Florian Rötzer
23.05.2004
(telepolis)
Nicht nur die Soldaten an der
vordersten Quälfront oder Politiker und hohe Militärs
sind für die Misshandlungen der Gefangenen im
Irak und anderswo verantwortlich
Gierig stürzen sich
viele Medien weiter über neue
Bilder sadistischer
Praktiken aus dem amerikanischen Gulag. Deutlich
wird, dass Folter oder einfach nur Demütigung
der Feinde ein nach dem 11.9. weit verbreitetes
Mittel im "Krieg gegen den Terrorismus" in der
Ferne, aber auch in den USA selbst war. Mit den
spektakulären Bildern, die den Triumph der Herrenmenschen
über die versklavten Untermenschen demonstrieren,
treten allerdings die Machtverhältnisse in den
Hintergrund, was der US-Regierung und dem Pentagon
in aller Not zu Hilfe kommt. Die Bilder stellen
die Täter an der vordersten Quälfront ins Bühnenlicht,
sofern sie so dumm, geil oder gehorsam waren,
sich selbst zur Erinnerung an die fröhlichen Zeiten
der Willkürjustiz abzubilden. Wie so oft bleiben
die Drahtzieher und Hintermänner, die sich ihre
Hände nicht selbst schmutzig machen, bislang ungeschoren,
wie immer haben sie von nichts gewusst und das
nicht befohlen.
So verabscheuungswürdig die Quälerei der dazu
noch oft willkürlich gefangen genommenen Häftlinge
ist, so schlimm ist das Spiel in der US-Regierung,
die mit alle dem nichts zu tun haben will und
sich hinter den Soldaten auf der niedrigsten Stufe
zu verstecken sucht. Noch immer hört man nichts
von Untersuchungen über höhere Offiziere und Geheimdienstmitarbeitern.
Scheinheilig verkündet man im US-Hauptquartier,
man habe immer gesagt, dass die Gefangenen menschlich
behandelt werden sollen - und Jahre lang geschwiegen
und vertuscht, wenn Hinweise und Fälle bekannt
geworden sind.
Eine zynische Praxis des Selbstschutzes, die
buchstäblich über Leichen und die gerade auch
wieder im Umgang mit dem Angriff auf das Dorf
an der syrischen Grenze deutlich wurde. Selbst
wenn dort kein Hochzeitsfest gefeiert wurde, sondern
sich dort Schmuggler aufgehalten hätten, waren
die Frauen, Kinder und Männer, die damit nichts
zu tun hatten, aber bewusst durch den üblichen
Angriff mit überwältigender Feuerkraft getötet
wurden, kein "Kollateralschaden". Das Massaker
wurde zumindest billigend in Kauf genommen, schließlich,
so die wahrscheinlich die Mentalität, sind die
Opfer nur Iraker, die sowieso mit dem Gegner unter
einer Decke stecken können. Zudem können, wie
die Geschichte seit Afghanistan lehrt, die Soldaten,
die aus ihrer Perspektive verständlich allen tun,
um nicht selbst Opfer zu werden, damit rechnen,
nicht belangt zu werden, auch wenn sie Zivilisten
töten.
Die Wegbereiter
für Politik und Militär
Doch die Verantwortlichen sitzen nicht nur im
Militär und vor allem in der Politik an höchster
Stelle, dort also, wo man einen Krieg gegen Outlaws
selbst auf gesetzeslose Weise zu führen beschlossen
hatte. Es gibt auch immer die Helfershelfer unter
den Intellektuellen, die den Mächtigen zuarbeiten
und ihnen das Mäntelchen stricken, das sie zu
ihrer Scheinlegitimation benötigen. Dafür sind
die Berater ja auch da. Und an deren Spitze steht
ganz eindeutig Justizminister Ashcroft, der schon
in den Tagen nach dem 11.9. Hunderte von Arabern
monatelang auf reinen Verdacht wegen ihrer Herkunft
hin in amerikanischen Gefängnissen verschwinden
ließ, sie ihrer Rechte beraubte und sie damit
auch zum Opfer verbreiteter Misshandlungen machte.
