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- analyse & kritik, Zeitung für linke Debatte und Praxis
/ Nr. 461 / 19.04.2002
Operation
Absturz
Lufthansas
erfolglose Kriminalisierungsversuche gegen AbschiebegegnerInnen
Gegen die kreativen
Aktionen von AbschiebegegnerInnen bringt die Deutsche Lufthansa
AG nun die Mittel der Justiz in Anschlag. Mit Anzeigen und Strafandrohungen
geht sie gegen AktivistInnen der deportation.class-Kampagne und
andere AntirassistInnen vor - bislang erfolglos. Auch die Online-Demonstration
gegen Lufthansa wird ein prozessuales Nachspiel haben.
Jährlich
werden 10.000 Flüchtlinge mit Linienmaschinen der Deutschen
Lufthansa AG abgeschoben - ein unsauberes Geschäft, das lange
Zeit im Verborgenen ablief. Seit etwa zwei Jahren ist das anders,
denn die Image-Verschmutzungskampagne deportation.class, die kein
mensch ist illegal 1999 startete, war ungewöhnlich erfolgreich.
Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsgruppen,
KünstlerInnen und Internet-AktivistInnen haben sich ihr angeschlossen.
Auch die Pilotenvereinigung Cockpit und die ÖTV wandten sich
an Lufthansa und forderten ihre MitgliederInnen auf, sich nicht
an den Zwangsabschiebungen zu beteiligen.
Die Kampagnen-Logos
prangen mittlerweile auf zahlreichen Flugblättern, Aufklebern,
Plakaten und Plastiktüten. Die Proteste gegen das Abschiebegeschäft
sind zu einem festen Bestandteil in den Berichten über die
Lufthansa-Aktionärsversammlungen geworden, im Kino laufen Trailer
der Kampagne, es gibt Filmdokumentationen, und immer wieder finden
zahlreiche und vielfältige Aktionen in ganz Europa statt.
Der Kranich
im Angriffsflug
Im März
2001 riefen Libertad! und kein mensch ist illegal dazu auf, mit
einer Online-Demonstration gegen die Abschiebungen der Deutschen
Lufthansa AG zu protestieren. Dabei sollte die Lufthansa-Homepage
während der Aktionärsversammlung der Fluglinie für
zwei Stunden blockiert werden. Mehr als 150 Gruppen, darunter auch
Gewerkschaften und NGOs, schlossen sich dem Aufruf und der breiten,
inzwischen internationalen Kritik an der Abschiebepraxis an. Schon
vor Beginn der Online-Demonstration erreichte die deportation.class-Kampagne
ein breites Medienecho. Am 20. Juni 2001 trugen dann mehr als 13.000
TeilnehmerInnen mit millionenfachen Zugriffen auf die Internetpräsenz
des Konzerns zum Erfolg der Protestaktion bei. Die Lufthansa-Server
waren - obwohl sie zuvor mit reichlich Zusatzkapazitäten ausgestattet
worden waren - so ausgelastet, dass sie während der Internetblockade
zeitweise nicht erreichbar waren und keine Flugtickets mehr gebucht
werden konnten.
Die gewitzten
und unkonventionellen Mittel der deportation.class-Kampagne kratzen
erfolgreich am Image der Lufthansa. Die Fluggesellschaft will aber
auf das lukrative Geschäft nicht verzichten und erklärte
sich weiterhin an den zum Teil tödlich verlaufenden Abschiebungen
zu beteiligen. Mit Anzeigen und Strafandrohungen will sie sich den
Dorn in ihrem Auge, zu dem die Kampagne zweifelsohne geworden ist,
entfernen - bislang erfolglos.
Stellvertretend
für die AbschiebegegnerInnen wurde die Berliner Forschungsgesellschaft
Flucht und Migration (FFM) wegen einer deportation.class-Plakatausstellung
unter Druck gesetzt, die im Internet zu sehen ist. Seit Mai 2001
versucht die Lufthansa FFM wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen
per einstweiliger Verfügung den Betrieb der deportation.class-Sites
zu verbieten. Bei Zuwiderhandlung drohte der Konzern mit einem Ordnungsgeld
von einer viertel Million Euro. Die einstweilige Verfügung
wurde im Februar 2002 auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht
in Frankfurt am Main abgelehnt, weil FFM glaubhaft machen konnte,
dass sie weder die inkriminierten Seiten betreibt noch Einfluss
auf deren Gestaltung hat.
Klage gegen
KünstlerInnen
Ein mit Abstürzender-Kranich-Logo
und gelben "Lufttransa-Deportation-Class"-Schriftzug verzierter
weißer Kleinbus war ein weiteres juristisches Ziel der Lufthansa.
