Sonntag , den 01.08.2010 - 00:05 - online: [an error occurred while processing this directive]
 
 
    English
    Shop & Vertrieb
Impressum
Kontakt
CopyLeft
Suche auf der Homepage
 
Libertad!-Logo  
START  | Aktuell  | Projekte & Kampagnen  | internationale Solidarität  |  |  |  |
 
   
Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit!
 
Deportation Class
Internet-Demo
Stoppen wir das Abschiebegeschäft
 
   
Internet-Demo gegen das Abschiebegeschäft

 

PRESSESCHAU 19. Juni 2001 - Der Tag davor

Hier eine Auswahl der heutigen Presseberichterstattung

 


Kurier, 18.06.2001 07 : 55 Uhr
Lufthansa-HV: Gewinn-Warnung und ''E-Protest''

Frankfurt - Für Lufthansa-Chef Jürgen Weber dürfte der Gang vor seine Aktionäre auf der Hautpversammlung am Mittwoch nicht leicht werden. Kaum hatte der Konzern den heftigen Tarifstreit mit seinen Piloten überstanden, reduzierte er drastisch die Gewinnprognose - unter anderem wegen der kräftigen Gehaltserhöhungen für die Flugzeugführer. Die ohnehin von Tarifkonflikt und Konjunktursorgen belastete Aktie erhielt einen weiteren Dämpfer und stürzte auf ihren tiefsten Stand seit zwei Monaten. Aktionärsvertreter kündigten kritische Fragen für die Hauptversammlung an. Zudem dürfte Weber erneut mit Protest gegen das Ausfliegen abgeschobener Asylbewerber konfrontiert werden. Abschiebungsgegner wollen mit einer ''Online-Demonstration'' die Homepage der Lufthansa lahmlegen.

Dunkle Wolken am Lufthansa-Himmel

Mit dem vergangenen Geschäftsjahr dürften die Lufthansa-Aktionäre eigentlich zufrieden sein. Mit zweistelligen Zuwachsraten bei Umsatz und Gewinn erzielte das Unternehmen sein zweitbestes Ergebnis in der Firmengeschichte und behauptete seine Spitzenposition unter den europäischen Fluglinien. Dafür soll es auch eine um sieben Prozent auf 0,60 Euro angehobene Dividende geben. Allerdings brach das Ergebnis im ersten Quartal dieses Jahres fast um hundert Prozent ein, wobei Analysten nicht ausschlossen, dass sich der Konzern für eine bessere Verhandlungs-Position mit den Piloten ''arm gerechnet'' habe.

Schon bald nach Verkündung der positiven 2000er Zahlen waren für die Lufthansa dunkle Wolken am Himmel aufgezogen. Analysten prognostizierten ein konjunkturell bedingt schwieriges Jahr 2001, und die Piloten-Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) verlangte für die Flugzeugführer saftige Gehaltsanhebungen. Die Tarif-Verhandlungen zwischen Lufthansa und VC arteten in einen für den Konzern wenig Image fördernden und kostspieligen Konflikt aus. Mehrmals legten die Piloten mit Streiks den Flugverkehr lahm, und am Ende stand ein Tarifabschluss, der die Lufthansa rund 250 Millionen Mark kostet. Hinzu kämen 150 Millionen Mark Aufwendungen für die Streiks. Diese Kosten sowie die Auswirkungen der weltweiten Konjunktur-Abschwächung veranlassten die Lufthansa, ihre Erwartungen für das operative Ergebnis 2001 um fast ein Drittel zurückzuschrauben. Statt rund einer Milliarde Euro würde nunmehr nur noch mit 700 bis 750 Millionen Euro gerechnet, hieß es dieser Tage.

