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Pross, Christian
US-Militärgefängnisse: Ärzte beteiligten
sich an Folterungen
Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 43
vom 22.10.2004, Seite A-2873 / B-2430 / C-2318
THEMEN DER ZEIT
Hätten die Täter befürchten müssen,
durch medizinische Nachweise überführt zu werden, hätten
sie möglicherweise von ihren Taten abgesehen.
Bald nachdem im Frühjahr die Bilder von den Folterszenen
im US-Militärgefängnis in Abu Ghraib im Irak in die Öffentlichkeit
gelangt waren, erschienen in der amerikanischen Presse
erste Berichte über die Beteiligung von Ärzten und Sanitätern
an der Folterung von Gefangenen (1). Die amerikanische
Ärzteorganisation Physicians for Human Rights und andere
Menschenrechtsorganisationen protestierten mit Eingaben
an Präsident George W. Bush und Verteidigungsminister
Donald Rumsfeld (2). Inzwischen liegen Berichte amerikanischer
Regierungskommissionen vor, aus denen hervorgeht, dass
medizinisches Personal mit misshandelnden Vernehmern und
Wächtern kollaboriert sowie Verletzungen und Todesfälle
verschleiert hat (3).
Zu den Foltermethoden in US-Militärgefängnissen im Irak
und auch in Afghanistan gehörten demnach Schläge, Verbrennungen,
Aufhängen, Erstickungsversuche, die Bedrohung von Gefangenen
und deren Angehörigen, sexuelle Erniedrigung, Isolation,
das Überstülpen von Kapuzen, Anketten, extreme Hitze,
Kälte und Lärm, Schlaf- und Nahrungsentzug sowie das Vorenthalten
angemessener Kleidung und persönlicher Hygieneartikel.
Die Gefangenen wurden gezwungen, den Islam zu verhöhnen
und seine Riten zu verletzen. Sie mussten in vermintem
Gelände arbeiten und wurden zum Teil dabei schwer verletzt.
Frauen wurden sexuell erniedrigt und vergewaltigt.
Mehrfach hat den Kommissionsberichten zufolge medizinisches
Personal bei den Folterungen zugesehen oder sich daran
beteiligt. An die Öffentlichkeit drangen Einzelfälle:
Ein Arzt und ein Psychiater steuerten und überwachten
in Abu Ghraib gewaltsame Verhöre. Vertrauliche Informationen
aus Arztberichten wurden an Vernehmer herausgegeben, um
Schwachstellen bei den Gefangenen nutzen zu können. Als
bei einem Verhör ein Gefangener bewusstlos geschlagen
wurde, belebten Sanitäter und Ärzte ihn wieder und verließen
danach den Raum. Die Folter wurde fortgesetzt. Ein Arzt
erlaubte einem medizinisch nicht ausgebildeten Wärter,
die Platzwunde eines durch Schläge verletzten Gefangenen
zu nähen.
Die Kommissionsberichte belegen ebenfalls, dass medizinisches
Personal Krankheiten, Verletzungen und Todesfälle nicht
korrekt dokumentiert hat. Angehörige wurden nicht informiert,
schwer Kranke und Verletzte nicht ins Krankenhaus verlegt,
wie es die Genfer Konvention vorschreibt. Ein Sanitäter
legte einem durch Folter zu Tode gekommenen Gefangenen
nachträglich einen Venenkatheter, um vorzutäuschen, dass
dieser noch lebend das Krankenhaus erreichte. In einem
weiteren Fall konnten Angehörige einen von US-Soldaten
verhafteten Iraker erst Monate später in einem Krankenhaus
aufspüren komatös mit drei Schädelfrakturen, einer
schweren Daumenfraktur und Verbrennungen an den Fußsohlen.
Im mitgelieferten Bericht eines US-Militärarztes stand,
dass ein Hitzschlag eine Herzattacke mit folgendem Koma
ausgelöst habe. Die Verletzungen waren nicht erwähnt.
