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Rundbrief Nr. 4: Am Dienstag (14.06.05) Prozess
Lufthansa & Staat vs. Online-Aktivismus

 


1. Prozess erneut in einem anderen Saal verlegt: Jetzt in den Hochsicherheitsbereich
2. Am Montag: Kundgebung gegen Abschiebe-Airline Aeroflight
3. "Frankfurter Rundschau" verweigert Abdruck einer Anzeige
4. "Demonstrationsfreiheit vor Gericht", Presseerklärung vor Prozessbeginn
5. Wir sehen uns beim Prozess




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Infodienst/Rundbrief Nr. 4 10.06.05

Am Dienstag (14.06.05) Prozess
Lufthansa & Staat vs. Online-Aktivismus


1. Prozess erneut in einem anderen Saal verlegt: Jetzt in den Hochsicherheitsbereich
2. Am Montag: Kundgebung gegen Abschiebe-Airline Aeroflight
3. "Frankfurter Rundschau" verweigert Abdruck einer Anzeige
4. "Demonstrationsfreiheit vor Gericht", Presseerklärung vor Prozessbeginn
5. Wir sehen uns beim Prozess

1. Prozess erneut in einem anderen Saal verlegt: Jetzt in den Hochsicherheitsbereich

Wenige Tage vor Prozessbeginn erhielt der Angeklagte schon wieder Post vom Amtsgericht: Die erneute Verlegung der Verhandlung wegen der Online-Demo in einen anderen Raum, wird mitgeteilt. Diesmal wird in den Hochsicherheitsbereich des Gerichts umgezogen – in den Saal II im Gebäude E. Der Eingang für Zuschauer/innen ist unter den Arkaden auf der Konrad Adenauer- Str. Zwar werden die Räume in diesem Bereich auch ab und an für "normale" Verfahren genutzt – in der Regel werden aber dort die Prozesse wegen § 129a (Terroristische Vereinigung) abgehalten, so z.B. gegen die PKK und RAF. Der letzte spektakuläre "Terroristen-Prozess", der dort stattfand war der gegen Vizepolizeipräsident Daschner wegen Folter.
Wir sind gutwillig und interpretieren die Gründe für die Verlegung in diesen Bereich mit dem starken Interesse an dem Prozess. Denn die Säle in diesem Bereich sind größer und bieten mehr Besucher/innen Platz. Allerdings hat der Raum eine Trennscheibe. Wir werden es alledings nicht hinnehmen, wenn die Richterin diesen Prozess mit Staatsschutzauflagen durchführen will.

2. Am Montag: Kundgebung gegen Abschiebe-Airline Aeroflight

Die AERO FLIGHT GmbH & Co KG ist eine neu gegründete Fluggesellschaft, die überwiegend im Charterbereich tätig ist. Vor dem Hauptsitz in Oberursel (Taunus) bei Frankfurt am Main werden wir am Montag, 13. Juni ab 17 Uhr eine Kundgebung abhalten. Ab 16 Uhr sind wir bereits mit einem Infostand präsent und im Anschluss an die Kundgebung demonstrieren wir durch Oberursel. Das Unternehmen hat im September 2004 die erste europaweite Sammelabschiebung von 40 Flüchtlingen aus verschiedenen europäischen Staaten durchgeführt. Von der Hamburger Innenbehörde wurde dafür ein Flug nach Coutounou (Benin) und nach Togo gebucht und dafür sage und schreibe 140.000 Euro gezahlt. Als Zubringerflugzeug war auch eine Maschine von Lions Air beteiligt. Diese Sammelabschiebungen per Charterflug sind für die nächsten Jahre von der Europäischen Union (EU) im großen Umfang geplant.
Aero Flight ist eine neue Abschiebeairline. Das gefällt uns ganz und gar nicht. Deswegen:
Montag - 13.06.2005 - ab 16 h: Infostand - ab 17 h: Kundgebung gegen EU-Sammelabschiebungen vor der Abschiebeairline Aeroflight – mit anschließender Demonstration.
Ort: Lessingstraße 7-9 (nahe S- U-Bahnhof Oberursel) Später Kneipenabend im Cafe ExZess: Kurzfilm und Infos zum Prozess

