Das
»letzte Mittel«?
Folter führt nicht zur Rettung von Menschenleben,
sondern nach Abu Ghraib. Vor dem Daschner-Prozeß
in Frankfurt/Main
Im Zuge einer Fahndung nach Personen, die den elfjährigen
Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt
hatten, wurde am 30. September 2002 Magnus Gäfgen
als Tatverdächtiger festgenommen und vernommen. Tags
darauf ordnete der Polizeivizepräsident in Frankfurt
am Main Wolfgang Daschner die Androhung der Folter und
gegebenenfalls deren Anwendung an. Man wollte den Tatverdächtigen
»zum Sprechen bringen«. Noch am selben Tag
dokumentierte Daschner diesen Rechtsbruch in einer Aktennotiz
und informierte den zuständigen Staatsanwalt Rainer
Schilling.
Drei Monate später wurde ein Ermittlungsverfahren
gegen ihn eingeleitet wegen des Verdachts auf »Aussageerpressung«,
was gleichbedeutend ist mit Folter. Im Februar 2004
ließ die Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf fallen
.
Am 18. November 2004 stehen ein namentlich nicht genannter
Kriminalhauptkommissar und Exvizepolizeipräsident
Daschner wegen »Nötigung« bzw. »Anstiftung
zu einer Tat« vor dem Landgericht Frankfurt/Main.
Das eigentliche Verbrechen, mit Hilfe der Folter Verdächtige
»zum Reden zu bringen«, ist bereits vom
Tisch.
An besagtem 1. Oktober 2002 gab Daschner nach mehreren
Beratungen und Rücksprachen seine Anweisungen.
Im Gespräch war u. a. der Einsatz eines »Wahrheitsserums«,
um den Verdächtigen in einen Zustand zu versetzen,
in dem er nicht mehr »Herr seiner Sinne«
(Daschner, Der Spiegel 9/2003) ist. Es waren keine rechtlichen
oder moralischen Bedenken, sondern schlicht handwerkliche
Gründe, die den Einsatz von Drogen verunmöglichten:
»In der Kürze der Zeit fand sich aber nichts.«
Statt dessen wies Daschner an, dem Verdächtigten
Schmerzen zuzufügen, die keine sichtbaren Verletzungen
zurücklassen sollten, »zum Beispiel Überdehnen
eines Handgelenks«: »Sie brauchen jemandem
nicht fürchterliche Schmerzen zuzufügen. Es
genügt, wenn ein relativ geringer Schmerz für
eine bestimmte Dauer aufrechterhalten wird.« (Frankfurter
Rundschau, 22.2.2003). Auf die Frage der FR-Redakteure,
was passiert wäre, wenn Magnus Gäfgen auch
nach der Anwendung von Gewalt geschwiegen hätte,
antwortete der Polizeivizepräsident: »Irgendwann
hätte er nicht mehr geschwiegen. Innerhalb sehr
kurzer Zeit.«
Das »Team« war schnell zusammengestellt:
Ein Kampfsportexperte, der aus seinem Urlaub auf Mallorca
zurückgerufen wurde, sollte Gewalt anwenden. Ein
Polizeiarzt sollte das Ganze überwachen, und die
Polizeibeamten für Verhör und die Drohungen
waren ebenfalls gefunden. Als schließlich mit
dem Verhör begonnen wurde, sei zuerst an das Gewissen
von Magnus Gäfgen appelliert worden, den Aufenthaltsort
des entführten Kindes preiszugeben. Andernfalls
müsse man ihn dazu zwingen: »Wie, das wurde
ihm gegenüber nicht konkretisiert. Aber es wurde
ihm schon sehr deutlich gemacht, daß wir ihm weh
tun müßten, bis er den Aufenthaltsort des
Kindes nennt.« (Daschner, Der Spiegel 9/2003)
Dazu kam es nicht. Magnus Gäfgen nannte den Aufenthaltsort
des entführten Kindes. Es war bereits tot .
