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Online-Demo-Prozess goes on!
Libertad!-Rundbrief Nr. 5: 29.06.2005

 


Freitag 1. Juli 2005. Treffpunkt: 10.30 Uhr, Prozessbeginn: 11.00 Uhr
Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal II
Rundbrief mit diesen Themen:
1. Turbulenter Prozessauftakt. Kurzbericht vom 1. Tag (14.06.05)
2. Materialien zum 1. Verhandlungstag: Protokoll, Anträge und Erklärungen
3. Presseschau
4. Stellungnahmen zum Prozess
5. Radio-Seite mit neuestem Interview u.a. zur Online-Demo
6. Kundgebung und Demo gegen Abschiebe-Airline Aeroflight in Oberursel am 13. Juni 2005
7. Nightlife: Grand Prix de la Revolution am 10. Juni 2005




[zur Prozess-Seite]


> Libertad!-Rundbrief <
zum Prozess wegen Online-Demo 2001
Nr. 5 – 29. Juni 2005
http://www.libertad.de/online-demo

Online-Demo-Prozess goes on!
Freitag 1. Juli 2005. Treffpunkt: 10.30 Uhr, Prozessbeginn: 11.00 Uhr



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Am Freitag, dem 1. Juli wird die Verhandlung wegen der Online-Blockade gegen das Lufthansa-Abschiebegeschäft fortgesetzt. Nachdem am ersten Prozesstag zwei Zeug/innen der Anklage gehört wurden, wird dieses Mal auch ein Zeuge der Verteidigung sprechen und den rechtlichen Hintergrund von Demonstrationen im Internet thematisieren. Ebenfalls wird sich der Angeklagte wieder zu Wort melden (hurra!).
Wir rechnen für den 1. Juli mit einem Urteil, das Online-Aktivismus juristisch absichern und kriminalisieren wird. So oder so: Der Prozess wird mit einer Grundsatzentscheidung enden, die Auswirkungen auf zukünftige politische Aktivitäten im Internet haben wird.
Deswegen: Kommt auch diesmal zahlreich
Freitag 1. Juli 2005. Treffpunkt: 10.30 Uhr, Prozessbeginn: 11.00 Uhr
Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal II

Themen dieses Rundbriefes:

1. Turbulenter Prozessauftakt. Kurzbericht vom 1. Tag (14.06.05)
2. Materialien zum 1. Verhandlungstag: Protokoll, Anträge und Erklärungen
3. Presseschau
4. Stellungnahmen zum Prozess
5. Radio-Seite mit neuestem Interview u.a. zur Online-Demo
6. Kundgebung und Demo gegen Abschiebe-Airline Aeroflight in Oberursel am 13. Juni 2005
7. Nightlife: Grand Prix de la Revolution am 10. Juni 2005

Turbulenter Prozessauftakt. Kurzbericht vom 1. Tag (14.06.05)

