"Am 18. März 2005 wollen wir mit einer Kundgebung vor dem Knast Fuhlsbüttel in Hamburg diese Mauern zumindest per Schallschwingungen durchbrechen. Kommt alle zur Knast-Kundgebung, zeigen wir den Gefangenen, dass wir ihren legitimen Knastkampf unterstützen, dass wir "Öffentlichkeit" sind, dass Kusch und Co ihre menschenverachtende Politik nicht hinter verschlossenen Türen verstecken können!"
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18. März 2005 - Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen
Knastkundgebung vor Santa Fu (JVA Fuhlsbüttel), Am Hasenberge 26 17 Uhr vor Haus 2 18.30 Uhr vorm Abschiebeknast (Haus 1)
Auch in diesem Jahr steht der 18. März als weltweiter Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen, (nicht nur) in der BRD, ganz im Zeichen von staatlich betriebenem Sozialraub auf der einen und der Aufrüstung des Überwachungsstaates auf der anderen Seite. Es liegt auf der Hand, dass es sich hierbei um zwei Seiten derselben Medaille handelt: schließlich dient eine repressive Sicherheitspolitik immer auch dazu, diejenigen zu bekämpfen, die sich der kapitalistischen Verwertungslogik entziehen und gegen die immer schlechter werdenden Lebensbedingungen zur Wehr setzen. Diese Entwicklung macht auch vor den Gefängnismauern nicht halt, oder um es mit einem Zitat von Clara Zetkin zu sagen:
"Das ganze kapitalistische Gefängnisregime ist darauf angelegt die (politischen) Gefangenen körperlich und seelisch zu zermürben, Folterungen, Karzer, Einzelhaft, geiststörende Arbeit, Schikanen wie Fernhaltung revolutionärer Presse und Literatur, schlechte Kost usw. sind tägliche Erscheinungen." (Clara Zetkin 1932).
Die "sozialen" Gefangenen...
I. JVA Celle So wurden beispielsweise in der JVA Celle (Niedersachsen) aufgrund des durch "Sparmaßnahmen" künstlich produzierten Personalmangels, die Besuchstage kurzerhand um die Hälfte reduziert sowie das bis 2004 von der Anstalt gestellte Frühstück für die Gefangenen gestrichen. Als wenn es noch nicht reichen würde, damit den für Gefangene (über-)lebensnotwendigen Kontakt nach draußen auf ein Minimum zu reduzieren und ihnen darüber hinaus noch zusätzliche Kosten für die Selbstverpflegung aufzuerlegen (wir erinnern uns: der Tageslohn liegt im Knast zwischen drei und sieben Euro!), wurde in Celle das "eingesparte Geld" sogleich in ein kompliziertes Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Einkauf investiert. Es erübrigt sich in diesem Zusammenhang fast zu erwähnen, dass seitens der Anstaltsleitung gegen Gefangene, die diese Missstände öffentlich gemacht haben, mit der Verhängung von Disziplinarstrafen reagiert wurde.
II. Santa Fu, Haus 2 Auch in Hamburg trägt die Knastpolitik von Justizminister Kusch (CDU) ihre Früchte. Genauer gesagt befindet sich Haus 2 der Haftanstalt Santa Fu seit spätestens Dezember 2003 im Ausnahmezustand. Damals hatten sich zahlreiche Gefangene - nach mehreren Versuchen seitens der Insassenvertretung mit der Anstaltsleitung und dem Justizminister ins Gespräch zu kommen - an der Zentrale der JVA gesammelt und lautstark gegen die bereits im August eingeführte Neuregelung hinsichtlich der Besuchszeiten sowie der massiven Einschränkung der Möglichkeit zu telefonieren, protestiert. Aus diesem Protest wurde in der öffentlichen Darstellung schnell ein "gefährlicher Aufstand", dem Einhalt geboten werde müsse. Und - wen wundert`s - Herr Justizminister Kusch zog schnell seinen "ein Knastaufenthalt ist ja kein Urlaub" - Plan aus der Tasche und setzte diesen einschließlich des Stufenvollzugs auch direkt um. Konkret heißt das:
23 Stunden Einschluss am Tag für alle Gefangenen (die nicht arbeiten); eine Stunde Hofgang am Tag; Aufschluss für eine Dreiviertelstunde täglich (nach dem Abendessen), während der sich die Gefangenen ausschließlich auf ihrer Station bewegen können. Drastische Kürzungen in punkto Sportmöglichkeiten und Freizeitgruppen mit der zusätzlichen Einschränkung, dass Neuzugänge daran (erstmal) gar nicht teilnehmen dürfen. Darüber hinaus wurden der Montag und der Freitag als Besuchstage komplett gestrichen, wobei sich die zeitliche Dauer eines Besuches nach der Gruppenzugehörigkeit bestimmt, was u.a. bedeutet, dass neue Gefangene lediglich Anspruch auf 60 Minuten Besuch alle 14 Tage haben.
