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(K)ein bisschen Folter: Folterfreunde
Libertad! zum Prozess gegen den Ex-Vizepolizeipräsidenten Frankfurts Wolfgang Daschner

 


Am 18.11.2004 beginnt vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gegen den suspendierten frankfurter Vizepolizeipräsident. Wolfgang Daschner hatte die Folterung eines Verhafteten angedroht und öffentlich gerechtfertigt.
Libertad! ruft zur kritischen Begleitung des Prozesses auf (Flugblatt)




K)ein bisschen Folter

Schlagen, Treten, Fingerbrechen für
Wahrheit & Moral

Folterfreunde
zum Prozess gegen den Ex-Vizepolizeipräsidenten Frankfurts Wolfgang Daschner

[Hier das Flugblatt als Kopiervorlage in .pdf]

Flugblatt zum Daschner-Prozess Am 18.11.2004 beginnt vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gegen den suspendierten frankfurter Vizepolizeipräsident. Wolfgang Daschner hatte die Folterung eines Verhafteten angedroht und öffentlich gerechtfertigt.

Erst die Fotos der gefolterten, misshandelten und sexuell missbrauchten und gedemütigten Gefangenen - und die der sadistisch vergnügten Folterer und Folterinnen - aus dem irakischen Abu Ghraib haben die systematische Misshandlung von Gefangenen durch amerikanische und britische Soldaten öffentlich gemacht und weltweit skandalisiert. Nicht nur in den USA wird seit längerer Zeit offen über die Vorzüge der Folter diskutiert. Das spanische Gefängnissystem sieht seit 1991 repressive Sonderbehandlungen vor. Im Frühjahr wurde in Italien ein Gesetz beraten, dass die einmalige Folter an Gefangenen legalisiert. In England sind inzwischen Aussagen, die unter Folter erpresst wurden, gerichtsverwertbar. Wenn das keine Einladung ist...

In Deutschland machte der frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner seine Folteranweisung selbst öffentlich. Im Herbst 2002 sollte der als Kindesentführer verdächtigte Magnus Gäfgen durch ein spezielles Verhör im Frankfurter Polizeipräsidium den Verbleib des Kindes preisgeben. Der Führungsstab der Frankfurter Polizei hatte bereits über die Anwendung von Gewalt diskutiert. Der hessische Ministerpräsident Koch und sein Innenminister Bouffier wurden darüber auf dem laufenden gehalten. Daschner notierte den Vorgang für die Akten.
Der Verhörte war übermüdet und ihm wurde nach eigener Aussage angekündigt, ihm die Zähne einzuschlagen sowie mit der rassistisch-sexualisierten Gewaltandrohung: "Wir stecken dich mit zwei Negern in eine Zelle. Die ficken dich in den Arsch und schlagen dich zusammen und du musst ihre Schwänze lutschen." Auch das Einflößen von Pharmazeutika wurde diskutiert, um die psychische Widerstandskraft herabzusetzen. Daschner ordnete schließlich wohlüberlegt die Folter an.

"Keine Maßnahmen, die schwere Verletzungen hinterlassen. Da gibt es etliche Möglichkeiten. Zum Beispiel, indem man das Handgelenk nach hinten drückt und überdehnt. Es gibt am Ohr bestimmte Stellen, jeder Kampfsportler weiß das, wo man draufdrückt und es tut sehr weh, ohne dass irgendeine Verletzung entsteht. Sie brauchen jemandem nicht fürchterliche Schmerzen zuzufügen. Es genügt, wenn es relativ geringer Schmerz für eine bestimmte Dauer aufrechterhalten wird." Wolfgang Daschner

Es ist kein Geheimnis: Misshandlungen bei Verhaftungen, Verhören, erkennungsdienstlichen Behandlungen und in Knästen und Lagern gehören zum Alltag - vom deutschen Polizeirevier bis nach Guantánamo. (Der Leiter der Gefängnisse im Irak war vormals Kommandant in Guantánamo; das Gefängnispersonal von Abu Ghraib war schon wegen Brutalität in us-amerikanischen Gefängnissen aufgefallen.) Die alltägliche Folter wird aber erst zum Thema und Skandal, wenn Bilder, Aktennotizen oder ein beim Verhör Verstorbener in die Öffentlichkeit gelangen. Diese Fälle gelten dann als einmaliger Ausrutscher.
Mit seiner Aktennotiz gelang es Wolfgang Daschner eine öffentliche Diskussion loszutreten, deren Beiträge einer Debatte aus dem "deutschen Herbst" 1977 ähneln. Während der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer durch die RAF wurde von Politikern gefordert und seitens der Schmidt-Regierung erwogen, die inhaftierten RAF-Gefangenen standrechtlich zu erschießen, um so die Freilassung Schleyers zu erzwingen. Vorher hatte bereits der niedersächsische Ministerpräsident Albrecht die Einführung der Folter gefordert. Die heutigen Debatten in den USA und Europa zielen erneut auf die Legalisierung von Folter. Ein öffentlich gewordener "Einzelfall" müsste dann von staatlicher Seite nicht mehr bedauert werden, weil er zu einer verallgemeinerten Praxis auf gesetzlicher Grundlage gehören würde.

