| Die
Demo mit der Maus hat ein juristisches Nachspiel
Der Versuch
von Abschiebungsgegnern, den Lufthansa-Server lahm zu legen, beschäftigt
jetzt Polizei und Gerichte
Von Volker Mazassek
Der viel beachtete
Versuch von Abschiebungsgegnern, die Internetseiten der Lufthansa
lahm zu legen, hat ein juristisches Nachspiel. Die Polizei durchsuchte
am Mittwoch die Räume der Initiative "Libertad" im
Dritte Welt Haus. Dem Durchsuchungsbeschluss liegt der Verdacht
der Nötigung und der Anstiftung zu Straftaten zu Grunde. "Libertad"
weist das zurück und pocht auf die Demonstrationsfreiheit.
Die Aktion "Lufthansa
goes offline" während der Hauptversammlung des Unternehmens
am 20. Juni wurde international aufmerksam verfolgt. Die Netzgemeinde
war gespannt, ob es "Libertad" und weiteren 150 Menschenrechtsgruppen
gelingen würde, die Internetseiten der Luftfahrtgesellschaft
mit massenhaften Anfragen zu blockieren.
Die Antwort:
ein entschiedenes Jein. Zwar konnten vorübergehend keine Tickets
gebucht werden, aber mit etwas Geduld waren viele Seiten der Homepage
zu erreichen.
Für die
Initiatoren der Online-Demon-stration war das aber gar nicht so
wichtig. Sie hatten ihr Ziel schon vorher erreicht, nämlich
auf ihr politisches Anliegen aufmerksam zu machen. Zahlreiche Medien
berichteten über die Demo mit der Maus und transportierten
so die Botschaft, dass "Libertad" und andere Gruppen gegen
die Abschiebung von Flüchtlingen in den Flugzeugen der Lufthansa
protestieren.
Solche Nachrichten
kratzen am Image des Unternehmens, das gebetsmühlenartig wiederholt,
zu solchen Transporten gesetzlich verpflichtet zu sein. Deshalb
erstattete die Fluglinie Anzeige gegen "die Chaoten",
wie LH-Sprecher Thomas Jachnow die Abschiebegegner tituliert. Für
die Lufthansa ist der E-Protest nichts anderes als Sachbeschädigung
und Computer-Sabotage. "Der Zugriff auf unsere Buchungsmaschine
und bestimmte Seiten war nicht mehr möglich", begründet
Jachnow die Anzeige.
Bei der Aktion
sollen von 13 614 Leuten 1,2 Millionen Mal Lufthansa-Seiten aufgerufen
worden sein, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Job Tilmann.
Das betrachte man als Nötigung. "Libertad" sieht
die Aktion nach den Worten ihres Sprechers Sven Maier dagegen durch
das Demonstrationsrecht gedeckt. Die Teilnehmer hätten nichts
beschädigt, sondern nur Anfragen gestartet - wie jeder andere
Internet-User auch. Wie bei einer Demo auf der Straße habe
es deshalb "Verkehrsbeeinträchtigungen" auf der Website
gegeben. Autofahrer könnten auch keinen Schaden geltend machen,
wenn sie wegen eines Protestzuges im Stau stehen.
Mit einem Durchsuchungsbeschluss
des Amtsgerichts filzten Polizeibeamte am Mittwochmorgen Räume
im Dritte Welt Haus in Bockenheim. Zehn Computer, dutzende Festplatten,
Disketten, CDs und Dokumente nahmen die Beamten mit. Ob "Libertad"
Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss einlegt, ist laut Maier
noch nicht entschieden.
Kein Verständnis
hat auch das Dritte Welt Haus für das Vorgehen der Polizei.
Die Beamten hätten nicht nur das "Libertad"-Büro,
sondern sämtliche Räume außer denen von Amnesty
International durchwühlt, was nicht durch den Durchsuchungsbeschluss
gedeckt sei, berichtete ein Vorstandsmitglied. Außerdem hätten
die Polizisten etliche Türen, Schreibtische und Schränke
aufgebrochen, obwohl man angeboten habe, alles aufzuschließen.
Polizeisprecher
Peter Borchardt entgegnete, die Beamten hätten sich "klar
an den Beschluss gehalten". Die Räume seien unter anderem
durch "Libertad"-Aufkleber identifiziert worden. Diese
Aufkleber, so das Vorstandsmitglied des Dritte Welt Hauses, gebe
es in nahezu allen Räumen. Denn viele dort arbeitende Gruppen
hätten "große Sympathien" für die Online-Demo.
Sie hätten jedoch nichts mit dem Ermittlungsverfahren zu tun,
das momentan laufe.
Siehe
"Im Hintergrund"
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Copyright © Frankfurter Rundschau 2001
Dokument erstellt am 19.10.2001 um 00:02:28 Uhr
Erscheinungsdatum 19.10.2001
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