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Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit!
 
Deportation Class
Internet-Demo
Stoppen wir das Abschiebegeschäft
 
   
Auf der Straße und online gegen das Lufthansa-Abschiebegeschäft

 


free online protest
1. Juni 2006: Freispruch in Sachen Online-Demo gegen Lufthansa AG
Also doch: online protest is not a crime


22.05.2006: Oberlandesgericht Frankfurt hebt Urteil gegen Libertad! auf / Angeklagter wird freigesprochen

"In der Strafsache
gegen ...
wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten hat der 1. Strafsenat des OLG Frankfurt auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgericht vom 1.7.2005 ... am 22.05.06
beschlossen:
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahren einschließlich der notwendige Auslagen des Angeklagten fallen der der Staatskasse zur Last."

So beginnt der Beschluss des OLG und bestätigt die Position von Libertad! in jedem Fall auch auf der juristischen Ebene für die Demonstrationsfreiheit im Internet zu kämpfen.

Reader zu Onlinedemo und Prozess

01.01.2007: Das Handbuch Online-Aktivismus ist erschienen. Auf 140 Seiten in Quadformat wird die Onlinedemo von 2001 und der Prozess dokumentiert. Erstmalig wird eine interne Auswertung veröffentlicht. Außerdem Texte zu verschiedenen Aspekten von Online-Aktivismus.

>> Handbuch Online-Aktivismus

aus der Libertad!-Presseerklärung vom 01.06.06:

"... Das Fazit ist deutlich: Online-Demos sind keine Gewalt, keine Nötigung, keine "Drohung mit einem empfindlichen Übel", keine "Datenveränderung"; auch eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme nicht in Betracht. Eine Ohrfeige für das Amtsgericht. Ausführlich geht das OLG auf den ausufernden Gewaltbegriff im Urteil der Amtsrichterin ein und nimmt es regelrecht auseinander. Das OLG stellt fest, dass die Online-Demo auf die Meinungsbeeinflussung zielte.

Damit wird nach fünf Jahren die Position von Libertad! bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen. Das hätten Polizei und Justiz tatsächlich einfacher haben können. Stattdessen erklärten schon vor der Online-Demo Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz die Aktion für rechtswidrig, sprachen sogar von Computersabotage. Danach ermittelte vier Jahre lang der Staatsschutz, es gab unangenehme Hausdurchsuchungen inklusive der Beschlagnahmung unserer Rechner und der damit einhergehenden Behinderung unserer Arbeit. Zu guter Letzt wurde einer unserer Aktivisten mit einer haarsträubenden Urteilsbegründung verurteilt. Verkürzt gesagt: Der Mausklick war Gewalt.

Angesichts dieser juristischen Gewaltspirale wird der Vergleich mit "dem Auslösen des Abzugs an einer Waffe" zurückgewiesen und festgestellt, dass "die bloße Muskelinervation" des Mausklicks und der "auf die Taste gesenkte Finger" keine Gewalt und keine Drohung ist.

... Doch so wichtig die Verteidigung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Internet ist, sollten wir darüber nicht vergessen, dass die Online-Demo gegen die Lufthansa ein konkretes Ziel verfolgte. Und da ist die Bilanz trotz ständiger Proteste und Widerstände immer noch sehr ernüchternd. Mehr als 20.000 Menschen werden jährlich gewaltsam aus Deutschland abgeschoben, während gleichzeitig die Festung Europa mit Lagern, Stacheldraht, Polizei- und Militäreinsätzen ausgebaut wird. Eine Politik, die Jahr für Jahr Hunderte von Toten fordert. Eine menschenverachtende Politik, die nur durch die Anstrengung vieler Gruppen, Initiativen und Organisationen europaweit zurückgedrängt und gestoppt werden kann. ..."

