free online protest
1. Juni 2006: Freispruch in Sachen Online-Demo gegen
Lufthansa AG
Also doch: online protest is not a crime
22.05.2006: Oberlandesgericht Frankfurt hebt Urteil
gegen Libertad! auf / Angeklagter wird freigesprochen
"In der Strafsache
gegen ...
wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten hat
der 1. Strafsenat des OLG Frankfurt auf die Revision
des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgericht vom
1.7.2005 ... am 22.05.06
beschlossen:
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahren einschließlich der notwendige
Auslagen des Angeklagten fallen der der Staatskasse
zur Last."
So beginnt der Beschluss des OLG und bestätigt
die Position von Libertad! in jedem Fall auch auf der
juristischen Ebene für die Demonstrationsfreiheit
im Internet zu kämpfen.
| Reader
zu Onlinedemo und Prozess |
 |
|
01.01.2007: Das Handbuch Online-Aktivismus
ist erschienen. Auf 140 Seiten in Quadformat wird
die Onlinedemo von 2001 und der Prozess dokumentiert.
Erstmalig wird eine interne Auswertung veröffentlicht.
Außerdem Texte zu verschiedenen Aspekten
von Online-Aktivismus.
>> Handbuch
Online-Aktivismus
|
aus der Libertad!-Presseerklärung vom 01.06.06:
"... Das Fazit ist deutlich: Online-Demos sind
keine Gewalt, keine Nötigung, keine "Drohung
mit einem empfindlichen Übel", keine "Datenveränderung";
auch eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme
nicht in Betracht. Eine Ohrfeige für das Amtsgericht.
Ausführlich geht das OLG auf den ausufernden Gewaltbegriff
im Urteil der Amtsrichterin ein und nimmt es regelrecht
auseinander. Das OLG stellt fest, dass die Online-Demo
auf die Meinungsbeeinflussung zielte.
Damit wird nach fünf Jahren die Position von Libertad!
bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für
Proteste und Demonstrationen. Das hätten Polizei
und Justiz tatsächlich einfacher haben können.
Stattdessen erklärten schon vor der Online-Demo
Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz die Aktion
für rechtswidrig, sprachen sogar von Computersabotage.
Danach ermittelte vier Jahre lang der Staatsschutz,
es gab unangenehme Hausdurchsuchungen inklusive der
Beschlagnahmung unserer Rechner und der damit einhergehenden
Behinderung unserer Arbeit. Zu guter Letzt wurde einer
unserer Aktivisten mit einer haarsträubenden Urteilsbegründung
verurteilt. Verkürzt gesagt: Der Mausklick war
Gewalt.
Angesichts dieser juristischen Gewaltspirale wird der
Vergleich mit "dem Auslösen des Abzugs an
einer Waffe" zurückgewiesen und festgestellt,
dass "die bloße Muskelinervation" des
Mausklicks und der "auf die Taste gesenkte Finger"
keine Gewalt und keine Drohung ist.
... Doch so wichtig die Verteidigung der Meinungs-
und Versammlungsfreiheit im Internet ist, sollten wir
darüber nicht vergessen, dass die Online-Demo gegen
die Lufthansa ein konkretes Ziel verfolgte. Und da ist
die Bilanz trotz ständiger Proteste und Widerstände
immer noch sehr ernüchternd. Mehr als 20.000 Menschen
werden jährlich gewaltsam aus Deutschland abgeschoben,
während gleichzeitig die Festung Europa mit Lagern,
Stacheldraht, Polizei- und Militäreinsätzen
ausgebaut wird. Eine Politik, die Jahr für Jahr
Hunderte von Toten fordert. Eine menschenverachtende
Politik, die nur durch die Anstrengung vieler Gruppen,
Initiativen und Organisationen europaweit zurückgedrängt
und gestoppt werden kann. ..."

