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Stellvertretend für viele
Rede des Angeklagten im Prozess wegen der Online-Demonstration gegen Lufthansa, 14.06.05
Ich dachte: Mit Nötigung kenne ich mich aus. Zumindest was "Nötigung von Staatsorganen" betrifft und was man dafür alles in Bewegung setzten muss, um das zu erreichen.
Dass ich jetzt angeklagt bin, durch öffentlichen Protest, in dem ich online demonstrierte, eben mittels eines virtuellen Sit-ins gleichfalls nötigend gehandelt zu haben - nehme ich als eine zumindest interessante biografische Notiz. Aber es geht nicht um mich oder die Besondernheiten und Zufälligkeiten meiner Biografie.
Tatsächlich sehe ich mich nur stellvertretend für diejenigen, die diesen Protest initiierten. Stellvertretend für hunderte von Aktivistinnen und Aktivisten, die die Online-Demonstration propagierten, plakatieren gingen, Flugblätter verteilten, Veranstaltungen organisierten, im Internet bekanntmachten, die Homepape go.to/online-demo spiegelten und durch viele andere Aktivitäten. Und natürlich stellvertretend für die Tausende, wenn nicht so gar 10tausende, die sich an dieser Protestaktion am 20. Juni 2001 beteiligten.
Denn was hier angeklagt ist und verurteilt werden soll, ist keine isolierte und individuelle Handlung. Es ist die an einem Tag zu einer bestimmten Uhrzeit massenhaft vorgetragene Ablehnung rassistischer Politik. In diesem Fall der Geschäftspolitik eines Konzerns, die eng verflochten ist mit einem staatlichen Abschieberegime, das Menschen misshandelt und sogar tötet.
Und diese hier angeklagte antirassistische Online-Aktion ist nur eine Aktivität von tausenden, die im Laufe der letzten Jahre durchgeführt wurden. Sie sind notwendig angesichts einer Großen Koalition von Rassisten, die von den Stammtischen bis zur Regierung reicht. Oder umgekehrt.
Wir werden uns also bemühen, genau diese Tatsachen hier zur Sprache zu bringen.
Zufall oder nicht – in einer Woche jährt sich die angeklagte Online-Demo zum vierten Mal.
Aber heute (am 14. Juni 2005) findet nicht nur dieser Prozess statt, dessen Gegenstand eine Protestaktion gegen Abschiebungen und Menschenrechtsverletzungen ist. Heute jährt sich zum 20. Mal das Schengener Abkommen europäischer Staaten. Dieses Abkommen vereinheitlichte die weitestgehende Abschaffung des Asylrechts und bildet die juristische Grundlage der Festung Europa. An deren Außengrenzen kamen zwischen 1993 und 2004 5.017 Flüchtlinge ums Leben: sie ertranken, verdursteten, erfroren oder begingen Selbstmord. Das "Vereinigte Europa" basiert auch auf dem Elend der Flüchtlinge.
Deutschland ist eines der entschiedensten Verfechter dieser Politik. Und das hatte und hat immer ganz handgreifliche, oft eben auch tödlichen Folgen für die von Regierung und Behörden ausgemachten "unerwünschter Ausländer".
Die bürokratische, auch juristische Perfidie ist grenzenlos, um die Grenzen der Wohlstandsinseln mit allen Mitteln zu verteidigen.
Ich erinnere an den höchstrichterlichen Spruch, dass Folter zu den Eigentümlichkeiten bestimmter Völker gehört, also normales kulturelles Umfeld ist. Deshalb kann problemlos in solche Folterstaaten abgeschoben werden.
Ich erinnere an die ausgeklügelte ministeriale Planung miserabelster Unterbringung von Flüchtlingen, damit es abschreckende Wirkung kriegt.
Ich erinnere an die militärische und elektronische Hochrüstung an den Grenzen, um sie undurchlässig zu machen.
Und ich erinnere an die Betäubung, Fesselung und gewaltätige Drangsalierung von Menschen, die per Flugzeug abgeschoben werden sollen. Das endete bei zwei Lufthansa-Flügen tödlich - was Ausgangspunkt und Grund der hier angeklagten deportation.class-Kampagne und Online-Demonstration war.
Die deutsche Flüchtlingspolitik ist tödlich. Von Anfang 1993 bis Ende 2004 kamen 323 Flüchtlinge durch staatliche Maßnahmen ums Leben. Durch rassistische Übergriffe oder bei Bränden in Unterkünften starben noch mal 79 Flüchtlinge. Diese Zahlen sind keine Spekulation, sondern gehen allein aus offiziellen Angaben hervor.
