Berliner
Zeitung, Freitag, 19. Oktober 2001
Computer
und Festplatten beschlagnahmt
Lufthansa klagt gegen Online-Demonstranten
VON STEFAN STRAUSS
Die
Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt
gegen Internetnutzer, die sich am 20. Juni
dieses Jahres an einer Online-Demonstration
beteiligt haben. Etwa 150 Menschenrechts-
und Antirassismusgruppen hatten zur zweistündigen
Blockade der Lufthansa-Homepage und Buchungsseiten
des Konzerns aufgerufen. Mit der Aktion
protestierten die Cyber-Demonstranten gegen
die Beteiligung des Flugkonzerns an Abschiebungen
von Asylbewerbern in ihre Herkunftsländer.
Kurz nach der Internet-Aktion stellte die
Lufthansa Strafanzeige wegen Sachbeschädigung
und Sabotage, weil Internetseiten kurzzeitig
nicht abrufbar waren.
Kunden hätten während der Internet-Attacke
keine Flüge buchen können, sagte
Lufthansa-Sprecher Thomas Jachnow.
"Uns ist dadurch ein wirtschaftlicher
Schaden entstanden." Die Höhe
des Schadens wollte Jachnow nicht nennen.
1,2
Millionen Zugriffe
Am
Mittwochmorgen durchsuchten Polizisten in
Frankfurt/Main die Büroräume der
Menschenrechtsgruppe "Libertad"
und eine Wohngemeinschaft. Die Initiative
hatte dazu aufgerufen, sich an der Online-Demonstration
zu beteiligen. Die Polizei beschlagnahmte
sämtliche Computer, Festplatten, CDs
und Dokumente. Wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft
am Donnerstag bestätigte, laufe ein
Ermittlungsverfahren gegen einen Beteiligten
der Initiative "Libertad", der
im Internet dazu aufgerufen haben soll,
Straftaten zu begehen. Die Abteilung "Straftaten
mit politischem Hintergrund" hat die
Ermittlungen übernommen.
Am
20. Juni registrierte die Lufthansa zwischen
10 und 12.30 Uhr etwa 1,2 Millionen Zugriffe
auf ihre Internetseiten. Mit Hilfe einer
speziell entwickelten Software verschickten
die Online-Demonstranten massenhaft Anfragen.
"Gegen einen Teil dieser Leute wird
nun wegen versuchter Nötigung ermittelt",
sagte der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft,
Job Tilmann. Über die so genannte IP-Nummer,
die jeder Rechner besitzt, können die
Behörden die Identität der Beteiligten
ermitteln.
In
einer ersten Reaktion bezeichneten die Initiatoren
der Online-Demo die Durchsuchungen als "kleingeistige
Polizeistaatsmentalität", wie
"Libertad"-Sprecherin Anne Morell
am Donnerstag sagte. "Im Zeitalter
von E-Commerce wird auch der E-Protest Schule
machen."
Juristischer
Präzedenzfall
Vorerst
stehen die deutschen Behörden vor einem
komplizierten Fall: Für Internet-Proteste
gibt es noch keine juristische Spruchpraxis.
Die Netzaktivisten berufen sich auf das
per Grundgesetz festgelegte Demonstrationsrecht
und hatten ihre Aktion sogar beim Ordnungsamt
der Stadt Köln angemeldet. Dort fand
am 20. Juni die Jahreshauptversammlung der
Lufthansa-Aktionäre statt.
"Libertad"-Sprecherin Morell betont:
"Das Internet ist ein öffentlicher
Raum, dort müssen auch politische Konflikte
ausgetragen werden." Die gesamte Aktion
sei gewaltfrei verlaufen. "Wir haben
weder Rechnersysteme noch Daten zerstört."
Der
Flugkonzern ist hingegen von der Strafbarkeit
der Aktion überzeugt. "Das war
Sabotage und keine Demonstration. Dazu fehlte
die körperliche Anwesenheit der Demonstranten",
sagt Lufthansa-Sprecher Jachnow. Den entstandenen
Schaden will sich das Unternehmen von den
Urhebern ersetzen lassen.
Zweifel
an der Strafbarkeit der Internet-Aktion
hat der Berliner Medienanwalt Thorsten Feldmann.
Bei einer Nötigung müsse Gewalt
angewandt, bei Sabotage etwas dauerhaft
verändert werden, sagt der Rechtsexperte.
"Das kann ich in diesem Fall nicht
erkennen", sagt er. Doch rechtswidrig
sei die Online-Demonstration als Eingriff
in den Gewerbebetrieb durchaus. Den Schaden
könne sich der Konzern auf zivilrechtlichem
Wege erstatten lassen. Allerdings müsste
Lufthansa dann die Schadenshöhe nennen.