Mit Innenministerium abgestimmt
Die Tatsache, daß der Polizeivizepräsident
Wolfgang Daschner am Ende einer ordentlichen Beamtenlaufbahn
kurz vor seiner Pensionierung steht, mag so zufällig
sein, wie die sich im Urlaub befindlichen Vorgesetzten:
Der Frankfurter Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt,
der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) und
der hessische Ministerpräsident Roland Koch. So
gesehen haben sie alle ein Alibi für die fragliche
Zeit, als ein ihnen Untergebener die Androhung und Anwendung
von Folter anordnete.
Adrienne Lochte ist die ehemalige Polizeireporterin
der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Sie hatte
für diese Zeitung den Fall Jakob von Metzler beobachtet
und für ihr Buch »Sie werden dich nicht finden«
(Droemer Verlag 2004) den Fall neu recherchiert. Man
könnte dieser Autorin vieles vorwerfen, aber mit
Sicherheit keine polizeifeindliche Einstellung. Gerade
deshalb sind ihre Ausführungen von Bedeutung, zumal
sie bisher nicht dementiert wurden. Ohne es zu wollen
demontiert sie darin die Legende von der »einsamen
Entscheidung« an besagtem 1. Oktober 2002: »Der
Führungsstab kam zusammen. Anderthalb Stunden lang
diskutierten die Kriminalisten darüber, wie Gäfgen
anzupacken sei, mit welchen Methoden man ihn zum Sprechen
bringen könnte, was rechtlich machbar sei. Der
Polizeipsychologe soll davon abgeraten haben, dem Verdächtigten
Schmerzen zuzufügen.« (S. 176) Drei Seiten
weiter faßt sie das Ergebnis dieser Beratungen
und Rücksprachen zusammen: »Der Innenminister
wollte in seinem Urlaub ständig informiert sein.
Auch Ministerpräsident Roland Koch, der ebenfalls
gerade Ferien machte, wollte wissen, wie es weiterging.«
(S. 179)
In diesem Kreis gab es demnach überhaupt keinen
Grund, Geheimnisse voreinander zu haben. Die Führungs-
und Dienstaufsichtspflicht bestand zur fraglichen Zeit
in vollem Umfang, die Gefahr, daß der Vorwurf
der Aussageerpressung ein Netzwerk bloßlegen könnte,
also weite Kreise zieht, ebenfalls.
Verwunderlich ist deshalb nicht, daß Daschner
sich schützend vor seine Vorgesetzten stellte.
Diese dankten ihm das. Der aus dem Urlaub zurückgekehrte
Polizeipräsident sicherte ihm »volle Rückendeckung«
(FR, 22.3.2003) zu, und auch Roland Koch (CDU) reihte
sich in die Reihe der Beschützer und Versteher
ein. Das verfehlte seine Wirkung nicht: Der hessische
Innenminister Volker Bouffier (CDU) sieht auch nach
Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft vor dem
Frankfurter Landgericht beim besten Willen
keinen Grund, den einstweilen in das Landespolizeipräsidium
in Wiesbaden versetzten Daschner vom Dienst zu suspendieren.
Ein Disziplinarverfahren gegen den amtierenden Polizeipräsidenten
Harald Weiss-Bollandt steht bis heute aus.
Inzwischen hat Daschner seine Taktik geändert.
In einem Nachtrag an das Gericht teilte er mit, sein
Vorgehen mit dem Innenministerium abgestimmt zu haben.
Damit bekommt der Prozeß nun eine neue Dimension.
Darf man für ein gutes Motiv nicht auch mal illegale
Methoden anwenden? Die meisten Menschen kennen solche
Methoden aus dem Fernsehen wenn mal wieder der
sympathische Bulle »Schimanski« zuschlägt
und man ihm verzeiht. Im wirklichen Leben sind
auf Polizeirevieren und in Polizeipräsidien nicht
wenige Menschen solchen »Schimanskis« begegnet
und haben z. T. schwere Verletzungen davongetragen.
In den allermeisten Fällen werden die Ermittlungen
gegen diese Polizeibeamten wegen Mangel an Beweisen
eingestellt. In fast allen Fällen weist die Polizei
die Vorwürfe der Körperverletzung, der Mißhandlung
im Amt entschieden zurück, nicht selten dreht sie
den Spieß um und verklagt die Demonstranten wegen
Widerstands gegen die Staatsgewalt.
Rückblende: Die Polizei foltert!
