Samstag , den 04.02.2012 - 13:33 - online: [an error occurred while processing this directive]
 
 
    English
    Shop & Vertrieb
Impressum
Kontakt
CopyLeft
Suche auf der Homepage
 
Libertad!-Logo  
START  | Aktuell  | Projekte & Kampagnen  | internationale Solidarität  |  |  |  |
 
   
Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit!
 
Deportation Class
Internet-Demo
Stoppen wir das Abschiebegeschäft
 
   
Das Internet unter dem Polizeiknüppel
Schlusswort des Angeklagten im Prozess wegen der Online-Demonstration gegen Lufthansa

 

[ Projektseite Dep.Class ] [ zur Prozess-Seite ]

Online-Demo-Prozess
Schlusswort des Angeklagten, 01.07.05

[ zum ausdrucken: pdf-Version]

Es heisst, der oder die Angeklagte hätte das "letzte Wort". Aber das stimmt nicht. Denn das hat das Gericht mit dem Urteil. Und da es im wahrsten Sinne des Wortes um Rechthaberei geht, muss der- oder diejenige, die zuletzt spricht nicht unbedingt auch Recht haben.
 
Dabei wäre es in diesem Fall doch recht einfach, Recht zu haben und auch Recht zu sprechen. Es muss nur anerkannt werden, dass die Ablehnung von Abschiebungen und staatlichen Rassismus eine notwendige Angelegenheit ist; dass der Protest gegen die deportation.class und das Abschiebegeschäft der Lufthansa zwingend legitim ist; dass die am 20. Juni 2001 online Demonstrierenden das richtige und vernünftige taten, nämlich nichts weiter als von ihrem Recht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit Gebrauch zu machen.
 
Natürlich berührt das einen Punkt, der an die "Grundwerte dieser Gesellschaft" geht, wie es ebenfalls immer so schön heisst. Das von mir zu Beginn des Prozesses skizzierte Abschieberegimes bildet inzwischen eine der Grundlagen dieser Gesellschaft. Wahlen werden gewonnen oder verloren mit rassistischer Mobilisierung. Und wie es der Lufthansa nur um das Image geht, und deswegen da verwundbar war, geht es dem Staat angesichts von NPD-Wahlerfolgen, Nazi-Aufmärschen und brennenden Asylantenheimen nur um das "Ansehen Deutschlands in der Welt". Die hunderte von Toten der deutschen Abschottungspolitik sind in Kauf genommen um die staatliche Variante der Parole "Ausländer raus" umzusetzen. 
 
Neben der grundsätzlichen Bedeutung dieses Prozesses um die Frage, dürfen die Menschen auch im Internet ihre Meinung sagen und ihren Protest praktisch artikulieren, ist das aber der Hintergrund. Und das sollte auf keinen Fall vergessen werden. Die Online-Demonstration gegen Lufthansa von 2001 war keine akademische Diskussion um Demonstrationsfreiheit, sondern eine praktische Intervention gegen eine gängige, zehntausendfach stattfindende, aber eben für einige Betroffene tödliche staatliche Maßnahme.
 
Zu einigen Punkten des Prozesses will ich allerdings noch was sagen. Passend zum im Hochsicherheitsbereich tagenden Gericht machte zum Beispiel  der Staatsschutz auf sehr geheimnisvoll. Wichtige Dokumente seien beschlagnahmt worden, Dateien gesichert, der eMail-Verkehr dokumentiert. Das vermittelt den Eindruck kriminalistischer Schwerstarbeit, vor allen Dingen aber, dass da irgendetwas streng vertrauliches aufgedeckt wurde, was sozusagen den vollen Einsatz von Personal und Kriminaltechnik bedurfte.
Tatsächlich verhält es sich ganz anders: Nichts wurde aufgedeckt. Nichts begründete die Razzia, nichts den Entzug unserer und meiner Arbeitsmittel. Keine Erkenntnis ist dazu gekommen, die nicht schon bei der Einleitung des Verfahrens feststand.
Das konnte auch nicht anders sein: Die Online-Demo wurde offen vorbereitet, denn es war eine öffentliche Aktion. Wir waren ansprechbar, waren per Telefon, Post, eMail und Internet erreichbar; sprachen auf Veranstaltungen, hielten Pressekonferenzen ab, standen für Interviews zur Verfügung. Das war der Zweck der Aktion: die deportation.class der Lufthansa in der Öffentlichkeit zu thematisieren und die Abschiebepraxis zu delegitimieren.