Ashcroft ausgerechnet, ebenso ausgewiesener gläubiger
Christ wie sein Präsident Bush, schert sich nicht
um das Gesetz und die Menschenrechte, wenn es
um den Kampf gegen das Böse geht. Nach dem Folterskandal
müsste unter den rechtsextremen Christen, dem
Pendant zu den Islamisten, die vom Gottesstaat
träumen, endlich eine Aufklärung einsetzen: eine
dumpfe Religiosität ist auf allen Seiten gefährlich,
vor allem wenn sie mit solch manichäischem Weltbild
einhergeht, wie dies bei Ashcroft - unser Justizminister
Schily versteht sich übrigens als dessen Freund
- und Bush der Fall ist.
Aber neben Ashcroft, der noch vor dem Militär
den 11.9. als Freibrief für Willkür, Generalverdacht
und Ausbau der Überwachung benutzt hat, gab es
noch die Rechtsexperten, die willig zu Diensten
waren, um die Willkürjustiz der Regierung zu rechtfertigen.
Hervorsticht, wie jetzt bekannt wurde, John Yoo,
Rechtsprofessor ausgerechnet für Verfassungsrecht
und internationales Recht an der University of
California at Berkeley, der von 2001 bis 2003
Staatsanwalt im Office
of Legal Counsel
des Justizministeriums und für die Abfassung des
Patriot Act mitverantwortlich war. Der im Eiltempo
im Kongress fast ohne Diskussion im Schatten des
11.9. durchgesetzte Patriot Act gewährte den Strafverfolgern
zahlreiche neue Rechte und macht es auch möglich,
dass, wie dies gerade in einem Fall
der Bürgerrechtsorganisation ACLU der Fall ist,
über eine Klage gegen das Gesetz nicht öffentlich
gesprochen werden kann.
Yoo, Mitarbeiter beim konservativen Think Tank
American Enterprice Institute, war auch Verfechter
der Legitimität
des Irak-Kriegs, selbst wenn Hussein keine Massenvernichtungswaffen
hatte. Schon im Januar 2004 hatte Yoo im Zusammenhang
mit einer Verteidigung des Patriot Act - "The
Patriot Act is the legal equivalent of the Maginot
Line, a set of fixed defenses built by the French
after World War I to stop a German invasion. -
auf gesetzwidriges Vorgehen der USA
hingewiesen,
aber sie nicht verurteilt:
| Targeted
killings have been used against Al Qaeda
and Iraqi military leaders. House demolitions
have occurred in Iraq. Detentions without
criminal charge have occurred in the United
States, albeit mainly of illegal aliens.
Aggressive interrogation techniques--including
sleep deprivation and disorientation--reportedly
have been used against captured Al Qaeda
leaders abroad. |
|
Yoo mag inzwischen skeptischer geworden sein,
nachdem er nicht mehr im Dienst des Justizministeriums
steht, zumindest hat er die Misshandlungen im
Abu Ghraib-Gefängnis als Verletzungen der Genfer
Konventionen bezeichnet
und betont, dass die Bush-Regierung von Anfang
an gesagte habe, dass im Irak die Genfer Konventionen
gelten würden. Doch Ende 2001 hatte er zusammen
mit Robert J. Delahunty, ebenfalls vom Office
of Legal Counsel, der Bush-Regierung einen Freibrief
für den Umgang mit "Terroristen" ausgestellt,
der die Grundlage für die willkürlichen Verhaftungen,
die außerrechtliche Behandlung von "feindlichen
Kämpfern", den Aufbau von exterritorialen Lagern
wie Guantanamo und Folter und Misshandlung der
Gefangenen bildet. Und auch noch jetzt nimmt er
eine höchst zweifelhafte Position ein, wenn er
beispielsweise über vom US-Militär erlaubte Praktiken
der Verhöre ( Das
Zweiklassensystem des Pentagon)
sagt:
| The
Geneva Conventions do not contain a definition
of torture or a definition of inhumane treatment.
