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Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit!
Deportation Class

Online-Demo 2001
Lufthansa & Staat gegen Libertad!
Prozess wegen Internet-Demo gegen das Abschiebegeschäft
 
 


free online protest
1. Juni 2006: Freispruch in Sachen Online-Demo gegen Lufthansa AG
Also doch: online protest is not a crime

Kundgebung beim Amtsgericht Frankfurt vor Prozessbeginn
Reader zu Onlinedemo und Prozess

01.01.2007:

Das Handbuch Online-Aktivismus ist erschienen.

Auf 140 Seiten in Quadformat wird die Onlinedemo von 2001 und der Prozess dokumentiert. Erstmalig wird eine interne Auswertung veröffentlicht. Außerdem Texte zu verschiedenen Aspekten von Online-Aktivismus.

>> Handbuch Online-Aktivismus

22.05.2006: Oberlandesgericht Frankfurt hebt Urteil gegen Libertad! auf / Angeklagter wird freigesprochen

"In der Strafsache
gegen ...
wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten hat der 1. Strafsenat des OLG Frankfurt auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgericht vom 1.7.2005 ... am 22.05.06
beschlossen:
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahren einschließlich der notwendige Auslagen des Angeklagten fallen der der Staatskasse zur Last."

So beginnt der Beschluss des OLG und bestätigt die Position von Libertad! in jedem Fall auch auf der juristischen Ebene für die Demonstrationsfreiheit im Internet zu kämpfen.

aus der Libertad!-Presseerklärung vom 01.06.06:

"... Das Fazit ist deutlich: Online-Demos sind keine Gewalt, keine Nötigung, keine "Drohung mit einem empfindlichen Übel", keine "Datenveränderung"; auch eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme nicht in Betracht.  Eine Ohrfeige für das Amtsgericht. Ausführlich geht das OLG auf den ausufernden Gewaltbegriff im Urteil der Amtsrichterin ein und nimmt es regelrecht auseinander. Das OLG stellt fest, dass die Online-Demo auf die Meinungsbeeinflussung zielte.

Damit wird nach fünf Jahren die Position von Libertad! bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen. Das hätten Polizei und Justiz tatsächlich einfacher haben können. Stattdessen erklärten schon vor der Online-Demo Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz die Aktion für rechtswidrig, sprachen sogar von Computersabotage. Danach ermittelte vier Jahre lang der Staatsschutz, es gab unangenehme Hausdurchsuchungen inklusive der Beschlagnahmung unserer Rechner und der damit einhergehenden Behinderung unserer Arbeit. Zu guter Letzt wurde einer unserer Aktivisten mit einer haarsträubenden Urteilsbegründung verurteilt. Verkürzt gesagt: Der Mausklick war Gewalt.

Angesichts dieser juristischen Gewaltspirale wird der Vergleich mit "dem Auslösen des Abzugs an einer Waffe" zurückgewiesen und festgestellt, dass "die bloße Muskelinervation" des Mausklicks und der "auf die Taste gesenkte Finger" keine Gewalt und keine Drohung ist.

... Doch so wichtig die Verteidigung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Internet ist, sollten wir darüber nicht vergessen, dass die Online-Demo gegen die Lufthansa ein konkretes Ziel verfolgte. Und da ist die Bilanz trotz ständiger Proteste und Widerstände immer noch sehr ernüchternd. Mehr als 20.000 Menschen werden jährlich gewaltsam aus Deutschland abgeschoben, während gleichzeitig die Festung Europa mit Lagern, Stacheldraht, Polizei- und Militäreinsätzen ausgebaut wird. Eine Politik, die Jahr für Jahr Hunderte von Toten fordert. Eine menschenverachtende Politik, die nur durch die Anstrengung vieler Gruppen, Initiativen und Organisationen europaweit zurückgedrängt und gestoppt werden kann. ..."

