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Presseberichterstattung zum Freispruch im Prozess wegen Internet-Demo gegen das Abschiebegeschäft

 

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Presse zum Freispruch

[Vor Prozessbeginn ] - [ Zum 1. Verhandlungstag ] - [ 2. Verhandlungstag/Urteil ]



heise news, 01.06.2006 13:08 - http://www.heise.de/newsticker/meldung/73755

OLG Frankfurt: Online-Demonstration ist keine Gewalt

Fast ein Jahr, nachdem das Amtsgericht Frankfurt den Initiator einer Online-Demonstration gegen die Lufthansa zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, hat das Oberlandesgericht das Urteil mit dem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 22. Mai aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Dabei stellten die Richter in der Entscheidung vor allem den Gewaltbegriff in Frage, den die erste Instanz zugrunde gelegt hatte.

Die gerichtliche Aufarbeitung der Online-Demonstration dauerte damit fast fünf Jahre. Die Gruppen "Libertad" und "Kein Mensch ist illegal" hatten am 20. Juni 2001 zu einer Online-Demonstration gegen die Lufthansa aufgerufen. Mittels einer eigens geschriebenen Software konnten die Demonstranten automatisch verschiedene Webseiten der Fluggesellschaft abrufen und so versuchen, die Server in die Knie zu zwingen. Die Aktivisten wollten damit gegen die Beteiligung der Lufthansa an Abschiebungen protestieren.

Über den Erfolg der Aktion lässt sich streiten. Der Publicity-Effekt war enorm, sogar das Bundesjustizministerium zog im Vorhinein die Rechtmäßigkeit der Aktion öffentlich in Zweifel. Vorwürfe der Nötigung und der Computersabotage standen im Raum. Trotzdem beteiligten sich nach Information der Menschenrechtsaktivisten insgesamt 13.000 Internetnutzer an dem Protest. Technisch hingegen waren die Auswirkungen eher gering: Die Lufthansa hatte sich auf die Aktion vorbereitet und zusätzliche Kapazitäten angemietet, um den Traffic aufzufangen. Wie lange die Webseite tatsächlich verlangsamt oder gar nicht erreichbar war, ist bis heute umstritten.

Das juristische Nachspiel war wesentlich nachhaltiger. Die Menschenrechtsaktivisten sahen in ihrem Online-Protest eine moderne Form der gewaltlosen Sitzblockade und beriefen sich auf die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit. Lufthansa und die Staatsanwaltschaft waren anderer Auffassung: Sie sahen in der Aktion eine vorsätzliche Nötigung, der Aufruf sei ein Aufruf zu Straftaten gewesen. Die Räume der Frankfurter Gruppe Libertad wurden durchsucht und Computer beschlagnahmt – es folgten jahrelange Ermittlungen.

Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte im Sommer 2005 den Initiator Andreas-Thomas Vogel zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Die Demonstration sei als Nötigung gegenüber der Lufthansa als Website-Betreiber sowie gegenüber anderen Internetnutzern zu verstehen gewesen. Die Fluggesellschaft habe wirtschaftlichen Schaden davongetragen, während andere Internetnutzer am Besuch der Lufthansa-Präsenz gehindert wurden. Die Online-Demonstration sei eine Drohung mit einem empfindlichen Übel gewesen, Vogel sei damit der Anstiftung zur Nötigung schuldig.

Der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt widersprach im neuen Urteil (1 Ss 319/05) nun dieser rechtlichen Bewertung. Die Online-Demonstration sei keine Form von Gewalt gewesen, sondern habe auf Meinungsbeeinflussung gezielt. Mit dieser Neubewertung fiel auch der Vorwurf der Nötigung vom Tisch, der Angeklagte wurde freigesprochen. Die Initiatoren der Aktion sehen in dem neuen Urteil eine "Ohrfeige für das Amtsgericht". Obwohl die Online-Demonstration nicht wiederholt wurde, stellen die Initiatoren nochmal ausdrücklich die Legitimität des Protests fest. Libertad-Sprecher Hans-Peter Kartenberg erklärt: "Das Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht werden, dort kann und muss man auch dagegen protestieren." Über die Auseinandersetzung mit dem Online-Protest solle man aber nicht das reale Ziel der Aktion vergessen. Nach Angaben von Libertad werden jährlich 20.000 Menschen gewaltsam abgeschoben. Diese "menschenverachtende Politik" fordere jedes Jahr Hunderte von Toten, betonte Kartenberg. (Torsten Kleinz) / (jk/c't)


golem - Networld / 01.06.2006 / 14:22 , http://www.golem.de/0606/45677.html

Urteil: Online-Protest ist weder Gewalt noch Nötigung
Lufthansa AG unterliegt in Klage gegen Online-Demonstration