Chronologie:
Die Kampagne »Deportation Class
- Stoppt das Geschäft mit Abschiebungen«
greift Erfahrungen antirassistischer Initiativen in
anderen europäischen Ländern gegen Abschiebungen
durch Fluggesellschaften auf. Denn während die
Regierungen der EU bei der Abschiebung schon seit langem
intensiv zusammenarbeiten, wissen die Protestbewegungen
gegen die Abschottung der Festung Europa nur sehr wenig
voneinander. Die Kampagne gegen die Lufthansa will diese
Lücke schließen und agiert deshalb von vornherein
international. So betreibt»Kein Mensch ist illegal«
gemeinsam mit dem »Autonoom Centrum« in
Amsterdam die Webside {www.deportation-alliance.com}.
Gezielte Aktionen gegen das Geschäft mit Abschiebungen
haben die europäischen Fluggesellschaften verunsichert.
Die Deutsche Lufthansa AG steht aufgrund
ihres Geschäfts mit Abschiebungen immer stärker
in der Kritik. Vor Flugschaltern und Reisebüros,
selbst auf der jährlichen Aktionärsversammlung
protestieren antirassistische Gruppen gegen das "deportation
bussiness" der Fluglinie. Das Netzwerk kein mensch
ist illegal ({www.deportation-alliance.com})
und die Solidaritätsinitiative Libertad! (:{www.libertad.de})
weiteten 2001 diese Proteste ins Internet aus.
Wenn Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen,
ihre grössten Filialen im Netz aufbauen, dann muss
man auch genau dort demonstrieren. Ähnlich wie
bei einer Sitzblockade sollte der Zugang zur Homepage
der Lufthansa AG durch tausende Internetnutzer/innen
zeitweise versperrt werden. Aber das ging nur, weil
viele mitmachten. Kein mensch ist illegal und Libertad!
riefen deshalb internationale und deutsche Gruppen auf,
sich an den Vorbereitungen der Internet-Demo zu beteiligen.
20. Juni 2001: Online-Demonstration
against Deportation Business.
Etwa zehntausend AbschiebegegnerInnen und NetzaktivistInnen
beteiligten sich am 20. Juni 2001 an einer Online-Demonstration
gegen das Abschiebegeschäft der Lufthansa AG, die
parallel zu Protesten auf der Aktionärsversammlung
des Konzerns stattfand. Mithilfe einer eigens programmierten
Software gelang es, die Lufthansa-Internetpräsenz
massiv zu beeinträchtigen. Die Aktion erreichte
eine breite Unterstützung und regte Diskussionen
in der Öffentlichkeit an. 150 Gruppierungen aus
verschiedenen Ländern riefen zur Demonstration
auf, die von 'kein mensch ist illegal' und 'Libertad!
initiiert worden war. Das Ziel war es, die Kampagne
gegen Abschiebungen per Flugzeug durch neue Protestformen
zu erweitern und zu verstärken.
17.10.2001: Polizeilicher
Staatsschutz überfällt Libertad!
Die Online-Demo gegen die Lufthansa AG am 20.Juni.01
soll nachträglich kriminalisiert werden.
Am Morgen des 17.10.01 wurde das Frankfurter Büro
von Libertad! und die Wohnung des eingetragenen Inhabers
der Domains libertad.de und sooderso.de vom Staatsschutz
(K41) aufgebrochen, besetzt und sämtliche Rechner,
Festplatten und andere Speichermedien (CDs,Zips etc)
beschlagnahmt.
Die Durchsuchung und Beschlagnahme erfolgte im Rahmen
eines Ermittlungsverfahrens gegen den Domain-Inhaber
wegen Nötigung und Aufruf zur Nötigung. Libertad!
hatte gemeinsam mit "kein mensch ist illegal"
im März zur Online-Demo gegen die "deportation.class"-Praxis
der Lufthansa AG aufgerufen. Dieser Aufruf wurde auch
auf der Internetpräsenz von Libertad! veröffentlicht.
An dieser Protestaktion haben sich, laut Durchsuchungsbeschluss,
13.614 verschiedene IP-Adressen (also Rechner) beteiligt.
Durch die Beschlagnahme wurde Libertad! und dem Domain-Inhaber
die technische Arbeitsgrundlage entzogen und lahmgelegt.
Das war auch die Absicht! Wenn etwas unstrittig ist,
dann, dass Libertad! auf Papier und elektronisch zu
der Protestaktion aufgerufen hatte.
