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> virtuell demonstrieren – real etwas bewegen
Stiftung bridge fördert Libertad! und die Kampagne "free online protest"

 


Die diesjährige Förderung durch die Stiftung bridge - Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft - erhalten drei Initiativen, davon zwei, die sich gegen Software-Patente richten, und die Solidaritätsorganisation Libertad! für die Kampagne "free online protest"




Pressemeldung

> virtuell demonstrieren – real etwas bewegen
Stiftung bridge fördert Libertad! und die Kampagne "free online protest"

Die diesjährige Förderung durch die Stiftung bridge - Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft - erhalten drei Initiativen, davon zwei, die sich gegen Software-Patente richten, und die Solidaritätsorganisation Libertad!

In der Pressemitteilung der Stiftung heisst es dazu:

"Im Sommer 2001 fand die erste online-Demo in Deutschland statt. Libertad! rief dazu auf, massenhaft auf die Ticketseite der Lufthansa zuzugreifen, um so gegen eine Beteiligung der Luftfahrtgesellschaft an Abschiebungen von Flüchtlingen zu protestieren. Der Tag war gut gewählt: gleichzeitig tagte die Hauptversammlung, die von Protesten auf der Straße begleitet wurde. Jetzt, am 14. Juni 2005, stehen die Initiatoren vor Gericht. Es geht um die Frage, ob der online – Protest vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist, oder ob diese Protestform als Nötigung eingestuft werden kann; nur weil sie in der Technik des Internets nicht vorgesehen ist."

Als weitere Begründung für die Förderung wird auf der homepage der Stiftung bridge (http://www.bewegungsstiftung.de/bridge/foerderung/foerderrunde2005) ausgeführt:

"Das dritte geförderte Projekt ist Libertad!-Kampagne für internationale Solidarität. Ihre Kampagne "free online protest - online protest is not a crime" knüpt an ihre Online-Demonstration "deportation.class" von 2001 an, die sich gegen das Lufthansa Abschiebegeschäft richtete. Die Lufthansa versucht die Online Demonstration nun vor Gericht als "Nötigung" verurteilen zu lassen. Durch solch ein Urteil würde grundlegend entschieden, ob wir mittels Demonstrationen online genauso frei unsere Meinung äussern dürfen wie offline. Dies entgegen dem Entwurf des Europarates für eine Erklärung für die Sicherung der Menschenrechte in der Informationsgesellschaft. Darin ist im Punkt 10 festgehalten: "Das Recht auf Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit - wie es Artikel 11 der europäischen Menschenrechtskonvention vorsieht - ist online genauso zu achten wie offline."."

Libertad! dankt für die Förderung und Unterstützung.

Hans-Peter Kartenberg

weitere Informationen zum bevorstehenden Prozess: http://www.libertad.de/online-demo


Suchwörter: Libertad : Online-Demo Prozess
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Dokument veröffentlicht am 06.06.2005 um 12:18 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am 29.04.2006 - 11:19
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