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Online-Demo-Prozess
Schlusswort des Angeklagten, 01.07.05
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Es heisst, der oder die Angeklagte hätte das "letzte
Wort". Aber das stimmt nicht. Denn das hat das
Gericht mit dem Urteil. Und da es im wahrsten Sinne
des Wortes um Rechthaberei geht, muss der- oder diejenige,
die zuletzt spricht nicht unbedingt auch Recht haben.
Dabei wäre es in diesem Fall doch recht einfach,
Recht zu haben und auch Recht zu sprechen. Es muss nur
anerkannt werden, dass die Ablehnung von Abschiebungen
und staatlichen Rassismus eine notwendige Angelegenheit
ist; dass der Protest gegen die deportation.class und
das Abschiebegeschäft der Lufthansa zwingend legitim
ist; dass die am 20. Juni 2001 online Demonstrierenden
das richtige und vernünftige taten, nämlich
nichts weiter als von ihrem Recht auf Meinungs- und
Demonstrationsfreiheit Gebrauch zu machen.
Natürlich berührt das einen Punkt, der an
die "Grundwerte dieser Gesellschaft" geht,
wie es ebenfalls immer so schön heisst. Das von
mir zu Beginn des Prozesses skizzierte Abschieberegimes
bildet inzwischen eine der Grundlagen dieser Gesellschaft.
Wahlen werden gewonnen oder verloren mit rassistischer
Mobilisierung. Und wie es der Lufthansa nur um das Image
geht, und deswegen da verwundbar war, geht es dem Staat
angesichts von NPD-Wahlerfolgen, Nazi-Aufmärschen
und brennenden Asylantenheimen nur um das "Ansehen
Deutschlands in der Welt". Die hunderte von Toten
der deutschen Abschottungspolitik sind in Kauf genommen
um die staatliche Variante der Parole "Ausländer
raus" umzusetzen.
Neben der grundsätzlichen Bedeutung dieses Prozesses
um die Frage, dürfen die Menschen auch im Internet
ihre Meinung sagen und ihren Protest praktisch artikulieren,
ist das aber der Hintergrund. Und das sollte auf keinen
Fall vergessen werden. Die Online-Demonstration gegen
Lufthansa von 2001 war keine akademische Diskussion
um Demonstrationsfreiheit, sondern eine praktische Intervention
gegen eine gängige, zehntausendfach stattfindende,
aber eben für einige Betroffene tödliche
staatliche Maßnahme.
Zu einigen Punkten des Prozesses will ich allerdings
noch was sagen. Passend zum im Hochsicherheitsbereich
tagenden Gericht machte zum Beispiel der Staatsschutz auf
sehr geheimnisvoll. Wichtige Dokumente seien beschlagnahmt
worden, Dateien gesichert, der eMail-Verkehr dokumentiert.
Das vermittelt den Eindruck kriminalistischer Schwerstarbeit,
vor allen Dingen aber, dass da irgendetwas streng vertrauliches
aufgedeckt wurde, was sozusagen den vollen Einsatz von
Personal und Kriminaltechnik bedurfte.
Tatsächlich verhält es sich ganz anders: Nichts
wurde aufgedeckt. Nichts begründete die Razzia,
nichts den Entzug unserer und meiner Arbeitsmittel.
Keine Erkenntnis ist dazu gekommen, die nicht schon
bei der Einleitung des Verfahrens feststand.
Das konnte auch nicht anders sein: Die Online-Demo wurde
offen vorbereitet, denn es war eine öffentliche
Aktion. Wir waren ansprechbar, waren per Telefon, Post,
eMail und Internet erreichbar; sprachen auf Veranstaltungen,
hielten Pressekonferenzen ab, standen für Interviews
zur Verfügung. Das war der Zweck der Aktion: die
deportation.class der Lufthansa in der Öffentlichkeit
zu thematisieren und die Abschiebepraxis zu delegitimieren.
