowohl bei der Ermittlung, als auch bei der Eröffnung des Verfahrens schwer taten. Mühe haben sie sich gegeben, um schlußendlich doch noch zu einem Präzedenzurteil für derartige Aktionen im Internet zu kommen. In einem Gespräch mit der DA skizzierte Andreas die Entwicklung bis zum 1. Prozeßtag.

Demnach gestaltete sich bereits die Anmeldung der Demonstration abenteuerlich.
Ein erster Versuch, die Demo beim Ordnungsamt Köln unter Bekanntgabe des Demoleiters und der ungefähr erwarteten Anzahl der Teilnehmer anzumelden, wurde ignoriert. Erst auf Nachfrage äußerte man sich bei der Kölner Behörde. Man habe die Anmeldung zwar erhalten, aber man sei nicht zuständig und schon gar nicht für virtuelle Demonstrationen, hieß es. Aber auch das zuständige Polizeipräsidium in Köln reagierte nicht auf die Anmeldung. Es gab weder Einwände, noch wurden Verfügungen oder Auflagen erlassen. Da in Deutschland keine Genehmigungspflicht für Demonstrationen besteht, betrachteten die Veranstalter die Sache fortan als erledigt. Aus den Akten zum Prozeß geht klar hervor, spätestens hier beginnt das große Kopfzerbrechen über den Umgang mit einer solchen Aktion bei den Behörden. Von der Abteilung Analyse bis hin zu Abteilungen von deren Existenz Otto -Normalbürger keine Kenntnis hat, landete die Anmeldung auf diversen Schreibtischen des Präsidiums.

Schon im Vorfeld der Demo äußerte sich das Bundesjustizministerium, wenn auch fachlich nicht sonderlich qualifiziert. Terrorismus sei dies, mindestens aber Computersabotage! Mit dem Hinweis darauf, daß so etwas mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden könne, riet das Ministerium der Lufthansa zur Anzeige.

Die Lufthansa ließ sich diese Chance nicht entgehen. Ihre Anzeige löste die Einleitung des Ermittlungsverfahrens wegen Computersabotage, Eindringen in fremde Datennetze und Nötigung aus. Ganze 4 Monate dauerte es, bis sich Staatsanwaltschaft, BKA und andere auf die Begründung zur Durchsuchung der Räumlichkeiten von Libertad, den Privatwohnungen von Andreas, seiner Lebensgefährtin, sowie dem presserechtlich Verantwortlichen (ViSdP) der Deportation.class - Kampagnenzeitung im Oktober geeinigt hatten.

Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach, dachte sich wohl das BKA und riet auf Grund der geringen Chancen vor Gericht, die beiden ersten Ermittlungspunkte fallen zu lassen, um überhaupt zu einer Anklageerhebung und Verurteilung in diesem Fall zu gelangen. Das für eine Anklage gegen den ViSdP der Deportation.class - Zeitung zuständige Amtsgericht hatte offenbar keine Lust, sich mit dem Fall weiter zu beschäftigen. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde eingestellt.

Auch heute, 4 Jahre später, Verwirrung im Gerichtssaal. Der Leiter der Staatsschutzabteilung in Frankfurt, Brandt, antwortete auf die Frage, warum es erst nach der Online-Demonstration zur Ermittlung gekommen sei, er habe die Sache zwar auf den Seiten von Libertad, deren Betreiber Hr. Vogel ist, regelmäßig verfolgt, hätte aber darüber hinaus nicht tätig werden können. Die Vorbereitung zu Straftaten allein sei ja schließlich noch keine Straftat. Nicht nur den anwesenden Juristen entlockte diese Erklärung ob des baren Unsinns ein Schmunzeln. Bombardierte die Staatsanwaltschaft den Angeklagten zuvor mit diversen Angeboten zur Einstellung des Verfahrens, soll der Prozess nun fortgesetzt werden. Der Angeklagte hatte die Einstellung des Verfahrens gegen geringe Schuld abgelehnt, um ein Präzedenzurteil mit Auswirkungen auf ähnlich gelagerten Aktionen zu verhindern.

Am 1. Juli wird es zunächst mit der Aussage eines Anwaltes weitergehen, der die Aktivisten zuvor beraten und Ihnen die juristische Unbedenklichkeit der Online-Demonstration bestätigt hatte. Weitere Beweisanträge stehen noch im Raum, so z.B. die Ladung des Bundesinnenministers Otto Schily zur Abschiebepraxis und der Rolle der Lufthansa. Immerhin kamen in Europa bisher 8 Menschen bei Abschiebungen um, zwei davon bei Abschiebungen mit Lufthansa-Flügen.




[ document info ]
CopyLeft © Libertad!

[HOCH]Artikel empfehlendrucken verfassen
Interessiert an mehr Infos von u. über Libertad! - Abonniere den elektronischen So oder So-Infodienst
 
Siehe auch:
  Veranstaltungskalender
Spezial
Projekte & Kampagnen

Reden & Texte

Service

WebNews-Ticker