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free online protest
1. Juni 2006: Freispruch in Sachen Online-Demo gegen
Lufthansa AG
Also doch: online protest is not a crime
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| Kundgebung beim Amtsgericht Frankfurt vor Prozessbeginn |
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| Reader
zu Onlinedemo und Prozess |
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01.01.2007:
Das Handbuch Online-Aktivismus ist erschienen.
Auf 140 Seiten in Quadformat wird die Onlinedemo
von 2001 und der Prozess dokumentiert. Erstmalig
wird eine interne Auswertung veröffentlicht.
Außerdem Texte zu verschiedenen Aspekten
von Online-Aktivismus.
>> Handbuch
Online-Aktivismus
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22.05.2006: Oberlandesgericht
Frankfurt hebt Urteil gegen Libertad! auf / Angeklagter
wird freigesprochen
"In der Strafsache
gegen ...
wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten hat
der 1. Strafsenat des OLG Frankfurt auf die Revision
des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgericht vom
1.7.2005 ... am 22.05.06
beschlossen:
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahren einschließlich der notwendige
Auslagen des Angeklagten fallen der der Staatskasse
zur Last."
So beginnt der Beschluss des OLG und bestätigt
die Position von Libertad! in jedem Fall auch auf der
juristischen Ebene für die Demonstrationsfreiheit
im Internet zu kämpfen.
aus der Libertad!-Presseerklärung vom 01.06.06:
"... Das Fazit ist deutlich: Online-Demos sind
keine Gewalt, keine Nötigung, keine "Drohung
mit einem empfindlichen Übel", keine "Datenveränderung";
auch eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme
nicht in Betracht. Eine Ohrfeige für das
Amtsgericht. Ausführlich geht das OLG auf den ausufernden
Gewaltbegriff im Urteil der Amtsrichterin ein und nimmt
es regelrecht auseinander. Das OLG stellt fest, dass
die Online-Demo auf die Meinungsbeeinflussung zielte.
Damit wird nach fünf Jahren die Position von Libertad!
bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für
Proteste und Demonstrationen. Das hätten Polizei
und Justiz tatsächlich einfacher haben können.
Stattdessen erklärten schon vor der Online-Demo
Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz die Aktion
für rechtswidrig, sprachen sogar von Computersabotage.
Danach ermittelte vier Jahre lang der Staatsschutz,
es gab unangenehme Hausdurchsuchungen inklusive der
Beschlagnahmung unserer Rechner und der damit einhergehenden
Behinderung unserer Arbeit. Zu guter Letzt wurde einer
unserer Aktivisten mit einer haarsträubenden Urteilsbegründung
verurteilt. Verkürzt gesagt: Der Mausklick war
Gewalt.
Angesichts dieser juristischen Gewaltspirale wird der
Vergleich mit "dem Auslösen des Abzugs an
einer Waffe" zurückgewiesen und festgestellt,
dass "die bloße Muskelinervation" des
Mausklicks und der "auf die Taste gesenkte Finger"
keine Gewalt und keine Drohung ist.
... Doch so wichtig die Verteidigung der Meinungs-
und Versammlungsfreiheit im Internet ist, sollten wir
darüber nicht vergessen, dass die Online-Demo gegen
die Lufthansa ein konkretes Ziel verfolgte. Und da ist
die Bilanz trotz ständiger Proteste und Widerstände
immer noch sehr ernüchternd. Mehr als 20.000 Menschen
werden jährlich gewaltsam aus Deutschland abgeschoben,
während gleichzeitig die Festung Europa mit Lagern,
Stacheldraht, Polizei- und Militäreinsätzen
ausgebaut wird. Eine Politik, die Jahr für Jahr
Hunderte von Toten fordert. Eine menschenverachtende
Politik, die nur durch die Anstrengung vieler Gruppen,
Initiativen und Organisationen europaweit zurückgedrängt
und gestoppt werden kann. ..."
- Presseerklärung vom 01.06.06 [ TEXT
- PDF
] - [ english ]
- Beschluss des OLG Frankfurt vom 22.05.06
[ PDF
]
- Presseinformation des OLG zum Beschluss [
TEXT - PDF
]
Noch einige Sätze aus dem OLG-Beschluss:
"Das Verhalten, zu dem der Angeklagte aufgefordert
hat, erfüllt
weder das Tatbestandsmerkmal der Gewalt, noch das
der Drohung mit einem empfindlichen Übel".
"Die Wirkung beim Opfer, den User, erschöpft
sich in dem Umstand, dass er die Website der Lufthansa
nicht aufrufen kann. eine physische Beeinträchtigung
ist damit nicht verbunden. .. Die Absicht, dass Vertrauen
der Kunden in dieses neue Medium und das Image der Lufthansa
beeinträchtigt werden sollte, ist lediglich auf
die Beeinflussung der Meinung der Kunden gerichtet und
nicht auf ein Handeln".
Der Vergleich mit einer Sitzblockade wird zurückgewiesen:
"Die Internetuser können sich weiterhin
uneingeschränkt bewegen und fortbewegen".