Nach fünf Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen um eine im Jahr 2001 geführte "Online-Demo" hat die zwischenzeitlich siegreiche Fluggesellschaft Lufthansa nun doch eine Schlappe vor dem Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main in Kauf nehmen müssen. Nachdem ein Amtsgericht sich zuvor der Lufthansa-Argumentation anschloss, revidierte das OLG das fragwürdige Urteil. Die Online-Demonstration sei weder Gewalt, Nötigung oder "Drohung mit einem empfindlichen Übel" gewesen.

Eine "Datenveränderung" - im Sinne der Sabotage - habe das Oberlandesgericht (OLG) nicht feststellen können, meldet die Menschenrechts-Initiative Libertad. Eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme ebenfalls nicht in Betracht, hieß es im Urteil. In dem von Libertad im PDF-Format veröffentlichten Urteil des OLG Frankfurt am Main heißt es auch, dass die Rechtsprechung nicht dazu genutzt werden könne, um Gesetzeslücken zu schließen. Dafür sei das Bundesverfassungsgericht zuständig.

Damit ist ein am 1. Juli 2005 in gleicher Sache in vorheriger Instanz noch wegen Nötigung verurteilte Libertad-Aktivist freigesprochen worden. Das Urteil wurde mit Beschluss (1 Ss 319/05) vom 22. Mai 2006 durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wegen Verletzung bestehender Gesetze aufgehoben.

Die Online-Demo fand am 20. Juni 2001 gegen die Deutsche Lufthansa AG statt. Rund 13.000 Menschen haben damals laut Libertad zu einem öffentlich angekündigten Zeitpunkt "auf dem Internetportal der Lufthansa" demonstriert, um gegen die von der Fluggesellschaft durchgeführten Abschiebe-Flüge zu protestieren.

Aufgerufen wurde damals mit Flugblättern und per Internet. Die Demonstration erfolgte mit Hilfe von wildem Umherklicken auf der Lufthansa-Website und durch für Windows und Linux angebotene "Protest-Software", die den Prozess anstelle des Browsers in höherer Geschwindigkeit durchführte - eine Art Denial-of-Service-Attacke also.

Das Team von Libertad sieht in dem OLG-Urteil "eine Ohrfeige für das Amtsgericht". Das OLG gehe dabei ausführlich auf den "ausufernden Gewaltbegriff" im Urteil der zuständigen Amtsrichterin ein und nehme es regelrecht auseinander. Libertad bezeichnet in seiner Pressemitteilung zum gerichtlichen Erfolg das aufgehobene Amtsgerichtsurteil als "haarsträubend". Darin wurde der Druck auf den Mausknopf mit dem Auslösen des Abzugs einer Waffe verglichen.

"Das OLG stellt fest, dass die Online-Demo auf die Meinungsbeeinflussung zielte", so Hans-Peter Kartenberg von Libertad, der die Initiative darin bestätigt sieht, dass auch das Internet ein Ort für Proteste und Demonstrationen ist. "Das hätten Polizei und Justiz tatsächlich einfacher haben können."

Stattdessen hätten schon vor der Online-Demo Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz die Aktion für rechtswidrig erklärt und auch von Computersabotage gesprochen. Danach hätte vier Jahre lang der polizeiliche Staatsschutz ermittelt, Hausdurchsuchungen durchgeführt, dabei Rechner beschlagnahmt und die Arbeit der Initiative behindert. Libertad war aber nicht untätig und rief die Kampagne "free online protest" ins Leben und der Angeklagte legte die nun erfolgreich zum Abschluss gebrachte Sprungrevision ein.

