IM
HINTERGRUND
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Die Probleme
der virtuellen Wirklichkeit
Demonstrationen
im Internet - ist das überhaupt möglich? Die Aktion von
Menschenrechtsgruppen gegen die Lufthansa wirft rechtliche Fragen
auf, zu denen es keine verbindlichen Antworten, aber viele Meinungen
gibt.
Für Sven
Maier, den Sprecher von "Libertad", ist die Sache klar.
Ein Protest im Netz sei nichts anderes als eine Demo auf der Straße.
Es könne nicht sein, dass "keine Grundrechte mehr gelten,
nur weil Strom im Spiel ist". Deshalb hatten die Abschiebegegner
den üblichen Weg beschritten, um ihren Protest gegen die Lufthansa
kund zu tun. Sie meldeten beim Ordnungsamt Köln eine Demonstration
für den 20. Juni an. Die Behörde befand jedoch, die Aktion
im virtuellen Raum sei keine Demonstration und verwies an die Polizei.
Die sei "zuständig", berichtet Maier.
Dieser Bescheid
zeigt, dass die Behörden hilflos auf politische Initiativen
reagieren, die online artikuliert werden. "Das ist ein Novum",
meint Maier, man habe juristisch "bewusst Neuland betreten"
wollen. Die Initiatoren des E-Protests argumentieren: Wenn man online
bezahlen kann, kann man auch online demonstrieren.
Diese Formel
hat einiges für sich. Das Netz ist ein öffentlicher Marktplatz
mit Millionen Besuchern, die dort einkaufen, Informationen abrufen
und kommunizieren. Deshalb meinen Experten, der Standpunkt des Bundesjustizministeriums
hinke hinter der Realität her. Nach der Aktion gegen die Lufthansa
hieß es dort, das sei keine Demonstration, denn dazu gehöre
die physische Anwesenheit von Menschen, die sich an einem realen
Ort versammeln.
In Justizkreisen
heißt es, die politische Meinungsäußerung im Internet
sei nur ein anderer Vertriebsweg für Protest und mithin legitim
- genauso wie Postkarten-Aktionen, bei denen Firmen oder Ministerien
mit Forderungen konfrontiert werden. Schwierig sei jedoch die Abwägung
zwischen Demonstrationsrecht und Individualrechten, sprich den Schäden,
die den Adressaten des Protests entstehen.
Das ist der
Knackpunkt - jedenfalls bei der Form von Online-Protest, wie er
am 20. Juni stattfand. Denn die Meinungsäußerung war
damit verknüpft, einen Schaden anzurichten, nämlich die
Verkaufsplattform des Gegners lahm zu legen. Nur mit großem
Aufwand und einigen Kosten konnte die Lufthansa das verhindern.
Als Computersabotage bezeichnete der auf Internetrecht spezialisierte
Anwalt Jürgen Weinknecht im Spiegel das Vorgehen der Polit-Aktivisten.
Das sei eine Straftat, und Straftaten seien nicht durch das Demonstrationsrecht
gedeckt. vo
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Copyright © Frankfurter Rundschau 2001
Dokument erstellt am 19.10.2001 um 00:02:28 Uhr
Erscheinungsdatum 19.10.2001
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