28.12.2004: Staatsanwaltschaft
erhebt Anklage
Mit Datum 28.12.2004 hat nun die Staatsanwaltschaft
Frankfurt/Main Anklage beim Amtsgericht gegen den Anmelder
der Internet-Domains "www.libertad.de" und
"www.sooderso.de" erhoben, da er "durch
Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat
- Nötigung gemäß §240 StGB - aufgefordert"
habe. Siehe Presseerklärung
und die Seite zum Verfahren.
Ende März 2005: Die Anklage
wurde zugelassen / Prozesstermin: 14.Juni 2005
Nach vier Jahren: Am 14. Juni 2005 steht die Online-Demonstration
gegen Lufthansa von 2001 vor Gericht
Im Dezember 2004 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt
nach über drei Jahren Ermittlungsarbeit Anklage
gegen den Anmelder der Libertad!-Domains www.libertad.de
und www.sooderso.de . Angeklagt wurde als "Nötigung"
und "öffentliche Aufforderung zu Straftaten"
der Aufruf und die Beteiligung an der ersten größeren
Demonstration im deutschsprachigen Internet. Das Amtsgericht
Frankfurt hat diese Anklage jetzt zugelassen.
Als Prozesstermin wurde der 14. Juni 2005, 9.00h (Gerichtsgebäude
E, OG II, Raum 24) festgelegt.
Siehe Presseerklärung
vom 30.03.05 und die Seite zum Verfahren.
14.06.2005 -
Prozess wegen der Online-Demo vor dem Amtsgericht Frankfurt
Vor dem Amtsgericht Frankfurt (Main) begann
am Dienstag, den 14. Juni 2005 der Prozess gegen einen
der Initiatoren der ersten Online-Demonstration in Deutschland.
Dem angeklagten Libertad!-Mitglied, Domaininhaber der
Website libertad.de, wird Nötigung
und Öffentlicher Aufruf zu Straftaten
vorgeworfen.
Der Prozess begann turbulent. Vor dem Eingang des Gebäude
E, in einer Art Innenhof des Gerichtes, hatten etwa
hundert Abschiebegegner lautstark Demonstrationsfreiheit
im Internet gefordert. Verschiedene kurze Reden
wurden gehalten. Kurz vor 9.00 Uhr zogen die Kundgebungsteilnehmer/innen
um die Ecke zum Eingang des Spezialbereiches. Besucherinnen
und Besucher des Prozesses wurden erst nach Leibesvisitationen
in den Hochsicherheitssaal gelassen, in dem sonst Strafprozesse
nach §129a stattfinden. Viele der Aktivist/innen,
die den Angeklagten begleitet hatten, fanden keinen
Platz mehr im Gerichtssaal. Mehrere Zuschauer/innen
wurden während der Verhandlung aufgrund zustimmenden
Beifalls gewaltsam von Polizeibeamten aus dem Saal entfernt.
Richterin Wild, die die Anordnung zur Räumung gab,
wollte dieser Gewaltanwendung offenbar selbt nicht beiwohnen
und verließ zuvor den Gerichtssaal.
01.07.2005, 16.15: Urteil: 900 Euro für gewalttätige
Mausklicks
Vor dem Frankfurter Amtsgericht endete der erste Prozess
gegen einen der Initiatoren der ersten Online-Demonstration
in Deutschland mit einer Verurteilung und Geldstrafe
von 900 Euro.
Im Urteil folgte Amtsrichterin Wild nicht nur in weiten
Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft, sondern
kreierte weitere Anmerkungen zur Verurteilung wegen
"Nötigung". Sie stellte "Gewaltanwendung"
und auch die "Androhung eines empfindlichen Übels"
fest, was mit der Online-Demo gegen Lufthansa verbunden
war. Opfer waren buchungswillige anonyme User und die
Mitarbeiter/innen der Lufthansa AG. In ihrer Urteilsbegründung
sah Richterin Wild allein "durch die Kraftentfaltung
des Mausklicks" bereits eine erhebliche "Zwangswirkung"
auf potentielle User der Lufthansa-Webseite, die zum
Zeitpunkt der Protestaktion das Onlineportal der Abschiebe-Airline
hätten besuchen wollen. Dabei verglich sie die
Gewaltanwendung des Mausklicks mit Elektroschockern.