 

 


Chronologie:

Die Kampagne »Deportation Class - Stoppt das Geschäft mit Abschiebungen« greift Erfahrungen antirassistischer Initiativen in anderen europäischen Ländern gegen Abschiebungen durch Fluggesellschaften auf. Denn während die Regierungen der EU bei der Abschiebung schon seit langem intensiv zusammenarbeiten, wissen die Protestbewegungen gegen die Abschottung der Festung Europa nur sehr wenig voneinander. Die Kampagne gegen die Lufthansa will diese Lücke schließen und agiert deshalb von vornherein international. So betreibt»Kein Mensch ist illegal« gemeinsam mit dem »Autonoom Centrum« in Amsterdam die Webside {www.deportation-alliance.com}. Gezielte Aktionen gegen das Geschäft mit Abschiebungen haben die europäischen Fluggesellschaften verunsichert.

Die Deutsche Lufthansa AG steht aufgrund ihres Geschäfts mit Abschiebungen immer stärker in der Kritik. Vor Flugschaltern und Reisebüros, selbst auf der jährlichen Aktionärsversammlung protestieren antirassistische Gruppen gegen das "deportation bussiness" der Fluglinie. Das Netzwerk kein mensch ist illegal ({www.deportation-alliance.com}) und die Solidaritätsinitiative Libertad! (:{www.libertad.de}) weiteten 2001 diese Proteste ins Internet aus.

Wenn Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre grössten Filialen im Netz aufbauen, dann muss man auch genau dort demonstrieren. Ähnlich wie bei einer Sitzblockade sollte der Zugang zur Homepage der Lufthansa AG durch tausende Internetnutzer/innen zeitweise versperrt werden. Aber das ging nur, weil viele mitmachten. Kein mensch ist illegal und Libertad! riefen deshalb internationale und deutsche Gruppen auf, sich an den Vorbereitungen der Internet-Demo zu beteiligen.

20. Juni 2001: Online-Demonstration against Deportation Business.

Etwa zehntausend AbschiebegegnerInnen und NetzaktivistInnen beteiligten sich am 20. Juni 2001 an einer Online-Demonstration gegen das Abschiebegeschäft der Lufthansa AG, die parallel zu Protesten auf der Aktionärsversammlung des Konzerns stattfand. Mithilfe einer eigens programmierten Software gelang es, die Lufthansa-Internetpräsenz massiv zu beeinträchtigen. Die Aktion erreichte eine breite Unterstützung und regte Diskussionen in der Öffentlichkeit an. 150 Gruppierungen aus verschiedenen Ländern riefen zur Demonstration auf, die von 'kein mensch ist illegal' und 'Libertad! initiiert worden war. Das Ziel war es, die Kampagne gegen Abschiebungen per Flugzeug durch neue Protestformen zu erweitern und zu verstärken.

17.10.2001: Polizeilicher Staatsschutz überfällt Libertad!

Die Online-Demo gegen die Lufthansa AG am 20.Juni.01 soll nachträglich kriminalisiert werden.
Am Morgen des 17.10.01 wurde das Frankfurter Büro von Libertad! und die Wohnung des eingetragenen Inhabers der Domains libertad.de und sooderso.de vom Staatsschutz (K41) aufgebrochen, besetzt und sämtliche Rechner, Festplatten und andere Speichermedien (CDs,Zips etc) beschlagnahmt.
Die Durchsuchung und Beschlagnahme erfolgte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen den Domain-Inhaber wegen Nötigung und Aufruf zur Nötigung. Libertad! hatte gemeinsam mit "kein mensch ist illegal" im März zur Online-Demo gegen die "deportation.class"-Praxis der Lufthansa AG aufgerufen. Dieser Aufruf wurde auch auf der Internetpräsenz von Libertad! veröffentlicht. An dieser Protestaktion haben sich, laut Durchsuchungsbeschluss, 13.614 verschiedene IP-Adressen (also Rechner) beteiligt.
Durch die Beschlagnahme wurde Libertad! und dem Domain-Inhaber die technische Arbeitsgrundlage entzogen und lahmgelegt. Das war auch die Absicht! Wenn etwas unstrittig ist, dann, dass Libertad! auf Papier und elektronisch zu der Protestaktion aufgerufen hatte.