Service:

Live-Übertragung der Hauptversammlung: 20. Juni 2001
Reuters/ch



Kurier Wirtschaft 18.6.2001: Lufthansa wappnet sich gegen Internet-Angriff

Frankfurt/Hamburg - Antirassismus-Gruppen rufen zu ''Demonstration'' im Web auf. Die Lufthansa will den für Mittwoch angekündigten Angriff von Antirassismus-Gruppen auf ihre Internet-Seiten nicht tatenlos hinnehmen. Man werde mit zusätzlichen Maßnahmen den Angriff abwehren und die Verfügbarkeit der Homepage sowie die Kundendaten sichern, teilte das Unternehmen am Montag mit. Die Initiatoren werfen dem Unternehmen vor, von der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber finanziell zu profitieren.
''Online-Protest-Software'' verbreitet
Mehrere Antirassismus-Gruppen haben im Internet für Mittwoch zu einer ''Demonstration'' auf den Internet-Seiten der Fluggesellschaft aufgerufen und verbreiten eine ''Online-Protest-Software'' zur Teilnahme an der Blockade. Für die Zeit der Blockade (10.00 Uhr) hatte das Unternehmen die Übertragung einer Rede des Vorstandsvorsitzenden Jürgen Weber geplant. Bei den Abschiebungen, für die die Lufthansa der deutschen Bundesregierung Linienflüge zur Verfügung stellt, war es bereits zwei Mal zu Todesfällen gekommen.
Die Lufthansa prüfe noch, ob sie gegen die geplante Online-Demonstration rechtlich vorgehen werde, hieß es. Nach Auffassung des deutschen Justizministeriums handelt es sich bei der geplanten Aktion keineswegs um eine Demonstration. Dazu gehörten Menschen, die sich irgendwo versammeln, hieß es. Die Initiatoren könnten sich somit auch nicht auf das Demonstrationsrecht berufen. Sollte der Server tatsächlich zum Stillstand gebracht werden, handele es sich möglicherweise um Computer-Sabotage. Da die Blockade keinen öffentlichen Raum treffe, müsste die Lufthansa dagegen vorgehen und Anzeige erstatten.
APA/dpa/sil

Online-Nachrichten bei PNP-Online Montag - 18. Juni 2001

Kein Demonstrationsrecht im Cyberspace?

Die Antirassismus-Initiativen ''Kein Mensch ist illegal'' und ''Libertad'' haben für den Tag der Jahreshauptversammlung der Lufthansa am 20. Juni in Berlin zur Online-Demo gegen die Website der Fluglinie aufgerufen. Dadurch soll der virtuelle Flugschalter, über den die Lufthansa 2005 ein Viertel aller Buchungen abwickeln will, von 10 Uhr vormittags an blockiert werden (Legitimer Protest oder Cyberterror?). Die Kampagne, für die ''Online-Protest-Software'' zur Automatisierung des virtuellen Sit-ins zur Verfügung gestellt wird, richtet sich gegen die ''jährlich etwa 10.000 Abschiebungen'' abgelehnter Asylbewerber, für die das Unternehmen seine Linienflüge im Auftrag der Bundesregierung zur Verfügung stellt. Dabei war es bereits zweimal zu Todesfällen gekommen.
Einer solchen Demonstration im virtuellen Raum spricht die Bundesregierung aber ihre Rechtmäßigkeit ab. ''Unser Haus hält es für zweifelhaft, dass sich die Initiatoren auf das Demonstrationsrecht berufen können'', sagt Maritta Strasser, Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Die im Artikel 8 Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit sei nämlich nur auf die physische Anwesenheit ''im realen öffentlichen, und nicht im virtuellen Raum zu beziehen.''
Sollte die Lufthansa Anzeige gegen die Hintermänner der ''aggressiven Initiative'' erstatten, wie ein Sprecher des Unternehmens die Kampagne bezeichnet, würden die Gerichte nach Auffassung des Justizministeriums aber wahrscheinlich auf den Straftatbestand der Datenveränderung (§ 303a Strafgesetzbuch) oder sogar der Computersabotage durch Datenunterdrückung (§ 303b StGB) erkennen. Voraussetzung sei, dass der Lufthansa-Server wie beabsichtigt lahm gelegt oder dem Computersystem Schaden zugefügt würde. Wenn die Website wie geplant am Donnerstag vorübergehend nicht erreichbar sei, werde die Lufthansa wohl auch zivilrechtlich Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Kein Demonstrationsrecht im Cyberspace?:
http://www.heise.de/newsticker/data/fr-18.06.01-000/
(Quelle: heise online)



18.06. de.internet.com: 150 Antirassismus-Gruppen wollen am 20. Juni die Lufthansa-Homepage blockieren


150 Antirassismus-Initiativen kündigten heute in einem Brief an den Vorstand der Lufthansa AG ein virtuelles Sit-In auf dem Internetserver der Fluglinie an. Die Online-Demonstration während der Aktionärsversammlung des Konzerns richtet sich gegen die jährlich etwa 10.000 Abschiebungen, die mit Lufthansa-Maschinen durchgeführt würden.