Hart schießt Libertad auch gegen Lufthansa: "Das Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht werden, dort kann und muss man auch dagegen protestieren", heißt es in der zugehörigen Pressemitteilung. Im Streit um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Internet solle aber nicht das Ziel der damaligen Online-Demo vergessen werden. Es gebe weiterhin gewaltsame Abschiebungen aus Deutschland und eine menschenverachtende Festung-Europa-Politik, die nur durch die Anstrengung vieler Gruppen, Initiativen und Organisationen europaweit zurückgedrängt und gestoppt werden könne. (ck)


http://de.internet.com/index.php?id=2043350&section=Marketing-News

Freispruch in Sachen Online-Demonstration gegen die Lufthansa
Aktion von Demonstrationsrecht abgedeckt

Ein Urteil gegen die Initiatoren einer Online-Demonstration wurde vom Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt wegen Verletzung bestehender Gesetze aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen. Das geht aus der heute veröffentlichten Begründung hervor. Am 20. Juni 2001 hatten sich nach Angaben der Veranstalter etwa 13.000 Personen an der Blockade der Online-Plattform der Fluggesellschaft Lufthansa beteiligt, um gegen Abschiebungen zu demonstrieren. Durch den massenhaften und zeitgleichen Mausklick und unterstützt von einer einschlägigen Software, sollten die Server des Konzerns blockiert werden.

Online-Demos seien keine Gewalt, keine Nötigung, keine "Drohung mit einem empfindlichen Übel", keine "Datenveränderung"; auch eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme nicht in Betracht, so die Berufungsrichter. Die Online-Demo habe stattdessen auf die "Meinungsbeeinflussung" gezielt.

Damit sieht sich die Gruppe Libertad in ihrer Position bestätigt. "Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen.“ Schon vor den Online-Protesten habe das Bundesjustizministerium und der Geheimdienst Verfassungsschutz die Aktion für rechtswidrig erklärt, sprachen sogar von „Computersabotage", so die Aktivisten in einer Stellungnahme. Danach ermittelte vier Jahre lang der Staatsschutz gegen die Aktiven, es gab Hausdurchsuchungen, es kam zur Beschlagnahmung von Rechnern und der Behinderung der Arbeit von Libertad .

"Angesichts dieser juristischen Gewaltspirale wird der Vergleich mit 'dem Auslösen des Abzugs an einer Waffe' zurückgewiesen und festgestellt, dass 'die bloße Muskelinervation' des Mausklicks und der 'auf die Taste gesenkte Finger' keine Gewalt und keine Drohung ist", so Libertad weiter. Das Internet sei trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht würden, dort könne und müsse man auch dagegen protestieren. Mehr als 20.000 Menschen würden jährlich gewaltsam aus Deutschland abgeschoben, während gleichzeitig die Festung Europa mit Lagern, Stacheldraht, Polizei- und Militäreinsätzen ausgebaut werde. Eine Politik, die Jahr für Jahr Hunderte von Toten fordere, beschreiben die Libertad-Aktivisten die Situation. (as )

[ Donnerstag, 01.06.2006, 14:53 ]


spiegel-online 01. Juni 2006: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,419298,00.html

URTEILS-REVISION
Online demonstrieren ist nicht strafbar

Ein Oberlandesgericht hat die Verurteilung eines linken Online-Aktivisten aufgehoben. Der Mann hatte vor fünf Jahren dazu aufgerufen, die Webseite der Lufthansa durch massenhafte Aufrufe lahmzulegen, um gegen Abschiebe-Flüge zu protestieren.

Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) sah keinen Anlass, dem Angeklagten Stephan V. "öffentliche Aufforderung zu Straftaten" vorzuwerfen. V. hatte auf seiner Webseite Libertad.de im Jahr 2001 einen Aufruf veröffentlicht, der die Lufthansa ärgern sollte. Weil die Fluggesellschaft mit ihren Maschinen auch an Abschiebungen beteiligt war, sollte als "Online-Demo" die "Homepage blockiert" werden. Die damals im Wachstum befindlichen Online-Buchungen sollten so gestört werden, um das Vertrauen von Lufthansa-Kunden zu untergraben.

