Geschäftsnummer:
6100 Js 226314/01 - 931 Gs
Amtsgericht Frankfurt am Main
Ermittlungsrichter
AIn
dem Ermittlungsverfahren
gegen ...
wegen Verdachts einer Straftat nach §§
111,240 StGB
wird
gemäß § 102 StPO die Durchsuchung
der
Wohn-, Geschätfs- und Nebenräume
des Beschuldigten sowie seiner Person und
der ihm gehörigen Sachen angeordnet.
Die Durchsuchung soll sich ferner auf die
Geschäftsräume des "Fördervereins
Libertad! e.V. ...", Falkstr. 74, 60487
Frankfurt am Main erstrecken.
Das vorgefundene Beweismaterial ist in Verwahrung
zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
In den Fällen des § 98 Abs. 2
StPO ist binnen drei Tagen die richterliche
Bestätigung der Beschlagnahme nachzusuchen.
Gründe:
Der Beschuldigte ist Verantwortlicher der
Internet-Domains "libertad.de"
und "sooderso.de". In dieser Eigenschaft
stellte er u.a. am 07.03.01 und am 14.05.01
im Internet für jedermann les- und
abrufbar einen Text ein, in dem unter der
Überschrift "Online-Demo gegen
Lufthansa" und "Deportation Class
Stoppen wir das Abschiebegeschäft"
dazu aufgerufen wurde, unter Verwendung
einer speziellen Software - die ebenfalls
von "libertad.de" zur Verfügung
gestellt wurde - am 20.06.01 die Homepage
der Deutschen Lufthansa AG "www.lufthansa.com"
für Kundenanfragen und vor allem Onlinebuchungen
zu blockieren.
Durch
den davon erhofften (und eingetretenen)
wirtschaftlichen Schaden sollte die Lufthansa
AG veranlasst werden, sich nicht länger
an dem T aus Deutschland abgeschobener Personen
zu beteiligen. Den Aufrufen folgend kam
es am 20.06.2001 in der Zeit zwischen 10.00
und 12.30 Uhr zu über 1,2 Millionen
Zugriffen durch 13614 verschiedene IP-Adressen
auf diese Homepage der Lufthansa.
Der
Beschuldigte ist damit der öffentlichen
Aufforderung zu einer rechtswidrigen Tat,
nämlich der Nötigung, verdächtig.
Nach den bisherigen Ermittlungen ist zu
vermuten, daß die Durchsuchung zur
Auffindung folgender Beweismittel führen
wird:
Datensammlungen und sonstige Unterlagen,
aus denen sich die Urheberschaft des Beschuldigten
für die fraglichen Texte ergibt.
Frankfurt
am Main, den 30. August 2001