Wer vor diesem Hintergrund glaubt, wie die Lufthansa AG, es gebe keinen Unterschied zwischen dem Verkauf eines Urlaub-Tickets und dem eines, von ihr selbst so genannten "deportee-tickets", muss in Kauf nehmen, dass das Image Schaden nimmt. Denn tatsächlich wurde es durch die Online-Demonstration gerade gerückt und auf den Punkt gebracht: Lufthansa ist eine Abschiebe-Airline und sie verdient damit Geld.
Ich gehöre bekanntermaßen nicht zu denjenigen, die glauben, der pure Appell an Vernunft und Gewissen, könne gesellschaftliche Verhältnisse verändern. Ich trete aber dafür ein, dass soziale und politische Prozesse in Gang gesetzt werden, in denen Menschen sich für oder gegen etwas entscheiden können und müssen.
Genau eine solche gesellschaftliche Option hat die deportation.class-Kampagne und die Online-Demonstration geschaffen:
Während sich weit über 13.000 Menschen entschiedenen, an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit und für eine bestimmte Dauer sich manuell oder softwaregestützt durch die Internetpräsenz der Lufthansa AG zu klicken - und damit ihren Protest gegen die Geschäftspolitik dieses Konzerns zu demonstrieren - hat sich der Vorstand entschieden, an genau dieser Geschäftspolitik festzuhalten.
Aber ganz offensichtlich gab es an diesem Tag mehr Menschen, die gegen das "deportation.business" der Lufthansa AG protestierten, als solche, die einen Sitzplatz neben einem Abschübling buchen wollten. Das war eine Abstimmung per Mausklick - es war ganz offensichtlich nicht nur die erste Online-Demonstration in Deutschland, sondern auch ein erfolgreiches Beispiel für das eVoting. Bei dieser "elektronischen Wahl" ist der Lufthansa-Vorstand durchgefallen. Das war wirklich nicht gut fürs Image und die Geschäfte.
Wir wurden gefragt, warum wir als Solidaritäts-Organisation mit politischen Gefangenen diese Online-Aktion initiierten. Die Antwort ist einfach: Solidarität kennt keine Grenzen und wir halten nichts davon, uns nur auf abgesteckten Feldern zu bewegen.
So war die Online-Demo auch von der Protestform und den verwendeten Mitteln her eine Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten. So herum unser Beitrag im Kampf gegen Rassismus und dem staatlich-privatkapitalistischen Abschiebekomplex. Ein Beitrag für eine emanzipatorische Praxis.
Wenn es nicht so pathetisch klingen würde, sollte ich vielleicht einen alten Anarchisten abgewandelt zitieren: wir haben der Freiheit eine Gasse geschlagen - für Demonstrationsfreiheit im Internet.
Ich glaube schon, dass es nicht so einfach ist, Sie Frau Richterin davon zu überzeugen, dass online Protest gegen Abschiebungen eine zutiefst demokratische, legitime und notwendige, aber auch rechtmäßige Angelegenheit ist.
Denn es gehört ja schon eine gehörige Portion Arroganz dazu, millionenfachen und weltweiten Protest per Urteil für verwerflich zu erklären. Ich meine die Verurteilung von Demonstranten gegen den 2003 drohenden Krieg der USA und einer Koalition der zu Massenmord und Folter Willigen.
Sie sagen sich jetzt sicherlich: es ging nicht um den Krieg, es ging nur um eine unerlaubte Blockade der US-Airbase. Als wäre das ein "unpolitisches Verkehrsdelikt" gewesen. Ich weiss, Justiz in einer bürgerlichen Gesellschaft setzt auf Individualisierung und Enpolitisierung. Auch wird behauptet, Justiz sei neutral. Aber es geht hier um Politische Justiz, um die Verteidigung einer bestimmten Ordnung, und sei die des Straßenverkehrs, gegen protestierende Menschen in einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Es wird also Partei genommen. In der Frage von Krieg und Frieden im Irak standen Sie nicht über diesem Konflikt, sondern auf der einen Seite, die Demonstrierenden gegen diesen Krieg auf der anderen.
Die Frage in diesem Prozess wird sein, ob Sie sich die Sache der Abschieber und Profiteure des Abschiebegeschäftes zu eigen machen. Denn nichts anderes würde es bedeuten, wenn Sie die Online-Demonstration gegen die deportation.class der Lufthansa kriminalisieren.
Darüberhinaus würden Sie allerdings auch Geschichte schreiben. Nicht die große, sicher aber Justizgeschichte. Das kann ein Anreiz sein - aber auch, wie ich hoffe, sich der Verantwortung bewusst zu werden. Denn die Verurteilung und damit die Kriminalisierung des hier angeklagten Online-Aktivismus setzt eine Marke in der Entwicklung demokratischer und emanzipativer Kultur.