''Es ist ein schmutziges Geschäft, mit Abschiebungen Geld zu verdienen'', schrieb Demo-Anmelder Jan Hofmann heute an den Vorstand der Fluggesellschaft, ''reichen zwei Tote nicht, um endlich die Konsequenzen zu ziehen?'' 1994 war der Nigerianer Kola Bankole, 1999 der Sudanese Amir Ageeb bei Abschiebungen auf Lufthansa-Linienflügen zu Tode gekommen.

Seit dem späten Sonntagabend, drei Tage vor der virtuellen Demo, wird eine ''Online Protest Software'' auf 30 Internetseiten im In- und Ausland angeboten. Mit Hilfe des Softwarepaketes könnten Abschiebegegner den Lufthansa-Server am kommenden 20. Juni durch Zugriffe überlasten, sagt Kampagnensprecherin Anne Morell. Die Software dringe nicht in geschlossene Systeme ein und zerstöre keine Daten, verspricht die Online-Aktivistin. Jede und jeder solle teilnehmen können: neben der Installation von Protest-Programmen für Windows- und Linux-Systeme besteht auch die Möglichkeit, am 20. Juni ein Programm direkt auf der Homepage der Aktivisten zu starten. So kann virtuell mitdemonstrieren, wer im Internetcafé oder auf dem Arbeitsplatz nichts aus dem Internet herunterladen darf - oder einen Macintosh zuhause hat.

Nazis fühlen sich getroffen

Drohen nun leere Bildschirme bei lufthansa.com? Die Fluggesellschaft will am 20. Juni um 10 Uhr eigentlich die Rede des Vorstandsvorsitzenden Jürgen Weber über ihr Internetportal live streamen. Wenn nun, wie Abschiebegegnerin Morell prophezeit, stattdessen nur ''leere Bildschirme und lange Nasen'' auf der Aktionärsversammlung zu sehen sein werden? Sicherlich kein guter Start für das ehrgeizige ''Online Travel Portal'', das der Konzern mit weiteren Fluglinien im Herbst eröffnen will. ''Bei uns können sie am 20. Juni den Kranich im Sturzflug sehen'', verspricht dagegen die Abschiebegegnerin Morell. Die Initiativen wollen den Verlauf ihrer Aktion auf einer eigenen Internetseite, die kurzfristig bekannt gegeben werden soll, dokumentieren.

Die Online-Demonstranten, die von zahlreichen internationalen Antirassismus-Gruppen unterstützt werden, ernten indes nicht nur Zustimmung. Am 10. und 17. Juni wurden die Mail-Adressen der OrganisatorInnen mit knapp 12.000 E-mails bombardiert - Absender: NPD.net. Die Neonazis hatten versucht, sich hinter einer falschen Adresse (@pds-online.de) zu tarnen. ''Der Inhalt war von der Qualität, die man vom Absender erwarten kann'', so Anne Morell, ''Datenmüll, den wir einfach auf dem Server gelöscht haben.'' (as)

 


telepolis: Justizministerium verneint Recht zur Online-Demo

Stefan Krempl 18.06.2001
Der Streit um die Rechtmäßigkeit von virtuellen Sit-ins und DoS-Attacken spitzt sich im Vorfeld der geplanten Lufthansa-Demo zu

Virtuelle Sit-ins – wie jetzt gegen die Lufthansa geplant – sind nach Auffassung des Bundesjustizministeriums kein legitimes Mittel zur politischen Meinungsäußerung. Mehrere Straftatbestände könnten erfüllt sein, das Versammlungsrecht greife im Netz nicht. Nicht so schnell, warnen liberalere Rechtsexperten dagegen vor einer voreiligen Einschränkung von Grundrechten der Netzbürger.