And so countries have tried to interpret
that by practice. It depends on the context. |
|
Yoo verweist auch darauf, dass die USA zwar
das UN-Abkommen gegen Folter unterschrieben, aber
der Senat Folter auf Taten mit der "spezifischen
Absicht" beschränkt
hat, "schwere körperliche und geistige Schmerzen
oder Leiden" zu verursachen. Eine "inhumane Behandlung"
würde damit nicht unter den von den USA definierten
Tatbestand der Folter fallen:
| So
to the extent torture Convention is relevant,
it only bars torture. It doesn't bars things
that are less than torture. That's the gray
area we're arguing about. What is it that's
less than torture and still permissible
in the war or terrorism. |
|
Im übrigen weist Yoo jeden Zusammenhang zwischen
Guantanamo und dem, was dort erlaubt ist, und
den Vorfällen im Irak weit von sich.
Konstruktion
der rechtlichen Grundlagen für Willkürjustiz
Die beiden Juristen sprangen nämlich ein, als
die Pentagon-Juristen vom Judge Advocate General
Corps (JAG) sich weigerten, auf Drängen von Douglas
Feith, Staatssekretär für Politik im Pentagon,
nach Wegen zu suchen, wie sich die Genfer Konventionen
umgehen ließen. US-Präsident Bush wollte die für
den 11.9. Verantwortlichen nicht im Rahmen einer
Strafverfolgung als Kriminelle vor Gericht bringen,
sondern betrachtete die Anschläge als Kriegserklärung,
weswegen er den "Krieg gegen den internationalen
Terrorismus" ausrief, als dessen Teil auch der
Irak-Krieg geführt wurde. Zwar ließ sich so die
amerikanische Rechtssprechung umgehen, aber mit
der Erklärung des Kriegs traten dann eben internationale
Abkommen wie die Genfer Konventionen behindern
in den Weg. Die US-Regierung wollte aber Handlungsfreiheit,
angefangen von gezielten Tötungen über willkürliche
Festnahmen und Haftstrafen bis hin zur Folter
im Rahmen von Verhören. Allerdings hatte man im
Außenministerium gegen die Aushebelung der Genfer
Konventionen Bedenken geäußert, die aber nicht
ernst genommen wurden. Aufgrund des Papiers von
Yoo und Delahunty empfahl denn auch der Rechtsberater
des Weißen Hauses Ende Januar 2002 das Zweiklassenrecht
( Salami-Taktik).
Nachdem zunächst auch die Pentagon-Juristen bei
diesem Spiel nicht mitmachen wollten, wandte sich
Feith an Ashcroft, der hier ja schon im Inland
die ersten Schritte zur Willkürjustiz unternommen
hatte und noch unter dem Bann des 11.9. erfolgreich
durchziehen konnte. Ashcroft wiederum wies nun
Yoo und Delahunty an, rechtliche Argumente dafür
zu entwickeln, warum die Genfer Konventionen -
und damit auch andere Menschenrechte - für die
mutmaßlichen Terroristen nicht gelten sollen.
Nebenbei führten die beiden Juristen auch aus,
warum der US-Präsident auch ohne Zustimmung des
Kongresses "militärische Aktionen gegen Terroristen
und diejenigen, die mit ihnen verbunden sind",
durchführen kann. Das schließt, wie sie in ihrem
Aufsatz argumentieren, auch Staaten die, die "mutmaßlich"
Terrororganisationen beherbergen oder unterstützen.
Und der Präsident habe auch in diesem Rahmen das
Recht, "auf vergangene Angriffe zu reagieren und
gegen künftige präemptiv zu handeln". Das war
also schon 2002 der Vorgriff auf den Irak. Der
US-Präsident darf alles eigentlich alles - und
so ähnlich handelte man dann ja auch.