"Demonstrations"-Aufruf bei Libertad.de: "Nicht gegen Körper der User gerichtet" Der Termin für die Aktion wurde für den Zeitpunkt festgelegt, an dem der Vorstand der Lufthansa AG die Hauptversammlung eröffnen sollte - seine Rede sollte auch im Netz übertragen werden. Sogar ein eigens gebasteltes Programm für automatisierte Seitenaufrufe veröffentlichte V. - mit Erfolg. "Es erfolgten ca. 1.262.000 Zugriffe von 13.614 IP-Adressen", hält die Urteilsbegründung fest. Das habe zu "erheblich verzögertem Aufbau der Seite", teils sogar "zum Totalausfall" geführt. Insgesamt seien der Lufthansa auch Kosten von fast 50.000 Euro entstanden, für eigenes und angeheuertes IT-Personal.

Dennoch sei die "Online-Demonstration" keine Nötigung gewesen, und ihr Initiator, entgegen dem ursprünglichen Urteil des Frankfurter Landgerichts, somit kein Straftäter, so das neue Urteil (Aktenzeichen: 1 Ss 319/05) .

Keine "Drohung mit einem empfindlichen Übel"

Nach Auffassung des OLG setzt Nötigung die Anwendung von Gewalt oder eine "Drohung mit einem empfindlichen Übel" voraus. Bei der Bedienung des Computers mit Tastatur oder Maus fehle es sowohl an der erforderlichen Kraftentfaltung als auch an der physischen Wirkung beim Opfer. Die vorige Instanz hatte noch eine Parallele zwischen dem Klicken mit der Maus und dem Ziehen eines Pistolenabzuges gesehen, weil "in beiden Fällen technische Reaktionen hervorgerufen" würden - diese Analogie wies das OLG nun aber zurück.

Die Wirkung des Tastendrucks "beschränkt sich vorliegend ja auf den Bereich des Internets", so die Richter, "sie ist nicht gegen Körper der User gerichtet". Ein Vergleich mit einer Sitzblockade sei ebenfalls unzulässig, weil dabei "die Opfer in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, was im Fall der 'Onlineblockade' nicht gegeben ist".

Von "Drohung mit einem empfindlichen Übel" könne auch keine Rede sein, weil der Aufruf zur Seitenblockade nicht an Bedingungen geknüpft gewesen sei. Das Urteil lässt sich somit nicht von Kriminellen als Präzedenzfall ausnutzen, die mit Androhung von Netz-Attacken Geld von Unternehmen erpressen wollen. Andere Tatbestände wie Datenveränderung oder Unterdrückung von Daten seien durch die Aktion ebenfalls nicht erfüllt. Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche blieben von der Entscheidung allerdings unberührt.

cis/dpa


fr /fr-online 2.06.06 - http://www.f-r.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=896343

Online-Demo war rechtens
Lufthansa-Urteil aufgehoben

Frankfurt a. M. - Eine "Online-Demonstration" im Jahr 2001 gegen die Lufthansa war keine Nötigung. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil. Eine anderslautende Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt gegen einen Menschenrechtsaktivisten wurde aufgehoben.

Der Frankfurter war Inhaber der Internet-Domain libertad.de. Dort rief die Initiative Libertad dazu auf, mit fingierten Buchungsanfragen die Homepage der Lufthansa zu blockieren, um gegen den Transport von Abschiebehäftlingen in Lufthansa-Maschinen zu protestieren. Laut Libertad beteiligten sich rund 13 000 Menschen an der Aktion. Die Internet-Präsenz der Fluglinie sei rund zehn Minuten lang nicht erreichbar und rund zwei Stunden sehr langsam gewesen, gab ein Lufthansa-Jurist an. Die Firma habe mit rund 42 000 Euro Aufwand versucht, den Angriff abzuwehren.

Nach dem Verständnis von Libertad war die Aktion vom Demonstrationsrecht gedeckt, da es sich beim Internet um öffentlichen Raum handele. Der Inhaber der Web-Adresse hatte die Aktion beim Ordnungsamt angemeldet. Das Amtsgericht verurteilte ihn aber wegen des Aufrufs zu einer Straftat zu 90 Tagessätzen à zehn Euro.

