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PRESSESCHAU 19. Juni 2001 - Der Tag davor
Hier eine Auswahl der heutigen Presseberichterstattung
Kurier, 18.06.2001 07 :
55 Uhr
Lufthansa-HV: Gewinn-Warnung und ''E-Protest''
Frankfurt - Für Lufthansa-Chef Jürgen Weber
dürfte der Gang vor seine Aktionäre auf der Hautpversammlung
am Mittwoch nicht leicht werden. Kaum hatte der Konzern den heftigen
Tarifstreit mit seinen Piloten überstanden, reduzierte er drastisch
die Gewinnprognose - unter anderem wegen der kräftigen Gehaltserhöhungen
für die Flugzeugführer. Die ohnehin von Tarifkonflikt und
Konjunktursorgen belastete Aktie erhielt einen weiteren Dämpfer
und stürzte auf ihren tiefsten Stand seit zwei Monaten. Aktionärsvertreter
kündigten kritische Fragen für die Hauptversammlung an.
Zudem dürfte Weber erneut mit Protest gegen das Ausfliegen abgeschobener
Asylbewerber konfrontiert werden. Abschiebungsgegner wollen mit einer
''Online-Demonstration'' die Homepage der Lufthansa lahmlegen.
Dunkle Wolken am Lufthansa-Himmel
Mit dem vergangenen Geschäftsjahr dürften
die Lufthansa-Aktionäre eigentlich zufrieden sein. Mit zweistelligen
Zuwachsraten bei Umsatz und Gewinn erzielte das Unternehmen sein zweitbestes
Ergebnis in der Firmengeschichte und behauptete seine Spitzenposition
unter den europäischen Fluglinien. Dafür soll es auch eine
um sieben Prozent auf 0,60 Euro angehobene Dividende geben. Allerdings
brach das Ergebnis im ersten Quartal dieses Jahres fast um hundert
Prozent ein, wobei Analysten nicht ausschlossen, dass sich der Konzern
für eine bessere Verhandlungs-Position mit den Piloten ''arm
gerechnet'' habe.
Schon bald nach Verkündung der positiven 2000er
Zahlen waren für die Lufthansa dunkle Wolken am Himmel aufgezogen.
Analysten prognostizierten ein konjunkturell bedingt schwieriges Jahr
2001, und die Piloten-Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) verlangte
für die Flugzeugführer saftige Gehaltsanhebungen. Die Tarif-Verhandlungen
zwischen Lufthansa und VC arteten in einen für den Konzern wenig
Image fördernden und kostspieligen Konflikt aus. Mehrmals legten
die Piloten mit Streiks den Flugverkehr lahm, und am Ende stand ein
Tarifabschluss, der die Lufthansa rund 250 Millionen Mark kostet.
Hinzu kämen 150 Millionen Mark Aufwendungen für die Streiks.
Diese Kosten sowie die Auswirkungen der weltweiten Konjunktur-Abschwächung
veranlassten die Lufthansa, ihre Erwartungen für das operative
Ergebnis 2001 um fast ein Drittel zurückzuschrauben. Statt rund
einer Milliarde Euro würde nunmehr nur noch mit 700 bis 750 Millionen
Euro gerechnet, hieß es dieser Tage.
Service:
Live-Übertragung der Hauptversammlung: 20. Juni
2001
Reuters/ch
Kurier Wirtschaft 18.6.2001:
Lufthansa wappnet sich gegen Internet-Angriff
Frankfurt/Hamburg - Antirassismus-Gruppen rufen zu
''Demonstration'' im Web auf. Die Lufthansa will den für Mittwoch
angekündigten Angriff von Antirassismus-Gruppen auf ihre Internet-Seiten
nicht tatenlos hinnehmen. Man werde mit zusätzlichen Maßnahmen
den Angriff abwehren und die Verfügbarkeit der Homepage sowie
die Kundendaten sichern, teilte das Unternehmen am Montag mit. Die
Initiatoren werfen dem Unternehmen vor, von der Abschiebung abgelehnter
Asylbewerber finanziell zu profitieren.
