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Nach vier Jahren: Am 14. Juni 2005 steht die Online-Demonstration gegen Lufthansa von 2001 vor Gericht
Libertad!-Presseerklärung vom 30.März 2005

 


Im Dezember 2004 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach über drei Jahren Ermittlungsarbeit Anklage gegen den Anmelder der Libertad!-Domains www.libertad.de und www.sooderso.de . Angeklagt wurde als "Nötigung" und "öffentliche Aufforderung zu Straftaten" der Aufruf und die Beteiligung an der ersten größeren Demonstration im deutschsprachigen Internet. Das Amtsgericht Frankfurt hat diese Anklage jetzt zugelassen.




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Libertad!-Presseerklärung vom 30.März 2005

Nach vier Jahren:
Am 14. Juni 2005 steht die Online-Demonstration gegen Lufthansa von 2001 vor Gericht


Im Dezember 2004 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach über drei Jahren Ermittlungsarbeit Anklage gegen den Anmelder der Libertad!-Domains www.libertad.de und www.sooderso.de . Angeklagt wurde als "Nötigung" und "öffentliche Aufforderung zu Straftaten" der Aufruf und die Beteiligung an der ersten größeren Demonstration im deutschsprachigen Internet. Das Amtsgericht Frankfurt hat diese Anklage jetzt zugelassen.

Als Prozesstermin wurde der 14. Juni 2005, 9.00h (Gerichtsgebäude E, OG II, Raum 24) festgelegt.

Zur Erinnerung: Die "Straftat" wurde fast genau vier Jahre zuvor - am 20. Juni 2001 - begangen. "kein mensch ist illegal" und Libertad! hatten zum Protest gegen das deportation.business der Lufthansa aufgerufen. In Fortführung der "deportation.class"-Kampagne wurde mit einem elektronischen Go-in auf die Internetpräsenz www.lufthansa.com gegen das Abschiebegeschäft von Fluggesellschaften protestiert, für die die Lufthansa AG stellvertretend aber prominent steht. Es sollte erreicht werden, dass Lufthansa sich aus diesem Geschäft zurückzieht. Über 250 Organisationen aus den Bereichen der Menschenrechtsarbeit, der Asylpolitik und Gewerkschaften und hunderte antifaschistische und linke Aktivist/innen begrüßten die Online-Demonstration gegen die Lufthansa und riefen dazu auf. Parallel zur deren Jahreshauptversammlung am 20.06.2001 beteiligten sich schließlich 13.000 Menschen im vereinten Protest gegen die routiniert vollzogene Abschiebungspraxis. Zeitweise war durch die vielen Zugriffe die Lufthansa-Seite gar nicht oder nur schwer zu erreichen.

Obwohl die Online-Demo bereits Monate vor dem ersten Mausklick Staatsschutz und Justizministerium alarmierte, gab es offensichtlich kein "öffentliches Interesse" an der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Erst auf Anzeige der Lufthansa AG nach der Online-Demo wurde das Verfahren eingeleitet und ermittelt, die Räume von Libertad! und Wohnungen durchsucht und zahlreiche Rechner und Speichermedien beschlagnahmt.

Ursprünglich wurde neben Nötigung (§240) auch wegen Datenveränderung (§303a) und Computersabotage (§303b) ermittelt. Bis auf Nötigung und Anstiftung wurden die anderen Vorwürfe in der Anklage fallen gelassen. Offensichtlich erschien es nicht realistisch, daraus eine prozesstaugliche Anklage zu konstruieren.

Von Polizei und Staatsanwaltschaft wurde während der Ermittlungen immer wieder betont, dass man mit dem Verfahren juristisches Neuland betrete und es allgemeine Bedeutung habe. So wurde auch gegen die Inhaber/innen von Domains, die die Mobilisierungs-Homepage (go.to/online-demo) gespiegelt hatten, ermittelt. Bei Providern wurde versucht, die bei der Lufthansa gespeicherten IP-Adressen gegen Nutzer/innen auflösen zu lassen. Laut Akten rückte aber kein Provider die Daten heraus. In monatelanger Auswertung der unzähligen bei Libertad! beschlagnahmten Datenträger wurde der kriminalistische Beweis erhoben, was nie strittig war: Libertad! und der jetzt Angeklagte riefen zur Online-Demo auf. Jeder Zeit war in aller Offenheit agiert worden. Die Demonstration war sogar bei Ordnungsamt und Polizei Köln zwecks "Verkehrsregulierung" auf den Datenautobahnen angemeldet worden.

Bis auf einige Geräte, auf denen offensichtlich noch nicht mal das Wort "online" zu finden war wurden alle Produktiv-Geräte jahrelang einbehalten. Erst im März 2005 - parallel zur Zulassung der Anklage - verfügte die Staatsanwaltschaft die Herausgabe aller Rechner - mit ausgebauter Festplatte. Was natürlich auch schon im Oktober 2001 bei der Beschlagnahme möglich gewesen wäre. Das bestätigt, dass es bei der polizeilichen Operation auch um die Behinderung der Arbeit von Libertad! ging.

Libertad! und der Beschuldigte werden den anstehenden Prozess nutzen, erneut die Abschiebepraxis und die Beteiligung von Flugggesellschaften öffentlich zu thematisieren. Hans-Peter Kartenberg, der Sprecher von Libertad!, sagte dazu: "Der Prozess ist eine gute Gelegenheit. Gleichzeitig ist es auch notwendig, weil die deportation.class keine vergangene Sache ist. Auch 2004 wurden tausende Menschen unter Beteiligung von Lufthansa, LTU und anderen Airlines abgeschoben. Wir werden deshalb vor Gericht und auf der Straße gegen die Einschränkung des Demonstrationsrechts und gegen das Abschiebegeschäft protestieren".

Der Angeklagte Andreas-Thomas Vogel bemerkt zu dem Prozess: "Ich stehe stellvertretend für alle Aktivist/innen der Online-Demo vor Gericht. Dabei hat der Prozess auch eine grundsätzliche Bedeutung. Es ist der erste Prozess, in dem von staatlicher Seite versucht wird, massenhafte Proteste im Internet abzuurteilen und damit eine Handhabe gegen zukünftige Online-Aktivitäten zu haben".

Libertad!, der Angeklagte und sein Verteidiger stehen Anfragen und für Interviews gerne zur Verfügung.

weitere Informationen: http://www.libertad.de/online-demo


Suchwörter: Onlinedemo : Prozess
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Dokument veröffentlicht am 29.03.2005 um 17:50 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am 29.04.2006 - 11:19
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