Auch in anderen Fällen wurden Leichenschauscheine und
Autopsieberichte gefälscht oder ihre Ausstellung monatelang
verzögert. Regelmäßig wurden bei durch Folter zu Tode
gekommenen Gefangenen natürliche Todesursachen wie Herzattacke
oder Hitzschlag angegeben. In einem Fall hatten Soldaten
einen verprügelten Gefangenen geknebelt und an seiner
Zellentür aufgehängt. Der Autopsiebericht verzeichnete,
dass der Tote im Schlaf eines natürlichen Todes gestorben
sei. Der Fall sorgte für Schlagzeilen, woraufhin das Pentagon
den Bericht revidierte: Es habe sich um Mord gehandelt.
Der Tod sei durch gewaltsame Verletzungen und Ersticken
eingetreten. Im November 2003 stülpte man dem gefangenen
irakischen Generalmajor Abed Hamed Mowhoush einen Schlafsack
über den Kopf, während Vernehmer sich auf seinen Brustkorb
setzten. Er starb. Ein Chirurg stellte eine natürliche
Todesursache fest. Monate später räumte das Pentagon Tod
durch Ersticken ein.
Bevor US-General Antonio Taguba im Januar 2004 den ersten
Bericht über Misshandlungen in Abu Ghraib vorlegte, gab
es vonseiten des Sanitätspersonals keine Meldungen über
Gewalt oder Folterspuren. Beamte des Pentagons erklären
die Versäumnisse mit mangelhafter Ausbildung,
Personalmangel, Überfüllung der Gefängnisse, anti-islamischen
Vorurteilen, Rassismus, mit dem Druck, verwertbare Verhörergebnisse
zu erzielen, aber auch mit kriminellen schwarzen
Schafen beim Bewachungspersonal.
Guantanamo: rechtsfreier Raum
Doch die Verantwortung für das Fehlverhalten scheint bis
in höchste Re-
gierungskreise zu reichen. Im Februar 2002 verweigerte
Verteidigungsminister Rumsfeld eine gerichtliche Überprüfung
der Frage, ob die Genfer Konvention auf die gefangenen
mutmaßlichen Al-Quaida-Anhänger in Guantanamo auf Kuba
anzuwenden sei. Die Begründung: Der Krieg gegen den Terrorismus
müsse unter anderen Bedingungen geführt werden als frühere
Kriege, sodass die Genfer Konvention hier keine Gültigkeit
habe. Die US-Regierung hat bislang alle Forderungen nach
freiem Zugang von Anwälten, Angehörigen, der Presse und
internationalen Beobachtern abgelehnt. Die Haft der Gefangenen
in Guantanamo vollzieht sich im rechtsfreien Raum, abgeschirmt
von jeglicher demokratischen Kontrolle. Damit hat die
Regierung Bush nach dem 11. September 2001 einen permanenten
Ausnahmezustand und ein Klima der Missachtung von Rechtsnormen
geschaffen, das auf den nachgeordneten Befehlsebenen als
Aufforderung verstanden wurde, es mit der Genfer Konvention
und der UN-Konvention gegen Folter nicht so genau zu nehmen.
Ein Memorandum des US-Justizministeriums an den Präsidenten
von August 2002 und der Bericht einer Arbeitsgruppe des
Verteidigungsministeriums vom März 2003 unterscheiden
zwischen grausamer, inhumaner oder erniedrigender Behandlung
und Folter, die normalerweise verboten ist es sei
denn, der Präsident setze im Zuge seiner besonderen Befugnisse
im Kriegsfall die Verpflichtung der USA auf die UN-Konvention
gegen Folter außer Kraft.
Um den Widerstand von Gefangenen in Guantanamo zu brechen,
genehmigte Verteidigungsminister Rumsfeld Ende 2002 das
Ausziehen von Häftlingen, Isolationshaft und die Bedrohung
mit Hunden. Im April 2003 widerrief er diese Genehmigung
und ließ verlauten, dass andere Länder Techniken wie Bedrohung,
Beleidigung und Einschüchterung als Bruch der Genfer Konvention
ansähen. Er fügte hinzu: Nichts in diesem Memorandum
schränkt in irgendeiner Weise ihre Befugnis ein, Ordnung
und Disziplin unter den Gefangenen aufrechtzuerhalten.