  • Presseerklärung vom 01.06.06 [ TEXT - PDF ] - [ english ]
  • Beschluss des OLG Frankfurt vom 22.05.06 [ PDF ]
  • Presseinformation des OLG zum Beschluss [ TEXT - PDF ]

    Noch einige Sätze aus dem OLG-Beschluss:

    "Das Verhalten, zu dem der Angeklagte aufgefordert hat, erfüllt
    weder das Tatbestandsmerkmal der Gewalt, noch das der Drohung mit einem empfindlichen Übel".

"Die Wirkung beim Opfer, den User, erschöpft sich in dem Umstand, dass er die Website der Lufthansa nicht aufrufen kann. eine physische Beeinträchtigung ist damit nicht verbunden. .. Die Absicht, dass Vertrauen der Kunden in dieses neue Medium und das Image der Lufthansa beeinträchtigt werden sollte, ist lediglich auf die Beeinflussung der Meinung der Kunden gerichtet und nicht auf ein Handeln".

Der Vergleich mit einer Sitzblockade wird zurückgewiesen: "Die Internetuser können sich weiterhin uneingeschränkt bewegen und fortbewegen".

Presseschau nach dem OLG-Beschluss


Freitag 01.07.2005, 16.15: Urteil: 900 Euro für gewalttätige Mausklicks / Kampagne "free online protest" geht weiter

Vor dem Frankfurter Amtsgericht endete der erste Prozess gegen einen der Initiatoren der ersten Online-Demonstration in Deutschland mit einer Verurteilung und Geldstrafe von 900 Euro.

Im Urteil folgte Amtsrichterin Wild nicht nur in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft, sondern kreierte weitere Anmerkungen zur Verurteilung wegen "Nötigung". Sie stellte "Gewaltanwendung" und auch die "Androhung eines empfindlichen Übels" fest, was mit der Online-Demo gegen Lufthansa verbunden war. Opfer waren buchungswillige anonyme User und die Mitarbeiter/innen der Lufthansa AG. In ihrer Urteilsbegründung sah Richterin Wild allein "durch die Kraftentfaltung des Mausklicks" bereits eine erhebliche "Zwangswirkung" auf potentielle User der Lufthansa-Webseite, die zum Zeitpunkt der Protestaktion das Onlineportal der Abschiebe-Airline hätten besuchen wollen. Dabei verglich sie die Gewaltanwendung des Mausklicks mit Elektroschockern. Richterin Wild setzte zudem das geltende Versammlungsrecht außer Kraft, in dem sie dem Online-Protest lediglich den Charakter einer „Ansammlung“ zubilligte, die zugleich aber wie eine illegale „Blockade“ der Lufthansa-Webseite gewirkt habe.

Außerdem sah Richterin Wild den Tatbestand der "Gewalt in seiner stärksten Form erfüllt", da im Internet auf elektronischem Wege der "Willen Anderer gebeugt" worden wäre. Richterin Wild, die zuvor sämtliche Beweisanträge der Verteidigung als "unrelevant" abgelehnt hatte, folgte ihrer Art Rechtsauffassung, die sich schon in harten Verurteilungen von Irakkriegsgegner, die 2003 die US-Airbase blockierten, ausgedrückt hatte. Und auch im virtuellen Raum, möchte die Amtsrichterin Rechtgeschichte schreiben. Ihr ging es mit dem Urteil auch darum, "potentielle Nachahmer" abzuschrecken.

Rechtsanwalt Scherzberg forderte in seinem Schlussplädoyer den bedingungslosen Freispruch. Er zweifelte die juristische Kompetenz der Staatsanwaltschaft an, die nicht in der Lage war, kausale Zusammenhänge zu verbalisieren.

Der Angeklagte beharrte auf dem Recht der freien Demonstration auch im Internet. Bereits im Schlusswort nahm er den Urteilsspruch vorweg als er betonte, dass allein die Tatsache dieses Prozesses beweise, dass "das Internet unter die Fuchtel des Polizeirechts" gestellt werden solle. Während der Urteilsverkündung forderten Zuschauer/innen mit Transparenten die Demonstrationsfreiheit "online wie offline".

Die Verteidigung und der Anklagte kündigten Revision an.

