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Die Demo mit der Maus hat ein juristisches Nachspiel

 

Die Demo mit der Maus hat ein juristisches Nachspiel

Der Versuch von Abschiebungsgegnern, den Lufthansa-Server lahm zu legen, beschäftigt jetzt Polizei und Gerichte

Von Volker Mazassek

Der viel beachtete Versuch von Abschiebungsgegnern, die Internetseiten der Lufthansa lahm zu legen, hat ein juristisches Nachspiel. Die Polizei durchsuchte am Mittwoch die Räume der Initiative "Libertad" im Dritte Welt Haus. Dem Durchsuchungsbeschluss liegt der Verdacht der Nötigung und der Anstiftung zu Straftaten zu Grunde. "Libertad" weist das zurück und pocht auf die Demonstrationsfreiheit.

Die Aktion "Lufthansa goes offline" während der Hauptversammlung des Unternehmens am 20. Juni wurde international aufmerksam verfolgt. Die Netzgemeinde war gespannt, ob es "Libertad" und weiteren 150 Menschenrechtsgruppen gelingen würde, die Internetseiten der Luftfahrtgesellschaft mit massenhaften Anfragen zu blockieren.

Die Antwort: ein entschiedenes Jein. Zwar konnten vorübergehend keine Tickets gebucht werden, aber mit etwas Geduld waren viele Seiten der Homepage zu erreichen.

Für die Initiatoren der Online-Demon-stration war das aber gar nicht so wichtig. Sie hatten ihr Ziel schon vorher erreicht, nämlich auf ihr politisches Anliegen aufmerksam zu machen. Zahlreiche Medien berichteten über die Demo mit der Maus und transportierten so die Botschaft, dass "Libertad" und andere Gruppen gegen die Abschiebung von Flüchtlingen in den Flugzeugen der Lufthansa protestieren.

Solche Nachrichten kratzen am Image des Unternehmens, das gebetsmühlenartig wiederholt, zu solchen Transporten gesetzlich verpflichtet zu sein. Deshalb erstattete die Fluglinie Anzeige gegen "die Chaoten", wie LH-Sprecher Thomas Jachnow die Abschiebegegner tituliert. Für die Lufthansa ist der E-Protest nichts anderes als Sachbeschädigung und Computer-Sabotage. "Der Zugriff auf unsere Buchungsmaschine und bestimmte Seiten war nicht mehr möglich", begründet Jachnow die Anzeige.

Bei der Aktion sollen von 13 614 Leuten 1,2 Millionen Mal Lufthansa-Seiten aufgerufen worden sein, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Job Tilmann. Das betrachte man als Nötigung. "Libertad" sieht die Aktion nach den Worten ihres Sprechers Sven Maier dagegen durch das Demonstrationsrecht gedeckt. Die Teilnehmer hätten nichts beschädigt, sondern nur Anfragen gestartet - wie jeder andere Internet-User auch. Wie bei einer Demo auf der Straße habe es deshalb "Verkehrsbeeinträchtigungen" auf der Website gegeben. Autofahrer könnten auch keinen Schaden geltend machen, wenn sie wegen eines Protestzuges im Stau stehen.

Mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts filzten Polizeibeamte am Mittwochmorgen Räume im Dritte Welt Haus in Bockenheim. Zehn Computer, dutzende Festplatten, Disketten, CDs und Dokumente nahmen die Beamten mit. Ob "Libertad" Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss einlegt, ist laut Maier noch nicht entschieden.

Kein Verständnis hat auch das Dritte Welt Haus für das Vorgehen der Polizei. Die Beamten hätten nicht nur das "Libertad"-Büro, sondern sämtliche Räume außer denen von Amnesty International durchwühlt, was nicht durch den Durchsuchungsbeschluss gedeckt sei, berichtete ein Vorstandsmitglied. Außerdem hätten die Polizisten etliche Türen, Schreibtische und Schränke aufgebrochen, obwohl man angeboten habe, alles aufzuschließen.

Polizeisprecher Peter Borchardt entgegnete, die Beamten hätten sich "klar an den Beschluss gehalten". Die Räume seien unter anderem durch "Libertad"-Aufkleber identifiziert worden. Diese Aufkleber, so das Vorstandsmitglied des Dritte Welt Hauses, gebe es in nahezu allen Räumen. Denn viele dort arbeitende Gruppen hätten "große Sympathien" für die Online-Demo. Sie hätten jedoch nichts mit dem Ermittlungsverfahren zu tun, das momentan laufe.

Siehe "Im Hintergrund"

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Copyright © Frankfurter Rundschau 2001
Dokument erstellt am 19.10.2001 um 00:02:28 Uhr
Erscheinungsdatum 19.10.2001


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