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{Libertad_aktuell}
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Aus dem Nachrichtenticker: Neues vom Prozess Lufhansa gegen Libertad!
Kommentierte Presseschau
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1. Richterin Wild äußert sich zum Prozess in heise-online 2. blog: Internet != realer öffentlicher Raum? 3. "Einnahmeverluste der Lufthansa freuen uns", Interview mit dem Libertad!-Pressesprecher in Junge Welt 4. Frankfurter Rundschau berichtet über den bevorstehenden Prozess, empfiehlt aber Online-Petitionen statt Online-Demonstrationen 5. zu guter letzt und kein Aprilscherz: Am 01. April standen die Lufthansa-Webserv still
Infodienst 13.04.05
Aus dem Nachrichtenticker: Neues vom Prozess Lufhansa gegen Libertad!
1. Richterin Wild äußert sich zum Prozess in heise-online 2. blog: Internet != realer öffentlicher Raum? 3. "Einnahmeverluste der Lufthansa freuen uns", Interview mit dem Libertad!-Pressesprecher in Junge Welt 4. Frankfurter Rundschau berichtet über den bevorstehenden Prozess, empfiehlt aber Online-Petitionen statt Online-Demonstrationen 5. zu guter letzt und kein Aprilscherz: Am 01. April standen die Lufthansa-Webserv still
Aus dem Nachrichtenticker: Neues vom Prozess Lufhansa gegen Libertad!:
1. Richterin Wild äußert sich zum Prozess
Unter dem Titel "Prozesstermin wegen Onlineblockade der Lufthansa-Webseite festgesetzt" nimmt heise-online unsere Presseerklärung vom 30.03.05 zum Anlass am gleichen Tag zu berichten: "Die spektakuläre Online-Blockade gegen Lufthansa wird ein spätes Nachspiel haben: Vier Jahre nach der Aktion wird es gegen den Anmelder der Domains libertad.de und sooderso.de am 14. Juni 2005 einen Prozess wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Nötigung geben. Das Amtsgericht Frankfurt hat die nach mehr als dreijährigen Ermittlungen erhobene Anklage der Staatsanwaltschaft akzeptiert. Damit geht das Gericht zumindest von einer prinzipiellen Strafbarkeit des Aufrufs aus, während die Aktivisten auch weiterhin auf einem von der Justiz bestrittenen Online-Demonstrationsrecht bestehen..."
heise-online hat auch bei der zuständigen Richterin Bettina Wild nachgefragt:
"Proteste an sich seien natürlich auch online nicht strafbar, bestätigte die zuständige Richterin auf Nachfrage von heise online. Die Anklage stütze sich vor allem darauf, dass nicht zu individuellen Protesten aufgerufen wurde, sondern zu einer konzertierten Aktion zu einem fest verabredeten Zeitpunkt mit einer klaren Behinderungsabsicht. Die Tatsache, dass auf den genannten Domains eine Software zur Verfügung gestellt wurde, die den massenhaften Aufruf der Lufthansa-Website automatisch erledigte, wird als deutliches Indiz hierfür gewertet. ..."
Da stellt sich die Frage, ab wieviel Mausklicks Gewalt anfängt. In Analogie zur offline-Demonstration kann man auch sagen: die Online-Demonstration wurde beim Ordnungsamt Köln angemeldet und es wurden keine Auflagen erlassen. Also sprach nichts gegen den Einsatz technischer Hilfsmittel. Ob nun Lautsprecherwägen, Seitentransparente oder softwaregesteuerte Mausklicks....
Aber klar, dass es beim Amtsgericht anders gesehen wird.
"Im Prinzip handele es sich hierbei um Gewalt gegen Sachen, sagte die Richterin. Auch wenn ihr speziell für diesen Fall kein Präzedenzfall bekannt sei, so gebe es doch eine Vielzahl an Fällen, bei denen Gewalt nicht zwingend als körperliche Gewalt verstanden wird, die die vorläufige Einschätzung stützen, dass der Aufruf eine Straftat gewesen sein könnte."
Nun ist Richterin Wild in Frankfurt/Main dafür bekannt, dass sie es mit der Gewalt hat und sich auskennt in Verurteilungen wegen Nötigung.
