"Schön, dass ihr zur Kundgebung zum Prozessauftakt vor Gericht gekommen seit. Es ist nicht zu letzt desshalb erfreulich, da es in diesem Verfahren ja nicht um eine hohe Haftstrafe gehen wird, mehr geht es darum gemeinsam unser Anliegen deutlich zu machen, dass wir für das Demonstrationsrecht im Internet eintreten....
Schön, dass ihr zur Kundgebung zum Prozessauftakt vor Gericht gekommen seit.
Es ist nicht zu letzt desshalb erfreulich, da es in diesem Verfahren ja nicht um eine hohe Haftstrafe gehen wird, mehr geht es darum gemeinsam unser Anliegen deutlich zu machen, dass wir für das Demonstrationsrecht im Internet eintreten.
"free online protest – online protest is not a crime"
Das Internet ist öffentlicher Raum genauso wie die Straße es ist. Das Internet ist kein Privatbesitz irgendeines Konzerns oder Regierungseigentum. Über unsere online-Demostration gegen das Abschiebegeschäft der Lufthansa Gericht zu halten, ist ein Baustein im Versuch das Internet einseitig zu dominieren, wie es bei den klassischen Medien häufig gelingt. Sei es über die Schaffung von Monopolen oder politischer Zensur staatlichen Einschränkungen. Das Internet gehört uns allen – und die Menschen die es nutzen bestimmen was geschieht. Das muss uns nicht immer gefallen – die online Demo war unserer Seits der Versuch es für eine emanzipatorische Aktion zu nutzen, die diejenigen Menschen per Mausklik zusammenbrachte, die nicht bereit sind hinzunehmen, das Jahr für Jahr tausende Flüchtlinge unter Gewaltanwendung in eine zum Teil tödliche Zukunft abgeschoben werden. Wer damit auch noch Geld verdient, darf sich nicht wundern, wenn versucht wird, einem solchen Konzern das Geschäft zu vermiesen. Bei Abschiebeflügen der Lufthansa starben zwei deportees. Trotzdem hält der Vorstand am Verkauf von deportee-tickets fest. Zur Konzernbilanz gehören die daraus erzielten Profite, wie auch die Todesfälle und Misshandlungen.
"Wenn Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre größten Filialen im Netz aufbauen, dann muss man auch genau dort demonstrieren".
Wir gehen davon aus, dass es in dieser Instanz vor dem Amtsgericht zu einer Verurteilung kommt. Was sonst sollten wir von einer Richterin erwarten, die in einem US-Airbaise Blockade Verfahren die Proteste gegen den Irak Krieg als verwerflich verurteilt hat. Verwerflich – wenn man solchen Begriff schon benutzt - ist der Krieg, nicht jedoch der Protest gegen ihn.
Auch hier ist das Mittel der Anklage: Nötigung
Dieses Verfahren ist das erste seiner Art und wir tragen die Verantwortung, alles dafür zu tun, dass unsere Bewegungsfreiheit im Internet weder durch Urteile noch Gesetze eingeschränkt wird. Wir wollen im Internet genauso demonstrieren wie "auf der Straße" – und auch da sind die Schikanen und Behinderungen ein ständiges Übel. Es wird also in dieser bzw. der nächsten Instanz um sehr grundsätzliche Fragen der Meinungs- und Demostrationsfreiheit gehen werden.
Es geht um Bewegungsfreiheit – das ist der Zusammenhang zur Kampagne gegen Abschiebungen. Denn noch viel mehr geht es um die Bewegungsfreiheit für alle Menschen.
Wir können auf eine gelungene Massendemo im Internet zurückblicken, mehr als 13 .000 Menschen beteiligten sich. Die deportation.class-Kampagne konnte viele Menschen erreichen und etliche Gruppen unterstützen sie durch zahlreiche Aktivitäten. Trotzdem folgen wir nicht dem mainstream – in einer von Angst um Verlust geprägten Gesellschaft erfreuen sich Abschiebungen großer Beliebtheit.
Gerade desshalb ist es um so wichtiger radikale, grundsätzliche Positionen zu vertreten, keine Kompromisse einzugehen in dem Ziel, das alle Menschen dort leben können sollten wo sie wollen und das diese Orte zahlreicher werden. Das bedeutet vor allem, für eine Welt zu kämpfen, die ohne Ausbeutung und Unterdrückung ist und konsequent gegen Folter und Folterbefürworter einzutreten. "Folter ist kein Kulturgut".
No Justic no Peace.
Suchwörter: Onlinedemo : Online-Demo Prozess
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Dokument veröffentlicht am 14.06.2005 um 13:52 Uhr durch Libertad_Frankfurt
zuletzt geändert am
29.04.2006 - 11:19
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