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Die Probleme der virtuellen Wirklichkeit

 

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Die Probleme der virtuellen Wirklichkeit

Demonstrationen im Internet - ist das überhaupt möglich? Die Aktion von Menschenrechtsgruppen gegen die Lufthansa wirft rechtliche Fragen auf, zu denen es keine verbindlichen Antworten, aber viele Meinungen gibt.

Für Sven Maier, den Sprecher von "Libertad", ist die Sache klar. Ein Protest im Netz sei nichts anderes als eine Demo auf der Straße. Es könne nicht sein, dass "keine Grundrechte mehr gelten, nur weil Strom im Spiel ist". Deshalb hatten die Abschiebegegner den üblichen Weg beschritten, um ihren Protest gegen die Lufthansa kund zu tun. Sie meldeten beim Ordnungsamt Köln eine Demonstration für den 20. Juni an. Die Behörde befand jedoch, die Aktion im virtuellen Raum sei keine Demonstration und verwies an die Polizei. Die sei "zuständig", berichtet Maier.

Dieser Bescheid zeigt, dass die Behörden hilflos auf politische Initiativen reagieren, die online artikuliert werden. "Das ist ein Novum", meint Maier, man habe juristisch "bewusst Neuland betreten" wollen. Die Initiatoren des E-Protests argumentieren: Wenn man online bezahlen kann, kann man auch online demonstrieren.

Diese Formel hat einiges für sich. Das Netz ist ein öffentlicher Marktplatz mit Millionen Besuchern, die dort einkaufen, Informationen abrufen und kommunizieren. Deshalb meinen Experten, der Standpunkt des Bundesjustizministeriums hinke hinter der Realität her. Nach der Aktion gegen die Lufthansa hieß es dort, das sei keine Demonstration, denn dazu gehöre die physische Anwesenheit von Menschen, die sich an einem realen Ort versammeln.

In Justizkreisen heißt es, die politische Meinungsäußerung im Internet sei nur ein anderer Vertriebsweg für Protest und mithin legitim - genauso wie Postkarten-Aktionen, bei denen Firmen oder Ministerien mit Forderungen konfrontiert werden. Schwierig sei jedoch die Abwägung zwischen Demonstrationsrecht und Individualrechten, sprich den Schäden, die den Adressaten des Protests entstehen.

Das ist der Knackpunkt - jedenfalls bei der Form von Online-Protest, wie er am 20. Juni stattfand. Denn die Meinungsäußerung war damit verknüpft, einen Schaden anzurichten, nämlich die Verkaufsplattform des Gegners lahm zu legen. Nur mit großem Aufwand und einigen Kosten konnte die Lufthansa das verhindern. Als Computersabotage bezeichnete der auf Internetrecht spezialisierte Anwalt Jürgen Weinknecht im Spiegel das Vorgehen der Polit-Aktivisten. Das sei eine Straftat, und Straftaten seien nicht durch das Demonstrationsrecht gedeckt. vo

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Copyright © Frankfurter Rundschau 2001
Dokument erstellt am 19.10.2001 um 00:02:28 Uhr
Erscheinungsdatum 19.10.2001


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