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An deutsche und internationale Jura-Gruppen und Strafverteidigerverbände
Libertad!-Rundschreiben / Information

 


In einem Rundbrief informiert Libertad! Vereinigungen von Jurist/innen über den anstehenden Prozess und bittet um Hilfe und Unterstützung




Rundschreiben / Information an deutsche und internationale Jura-Gruppen und Strafverteidigerverbände

Frankfurt 16.05.2005

Liebe Freundinnen und Freunde,


Wir wollen euch über einen demnächst anstehenden Prozess in Frankfurt informieren. Angeklagt ist das Libertad!-Mitglied Andreas-Thomas Vogel wegen Nötigung und Aufruf zur Nötigung, weil im Frühjahr 2001 auf den Internetseiten von Libertad! (libertad.de und sooderso.de), für die er als Domaininhaber eingetragen ist, zur damaligen Online-Demonstration gegen Lufthansa aufgerufen wurde.

Gemeinsam mit "kein mensch ist illegal" hatte Libertad! im Frühjahr 2001 zum Protest gegen das deportation.business der Lufthansa aufgerufen. In Fortführung der schon laufenden "deportation.class"-Kampagne, die das Geschäft mit den "deportee-tickets" der Lufthansa AG thematisierte, war sich vorgenommen worden, einen online Protest zu organisieren. Ausgangspunkt dafür war u.a. auch die Ankündigung der Lufthansa, den Ticket verkauf per Internet ausbauen zu wollen. Mit Unterstützung hunderter Gruppen und Personen wurde parallel zur Jahreshauptversammlung der Lufthansa AG am 20.06.2001 eine digitale Demonstration auf der lufthansa.com organisiert. Durch wiederholten Zugriff auf die Seiten von lufthansa.com, per Reload, Script und einer extra dafür geschriebenen Protest-Software zu einem bestimmten Zeitpunkt (20.06.01, 10-12 Uhr), sollte der Protest zum Ausdruck gebracht. Quasi in Form einer digitalen Blockade der Zufahrtswege zur Internet-Filiale der Lufthansa. Über 13.000 Menschen beteiligten sich an der Aktion. Zeitweise war durch die vielen Zugriffe die Lufthansa-Seite gar nicht oder nur schwer zu erreichen.

Mit dem öffentlichen Interesse an dieser ersten größeren Online-Demonstration im deutschsprachigen Raum, war schon eines der Ziele der digitalen Aktionsform erreicht: die erneute Thematisierung der Lufthansa-Geschäftspolitik mit abzuschiebenden Flüchtlingen.

Obwohl die Mobilisierung zur Online-Demo eine große Öffentlichkeit erreichte - und schon im Vorfeld verschiedenste Behörden und Institutionen alarmierte (Staatsschutz, Verfassungsschutz, Justizministerium), gab es offensichtlich kein "öffentliches Interesse" an der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von staatswegen. Erst auf Anzeige der Lufthansa AG nach der Online-Demo wurde das Verfahren eingeleitet, ermittelt, durchsucht und beschlagnahmt.

Ursprünglich wurde neben Nötigung (§240) auch wegen Datenveränderung (§303a) und Computersabotage (§303b) ermittelt. Ursprünglich richtete sich das Verfahren auch gegen zwei Beschuldigte: gegen den Presserecht-Verantwortlichen der deportation.class-Zeitung und gegen den Domain-Inhaber von libertad.de und sooderso.de. Gegen den ersten wurde das Verfahren abgetrennt und eingestellt in Verbindung mit anderen Verfahren im Zusammenhang der deportation.class-Kampagne. "Datenveränderung" und "Computersabotage" wurde fallengelassen - es erschien nicht realistisch, das prozesstauglich zu kriegen.

Von der Staatsanwaltschaft, dem BKA u.a. wurde während der Ermittlungen (laut Akten) immer wieder betont, dass man mit dem Verfahren juristisches Neuland betrete und es allgemeine Bedeutung habe.