Die Lufthansa hat es nicht leicht momentan: Kaum sind die für mehr Lohn demonstrierenden Piloten mit Millionensummen vorläufig ruhig gestellt, droht dem Kranich neues Unheil aus dem Cyberspace. Die Antirassismus-Initiativen ''kein mensch ist illegal'' und ''Libertad'' haben für den Tag der Jahreshauptversammlung der Lufthansa am 20. Juni in Berlin zur Online-Demo gegen die Website www.lufthansa.com/ der Fluglinie aufgerufen. Mit einem künstlich verstärkten Massenandrang protestierender Surfer soll der virtuelle Flugschalter, über den die Lufthansa 2005 ein Viertel aller Buchungen abwickeln will, von 10 Uhr vormittags an blockiert werden ( Legitimer Protest oder Cyberterror?).

Die Kampagne richtet sich gegen die ''jährlich etwa 10.000 Abschiebungen'' abgelehnter Asylbewerber, für die das Unternehmen seine Linienflüge im Auftrag der Bundesregierung zur Verfügung stellt. Dabei war es bereits zweimal zu Todesfällen gekommen. Insbesondere der Tod von Aamir Ageeb in einer Lufthansa-Maschine vor zwei Jahren hatte Empörung ausgelöst. Der Sudanese war erstickt, nachdem ihn Grenzschutzbeamte gefesselt und ihm einen Motorradhelm übergestülpt hatten. Seitdem führt die Fluglinie nach eigenen Angaben keine Abschiebungen mehr durch, wenn die Betroffenen erkennbar Widerstand leisten. Die Initiatoren fordern nun den endgültigen Rückzug aus dem ''schmutzigen Geschäft''.

Damit auch wenig erfahrene Cyber-Demonstranten an der Unmutsäußerung teilnehmen können, haben die Aktionsgruppen eine ''Online-Protest-Software'' vorbereitet. Sie soll von Mittwoch an unter der Website go.to/onlinedemo/ zum Download bereitstehen. Nach dem Start des Programms werden automatisiert die Lufthansa-Webseiten permanent abgerufen, was den virtuellen Kranich verlangsamen oder gar zum Absturz bringen soll.

Alternativ können die E-Protestler auch am Donnerstag direkt auf der Demo-Site ein Java-Skript starten, das den Initiatoren zufolge denselben Zweck erfüllt. Die Technik für das virtuelle Sit-in haben sich die Gegner der ''Deportation Class'' vom New Yorker Electronic Disturbance Theatre ( ECD ausgeborgt, das seit Jahren Internet-Protestaktionen koordiniert und als Pionierzentrum des so genannten Hacktivismus gilt ( Online-Widerstand, Wireless Communities und die Macht von Diskursen).

Versammlungsfreiheit erstreckt sich bisher nicht auf das Web

Doch die Aktion ist hier zu Lande rechtlich äußerst umstritten. Für Sven Meier von der Gruppe Libertad können sich die vom Schreibtisch aus agierenden Demonstranten auf demokratische Grundrechte berufen: ''Der Cyberspace ist ein weiterer öffentlicher Raum des digitalen Zeitalters, in dem – wie in den Städten und Straßen – nicht nur Geschäftsbeziehungen stattfinden, sondern auch soziale und politische Konflikte ausgetragen werden.''

Der vom ECD propagierten Form des ''zivilen elektronischen Widerstands'' spricht die Bundesregierung dagegen ihre Rechtmäßigkeit ab. ''Unser Haus hält es für zweifelhaft, dass sich die Initiatoren auf das Demonstrationsrecht berufen können'', sagt Maritta Strasser, Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Die im Artikel 8 Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit sei nämlich nur auf die physische Anwesenheit ''im realen öffentlichen, und nicht im virtuellen Raum zu beziehen.''