In einem Memo
für die US-Regierung vom 9. Januar 2002, das von
Newsweek veröffentlicht
wurde, begründen die beiden Juristen, die hier
im wahrsten Sinne als Rechtsverdreher im Dienste
der Bush-Administration tätig wurden, warum für
angebliche al-Qaida- und Taliban-Kämpfer, die
im Krieg gegen den Terrorismus gefangen genommen
werden und in das damals noch geplante Guantanamo-Lager
überführt werden sollten, die Genfer Konventionen
nicht gelten. Afghanistan, so die Hauptbegründung,
sei kein richtiger Staat - "failed state" -, so
dass auch die Taliban-Soldaten als Angehörige
einer Nichtregierungsorganisation - und zudem
ununterscheidbar von al-Qaida - nicht unter die
internationalen Abkommen fallen - und somit im
wahrsten altamerikanischen Sinne Outlaws sind.
Für die al-Qaida-Mitglieder gilt, dass sie als
Teile einer "gewalttätigen politischen Bewegung
oder Organisation" in keinerlei Vertrag berücksichtigt
werden. Für sie gelten keine internationalen Rechte,
aber auch keine nationalen Rechte. Sie können
also willkürlich festgenommen und nach Belieben
festgehalten werden. Der Präsident habe als Oberkommandierender
die Befugnis zu bestimmen, ob unter Berücksichtigung
der nationalen Gesetze das Kriegsrecht angewendet
werden soll oder nicht.
Schon im Dezember 2001 hatte Yoo die
Begründung
dafür geliefert, warum Menschen, die von den US-Streitkräften
außerhalb des nationalen Territoriums der USA
gefangen, festgehalten und belangt werden, auch
außerhalb jeder nationaler Gerichtsbarkeit stehen.
Die Habeas-Corpus-Akte, die gerade vor willkürlicher
Verhaftung schützen soll und ein Grundrecht des
Rechtsstaates bildet, indem jeder Häftling das
Recht hat, vor einem unabhängigen Richter zu einer
Anhörung über den Haftgrund zu erscheine, kann
daher nach Yoo - und so wurde dies denn auch praktiziert
- nicht von Gefangenen etwa in Guantanamo oder
anderswo vor einem Gericht in den USA eingeklagt
werden - und damit auch von keinem anderen Gericht
eines anderen Landes. In Guantanamo haben die
USA, wie Yoo erklärt, letztlich die Souveränität
weiterhin Kuba zugesprochen, weswegen der Stützpunkt
rechtlich gesehen außerterritorial ist.
In der Begründung weisen die Juristen - vorblickend
auch auf Abu Ghraib? - darauf hin, dass auch nach
den Genfer Konventionen nur "schwerwiegende Verletzungen"
geahndet werden müssen, also "beabsichtigte Tötung,
Folterung oder unmenschliche Behandlung, eingeschlossen
biologische Experimente, beabsichtigte großen
Leidens oder schwerer Schäden für Körper und Gesundheit".
Leichte Folter, so die Juristen indirekt, wäre
also durchaus straflos ausführbar, auch "Kollateralschaden"
bei Zivilisten sei nur strafbar, wenn diese beabsichtigt
getötet würden.