Ebenfalls drastisch eingeschränkt wurde auch die Möglichkeit, per Telefon Kontakt nach draußen zu halten. Während es vor dem Amtsantritt von Kusch möglich war, die damals noch öffentlichen Kartentelefone jederzeit während der Aufschlusszeiten zu benutzen, werden heute die Telefone von einem überteuerten privaten Anbieter gestellt. Im Monat dürfen nicht mehr als 60 Minuten bzw. bis zu 100 Euro abtelefoniert werden zuzüglich mit der Beschränkung auf 20 Rufnummern, die von der Anstaltsleitung genehmigt werden müssen, so dass nicht genehme Kontakte unterbunden werden können. Ebenfalls unterbunden wurden auch die früher alle 14 Tage von den Gefangenen selbst organisierten kulturellen Veranstaltungen, das seit 20 Jahren gemeinsam mit Angehörigen und FreundInnen stattfindende Sommerfest, das Erscheinen der Knastzeitung "Blickpunkt" sowie jeglicher Kontakt der Insassenvertretung zu JournalistInnen draußen. Ferner wurden mit Kusch´s Amtsantritt sämtliche Spritzenautomaten abgebaut und die Vergabe von Methadon an Drogenabhängige sowie die regelmäßig mit MitarbeiterInnen der AIDS-Hilfe durchgeführten Informationsveranstaltungen eingestellt. Hinzu kommt, dass ein so genannter "Stufenvollzug" eingeführt wurde, was bedeutet, dass sich die Gefangenen den "Aufstieg" in eine höhere (sprich privilegierte) Stufe durch Wohlverhalten "verdienen" müssen. Hierfür wird alle drei Monate ein Bericht über jeden Gefangenen erstellt, der dann Grundlage für die vollzuglichen Maßnahmen ist. Es versteht sich wohl von selbst, dass ein Zurückstufen von missliebigen Gefangenen jederzeit möglich ist und die Maßnahme vor allem dazu dient, jeglichen Protest gegen die unmenschlichen Haftbedingungen von vornherein im Keim zu ersticken.
Letztendlich lässt sich feststellen, dass repressiver Verwahrvollzug, der den (Menschen-) Rechten von Gefangenen keine Bedeutung beimisst, längst bittere Realität in Hamburg und sicher auch in zahlreichen anderen Knästen der Republik ist. Die Verantwortlichen haben sich damit wohl endgültig von ihrem "Resozialisierungsauftrag" verabschiedet.
...Flüchtlinge in Abschiebehaft III. Santa Fu, Haus 1 Zeitgleich mit den restriktiven Beschneidungen im "Normalvollzug" hat sich auch die Situation von Abschiebehäftlingen in Hamburg drastisch verschärft. War es in der bis Oktober 2003 betriebenen Abschiebehaftanstalt Glasmoor zumindest noch möglich, über den Zaun Kontakte zu knüpfen und damit ein Mindestmaß an Öffentlichkeitsarbeit und Besuchen zu gewährleisten, ist dies seit der Verlegung nach Fuhlsbüttel (Haus 1) faktisch unmöglich geworden. Umgeben von hohen Mauern, die keinen Laut von draußen nach drinnen dringen lassen, müssen sich derzeit auf 84 Haftplätzen (der Ausbau auf bis zu 150 Plätze ist geplant) sechs bis acht Gefangene eine Zelle teilen. Diese sowieso schon unerträgliche Situation wird noch dadurch gesteigert, dass die Menschen in Abschiebehaft aufgrund ihres Status keine Arbeitserlaubnis haben, was in der Konsequenz bedeutet, dass sie - bis auf eineinhalb Stunden Hofgang am Vor- und Nachmittag zuzüglich eineinhalb Stunden geöffneter Zellentüren am Abend - permanent eingeschlossen sind. Diese Maßnahmen dienen neben der Tatsache, dass am Wochenende gar kein Hofgang und Besuch nur alle zwei Wochen stattfindet, sowohl dazu, die Abschiebehäftlinge von den anderen Gefangenen zu isolieren als auch den Kontakt nach draußen so gut wie unmöglich zu machen. Die Liste menschenunwürdiger Haftbedingungen befindet sich damit aber keineswegs schon am Ende: besonders perfide ist, dass die Flüchtlinge die Haftkosten (zur Zeit 73,79 Euro pro Tag) selbst tragen müssen. Bei einem Taschengeld von gerade mal 94 Cent (!) am Tag, das auch noch von der Anstaltsleitung verwaltet wird, und ohne Arbeitsmöglichkeit ist dies eine makabere Angelegenheit. Ferner sind Zeitschriften, Bücher und Empfangsgeräte verboten, für Telefonate stehen lediglich zwei Apparate zur Verfügung. Die Möglichkeit einer Sozialberatung durch MitarbeiterInnen des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Niendorf hat nur derjenige, der weiß, dass es diese überhaupt gibt und dann dafür einen Antrag stellt. Den BeraterInnen selbst ist eine Kontaktaufnahme nur zu denjenigen möglich, deren Namen sie schon kennen, da der direkte Zugang zu den Zellen ihnen nicht gestattet ist. Dass es in Anbetracht dessen allein im April 2004 zu insgesamt drei Suizidversuchen kam, von denen einer tödlich war, verwundert nicht: eine mörderische Abschiebemaschinerie à la Freie und Hansestadt Hamburg.