Ich kenne den Unterschied von offener und geheimer Aktionsvorbereitung. Die Online-Demonstration gehört ganz sicher mit zu den offensten, nicht geheimen, sondern transparent vorbereiteten politischen Aktivitäten.
Manche hielten das für leichtsinnig und werden durch das Verfahren bestätigt. Aber eine Demonstration ist eine offene Angelegenheit. Deswegen hat sich auch niemand von uns vermummt wie Subcommante Marcos auf eine Pressekonferenz gesetzt. Alles hat seinen Zweck, seine Mittel und Notwendigkeiten. In diesem Fall verlangte der Umstand das, was wir auch gemacht haben.
 
Auf Staatsseite herrschte sowohl computertechnische wie juristische Unkenntnis. Der Chef des Hamburger Verfassungsschutzes sprach von der Online-Demo als "eMail-Bombing", andere von "Hacken" und "Datenzerstörung"... was beides weder mit dem manuellen noch softwaregestützten Aufrufen von Internetseiten etwas zu tun hat. Denn, wenn das die Absicht der Online-Demo gewesen wäre, hätten wir uns viel Mühe sparen können. "Technisch" wäre das erfolgreicher gewesen. Aber das war eben nicht die politische Absicht. Niemand sprang aus der Reihe und hackte z.B. tatsächlich den Lufthansa-Server oder entführte die Lufthansa-Homepage, was ja durchaus naheliegend und auch nicht so schwer gewesen wäre. Das zeigt, wie sehr alle Demonstrierenden den Charakter und die Absicht dieser Online-Aktivität verstanden und zur eigenen Sache gemacht haben.

Das Bundesjustizministerium und der Frankfurter Staatsschutz erfanden trotzdem ein "Eindringen in fremde Datennetze". Das zeigt - soll man nicht nur Verfolgungswahn diagnostizieren - den katastrophalen juristischen Sachverstand. Ein ohnehin hervorstechendes Merkmal staatlicher Reaktion in dieser Sache: Äußerungen und Stellungnahmen sind ausschließlich, wie es so schön heisst, "politisch motiviert". Von der höchsten bis zur niedrigsten Ebene der Hierarchie. Die Gesetze werden so ausgelegt, wie man sie gerade braucht. Da wird in der unteren Hierarchie monatelang observiert, gesichert und dokumentiert  - obwohl nach eigener Aussage gar keine Straftat vorliegt. Konsequenterweise wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, obwohl ermittelt wird, um dann, nachdem man mit der Lufthansa kooperierte und sie nach dem 20. Juni 2001 eine Anzeige auf den Weg brachte, eine Anklage zurechtzuzimmern. Nach der müssten alle Amtspersonen, die vor der "Straftat" von ihr Kenntnis hatten, zumindest wegen Begünstigung angezeigt werden.
Aber keine Bange. Ich werde das sicher nicht machen. Ich erwähne es nur, weil es die ausschließlich politische Motivation der Anklage unterstreicht. Man will eine Verurteilung der Online-Demonstration; man will Meinungs- und Versammlungsfreiheit zugunsten des Sicherheitsstaates einschränken und dessen Störenfriede kriminalisieren können.
 
