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"Einnahmeverluste der Lufthansa freuen uns"
Interview mit Libertad! zum Online-Demo Prozess

 


Gegen die Libertad! beginnt am 14. Juni vor dem Amtsgericht Frankfurt/M. ein Prozeß wegen der Online-Demonstration gegen die Deutsche Lufthansa. Interview aus der Junge Welt vom 05.04.05




Junge Welt - 05.04.2005
Interview: Ronald Weber

"Einnahmeverluste der Lufthansa freuen uns"

Homepage der Fluggesellschaft wurde 2001 mit zahllosen E-Mails überflutet. (Anmerkung Online-Redaktion: Offensichtlich hat die JW den Charakter der Online-Demo nicht verstanden. Es wurde eifrig geklickt auf lufthansa.com, aber keine eMails geschrieben) Jetzt langt die Justiz zu. Ein Gespräch mit Hans-Peter Kartenberg

* Hans-Peter Kartenberg ist Mitglied der Initiative "Libertad! – Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit". Gegen die Initiative beginnt am 14. Juni vor dem Amtsgericht Frankfurt/M. ein Prozeß wegen einer Online-Demonstration gegen die Deutsche Lufthansa.

F: Im Jahr 2001 haben "kein mensch ist illegal" und "Libertad!" mit massenhaften E-Mails die Homepage der Lufthansa blockiert, um gegen die Abschiebung von Ausländern auf dem Luftwege zu protestieren. Was waren die Hintergründe?

Diese Online-Demo fand im Rahmen der "Deportation Class"-Kampagne statt, die die Mitwirkung von Fluggesellschaften an der staatlichen Abschiebepraxis ins Licht der Öffentlichkeit rückte. Bis heute werden jährlich einige tausend Flüchtlinge mit Lufthansa-Maschinen gegen ihren Willen außer Landes gebracht. Als die Gesellschaft im Frühjahr 2001 den Umbau zum "Netzkonzern" ankündigte, war es das Startzeichen zu diesem Internet-Protest. Wir wollten damit auch eine Debatte in der Linken über diese neue Aktionsform anstoßen und hatten gehofft, daß sie Nachahmer findet. Schade, daß die Idee in Deutschland bisher nicht wieder aufgegriffen wurde.

F: Der unkonventionelle Protest löste zwar ein großes Echo in den Medien aus – die Lufthansa fand das aber gar nicht witzig und erstattete Anzeige. Kam dann die Polizei?

Im Herbst 2001 wurden in Büros und Wohnungen Computer und Datenträger beschlagnahmt. Kürzlich bot uns die Justiz die Einstellung des Verfahrens an – allerdings sollten wir unsere Schuld eingestehen sowie auf Schadenersatz und Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände verzichten. Darauf haben wir uns nicht eingelassen, so daß es am 14. Juni in Frankfurt einen Prozeß gegen ein "Libertad!"-Mitglied geben wird. Und zwar wegen Aufrufs zu Straftaten. Konkret: Die Lufthansa sei genötigt worden. Außerdem sei es zu einem deutlichen Buchungsrückgang bei Flugtickets gekommen, da 13000 Menschen dem Aufruf gefolgt seien.

F: Was sagen Sie zu dem Vorwurf?

Läßt man sich auf einen Vergleich unserer Aktion mit herkömmlichen Protesten ein, ist die Anklage nicht haltbar. Eine Demonstration mit Kundgebung vor einer Filiale der LTU gegen deren Charterabschiebungen in die Türkei würde niemals als Nötigung gewertet werden. Mit der Online-Demo haben wir das gleiche im virtuellen Raum gemacht: Zahlreiche Teilnehmer versperrten mit der wiederholten Abfrage der Lufthansa-Homepage kurzzeitig diese Filiale im Internet. Daß es bei solchen Aktionen auch zu Umsatzeinbußen kommt, liegt in der Natur der Sache. Nach Demonstrationen hört man ja auch immer wieder Einzelhändler jammern. Das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit steht glücklicherweise höher als der Konsumrausch. Wenn die Online-Demo und unsere Öffentlichkeitsarbeit tatsächlich zu Einnahmeausfällen bei Lufthansa geführt haben, freut uns das.

F: Sie hatten Ihre Demo beim Ordnungsamt der Stadt Köln angemeldet. Das war eine originelle Idee, aber ein Demonstrationsrecht im Internet gibt es nicht.
Nun, das World Wide Web hat sich zu einem öffentlichen Raum entwickelt, in dem – wie in den Städten und Straßen – nicht nur Geschäftsbeziehungen geknüpft, sondern auch soziale und politische Konflikte ausgetragen werden. So liegt es nahe, dort auch zu protestieren. So argumentieren sogar bürgerliche Kreise in Internetforen. Selbst der Europarat – der vor gut 50 Jahren die Europäische Menschenrechtskonvention ausgearbeitet hat – legte kürzlich einen Entwurf für eine Erklärung zur Sicherung der Menschenrechte in der Informationsgesellschaft vor. Punkt 10 lautet: "Das Recht auf Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit – wie es Artikel 11 der europäischen Menschenrechtskonvention vorsieht – ist online genauso zu achten wie offline." Hinter diese internationale Rechtsauffassung wollen wir im anstehenden Prozeß nicht zurückfallen.

* Info: http://www.libertad.de/online-demo


Suchwörter: Onlinedemo : Interview, Dep.Class, Prozess
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Dokument veröffentlicht am 05.04.2005 um 19:06 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am 29.04.2006 - 11:19
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