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Online-Demo-Prozess
Rede des Angeklagten, 14.06.05
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Ich dachte: Mit Nötigung kenne ich mich aus. Zumindest
was "Nötigung von Staatsorganen" betrifft
und was man dafür alles in Bewegung setzten muss,
um das zu erreichen.
Dass ich jetzt angeklagt bin, durch öffentlichen
Protest, in dem ich online demonstrierte, eben mittels
eines virtuellen Sit-ins gleichfalls nötigend gehandelt
zu haben - nehme ich als eine zumindest interessante
biografische Notiz. Aber es geht nicht um mich oder
die Besondernheiten und Zufälligkeiten meiner Biografie.
Tatsächlich sehe ich mich nur stellvertretend
für diejenigen, die diesen Protest initiierten.
Stellvertretend für hunderte von Aktivistinnen
und Aktivisten, die die Online-Demonstration propagierten,
plakatieren gingen, Flugblätter verteilten, Veranstaltungen
organisierten, im Internet bekanntmachten, die Homepape
go.to/online-demo spiegelten und durch viele andere
Aktivitäten. Und natürlich stellvertretend
für die Tausende, wenn nicht so gar 10tausende,
die sich an dieser Protestaktion am 20. Juni 2001 beteiligten.
Denn was hier angeklagt ist und verurteilt werden soll,
ist keine isolierte und individuelle Handlung. Es ist
die an einem Tag zu einer bestimmten Uhrzeit massenhaft
vorgetragene Ablehnung rassistischer Politik. In diesem
Fall der Geschäftspolitik eines Konzerns, die eng
verflochten ist mit einem staatlichen Abschieberegime,
das Menschen misshandelt und sogar tötet.
Und diese hier angeklagte antirassistische Online-Aktion
ist nur eine Aktivität von tausenden, die im Laufe
der letzten Jahre durchgeführt wurden. Sie sind
notwendig angesichts einer Großen Koalition von
Rassisten, die von den Stammtischen bis zur Regierung
reicht. Oder umgekehrt.
Wir werden uns also bemühen, genau diese Tatsachen
hier zur Sprache zu bringen.
Zufall oder nicht in einer Woche jährt
sich die angeklagte Online-Demo zum vierten Mal.
Aber heute (am 14. Juni 2005) findet nicht nur dieser
Prozess statt, dessen Gegenstand eine Protestaktion
gegen Abschiebungen und Menschenrechtsverletzungen ist.
Heute jährt sich zum 20. Mal das Schengener
Abkommen europäischer Staaten. Dieses Abkommen vereinheitlichte
die weitestgehende Abschaffung des Asylrechts und bildet die
juristische Grundlage der Festung Europa. An deren Außengrenzen
kamen zwischen 1993 und 2004 5.017 Flüchtlinge
ums Leben: sie ertranken, verdursteten, erfroren
oder begingen Selbstmord. Das "Vereinigte
Europa" basiert auch auf dem Elend der Flüchtlinge.
Deutschland ist eines der entschiedensten Verfechter
dieser Politik. Und das hatte und hat immer ganz handgreifliche,
oft eben auch tödlichen Folgen für die
von Regierung und Behörden ausgemachten "unerwünschter
Ausländer".
Die bürokratische, auch juristische Perfidie
ist grenzenlos, um die Grenzen der Wohlstandsinseln
mit allen Mitteln zu verteidigen.
Ich erinnere an den höchstrichterlichen Spruch,
dass Folter zu den Eigentümlichkeiten bestimmter
Völker gehört, also normales kulturelles Umfeld
ist. Deshalb kann problemlos in solche Folterstaaten
abgeschoben werden.
Ich erinnere an die ausgeklügelte ministeriale
Planung miserabelster Unterbringung von Flüchtlingen,
damit es abschreckende Wirkung kriegt.
Ich erinnere an die militärische und elektronische
Hochrüstung an den Grenzen, um sie undurchlässig
zu machen.
Und ich erinnere an die Betäubung, Fesselung und
gewaltätige Drangsalierung von Menschen, die per
Flugzeug abgeschoben werden sollen. Das endete bei
zwei Lufthansa-Flügen tödlich - was Ausgangspunkt
und Grund der hier angeklagten deportation.class-Kampagne
und Online-Demonstration war.
Die deutsche Flüchtlingspolitik ist tödlich. Von
Anfang 1993 bis Ende 2004 kamen 323 Flüchtlinge
durch staatliche Maßnahmen ums Leben. Durch
rassistische Übergriffe oder bei Bränden in
Unterkünften starben noch mal 79 Flüchtlinge.
Diese Zahlen sind keine Spekulation, sondern gehen allein
aus offiziellen Angaben hervor.