...die politischen Gefangenen in der BRD Unsere Solidarität und unsere Verbundenheit gilt neben all denjenigen, die als so genannte "soziale Gefangene" gegen die Entmenschlichung des Knastsystems kämpfen und denjenigen, die diesen Bedingungen ausschließlich unterworfen sind, weil sie es gewagt haben, sich ohne Aufenthaltsgenehmigung in der BRD zu befinden, insbesondere denen, die aufgrund ihres Kampfes gegen Ausbeutung und Unterdrückung - seit zum Teil über 20 Jahren unter Isolations- und Sonderhaftbedingungen - in den bundesdeutschen Knästen sitzen.
So sind insgesamt noch vier Gefangene aus der RAF inhaftiert: Birgit Hogefeld ist seit 1993 in Haft und zu lebenslang verurteilt, Eva Haule sitzt seit 1986, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar sitzen seit 1982 für ihre Mitgliedschaft in der RAF ein. Und das, obwohl sich die RAF bereits 1998 aufgelöst hat. Dennoch hält der Staat aus Gründen der Staatsräson (und wohl auch zur Abschreckung) weiter an ihrer Inhaftierung fest, denn: Diese Gefangenen schwören nicht ab! Auch sitzen zahlreiche GenossInnen aus der kurdischen und der türkischen Linken in deutschen Gefängnissen; ebenso wie Michel Dixi Dörner aus Zusammenhängen der IRA, Thomas Meyer-Falk oder Rainer Dittrich - um nur einige zu nennen.
Ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt (wenn auch im Vergleich zu geringerem Maße), wurden Marco Heinrichs und Daniel Winter aus Magdeburg. Zur Erinnerung: im November 2OO2 wurden Marco und Daniel verhaftet und im April 2OO3 Carsten. Mitte Dezember desselben Jahres sind vor dem Oberlandesgericht Halle Daniel und Marco zu zwei bzw. zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden, während der Mitangeklagte Carsten freigesprochen wurde. Die Magdeburger Antifaschisten sollen laut Anklageschrift mehrere politisch motivierte Brandanschläge im Zeitraum zwischen August 2OO1 und Mai 2OO2 verübt haben; u.a. einen zum 18. März. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die drei auch der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§129a StGB) beschuldigt. Dieses Konstrukt musste allerdings vom Gericht fallengelassen werden. Da sich Daniel und Marco nicht von den vorgeworfenen Taten distanzieren, kommt es nun zu zwei neuen Revisionsverfahren, in denen es ausschließlich um das verhängte Strafmaß gehen wird: Während Marcos Revision bereits seit dem 22. Februar vor dem OLG Naumburg verhandelt wird, soll Daniels Revisionsprozess erst Ende April oder Anfang Mai ebenfalls vor dem OLG Naumburg stattfinden. Somit treten einige Unterschiede und Besonderheiten gegenüber der Hauptverhandlung ein. Durch die mittlerweile eingestellten Verfahren gegen alle anderen ehemaligen Beschuldigten, werden bei erneuter Zeugenvorladung noch mehr Personen mit direkter Aussageverweigerung konfrontiert sein. Konnten sich diese im Hauptverfahren noch auf § 55 StPO berufen, um eine Aussage zu umgehen, ist das jetzt ausgeschlossen. Ihnen drohen jetzt bei Aussageverweigerung bis zu sechs Monaten Beugehaft!