Ab 8.30 Uhr versammelten sich Demonstrierende vor dem Eingang des Gerichtsgebäude E des Amtsgericht Frankfurt (Main) zur Kundgebung. Um 9.00 Uhr sollte der Prozess gegen einen der Initiatoren der ersten Online-Demonstration in Deutschland eröffnet werden. Es wurden Transparente aufgespannt, etwa 100 Menschen, einige bevor sie zur Arbeit gehen, sind gekommen. Kurze Reden von Libertad! und Kein Mensch ist illegal. Auch der Angeklagte spricht kurz. Lautstark wurde "Demonstrationsfreiheit im Internet" gefordert.
Die Prozesseröffnung wurde, weil die Richterin im Stau steckte, um 30 Minuten verschoben. Besucher/innen wurden erst nach Leibesvisitationen in den Hochsicherheitssaal gelassen, in dem sonst u.a. Strafprozesse nach §129a stattfinden. Panzerglas trennt das Publikum von den Prozessbeteiligten. Es gibt etwa 65 Zuschauerplätze. Viele der Aktivist/innen, die den Angeklagten begleitet hatten, fanden keinen Platz mehr.
Auf der Anklagebank steht eine Tüte mit dem Aufdruck "deportation.class". Davor ein Handwagen mit drei ehemals beschlagnahmten Computern. Der Angeklagte hatte sie mit zum Prozess gebracht, um sie als unbrauchbaren Schrott zurückzugeben, nachdem sie dreieinhalb Jahre einbehalten waren.
Gegen 9.30 beginnt der Prozess bei schlechter Akustik. Die Richterin verkündet, dass sie Zwischenrufe nicht duldet. Nach dreimaliger Ermahnung flögen die Leute raus. Die Verteidigung fragt nach drei Männern, die hinter der Staatsanwältin sitzen. Der erste stellt sich als Herr Gries vor, die anderen beiden als "Lufthansa Konzernsicherheit". Sie müssen den Saal verlassen, weil sie keine Prozessbeteiligten sind.
Nach Verlesung der Anklageschrift beantragt die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens. Argumentiert wird mit Art. 103 GG, Abs. 2. Damit, dass keine Gesetze für die Anklage existieren. Damit, dass begriffsnotwendig kein physischer Zwang vorliegt, der eine Voraussetzung bei Nötigung ist. Mit Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit). Mit der Entscheidung des Europarats von Mitte Mai 2005 in Warschau, wo auch Kanzler Schröder anwesend war und die auch einen Rahmen für Versammlungsfreiheit steckt. Die Bundesregierung habe damit das Recht dieses Raumes anerkannt.
Die StA erwidert, dass §240 neben Gewalt auch "Drohung mit empfindlichen Übel" vorsieht.
Die Richterin unterbricht die Verhandlung und verkündet nach 20 Minuten, dass sie kein Verfahrenshindernis sieht. Ein Verstoß gegen Art 103 GG bestehe nicht. Der Vorwurf erfülle den Gewaltbegriff. Ob "Nötigung" vorliegt, wird erst die Hauptverhandlung zeigen, ebenso, ob Grundrechte tangiert sind.
Der Angeklagte stellte in einer ausführlichen Erklärung den Zusammenhang zwischen der Abschiebepraxis der Lufthansa und dem Anliegen der Online-Demonstration her. Für ihn war die Aktion "eine zutiefst demokratische und notwendige Angelegenheit", mit der nicht nur gegen die Abschiebeairline Lufthansa protestiert werden sollte, sonden mit der darüberhinaus für das Demonstrationsrecht im Internet "der Freiheit eine Gasse geschlagen" werden sollte.
Es wurde mehrfach geklatscht. 1. Rüge und 2. Rüge folgen, dann verfügt die Richterin die Entfernung von 2 Menschen. Die Staatsanwältin zeigt denunzierend mit dem Finger in den Zuschauerraum. Das Publikum versucht die Entfernung der beiden Ausgeschlossenen zu blockieren. Sie werden mit brutalen Mitteln aus dem Saal gebracht, an die Wand gestellt, ihnen werden Handschellen angelegt und die Personalien aufgenommen.
Fragen der Richterin beantwortet der Angeklagte nicht. Stattdessen stellt die Verteidigung eine Reihe von Beweisanträgen:
1. Zeugenladung von dem Präsidenten der Pilotenvereinigung Cockpit, dem Fachgruppenleiter Luftverkehr von ver.di und Nicolai von Ruckteschell (Chefjurist der LH).Zum Beweis: Die Online-Demo war notwendig. Außerdem soll der Film "deportation.class" in der Verhandlung gezeigt werden.
2. (vom Angeklagten verlesen) exemplarisch Jose Bove, Mag Wompel u.v.a. zu laden, die den Aufruf "Wir machen mit" zur Online-Demo unterschrieben hatten. Online-Demonstration war und ist notwendiges und legitimes gesellschaftliches Engagement. Außerdem Hans Branscheidt u.a. zu laden, die den Aufruf "250 werden mehr" nach der Razzia vom 17.10.01 initiierten bzw. unterstützten.
3. Vertreter des Ordnungsamts und Polizeipräsidiums Köln zu laden wegen der Anmeldung der Online-Demo am 10.05.2001 durch Jan Hofmann.
4. den Vorstandsvorsitzenden der Lufthansa AG Jürgen Weber zu laden.
5. Bundesinnnenminister Otto Schily zu laden. Zum Beweis, dass er zu Hackerangriffen auf ihm missliebige Internetseiten aufrief und das für rechtmäßig hält.
6. Vertreter von ProAsyl, (ex-) Mitglieder des Bundestages, den Chef des UN-Anti-Folter-Ausschusses u.a. Mit diesem Antrag wird die europäische Abschiebepolitik, ihre Geschichte und Auswirkungen sowie der Protest dagegen ausführlich thematisiert. Eine hervorragende Zusammenfassung.
7. RA Stefan Schrage aus Berlin zu laden. Der Anwalt hatte sich bei der Verteidigung gemeldet, dass er die Initiator/innen der Online-Demo vor der Aktion beriet und sagte: Strafbarkeit sei nicht gegeben.
Die Richterin stellt die Beweisanträge zurück und geht unmittelbar in die Zeugenvernehmung.