Ungewollt, produziert dabei die Wirklichkeit Bilder, die man sonst für schlechte Propaganda hält. Zum Beispiel: die Polizei als Büttel des Kapitals. Interessant fand ich, dass der Leiter des Frankfurter Staatsschutzes nicht seine Vorgesetzten informierte, dafür aber direkt mit der Konzernspitze der Lufthansa AG in Verbindung trat und die auf dem Laufenden hielt.  
Bei Recherchen für den Prozess bin ich auf dutzende Haus-, Seminar- und Doktorarbeiten gestoßen, fand Kommentare und Stellungnahmen in juristischen Fachzeitschriften usw. Das meiste bewegt sich auf dem Niveau des Hausjuristen von spiegel-online, Dr. Jürgen Weinknecht. Für den sind wir allein schon deswegen lauter Verbrecher, weil wir open source gut finden und das bürgerliche Copyright ablehnen.
So hat die Online-Demo auch für einige Seminarscheine und akademische Würden gesorgt; andere ließen sich ihre so genannten Expertisen sicher teurer bezahlen. Einige profitierten also von der Ablehnung der Profiteure des Abschiebegeschäftes. 
 
Bis auf einen wurden alle unsere Beweisanträge abgelehnt. Waren sie unbegründet? Taten sie nichts zur Sache? Ernsthaft wurden sie nicht geprüft, geschweige denn ihnen nachgegangen. Es geht um eine Aktivität gegen tödliche Abschiebepraxis, aber weder Verantwortliche noch Protestierende sollen und können Auskunft geben. Es geht um eine ungewöhnliche Versammlung im Internet, aber niemand soll dazu im Prozess befragt werden. Es geht nicht zuletzt auch um für die Anklage relevante Tatmittel der Online-Demo, aber so genau muss man es ja nicht wissen.
Hauptsache, es kommt ein brauchbares Ergebnis bei rum, welches für die Law & Ordner-Politik funktional ist und das Internet unter die Fuchtel des Polizeiministers stellt. Den wollten wir ja auch als Zeugen haben. Ganz sicher nicht, weil er ein Vorbild für mich und andere wäre. Wie kaum ein anderer verdeutlicht er die ausschließlich politische und nicht juristische Entscheidung, das Verfahren gegen mich zu eröffnen. Während die Online-Demonstration sich offener und transparenter Methoden bediente, weder etwas zerstörte noch das vorhatte, kündigte der Innenminister öffentlich die Zerstörung von Internetseiten an und erklärte eine solche Maßnahme für rechtmäßig. Populär ausgedrückt meint das, was die oben, also die Chefs, Bosse und Minister dürfen, dürfen die unten, das so genannte "gemeine Volk" noch lange nicht. Zur Not wird mit außergesetzlichem Notstand oder Putativ-Notwehr argumentiert, die grundsätzlich immer nur für den Staat gilt.
 
In diesem Prozess geht es deswegen auch um den Begriff einer zivilen Gesellschaft, in der die Menschen ihre Positionen und Kritiken artikulieren und praktisch machen können. Ich habe den Begriff nicht geprägt und ich benutze ihn auch nur äußerst vorsichtig. Er entspricht nicht meinem Selbstverständnis notwendiger gesellschaftlicher Intervention. Aber Ricardo Dominguez hat natürlich Recht, wenn er von der Online-Demo gegen Lufthansa als von einer "Aktion des elektronischen zivilen Ungehorsams" spricht. Mehr war es nicht.
 
Dazu passt auch, dass sie angemeldet war. Verschiedene Medien fanden das witzig und hatten einen Aufhänger. Aber erstmal sollte es den Charakter einer "richtigen" Demo unterstreichen. Im Internet zwar, aber in dem Maße real, wie zehntausende Abschiebegegner/innen, die zur gleichen Zeit das gleiche tun, Realitäten schaffen.  
Demos sind anmelde- aber eben nicht genehmigungspflichtig. Deswegen erhielt, nach dem das Ordnungsamt sich nicht für zuständig erklärte, das Kölner Polizeipräsidium, die identische Anmeldung. Köln wegen dem Hauptsitz der Lufthansa AG und weil dort die Hauptversammlung stattfand. Dort erklärte sich niemand für unzuständig - und weil nicht um eine Genehmigung ersucht wurde, brauchte es auch keine Antwort. Die Online-Demonstration hatte damit die formalen Anforderungen erfüllt.
 
