
Neues aus Transylvanien
Am 30.Januar 2001 wurde Gisela Dutzi, ehemals RAF und
politische Gefangene, vom Staatsschutz festgenommen.
Durchgesetzt werden sollte eine richterliche Anordnung
zur Erstellung eines DNA-Profils - dem sog. genetischen
Fingerabdruck. Da sich Gisela D. weigerte, freiwillig
eine Speichelprobe zu geben, wurde ihr gewaltsam Blut
abgenommen.
Nach der Erfassung von inzwischen 10tausenden DNA-Identitäten,
sowohl bei Verhaftungen, im Rahmen von Strafverfahren,
gegen Verurteilte und Gefangene, wurde damit erstmalig
ein Fall bekannt, in dem ehemalige politische Gefangene
betroffen sind.
Im Jahr 2001 wurden dann weitere Vorstöße
des BKA bekannt, diese Terror-Gen-Datei aufzubauen.
Da es bestimmte gesetzliche Kriterien gibt, werden Ermittlungsverfahren
kreiert, z.T. wegen Aktionen, die 20 Jahre zurückliegen,
um in dessen Rahmen dann "neue Erkenntnisse"
gewinnen zu wollen.
Börsenprozess-Angeklagte werden gentechnisch
archiviert: Im April 2001 erhielten zwei Genoss/innen
eine Mitteilung der Bundesanwaltschaft, dass Haare,
die ihnen während der Haft 1989-1994 entrissen
wurden, nicht nur aufbewahrt wurden, sondern heute Grundlage
für eine DNA-Feststellung sind.
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zuletzt geändert am
14.11.2004 - 18:02
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