Presseschau nach
dem OLG-Beschluss
Freitag 01.07.2005, 16.15: Urteil:
900 Euro für gewalttätige Mausklicks / Kampagne
"free online protest" geht weiter
Vor dem Frankfurter Amtsgericht endete der erste Prozess
gegen einen der Initiatoren der ersten Online-Demonstration
in Deutschland mit einer Verurteilung und Geldstrafe von
900 Euro.
Im Urteil folgte Amtsrichterin Wild nicht nur in weiten
Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft, sondern
kreierte weitere Anmerkungen zur Verurteilung wegen
"Nötigung". Sie stellte "Gewaltanwendung"
und auch die "Androhung eines empfindlichen Übels"
fest, was mit der Online-Demo gegen Lufthansa verbunden
war. Opfer waren buchungswillige anonyme User und die
Mitarbeiter/innen der Lufthansa AG. In ihrer Urteilsbegründung
sah Richterin Wild allein "durch die Kraftentfaltung
des Mausklicks" bereits eine erhebliche "Zwangswirkung"
auf potentielle User der Lufthansa-Webseite, die zum
Zeitpunkt der Protestaktion das Onlineportal der Abschiebe-Airline
hätten besuchen wollen. Dabei verglich sie die
Gewaltanwendung des Mausklicks mit Elektroschockern.
Richterin Wild setzte zudem das geltende Versammlungsrecht
außer Kraft, in dem sie dem Online-Protest lediglich
den Charakter einer Ansammlung zubilligte,
die zugleich aber wie eine illegale Blockade
der Lufthansa-Webseite gewirkt habe.
Außerdem sah Richterin Wild den Tatbestand der
"Gewalt in seiner stärksten Form erfüllt",
da im Internet auf elektronischem Wege der "Willen
Anderer gebeugt" worden wäre. Richterin Wild,
die zuvor sämtliche Beweisanträge der Verteidigung
als "unrelevant" abgelehnt hatte, folgte ihrer
Art Rechtsauffassung, die sich schon in harten Verurteilungen
von Irakkriegsgegner, die 2003 die US-Airbase blockierten,
ausgedrückt hatte. Und auch im virtuellen Raum,
möchte die Amtsrichterin Rechtgeschichte schreiben.
Ihr ging es mit dem Urteil auch darum, "potentielle
Nachahmer" abzuschrecken.
Rechtsanwalt Scherzberg forderte in seinem Schlussplädoyer
den bedingungslosen Freispruch. Er zweifelte die juristische
Kompetenz der Staatsanwaltschaft an, die nicht in der
Lage war, kausale Zusammenhänge zu verbalisieren.
Der Angeklagte beharrte auf dem Recht der freien Demonstration
auch im Internet. Bereits im Schlusswort nahm er den
Urteilsspruch vorweg als er betonte, dass allein die
Tatsache dieses Prozesses beweise, dass "das Internet
unter die Fuchtel des Polizeirechts" gestellt werden
solle. Während der Urteilsverkündung forderten
Zuschauer/innen mit Transparenten die Demonstrationsfreiheit
"online wie offline".
Die Verteidigung und der Anklagte kündigten Revision
an.
Presseschau nach Prozess/Urteil
14. Juni 2005/Amtsgericht
Frankfurt: Prozessauftakt im Verfahren wegen der Online-Demonstration
gegen Lufthansa von 2001
Vor dem Amtsgericht Frankfurt (Main) begann am Dienstag,
den 14. Juni 2005 der Prozess gegen einen der Initiatoren
der ersten Online-Demonstration in Deutschland. Dem
angeklagten Libertad!-Mitglied Andreas-Thomas Vogel,
Domaininhaber der Website libertad.de, wird Nötigung
und Öffentlicher Aufruf zu Straftaten
vorgeworfen.
Am 20. Juni 2001 hatten sich, so die Frankfurter Staatsanwältin
Heil, etwa 13.000 Personen an einer virtuellen Blockade
des Lufthansa-Internetportals beteiligt, um gegen Abschiebungen
zu demonstrieren. Die Initiative Libertad! hatte auf
ihrer Website dazu aufgerufen. Im Mittelpunkt des Prozesses
steht die Frage der Anwendbarkeit des Demonstrations-
und Versammlungsrechts. Der Angeklagte und Libertad!
hatten eine Einstellung des Verfahrens gegen ein Schuldeingeständnis
abgelehnt, weil sie auf dem Recht auf Internet-Demonstrationen
beharren.