Während und nach Abschluß einer Demonstration
von über 5 000 Menschen gegen die Räumung
der besetzten Häuser Bockenheimer Landstraße/Schumannstraße
in Frankfurt/Main am 23. Februar 1974 kam es zu brutalen
Polizeiübergriffen und Mißhandlungen. Einem
Festgenommenen wurde eine brennende Zigarette auf der
Hand ausgedrückt, Inhaftierte wurden gezwungen,
ihr eigenes Blut aufzulecken, nachdem sie von mehreren
Polizeibeamten zusammengeschlagen worden waren. Ein
Ermittlungsausschuß, dem u.a. Heinz Brandt, Manfred
Clemens, Karsten D. Voigt, Gerhard Zwerenz und Jürgen
Roth angehörten, hat über 80 Mißhandlungsfälle
zusammengetragen. Auf einem im selben Jahr abgehaltenen
Tribunal faßte Jürgen Roth für den Ermittlungsausschuß
das Ergebnis zusammen: »1. Die Polizei mißhandelt!
2. Die Polizei foltert! 3. Menschen- und Grundrechte
werden unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschaltet.«
(Frankfurt- Zerstörung Terror Folter,
Mega-Flugschrift Nr.1, S. 32)
In einem dort gehaltenen Redebeitrag versuchte Joseph
Fischer damals für den Frankfurter Häuserrat,
das polizeiliche und politische Vorgehen einzuordnen:
»Wenn hier das Beispiel Chile aufgebracht wurde,
dann haben wir nicht gesagt, es existieren hier Verhältnisse
wie in Chile. Das wäre absurd (...) Aber die Bullen
haben für sich subjektiv und in ihrer Verhörpraxis
Santiago auf die Tagesordnung gesetzt!« Der damalige
Polizeipräsident Müller machte das, was alle
Polizeipräsidenten mach(t)en: »Ich lege Wert
darauf, wir können sämtliche der dort erhobenen
Vorwürfe gegen die Polizei uneingeschränkt
dementieren.«
Der Vorwurf und das Faktum der Folter sind nicht neu.
Das Besondere am Fall Daschner ist, daß ein Polizeivizepräsident
aus der behördlichen Routine des Leugnens ausbricht
und Folter als »letztes Mittel« des Rechtsstaates
propagiert. Seitdem reißen Interviewangebote und
Solidaritätsbekundungen nicht ab: »Daschner
ein Held oder ein Verbrecher? Tatsächlich
gibt es kaum jemanden, der nicht den Mut des Beamten
bewundert... « (Der Spiegel 9/2003) Tatsächlich?
Tatsächlich war und ist das »letzte Mittel«
nie das letzte, sondern lediglich der Ort, von wo aus
nach dem nächsten »letzten Mittel«
gerufen wird. Wieviele »letzte Mittel« wurden
in den letzten 50 Jahren diskutabel gemacht, diskutiert,
abgewogen und angewandt! Von der Wiederbewaffnung Deutschlands
über den »finalen Rettungsschuß«,
über die Legalisierung von Out-of-area-Kriegseinsätzen
bis hin zu Angriffskriegen zur »Verteidigung Deutschlands
am Hindukusch«.
Aber wie etabliert und integriert man die Folter? Zahlreiche
Rechtsgelehrte, Wissenschaftler und sonstige Experten
haben sich daran versucht. Eine kleine Minderheit will
Folter einfach nicht Folter nennen. Die veröffentlichte
Mehrheit beschreitet hingegen den Weg der »Güterabwägung«.
Sie bestreitet gar nicht ihre Befürwortung der
Folter, sondern will sie mit der Rettung von Menschenleben
aufgewogen wissen.
Mir fällt keine Diktatur ein, die damit Schwierigkeiten
hätte. Das schwante auch den Folter-Befürwortern.
Sie entwickelten ein neues Kriterium, um Folter in Diktaturen
von Folter in Demokratien zu unterscheiden: In Diktaturen,
so ihre Logik, wird willkürlich, außerhalb
des bestehenden Rechts gefoltert in Demokratien
müsse mit klaren und festgelegten Maßstäben
gefoltert werden, wodurch die Folter nicht länger
ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, sondern
ein Rechtsgut.