Zuerst Frau Adenauer, Konzernjustitiarin der LH. Ihr Beitrag ist äußerst unergiebig – auch für die Anklage. Anfang April 2001 wurde der Aufruf zur Blockade wahrgenommen. Zunächst wurde zu einem "Tag X" aufgerufen. Später terminiert: LH-Hauftversammlung 2001, am 20. Juni 2001. Die Rechtsabteilung prüfte einstweilige Verfügung. Diese wurde als nicht erfolgsversprechend eingestuft, weil LH die Initiatoren nicht kannte. Sie begannen auf technischem Weg Vorkehrungen zu treffen, die Zahl der Zugriffe begrenzt zu halten. Die "Konzernsicherheit" (der geheimdienstliche Werkschutz der LH), Ecommerce (heute nicht mehr existierendes Tochterunternehmen der LH) haben dabei geholfen. Wiederholt konnte sie zu Fragen keine näheren Ausführungen machen, denn: "Ich bin kein Techniker". Im Laufe der Online-Demo mussten mehrfach die Kapazitäten erhöht werden. Zwischen 10.30-10.35 wurde Kapazität um Faktor 10 erhöht ("ich lese ab, weil ich das nicht verstehe"). Gegen 12.30 wurde das System auf Normal zurückgefahren. Mehrfach war die Web-Seite 3-10 Minuten verzögert. 8 Minuten war das Portal weltweit nicht erreichbar gewesen. Ob die komplette Homepage betroffen war oder nur das Buchungssystem, kann sie nicht sagen. Nur, dass sich acht Minuten nichts bewegte.
Zu den Kosten und Buchungsausfällen kommen nur unpräzise Angaben. Ja, es seien "deutlich weniger" Buchungen an diesem Tag, aber keine konkreten Zahlen. Der Anwalt fragt, wie viele Vergleichstage für den festgestellten Buchungsrückgang herangezogen wurden. Man erfährt, dass es nur einer war. Die Herkunft der in den Akten genannten Schadenssumme von über eine halbe Million Euro sei ihr nicht bekannt. Auf die Frage des Angeklagte, ob es bei LH eine Diskussion gab, ob die Schadenssumme öffentlich mitgeteilt wird, antwortet sie LH "muss sich überlegen, was sie sagt".
Nach dieser Zeugin wurden drei weitere Beweisanträge von der Verteidigung gestellt:
8. Die Verantwortlichen von 17 online-Reisebüros (von wwww.travelchannel.de bis www.nix-wie-weg.de) zu laden. Zum Beweis: über ihre Internetseiten waren jederzeit LH-Flüge buchbar.
9. Die Domain-Inhaber lufthansa.de und lufthansa.com, Leiter von IT-/Servicebereich und LH-systems zu laden. Thema: Vorkehrungen am 20. 06.01, Ankauf Kapazitäten, live-Ansprache Jürgen Weber.
10. Ladung von Herrn Holzrichter (LH). Thema: Buchungsrückgänge.