Der Prozess begann turbulent. Vor dem Eingang des Gebäude
E, in einer Art Innenhof des Gerichtes, hatten etwa
hundert Abschiebegegner lautstark Demonstrationsfreiheit
im Internet gefordert. Verschiedene kurze Reden
wurden gehalten. Kurz vor 9.00 Uhr zogen die Kundgebungsteilnehmer/innen
um die Ecke zum Eingang des Spezialbereiches. Besucherinnen
und Besucher des Prozesses wurden erst nach Leibesvisitationen
in den Hochsicherheitssaal gelassen, in dem sonst Strafprozesse
nach §129a stattfinden. Viele der Aktivist/innen,
die den Angeklagten begleitet hatten, fanden keinen
Platz mehr im Gerichtssaal. Mehrere Zuschauer/innen
wurden während der Verhandlung aufgrund zustimmenden
Beifalls gewaltsam von Polizeibeamten aus dem Saal entfernt.
Richterin Wild, die die Anordnung zur Räumung gab,
wollte dieser Gewaltanwendung offenbar selbt nicht beiwohnen
und verließ zuvor den Gerichtssaal.
Zum Auftakt des Prozesses beantragte die Verteidigung
mit einem grundsätzlichen Antrag
die Einstellung des Verfahren. Der Prozess hat keine
gesetzliche Grundlage und sei demnach auch nicht rechtmäßig.
Über diesen Einstellungantrag entschied die Richterin
allerdings nicht, sondern stellte das zurück und
sah kein Verfahrenshindernis gegeben. Von der Verteidigung
und dem Angeklagten wurden dann abwechselnd mehrere
Beweisanträge vorgetragen, in denen sie das Ausmaß
der Abschiebepraxis in Europa und die Verwicklung der
Lufthansa eindrucksvoll darlegten. Auch über diese
Anträge entschied die Richterin am ersten Verhandlungstag
nicht.
Zu vor hatte Andreas-Thomas Vogel
in einer ausführlichen Erklärung
den Zusammenhang zwischen der Abschiebepraxis der Lufthansa
und dem Anliegen Online-Demonstration hergestellt. Für
ihn war die Aktion eine zutiefst demokratische
und notwendige Angelegenheit, mit der nicht nur
gegen die Abschiebeairline Lufthansa protestiert werden
sollte, sonden mit der darüber hinaus für
Demonostrationsfreiheit im Internet der Freiheit
eine Gasse geschlagen werden sollte.
Vor Gericht erklärte die von der Staatsanwaltschaft
geladene Justiziarin der Lufthansa, Bettina Adenauer,
dass es nicht nur eine minutenlange Verzögerung
bei Aufruf der Lufthansa-Webseite gegeben habe, sondern
dass diese zum Zeitpunkt der Demonstration sogar 8
Minuten lang weltweit nicht erreichbar war.
Der Prozess wurde auf den 1. Juli 2005 vertagt.
Geladen u.a. ein Rechtsanwalt, den die Online-Demo-Aktivist/innen
im Vorfeld juristisch konsulierten. Noch nicht entschieden
wurde über Beweisanträge der Verteidigung,
Personen des öffentlichen Lebens zu laden, die
im Vorfeld der Online-Demo ihre Unterstützung und
Beteiligung zugesagt hatten. Ebenso zurückgestellt
wurden Anträge, die Lufthansa-IT-Experten zu laden,
damit diese über den entstandenen Schaden Auskunft
geben können.
Zum Prozess hatte Andreas-Thomas Vogel auch einen Teil
der im Oktober 2001 beschlagnahmten Rechner, die erst
nach dreieinhalb Jahren mit ausgebauter Festplatte zurückgegeben
wurden, auf einem Handwagen mitgebracht (siehe Foto).
Versehen mit einem Schild "Beweismittel oder
Computerschrott für Technikmuseum?" schob
er sie in den Gerichtssaal mit der Absicht, sie auch
dort zu lassen. "Was sollen wir mit diesem Schrott?
Veraltete und unbrauchbare Rechner soll dann auch die
Justiz entsorgen. Wir wollen arbeitsfähige Rechner".
Allerdings lehnte die Justiz die Annahme ab und erzwang
die Wiedermitnahme des Schrotts nach Prozessende unter
Gewaltandrohung.
- Prozessrede von Andreas-Thomas
Vogel - [ TEXT
- PDF
]
- Einstellungantrag der
Verteidigung - [ TEXT
- PDF
]
- Bericht/Protokoll vom
1. Verhandlungstag - [ TEXT
- PDF]
- Kurze Version [
PDF
]
- Schlusswort von Andreas-Thomas
Vogel am 01.07.05 - [ TEXT
- PDF]
- Urteil des Amtsgericht
Frankfurt am Main - [ TEXT
- PDF
]
Presseschau zum 1.
Verhandlungstag
[Startseite Online-Demo-Prozess
bis 14.0605] Wie diese Seite bis zum Prozessbeginn
aussah
Meldungen
- 17.10.2001: Polizeilicher
Staatsschutz überfällt Libertad!
Am Morgen des 17.10.01 wurde das Frankfurter Büro
von Libertad! und die Wohnung des eingetragenen Inhabers
der Domains libertad.de und sooderso.de vom Staatsschutz
(K41) aufgebrochen, besetzt und sämtliche Rechner,
Festplatten und andere Speichermedien (CDs,Zips etc)
beschlagnahmt. Artikel
& Stellungnahmen zur Durchsuchung
- 20.01.2005: Anklage wegen
Online-Demo erhoben
Die Online-Demo gegen die Lufthansa AG am 20.Juni.01
soll nachträglich kriminalisiert werden.