Der Aufruf scheint Strasser zudem auf eine geplante Distributed-Denial-of-Service-Attacke (DDoS) hinauszulaufen. Dazu gebe es zwar noch keine etablierte Rechtsprechung. Würde die Lufthansa allerdings Anzeige gegen die Hintermänner der ''aggressiven Initiative'', wie ein Sprecher des Unternehmens die Kampagne bezeichnet, würden die Gerichte nach Auffassung des Justizministeriums aber wahrscheinlich auf den Straftatbestand der Datenveränderung (§ 303a Strafgesetzbuch) oder sogar der Computersabotage durch Datenunterdrückung (§ 303b StGB) erkennen. Voraussetzung sei, dass der Lufthansa-Server wie beabsichtigt lahmgelegt oder dem Computersystem Schaden zugefügt würde. Wenn die Website wie geplant am Donnerstag vorübergehend nicht erreichbar sei, werde die Lufthansa wohl auch zivilrechtlich Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Dass die Initiatoren das virtuelle Sit-in beim Ordnungsamt in Köln – dem Hauptsitz der Lufthansa – per Email angemeldet haben, ist für das Justizministerium zudem keineswegs mit der Erlaubnis der ''Veranstaltung'' gleichzusetzen. In Nordrhein-Westfalen müssten Demonstrationen und Versammlungen beim jeweiligen Polizeipräsidenten beantragt werden, erläutert Strasser. Das Ordnungsamt habe sich daher als ''nicht zuständig'' erklärt, die Abschiebegegner auf den Unterschied zwischen körperlichen und virtuellen Versammlungen hingewiesen und ihnen eine Rechtsberatung empfohlen.

Denial-of-Service-Attacken und die Grundrechte

Doch ganz genau scheint auch in Berlin noch niemand zu wissen, ob Netz-Demos, DDoS-Attacken oder andere Formen des Hacktivismus akzeptable und rechtstaatliche Mittel zur politischen Meinungsäußerung sind. Denn Bundesinnenminister Otto Schily denkt nach Angaben seines Sprechers Dirk Inger nach wie vor darüber nach, ob ein derartiger Einsatz der Technik zumindest im Kampf gegen Server mit Neonazi-Propaganda im Ausland ''im Unrechtsbereich'' liegen oder legitim sind. Spekulationen über die Gesinnung des SPD-Politikers hatten vor wenigen Wochen für erhebliche Unruhe in der Netzwelt gesorgt (Link: Otto Schily gefährdet das Internet). Ein Ergebnis der Überlegungen wird es laut Inger nun ''bald geben''.

Als Freund von Online-Demonstrationen hatte sich jüngst Jörg Tauss, Beauftragter für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion, präsentiert: Der alte Netzhase hat wiederholt zum virtuellen Protest gegen das Cybercrime-Abkommen des Europarats ( Europarat verteidigt das Cybercrime-Abkommen) aufgefordert, das seiner Meinung nach die Befugnisse der Strafverfolger auf Kosten von Bürgerrechten zu stark ausweitet. Bisher hat allerdings noch keine Initiative seinen Vorschlag aufgegriffen.

Sierk Hamann, Richter und Experte rund ums Online-Recht aus den Reihen der FDP, findet denn auch, dass DDoS-Attacken durchaus ''im Lichte der Grundrechte'' gesehen werden müssen. Statt auf Artikel 8 stützt er sich dabei allerdings auf Artikel 5 des Grundgesetzes, der die allgemeine Meinungsfreiheit garantiert: ''Eine Demonstration ist immer ein Bündel von Grundrechten.'' Für vorschnell erachtet Hamann das Hantieren des Bundesjustizministeriums mit der Strafbarkeitskeule. Als Richter könne er kaum auf die herangezogenen Paragraphen aus dem StGB entscheiden, ''da man die Tatbestände doch ziemlich dehnen'' müsste. Dazu komme, dass regelmäßig online buchende Vielflieger häufig von Serverüberlastungen bei der Lufthansa zu berichten wüssten – ganz ohne Cyber-Demo.

Online-Protest lebt von Offline-Berichterstattung

Was auch immer am Donnerstag passieren wird – das hauptsächliche Ziel ihrer Kampagne haben die Initiatoren schon heute erreicht. Den wie bei allen Online-Protestaktionen entfaltet auch die angesetzte E-Demo gegen den Kranich im Netz ihre eigentliche Wirkung über die begleitende Berichterstattung in den neuen und alten Medien.