Es stellte sich heraus, dass die Angehörigen des Sanitätsdienstes
in Abu Ghraib keine Unterweisung in Menschenrechtsstandards
erhielten, wie es ansonsten in der US-Army üblich ist.
Auch waren deren Vorgesetzte weder mit der Genfer Konvention
noch mit den Armeevorschriften über die Behandlung von
Gefangenen vertraut. Dabei sind die Rechtsnormen und Konventionen,
die die USA unterzeichnet haben, eindeutig: Die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die
UN-Konventionen zur Behandlung von Gefangenen, die UN-Konvention
gegen Folter, die Genfer Konvention zur Behandlung von
Kriegsgefangenen und die Dienstvorschriften der US-Armee
verbieten Folter und unmenschliche Behandlung. Nach der
Deklaration von Tokio des Weltärztebundes dürfen Ärzte
sich in keinerlei Weise an Folterungen beteiligen.
Das Pentagon hat inzwischen zugegeben, dass die verantwortlichen
Militärs die seit 2002 vorliegenden Berichte von amnesty
international und des Internationalen Komitees des Roten
Kreuzes (IKRK) über die Misshandlung von Gefangenen ignoriert
haben. Nachdem das IKRK die Methoden in Abu Ghraib kritisiert
hatte, wurde ihm der Zugang zu den Gefangenen verwehrt.
Offenbar ist aber noch längst nicht die ganze Wahrheit
ans Licht gekommen. Mehrere Tausend Seiten des ersten
Untersuchungsberichts von General Taguba sind bislang
nicht öffentlich zugänglich. Andere Berichte, wie die
der verantwortlichen Generäle Geoffrey Miller und Donald
Ryder, bleiben unter Verschluss. Es gibt mehrere geheime
Militärgefängnisse, die bislang von den Untersuchungen
ausgeschlossen blieben.
In einer Bilanz fordert Steven H. Miles, Professor für
Bioethik an der University of Minnesota, in der Zeitschrift
Lancet eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge
und eine grundlegende Reform der Militärmedizin. Gregg
Bloche, Professor für Rechtsmedizin an der
Georgetown University in Washington, schreibt dazu in
der New York Times: Wenn Gefängniswärter
und Vernehmer zu Folterern werden, sind Ärzte die Ersten,
die davon erfahren. Internationale Rechtsnormen verlangen
von ihnen, dass sie entsprechend handeln. Hätten Militärärzte
die ersten Anzeichen von Misshandlungen sofort angezeigt,
hätten die brutalen Praktiken gestoppt werden können.
Hätten die Täter befürchten müssen, durch medizinische
Nachweise überführt zu werden, hätte sie das möglicherweise
von ihrem kriminellen Weg abgebracht. (4)
Folterverbot gilt auch im Krieg
Das Folterverbot der UN-Konvention gilt auch im Ausnahmezustand
oder im Krieg. Das, was jetzt in US-Militärgefängnissen
geschehen ist, zeigt, wie gefährlich und verantwortungslos
es ist, wenn Politiker und Juristen in den USA und auch
in Deutschland öffentlich darüber nachdenken,
ob Folter nicht ein legitimes Mittel sei im Kampf gegen
Terroristen. Aus dem Nachdenken kann, wie man sieht, schreckliche
Realität werden.
Dr. med. Christian Pross,
Behandlungszentrum für Folteropfer, Berlin
Literatur
1. Brutal Interrogation in Iraq five detainees
death probed. The Denver Post May 19, 2004; Only a Few
Spoke Up on Abuse as Many Soldiers Stayed Silent. The
New York Times, May 22, 2004; Aussagen von Gefangenen
auf der Homepage der Washington Post vom Mai 2004.
2. Physicians for Human Rights: www.phrusa.org.
3. Seymour Hersh: Torture at Abu Ghraib.The New Yorker
10. Mai 2004; und ders.: The Gray Zone. The New Yorker
24. Mai 2004. Alle im Folgenden aufgeführten Fakten mit
Quellenangaben stammen aus: Steven H. Miles, Abu Ghraib:
its legacy for military medicine. The Lancet Vol. 364
vom 21. August 2004.
4. M. Gregg Bloche: Physician Turn Thyself In. The New
York Times 10.
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