- 30.03.2005: Anklage zugelassen
und Prozess auf den 14.Juni 2005 terminiert
- 03.06.05: Prozess wurde
in den Hochsicherheitsbereich verlegt. Dieser
Bereich wird zwar auch ab und an für normale
Verfahren genutzt in der Regel werden aber
dort die Prozesse wegen § 129a (Terroristische
Vereinigung) abgehalten, so z.B. gegen die PKK und
RAF. Der letzte spektakuläre Terroristen-Prozess
war der gegen Vizepolizeipräsident Daschner wegen
Folter, allerdings in dem Saal ohne Trennscheibe.
- Vor Prozessbeginn waren wir gutwillig und interpretieren
die Verlegung in diesen Bereich mit dem starken Interesse
an dem Prozess. Denn die Säle in diesem Bereich
sind größer und bieten mehr Besucher/innen
Platz. Das Polizeiaufgebot am ersten Prozesstag und
die gewaltsame Behandlung von Zuschauern zeigte allerdings,
dass die Richterin sich wohl eher in einem Hochverratsprozess
wähnt.
- 06.06.05: Stiftung bridge
fördert Libertad! und die Kampagne "free
online protest"/ > virtuell demonstrieren
? real etwas bewegen - Pressemitteilung
und Artikel/Interview
mit Stiftungsgründer Frank Hansen
- Interview mit Rechtanwalt
Thomas Scherzberg zum bevorstehenden Prozess:
Nötigung
oder legitime Protestform?
- "Ein transparenter
Akt des zivilen Ungehorsams" - Interview
mit dem us-amerikanischen Online-Aktivisten Ricardo
Dominguez zum Prozess in Frankfurt. In dem So Oder
So-Interview kritisiert Ricardo Dominguez die Anklage
gegen den Domain-Inhaber von libertad.de. Er fordert
die Jutiz auf, die Aktion gegen Lufthansa als einen
legitimen Akt des zivilen Ungehorsams anzusehen. Interview
- 10.06.05: Flüchtlingsräte
begrüßen online Demo gegen Lufthansa und
missbilligen Prozess gegen Libertad!
In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren sieben
Landes-Flüchtlingsräte den am 14. Juni 2005
in Frankfurt stattfindenen Prozess gegen den Inhaber
der libertad.de-Domain und treten für Meinungsfreiheit
im Internet ein. Die Flüchtlingsräte aus
Saarland, Hessen, Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen,
Bayern und Berlin bekennen außerdem, das sie
mitdemonstriert haben. >> Erklärung
der Flüchtlingsräte
- 13.06.05: Kundgebung und
Demonstration gegen Abschiebe-Airline AeroFlight in
Oberursel. Infos
& Fotos
- 14.06.05: Kundgebung und
Prozess vor Amtsgericht Frankfurt, 1. Verhandlungstag
- 15.06.05: Protest bei
Lufthansa-Design-Ausstellung. Am Abend eröffnete
im Frankfurter Museum für Angewandte Kunst, Schaumainkai
17, die Ausstellung "Die Schwingen des Kranichs.
50 Jahre Lufthansa-Design". Da durfte auch das
Design der deportation.class nicht fehlen. Bericht
und Flugblatt
- 01.07.05: 2. Verhandlungstag
und Urteil im Prozess Lufthansa gegen Online-Demo
- 04.07.05: Die Verteidigung
legt gegen das Urteil Rechtsmittel ein
- 22.05.06: 1. Strafsenat
des OLG Frankfurt hebt das Urteil des Amtsgericht
Frankfurt vom 01.07.05 auf und spricht den Anegklagten
frei.
Termine:
- 22. Juli 2005 (Freitag) - 20 Uhr - Nürnberg:
angeklagt: Online-Demo gegen Lufthansa
Informationsveranstaltung & Film zum Prozess wegen
der Internet-Demo gegen das Abschiebegeschäft
mit Andreas Vogel, Veranstalterin: organisierte Autonomie
(oa)
Archiv Metroproletan, Eberhardtshofstr 11 HH
Spenden
& Unterstützung
|
Auch und gerade nach dem
Urteil:
Erhebt Einspruch dagegen, Protest und
Widerstand gegen rassistische Flüchtlingspolitik
als Straftat zu entsorgen!
Protestiert gegen die Kriminalisierung
von Demonstrationen und anderen Protesten im Internet!
Spendet für den Prozessfonds: >>
Spendenstatistik &
Formular
Förderverein Libertad! e.V.