Die Möglichkeiten elektronischer Kommunikation, digitaler Vernetzung und des Internets haben das öffentliche Leben verändert. Die Kommunikation ist nicht mehr einseitig wie Fernsehen, Rundfunk oder Zeitungen es sind. Das Internet ist nicht nur eine erweiterte Plakatwand für Werbebotschaften oder Regierungspropaganda. Es ist auch nicht nur eine Plattform für Geschäfte. Das Internet gehört auch nicht dem Staat und den Konzernen, wie diese es uns weisszumachen versuchen.
Das Internet ist öffentlich und es gehört allen, die es - wozu auch immer - nutzen. Es ist eindeutig gesellschaftliche Sphäre - eben ein öffentlicher Raum - und man kann darüber streiten, ob es die Differenz virtuell - real an diesem Punkt überhaupt gibt.
Denn: Wenn etwas gesellschaftlich ist, Verhältnisse und Beziehungen bildet und widerspiegelt, ist es real.
Auf jeden Fall ist das Internet Teil unserer Realität.
Und diese Realität wird bestimmt von Macht und Widerstand, von kapitalistischer Produktion und den Versuchen ausbeutungsfreie Verhältnisse herzustellen, von bigotter Moral und freier Liebe, von Rassismus und Toleranz, von Unterdrückung und Freiheit, von Frauen, Männern und anderen Geschlechtern, von Verzweiflung und Hoffnung... und was es sonst noch alles in dieser Welt gibt.
So wie das Internet Teil dieser Realität ist, findet sich diese Realität im Internet.
So wie ich in Zeitungen, auf Flugblättern und Plakaten meine Meinung sage,
mich auf Plätzen und in Räumen versammele
oder auf der Straße demonstriere
und will, dass all das alle können,
so mache ich genau das auch im Internet.
Und auch dort sollen alle all das auch können.
Eine Kriminalisierung der Online-Demonstration gegen das Abschiebegeschäft der Lufthansa wäre der Versuch genau das einzuschränken und zu unterdrücken. Da es bisher kein spezielles Internet-Recht gibt, - und es dies meiner Meinung auch nicht braucht - wäre ein so gefälltes Urteil die Etablierung einer meinungs- und versammlungsfreiheitfeindliches Rechtsauffassung des Internets.
Sicher, das scheint im Trend der Law&Order-Politik zu liegen. Der gelingt es schließlich auch, Folter und Lagerhaft zu legalisieren.
Aber das ist nicht zwangsläufig.
Zum Schluss will ich kurz die Entwicklung der Anklage nachzeichnen.
Anfangs war der Terrorismus-Verdacht des Bundesjustizministeriums am Vorabend der Online-Demonstration.
Dann die Vorwürfe der Computersabotage und des Eindringens in Datennetze, mit denen das Ermittlungsverfahren aufgenommen wurde.
Und schließlich die Nötigung, als die die Aktion vom 20. Juni 2001 angeklagt wurde und heute vehandelt wurde.
Klar, die dunkle Seite der Macht hat Libertad! und mir ein knappes Dutzend Rechner weggenommen, also Handwerkszeug und erst nach Erreichen des hardware-typischen Rentenalters, und das auch nur zum Teil, speicherlos zurückgegeben. Das liegt in der polizeilichen Logik der Behinderung oppositioneller Gruppen.
Übrig geblieben ist mit der Nötigung und dem Aufruf dazu ein vergleichsweise geringer Straftatbestand. Das zeigt zum einen die Probleme der in dieser Sache tätigen Staatsschützer, eine Protestaktion mit den Mitteln des Strafprozesses zu kriminalisieren. Es legt aber auch die Vermutung nahe, dass sich davon erhofft wird, leichter zu einem Urteil zu kommen, dass gegen zukünftige gemeinschaftliche Protestaktionen im Internet einsetzbar ist. Denn was kann sonst der Zweck sein, ausgerechnet mir, als einen unter vielen, den Prozess zu machen?
Es geht in diesem Prozess um verschiedene Auffassungen, wem das Internet gehört und wer darüber zu bestimmen hat.
Es geht darum, ob man einem Konzern, der an Abschiebungen beteiligt ist und daran verdient, offline, aber auch online die deutliche Ablehnung demonstrieren darf - oder, ob das schon alles verboten ist.
Es geht also genau darum, was das Motto unserer und meiner Aktivität zu diesem Prozess ist: "free online protest - online protest is not a crime"
Andreas-Thomas Vogel
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zuletzt geändert am
15.06.2005 - 14:46
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