Ermittelt wurde gegen die Inhaber/innen von Domains, die die Mobilisierungs-Homepage (go.to/online-demo) gespiegelt hatten. Bei Providern wurde versucht, die bei der Lufthansa gespeicherten IP-Adressen auflösen zu lassen. Es wurden Berechnungen angestellt, ab welcher Anzahl von Zugriffen auf lufthansa.com pro einzelner IP-Adresse von Teilnahme an der Online-Demonstration ausgegangen werden kann. Laut Akten rückte aber kein Provider die Daten heraus. In monatelanger Auswertung der unzähligen bei Libertad! und dem Beschuldigten beschlagnahmten Datenträger wurde der kriminalistische Beweis erhoben, was nie strittig war: dass Libertad! und der Beschuldigte zur Online-Demo aufrief und was damit zu tun hatte.

Bis auf einige Geräte, auf denen offensichtlich noch nicht mal das Wort "online" zu finden war - und die auch zum Zeitpunkt der Beschlagnahme eher Ausstellungstücke fürs Technik-Museum waren - wurden alle Produktiv-Geräte über drei Jahre einbehalten - und erst mit Zulassung der Anklage durch das Amtsgericht Frankfurt im März 2005 freigegeben.

Der Prozess ist jetzt auf den 14. Juni 2005, 9.00 Uhr terminiert. Verteidiger ist Rechtsanwalt Thomas Scherzberg aus Frankfurt/Main.

Der Versuch der staatlichen Organe diese elektronische Protestform zu kriminalisieren, geht über den unmittelbaren Zusammenhang mit der Abschiebepraxis hinaus. Zwar hat sich die staatsschützerische Aufregung gelegt - auch, weil die Online-Demo keine vergleichbare Nachahmung und Fortsetzung in anderen sozialen und politischen Konflikten in Deutschland gefunden hat - und von den ursprünglich "schweren Geschützen" wie "Datenveränderung" und "Computersabotage" ist nichts übrig geblieben. Trotzdem kommt dem Verfahren eine grundsätzliche Bedeutung zu. Es ist der erste Prozess, in dem von staatlicher Seite versucht wird, virtuelle Demos, Blockaden, Go-in's und Sit-in's und andere Demonstrationsformen im Internet abzuurteilen. Vergleichbar wäre die juristische Bedeutung mit den Urteilen um die "Mutlangen-Proteste" aus den 1980er Jahren, als "friedliche" Sit-In's vor Kasernen etc kriminalisiert wurden. Auch da war "Nötigung" der Hebel, also nicht der "Schaden", sondern die Absicht, mit der gemeinsamen Aktivität auch etwas bezwecken und erreichen zu wollen.

Analog zu dieser juristischen Auslegung will die politische Justiz auch für das Internet eine entsprechende Handhabe gegen zukünftige Online-Demonstrationen usw haben.

Das wiederum geschieht natürlich in dem Kontext der ohnehin laufenden staatlichen Regulierung und Kontrolle des Datenverkehrs über das Internet: Speicherung von Verbindungsdaten, eMail-Überwachung usw usf.

Angesichts dieser grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens, möchten wir Sie um Hilfe und Unterstützung bitten. Falls Ihnen Arbeiten, Untersuchungen oder Stellungnahmen ihrer Kolleg/innen bekannt sind, die für dieses Verfahren relevant sein könnten, wärem wir über eine Information und einen Kontakt dankbar. Vielleicht wurde ja auch in Arbeitskreisen über die verschiedenen juristischen Problematiken von Internetaktivitäten diskutiert. Natürlich würde es uns sehr freuen, wenn Sie ihre Mitglieder über die Anklage informieren und den Prozess beobachten. Auch würden öffentliche Stellungnahmen, auf die wir uns beziehen können, für uns sehr hilfreich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Kartenberg

ps. In der Anlage finden Sie eine Zusammenstellung zum Verfahren, u. a. auch Aufzüge aus der Anklage.


Suchwörter: DepClass : Jura-Gruppen
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Dokument veröffentlicht am 16.05.2005 um 15:40 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am 29.04.2006 - 11:19
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