Presseschau nach Prozess/Urteil


14. Juni 2005/Amtsgericht Frankfurt: Prozessauftakt im Verfahren wegen der Online-Demonstration gegen Lufthansa von 2001
Vor dem Amtsgericht Frankfurt (Main) begann am Dienstag, den 14. Juni 2005 der Prozess gegen einen der Initiatoren der ersten Online-Demonstration in Deutschland. Dem angeklagten Libertad!-Mitglied Andreas-Thomas Vogel, Domaininhaber der Website libertad.de, wird „Nötigung“ und „Öffentlicher Aufruf zu Straftaten“ vorgeworfen.

Am 20. Juni 2001 hatten sich, so die Frankfurter Staatsanwältin Heil, etwa 13.000 Personen an einer virtuellen Blockade des Lufthansa-Internetportals beteiligt, um gegen Abschiebungen zu demonstrieren. Die Initiative Libertad! hatte auf ihrer Website dazu aufgerufen. Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage der Anwendbarkeit des Demonstrations- und Versammlungsrechts. Der Angeklagte und Libertad! hatten eine Einstellung des Verfahrens gegen ein Schuldeingeständnis abgelehnt, weil sie auf dem Recht auf Internet-Demonstrationen beharren.

Der Prozess begann turbulent. Vor dem Eingang des Gebäude E, in einer Art Innenhof des Gerichtes, hatten etwa hundert Abschiebegegner lautstark „Demonstrationsfreiheit im Internet“ gefordert. Verschiedene kurze Reden wurden gehalten. Kurz vor 9.00 Uhr zogen die Kundgebungsteilnehmer/innen um die Ecke zum Eingang des Spezialbereiches. Besucherinnen und Besucher des Prozesses wurden erst nach Leibesvisitationen in den Hochsicherheitssaal gelassen, in dem sonst Strafprozesse nach §129a stattfinden. Viele der Aktivist/innen, die den Angeklagten begleitet hatten, fanden keinen Platz mehr im Gerichtssaal. Mehrere Zuschauer/innen wurden während der Verhandlung aufgrund zustimmenden Beifalls gewaltsam von Polizeibeamten aus dem Saal entfernt. Richterin Wild, die die Anordnung zur Räumung gab, wollte dieser Gewaltanwendung offenbar selbt nicht beiwohnen und verließ zuvor den Gerichtssaal.

Zum Auftakt des Prozesses beantragte die Verteidigung mit einem grundsätzlichen Antrag die Einstellung des Verfahren. Der Prozess hat keine gesetzliche Grundlage und sei demnach auch nicht rechtmäßig. Über diesen Einstellungantrag entschied die Richterin allerdings nicht, sondern stellte das zurück und sah kein Verfahrenshindernis gegeben. Von der Verteidigung und dem Angeklagten wurden dann abwechselnd mehrere Beweisanträge vorgetragen, in denen sie das Ausmaß der Abschiebepraxis in Europa und die Verwicklung der Lufthansa eindrucksvoll darlegten. Auch über diese Anträge entschied die Richterin am ersten Verhandlungstag nicht.

Zu vor hatte Andreas-Thomas Vogel in einer ausführlichen Erklärung den Zusammenhang zwischen der Abschiebepraxis der Lufthansa und dem Anliegen Online-Demonstration hergestellt. Für ihn war die Aktion „eine zutiefst demokratische und notwendige Angelegenheit“, mit der nicht nur gegen die Abschiebeairline Lufthansa protestiert werden sollte, sonden mit der darüber hinaus für Demonostrationsfreiheit im Internet „der Freiheit eine Gasse geschlagen“ werden sollte.

Vor Gericht erklärte die von der Staatsanwaltschaft geladene Justiziarin der Lufthansa, Bettina Adenauer, dass es nicht nur eine minutenlange Verzögerung bei Aufruf der Lufthansa-Webseite gegeben habe, sondern dass diese zum Zeitpunkt der Demonstration sogar „8 Minuten lang weltweit nicht erreichbar war“.