Die Handlanger
Der inzwischen suspendierte Frankfurter Polizeivizepräsident Daschner steht ab 18. November 2004 vor Gericht. Mitangeklagt ist ein 50-jähriger Kriminalhauptkommissar, der die Anweisungen Daschners ausführte. Anklagepunkt ist jedoch lediglich Nötigung und nicht die offenkundig begangene Straftat der Aussageerpressung. Auf der Anklagebank werden sich weder der hessische Ministerpräsident und Innenminister oder die Kripobeamten, die über das geplante Vorgehen mindestens informiert waren, verantworten müssen, noch der Polizeipsychologe, der Polizeiarzt und der aus seinem Urlaub eingeflogene Polizeikampfsporttrainer, die zur Folter bereit standen.

Die Befürworter
Daschner steht nicht allein. 700 seiner Kollegen aus dem Frankfurter Polizeipräsidium erklärten mit ihrer Unterschrift, Daschner sei kein Vorwurf zu machen. Er habe richtig gehandelt. Auch andere Lokalgrößen wie der CDU-Landtagsabgeordnete Boris Rhein oder der Frankfurter Manager Ulrich W. Reinholdt verteidigten den Polizei-Vize. Daschner erhielt aber auch zahllose prominente Unterstützung:
"Ich billige sein Verhalten in vollem Umfang." Frankfurts Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt
"Ich persönlich halte Daschners Verhalten für menschlich sehr verständlich." Roland Koch, hessischer Ministerpräsident
"Verständnis" zeigte auch der ehemalige hessische Justizminister Rupert von Plottnitz
"Bei der Anwendung von polizeilicher Gewalt kann in bestimmten Fällen ein rechtfertigender Notstand vorliegen." Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin
"Er hat nach elementarsten sittlichen Geboten unseres Rechtsstaats gehandelt. Er muss, ebenso wie der Polizeibeamte, der an der Gewaltandrohung beteiligt war, freigesprochen werden." Oskar Lafontaine, ehemaliger SPD-Vorsitzender
"Für mich bleibt Daschner ein Ehrenmann." Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei
"Ich hätte auch so gehandelt." Holger Bernsee, stellvertretender Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Im Namen des BDK verteidigte auch Lothar Herrmann das Vorgehen Daschners.
"Ich habe Hochachtung vor dem Mut des Polizeibeamten, seinen Gewissenskonflikt durch einen Vermerk öffentlich zu machen. [...] Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können." Geert Mackenroth, Vorsitzender des Deutschen Richterbunds. Nach scharfer Kritik bedauerte Mackenroth diese Aussage, unterstellte Daschner aber gleichzeitig "ein sehr ehrenvolles Motiv".
"Die umstrittene polizeiliche Maßnahme sehe ich in der konkreten Situation vielmehr als ermessensfehlerfreie Tätigkeit im Rahmen der Amtspflicht". Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel, Präsident des Bundesarbeitsgerichts aD.
"Man muss Folter in Betracht ziehen, wenn durch Terroristen eine große Zahl von Menschen bedroht werden." Jörg Schönbohm, brandenburgischer Innenminister
Die Folter durch US-Soldaten im Irak-Krieg befürwortete der Militär-Ausbilder und Professor der Bundeswehr-Universität München Michael Wolffsohn. Unterstützung erhielt er dabei von dem aus der Unionsfraktion ausgeschlossene Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann.

Folter als "letztes Mittel" des Rechtstaates
Folter ist ein Synonym für Diktaturen - und so versuchen ihre demokratischen Befürworter eine Revison der Sprache, um so das Folterverbot revidieren zu können. So wird zu erst "gute" und "schlechte" Folter definiert. Die eine ist willkürlich, also außerhalb des bestehenden Rechts, die andere ist rechtsstaatlich abgesichert, weil sie auf ordnungsgemäßgen Weg angeordnet und durchgeführt wird. Denn es kann ja nicht das Gleiche sein, was ein Despot oder ein Demokrat macht, auch wenn es das Selbe ist.