Der Angeklagte ging in Revision; das OLG sprach ihn am 22. Mai frei. Die Online-Demo "erfüllt weder den Tatbestand der Nötigung noch einen sonstigen Straftatbestand". Nötigung setze die "Anwendung von Gewalt oder eine Drohung mit einem empfindlichen Übel" voraus, bei "der Bedienung des Computers" fehle es aber "sowohl an der für die Annahme von Gewalt erforderlichen Kraftentfaltung wie an der Zwangswirkung beim Opfer". Auch "Datenveränderung" liege nicht vor - und damit kein Aufruf zu einer Straftat. Das OLG ließ offen, ob eine Ordnungswidrigkeit gegeben sein könne; diese wäre verjährt gewesen. olk

Az.: 1 Ss 319/05


dpa 01.06.06

Freispruch für Organisator von Online-Demo

Frankfurt/Main (dpa) - Eine Internet-Aktion linksgerichteter Menschenrechtsaktivisten gegen die Lufthansa war nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt nicht strafbar.

Ein Organisator der so genannten Online-Demonstration gegen die Fluggesellschaft im Jahr 2001 wurde nach Mitteilung des Gerichts vom Donnerstag vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Das Verhalten, zu dem der Angeklagte aufgefordert hatte, erfülle weder den Tatbestand der Nötigung noch sonst einen Straftatbestand, heißt es in dem OLG-Beschluss (Aktenzeichen: 1 Ss 319/05).

Das Frankfurter Amtsgericht hatte den Organisator im vergangenen Jahr wegen Nötigung zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt. Als Inhaber der Internet-Domain www.libertad.de hatte der Frankfurter dazu aufgerufen, mit fingierten Anfragen die Lufthansa-Homepage zu blockieren, um die Übertragung der Aktionärsversammlung am 20. Juni 2001 in Köln zu behindern. Damit sollte gegen die Mitnahme von Abschiebehäftlingen in Lufthansa-Maschinen protestiert werden. Die Internet-Präsenz der Lufthansa war damals nach Angaben eines Unternehmensjuristen für etwa zehn Minuten nicht erreichbar gewesen.

Nach Auffassung des OLG setzt Nötigung die Anwendung von Gewalt oder eine Drohung mit einem empfindlichen Übel voraus. Bei der Bedienung des Computers mit Tastatur oder Maus fehle es sowohl an der erforderlichen Kraftentfaltung als auch an der Zwangswirkung beim Opfer. Der Aufruf zur Homepage-Blockade bewirke lediglich, dass der Nutzer die Website nicht aufrufen könne. Eine physische Beeinträchtigung sei damit nicht verbunden. Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche bleiben nach Mitteilung des Gerichts von der Entscheidung unberührt.


ard-tagesschau, tagesschau.de - Stand: 01.06.2006 19:41 Uhr - http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5586866,00.html
auch: http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=1283738/1gkwe1n/index.html

Gericht: Keine Nötigung
Online-Demo gegen Lufthansa doch straffrei

Eine Internet-Aktion linksgerichteter Menschenrechtsaktivisten gegen die Lufthansa war nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt nicht strafbar. Ein Organisator der so genannten Online-Demonstration gegen die Fluggesellschaft im Jahr 2001 wurde nach Mitteilung des Gerichts vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Das Verhalten, zu dem der Angeklagte aufgefordert hatte, erfülle weder den Tatbestand der Nötigung noch sonst einen Straftatbestand, heißt es in dem OLG-Beschluss.

Das Frankfurter Amtsgericht hatte den Organisator im vergangenen Jahr wegen Nötigung zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Frankfurter hatte im Internet dazu aufgerufen, mit fingierten Anfragen die Lufthansa-Homepage zu blockieren, um die Übertragung der Aktionärsversammlung am 20. Juni 2001 in Köln zu behindern. Damit sollte gegen die Mitnahme von Abschiebehäftlingen in Lufthansa-Maschinen protestiert werden.
"Mausklick ohne Zwangswirkung"

Die Internet-Präsenz der Lufthansa war damals nach Angaben eines Unternehmensjuristen für etwa zehn Minuten nicht erreichbar gewesen. Nach Auffassung des OLG setzt Nötigung die Anwendung von Gewalt oder eine Drohung mit einem empfindlichen Übel voraus. Bei der Bedienung des Computers mit Tastatur oder Maus fehle es sowohl an der erforderlichen Kraftentfaltung als auch an der Zwangswirkung beim Opfer.

Der Aufruf zur Homepage-Blockade bewirke lediglich, dass der Nutzer die Website nicht aufrufen könne. Eine physische Beeinträchtigung sei damit nicht verbunden. Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche bleiben nach Mitteilung des Gerichts von der Entscheidung unberührt.