Anschließend die Vernehmung von KHK Günter Brandt, 48 Jahre, Leiter K41 (Staatsschutz) beim Polizeipräsidium Frankfurt. Er berichtete, dass die Strafanzeige der LH nach der Online-Demo am 25.06.01 einging. Er hatte den Domain-Inhaber von www.libertad.de festgestellt und seine Ermittlungen der StA vorgelegt mit dem Ziel eine Hausdurchsuchung vorzunehmen, die dann am 17.10.01 im Libertad!-Büro und beim Beschuldigten erfolgte. Dabei wurden zahlreiche PCs, schriftliche Unterlagen, Disketten und CDs beschlagnahmt. Die Auswertung hat durch (nicht näher ausgeführte) Umstände lange gedauert. Festgestellt wurde dabei eine Email, wo der Absender schrieb, er habe Dokumente eingestellt, habe die Software besorgt. Der Beschuldigte habe als Administrator das organisiert. Am 20.06.2001 hat er die Lufthansa-Homepage nicht verfolgt; die Seite sei wohl nicht erreichbar gewesen. LH habe den Schaden beschrieben. Offensichtlich habe LH nicht ausreichend Speicher dazugekauft. Libertad! hat nach der Online-Demo mit dem Erfolg Reklame gemacht.
Es geht dann um die rechtliche Bewertung der Online-Demo durch die Initiator/innen. Die Richterin fragt den Zeugen, ob ("wie manchmal bei solchen Sachen") eine rechtliche Bewertung veröffentlicht wurde? Dem Tenor nach: es sei nicht strafbar, ihr könnt ruhig mitmachen. Brandt weiß nichts davon, aber er hätte ein Papier mit rechtlicher Wertung gefunden. Darin stände, dass "Nötigung wahrscheinlich" anwendbar sei.
Zur Anmeldung der Demo in Köln geht Brandt davon aus, dass der Anmelder Jan Hofmann eine fiktive Person ist. Seit März 2001 wusste er "von der geplanten Straftat". Er hätte den Aufruf bei libertad.de gefunden und dann regelmäßig die Seite beobachtet und dokumentiert. Von sich aus hätte er dann mit LH Kontakt aufgenommen und sie gewarnt. Der StA hätte er seine Erkenntnisse nicht vorgelegt, sondern erst nach der LH-Anzeige: es gab ja keine Straftat, sondern höchstens "straflose Vorbereitung".
"Gab es vor der Durchsuchung eine Entscheidung die Rechner mitzunehmen?", fragt der Angeklagte. Ja, alle Rechner. "Warum wurden die Festplatten nicht gespiegelt wie es das BKA macht?" Darauf Brandt: "Ich würde das nächste Mal auch Bildschirme, Mäuse und Tastatur mitnehmen". Insgesamt 160 GB Daten hätten sie gehabt und er war allein damit beschäftigt. "Tut mir leid, wenn es lang gedauert hat".
Zum Schaden befragt, kann er sich nicht mehr erinnern, von wem der – später von LH dementierte - "Schaden i.H.v. 511.291,99 Euro" stammt.
Ende der Zeugenvernehmung. Die Richterin gibt dem Beweisantrag Nr. 7 (RA Schrage aus Berlin)statt.
Der RA stellt Beweisantrag 11: Ladung von Ricardo Dominquez als Zeuge zur Software und Online-Aktivismus. Die Richterin stellt alle anderen Beweisanträge zurück. Der RA beantragt seine Beiordnung als Pflichtverteidiger wegen Schwierigkeit der Rechtslage und die Richterin verpflichtet den Anwalt.