Der Bus war Teil eines Künstlerprojektes und wurde bei zahlreichen
antirassistischen Aktionen im Rhein-Main-Gebiet und am Frankfurter
Flughafen eingesetzt. Lufthansa sah dadurch "in nicht hinzunehmender
Weise" ihr Image angegriffen, ihren geschützten Markennamen
verunglimpft und gar ihre Sicherheit in Gefahr. Sie erwirkte eine
einstweilige Verfügung, gegen die die Betroffenen Widerspruch
einlegten.
Während
der öffentlichen Verhandlung im Januar 2002 vor dem Frankfurter
Landgericht gaben der auf seinen Doktortitel Wert legende Lufthansa-Rechtsanwalt
und die dazugehörige Justiziarin kein gutes Bild ab. Verzweifelt
versuchten sie geltend zu machen, dass der englischsprachige Begriff
"deportation" eine Assoziation mit der Deportationspolitik
in der NS-Zeit beabsichtige und deshalb als besonders rufschädigend
einzuschätzen und deshalb zu untersagen sei. Auf Nachfrage
mussten sie allerdings einräumen, dass Lufthansa bei Abschiebungen
als Bezeichnung für die Betroffenen selbst den Begriff des
"deportee" verwende. Weil "deportation.class"
an die business- und economy-class angelehnt ist und es sich schließlich
um eine internationale Kampagne mit durchgehend englischsprachigen
Begriffen handelt, war schon in der Verhandlung absehbar, dass das
Gericht der Lufthansa-Argumentation nicht folgen würde.
Die Lufthansa-Justiziarin
trug zudem mit Einwürfen und Zwischenbemerkungen, die offenbar
aus dem Gefühl der nahenden Niederlage resultierten, zum Amüsement
der MedienvertreterInnen und BesucherInnen bei, die in dem kleinen
Gerichtssaal zum Teil auf dem Boden sitzen mussten. Nach ihrem Verweis
auf den 11. September und die Gefahr einer möglichen Einschleichung
auf das Flughafengelände mit Hilfe dieses Busses, versuchte
einer der Richter mit einem groben "Jetzt ist's aber genug!"
die Justiziarin auf den Boden der Realität zurückzuholen.
Auch in diesem
Fall hat das Landgericht alle Teile der Verfügung aufgehoben,
mit der Lufthansa die Nutzung des Busses im öffentlichen Raum
hat untersagen lassen. Es sah in der Aufmachung des Busses weder
eine Verunglimpfung noch eine andere massive Herabsetzung. Auch
der Einsatz des Busses bei künstlerischen Aktivitäten
sei vom Grundrecht der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Das
Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Deportation-Class-Bus
wurde in den letzten Monaten in einem Museum und einer Ausstellung
über zeitgenössische Kunst und Kritik ausgestellt und
ist zur Zeit bundesweit als Teil von politisch-künstlerischen
Performances unterwegs. Er wird auch einen Beitrag zu den Protesten
während der Lufthansa-Aktionärsversammlung am 19. Juni
in Köln zusteuern.
Auch gegen die
von der Medienöffentlichkeit mit großem Interesse verfolgte
Online-Demo erstattete Lufthansa Anzeige. Darin sprach sie von einem
großen erlittenen Schaden, den sie allerdings in ersten Pressemitteilungen
nach der Demonstration ausdrücklich verneint und auch bis heute
noch nicht beziffert hat. Die Staatsanwaltschaft wertete den Aufruf
zum Internetprotest als Nötigung. Sie leitete ein Ermittlungsverfahren
gegen den Domain-Inhaber der Initiative Libertad! und gegen den
für die deportation.class-Zeitung presserechtlich verantwortlichen
Aktivisten von kein mensch ist illegal ein. Sowohl auf der Internetpräsenz
als auch in der Zeitung wurde über die Online-Demo informiert
und dafür mobilisiert.
Die Staatsanwaltschaft
ließ im Oktober 2001 die Tür des Frankfurter Dritte-Welt-Hauses
einschlagen, das Büro von Libertad! und von weiteren dort ansässigen
Initiativen sowie die Wohnung des eingetragenen Domain-Inhabers
vom Staatsschutz aufbrechen und sämtliche Rechner, Festplatten
und andere Speichermedien beschlagnahmen. Da unstrittig ist, dass
Libertad! auf Papier und elektronisch zu der Protestaktion aufgerufen
hatte, kann hinter der Beschlagnahme nur die Absicht stecken, einen
umfassenden Einblick in die Arbeit von Libertad! zu gewinnen, dem
Verein wirtschaftlich zu schaden und ihm die technische Arbeitsgrundlage
zu entziehen.