Ich kenne den Unterschied von offener und geheimer
Aktionsvorbereitung. Die Online-Demonstration gehört
ganz sicher mit zu den offensten, nicht geheimen, sondern
transparent vorbereiteten politischen Aktivitäten.
Manche hielten das für leichtsinnig und werden
durch das Verfahren bestätigt. Aber eine Demonstration
ist eine offene Angelegenheit. Deswegen hat sich auch
niemand von uns vermummt wie Subcommante Marcos auf
eine Pressekonferenz gesetzt. Alles hat seinen
Zweck, seine Mittel und Notwendigkeiten. In diesem Fall
verlangte der Umstand das, was wir auch gemacht haben.
Auf Staatsseite herrschte sowohl computertechnische wie
juristische Unkenntnis. Der Chef des Hamburger Verfassungsschutzes sprach
von der Online-Demo als "eMail-Bombing", andere
von "Hacken" und "Datenzerstörung"...
was beides weder mit dem manuellen noch softwaregestützten
Aufrufen von Internetseiten etwas zu tun hat. Denn,
wenn das die Absicht der Online-Demo gewesen wäre,
hätten wir uns viel Mühe sparen können.
"Technisch" wäre das erfolgreicher
gewesen. Aber das war eben nicht die politische Absicht.
Niemand sprang aus der Reihe und hackte z.B. tatsächlich
den Lufthansa-Server oder entführte die Lufthansa-Homepage,
was ja durchaus naheliegend und auch nicht so schwer
gewesen wäre. Das zeigt, wie sehr alle Demonstrierenden den
Charakter und die Absicht dieser Online-Aktivität
verstanden und zur eigenen Sache gemacht haben.
Das Bundesjustizministerium und der Frankfurter Staatsschutz
erfanden trotzdem ein "Eindringen in fremde Datennetze".
Das zeigt - soll man nicht nur Verfolgungswahn
diagnostizieren - den katastrophalen juristischen Sachverstand. Ein
ohnehin hervorstechendes Merkmal staatlicher Reaktion
in dieser Sache: Äußerungen und Stellungnahmen
sind ausschließlich, wie es so schön heisst,
"politisch motiviert". Von der höchsten
bis zur niedrigsten Ebene der Hierarchie. Die Gesetze
werden so ausgelegt, wie man sie gerade braucht. Da
wird in der unteren Hierarchie monatelang observiert,
gesichert und dokumentiert - obwohl nach eigener
Aussage gar keine Straftat vorliegt. Konsequenterweise wird kein
Ermittlungsverfahren eingeleitet, obwohl ermittelt wird,
um dann, nachdem man mit der Lufthansa kooperierte und
sie nach dem 20. Juni 2001 eine Anzeige auf den Weg
brachte, eine Anklage zurechtzuzimmern. Nach der müssten
alle Amtspersonen, die vor der "Straftat"
von ihr Kenntnis hatten, zumindest wegen Begünstigung
angezeigt werden.
Aber keine Bange. Ich werde das sicher nicht machen.
Ich erwähne es nur, weil es die ausschließlich
politische Motivation der Anklage unterstreicht. Man
will eine Verurteilung der Online-Demonstration; man
will Meinungs- und Versammlungsfreiheit zugunsten des
Sicherheitsstaates einschränken und dessen Störenfriede
kriminalisieren können.
Ungewollt, produziert dabei die Wirklichkeit Bilder,
die man sonst für schlechte Propaganda hält.
Zum Beispiel: die Polizei als Büttel des Kapitals. Interessant
fand ich, dass der Leiter des Frankfurter Staatsschutzes nicht
seine Vorgesetzten informierte, dafür aber
direkt mit der Konzernspitze der Lufthansa AG in Verbindung
trat und die auf dem Laufenden hielt.
Bei Recherchen für den Prozess bin ich auf
dutzende Haus-, Seminar- und Doktorarbeiten gestoßen,
fand Kommentare und Stellungnahmen in juristischen Fachzeitschriften
usw. Das meiste bewegt sich auf dem Niveau des Hausjuristen
von spiegel-online, Dr. Jürgen Weinknecht.