Interessant ist auch, wie der Artikel
3 der "Genfer Abkommen
über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten"
behandelt wird:
| Im
Falle eines bewaffneten Konflikts, der keinen
internationalen Charakter aufweist und der
auf dem Gebiet einer der Hohen Vertragsparteien
entsteht, ist jede der am Konflikt beteiligten
Parteien gehalten, wenigstens die folgenden
Bestimmungen anzuwenden:
1.Personen, die
nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen,
einschließlich der Mitglieder der bewaffneten
Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt
haben, und der Personen, die infolge Krankheit,
Verwundung, Gefangennahme oder irgendeiner
anderen Ursache außer Kampf gesetzt wurden,
sollen unter allen Umständen mit Menschlichkeit
behandelt werden, ohne jede Benachteiligung
aus Gründen der Rasse, der Farbe, der
Religion oder des Glaubens, des Geschlechts,
der Geburt oder des Vermögens oder aus
irgendeinem ähnlichen Grunde. Zu diesem
Zwecke sind und bleiben in bezug auf die
oben erwähnten Personen jederzeit und
jedenorts verboten:
a. Angriffe auf Leib und Leben, namentlich
Mord jeglicher Art, Verstümmelung, grausame
Behandlung und Folterung;
b. die Gefangennahme von Geiseln;
c. Beeinträchtigung der persönlichen Würde,
namentlich erniedrigende und entwürdigende
Behandlung;
d. Verurteilungen und Hinrichtungen ohne
vorhergehendes Urteil eines ordnungsmäßig
bestellten Gerichtes, das die von den
zivilisierten Völkern als unerlässlich
anerkannten Rechtsgarantien bietet.
|
|
Artikel 3 beziehe sich nur auf Kämpfe in einem
Territorium, nun ist aber al-Qaida eine internationale
Terroristengruppe, die an verschiedenen Orten
kämpft, weswegen diese Bestimmungen für deren
Mitglieder nicht zutreffen. Zur Zeit der Abfassung
der Genfer Abkommen habe man nur an Kriege zwischen
Staaten oder an Bürgerkriege etwa zwischen einer
Armee und Aufständischen gedacht, aber die neuen
Kriege "zwischen einem Nationalstaat und einer
transnationalen Terrororganisation oder einem
Nationalstaat und einem 'failed state', der eine
transnationale Terrororganisation beherbergt oder
unterstützt", habe man noch nicht denken können.
Schon aus diesem Grund treffen angeblich die Genfer
Konventionen nicht auf den Krieg der USA gegen
Taliban und al-Qaida zu.
Schon auf den ersten Augenschein ist dann die
Haltung der USA verquer, den "Outlaws", denen
keine Rechte zugebilligt werden, gleichzeitig
vor Kriegsgerichte stellen und nach dem Kriegsrecht
verurteilen zu wollen, das man selbst gegenüber
diesen nicht einhält. Das hatte nach Newsweek
das US-Außenministerium von Anfang an kritisiert,
aber auch davor gewarnt, dass die Außenpolitik
nicht mehr glaubhaft werden könnte, wenn einerseits
die Beachtung von Menschenrechten und internationalen
Abkommen eingeklagt werde, man aber selbst diese
nicht einhalte.
Man kann davon ausgehen, dass den intellektuellen
Wegbereitern von Menschenrechtsverletzungen wie
Yoo oder Delahunty keine Konsequenzen drohen werden,
auch wenn nun Ricardo S. Sanchez, der Oberbefehlshaber
der US-Truppen im Irak, und andere hohe Militärs
beschuldigt
werden, sehr wohl von den Misshandlungen gewusst
zu haben und auch in Abu Ghraib gewesen zu sein,
als solche stattgefunden haben.
Immerhin gibt es bereits Proteste
von Studenten. So hat am Samstag ein Viertel der
270 Graduierten der Berkeley's Boalt School of
Law während der Abschlussfeier rote Armbänder
zu ihren schwarzen Talaren getragen, um gegen
Yoo und das von ihm mitverfasste Gutachten zu
protestieren. Auf Flugblättern, die vor dem Hochschulgebäude
verteilt wurden, wird Yoo beschuldigt, Kriegsverbrechen
unterstützt und gefördert zu haben. Eine
Petition
fordert Yoo dazu auf, sein Gutachten zu widerrufen
und der Folter entgegenzutreten oder zurückzutreten.
Yoo selbst bekräftigt die Meinungsfreiheit und
"freut sich" die Standpunkte zu hören. Darüber
hinaus werden er aber nicht seine Haltung ändern.
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