28.12.2004: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Mit Datum 28.12.2004 hat nun die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main Anklage beim Amtsgericht gegen den Anmelder der Internet-Domains "www.libertad.de" und "www.sooderso.de" erhoben, da er "durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat - Nötigung gemäß §240 StGB - aufgefordert" habe. Siehe Presseerklärung und die Seite zum Verfahren.

Ende März 2005: Die Anklage wurde zugelassen / Prozesstermin: 14.Juni 2005

Nach vier Jahren: Am 14. Juni 2005 steht die Online-Demonstration gegen Lufthansa von 2001 vor Gericht
Im Dezember 2004 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach über drei Jahren Ermittlungsarbeit Anklage gegen den Anmelder der Libertad!-Domains www.libertad.de und www.sooderso.de . Angeklagt wurde als "Nötigung" und "öffentliche Aufforderung zu Straftaten" der Aufruf und die Beteiligung an der ersten größeren Demonstration im deutschsprachigen Internet. Das Amtsgericht Frankfurt hat diese Anklage jetzt zugelassen.
Als Prozesstermin wurde der 14. Juni 2005, 9.00h (Gerichtsgebäude E, OG II, Raum 24) festgelegt.

Siehe Presseerklärung vom 30.03.05 und die Seite zum Verfahren.

14.06.2005 - Prozess wegen der Online-Demo vor dem Amtsgericht Frankfurt

Vor dem Amtsgericht Frankfurt (Main) begann am Dienstag, den 14. Juni 2005 der Prozess gegen einen der Initiatoren der ersten Online-Demonstration in Deutschland. Dem angeklagten Libertad!-Mitglied, Domaininhaber der Website libertad.de, wird „Nötigung“ und „Öffentlicher Aufruf zu Straftaten“ vorgeworfen.

Der Prozess begann turbulent. Vor dem Eingang des Gebäude E, in einer Art Innenhof des Gerichtes, hatten etwa hundert Abschiebegegner lautstark „Demonstrationsfreiheit im Internet“ gefordert. Verschiedene kurze Reden wurden gehalten. Kurz vor 9.00 Uhr zogen die Kundgebungsteilnehmer/innen um die Ecke zum Eingang des Spezialbereiches. Besucherinnen und Besucher des Prozesses wurden erst nach Leibesvisitationen in den Hochsicherheitssaal gelassen, in dem sonst Strafprozesse nach §129a stattfinden. Viele der Aktivist/innen, die den Angeklagten begleitet hatten, fanden keinen Platz mehr im Gerichtssaal. Mehrere Zuschauer/innen wurden während der Verhandlung aufgrund zustimmenden Beifalls gewaltsam von Polizeibeamten aus dem Saal entfernt. Richterin Wild, die die Anordnung zur Räumung gab, wollte dieser Gewaltanwendung offenbar selbt nicht beiwohnen und verließ zuvor den Gerichtssaal.

01.07.2005, 16.15: Urteil: 900 Euro für gewalttätige Mausklicks

Vor dem Frankfurter Amtsgericht endete der erste Prozess gegen einen der Initiatoren der ersten Online-Demonstration in Deutschland mit einer Verurteilung und Geldstrafe von 900 Euro.

Im Urteil folgte Amtsrichterin Wild nicht nur in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft, sondern kreierte weitere Anmerkungen zur Verurteilung wegen "Nötigung". Sie stellte "Gewaltanwendung" und auch die "Androhung eines empfindlichen Übels" fest, was mit der Online-Demo gegen Lufthansa verbunden war. Opfer waren buchungswillige anonyme User und die Mitarbeiter/innen der Lufthansa AG. In ihrer Urteilsbegründung sah Richterin Wild allein "durch die Kraftentfaltung des Mausklicks" bereits eine erhebliche "Zwangswirkung" auf potentielle User der Lufthansa-Webseite, die zum Zeitpunkt der Protestaktion das Onlineportal der Abschiebe-Airline hätten besuchen wollen. Dabei verglich sie die Gewaltanwendung des Mausklicks mit Elektroschockern. Richterin Wild setzte zudem das geltende Versammlungsrecht außer Kraft, in dem sie dem Online-Protest lediglich den Charakter einer „Ansammlung“ zubilligte, die zugleich aber wie eine illegale „Blockade“ der Lufthansa-Webseite gewirkt habe.