Für den sind wir allein schon deswegen lauter Verbrecher,
weil wir open source gut finden und das bürgerliche
Copyright ablehnen.
So hat die Online-Demo auch für einige Seminarscheine
und akademische Würden gesorgt; andere ließen
sich ihre so genannten Expertisen sicher teurer
bezahlen. Einige profitierten also von der Ablehnung
der Profiteure des Abschiebegeschäftes.
Bis auf einen wurden alle unsere Beweisanträge abgelehnt.
Waren sie unbegründet? Taten sie nichts zur Sache?
Ernsthaft wurden sie nicht geprüft, geschweige
denn ihnen nachgegangen. Es geht um eine Aktivität
gegen tödliche Abschiebepraxis, aber weder Verantwortliche
noch Protestierende sollen und können Auskunft
geben. Es geht um eine ungewöhnliche Versammlung
im Internet, aber niemand soll dazu im Prozess befragt
werden. Es geht nicht zuletzt auch um für die Anklage
relevante Tatmittel der Online-Demo, aber so genau muss
man es ja nicht wissen.
Hauptsache, es kommt ein brauchbares Ergebnis bei rum,
welches für die Law & Ordner-Politik funktional
ist und das Internet unter die Fuchtel des Polizeiministers
stellt. Den wollten wir ja auch als Zeugen haben.
Ganz sicher nicht, weil er ein Vorbild
für mich und andere wäre. Wie kaum ein anderer
verdeutlicht er die ausschließlich politische
und nicht juristische Entscheidung, das Verfahren gegen
mich zu eröffnen. Während die Online-Demonstration
sich offener und transparenter Methoden bediente, weder
etwas zerstörte noch das vorhatte, kündigte
der Innenminister öffentlich die Zerstörung
von Internetseiten an und erklärte eine solche
Maßnahme für rechtmäßig.
Populär ausgedrückt meint das, was die
oben, also die Chefs, Bosse und Minister dürfen,
dürfen die unten, das so genannte "gemeine
Volk" noch lange nicht. Zur Not wird mit außergesetzlichem
Notstand oder Putativ-Notwehr argumentiert, die grundsätzlich
immer nur für den Staat gilt.
In diesem Prozess geht es deswegen auch um den
Begriff einer zivilen Gesellschaft, in der die Menschen
ihre Positionen und Kritiken artikulieren und praktisch
machen können. Ich habe den Begriff nicht geprägt
und ich benutze ihn auch nur äußerst vorsichtig.
Er entspricht nicht meinem Selbstverständnis notwendiger
gesellschaftlicher Intervention. Aber Ricardo Dominguez
hat natürlich Recht, wenn er von der Online-Demo
gegen Lufthansa als von einer "Aktion des
elektronischen zivilen Ungehorsams" spricht. Mehr
war es nicht.
Dazu passt auch, dass sie angemeldet war. Verschiedene
Medien fanden das witzig und hatten einen Aufhänger.
Aber erstmal sollte es den Charakter einer "richtigen"
Demo unterstreichen. Im Internet zwar, aber in
dem Maße real, wie zehntausende Abschiebegegner/innen,
die zur gleichen Zeit das gleiche tun, Realitäten
schaffen.
Demos sind anmelde- aber eben nicht genehmigungspflichtig.
Deswegen erhielt, nach dem das Ordnungsamt sich nicht
für zuständig erklärte, das Kölner
Polizeipräsidium, die identische Anmeldung. Köln
wegen dem Hauptsitz der Lufthansa AG und weil dort die
Hauptversammlung stattfand. Dort erklärte sich
niemand für unzuständig - und weil nicht um
eine Genehmigung ersucht wurde, brauchte es auch keine
Antwort. Die Online-Demonstration hatte damit die formalen
Anforderungen erfüllt.