...und weltweit Hunderttausende Menschen sitzen aufgrund ihres Kampfes gegen die kapitalistische Weltordnung, also für (nationale) Selbstbestimmung, Menschenrechte und eine gerechte Verteilung des weltweiten Reichtums, in den Knästen dieser Welt. Erinnert sei an dieser Stelle an die 10.000 politischen Gefangenen in der Türkei, von denen mehrere Tausend im Oktober 2000 einen kollektiven Hungerstreik, der dann bald in ein Todesfasten umgewandelt wurde, gegen die Einführung der so genannten "weißen Folter" (der Isolationshaft) begannen. Der türkische Staat antwortete auf diesen Überlebenskampf der Gefangenen mit einem militärischen Angriff auf die Knäste und einem Massaker an den Gefangenen, das vom 19. bis zum 22. Dezember 2000 andauerte. Der türkische Staatsterrorismus aber auch der Kampf der türkischen GenossInnen gegen die Isolationsfolter halten immer noch an und haben bereits 118 (!) Tote gefordert. Doch nicht nur der türkische Staat geht bei der Bekämpfung seines politischen Gegners über Leichen. Gleiches gilt für die politischen Gefangenen in Kolumbien, Nepal, in den USA, in Peru oder Togo, um nur einige Länder zu nennen.
Gefängnismauern sind nicht nur zum Wegsperren da, sie halten nicht nur die Menschen gefangenen, sondern sie sollen auch "unsichtbar" machen. Frei nach dem Motto: aus den Augen, aus dem Sinn... Über die Knastbedingungen und Kämpfe hier wie in anderen Ländern erfährt man entweder nur, wenn die Gefangenen ihre Kämpfe an die Öffentlichkeit bringen können und sie Solidarität und Unterstützung von "außen" erfahren, oder aber wenn die tagtägliche Folter durch einen Eklat ausnahmsweise zum Tagesgespräch der Medien wird. Der Kampf um die Aussetzung der Todesstrafe für den schwarzen Aktivisten Mumia Abu-Jamal in den USA ist ein Beispiel für ersteres, die Folterskandale der BesatzersoldatInnen und ihrer Verbündeten im Irak und auf Guantanamo ein grausames Beispiel für letzteres.
...brauchen unsere Solidarität! Die Folgen verschärfter Konkurrenz unter den kapitalistischen Ländern und weltweite Militärinterventionen zeigen sich in Europa in der hemmungslosen Durchsetzung prekärer Lebensbedingungen auf der einen und einem begleitenden Ausbau des Repressionsapparates auf der anderen Seite. Jeglichem Widerstand, ob gegen Hartz IV, den Irak-Krieg, für selbstbestimmte Freiräume oder gegen rassistische Sondergesetze, wird mit politischer und sozialer Kriminalisierung begegnet, womit die Menschen eingeschüchtert, voneinander isoliert und gespalten werden sollen. Diese Logik gilt es zu durchbrechen. Die Solidarität, ob in der BRD, in Europa und international, ist eine unserer stärksten und schönsten Waffen. Für unser Verhältnis zu den Gefangenen gilt dies umso mehr - ist sie doch neben den konkreten Kämpfen das einzig mögliche Verbindungsstück. Wenn es die Absicht des Staates ist, die Menschen hinter Mauern verschwinden zu lassen, müssen wir die Gesichter der Gefangenen sichtbar machen. Wenn es die Absicht des Staates ist, Menschen durch Knastmauern voneinander zu trennen, dann ist es die Aufgabe der Linken, diese Mauern auch in gemeinsamen Diskussionen einzureißen, indem wir die Gefangenen drinnen zum Teil der politischen Auseinandersetzungen draußen machen. Wenn es die Absicht des Staates ist, politische Ansätze wegzusperren, dann ist es die Aufgabe der Linken, die Auseinandersetzung gerade um diese Politik zu suchen. Am 18. März 2005 wollen wir mit einer Kundgebung vor dem Knast Fuhlsbüttel in Hamburg diese Mauern zumindest per Schallschwingungen durchbrechen. Kommt alle zur Knast-Kundgebung, zeigen wir den Gefangenen, dass wir ihren legitimen Knastkampf unterstützen, dass wir "Öffentlichkeit" sind, dass Kusch und Co ihre menschenverachtende Politik nicht hinter verschlossenen Türen verstecken können!
siehe auch: http://www.rote-hilfe.de/hamburg/content/hhknast.htm
Suchwörter: 18.Maerz :
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Dokument veröffentlicht am 07.03.2005 um 13:43 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am
29.04.2006 - 11:19
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