Kontonummer: 8020069300, Bankleitzahl: 430 609
67 - GLS Gemeinschaftsbank
Stichwort: Onlinedemo
|
| Die Kampagne "free
online protest", einzelne Vorhaben und
Projekte oder Aktivitäten von Libertad!-Ortsgruppen
werden gefördert durch Stiftung bridge
(Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft),
Netzwerk für politische Selbsthilfe Berlin,
Netzwerk Selbsthilfe Saar, Mehringhof e.V.,
Pro Asyl, Umverteilen - Stiftung für
eine, solidarische Welt, Hans-Böckler-Stiftung |
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Materialien
& anderes: Presseerklärungen,
Flugblätter, Reden, Interviews
Libertad!-Presseerklärung
20.01.05: Anklage wegen Online-Demo gegen Lufthansa-Abschiebegeschäft,
20.01.05 [Text
| Druckvorlage
]
Libertad!-Flugblatt, Anfang Februar 2005: Angeklagt:
die Online-Demo gegen das Lufthansa-Abschiebegeschäft,
- [Text |
Druckvorlage ]
Radio Z (Nürnberg) brachte am 04.02.05 ein
Interview zur Anklageerhebung wegen der Online-Demo.
Das Interview als [ .mp3-Datei
] . (Siehe auch die Seite freie-radios.net)
- siehe auch [ Radio-Seite
]
Online
und offline: stop deportation.business / Rede der
Ortsgruppe Frankfurt auf der Demo gegen den Opernball
2005 am 26.02.05 in Frankfurt
Presseerklärung vom
30.03.05: Nach vier Jahren: Am 14. Juni 2005
steht die Online-Demonstration gegen Lufthansa von 2001
vor Gericht ist hier
zu lesen - und gibt es zum Ausdrucken (Und Verteilen)
auch als .pdf-Datei
Libertad!-Rundbrief Nr. 1/30.03.05:
zum Prozess wegen Online-Demo gegen Lufthansa ->>
Text
| Druckvorlage
Libertad!-Flugblatt,
Anfang April 2005: Angeklagt: die Online-Demo gegen
das Lufthansa-Abschiebegeschäft / Prozesstermin,
- >> Text
| Druckvorlage
<<
Infodienst
13.04.2005 - Aus dem Nachrichtenticker:
Kommentierte Presseschau
Infodienst
14.04.05: Neues vom Prozess Lufhansa gegen Libertad!
/ Materialien für die
Öffentlichkeitsarbeit
Rundschreiben an Jura-Gruppen und Strafverteidiger-Vereinigungen
->> Text
| Druckvorlage
Libertad!-Rundbrief Nr. 2/30.05.05:
Neues vom Prozess wegen Online-Demo gegen Lufthansa/In
14 Tagen Prozess vor Amtsgericht Frankfurt ->>
Text
| Druckvorlage
Rundbrief Nr. 3 vom 06.06.05
- Neues vom Prozess wegen Online-Demo gegen Lufthansa/Die
Woche vor Prozess - ist hier
zu lesen, oder zum ausdrucken
Rundbrief Nr. 4 vom 10.06.05
- Am Dienstag (14.06.05) Prozess/Lufthansa & Staat
vs. Online-Aktivismus - hier
lesen - oder ausdrucken
Presseerklärung vom 12.06.05:
Grundsatzentscheidung zu Meinungs- und Versammlungsfreiheit
im Internet erwartet - hier
lesen - oder Ausdrucken
Presseerklärung vom 13.06.05:
Stellungnahmen zum Prozess - hier
lesen - oder Ausdrucken
Rede von Andreas-Thomas Vogel
zum Prozessauftakt am 14.06.05 - [ TEXT
- PDF
]
Einstellungantrag der Verteidigung
- [ TEXT - PDF
]
Presseerklärung vom 14.06.05
nach dem ersten Verhandlungstag - hier
lesen - oder Ausdrucken
Bericht/Protokoll vom 1. Verhandlungstag
- [ TEXT - PDF]
- Kurze Version [ PDF
]
Interview mit Radio Z
(Nürnberg) am 14.06.05. Das Interview als [ .mp3-Datei
] . - siehe auch [ Radio-Seite
]
Rundbrief Nr. 5 vom 29.06.05
- Online-Demo-Prozess goes on! - ist hier
zu lesen, oder zum ausdrucken
Schlusswort von Andreas-Thomas
Vogel am 01.07.05 - [ TEXT
- PDF]
Presseerklärung
vom 01.07.05 nach dem Urteil - hier
lesen - oder Ausdrucken
- Hinweis:
- Internet als politischer Protestraum,
Ziviler Ungehorsam und Kontrolle der "lebendigen
Arbeit", Ein Text von autonome a.f.r.i.k.a.-gruppe
zum Prozess gegen Libertad!. In: So
oder So Nr. 15, Mai/Juni 2005
- Infomappe für Interessierte
und Presse zum Prozess Online-Demo 2001 gegen
Lufthansa,
Inhaltsverzeichnis und als .pdf-Dokument
[Bestell-Formular -
Download-Seite ]
AgitProp:
Banner, Plakate,
Aufkleber:
Banner für
homepages
 |
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| Ladet euch einen dieser
Banner runter und setzt ihn auf eure Seite und verlinkt
ihn mit dieser Seite. Und: Entwerft selbst welche
und schickt sie uns zu. |
|
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[Bestell-Formular - Download-Seite
]
Medienschau:
[Vor
Prozessbeginn ] - [ Zum
1. Verhandlungstag ] - [ 2.
Verhandlungstag/Urteil ] - [ nach
Freispruch ]
- Nach Freispruch/OLG-Beschluss
- OLG
Frankfurt: Online-Demonstration ist keine Gewalt,
heise news, 01.06.2006
- Urteil:
Online-Protest ist weder Gewalt noch Nötigung
/ Lufthansa AG unterliegt in Klage gegen Online-Demonstration
- golem - Networld / 01.06.2006
- Freispruch
in Sachen Online-Demonstration gegen die Lufthansa
/ Aktion von Demonstrationsrecht abgedeckt - de.internet.com
01.06.06
- URTEILS-REVISION
- Online demonstrieren ist nicht strafbar, spiegel-online
01. Juni 2006
- Freispruch
für Organisator von Online-Demo, dpa 01.06.06
- Gericht:
Keine Nötigung / Online-Demo gegen Lufthansa
doch straffrei, ard /tagesschau.de 01.06.06
- Online-Demonstration
ist nicht strafbar, n24, netzeitung
- Sind
Online-Demos Gewalt? / Protestierer der ersten
deutschen Online-Demo jetzt frei gesprochen, jetzt.de
1.06.06
- Online-Demo
war rechtens / Lufthansa-Urteil aufgehoben - fr
/fr-online 2.06.06
- Urteil
/ Online-Demo gegen Lufthansa nicht strafbar,
Focus-online - 02.06.06
- Urteil
/ "Online-Demonstrationen" nicht strafbar,
Süddeutsche Zeitung 02.06.06
- Digitale
Demonstranten / Gericht stellt fest: Die Online-Demonstration
gegen Lufthansa war keine Gewalt, nicht einmal Nötigung,
taz 02.06.2006
- Online-Demos
sind legal / Oberlandesgericht Frankfurt a. M.
bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für
Proteste und Demonstrationen. Erfolgreiche Revision
für Abschiebegegner, junge welt, 03.06.2006
- 2. Verhandlungstag / Nach dem
Urteil 01.07.05
- Gewalt per Mausklick?
/ Urteil in der Verhandlung um Online-Blockade,
c't 2005, Heft 17
- Mausklicks als
Gewalt / Netzaktivismus vor Gericht wegen Onlinedemonstration,
von Pit Stuck in soz - sozialistische zeitung Nr.
8/August 2005
- "Verfassungsgericht
muss Entscheidung treffen", Telepolis (18.07.05)
befragte Martin Kutscha, Staats- und Verfassungerechtler
an der Berliner Fachhochschule für Verwaltung
und Rechtspflege und Bundesvorsitzender der Vereinigung
Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ).
- Computermaus
= Elektroschocker?, Martin Brust, liga6000 06.07.05
- Demos online
nicht erlaubt, Kommentar taz 05.07.05
- Gerichtsurteil:
Protest per Mausklick ist Gewalt, Gulli Internet-Magazin
- Auch ein
Mausklick kann Gewalt sein / Urteil im Fall »Online-Demo«
gegen Lufthansa, Neues Deutschland 04.07.05
- Grundrecht
hinkt nach, telepolis 04.07.05
- Online-Demo
als Nötigung bewertet, Hans Freiberg, Junge
Welt 04.07.05
- Online-Demonstranten
gegen die Lufthansa verurteilt / Gewaltanwendung
per Mausklick, de.internet.com 02.07.05
- Gericht verurteilt
Internet-Protest gegen Abschiebungen, Frankfurter
Rundschau 02.07.05
- Virtuelle
Demo, reale Strafe / Gericht verurteilt Frankfurter
wegen Aufrufs zum Online-Protest, Süddeutsche
Zeitung 02.07.05
- GERICHTSENTSCHEIDUNG
/ Aufruf zur Online-Demo ist strafbar, spiegel-online
02.07.05
- Urteil:
Online-Demo gegen Lufthansa war Nötigung,
dpa 01.07.05, 16:41
- Grundrecht
und Internet - Erster "Online-Demonstrant"
zu Geldstrafe verurteilt , www.tagesschau.de 01.