Am 27. Oktober 2003 verurteilte sie einen an der Sitzblockade vor der US-Airbase Beteiligten zu 20 Tagessätzen auf Bewährung sowie einer Geldbuße von 100 Euro. Ein Student aus Heidelberg hatte sich im Rahmen der „resist-the-war"-Kampagne mit insgesamt mehreren tausend Personen während des Irak-Krieges an den Sitzblockaden beteiligt. Amtsrichterin Wild sah den Straftatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) als verwirklicht an. Dieser Tatbestand erfordert die Ausübung von Gewalt. Außerdem muss die Ausübung der Gewalt in Relation zum angestrebten Zweck als "verwerflich" eingestuft werden können. Der 23-Jährige erklärte in der Verhandlung, er sei davon ausgegangen, dass ihre Aktion rechtmäßig gewesen sei. Die Richterin sah dies anders. Die Handlungsweise sei verwerflich gewesen, weil die Verkehrsteilnehmer eingeschränkt worden seien. Amtsrichterin Wild holte damit im ersten Prozess gegen einen Teilnehmer an der US-Airbase-Blockade den Nötigungsparagraphen erneut aus der juristischen Mottenkiste. Beim Gewaltbegriff berief sie sich auf einen verfassungsrechtlich untergeordneten BGH-Beschluss. Eine Prüfung des Verwerflichkeitstatbestandes hinsichtlich der Völkerrechts- und Grundgesetzwidrigkeit des Irak-Krieges ließ die Richterin völlig außer Acht.
Zum Schluss heisst es in der heise-Meldung:
"Neben der grundsätzlich interessanten Frage, welche Protestformen im Internet erlaubt sind, wird die Entscheidung des Gerichts für den Angeklagten auch persönlich sehr bedeutsam sein: Die Anstiftung zu einer Straftat kann prinzipiell wie die Tat selbst bestraft werden. Bei Nötigung bedeutet dies eine Geldstrafe oder Haft bis zu maximal drei Jahren. Das eigentliche Ziel behält Libertad! trotzdem fest im Blick: Am Prozesstag ist vor dem Amtsgericht eine ganz reale Demonstration für einen freien Online-Protest geplant."
Die ganze Meldung bei heise-online: http://www.heise.de/newsticker/meldung/58057 oder bei uns: http://www.libertad.de/inhalt/projekte/depclass/verfahren/presse4prozess.shtml#ho300305 Unsere Presseerklärung vom 30.03.05: http://www.libertad.de/inhalt/archiv/libertad/2005/03/EEEkEEEuVkcxrSKzDX.shtml Zur Verurteilung wegen der Airbase-Blockade: http://www.resistthewar.de/mitteil.htm#2710
2. blog: Internet != realer öffentlicher Raum?
Passend dazu heisst es in einem Blog: "Wenn im Netz das Versammlungs/Demonstrationsrecht nicht gelten sollte, dann ist das Netz etwas rein virtuelles, ohne jeden materiellen Bezug zur realen Welt. Dann sollte die Lufthansa auch keine Schadensersatzansprüche geltend machen können, da der Schaden ja ebenfalls nur virtuell war. Wenn das Netz jedoch ein realer, öffentlicher Raum ist, in dem man seine Grundrechte wahrnehmen darf (und soll), so muss dort auch das Demonstrationsrecht gelten."
Der Blogger berichtet in der Notiz auch von eigenen Erfahrungen mit den Nachwirkungen der Online-Demo.Bei seinem Arbeitgeber wurde nach den Nutzernamen nachgefragt. "Da für meine Seitenabrufe die schnelle Anbindung unserer damaligen Firma verwendet wurde, kam wenige Woche später ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M., die - ohne richterlichen Beschluss - darum bat, die verwendete IP-Adresse (sinnigerweise ein Proxy) doch bitteschön einem Namen mit Adresse zuzuordnen. Sicher war es ohne den fehlenden richterlichen Beschluss ein zahnloses Säbelgerassel, aber hält man sich den Aufwand vor Augen, weiss man wo Geld verschwendet wird: sollten alle damals demonstrierenden IPs nachverfolgt und deren Provider angeschrieben worden sein, kommen allein schon durch das Briefporto Unsummen zusammen."
