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Computer und Festplatten beschlagnahmt, Berl.Zeitung 19.10.01

 


Berliner Zeitung, Freitag, 19. Oktober 2001

Computer und Festplatten beschlagnahmt
Lufthansa klagt gegen Online-Demonstranten
VON STEFAN STRAUSS

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Internetnutzer, die sich am 20. Juni dieses Jahres an einer Online-Demonstration beteiligt haben. Etwa 150 Menschenrechts- und Antirassismusgruppen hatten zur zweistündigen Blockade der Lufthansa-Homepage und Buchungsseiten des Konzerns aufgerufen. Mit der Aktion protestierten die Cyber-Demonstranten gegen die Beteiligung des Flugkonzerns an Abschiebungen von Asylbewerbern in ihre Herkunftsländer. Kurz nach der Internet-Aktion stellte die Lufthansa Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Sabotage, weil Internetseiten kurzzeitig nicht abrufbar waren.
Kunden hätten während der Internet-Attacke keine Flüge buchen können, sagte Lufthansa-Sprecher Thomas Jachnow.
"Uns ist dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden." Die Höhe des Schadens wollte Jachnow nicht nennen.

1,2 Millionen Zugriffe

Am Mittwochmorgen durchsuchten Polizisten in Frankfurt/Main die Büroräume der Menschenrechtsgruppe "Libertad" und eine Wohngemeinschaft. Die Initiative hatte dazu aufgerufen, sich an der Online-Demonstration zu beteiligen. Die Polizei beschlagnahmte sämtliche Computer, Festplatten, CDs und Dokumente. Wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft am Donnerstag bestätigte, laufe ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beteiligten der Initiative "Libertad", der im Internet dazu aufgerufen haben soll, Straftaten zu begehen. Die Abteilung "Straftaten mit politischem Hintergrund" hat die Ermittlungen übernommen.

Am 20. Juni registrierte die Lufthansa zwischen 10 und 12.30 Uhr etwa 1,2 Millionen Zugriffe auf ihre Internetseiten. Mit Hilfe einer speziell entwickelten Software verschickten die Online-Demonstranten massenhaft Anfragen. "Gegen einen Teil dieser Leute wird nun wegen versuchter Nötigung ermittelt", sagte der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Job Tilmann. Über die so genannte IP-Nummer, die jeder Rechner besitzt, können die Behörden die Identität der Beteiligten ermitteln.

In einer ersten Reaktion bezeichneten die Initiatoren der Online-Demo die Durchsuchungen als "kleingeistige Polizeistaatsmentalität", wie "Libertad"-Sprecherin Anne Morell am Donnerstag sagte. "Im Zeitalter von E-Commerce wird auch der E-Protest Schule machen."

Juristischer Präzedenzfall

Vorerst stehen die deutschen Behörden vor einem komplizierten Fall: Für Internet-Proteste gibt es noch keine juristische Spruchpraxis. Die Netzaktivisten berufen sich auf das per Grundgesetz festgelegte Demonstrationsrecht und hatten ihre Aktion sogar beim Ordnungsamt der Stadt Köln angemeldet. Dort fand am 20. Juni die Jahreshauptversammlung der Lufthansa-Aktionäre statt.
"Libertad"-Sprecherin Morell betont: "Das Internet ist ein öffentlicher Raum, dort müssen auch politische Konflikte ausgetragen werden." Die gesamte Aktion sei gewaltfrei verlaufen. "Wir haben weder Rechnersysteme noch Daten zerstört."

Der Flugkonzern ist hingegen von der Strafbarkeit der Aktion überzeugt. "Das war Sabotage und keine Demonstration. Dazu fehlte die körperliche Anwesenheit der Demonstranten", sagt Lufthansa-Sprecher Jachnow. Den entstandenen Schaden will sich das Unternehmen von den Urhebern ersetzen lassen.

Zweifel an der Strafbarkeit der Internet-Aktion hat der Berliner Medienanwalt Thorsten Feldmann. Bei einer Nötigung müsse Gewalt angewandt, bei Sabotage etwas dauerhaft verändert werden, sagt der Rechtsexperte. "Das kann ich in diesem Fall nicht erkennen", sagt er. Doch rechtswidrig sei die Online-Demonstration als Eingriff in den Gewerbebetrieb durchaus. Den Schaden könne sich der Konzern auf zivilrechtlichem Wege erstatten lassen. Allerdings müsste Lufthansa dann die Schadenshöhe nennen.



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