Wer vor diesem Hintergrund glaubt, wie die Lufthansa
AG, es gebe keinen Unterschied zwischen dem Verkauf
eines Urlaub-Tickets und dem eines, von ihr selbst so
genannten "deportee-tickets", muss in Kauf
nehmen, dass das Image Schaden nimmt. Denn tatsächlich
wurde es durch die Online-Demonstration gerade gerückt
und auf den Punkt gebracht: Lufthansa ist eine Abschiebe-Airline
und sie verdient damit Geld.
Ich gehöre bekanntermaßen nicht zu denjenigen,
die glauben, der pure Appell an Vernunft und Gewissen,
könne gesellschaftliche Verhältnisse verändern.
Ich trete aber dafür ein, dass soziale und politische
Prozesse in Gang gesetzt werden, in denen Menschen sich
für oder gegen etwas entscheiden können und
müssen.
Genau eine solche gesellschaftliche Option hat die
deportation.class-Kampagne und die Online-Demonstration
geschaffen:
Während sich weit über 13.000 Menschen entschiedenen,
an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit
und für eine bestimmte Dauer sich manuell oder
softwaregestützt durch die Internetpräsenz
der Lufthansa AG zu klicken - und damit ihren
Protest gegen die Geschäftspolitik dieses Konzerns
zu demonstrieren - hat sich der Vorstand entschieden,
an genau dieser Geschäftspolitik festzuhalten.
Aber ganz offensichtlich gab es an diesem Tag mehr
Menschen, die gegen das "deportation.business"
der Lufthansa AG protestierten, als solche, die einen
Sitzplatz neben einem Abschübling buchen wollten.
Das war eine Abstimmung per Mausklick - es war ganz
offensichtlich nicht nur die erste Online-Demonstration
in Deutschland, sondern auch ein erfolgreiches Beispiel
für das eVoting. Bei dieser "elektronischen
Wahl" ist der Lufthansa-Vorstand durchgefallen.
Das war wirklich nicht gut fürs Image und die Geschäfte.
Wir wurden gefragt, warum wir als Solidaritäts-Organisation
mit politischen Gefangenen diese Online-Aktion initiierten.
Die Antwort ist einfach: Solidarität kennt keine
Grenzen und wir halten nichts davon, uns nur auf abgesteckten
Feldern zu bewegen.
So war die Online-Demo auch von der Protestform
und den verwendeten Mitteln her eine Erweiterung der
Handlungsmöglichkeiten. So herum unser Beitrag
im Kampf gegen Rassismus und dem staatlich-privatkapitalistischen
Abschiebekomplex. Ein Beitrag für eine emanzipatorische
Praxis.
Wenn es nicht so pathetisch klingen würde, sollte
ich vielleicht einen alten Anarchisten abgewandelt zitieren:
wir haben der Freiheit eine Gasse geschlagen - für Demonstrationsfreiheit
im Internet.
Ich glaube schon, dass es nicht so einfach ist, Sie
Frau Richterin davon zu überzeugen, dass online
Protest gegen Abschiebungen eine zutiefst demokratische,
legitime und notwendige, aber auch rechtmäßige
Angelegenheit ist.
Denn es gehört ja schon eine gehörige Portion
Arroganz dazu, millionenfachen und weltweiten Protest
per Urteil für verwerflich zu erklären. Ich
meine die Verurteilung von Demonstranten gegen den
2003 drohenden Krieg der USA und einer Koalition
der zu Massenmord und Folter Willigen.
Sie sagen sich jetzt sicherlich: es ging nicht um den
Krieg, es ging nur um eine unerlaubte Blockade der US-Airbase.
Als wäre das ein "unpolitisches Verkehrsdelikt"
gewesen. Ich weiss, Justiz in einer bürgerlichen
Gesellschaft setzt auf Individualisierung und Enpolitisierung.
Auch wird behauptet, Justiz sei neutral. Aber es geht
hier um Politische Justiz, um die Verteidigung einer
bestimmten Ordnung, und sei die des Straßenverkehrs,
gegen protestierende Menschen in einer gesellschaftlichen
Auseinandersetzung. Es wird also Partei genommen. In
der Frage von Krieg und Frieden im Irak standen
Sie nicht über diesem Konflikt, sondern auf der
einen Seite, die Demonstrierenden gegen diesen Krieg
auf der anderen.
Die Frage in diesem Prozess wird sein, ob Sie
sich die Sache der Abschieber und Profiteure des Abschiebegeschäftes
zu eigen machen. Denn nichts anderes würde es bedeuten,
wenn Sie die Online-Demonstration gegen die deportation.class
der Lufthansa kriminalisieren.
Darüberhinaus würden Sie allerdings auch Geschichte
schreiben. Nicht die große, sicher aber Justizgeschichte.