''Online-Protest-Software'' verbreitet
Mehrere Antirassismus-Gruppen haben im Internet für Mittwoch
zu einer ''Demonstration'' auf den Internet-Seiten der Fluggesellschaft
aufgerufen und verbreiten eine ''Online-Protest-Software'' zur Teilnahme
an der Blockade. Für die Zeit der Blockade (10.00 Uhr) hatte
das Unternehmen die Übertragung einer Rede des Vorstandsvorsitzenden
Jürgen Weber geplant. Bei den Abschiebungen, für die die
Lufthansa der deutschen Bundesregierung Linienflüge zur Verfügung
stellt, war es bereits zwei Mal zu Todesfällen gekommen.
Die Lufthansa prüfe noch, ob sie gegen die geplante Online-Demonstration
rechtlich vorgehen werde, hieß es. Nach Auffassung des deutschen
Justizministeriums handelt es sich bei der geplanten Aktion keineswegs
um eine Demonstration. Dazu gehörten Menschen, die sich irgendwo
versammeln, hieß es. Die Initiatoren könnten sich somit
auch nicht auf das Demonstrationsrecht berufen. Sollte der Server
tatsächlich zum Stillstand gebracht werden, handele es sich möglicherweise
um Computer-Sabotage. Da die Blockade keinen öffentlichen Raum
treffe, müsste die Lufthansa dagegen vorgehen und Anzeige erstatten.
APA/dpa/sil
Online-Nachrichten bei PNP-Online Montag - 18. Juni
2001
Kein Demonstrationsrecht im Cyberspace?
Die Antirassismus-Initiativen ''Kein Mensch ist illegal''
und ''Libertad'' haben für den Tag der Jahreshauptversammlung
der Lufthansa am 20. Juni in Berlin zur Online-Demo gegen die Website
der Fluglinie aufgerufen. Dadurch soll der virtuelle Flugschalter,
über den die Lufthansa 2005 ein Viertel aller Buchungen abwickeln
will, von 10 Uhr vormittags an blockiert werden (Legitimer Protest
oder Cyberterror?). Die Kampagne, für die ''Online-Protest-Software''
zur Automatisierung des virtuellen Sit-ins zur Verfügung gestellt
wird, richtet sich gegen die ''jährlich etwa 10.000 Abschiebungen''
abgelehnter Asylbewerber, für die das Unternehmen seine Linienflüge
im Auftrag der Bundesregierung zur Verfügung stellt. Dabei war
es bereits zweimal zu Todesfällen gekommen.
Einer solchen Demonstration im virtuellen Raum spricht die Bundesregierung
aber ihre Rechtmäßigkeit ab. ''Unser Haus hält es
für zweifelhaft, dass sich die Initiatoren auf das Demonstrationsrecht
berufen können'', sagt Maritta Strasser, Sprecherin des Bundesjustizministeriums.
Die im Artikel 8 Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit sei
nämlich nur auf die physische Anwesenheit ''im realen öffentlichen,
und nicht im virtuellen Raum zu beziehen.''
Sollte die Lufthansa Anzeige gegen die Hintermänner der ''aggressiven
Initiative'' erstatten, wie ein Sprecher des Unternehmens die Kampagne
bezeichnet, würden die Gerichte nach Auffassung des Justizministeriums
aber wahrscheinlich auf den Straftatbestand der Datenveränderung
(§ 303a Strafgesetzbuch) oder sogar der Computersabotage durch
Datenunterdrückung (§ 303b StGB) erkennen. Voraussetzung
sei, dass der Lufthansa-Server wie beabsichtigt lahm gelegt oder dem
Computersystem Schaden zugefügt würde. Wenn die Website
wie geplant am Donnerstag vorübergehend nicht erreichbar sei,
werde die Lufthansa wohl auch zivilrechtlich Schadensersatzansprüche
geltend machen können.