Wolffssohn: »Legitim, jawohl«
Und so wird in aller Öffentlichkeit über
»demokratische Standards« der Folter debattiert.
Neben vielen anderen bekam der Professor für Öffentliches
Recht und Rechtsphilosophie an der Universität
Heidelberg, Dr. Winfried Brugger, die Gelegenheit, akribisch
acht Merkmale aufzulisten, die erfüllt sein müssen,
damit anschließend gefoltert werden darf: »Eine
klare, unmittelbare, erhebliche Gefahr für das
Leben oder die körperliche Integrität einer
Person durch einen identifizierten Aggressor, der gleichzeitig
die einzige Person ist, die zur Gefahrenbeseitigung
in der Lage und dazu verpflichtet ist. Die Anwendung
körperlichen Zwanges ist das einzig erfolgversprechende
Mittel.« (FAZ vom 10.3.2003) Diese schaurig kalte
Fähigkeit, ein (Staats-)Verbrechen in ein Rechtsmittel
zu transformieren, hat in der Weimarer Republik nicht
zur Stärkung der Demokratie geführt, sondern
zum Faschismus.
Auch Michael Wolffssohn, Professor für Geschichte
an der Bundeswehrhochschule in München, mußte
sich zu Wort melden. Wie viele andere vor und nach ihm,
erklärte er in der Sendung von Sandra Maischberger:
»Als eines der Mittel gegen Terroristen halte
ich Folter oder die Androhung von Folter für legitim,
jawohl.« (FAZ, 18.6.2004). Er erntete Zuspruch
und Widerrede. Unter dem Titel »Jaccuse!«
(FAZ, 25.6.2004) hielt er eine analytische und persönliche
Rückschau, in welcher Wolffssohn, ausgehend von
der »Gegenwärtigkeit und Wirksamkeit Herzls«
und der (Leidens-)Geschichte des Judentums seit dem
19.Jahrhundert, die Lehre aus Judenverfolgung und Völkermord
in dem Credo zusammenfaßt: »Nie wieder Opfer«.
Was damit gemeint ist? »Der neujüdische Konsens
billigt (...) die Gewaltkomponente nicht nur reaktiv,
sondern notfalls auch präventiv, also vorwegnehmend.
Für den politischen Zweck unseres Überlebens,
in Notwehr, befürworten wir die Androhung und notfalls,
notfalls, notfalls die Anwendung von Gewalt, also auch
Krieg.«
Man muß nicht Geschichte unterrichten, um die
Behauptung zurückzuweisen, die Besetzung syrischer,
jordanischer und libanesischer Gebiete habe etwas mit
dem internationalen Recht auf Verteidigung zu tun. Noch
schwerer auszuhalten ist, wenn der Professor der Bundeswehrhochschule
die Erinnerung an Judenverfolgung und -vernichtung dazu
mißbraucht, dem deutschen Staat die Anwendung
und den Nutzen der Folter zu lehren. Die Außerkraftsetzung
von Schutzrechten gegenüber dem Staat, die staatlich
sanktionierte Minderwertigkeit von Menschen, die als
Feinde des Staates, als »Volksschädlinge«
ausgemacht wurden, waren keine Erfindungen des deutschen
Faschismus. Sie wurden in der Weimarer Republik in Gang
gesetzt und endeten in der industriellen Vernichtung
jüdischen Lebens im »Dritten Reich«.
