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Free all political prisoners in the world
Kampagne für internationale Zusammenarbeit und
Solidarität
Libertad!-Presseerklärung, 01.06.2006
Freispruch in Sachen Online-Demo gegen Lufthansa
AG
Also doch: online protest is not a crime
Am
1. Juli 2005 wurde ein Aktivist der bundesweiten Initiative
Libertad! wegen Nötigung vom Amtsgericht Frankfurt
unter Vorsitz der Richterin Bettina Wild verurteilt.
Hintergrund war der erste Prozess überhaupt in
Deutschland wegen einer Online-Demo, die am 20. Juni
2001 gegen die Deutsche Lufthansa AG stattfand. Rund
13.000 Menschen demonstrierten damals zu einem öffentlich
angekündigten Zeitpunkt auf dem Internetportal
der Lufthansa, um gegen das Deportation Business und
die menschenverachtende Abschiebepraxis zu protestieren.
Dieses Urteil wurde jetzt mit Beschluss (1 Ss 319/05)
vom 22. Mai 2006 durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts
Frankfurt wegen Verletzung bestehender Gesetze kassiert
und der Angeklagte freigesprochen. Das Fazit ist deutlich:
Online-Demos sind keine Gewalt, keine Nötigung,
keine "Drohung mit einem empfindlichen Übel",
keine "Datenveränderung"; auch eine Verurteilung
als Ordnungswidrigkeit käme nicht in Betracht.
Eine Ohrfeige für das Amtsgericht. Ausführlich
geht das OLG auf den ausufernden Gewaltbegriff im Urteil
der Amtsrichterin ein und nimmt es regelrecht auseinander.
Das OLG stellt fest, dass die Online-Demo auf die Meinungsbeeinflussung
zielte.
Damit wird nach fünf Jahren die Position von Libertad!
bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für
Proteste und Demonstrationen. Das hätten Polizei
und Justiz tatsächlich einfacher haben können.
Stattdessen erklärten schon vor der Online-Demo
Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz die Aktion
für rechtswidrig, sprachen sogar von Computersabotage.
Danach ermittelte vier Jahre lang der Staatsschutz,
es gab unangenehme Hausdurchsuchungen inklusive der
Beschlagnahmung unserer Rechner und der damit einhergehenden
Behinderung unserer Arbeit. Zu guter Letzt wurde einer
unserer Aktivisten mit einer haarsträubenden Urteilsbegründung
verurteilt. Verkürzt gesagt: Der Mausklick war
Gewalt.
Angesichts dieser juristischen Gewaltspirale wird der
Vergleich mit "dem Auslösen des Abzugs an
einer Waffe" zurückgewiesen und festgestellt,
dass "die bloße Muskelinervation" des
Mausklicks und der "auf die Taste gesenkte Finger"
keine Gewalt und keine Drohung ist.
Libertad! hatte zum Prozess die Kampagne "free
online protest" gestartet, um die Meinungs- und
Versammlungsfreiheit im Internet zu verteidigen.
Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen hatte
auch der Angeklagte die Sprungrevision eingelegt. Das
Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer
öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte
gemacht werden, dort kann und muss man auch dagegen
protestieren. Seit den Hausdurchsuchungen im Oktober
2001 nutzte Libertad! das Strafverfahren um in der Öffentlichkeit,
aber auch vor Gericht das Internet als Raum für
politischen Protest zu verteidigen, was uns auch Dank
des Interesses und der Unterstützung vieler gelungen
ist.
Doch so wichtig die Verteidigung der Meinungs- und
Versammlungsfreiheit im Internet ist, sollten wir darüber
nicht vergessen, dass die Online-Demo gegen die Lufthansa
ein konkretes Ziel verfolgte. Und da ist die Bilanz
trotz ständiger Proteste und Widerstände immer
noch sehr ernüchternd. Mehr als 20.000 Menschen
werden jährlich gewaltsam aus Deutschland abgeschoben,
während gleichzeitig die Festung Europa mit Lagern,
Stacheldraht, Polizei- und Militäreinsätzen
ausgebaut wird. Eine Politik, die Jahr für Jahr
Hunderte von Toten fordert. Eine menschenverachtende
Politik, die nur durch die Anstrengung vieler Gruppen,
Initiativen und Organisationen europaweit zurückgedrängt
und gestoppt werden kann.
Libertad! ist eine bundesweite Initiative, die es ernst
meint mit Solidarität und Menschenrechte und sich
im Zusammenhang der weltweiten Kämpfe um Lebensbedingungen
und Emanzipation begreift. Aktuell beteiligen wir uns
an der Mobilisierung gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm.
Letzte Woche haben wir ein Diskussionspapier veröffentlicht,
das den "Krieg gegen Terror" und die damit
zusammenhängende neue Qualität von Folter,
Lager und Rechtlosigkeit thematisiert; auf der Suche
nach einer Praxis, die eingreift und mobilisiert. Dafür
war für uns die Online-Demo immer ein Beispiel.
Hans-Peter Kartenberg
[ zum
ausdrucken: pdf-Version der Presseerklärung]
[ pdf-Version
des OLG-Beschluss vom 22.05.06]
Diese Presseerklärung wurde u.a. auch hier ungekürzt
veröffentlicht:
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