Kein Demonstrationsrecht im Cyberspace?:
http://www.heise.de/newsticker/data/fr-18.06.01-000/
(Quelle: heise online)
18.06. de.internet.com:
150 Antirassismus-Gruppen wollen am 20. Juni die Lufthansa-Homepage
blockieren
150 Antirassismus-Initiativen kündigten heute in einem Brief
an den Vorstand der Lufthansa AG ein virtuelles Sit-In auf dem Internetserver
der Fluglinie an. Die Online-Demonstration während der Aktionärsversammlung
des Konzerns richtet sich gegen die jährlich etwa 10.000 Abschiebungen,
die mit Lufthansa-Maschinen durchgeführt würden.
''Es ist ein schmutziges Geschäft, mit Abschiebungen
Geld zu verdienen'', schrieb Demo-Anmelder Jan Hofmann heute an den
Vorstand der Fluggesellschaft, ''reichen zwei Tote nicht, um endlich
die Konsequenzen zu ziehen?'' 1994 war der Nigerianer Kola Bankole,
1999 der Sudanese Amir Ageeb bei Abschiebungen auf Lufthansa-Linienflügen
zu Tode gekommen.
Seit dem späten Sonntagabend, drei Tage vor der
virtuellen Demo, wird eine ''Online Protest Software'' auf 30 Internetseiten
im In- und Ausland angeboten. Mit Hilfe des Softwarepaketes könnten
Abschiebegegner den Lufthansa-Server am kommenden 20. Juni durch Zugriffe
überlasten, sagt Kampagnensprecherin Anne Morell. Die Software
dringe nicht in geschlossene Systeme ein und zerstöre keine Daten,
verspricht die Online-Aktivistin. Jede und jeder solle teilnehmen
können: neben der Installation von Protest-Programmen für
Windows- und Linux-Systeme besteht auch die Möglichkeit, am 20.
Juni ein Programm direkt auf der Homepage der Aktivisten zu starten.
So kann virtuell mitdemonstrieren, wer im Internetcafé oder
auf dem Arbeitsplatz nichts aus dem Internet herunterladen darf -
oder einen Macintosh zuhause hat.
Nazis fühlen sich getroffen
Drohen nun leere Bildschirme bei lufthansa.com? Die
Fluggesellschaft will am 20. Juni um 10 Uhr eigentlich die Rede des
Vorstandsvorsitzenden Jürgen Weber über ihr Internetportal
live streamen. Wenn nun, wie Abschiebegegnerin Morell prophezeit,
stattdessen nur ''leere Bildschirme und lange Nasen'' auf der Aktionärsversammlung
zu sehen sein werden? Sicherlich kein guter Start für das ehrgeizige
''Online Travel Portal'', das der Konzern mit weiteren Fluglinien
im Herbst eröffnen will. ''Bei uns können sie am 20. Juni
den Kranich im Sturzflug sehen'', verspricht dagegen die Abschiebegegnerin
Morell. Die Initiativen wollen den Verlauf ihrer Aktion auf einer
eigenen Internetseite, die kurzfristig bekannt gegeben werden soll,
dokumentieren.
Die Online-Demonstranten, die von zahlreichen internationalen
Antirassismus-Gruppen unterstützt werden, ernten indes nicht
nur Zustimmung. Am 10. und 17. Juni wurden die Mail-Adressen der OrganisatorInnen
mit knapp 12.000 E-mails bombardiert - Absender: NPD.net. Die Neonazis
hatten versucht, sich hinter einer falschen Adresse (@pds-online.de)
zu tarnen. ''Der Inhalt war von der Qualität, die man vom Absender
erwarten kann'', so Anne Morell, ''Datenmüll, den wir einfach
auf dem Server gelöscht haben.'' (as)
telepolis: Justizministerium
verneint Recht zur Online-Demo
Stefan Krempl 18.06.2001
Der Streit um die Rechtmäßigkeit von virtuellen Sit-ins
und DoS-Attacken spitzt sich im Vorfeld der geplanten Lufthansa-Demo
zu
Virtuelle Sit-ins wie jetzt gegen die Lufthansa
geplant sind nach Auffassung des Bundesjustizministeriums kein
legitimes Mittel zur politischen Meinungsäußerung. Mehrere
Straftatbestände könnten erfüllt sein, das Versammlungsrecht
greife im Netz nicht. Nicht so schnell, warnen liberalere Rechtsexperten
dagegen vor einer voreiligen Einschränkung von Grundrechten der
Netzbürger.