Wir gaben damit aber keiner Behörde eine
Zuständigkeit fürs Internet. Im Gegenteil:
die zunehmende staatliche Einflussnahme wird entschieden
zurückgewiesen. Es bedeutet eine Verstaatlichung
öffentlichen Raumes, die Durchdringung der Gesellschaft
durch den Staat, um sie zu kontrollieren und zu überwachen,
die Freiheit der Artikulation und des Zusammenschlusses
einzuschränken. Als ein Beispiel will ich nur die
Verfügung nennen, mit der ein NRW-Regierungspräsident
die Schließung der Seite von Gegner/innen der
Abschiebe-Airline LTU anordnete. Dieses Verbot
- und dieser Prozess sind zwei Momente einer versuchten
Kriminalisierung kritischer und oppositioneller Betätigung
im Internet.
Die Lufthansa betrieb dieses Verfahren, um der von ihr
als "Sabotage unseres Online-Vertriebes" bezeichneten digitalen
Protestaktion nachträglich noch beizukommen. Sicher
war das auch als Abschreckung gedacht. Aber die Juristen
hatten ein erhebliches Problem: die deportation.class-Kampagne
zielte auf das Image des Konzerns - und, ob man es glaubt
oder nicht, Imagefragen können zu weilen auch Machtfragen
werden. Konsequenterweise wurde ein Spagat versucht:
die Wirkung der Online-Demo leugnen und gleichzeitig klagen;
einen immensen Schaden behaupten, aber keine Zahlen
herausrücken.
Am 20. Juni 2001 ging es der Lufthansa nur darum, gut
dazustehen. Es musste ein Sieg verkündet werden
und er musste sichtbar sein. In Gestalt des Vorständlers
Jürgen Weber, dessen Rede live übers Internet
gestreamt wurde. Wo er wackelte, die Stimme verschwand,
das Bild nur Klötzchen zeigte, war Panik angesagt.
Genau das wollte die Online-Demo erreichen. Die Server
hinter dem Versammlungsort lufthansa.com sollten immer
schwerer erreichbar werden, und irgendwann gar nicht
mehr. Aber Lufthansa konnte so massiven Protest
nicht zugeben. Um jede Minute eines eingestandenen Totalausfalles
wurde gefeilscht; hier im Prozess wurden dann acht Minuten
genannt.
Was wurde nicht alles bei Lufthansa unternommen, um
den "aggressiven Angriff" abzuwehren und gleichzeitig
ja nicht am Bild des Vorstandes zu rütteln.
Aber das Bild war gestört. Im Fernsehen werden
bei Übertragungsproblemen ein Test- bzw. Störungsbild
eingeblendet. Was hätte die Lufthansa senden können?
Vielleicht, dass zugekaufte Bandbreite, Load Balancing
und das Herausfiltern millionenfacher Anfragen,
die aus den Netzen von AOL, t-online und dem Deutschen
Forschungsnetz (an dem 90% aller Universitäten
und Fachhochschulen hängen) nicht ausreichten,
um die Startseite von lufthansa.com präsent zu
halten. Letzteres war sozusagen, um bei den Demobegriffen
zu bleiben, die Einkesselung von zehntausenden Demonstrierenden
schon auf den Anfahrtswegen zur Demo. Die Demonstrationsfreiheit
wurde ihnen verwehrt - genauso wie die Möglichkeit
Flüge bei lufthansa.com zu buchen. Wie soll man
diesen möglichen Geschäftsverlust errechnen,
und worunter ihn abbuchen? Am einfachsten noch unter
der Kategorie "selbstverschuldet".
Ohne Probleme können wir zuzugeben, dieser
Schaden wurde nicht durch uns verursacht. Auch war
die Software lange nicht so effektiv wie die Lufthansa-eigenen
Maßnahmen. Zum Beispiel die, zwischen Servern,
die die Seite lufthansa.com bereithielten hin- und herzuswitchen,
wobei sich, wie uns zugetragen wurde, der eine
oder andere Server tatsächlich wegen Überlastung
verabschiedete. Keinen Einfluss hatten die Demonstrierenden,
ob mit oder ohne Software darauf, dass bei diesem Umschalten
die in den Speichern gehaltenen Kundendaten und Buchungen
nicht "mitgenommen" wurden. Lufthansa verzichtete
auf Einnahmen zugunsten der Übertragung der Rede
ihres Chefs Jürgen Weber.