07.05
- Angeklagter
im Prozess um Online-Blockade der Lufthansa verurteilt,
heise-online 01.07.2005
- Vor dem Urteil / Zum 1. Verhandlungstag:
- Deportation.class
versus Lufthansa / Online Demonstration verursacht
Staatsanwaltschaft und Polizei Kopfschmerzen, DA -
Direkte Aktion - Nr. 170 - Juli/August 2005
- NETZTAGEBUCH:
Netz-Demos, VON KLAUS KREIMEIER, Frankfurter Rundschau
02.07.05
- Mit Bits
und Bytes gegen Abschiebungen, Liga 6000. Frankfurt
digital 20.06.2005
- Wenn Server-Abschüsse
legal werden, computerwelt.at 15.06.05
- Erster Prozess
gegen Online-Demonstration, netzeitung.de 15.06.05
- Online-Demonstration:
Lufthansa gibt 8-minütigen Ausfall ihres Servers
zu / Angeklagter greift Abschiebepraxis an und
verteidigt die Demonstrationsfreiheit im Internet,
de.internet.com
- National / Online-Demos
nur noch nach Anmeldung? giga.de 15.06.05
- Virtuelles Sit-in im Internet
vor Gericht, taz 15.06.05
- Online-Demonstration:
Lufthansa gibt 8-minütigen Ausfall ihres Servers
zu / Angeklagter greift Abschiebepraxis an und
verteidigt die Demonstrationsfreiheit im Internet,
de.internet.com
- Virtuelles
Sit-in im Internet vor Gericht, taz 15.06.05
- Online-Demo
gegen Lufthansa / Prozess und Urteilsverkündung
wurde auf ersten Juli vertagt. Schreibt der Fall Justizgeschichte?,
News 15.06.05
- Ist das
Internet ein öffentlicher Raum? / Prozess
gegen »Online-Demo« könnte Grundsatzfragen
klären, Neues Deutschland 15.06.05
- Polizei
nimmt Abschiebe-Gegner im Gerichtssaal fest /
Frankfurter Internet-Aktivist ist wegen Aufrufs zu
Online-Demonstration gegen Lufthansa angeklagt / Tumult
im Zuschauerraum, Frankfurter Rundschau 15.06.05
- Demonstration
/ 120 Polizisten begleiten 40 Abschiebungsgegner,
Frankfurter Rundschau (Main-Taunus Ost) 15.06.05
- Prozess
wegen Online-Blockade der Lufthansa wird nicht eingestellt,
heise-online 14.06.05
- Lufthansa
verklagt Web-Demonstranten / Nach einer spektakulären
Internet-Boykottaktion gegen die Lufthansa muss sich
ein Mann vor Gericht verantworten. dpa-meldung 14.06.05
- Demonstration
/ 40 Teilnehmer, 120 Polizisten, Taunuszeitung
14.06.05
-
- Vor dem Prozessbeginn
- Abschiebungen
vor Gericht / Online Protest wird "real life"
verfolgt, camp tendenz, Zeitung der JundgemokratInnen/Junge
Linke, Sondernummer, Sommer 05
- »Online-Demo«
vor Gericht / Prozeß wegen virtuellem Protest
gegen Abschiebegeschäft der Lufthansa und um
Grundrechte im Internet, Junge Welt 14.06.05
- Abschiebungen /Flüchtlingsräte
kritisieren Prozess wegen Lufthansa-Online-Demo,
ngo-online 13.06.05
- Gehören
Online-Demos zu den Bürgerrechten?, Zur Förderrunde
2005 der Stiftung bridge, telepolis 10.06.05
- Nötigung
oder legitime Protestform?, Interview mit Rechtanwalt
Thomas Scherzberg zum bevorstehenden Prozess, telepolis
06.06.05
- Europarat
verabschiedet Menschenrechtsdeklaration fürs
Informationszeitalter, Stefan Krempl in Telepolis
25.05.05
- Kann
man online demonstrieren?, Eine Frage auf www.referendare.net
- Online-Proteste
verhindern / "Online Demonstration" gegen
Abschiebungen führt zu Gerichtsprozess, ngo-online
23.05.05
- "Wenn
man im Internet schmutzige Geschäfte machen kann,
kann man da auch demonstrieren", raumzeit
- Infodienst 13.04.05: Kommentierte
Presseschau
- Protest
mit Folgen / Vier Jahre nach der ersten Online-Demonstration
setzt die Frankfurter Justiz ein Verfahren gegen die
Initiatoren an, Frankfurter Rundschau 08.04.05
- "Einnahmeverluste
der Lufthansa freuen uns", Interview mit
Libertad! - Junge Welt 05.04.05
- Prozesstermin
wegen Onlineblockade der Lufthansa-Website festgesetzt
- heise-online 30.03.05
- Online-Demo
vor Gericht - Ziviler elektronischer Widerstand
oder Computersabotage? - ak - analyse + kritik - Zeitung
für linke Debatte und Praxis / Nr. 492 / 18.2.2005
- Anklage
gegen E-Demonstranten - Harald Neuber 09.02.2005
- Telepolis
- Antirassistischer
Online-Protest vor Gericht - Anklage wegen
Nötigung: Nach einer Online-Demo gegen die Lufthansa-Abschiebepraxis
droht erstmals ein juristisches Nachspiel - taz vom
9.2.2005, ANNE BECKER
- Jahre
später: Anklage nach Online-Demo -
Velten Schäfer - Neues Deutschland 25.01.05
- Einfach
in den Nicht-Streik treten/Mit Verängstigten
kämpfen - die Linke auf der Suche nach neuen
Aktionsformen -Velten Schäfer - Neues Deutschland
14.01.05
[siehe auch: Presse
zur Online-Demo (20.06.01) - Presse
nach der Razzia 17.10.01 ]
Background:
Hintergründe
& Links
- FAMOS
- Der Fall des Monats im Strafrecht, Newsletter
der Humboldt-Universität zu Berlin · Juristische
Fakultät: In der Ausgabe September 2005 wird
der "Online-Demo-Fall" den Jurastudierenden
nahegebracht: "Der Fall hat alles, was ein
Fall braucht, um prominent zu werden. Er erschließt
in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht neue
Themenfelder. Und es sind alle Rechtsgebiete betroffen:
neben dem Strafrecht und dem öffentlichen Recht,
beide unmittelbar für die Lösung dieses
Falles relevant, auch das Zivilrecht, das unter anderem
etwaige Schadensersatzansprüche gegen Online-Demonstranten
zu klären haben wird. Ob auch die Entscheidung
prominent werden wird, hängt von ihrem weiteren
Schicksal ab. Es liegt in den Händen des OLG
Frankfurt/M., das A mit der Sprungrevision nach §
335 StPO angerufen hat.
Dass die Entscheidung große Bedeutung für
die Ausbildung hat, liegt auf der Hand. ... Für
die Praxis des Internetrechts
wird der Fall spätestens nach der Entscheidung
des OLG Frankfurt/M. wegweisende Bedeutung erlangen."
- Skandalöses
Urteil im Prozeß zur online-blockade der Lufthansa
homepage, Pressemitteilung des Komitee für
Grundrechte und Demokratie 01. 07. 2005
- Die Online-Demo und der Prozess
in Radio-Beiträgen - Berichte, Interviews
etc von 2001 bis heute
- "Ein transparenter Akt des zivilen Ungehorsams"
- Interview mit dem us-amerikanischen Online-Aktivisten
Ricardo Dominguez zum Prozess in Frankfurt. In dem
So Oder So-Interview kritisiert Ricardo Dominguez
die Anklage gegen den Domain-Inhaber von libertad.de.
Er fordert die Jutiz auf, die Aktion gegen Lufthansa
als einen legitimen Akt des zivilen Ungehorsams anzusehen.
Interview
- 7 Flüchtlingsräte
der Bundesländer begrüßen online Demo
gegen Lufthansa und missbilligen Prozess gegen Veranstalter
der Demonstration. Presseerklärung vom 10.06.05
- Online-Demo
gegen Ausbau des Frankfuter Flughafens 11.-14.06.05,
Initiative gegen FRAPORT solidarisiert sich mit Libertad!
- Rote Hilfe zum
Prozess wegen der Online-Demo
Die
AERO FLIGHT GmbH & Co KG ist eine neu gegründete
Fluggesellschaft, die überwiegend im Charterbereich
tätig ist. Der Hauptsitz befindet sich in Oberursel
(Taunus) bei Frankfurt am Main. Das Unternehmen hat
im September 2004 die erste europaweite Sammelabschiebung
von 40 Flüchtlingen aus verschiedenen europäischen
Staaten durchgeführt. Diese Sammelabschiebungen
per Charterflug sind für die nächsten Jahre
von der Europäischen Union (EU) im großen
Umfang geplant. http://www.aeroflight.tk/
- Fotoreportage von den Aktionen vor/während
der Hauptversammlung der Lufthansa AG am 20.06.2001
in Köln. Dort wurde der Startklick der Online-Demo
gemacht. Von Arbeiterfotografie: http://www.galerie-arbeiterfotografie.de
- "Von Online-Demos & digitalen Attacken",
Ein Projekt des 4. Jahrgangs der Ev. Journalistenschule
Berlin gibt einen Überblick über Netzaktivismus,
auch zur Online-Demo bis 2001: http://www.gep.de/medienakademie/netzaktivismus/index.htm
- Netzaktivismus
gegen Abschiebung, Erfolg einer Imageverschmutzungskampagne
(Eine Auswertung der Online-Demo 2001) - Artikel aus
So oder So Nr. 9
- 29./30.05.01:
"Online-Demo ja - virtuelle Solidarität
NEIN!",
Veranstaltungsrede eines Libertad!-Aktivisten
- Fragen
an die Aktivist/innen / Virtuell & auf der Strasse
(So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 8 /Frühjahr
2001)
- Reinhold Grether: Politische Aktion und ziviler
Ungehorsam Online - Eine Linksammlung zum Thema ungeheuren
Ausmasses: http://www.netzwissenschaft.de/media/netc.htm
- Online-Aktivismus:
Vom virtuellen Sit-in bis zur digitalen Sabotage,
Eine kleine Einführung in die Welt der elektronischen
Proteste. Von Anne Morell / Libertad!, In: [ So oder
So - Die Libertad!-Zeitung Nr. 15 - Mai/Juni 2005
]
[ siehe auch: Online-Demo-Seite
2001 - ]
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