Die Lufthansa hat es nicht leicht momentan: Kaum sind
die für mehr Lohn demonstrierenden Piloten mit Millionensummen
vorläufig ruhig gestellt, droht dem Kranich neues Unheil aus
dem Cyberspace. Die Antirassismus-Initiativen ''kein mensch ist illegal''
und ''Libertad'' haben für den Tag der Jahreshauptversammlung
der Lufthansa am 20. Juni in Berlin zur Online-Demo gegen die Website
www.lufthansa.com/ der Fluglinie aufgerufen. Mit einem künstlich
verstärkten Massenandrang protestierender Surfer soll der virtuelle
Flugschalter, über den die Lufthansa 2005 ein Viertel aller Buchungen
abwickeln will, von 10 Uhr vormittags an blockiert werden ( Legitimer
Protest oder Cyberterror?).
Die Kampagne richtet sich gegen die ''jährlich
etwa 10.000 Abschiebungen'' abgelehnter Asylbewerber, für die
das Unternehmen seine Linienflüge im Auftrag der Bundesregierung
zur Verfügung stellt. Dabei war es bereits zweimal zu Todesfällen
gekommen. Insbesondere der Tod von Aamir Ageeb in einer Lufthansa-Maschine
vor zwei Jahren hatte Empörung ausgelöst. Der Sudanese war
erstickt, nachdem ihn Grenzschutzbeamte gefesselt und ihm einen Motorradhelm
übergestülpt hatten. Seitdem führt die Fluglinie nach
eigenen Angaben keine Abschiebungen mehr durch, wenn die Betroffenen
erkennbar Widerstand leisten. Die Initiatoren fordern nun den endgültigen
Rückzug aus dem ''schmutzigen Geschäft''.
Damit auch wenig erfahrene Cyber-Demonstranten an
der Unmutsäußerung teilnehmen können, haben die Aktionsgruppen
eine ''Online-Protest-Software'' vorbereitet. Sie soll von Mittwoch
an unter der Website go.to/onlinedemo/ zum Download bereitstehen.
Nach dem Start des Programms werden automatisiert die Lufthansa-Webseiten
permanent abgerufen, was den virtuellen Kranich verlangsamen oder
gar zum Absturz bringen soll.
Alternativ können die E-Protestler auch am Donnerstag
direkt auf der Demo-Site ein Java-Skript starten, das den Initiatoren
zufolge denselben Zweck erfüllt. Die Technik für das virtuelle
Sit-in haben sich die Gegner der ''Deportation Class'' vom New Yorker
Electronic Disturbance Theatre ( ECD ausgeborgt, das seit Jahren Internet-Protestaktionen
koordiniert und als Pionierzentrum des so genannten Hacktivismus gilt
( Online-Widerstand, Wireless Communities und die Macht von Diskursen).
Versammlungsfreiheit erstreckt sich bisher nicht
auf das Web
Doch die Aktion ist hier zu Lande rechtlich äußerst
umstritten. Für Sven Meier von der Gruppe Libertad können
sich die vom Schreibtisch aus agierenden Demonstranten auf demokratische
Grundrechte berufen: ''Der Cyberspace ist ein weiterer öffentlicher
Raum des digitalen Zeitalters, in dem wie in den Städten
und Straßen nicht nur Geschäftsbeziehungen stattfinden,
sondern auch soziale und politische Konflikte ausgetragen werden.''
Der vom ECD propagierten Form des ''zivilen elektronischen
Widerstands'' spricht die Bundesregierung dagegen ihre Rechtmäßigkeit
ab. ''Unser Haus hält es für zweifelhaft, dass sich die
Initiatoren auf das Demonstrationsrecht berufen können'', sagt
Maritta Strasser, Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Die im
Artikel 8 Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit sei nämlich
nur auf die physische Anwesenheit ''im realen öffentlichen, und
nicht im virtuellen Raum zu beziehen.''