Das kann ein Anreiz sein - aber auch, wie ich hoffe,
sich der Verantwortung bewusst zu werden. Denn die Verurteilung
und damit die Kriminalisierung des hier angeklagten
Online-Aktivismus setzt eine Marke in der Entwicklung
demokratischer und emanzipativer Kultur.
Die Möglichkeiten elektronischer Kommunikation,
digitaler Vernetzung und des Internets haben das öffentliche
Leben verändert. Die Kommunikation ist nicht mehr
einseitig wie Fernsehen, Rundfunk oder Zeitungen es
sind. Das Internet ist nicht nur eine erweiterte Plakatwand
für Werbebotschaften oder Regierungspropaganda.
Es ist auch nicht nur eine Plattform für Geschäfte.
Das Internet gehört auch nicht dem Staat und den
Konzernen, wie diese es uns weisszumachen versuchen.
Das Internet ist öffentlich und es gehört
allen, die es - wozu auch immer - nutzen. Es ist eindeutig
gesellschaftliche Sphäre - eben ein öffentlicher
Raum - und man kann darüber streiten, ob es die
Differenz virtuell - real an diesem Punkt überhaupt
gibt.
Denn: Wenn etwas gesellschaftlich ist, Verhältnisse
und Beziehungen bildet und widerspiegelt, ist es real.
Auf jeden Fall ist das Internet Teil unserer Realität.
Und diese Realität wird bestimmt von Macht und
Widerstand, von kapitalistischer Produktion und den
Versuchen ausbeutungsfreie Verhältnisse herzustellen,
von bigotter Moral und freier Liebe, von Rassismus und
Toleranz, von Unterdrückung und Freiheit, von Frauen,
Männern und anderen Geschlechtern, von Verzweiflung
und Hoffnung... und was es sonst noch alles in dieser
Welt gibt.
So wie das Internet Teil dieser Realität ist,
findet sich diese Realität im Internet.
So wie ich in Zeitungen, auf Flugblättern und Plakaten
meine Meinung sage,
mich auf Plätzen und in Räumen versammele
oder auf der Straße demonstriere
und will, dass all das alle können,
so mache ich genau das auch im Internet.
Und auch dort sollen alle all das auch können.
Eine Kriminalisierung der Online-Demonstration gegen
das Abschiebegeschäft der Lufthansa wäre der
Versuch genau das einzuschränken und zu unterdrücken.
Da es bisher kein spezielles Internet-Recht gibt,
- und es dies meiner Meinung auch nicht braucht - wäre
ein so gefälltes Urteil die Etablierung einer meinungs-
und versammlungsfreiheitfeindliches Rechtsauffassung
des Internets.
Sicher, das scheint im Trend der Law&Order-Politik
zu liegen. Der gelingt es schließlich auch, Folter
und Lagerhaft zu legalisieren.
Aber das ist nicht zwangsläufig.
Zum Schluss will ich kurz die Entwicklung
der Anklage nachzeichnen.
Anfangs war der Terrorismus-Verdacht des Bundesjustizministeriums
am Vorabend der Online-Demonstration.
Dann die Vorwürfe der Computersabotage und des
Eindringens in Datennetze, mit denen das Ermittlungsverfahren
aufgenommen wurde.
Und schließlich die Nötigung, als die die
Aktion vom 20. Juni 2001 angeklagt wurde und heute vehandelt
wurde.
Klar, die dunkle Seite der Macht hat Libertad!
und mir ein knappes Dutzend Rechner weggenommen,
also Handwerkszeug und erst nach Erreichen des
hardware-typischen Rentenalters, und das auch nur zum
Teil, speicherlos zurückgegeben. Das liegt in der
polizeilichen Logik der Behinderung oppositioneller
Gruppen.
Übrig geblieben ist mit der Nötigung
und dem Aufruf dazu ein vergleichsweise geringer
Straftatbestand. Das zeigt zum einen die Probleme der
in dieser Sache tätigen Staatsschützer, eine
Protestaktion mit den Mitteln des Strafprozesses zu
kriminalisieren. Es legt aber auch die Vermutung nahe,
dass sich davon erhofft wird, leichter zu einem Urteil
zu kommen, dass gegen zukünftige gemeinschaftliche
Protestaktionen im Internet einsetzbar ist. Denn was
kann sonst der Zweck sein, ausgerechnet mir, als einen
unter vielen, den Prozess zu machen?
Es geht in diesem Prozess um verschiedene Auffassungen,
wem das Internet gehört und wer darüber zu
bestimmen hat.
Es geht darum, ob man einem Konzern, der an Abschiebungen
beteiligt ist und daran verdient, offline, aber auch
online die deutliche Ablehnung demonstrieren darf -
oder, ob das schon alles verboten ist.
Es geht also genau darum, was das Motto unserer und
meiner Aktivität zu diesem Prozess ist: "free
online protest - online protest is not a crime"
Andreas-Thomas Vogel
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