Es ist kein Zufall, dass die in Deutschland betriebene Erhebung der Folter zum demokratischen Rechtsgut parallel zur Etablierung des US-amerikanischen Folter- und Lagersystem stattfindet. Die neuen Kriege des Bush-Blair-Komplexes haben die Grenzen zwischen innen und außen aufgehoben. Es herrscht ein internationaler Krieg, ein permanenter Bürgerkrieg im Weltmaßstab. Die deutsche Regierung verteidigt die Freiheit des Kapitals am Hindukusch, während die US-Militärs in Abu Ghraib, auf Guantanamo und an anderen geheimen Orten foltern.

Der Schritt vom "bedauerlichen Einzelfall" zum System der Folter ist längst vollzogen.
So wie in Deutschland die gezielte und systematische Misshandlung redifiniert wird, um sie praktikabel zu machen, hat die US-Administration ein juristisch-bürokratisches Regelwerk der Folter erstellt. Die Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen, die UNO-Menschenrechtsdeklaration und alle Konventionen gegen Folter wurden durch eigene "Rechtsgutachten" ausgehebelt und der Begriff Folter völlig neu interpretiert. Heraus kam eine mit Demokratie und Rechtsstaat kompatible Lizenz zum Foltern. Von höchster Stelle, dem Präsidialamt, genehmigt und von Verteidigungsminister Donald Rumsfeld angeordnet umfasst der Katalog "aggressive Verhörmethoden" genannte Folter-Techniken: Todesdrohungen und Taktiken, bei denen der Häftling den Eindruck gewinnt, er solle ertränkt werden; Verhöre von 20 Stunden Dauer, vor denen Gefangene kalten Temperaturen, lauten Geräuschen, grellem Licht oder völliger Dunkelheit ausgesetzt werden; Einsatz von Hunden; Schlafentzug bis zu 72 Stunden; Zwang zum Verharren in unbequemen Körperstellungen und Isolationshaft bis zu 30 Tagen. Erlaubt wurden auch körperliche Misshandlungen, die möglichst keine Spuren hinterlassen, was dann "milde, nicht zu Verletzungen führende Kontakte" genannt wurde.
"Nach dem 11.September haben wir die Handschuhe ausgezogen", sagte der damalige Chef der Terrorabwehr der CIA, Cofer Black. Was damit gemeint war, ist seit den Fotos aus Abu Ghraib bekannt.

Von der deutschen Polizeiwache nach Abu Ghraib und zurück
Die durch die Folterbefürworter losgetretene Debatte bezweckt die Aufweichung des Folterverbots. Die Befürwortung von Folter – gleich, gegen wen sie angewandt werden soll – resultiert aus einer zutiefst autoritären Haltung. Folter und Polizeigewalt würde nach ihrer Legalisierung nicht nur gegen Kindesentführer oder "Terrorismusverdächtige" praktiziert werden, sondern gegen alle, die der herrschenden Ordnung nicht in den Kram passen. Die Befürwortung der Folter als "letztes Mittel" des Rechtstaates führt nicht zur Rettung von Menschenleben, sondern nach Abu Ghraib!

Wir widersetzen uns der autoritären Formierung der Gesellschaft und schlagen Krach gegen diese Mentalität. Es ist an der Zeit den Folterbefürwortern auf die Finger zu hauen.

Wer Folter rechtfertigt und verteidigt macht sie praktikabel. Folterer, ob in deutschen Polizeiwachen oder auf Guantanamo behaupten immer, sie handelten in Notwehr, Folter sei das "kleinere Übel" gegen das Böse dieser Welt.
Und sie sagen: Das sind die Kosten der Freiheit, die wir tragen müssen.
Wir sagen: Folter und bürgerliche Demokratie schließen sich so wenig aus, wie Krieg und Kapitalismus. Im Gegenteil.

Deswegen:
Gegen die Kosten der Freiheit!

Widerstand & Solidarität
Stoppt Folter, Hinrichtungen, Sonder- und Lagerhaft


Ein Flugblatt der Kampagne Libertad!, Kontakt: Libertad! - Falkstr. 74, 60487 Frankfurt - Internet: www.libertad.de - eMail: kampagne bei libertad.de
V.i.S.d.P.: Hans-Peter Kartenberg, Falkstr. 74, 60487 Frankfurt, Druck im Selbstverlag


Suchwörter: Libertad : Folter Daschner
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Dokument veröffentlicht am 13.11.2004 um 0:39 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am 29.04.2006 - 11:19
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