Nachzulesen in: http://drupal.koepf.de/node/view/296
3. "Einnahmeverluste der Lufthansa freuen uns", Interview mit dem Libertad!-Pressesprecher in Junge Welt
Am 05.04.2005 brachte die "Junge Welt" unter dieser Überschrift ein Interview mit Hans-Peter Kartenberg. Auf die Frage "Sie hatten Ihre Demo beim Ordnungsamt der Stadt Köln angemeldet. Das war eine originelle Idee, aber ein Demonstrationsrecht im Internet gibt es nicht", antwortete Libertad!s-Pressesprecher: "Nun, das World Wide Web hat sich zu einem öffentlichen Raum entwickelt, in dem – wie in den Städten und Straßen – nicht nur Geschäftsbeziehungen geknüpft, sondern auch soziale und politische Konflikte ausgetragen werden. So liegt es nahe, dort auch zu protestieren. So argumentieren sogar bürgerliche Kreise in Internetforen. Selbst der Europarat – der vor gut 50 Jahren die Europäische Menschenrechtskonvention ausgearbeitet hat – legte kürzlich einen Entwurf für eine Erklärung zur Sicherung der Menschenrechte in der Informationsgesellschaft vor. Punkt 10 lautet: "Das Recht auf Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit – wie es Artikel 11 der europäischen Menschenrechtskonvention vorsieht – ist online genauso zu achten wie offline." Hinter diese internationale Rechtsauffassung wollen wir im anstehenden Prozeß nicht zurückfallen."
Leider hat die jw in ihren einleitenden Sätzen ihr Unverständnis der Online-Demo formuliert: "Homepage der Fluggesellschaft wurde 2001 mit zahllosen E-Mails überflutet. Jetzt langt die Justiz zu." Letzteres stimmt ja, aber bei der Online-Demo ging es um Mausklicks, nicht um eMail-Bombing.
Das ganze Interview: http://www.jungewelt.de/2005/04-05/016.php oder bei uns: http://www.libertad.de/inhalt/projekte/depclass/verfahren/presse4prozess.shtml#jw050405
4. Frankfurter Rundschau berichtet über den bevorstehenden Prozess, empfiehlt aber Online-Petitionen statt Online-Demonstrationen
In einem recht ausführlichen Artikel berichtete die Frankfurter Rundschau am 08.04.05 auf ihrer "Netzwelt"-Seite vom bevorstehenden Prozess. Anlass und Zweck der Online-Demo wird beschrieben und es wird vermerkt: "Die Online-Demonstration war ein Politikum erster Klasse. Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz erklärten die Aktion für rechtswidrig, da das Versammlungsrecht nur für Treffen von Menschen auf öffentlichen Plätzen gelte, nicht jedoch fürs Internet. Die Organisatoren entgegneten: "Wenn man im Internet schmutzige Geschäfte abwickeln kann, kann man auch demonstrieren.""
In einem Kasten zu dem Artikel meint der Autor allerdings: "Virtuelle Sit-Ins haben sich nicht durchgesetzt. Zunehmend beliebt sind dagegen Unterschriftenlisten im Internet. ... Umsetzung: Wer nicht viel technisches Geschick hat, um selbst eine solche Liste aufzusetzen, kann sich kostenlos der Dienste der Webprojekts "Petition Online" bedienen. Die spendenfinanzierte Seite ermöglicht es, in wenigen Minuten eine Petition aufzusetzen und Mitstreiter zur Hilfe zu rufen. Die virtuellen Unterschriften werden per Mail bestätigt, Dopplungen aussortiert. www.petitiononline.com"
Der ganze Artikel: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/computer_und_internet/netzwerk/?cnt=657984 oder bei uns: http://www.libertad.de/inhalt/projekte/depclass/verfahren/presse4prozess.shtml#fr080405
5. zu guter letzt und kein Aprilscherz:
Am 01. April standen die Lufthansa-Webserver still, weil die Werbeaktion "50-Prozent-Rabatt zum 50. Geburtstag von Lufthansa" Schnappchenjäger massenhaft anlockte. Dieses Jubiläumsangebot hatte die Internetseite der Lufthansa zeitweise zum Erliegen gebracht. Die Lufthansa hatte zuvor bekannt gegeben, zum 50. Jubiläum die Preise 50 Stunden lang (vom 1. April 12.00 Uhr bis 3. April 2005 14.00 Uhr) zu halbieren.
Suchwörter: DepClass : Online-Demo Prozess
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© Libertad!
Dokument veröffentlicht am 13.04.2005 um 15:21 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am
02.03.2006 - 14:09
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