Prozess wird vertagt und fortgesetzt am Freitag, 01.07.2001 um 11 Uhr.


2. Materialien zum 1. Verhandlungstag: Protokoll, Anträge und Erklärungen

Neben dem vorstehenden Kurzbericht wurde auch eine ausführlichere Version erstellt. Beide können online bezogen werden. Ebenso der Einstellungsantrag der Verteidigung und die Rede des Angeklagten :
* Prozessrede von Andreas-Thomas Vogel - http://www.libertad.de/service/downloads/pdf/atv140605.pdf
* Einstellungantrag der Verteidigung - http://www.libertad.de/service/downloads/pdf/einstellungsantrag.pdf
* Bericht/Protokoll vom 1. Verhandlungstag - http://www.libertad.de/service/downloads/pdf/prozessbericht01.pdf
* Kurzbericht vom 1. Verhandlungstag – http://www.libertad.de/service/downloads/pdf/prozessbericht01-kurz.pdf

3. Presseschau

Der erste Verhandlungstag hat verhaltenen, aber rund um guten Niederschlag sowohl in Print- wie online-Medien gefunden. Erwähnt sollen hier nur werden
Mit Bits und Bytes gegen Abschiebungen, Liga 6000. Frankfurt digital 20.06.2005
Virtuelles Sit-in im Internet vor Gericht, taz 15.06.05
Online-Demo gegen Lufthansa / Prozess und Urteilsverkündung wurde auf ersten Juli vertagt. Schreibt der Fall Justizgeschichte?, News 15.06.05
Ist das Internet ein öffentlicher Raum? / Prozess gegen »Online-Demo« könnte Grundsatzfragen klären, Neues Deutschland 15.06.05
Polizei nimmt Abschiebe-Gegner im Gerichtssaal fest / Frankfurter Internet-Aktivist ist wegen Aufrufs zu Online-Demonstration gegen Lufthansa angeklagt / Tumult im Zuschauerraum, Frankfurter Rundschau 15.06.05
Prozess wegen Online-Blockade der Lufthansa wird nicht eingestellt, heise-online 14.06.05
Diese und andere Medienbericht können nachgelesen werden: in: http://www.libertad.de/inhalt/projekte/depclass/verfahren/presse2prozess.shtml


4. Stellungnahmen zum Prozess

Erklärung der Flüchtlingsräte: In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten sieben Landes-Flüchtlingsräte den Prozess. Wenn man im Internet Verträge abschließen kann, muss man dort auch demonstrieren können, erklären die Flüchtlingsräte aus Saarland, Hessen, Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Bayern und Berlin. Außerden bekennen sie, dass auch sie mitdemonstriert haben. "Da wir aber aus unserer Alltagsarbeit wissen, dass kein Mensch freiwillig flieht, ist es notwendig, gegen diese Abschiebungen zu protestieren: Selbstverständlich auch im Internet", heißt es in der Erklärung.
http://www.asyl-saar.de/pressemitteilungen.html
Interview mit Ricardo Dominguez: Auch der us-amerikanische Aktivist Ricardo Dominguez, den die Verteidigung als Zeugen zu laden beantragte, kritisiertedie Anklage und erklärte sich mit dem Angeklagten solidarisch. In einem Interview forderte Dominguez das Frankfurter Amtsgericht auf, die Aktion gegen die Lufthansa als einen legitimen Akt zivilen Ungehorsams anzusehen: "Solche Aktionen sind nicht kriminell".
http://www.sooderso.de/zeitung/materialien/rdom120605de.shtml
Interview mit Frank Hansen: Der Gründer der Stiftung "Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft - bridge" wies vor Prozessbeginn ausdrücklich auf die grundsätzliche Bedeutung dieses Prozesses hin. "Im Gerichtsverfahren wird es nun darum gehen, ob diese Art der Demonstration eine Form der Nötigung darstellt" und fragt: "Muss man also online sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aufgeben, nur weil dies im Internet-Protokoll nicht vorgesehen ist und sich die Behörden nicht zuständig fühlen, wenn man eine Online-Demonstration anmelden möchte?"
http://www.telepolis.de/r4/artikel/20/20287/1.html