Richterin Wild setzte zudem das geltende Versammlungsrecht
außer Kraft, in dem sie dem Online-Protest lediglich
den Charakter einer Ansammlung zubilligte,
die zugleich aber wie eine illegale Blockade
der Lufthansa-Webseite gewirkt habe.
Außerdem sah Richterin Wild den Tatbestand der
"Gewalt in seiner stärksten Form erfüllt",
da im Internet auf elektronischem Wege der "Willen
Anderer gebeugt" worden wäre. Richterin Wild,
die zuvor sämtliche Beweisanträge der Verteidigung
als "unrelevant" abgelehnt hatte, folgte ihrer
Art Rechtsauffassung, die sich schon in harten Verurteilungen
von Irakkriegsgegner, die 2003 die US-Airbase blockierten,
ausgedrückt hatte. Und auch im virtuellen Raum,
möchte die Amtsrichterin Rechtgeschichte schreiben.
Ihr ging es mit dem Urteil auch darum, "potentielle
Nachahmer" abzuschrecken.
Die Verteidigung und der Anklagte kündigten Revision
an.
22.05.2006: Oberlandesgericht Frankfurt hebt Urteil
gegen Libertad! auf / Angeklagter wird freigesprochen
Per Beschluss spricht das OLG Frankfurt den Anegklagten
frei und hebt das Urteil des Amtsgericht vom 1.07.2005
auf. Damit wird der Losung "online protest is not
a crime" Recht gegeben.
"... Das Fazit ist deutlich: Online-Demos sind
keine Gewalt, keine Nötigung, keine "Drohung
mit einem empfindlichen Übel", keine "Datenveränderung";
auch eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme
nicht in Betracht. Eine Ohrfeige für das Amtsgericht.
Ausführlich geht das OLG auf den ausufernden Gewaltbegriff
im Urteil der Amtsrichterin ein und nimmt es regelrecht
auseinander. Das OLG stellt fest, dass die Online-Demo
auf die Meinungsbeeinflussung zielte.
Damit wird nach fünf Jahren die Position von Libertad!
bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für
Proteste und Demonstrationen. Das hätten Polizei
und Justiz tatsächlich einfacher haben können.
Stattdessen erklärten schon vor der Online-Demo
Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz die Aktion
für rechtswidrig, sprachen sogar von Computersabotage.
Danach ermittelte vier Jahre lang der Staatsschutz,
es gab unangenehme Hausdurchsuchungen inklusive der
Beschlagnahmung unserer Rechner und der damit einhergehenden
Behinderung unserer Arbeit. Zu guter Letzt wurde einer
unserer Aktivisten mit einer haarsträubenden Urteilsbegründung
verurteilt. Verkürzt gesagt: Der Mausklick war
Gewalt.
Angesichts dieser juristischen Gewaltspirale wird der
Vergleich mit "dem Auslösen des Abzugs an
einer Waffe" zurückgewiesen und festgestellt,
dass "die bloße Muskelinervation" des
Mausklicks und der "auf die Taste gesenkte Finger"
keine Gewalt und keine Drohung ist.
... Doch so wichtig die Verteidigung der Meinungs-
und Versammlungsfreiheit im Internet ist, sollten wir
darüber nicht vergessen, dass die Online-Demo gegen
die Lufthansa ein konkretes Ziel verfolgte. Und da ist
die Bilanz trotz ständiger Proteste und Widerstände
immer noch sehr ernüchternd. Mehr als 20.000 Menschen
werden jährlich gewaltsam aus Deutschland abgeschoben,
während gleichzeitig die Festung Europa mit Lagern,
Stacheldraht, Polizei- und Militäreinsätzen
ausgebaut wird. Eine Politik, die Jahr für Jahr
Hunderte von Toten fordert. Eine menschenverachtende
Politik, die nur durch die Anstrengung vieler Gruppen,
Initiativen und Organisationen europaweit zurückgedrängt
und gestoppt werden kann. ..." Libertad!-Presseerklärung
|