''Täglich bekommt Lufthansa Telefonanrufe aus der ganzen Welt'', freut sich der Hacktivismus-Pionier Ricardo Domínguez vom EDT ( Online-Widerstand, Wireless Communities und die Macht von Diskursen). Die Leute wollten nach dem Lesen von Meldungen über die Aktion wissen, was es mit ''dieser Deportation-Class-Geschichte'' auf sich habe.

Das bringt das Unternehmen bereits im Vorfeld in Rechtfertigungsnöte und könnte die Lufthansa zu einem Umdenken zwingen. Denn dass Online-Proteste zumindest durch ihre medienvermittelte Öffentlichkeitswirkung Bewegung in Firmen bringen, die über das Netzmedium Geschäft machen wollen, hat der Kampf der Künstlergruppe etoy gegen den inzwischen pleite gegangenen Online-Spielzeughändler Etoys eindrücklich gezeigt ( eToys.com zieht die Klage gegen Etoy.com zurück).

--------------------------------

Kein Demonstrationsrecht im Cyberspace?

Die Antirassismus-Initiativen ''Kein Mensch ist illegal'' und ''Libertad'' haben fur den Tag der Jahreshauptversammlung der Lufthansa am 20. Juni in Berlin zur Online-Demo[1] gegen die Website[2] der Fluglinie aufgerufen. Dadurch soll der virtuelle Flugschalter, uber den die Lufthansa 2005 ein Viertel aller Buchungen abwickeln will, von 10 Uhr vormittags an blockiert werden (Legitimer Protest oder Cyberterror?[3]). Die Kampagne, fur die ''Online-Protest-Software'' zur Automatisierung des virtuellen Sit-ins zur Verfugung gestellt wird, richtet sich gegen die ''jahrlich etwa 10.000 Abschiebungen'' abgelehnter Asylbewerber, fur die das Unternehmen seine Linienfluge im Auftrag der Bundesregierung zur Verfugung stellt. Dabei war es bereits zweimal zu Todesfallen gekommen.

Einer solchen Demonstration im virtuellen Raum spricht die Bundesregierung aber ihre Rechtmasigkeit ab. ''Unser Haus halt es fur zweifelhaft, dass sich die Initiatoren auf das Demonstrationsrecht berufen konnen'', sagt Maritta Strasser, Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Die im Artikel 8 Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit sei namlich nur auf die physische Anwesenheit ''im realen offentlichen, und nicht im virtuellen Raum zu beziehen.''

Sollte die Lufthansa Anzeige gegen die Hintermanner der ''aggressiven Initiative'' erstatten, wie ein Sprecher des Unternehmens die Kampagne bezeichnet, wurden die Gerichte nach Auffassung des Justizministeriums aber wahrscheinlich auf den Straftatbestand der Datenveranderung (P 303a Strafgesetzbuch) oder sogar der Computersabotage durch Datenunterdruckung (P 303b StGB) erkennen. Voraussetzung sei, dass der Lufthansa-Server wie beabsichtigt lahm gelegt oder dem Computersystem Schaden zugefugt wurde. Wenn die Website wie geplant am Donnerstag vorubergehend nicht erreichbar sei, werde die Lufthansa wohl auch zivilrechtlich Schadensersatzanspruche geltend machen konnen.

Mehr in Telepolis: Online-Demonstrationen sind rechtlich hochst umstritten[4]. (fr[5]/tp)

URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/data/fr-18.06.01-000/

Links in diesem Artikel:
[1] http://go.to/onlinedemo
[2] http://www.lufthansa.com
[3] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7881/1.html
[4] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7907/1.html
[5] mailto:fr@tp.heise.de

--------------------------------------------------------------------
Copyright 2001 by Verlag Heinz Heise


[ document info ]
CopyLeft © Libertad!

[HOCH]Artikel empfehlendrucken verfassen
Interessiert an mehr Infos von u. über Libertad! - Abonniere den elektronischen So oder So-Infodienst
 
Siehe auch:
  Veranstaltungskalender
Spezial
Projekte & Kampagnen

Reden & Texte

Service

WebNews-Ticker