Wir gaben damit aber keiner Behörde eine Zuständigkeit fürs Internet. Im Gegenteil: die zunehmende staatliche Einflussnahme wird entschieden zurückgewiesen. Es bedeutet eine Verstaatlichung öffentlichen Raumes, die Durchdringung der Gesellschaft durch den Staat, um sie zu kontrollieren und zu überwachen, die Freiheit der Artikulation und des Zusammenschlusses einzuschränken. Als ein Beispiel will ich nur die Verfügung nennen, mit der ein NRW-Regierungspräsident die Schließung der Seite von Gegner/innen der Abschiebe-Airline LTU anordnete.  Dieses Verbot - und dieser Prozess sind zwei Momente einer versuchten Kriminalisierung kritischer und oppositioneller Betätigung im Internet.
 
Die Lufthansa betrieb dieses Verfahren, um der von ihr als "Sabotage unseres Online-Vertriebes" bezeichneten digitalen Protestaktion nachträglich noch beizukommen. Sicher war das auch als Abschreckung gedacht. Aber die Juristen hatten ein erhebliches Problem: die deportation.class-Kampagne zielte auf das Image des Konzerns - und, ob man es glaubt oder nicht, Imagefragen können zu weilen auch Machtfragen werden. Konsequenterweise wurde ein Spagat versucht: die Wirkung der Online-Demo leugnen und gleichzeitig klagen; einen immensen Schaden behaupten, aber keine Zahlen herausrücken.
 
Am 20. Juni 2001 ging es der Lufthansa nur darum, gut dazustehen. Es musste ein Sieg verkündet werden und er musste sichtbar sein. In Gestalt des Vorständlers Jürgen Weber, dessen Rede live übers Internet gestreamt wurde. Wo er wackelte, die Stimme verschwand, das Bild nur Klötzchen zeigte, war Panik angesagt. Genau das wollte die Online-Demo erreichen. Die Server hinter dem Versammlungsort lufthansa.com sollten immer schwerer erreichbar werden, und irgendwann gar nicht mehr. Aber Lufthansa konnte so massiven Protest nicht zugeben. Um jede Minute eines eingestandenen Totalausfalles wurde gefeilscht; hier im Prozess wurden dann acht Minuten genannt.
 
Was wurde nicht alles bei Lufthansa unternommen, um den "aggressiven Angriff" abzuwehren und gleichzeitig ja nicht am Bild des Vorstandes zu rütteln. Aber das Bild war gestört. Im Fernsehen werden bei Übertragungsproblemen ein Test- bzw. Störungsbild eingeblendet. Was hätte die Lufthansa senden können? Vielleicht, dass zugekaufte Bandbreite, Load Balancing und das Herausfiltern millionenfacher Anfragen, die aus den Netzen von AOL, t-online und dem Deutschen Forschungsnetz (an dem 90% aller Universitäten und Fachhochschulen hängen) nicht ausreichten, um die Startseite von lufthansa.com präsent zu halten. Letzteres war sozusagen, um bei den Demobegriffen zu bleiben, die Einkesselung von zehntausenden Demonstrierenden schon auf den Anfahrtswegen zur Demo. Die Demonstrationsfreiheit wurde ihnen verwehrt - genauso wie die Möglichkeit Flüge bei lufthansa.com zu buchen. Wie soll man diesen möglichen Geschäftsverlust errechnen, und worunter ihn abbuchen? Am einfachsten noch unter der Kategorie "selbstverschuldet".
 
Ohne Probleme können wir zuzugeben, dieser Schaden wurde nicht durch uns verursacht. Auch war  die Software lange nicht so effektiv wie die Lufthansa-eigenen Maßnahmen. Zum Beispiel die, zwischen Servern, die die Seite lufthansa.com bereithielten hin- und herzuswitchen, wobei sich, wie uns zugetragen wurde, der eine oder andere Server tatsächlich wegen Überlastung verabschiedete. Keinen Einfluss hatten die Demonstrierenden, ob mit oder ohne Software darauf, dass bei diesem Umschalten die in den Speichern gehaltenen Kundendaten und Buchungen nicht "mitgenommen" wurden. Lufthansa verzichtete auf Einnahmen zugunsten der Übertragung der Rede ihres Chefs Jürgen Weber.
 