5. Radio-Seite mit neuestem Interview u.a. zur Online-Demo

Nach Ende des 1. Verhandlungstages im Prozess Staat und Lufthansa gegen Libertad! wurde unser Pressesprecher Hans-Peter Kartenberg vom Radio Z aus Nürnberg interviewt. Wer hören will, was gesendet wurde:
Interview mit Radio Z (Nürnberg) am 14.06.05. Das Interview als .mp3-Datei:
http://www.libertad.de/service/downloads/media/20050614-radio-z.mp3
Bei der Gelegenheit wurde die Radio-Seite zur Online-Demo aktualisiert. Jetzt findet ihr dort Sendungen zum aktuellen Prozess, wie auch Sendungen, die 2001 zur Online-Demo gemacht wurden:
http://www.libertad.de/inhalt/projekte/depclass/verfahren/radio.shtml

6. Kundgebung und Demo gegen Abschiebe-Airline Aeroflight in Oberursel am 13. Juni 2005


Rund 60 Abschiebegegner/innen beteiligten sich am Vorabend des Prozesses an einer Protestkundgebung und -demonstration gegen die Fluglinie Aeroflight in Oberursel. Vor der Zentrale der Chartergesellschaft Aeroflight, die im Geschäft der Charterabschiebungen tätig ist, war ein Infostand aufgebaut, es wurden Beiträge gehalten und anschließend durch Oberursel demonstriert.
Es war angesagt nach Oberursel vor Aero Flight zu gehen und dort Krach gegen das Abschiebegeschäft zu schlagen. Die Firma sollte wissen, dass sie bekannt ist und dass sie nicht in Ruhe gelassen wird. Aeroflight steht exemplarisch für das schmutzige Geschäft mit Abschiebungen.
Bericht, Reden, Fotos und Links:
http://www.libertad.de/inhalt/projekte/depclass/verfahren/aeroflight130605.shtml

7. Nightlife: Grand Prix de la Revolution am 10. Juni 2005


Im Rahmen lokaler Aktivitäten zum Prozess fand im Café ExZess eine Benefiz-Party mit dem Grand Prix de la Revolution statt. Zwischen im beliebten Lufthansa-Design gehaltenen orange-blauen Wänden, mit Festplatten, Tastaturen und Mäusen dekoriert, waren zwei Großraumleinwände aufgebaut. Cocktails schlürfend lauschten die Gäste der herausragenden Moderatorin Nykra Kalaschnikowa und den begabten Musikerinnen und Musiker.
Mehr in der Klatschspalte:
http://www.libertad.de/inhalt/projekte/depclass/verfahren/grandprix.shtml


8. Spenden jetzt online per Lastschriftverfahren

Hinter unserer Kampagne "free online protest" und der Arbeit zum Prozess steckt viel Arbeit. Und all dies kostet viel Geld. Deswegen sind wir auf eure finanzielle Unterstützung angewiesen. Eingehende Spenden werden ausschließlich für die Kampagne verwendet.
Spendenkonto:
Förderverein Libertad! e.V.
KNr: 80 200 69 300 - GLS Bank eG (BLZ 430 609 67)
Stichwort: Online-Demo
Online-Spenden: Das Spendenformular wurde überarbeitet - jetzt ausgerichtet für Spenden per Lastschriftverfahren.
http://www.libertad.de/inhalt/projekte/depclass/verfahren/spenden.shtml


Kommt zum 2. Verhandlungstag:
Freitag 1. Juli 2005.
Treffpunkt: 10.30 Uhr,
Prozessbeginn: 11.00 Uhr
Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal II


Solidarische Grüße
Kampagne Libertad!


Suchwörter: Onlinedemo : Online-Demo Prozess, Lufthansa, Abschiebung
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Dokument veröffentlicht am 29.06.2005 um 12:34 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am 29.04.2006 - 11:19
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