(Aktenzeichen: 1 Ss 319/05)


N24.de, Netzeitung - 01. Juni 2006 - http://www.n24.de/wirtschaft/multimedia/index.php/n2006060115172600002, http://www.netzeitung.de/internet/402828.html

Online-Demonstration ist nicht strafbar

Eine Online-Demonstration ist keine strafbare Handlung. Das stellte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt fest und sprach einen Aktivisten frei, der eine solche Demonstration gegen die Lufthansa organisiert hatte.

Konkret war es um eine Aktion gegangen, mit der die Initiative "Libertad!" im Jahr 2001 gegen die Beteiligung der Lufthansa an Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern protestiert hatte.

Etwa 13.000 Personen hatten in diesem Rahmen gleichzeitig die Website der Fluggesellschaft aufgerufen und so dafür gesorgt, dass diese nicht mehr erreichbar war - pünktlich zur Hauptversammlung des Unternehmens. Insgesamt 1,2 Millionen Seitenzugriffe habe man gezählt, so die Lufthansa. Durch die Blockade des Buchungssystems entstand wirtschaftlicher Schaden.

Die Demonstration hatte "Libertad!" sogar vorher beim Ordnungsamt angemeldet, die Polizei hatte jedoch keinen Grund zum Einschreiten gesehen. Trotzdem hatte in erster Instanz das Amtsgericht Frankfurt den Angeklagten Andreas-Thomas Vogel, Inhaber der Website "libertad.de", in erster Instanz der Nötigung für schuldig befunden.

Dieses Urteil wurde jetzt jedoch vom Oberlandesgericht kassiert. "Libertad!" sieht damit seine Position bestätigt: "Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen", stellte man nach dem Urteil fest.


Focus-online - 02.06.06, 11:29 Uhr, http://focus.msn.de/digital/netguide/urteil_nid_29871.html

Urteil
Online-Demo gegen Lufthansa nicht strafbar

Die Idee war innovativ: Bereits vor fünf Jahren wollte die Lufthansa ihre Aktionärsversammlung live im Internet übertragen. Dann ging der Server während der Übertragung am 21. Juni 2001 unter dem Ansturm der Surfer in die Knie. Doch die Ursache dafür waren nicht die technikbegeisterten Aktionäre: Menschenrechtsaktivisten hatten zu einer Online- Demonstration gegen die Fluggesellschaft aufgerufen, um gegen deren Unterstützung beim Transport von Abschiebehäftlingen zu protestieren.

Nun entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass die Internet-Aktion nicht strafbar war. Ein Organisator der Online-Demo wurde nach Mitteilung des Gerichts vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Das Verhalten, zu dem der Angeklagte aufgefordert hatte, erfülle weder den Tatbestand der Nötigung noch sonst einen Straftatbestand, heißt es in dem Beschluss.

Mitnahme von Abschiebehäftlingen

Das Frankfurter Amtsgericht hatte den Organisator im vergangenen Jahr wegen Nötigung zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt. Als Inhaber der Internet-Domain www.libertad.de hatte der Frankfurter dazu aufgerufen, die Lufthansa-Homepage mit fingierten Anfragen zu blockieren, um die Übertragung der Aktionärsversammlung am 20. Juni 2001 in Köln zu behindern.

Damit sollte gegen die Mitnahme von Abschiebehäftlingen in Lufthansa-Maschinen protestiert werden. Die Internet-Präsenz der Lufthansa war damals nach Angaben eines Unternehmensjuristen für etwa zehn Minuten nicht erreichbar gewesen.

Schadenersatzansprüche möglich

Nach Auffassung des Gerichtes setzt Nötigung die Anwendung von Gewalt oder eine Drohung mit einem empfindlichen Übel voraus. Bei der Bedienung des Computers mit Tastatur oder Maus fehle es sowohl an der erforderlichen Kraftentfaltung als auch an der Zwangswirkung beim Opfer. Der Aufruf zur Homepage-Blockade bewirke lediglich, dass der Nutzer die Website nicht aufrufen könne. Eine physische Beeinträchtigung sei damit nicht verbunden. Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche bleiben nach Mitteilung des Gerichts von der Entscheidung unberührt.