3. "Frankfurter Rundschau" verweigert Abdruck einer Anzeige

Von der FR abgelehnte Anzeige

Diese Anzeige sollte am Montag, 13. Juni im Frankfurt-teil und in der Ausgabe für Oberursel der "Frankfurter Rundschau" erscheinen. Gegen Bezahlung selbstverständlich, denn die "fr" schenkt uns natürlich nichts.
Aber auch unser Geld wollte sie nicht.
"...leider muß ich Ihnen mitteilen, daß die FRANKFURTER RUNDSCHAU die von Ihnen geplante Anzeige aus inhaltlichen Gründen nicht veröffentlichen wird. Ich hoffe auf Verständnis für unsere Entscheidung und verbleibe..." teilt die Anzeigenberaterin uns im Auftrag der Verlagsleitung mit. Auf telefonische Anfrage wollte sie uns die "inhaltlichen Gründe" nicht erläutern. Zunächst hieß es, die FR drucke keine Anzeigen ab, die zu einer politischen Demonstration aufrufen. Bei Nachfrage wurden "Geschäftbedingungen des Zeitschriften und Zeitschriftenverlegerverband", dort der §8 genannt, wo aber nichts zu politischen Demonstrationen drinsteht, sondern nur, daß eine Ablehnung ausgesprochen werden kann, wenn die "Inhalte unzumutbar" sind. Auf die hartnäckigen Nachfrage "Sie finden also die Inhalte unserer Anzeige unzumutbar? Warum?" wurden nur nochmals diese Bedingungen vorgelesen. Sonst wurde uns noch mitgeteilt, daß auch eine inhaltliche Änderung ("Ummodelung") der Anzeige nichts ändere, weil unser Anliegen klar sei.
Wir vermuten, die "inhaltlichen Gründe" liegen in der kritik am Abschiebegeschäft der Airlines. Das sind für die "fr" wichtige Anzeigenkunden, die man offensichtlich nicht verprellen will. Deswegen: Politische Zensur von Anzeigen. Mit dem Entzug von Anzeigen drohte die Lufthansa AG bereits der "Südeutsche Zeitung" als die Lufthansa-kritische Berichte druckte. Außerdem wurde die Verteilung der "SZ" während Lufthansa-Flügen gestoppt.
Anzeige in Ausgabe 10.06.05 der taz

4. "Demonstrationsfreiheit vor Gericht", Presseerklärung vor Prozessbeginn

Um sehr grundsätzliche Fragen von Meinungs- und Demonstrationsfreiheit wird es am Dienstag 14. Juni 2005 ab 9.00 Uhr im Amtsgericht Frankfurt gehen. Angeklagt ist der Inhaber der Internet-Domain www.libertad.de wegen Veröffentlichung eines Textes, mit dem im Frühjahr 2001 zur ersten Online-Demonstration in Deutschland aufgerufen wurde. Betroffen war der Lufthansa-Konzern, der wegen Abschiebung von Flüchtlingen in der Kritik stand und dessen Homepage von den tausenden von Demonstranten "besucht" wurde. Dadurch seien dem Konzern Einnahmen entgangen, so der Vorwurf in der Anklageschrift.
Wie das Amtsgericht mitteilte, findet der Prozess im Gebäude E, Saal II statt. Das ist der so genannte Hochsicherheitsbereich.
"Durch diese Umstände lasse ich mich allerdings nicht abhalten, weiter für das Demonstrationsrecht auch im Internet einzutreten", reagierte der Angeklagte Andreas-Thomas Vogel. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn der Nötigung und des Aufrufs dazu an. Die Verteidigung wird in der Beweisaufnahme deutlich machen, dass die Anklage keine gesetzliche Grundlage hat, es aber durchaus das Recht auf politischen Protest im Internet gibt. "Vielleicht ist die Verlegung in den Hochsicherheitsbereich eine vorweggenommene Reaktion auf die als Zeugen zu ladenen Minister der Bundesregierung und Vorstandsmitglieder der Lufthansa AG", vermutete der Angeklagte.
Die Solidaritätsorganisation Libertad!, deren Mitglied der Angeklagte ist, kündigte für Montag, den 13. Juni 2005 um 17 Uhr eine Kundgebung gegen Abschiebungen vor dem Hauptsitz der Aeroflight in Oberursel an. Außerdem wird dazu aufgerufen, am Prozesstag sich um 8.30 Uhr zum Protest vor dem Amtsgericht zu versammeln und zahlreich den Prozess zu besuchen.

5. Wir sehen uns beim Prozess

Dienstag - 14.06.2005
8.30 Uhr - Protestkundgebung vor Gericht
9.00 Uhr - Prozessbeginn
Ort: Hammelsgasse 1, Amtsgericht Frankfurt,
Gebäude E – Saal II


Mit solidarischen Grüßen
Kampagne Libertad!

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Dokument veröffentlicht am 10.06.2005 um 19:22 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am 29.04.2006 - 11:19
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