Der Prozess wurde auf den 1. Juli 2005 vertagt. Geladen u.a. ein Rechtsanwalt, den die Online-Demo-Aktivist/innen im Vorfeld juristisch konsulierten. Noch nicht entschieden wurde über Beweisanträge der Verteidigung, Personen des öffentlichen Lebens zu laden, die im Vorfeld der Online-Demo ihre Unterstützung und Beteiligung zugesagt hatten. Ebenso zurückgestellt wurden Anträge, die Lufthansa-IT-Experten zu laden, damit diese über den entstandenen Schaden Auskunft geben können.

Zum Prozess hatte Andreas-Thomas Vogel auch einen Teil der im Oktober 2001 beschlagnahmten Rechner, die erst nach dreieinhalb Jahren mit ausgebauter Festplatte zurückgegeben wurden, auf einem Handwagen mitgebracht (siehe Foto). Versehen mit einem Schild "Beweismittel oder Computerschrott für Technikmuseum?" schob er sie in den Gerichtssaal mit der Absicht, sie auch dort zu lassen. "Was sollen wir mit diesem Schrott? Veraltete und unbrauchbare Rechner soll dann auch die Justiz entsorgen. Wir wollen arbeitsfähige Rechner". Allerdings lehnte die Justiz die Annahme ab und erzwang die Wiedermitnahme des Schrotts nach Prozessende unter Gewaltandrohung.

  • Prozessrede von Andreas-Thomas Vogel - [ TEXT - PDF ]
  • Einstellungantrag der Verteidigung - [ TEXT - PDF ]
  • Bericht/Protokoll vom 1. Verhandlungstag - [ TEXT - PDF] - Kurze Version [ PDF ]
  • Schlusswort von Andreas-Thomas Vogel am 01.07.05 - [ TEXT - PDF]
  • Urteil des Amtsgericht Frankfurt am Main - [ TEXT - PDF ]

Presseschau zum 1. Verhandlungstag


[Startseite Online-Demo-Prozess bis 14.0605] Wie diese Seite bis zum Prozessbeginn aussah


Meldungen
  • 17.10.2001: Polizeilicher Staatsschutz überfällt Libertad! Am Morgen des 17.10.01 wurde das Frankfurter Büro von Libertad! und die Wohnung des eingetragenen Inhabers der Domains libertad.de und sooderso.de vom Staatsschutz (K41) aufgebrochen, besetzt und sämtliche Rechner, Festplatten und andere Speichermedien (CDs,Zips etc) beschlagnahmt. Artikel & Stellungnahmen zur Durchsuchung
  • 20.01.2005: Anklage wegen Online-Demo erhoben
    Die Online-Demo gegen die Lufthansa AG am 20.Juni.01 soll nachträglich kriminalisiert werden.
  • 30.03.2005: Anklage zugelassen und Prozess auf den 14.Juni 2005 terminiert
  • 03.06.05: Prozess wurde in den Hochsicherheitsbereich verlegt. Dieser Bereich wird zwar auch ab und an für „normale“ Verfahren genutzt – in der Regel werden aber dort die Prozesse wegen § 129a (Terroristische Vereinigung) abgehalten, so z.B. gegen die PKK und RAF. Der letzte spektakuläre „Terroristen-Prozess“ war der gegen Vizepolizeipräsident Daschner wegen Folter, allerdings in dem Saal ohne Trennscheibe. - Vor Prozessbeginn waren wir gutwillig und interpretieren die Verlegung in diesen Bereich mit dem starken Interesse an dem Prozess. Denn die Säle in diesem Bereich sind größer und bieten mehr Besucher/innen Platz. Das Polizeiaufgebot am ersten Prozesstag und die gewaltsame Behandlung von Zuschauern zeigte allerdings, dass die Richterin sich wohl eher in einem Hochverratsprozess wähnt.
  • 06.06.05: Stiftung bridge fördert Libertad! und die Kampagne "free online protest"/ > virtuell demonstrieren ? real etwas bewegen - Pressemitteilung und Artikel/Interview mit Stiftungsgründer Frank Hansen
  • Interview mit Rechtanwalt Thomas Scherzberg zum bevorstehenden Prozess: Nötigung oder legitime Protestform?
  • "Ein transparenter Akt des zivilen Ungehorsams" - Interview mit dem us-amerikanischen Online-Aktivisten Ricardo Dominguez zum Prozess in Frankfurt. In dem So Oder So-Interview kritisiert Ricardo Dominguez die Anklage gegen den Domain-Inhaber von libertad.de. Er fordert die Jutiz auf, die Aktion gegen Lufthansa als einen legitimen Akt des zivilen Ungehorsams anzusehen. Interview
  • 10.06.05: Flüchtlingsräte begrüßen online Demo gegen Lufthansa und missbilligen Prozess gegen Libertad!
    In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren sieben Landes-Flüchtlingsräte den am 14. Juni 2005 in Frankfurt stattfindenen Prozess gegen den Inhaber der libertad.de-Domain und treten für Meinungsfreiheit im Internet ein. Die Flüchtlingsräte aus Saarland, Hessen, Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Bayern und Berlin bekennen außerdem, das sie mitdemonstriert haben. >> Erklärung der Flüchtlingsräte
  • 13.06.05: Kundgebung und Demonstration gegen Abschiebe-Airline AeroFlight in Oberursel. Infos & Fotos
  • 14.06.05: Kundgebung und Prozess vor Amtsgericht Frankfurt, 1. Verhandlungstag
  • 15.06.05: Protest bei Lufthansa-Design-Ausstellung. Am Abend eröffnete im Frankfurter Museum für Angewandte Kunst, Schaumainkai 17, die Ausstellung "Die Schwingen des Kranichs. 50 Jahre Lufthansa-Design". Da durfte auch das Design der deportation.class nicht fehlen. Bericht und Flugblatt
  • 01.07.05: 2. Verhandlungstag und Urteil im Prozess Lufthansa gegen Online-Demo
  • 04.07.05: Die Verteidigung legt gegen das Urteil Rechtsmittel ein
  • 22.05.06: 1. Strafsenat des OLG Frankfurt hebt das Urteil des Amtsgericht Frankfurt vom 01.07.05 auf und spricht den Anegklagten frei.