Wir hätten deshalb gerne auch einen Prozess nach
Zivilrecht gehabt. In diesem Strafprozess wurde mit
dem angeblichen Schaden getrickst, und eben der Spagat
versucht, Schaden zu behaupten, ihn aber nicht verifizierbar
zu machen. Vermutlich wurde einfach auf die staatliche
Verfolgungswut, aber auch auf die Unwissenheit von Polizei
und Staatsanwaltschaft gesetzt. Bei einer Zivilklage
hätten exakte Zahlen genannt und die Schadenssumme
durch überprüfbare Vergleichszahlen belegt
werden müssen.
"Fliegen ist freiwillig" - auch das war ein
Motto der deportation.class-Kampagne. Es sollte ausdrücken,
dass niemand gezwungen werden darf zu fliegen, also
nicht abgeschoben werden darf. Auch wir hielten uns
an dieses Motto: natürlich können alle mit
Lufthansa fliegen, es muss nur "erkennbar freiwillig"
sein. Deswegen mussten potentiellen Kundinnen und Kunden
wie bei jeder Demo Wartezeiten oder Umwege in Kauf nehmen.
Ich dagegen nahm in Kauf, dass sich schon irgendein
Staatsschützer und eine Staatsanwältin findet,
der oder die mit demonstrierenden Menschen auf dem Kriegsfuss
steht. Das ist normal. Ich stehe umgekehrt mit der Justiz
auf Kriegsfuss. Trotzdem bemühte ich mich, konstruktiv
an diesen Prozess zu gehen. Ob unsere Argumente das
Gericht überzeugen konnten, weiss ich natürlich
erst nach dem Urteil. Aber, ich gebe es zu, das Gericht
war auch nur zum Teil der Adressat. Ansonsten ist es
schon verstanden worden, dass in diesem kleinen Amtsgerichtsverfahren
eine Sache verhandelt wird, die größere Bedeutung
hat: dass es um notwendigen Widerstand gegen eine tödliche
Abschiebemaschenerie geht, dass eine gerade erst entdeckte
Freiheit der Artikulation und gemeinsamer Verabredung
zum Protest im und via das Internet angekettet werden
soll an eine polizeiknüppelgerechte gesetzliche
Konstruktion.
Deshalb braucht es den unzweideutigen Freispruch in
dieser Sache. Nicht für mich, aber für die
Online-Demo und damit für das Recht den öffentlichen
Raum der Straße wie des Internets auch für
gesellschaftliche Belange nutzen zu können. Online-Protest
ist eben kein Verbrechen und man muss alles tun, um
zu verhindern, dass es dazu gemacht wird. Die Online-Demo
gegen Lufthansa war neben ihrem unmittelbaren Zweck
gegen das Abschiebegeschäft auch der Versuch dieses
öffentliche Recht zu etablieren. Wir hätten
es auch dann versucht, selbst wenn ich z.B. gewusst
hätte, dass besagte Staatsschützer und Staatsanwälte
sich genötigt fühlen eine Nötigungs-Straftat
daraus zumachen.
Wie immer es ausgeht, es wird mich und andere leidenschaftliche
Wiederholungstäter/innen nicht davon abhalten,
die verschiedensten Formen und Möglichkeiten auch
von Online-Aktivismus auszuprobieren. Sicher werde ich
bei der einen oder anderern Demonstration oder Sit-in
wieder dabei sein. In jeder möglichen Realität,
jeder möglichen Dimension, jeder in Frage kommenden
Spähre. Weil es notwendig ist angesichts der vorherrschenden
gesellschaftlichen Verhältnisse, weil es richtig
ist. Auch weil es Spaß macht. Gerade wenn ungewohntes
und neues ausprobiert wird.
in dem Sinne: go.to/online-demo
Andreas-Thomas Vogel
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