Jenseits dieser Instrumentalisierung des Judenmords
spielt das von Michael Wolffssohn eingebrachte Credo
israelischer Staatspolitik »Nie wieder Opfer«
keine unbedeutende Rolle beim »Aufweichen«
des absoluten Folterverbots in Deutschland. Auf der
Suche nach einem Land, das Demokratie und Folter miteinander
vereinbart, weisen deren Befürworter verständnisvoll
auf Israel. Dort sind Mißhandlungen und Aussageerpressung
von Gefangenen rechtsstaatlich geregelt: »Nach
einer Zeit weitgehend ungeregelten Zeit habe man 1987
ein Regelwerk zum maßvollen physischen und
psychischen Druck festgelegt, das Geheimsache
blieb. Immerhin wisse man, so Frankel, Korrespondent
bei der Washington Post, daß es dabei darum ging,
Gefangene tagelang zum Stehen zu zwingen oder sie zusammengekrümmt
zu fesseln, ihnen den Schlaf zu entziehen, sie mit überlauter
Musik zu beschallen, sie am Gang auf die Toilette zu
hindern oder sie extrem hohen und niedrigen Temperaturen
auszusetzen.« (Lorenz Jäger, FAZ, 18.6.2004)
Vom Einzelfall zum System
Mitten in diese Versuche, Folter zu einem rechtstaatlichen
Mittel einer Demokratie zu machen, platzten die öffentlich
gewordenen »Mißhandlungen« von irakischen
Gefangenen im ehemaligen Folterzentrum des irakischen
Regime unter Saddam Hussein, das seit der »Befreiung«
von US-Militärs und US-Geheimdiensten genutzt wird.
Normalerweise gibt es keine Beweise für solche
Verbrechen. In diesem Fall schon. Als die ersten Fotos
über sexuelle Demütigungen und Mißhandlungen
veröffentlicht wurden, glaubte man an Privatfotos
grausamer, aber vereinzelter US-Militärs. Als Hunderte
solcher »Ausnahmen« auftauchten, brach dieses
Lügengebäude in sich zusammen. Daß Fotos
überhaupt von Folterungen und Mißhandlungen
gemacht werden konnten, ist keinem sadistischen Vergnügen
einzelner US-Armeeangehöriger geschuldet, sondern
einem System. In Abu Ghraib gehörte die Anfertigung
von Fotos zum festen Bestandteil der Folter. Mit der
Drohung, die auf Fotos festgehalten sexuellen Demütigungen
den Angehörigen und Freunden zu zeigen, wurden
Aussagen erpreßt.
Während die US-Regierung die Army-Angehörigen
noch als die »Edelsten der Edelsten« (US-Präsident
Georg W. Bush) halluzinierte, bewirkte die Veröffentlichung
der Folter-Bilder immerhin eines: Die US-Administration
sah sich gezwungen, Anordnungen und Dekrete zu veröffentlichen,
die trotz aller Versuche, Verantwortung zu verschieben
und Befehlsketten zu verschleiern, nicht verhindern
konnten, daß sich in Umrissen ein System der Folter
abzeichnete: Ein System, das von höchster Stelle
angeordnet und immer wieder neu optimiert wurde (und
wird). Es reicht vom US-Stützpunkt in Guantánamo
auf Kuba bis Abu Ghraib in Irak, von »geheimen
Gefängnissen« bis hin zu Folterzentren befreundeter
Diktaturen, die man mit der Mißhandlung von Gefangenen
beauftragt.
Was mit den Bildern aus Abu Ghraib sichtbar wurde und
sich zu einem System der Folter verdichtete, wurde in
den US-Medien nach den Anschlägen vom 11. September
2001 vorbereitet: Eine Diskussion über die Anwendung
der Folter als legitimes Mittel im »Kampf gegen
den Terror«.
Wenn man sich heute das Netzwerk aus (regierungsnahen)
Medien, Regierungsstab, Justizministerium, Verteidigungsministerium,
Armee und Geheimdiensten vor Augen hält und es
wie eine Folie auf den »Fall Daschner« legt,
wird man sich nicht wundern, daß das in Deutsch
übersetzte Drehbuch Ähnlichkeiten und Überschneidungen
aufweist.
Keine Frage, die gesellschaftlichen, politischen und
imperialen Implikationen sind nicht mit denen der USA
zu vergleichen. Solange zu warten, bis ähnliche
Folterfotos aus deutschen (geheimen) Gefängnissen
auftauchen, wäre zynisch.
Der Prozeß gegen den ehemaligen Vizepolizeipräsidenten
Wolfgang Daschner wird am 18. November 2004 um 8.30
Uhr vor der 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt/
Main, Gerichtstr. 2, eröffnet. Er ist vorläufig
auf fünf Verhandlungstage angesetzt.
* Wolf Wetzel ist Autor u.a. des Buches »Krieg
ist Frieden. Über Bagdad, Srebrenica, Genua, Kabul
nach...«, Unrast-Verlag, Münster 2002
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