Termine:
  • 22. Juli 2005 (Freitag) - 20 Uhr - Nürnberg: angeklagt: Online-Demo gegen Lufthansa
    Informationsveranstaltung & Film zum Prozess wegen der Internet-Demo gegen das Abschiebegeschäft mit Andreas Vogel, Veranstalterin: organisierte Autonomie (oa)
    Archiv Metroproletan, Eberhardtshofstr 11 HH


Spenden & Unterstützung

Auch und gerade nach dem Urteil:

Erhebt Einspruch dagegen, Protest und Widerstand gegen rassistische Flüchtlingspolitik als Straftat zu entsorgen!
Protestiert gegen die Kriminalisierung von Demonstrationen und anderen Protesten im Internet!

Spendet für den Prozessfonds: >> Spendenstatistik & Formular
Förderverein Libertad! e.V.
Kontonummer: 8020069300, Bankleitzahl: 430 609 67 - GLS Gemeinschaftsbank
Stichwort: Onlinedemo

Die Kampagne "free online protest", einzelne Vorhaben und Projekte oder Aktivitäten von Libertad!-Ortsgruppen werden gefördert durch Stiftung bridge (Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft), Netzwerk für politische Selbsthilfe Berlin, Netzwerk Selbsthilfe Saar, Mehringhof e.V., Pro Asyl, Umverteilen - Stiftung für eine, solidarische Welt, Hans-Böckler-Stiftung