Wir hätten deshalb gerne auch einen Prozess nach Zivilrecht gehabt. In diesem Strafprozess wurde mit dem angeblichen Schaden getrickst, und eben der Spagat versucht, Schaden zu behaupten, ihn aber nicht verifizierbar zu machen. Vermutlich wurde einfach auf die staatliche Verfolgungswut, aber auch auf die Unwissenheit von Polizei und Staatsanwaltschaft gesetzt.  Bei einer Zivilklage hätten exakte Zahlen genannt und die Schadenssumme durch überprüfbare Vergleichszahlen belegt werden müssen.
 
"Fliegen ist freiwillig" - auch das war ein Motto der deportation.class-Kampagne. Es sollte ausdrücken, dass niemand gezwungen werden darf zu fliegen, also nicht abgeschoben werden darf. Auch wir hielten uns an dieses Motto: natürlich können alle mit Lufthansa fliegen, es muss nur "erkennbar freiwillig" sein. Deswegen mussten potentiellen Kundinnen und Kunden wie bei jeder Demo Wartezeiten oder Umwege in Kauf nehmen.
 
Ich dagegen nahm in Kauf, dass sich schon irgendein Staatsschützer und eine Staatsanwältin findet, der oder die mit demonstrierenden Menschen auf dem Kriegsfuss steht. Das ist normal. Ich stehe umgekehrt mit der Justiz auf Kriegsfuss. Trotzdem bemühte ich mich, konstruktiv an diesen Prozess zu gehen. Ob unsere Argumente das Gericht überzeugen konnten, weiss ich natürlich erst nach dem Urteil. Aber, ich gebe es zu, das Gericht war auch nur zum Teil der Adressat. Ansonsten ist es schon verstanden worden, dass in diesem kleinen Amtsgerichtsverfahren eine Sache verhandelt wird, die größere Bedeutung hat: dass es um notwendigen Widerstand gegen eine tödliche Abschiebemaschenerie geht, dass eine gerade erst entdeckte Freiheit der Artikulation und gemeinsamer Verabredung zum Protest im und via das Internet angekettet werden soll an eine polizeiknüppelgerechte gesetzliche Konstruktion.
 
Deshalb braucht es den unzweideutigen Freispruch in dieser Sache. Nicht für mich, aber für die Online-Demo und damit für das Recht den öffentlichen Raum der Straße wie des Internets auch für gesellschaftliche Belange nutzen zu können. Online-Protest ist eben kein Verbrechen und man muss alles tun, um zu verhindern, dass es dazu gemacht wird. Die Online-Demo gegen Lufthansa war neben ihrem unmittelbaren Zweck gegen das Abschiebegeschäft auch der Versuch dieses öffentliche Recht zu etablieren. Wir hätten es auch dann versucht, selbst wenn ich z.B. gewusst hätte, dass besagte Staatsschützer und Staatsanwälte sich genötigt fühlen eine Nötigungs-Straftat daraus zumachen.
 
Wie immer es ausgeht, es wird mich und andere leidenschaftliche Wiederholungstäter/innen nicht davon abhalten, die verschiedensten Formen und Möglichkeiten auch von Online-Aktivismus auszuprobieren. Sicher werde ich bei der einen oder anderern Demonstration oder Sit-in wieder dabei sein. In jeder möglichen Realität, jeder möglichen Dimension, jeder in Frage kommenden Spähre. Weil es notwendig ist angesichts der vorherrschenden gesellschaftlichen Verhältnisse, weil es richtig ist. Auch weil es Spaß macht. Gerade wenn ungewohntes und neues ausprobiert wird.

in dem Sinne: go.to/online-demo

Andreas-Thomas Vogel


[ document info ]
CopyLeft © Libertad!

[HOCH]Artikel empfehlendrucken verfassen
Interessiert an mehr Infos von u. über Libertad! - Abonniere den elektronischen So oder So-Infodienst
 
Siehe auch:
  Veranstaltungskalender
Spezial
Projekte & Kampagnen

Reden & Texte

Service

WebNews-Ticker