Wegen angeblicher
Arbeitsüberlastung seit dem 11. September lehnten sowohl das
BKA als auch das hessische LKA den Beginn der Sichtung der insgesamt
zehn beschlagnahmten Computer vor Dezember 2002 zunächst ab.
Erst die rechtsanwaltliche Androhung einer einstweiligen Verfügung
und einer gerichtlichen Klärung der Verhältnismäßigkeit
bewirkte, dass das LKA nun doch die Prüfung vorzieht.
Lufthansa hatte
den Ermittlungsbehörden die IP-Adressen der Rechner, die zur
Zeit der Demonstration die Lufthansa-Webseiten besuchten, und die
jeweilige Anzahl der Zugriffe mitgeteilt. Der Staatschutz stufte
diejenigen als potenzielle DemonstrantInnen ein, die im fraglichen
Zeitraum mehr als 2.000-mal die Seiten aufriefen, und bat Provider,
die IP-Adressen in reale BenutzerInnen aufzulösen. Ob das geschah,
ist aus den bisherigen Ermittlungsakten nicht ersichtlich. Eine
mögliche Ausweitung der Kriminalisierung auf andere AufruferInnen
und potenzielle TeilnehmerInnen ist jedoch fraglich. Die vor der
Online-Demo und unmittelbar nach den Durchsuchungen öffentlich
geäußerte Solidarität zahlreicher Gruppen und Einzelpersonen
erschwert ein solches Vorhaben. Nicht ohne Grund lautet der Vorwurf
nur auf Nötigung, womit die schwierige Bewertung von Protest
im Internet vermieden wird. Ein bereits vor der Online-Demo verfasstes
Gutachten des BKA bringt die Verunsicherung der Ermittler zum Ausdruck.
Auf Grund fehlender Gesetze fällt ihnen eine juristische Beurteilung
schwer. Sie sahen von einem Eingreifen vor der Demo am 20. Juni
2001 ab, weil sie diese offenbar nicht als Straftat werteten.
Die Online-Demo
wird mit Sicherheit ein prozessuales Nachspiel haben. Großes
Interesse daran bekunden sowohl die InitiatorInnen AnwältInnen
und Anwaltsvereinigungen, die ihre Unterstützung zusagten,
als auch die Ermittlungsbehörden, die durch eine dann erfolgte
Rechtsprechung erstmalig juristisch Handhabbares erhalten werden.
Der noch nicht terminierte Prozess wird erneut das schmutzige Geschäft
der Lufthansa in die Öffentlichkeit bringen. Auf Grund der
neuen Aktionsform und des Präzedenzcharakters des Prozesses
wird er große Aufmerksamkeit auf sich ziehen und ebenso öffentlichkeitswirksam
sein wie die Online-Demo selbst. Die deportation.class-Kampagne
kann - egal, wie der Richterspruch ausfallen wird - nur gewinnen.
Im Prozess wird es aber um mehr gehen als um die Kampagne gegen
Abschiebungen. Es geht um die mit der Online-Demo zum ersten Mal
in der BRD praktizierte Aktionsform eines virtuellen Sit-ins, um
Netzaktivismus, die Zukunft von Protest im Netz und um die Demonstrationsfreiheit
im Internet als öffentlichen Raum, dem Ort, an den viele Konzerne
in Zukunft ihre Geschäfte mehr und mehr verlagern werden.
Ermittlungen
und bevorstehender Prozess
Auf der Homepage
der Online-DemonstrantInnen http://go.to/online-demo
wurde inzwischen ein Software-Bausatz für Online-Demonstrationen
ins Netz gestellt. "Wir hoffen, dass eProtest im Zeitalter
von eCommerce Schule macht", erklärte eine der OrganisatorInnen,
"und wir rufen alle DemokratInnen und AbschiebegegnerInnen
dazu auf, online und offline gegen diese kleingeistige Polizeistaatsmentalität
zu protestieren." Wer seine Unterstützung erklären
möchte, setze sich mit Libertad! in Verbindung (kampagne@libertad.de)
und/oder spende für die neu angeschafften Computer und für
anstehende Prozess- und Anwaltskosten auf das Konto: Förderverein
Libertad! e.V., Ökobank BLZ 500 90 100, Konto-Nr. 202 158 10,
Stichwort: "Online-Demo". Dokumentationen und Informationen
zur Online-Demo und der anschließenden Repression sowie die
Möglichkeit elektronischen Protests unter http://www.libertad.de
N., Libertad!,
Frankfurt am Main
http://www.deportation-alliance.com
http://go.to/online-demo
http://www.libertad.de
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