Materialien & anderes: Presseerklärungen, Flugblätter, Reden, Interviews

Flugblatt Februar 2005
Flugblatt April 2005

Libertad!-Presseerklärung 20.01.05: Anklage wegen Online-Demo gegen Lufthansa-Abschiebegeschäft, 20.01.05 [Text | Druckvorlage ]
Libertad!-Flugblatt, Anfang Februar 2005: Angeklagt: die Online-Demo gegen das Lufthansa-Abschiebegeschäft, - [Text | Druckvorlage ]
Radio Z (Nürnberg) brachte am 04.02.05 ein Interview zur Anklageerhebung wegen der Online-Demo. Das Interview als [ .mp3-Datei ] . (Siehe auch die Seite freie-radios.net) - siehe auch [ Radio-Seite ]
Online und offline: stop deportation.business / Rede der Ortsgruppe Frankfurt auf der Demo gegen den Opernball 2005 am 26.02.05 in Frankfurt
Presseerklärung vom 30.03.05: Nach vier Jahren: Am 14. Juni 2005 steht die Online-Demonstration gegen Lufthansa von 2001 vor Gericht ist hier zu lesen - und gibt es zum Ausdrucken (Und Verteilen) auch als .pdf-Datei
Libertad!-Rundbrief Nr. 1/30.03.05: zum Prozess wegen Online-Demo gegen Lufthansa ->> Text | Druckvorlage
Libertad!-Flugblatt, Anfang April 2005: Angeklagt: die Online-Demo gegen das Lufthansa-Abschiebegeschäft / Prozesstermin, - >> Text | Druckvorlage <<
Infodienst 13.04.2005 - Aus dem Nachrichtenticker: Kommentierte Presseschau
Infodienst 14.04.05: Neues vom Prozess Lufhansa gegen Libertad! / Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit
Rundschreiben an Jura-Gruppen und Strafverteidiger-Vereinigungen ->> Text | Druckvorlage
Libertad!-Rundbrief Nr. 2/30.05.05: Neues vom Prozess wegen Online-Demo gegen Lufthansa/In 14 Tagen Prozess vor Amtsgericht Frankfurt ->> Text | Druckvorlage
Rundbrief Nr. 3 vom 06.06.05 - Neues vom Prozess wegen Online-Demo gegen Lufthansa/Die Woche vor Prozess - ist hier zu lesen, oder zum ausdrucken
Rundbrief Nr. 4 vom 10.06.05 - Am Dienstag (14.06.05) Prozess/Lufthansa & Staat vs. Online-Aktivismus - hier lesen - oder ausdrucken
Presseerklärung vom 12.06.05: Grundsatzentscheidung zu Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Internet erwartet - hier lesen - oder Ausdrucken
Presseerklärung vom 13.06.05: Stellungnahmen zum Prozess - hier lesen - oder Ausdrucken
Rede von Andreas-Thomas Vogel zum Prozessauftakt am 14.06.05 - [ TEXT - PDF ]
Einstellungantrag der Verteidigung - [ TEXT - PDF ]
Presseerklärung vom 14.06.05 nach dem ersten Verhandlungstag - hier lesen - oder Ausdrucken
Bericht/Protokoll vom 1. Verhandlungstag - [ TEXT - PDF] - Kurze Version [ PDF ]
Interview mit Radio Z (Nürnberg) am 14.06.05. Das Interview als [ .mp3-Datei ] . - siehe auch [ Radio-Seite ]
Rundbrief Nr. 5 vom 29.06.05 - Online-Demo-Prozess goes on! - ist hier zu lesen, oder zum ausdrucken
Schlusswort von Andreas-Thomas Vogel am 01.07.05 - [ TEXT - PDF]
Presseerklärung vom 01.07.05 nach dem Urteil - hier lesen - oder Ausdrucken

  • Hinweis:
  • Internet als politischer Protestraum, Ziviler Ungehorsam und Kontrolle der "lebendigen Arbeit", Ein Text von autonome a.f.r.i.k.a.-gruppe zum Prozess gegen Libertad!. In: So oder So Nr. 15, Mai/Juni 2005
  • Infomappe für Interessierte und Presse zum Prozess Online-Demo 2001 gegen Lufthansa, Inhaltsverzeichnis und als .pdf-Dokument

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Medienschau:

[Vor Prozessbeginn ] - [ Zum 1. Verhandlungstag ] - [ 2. Verhandlungstag/Urteil ] - [ nach Freispruch ]

[siehe auch: Presse zur Online-Demo (20.06.01) - Presse nach der Razzia 17.10.01 ]

Background: Hintergründe & Links

[ siehe auch: Online-Demo-Seite 2001 - ]

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Siehe auch:
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