Der Aufruf scheint Strasser zudem auf eine geplante
Distributed-Denial-of-Service-Attacke (DDoS) hinauszulaufen. Dazu
gebe es zwar noch keine etablierte Rechtsprechung. Würde die
Lufthansa allerdings Anzeige gegen die Hintermänner der ''aggressiven
Initiative'', wie ein Sprecher des Unternehmens die Kampagne bezeichnet,
würden die Gerichte nach Auffassung des Justizministeriums aber
wahrscheinlich auf den Straftatbestand der Datenveränderung (§
303a Strafgesetzbuch) oder sogar der Computersabotage durch Datenunterdrückung
(§ 303b StGB) erkennen. Voraussetzung sei, dass der Lufthansa-Server
wie beabsichtigt lahmgelegt oder dem Computersystem Schaden zugefügt
würde. Wenn die Website wie geplant am Donnerstag vorübergehend
nicht erreichbar sei, werde die Lufthansa wohl auch zivilrechtlich
Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Dass die Initiatoren das virtuelle Sit-in beim Ordnungsamt
in Köln dem Hauptsitz der Lufthansa per Email angemeldet
haben, ist für das Justizministerium zudem keineswegs mit der
Erlaubnis der ''Veranstaltung'' gleichzusetzen. In Nordrhein-Westfalen
müssten Demonstrationen und Versammlungen beim jeweiligen Polizeipräsidenten
beantragt werden, erläutert Strasser. Das Ordnungsamt habe sich
daher als ''nicht zuständig'' erklärt, die Abschiebegegner
auf den Unterschied zwischen körperlichen und virtuellen Versammlungen
hingewiesen und ihnen eine Rechtsberatung empfohlen.
Denial-of-Service-Attacken und die Grundrechte
Doch ganz genau scheint auch in Berlin noch niemand
zu wissen, ob Netz-Demos, DDoS-Attacken oder andere Formen des Hacktivismus
akzeptable und rechtstaatliche Mittel zur politischen Meinungsäußerung
sind. Denn Bundesinnenminister Otto Schily denkt nach Angaben seines
Sprechers Dirk Inger nach wie vor darüber nach, ob ein derartiger
Einsatz der Technik zumindest im Kampf gegen Server mit Neonazi-Propaganda
im Ausland ''im Unrechtsbereich'' liegen oder legitim sind. Spekulationen
über die Gesinnung des SPD-Politikers hatten vor wenigen Wochen
für erhebliche Unruhe in der Netzwelt gesorgt (Link: Otto Schily
gefährdet das Internet). Ein Ergebnis der Überlegungen wird
es laut Inger nun ''bald geben''.
Als Freund von Online-Demonstrationen hatte sich jüngst
Jörg Tauss, Beauftragter für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion,
präsentiert: Der alte Netzhase hat wiederholt zum virtuellen
Protest gegen das Cybercrime-Abkommen des Europarats ( Europarat verteidigt
das Cybercrime-Abkommen) aufgefordert, das seiner Meinung nach die
Befugnisse der Strafverfolger auf Kosten von Bürgerrechten zu
stark ausweitet. Bisher hat allerdings noch keine Initiative seinen
Vorschlag aufgegriffen.
Sierk Hamann, Richter und Experte rund ums Online-Recht
aus den Reihen der FDP, findet denn auch, dass DDoS-Attacken durchaus
''im Lichte der Grundrechte'' gesehen werden müssen. Statt auf
Artikel 8 stützt er sich dabei allerdings auf Artikel 5 des Grundgesetzes,
der die allgemeine Meinungsfreiheit garantiert: ''Eine Demonstration
ist immer ein Bündel von Grundrechten.'' Für vorschnell
erachtet Hamann das Hantieren des Bundesjustizministeriums mit der
Strafbarkeitskeule. Als Richter könne er kaum auf die herangezogenen
Paragraphen aus dem StGB entscheiden, ''da man die Tatbestände
doch ziemlich dehnen'' müsste. Dazu komme, dass regelmäßig
online buchende Vielflieger häufig von Serverüberlastungen
bei der Lufthansa zu berichten wüssten ganz ohne Cyber-Demo.