Außerdem sah Richterin Wild den Tatbestand der "Gewalt in seiner stärksten Form erfüllt", da im Internet auf elektronischem Wege der "Willen Anderer gebeugt" worden wäre. Richterin Wild, die zuvor sämtliche Beweisanträge der Verteidigung als "unrelevant" abgelehnt hatte, folgte ihrer Art Rechtsauffassung, die sich schon in harten Verurteilungen von Irakkriegsgegner, die 2003 die US-Airbase blockierten, ausgedrückt hatte. Und auch im virtuellen Raum, möchte die Amtsrichterin Rechtgeschichte schreiben. Ihr ging es mit dem Urteil auch darum, "potentielle Nachahmer" abzuschrecken.

Die Verteidigung und der Anklagte kündigten Revision an.


22.05.2006: Oberlandesgericht Frankfurt hebt Urteil gegen Libertad! auf / Angeklagter wird freigesprochen

Per Beschluss spricht das OLG Frankfurt den Anegklagten frei und hebt das Urteil des Amtsgericht vom 1.07.2005 auf. Damit wird der Losung "online protest is not a crime" Recht gegeben.

"... Das Fazit ist deutlich: Online-Demos sind keine Gewalt, keine Nötigung, keine "Drohung mit einem empfindlichen Übel", keine "Datenveränderung"; auch eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme nicht in Betracht. Eine Ohrfeige für das Amtsgericht. Ausführlich geht das OLG auf den ausufernden Gewaltbegriff im Urteil der Amtsrichterin ein und nimmt es regelrecht auseinander. Das OLG stellt fest, dass die Online-Demo auf die Meinungsbeeinflussung zielte.

Damit wird nach fünf Jahren die Position von Libertad! bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen. Das hätten Polizei und Justiz tatsächlich einfacher haben können. Stattdessen erklärten schon vor der Online-Demo Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz die Aktion für rechtswidrig, sprachen sogar von Computersabotage. Danach ermittelte vier Jahre lang der Staatsschutz, es gab unangenehme Hausdurchsuchungen inklusive der Beschlagnahmung unserer Rechner und der damit einhergehenden Behinderung unserer Arbeit. Zu guter Letzt wurde einer unserer Aktivisten mit einer haarsträubenden Urteilsbegründung verurteilt. Verkürzt gesagt: Der Mausklick war Gewalt.

Angesichts dieser juristischen Gewaltspirale wird der Vergleich mit "dem Auslösen des Abzugs an einer Waffe" zurückgewiesen und festgestellt, dass "die bloße Muskelinervation" des Mausklicks und der "auf die Taste gesenkte Finger" keine Gewalt und keine Drohung ist.

... Doch so wichtig die Verteidigung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Internet ist, sollten wir darüber nicht vergessen, dass die Online-Demo gegen die Lufthansa ein konkretes Ziel verfolgte. Und da ist die Bilanz trotz ständiger Proteste und Widerstände immer noch sehr ernüchternd. Mehr als 20.000 Menschen werden jährlich gewaltsam aus Deutschland abgeschoben, während gleichzeitig die Festung Europa mit Lagern, Stacheldraht, Polizei- und Militäreinsätzen ausgebaut wird. Eine Politik, die Jahr für Jahr Hunderte von Toten fordert. Eine menschenverachtende Politik, die nur durch die Anstrengung vieler Gruppen, Initiativen und Organisationen europaweit zurückgedrängt und gestoppt werden kann. ..." Libertad!-Presseerklärung


 


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