(avs/dpa)


Süddeutsche Zeitung 02.06.06: http://www.sueddeutsche.de/,cl1/computer/artikel/213/77136/

Urteil
"Online-Demonstrationen" nicht strafbar

Aus Protest den Server einer Firma zu blockieren, ist nicht in jedem Fall strafbar: Fast fünf Jahre nach der ersten Online-Demonstration hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen der Initiatoren freigesprochen.

Von Torsten Kleinz

Eine virtuelle Sitzblockade sei keine Gewalt, die Internet-Aktion von Menschenrechtsaktivisten verstehen die Richter des ersten Strafsenates in Frankfurt daher auch nicht als Nötigung.

Im Juni 2001 hatten die Gruppen "Libertad" und "Kein Mensch ist illegal" zu einer Online-Demonstration gegen die Lufthansa aufgerufen, um gegen die Beteiligung des Konzerns an Abschiebungen zu protestieren.

Mittels einer eigens geschriebenen Software konnten die Demonstranten automatisch verschiedene Webseiten der Fluggesellschaft abrufen. Dadurch sollten die Server des Konzerns während dessen Hauptversammlung überlastet werden.

Technisch war die Aktion nicht besonders erfolgreich: Obwohl sich 13000 Online-Demonstranten beteiligten, ging die Webseite der Lufthansa nie ganz offline. Der Publicitywert der Aktion war jedoch gewaltig: So sah sich selbst das Bundesjustizministerium zu einer Stellungnahme genötigt, in der sie die Rechtmäßigkeit einer Online-Demonstration bezweifelte.

Im vergangenen Juni hatte das Amtsgericht Frankfurt den Angeklagten Andreas-Thomas V. noch zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.
In dem Urteil hatte die Richterin einen Mausklick mit einer Fingerbewegung an einem Gewehrabzug verglichen.

Diesem weitgefassten Gewaltbegriff wollte sich das Oberlandesgericht nicht anschließen und sprach den Angeklagten nun frei.


taz 02.06.2006 - http://www.taz.de/pt/2006/06/02/a0130.1/text

Digitale Demonstranten
Gericht stellt fest: Die Online-Demonstration gegen Lufthansa war keine Gewalt, nicht einmal Nötigung

Jetzt ist es sogar amtlich. Ein Mausklick ist keine Gewalt. Diese bemerkenswerte Feststellung steht in einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main. Es sprach Andreas Vogel frei und setzte einen Schlusspunkt unter ein fast fünf Jahre dauerndes Verfahren.

Der Aktivist der linken Menschenrechtsorganisation Libertad! hatte am 20.Juni 2001 eine Online-Demonstration gegen die Lufthansa angemeldet. Mittels einer eigens geschriebenen Software konnten die DemonstrantInnen verschiedene Webseiten der Fluggesellschaft abrufen und so versuchen, die Server in die Knie zu zwingen. Die AktivistInnen protestierten damit gegen die Beteiligung der Lufthansa an Abschiebungen von Flüchtlingen. Mehr als 13.000 UserInnen beteiligten sich an dem Protest.

Die Aufmerksamkeit für diese erste Onlinedemo in Deutschland war enorm, obwohl die technischen Auswirkungen eher gering waren. Bis heute streiten sich DemoveranstalterInnen und Lufthansa über die Frage, wie lange die Lufthansa-Homepage durch die Aktion gar nicht erreichbar war oder nur verlangsamt aufgerufen werden konnte. Staatsschutz und politische Polizei nahmen die Aktionen sehr ernst und ermittelten wegen Nötigung und Aufruf zu Straftaten. Im Oktober 2001 gab es mehrere Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen von Computern bei vermeintlichen OrganisatorInnen der Online-Demo. Im Sommer 2005 wurde Vogel dann zu einer Geldstrafe von 900 Euro wegen Nötigung verurteilt (die taz berichtete). "Durch die Kraftentfaltung des Mausklicks" sei eine "Zwangswirkung" auf potenzielle NutzerInnen der Lufthansa-Webseite ausgeübt worden, die zum Zeitpunkt der Protestaktion das Onlineportal besuchen wollten, bewertete Richterin Wild in der Urteilsbegründung das Geschehen.

Dieser rechtlichen Bewertung widersprach das Oberlandesgericht jetzt ausdrücklich. Die Online-Demonstration habe auf Meinungsbeeinflussung gezielt und sei keine Gewalt gewesen. So entfalle die Anklage wegen Nötigung und der Angeklagte musste freigesprochen werden .

