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Freiheit für alle politischen
Gefangenen weltweit!
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Folterer brauchen ein gutes Gewissen
Presseerklärung zum Urteil im Daschner-Prozess
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Gericht verharmlost Folter im Daschner-Urteil und ist nur haarscharf an der juristischen Legitimation von Folter vorbeigeschrammt. Das politische Signal dagegen ist eindeutig: Wer Folter anwendet oder anordnet gilt nicht als vorbestraft und verliert keine Ansprüche.
Kampagne Libertad! Falkstr. 74, D-60487 Frankfurt eMail: kampagne@libertad.de Internet: www.libertad.de
Presseerklärung
Folterer brauchen ein gutes Gewissen Gericht verharmlost Folter im Daschner-Urteil
Mit dem Urteil im "Daschner-Prozess" ist das Gericht nur haarscharf an der juristischen Legitimation von Folter vorbeigeschrammt. Das politische Signal dagegen ist eindeutig: Die Verhängung einer geringen Geldstrafe auf Bewährung für den Vizepolizeipräsidenten Wolfgang Daschner und seinem ausführenden Organ, dem Kriminalkommissar Ortwin Ennigkeit kommt einer Belohnung gleich. Das Urteil ist nicht nur explizit milde, sondern es wurde darauf angelegt, dass beide Staatsdiener nicht als vorbestraft gelten, weiter alle Ansprüche haben und wieder ihren Dienst antreten können. Der acht Verhandlungstage andauernde Prozess wegen der Folterandrohung gegen den beschuldigten Entführer des Jacob von Metzler bestätigt die Erfahrung und das Vorurteil: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" - und es besagt, jedes Verkehrsdelikt wiegt schwerer als die Folter.
Damit hat der Prozess seinen Zweck erfüllt: Die Anwendung von Folter ist diskutabel geworden und sie wird diskutiert. Der "Fall Daschner" hat Folter auf die Ebene der "Putativ-Notwehr", mit dem der polizeiliche Todesschuss verrechtstaatlicht wurde und des "übergesetzlichen Notstandes" gebracht. Der Begriff "lebensrettende Folter" wurde eingeführt. Auch die Urteilsbegründung im Daschner-Prozess hebt auf die "lauteren Motive" der Angeklagten ab. Aber schon immer wurde Folter, ob in deutschen Polizeiwachen oder auf Guantanamo mit Notwehr gerechtfertigt, damit, dass Folter das "kleinere Übel" sei.
Libertad! sagte vor Prozessbeginn: Wer Folter rechtfertigt und verteidigt macht sie praktikabel. Das Urteil im Daschner-Prozess ist ein weiterer Schritt und reiht sich in eine internationale Entwicklung ein, in der bürgerliche Demokratien sich ihrer proklamierten Enthaltsamkeit der Folter gegenüber entledigen. Fotos von gedemütigten Gefangenen aus dem irakischen Abu Ghraib machten die Systematik der Misshandlung von Gefangenen durch Soldaten öffentlich. Das spanische Gefängnissystem sieht seit 1991 repressive Sonderbehandlungen vor. In Italien wurde ein Gesetz beraten, das die einmalige Folter an Gefangenen legalisiert. In England sind Aussagen, die unter Folter erpresst werden, gerichtsverwertbar. Diese Beispiele zeigen: Der Schritt vom "bedauerlichen Einzelfall" zum System der Folter ist vollzogen.
Libertad! wird seine Kampagne gegen die Folterbefürworter fortsetzen und ihnen auch weiter auf die Pelle rücken. Dazu hat Libertad! u.a. eine Plakatserie aufgelegt, die xtraterritoriale Lagerhaft, spezielle Verhöre, extralegale Tötungen, Sonderhaft und Folterbefürwortung thematisiert. (Siehe auch: http://www.libertad.de/inhalt/projekte/antifolter2005 )
Kontakt: Libertad! - Falkstr. 72, 60487 Frankfurt Internet: www.libertad.de - eMail: kampagne@libertad.de
Suchwörter: Libertad :
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© Libertad!
Dokument veröffentlicht am 24.12.2004 um 7:53 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am
29.04.2006 - 11:19
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