Online-Protest lebt von Offline-Berichterstattung
Was auch immer am Donnerstag passieren wird
das hauptsächliche Ziel ihrer Kampagne haben die Initiatoren
schon heute erreicht. Den wie bei allen Online-Protestaktionen entfaltet
auch die angesetzte E-Demo gegen den Kranich im Netz ihre eigentliche
Wirkung über die begleitende Berichterstattung in den neuen und
alten Medien.
''Täglich bekommt Lufthansa Telefonanrufe aus
der ganzen Welt'', freut sich der Hacktivismus-Pionier Ricardo Domínguez
vom EDT ( Online-Widerstand, Wireless Communities und die Macht von
Diskursen). Die Leute wollten nach dem Lesen von Meldungen über
die Aktion wissen, was es mit ''dieser Deportation-Class-Geschichte''
auf sich habe.
Das bringt das Unternehmen bereits im Vorfeld in Rechtfertigungsnöte
und könnte die Lufthansa zu einem Umdenken zwingen. Denn dass
Online-Proteste zumindest durch ihre medienvermittelte Öffentlichkeitswirkung
Bewegung in Firmen bringen, die über das Netzmedium Geschäft
machen wollen, hat der Kampf der Künstlergruppe etoy gegen den
inzwischen pleite gegangenen Online-Spielzeughändler Etoys eindrücklich
gezeigt ( eToys.com zieht die Klage gegen Etoy.com zurück).
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Kein Demonstrationsrecht im Cyberspace?
Die Antirassismus-Initiativen ''Kein Mensch ist illegal''
und ''Libertad'' haben fur den Tag der Jahreshauptversammlung der
Lufthansa am 20. Juni in Berlin zur Online-Demo[1] gegen die Website[2]
der Fluglinie aufgerufen. Dadurch soll der virtuelle Flugschalter,
uber den die Lufthansa 2005 ein Viertel aller Buchungen abwickeln
will, von 10 Uhr vormittags an blockiert werden (Legitimer Protest
oder Cyberterror?[3]). Die Kampagne, fur die ''Online-Protest-Software''
zur Automatisierung des virtuellen Sit-ins zur Verfugung gestellt
wird, richtet sich gegen die ''jahrlich etwa 10.000 Abschiebungen''
abgelehnter Asylbewerber, fur die das Unternehmen seine Linienfluge
im Auftrag der Bundesregierung zur Verfugung stellt. Dabei war es
bereits zweimal zu Todesfallen gekommen.
Einer solchen Demonstration im virtuellen Raum spricht
die Bundesregierung aber ihre Rechtmasigkeit ab. ''Unser Haus halt
es fur zweifelhaft, dass sich die Initiatoren auf das Demonstrationsrecht
berufen konnen'', sagt Maritta Strasser, Sprecherin des Bundesjustizministeriums.
Die im Artikel 8 Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit sei
namlich nur auf die physische Anwesenheit ''im realen offentlichen,
und nicht im virtuellen Raum zu beziehen.''
Sollte die Lufthansa Anzeige gegen die Hintermanner
der ''aggressiven Initiative'' erstatten, wie ein Sprecher des Unternehmens
die Kampagne bezeichnet, wurden die Gerichte nach Auffassung des Justizministeriums
aber wahrscheinlich auf den Straftatbestand der Datenveranderung (P
303a Strafgesetzbuch) oder sogar der Computersabotage durch Datenunterdruckung
(P 303b StGB) erkennen. Voraussetzung sei, dass der Lufthansa-Server
wie beabsichtigt lahm gelegt oder dem Computersystem Schaden zugefugt
wurde. Wenn die Website wie geplant am Donnerstag vorubergehend nicht
erreichbar sei, werde die Lufthansa wohl auch zivilrechtlich Schadensersatzanspruche
geltend machen konnen.
Mehr in Telepolis: Online-Demonstrationen sind rechtlich
hochst umstritten[4]. (fr[5]/tp)
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