Hans-Peter Kartenberg, Libertad!-Sprecher, sieht in dem Urteil eine Ohrfeige für das Landgericht und die Verfolgungsbehörden und eine Bestätigung für seine Organisation: "Das Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht werden, kann und muss man auch dagegen protestieren", so Kartenberg.

Peter Nowak


junge welt, 03.06.2006: http://www.jungewelt.de/2006/06-03/018.php

Online-Demos sind legal
Oberlandesgericht Frankfurt a. M. bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen. Erfolgreiche Revision für Abschiebegegner

jW-Bericht

Eine Online-Demonstration ist weder Gewalt noch Nötigung und auch keine »Drohung mit einem empfindlichen Übel«. Sie sei nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. jetzt in einer Revisionsverhandlung festgestellt (1 Ss 3198/05 vom 22. Mai 2006). Es kassierte damit den Beschluß einer Frankfurter Amtsrichterin, die im vergangenen Jahr einen Aktivsten der bundesweiten Initiative Libertad! wegen Nötigung zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt hatte.

Anlaß war eine von Libertad! organisierte Online-Demonstration, mit der am 20.Juni 2001 etwa 13000 Menschen per E-Mail dagegen protestierten, daß sich die Deutsche Lufthansa an der Abschiebung von Asylbewerbern beteiligt. Durch die Aktion war die Homepage der Fluggesellschaft für etwa zehn Minuten blockiert worden. Schon vor der Demo hatten Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz die Aktion für rechtswidrig erklärt, wobei sogar der Begriff »Computersabotage« bemüht wurde. Danach hatte der Staatsschutz vier Jahre lang ermittelt; es wurden Rechner beschlagnahmt und Wohnungen durchsucht. Die Amtsrichterin hatte ihr Urteil in etwa damit begründet, daß auch ein Mausklick Gewalt sein könnte.

In seiner Urteilsbegründung geht das OLG ausführlich auf den ausufernden Gewaltbegriff ein, mit die Richterin ihren Spruch begründet hatte. Das Gericht stellt fest, daß die Online-Demo auf die Meinungsbeeinflussung gezielt habe und damit legal sei. Die unterstellte Nötigung setze die Anwendung bzw. Androhung von Gewalt oder eines anderen »Übels« voraus. Bei der Bedienung eines Computers per Tastatur oder Maus fehle es hingegen sowohl an der nötigen Kraftanstrengung als auch an der »Zwangswirkung« beim Opfer. Zivilrechtliche Ersatzansprüche bleiben nach Meinung des OLG von dieser Entscheidung allerdings unberührt.

Libertad! ist eine bundesweite Initiative, die sich u. a. gegen die zum Teil brutale Abschiebung von jährlich etwa 20000 Menschen aus Deutschland einsetzt. Zum Prozeß hatte die Organisation die Kampagne »free online protest« gestartet, um die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet zu verteidigen.


jetzt.de 1.06.06, 19 uhr - http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/311798

Sind Online-Demos Gewalt?
Protestierer der ersten deutschen Online-Demo jetzt frei gesprochen

Angestrichen: „ Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen.“

Wo steht das denn? Auf der Webseite von Libertad. Die bundesweite Solidaritätsorganisation mit politischen Gefangenen weltweit freut sich mit dem zitierten Satz über ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Dessen 1. Strafsenat hat nämlich ein Urteil des Amtsgerichts in Frankfurt aufgehoben. Dieses hatte vor einem Jahr einen Online-Demonstranten von Libertad der Nötigung für schuldig befunden. Die Verurteilung bezog sich auf eine Aktion aus dem Jahr 2001. Damals hatte Libertad gegen das so genannte "Deportation Business" protestiert, also dagegen, dass die Lufthansa aus Deutschland abgeschobenen Menschen ausfliegt. Diese Demonstration fand online statt. Nach Angaben von Libertad protestetierten damals 13.000 Menschen online auf dem Portal der Lufthansa.

Das Oberlandgericht Frankfurt stellte dazu jetzt fest: „Online-Demos sind keine Gewalt, keine Nötigung, keine ,Drohung mit einem empfindlichen Übel’." Deshalb wurde der zunächst verurteilte Libertad-Aktivist jetzt freigesprochen.

stefan-winter




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